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Autor Thema: Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter  (Gelesen 34184 mal)

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Offline Bors

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« am: 26. August 2010, 22:01:11 »
Hallo!

Ich habe heute eine Mail meines zukünftigen Gasanbieters erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass der Netzbetreiber (Avacon) den Wechsel ohne Angabe von spezifischen Gründen abgelehnt habe. Der neue Vertrag sollte zum 01.09.2010 beginnen. Vertragsabschluss war am 13.07.10. Die Empfangsbestätigung des neuen Anbieters erhielt ich am 16.07.10. Die Avacon selbst schickte Ende Juli  
eine Kündigungsbestätigung zum 31.08.10 (bin aus dem Classic-Tarif zum 31.07.10 \"gekündigt\" worden).

Kann die Avacon AG einfach ohne Angaben von Gründen so verfahren?
Liegt es ggfs. am \"Preisprotest/Kürzen\"?
Riskiere ich jetzt eine monatelange vollkommen überteuerte Grundversorgung durch die Avacon?

Was könnte man machen? Macht es Sinn von der Avacon eine Auskunft zu verlangen?

Gruß

Bors

Offline eon-rebell

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #1 am: 26. August 2010, 22:32:10 »
Schreiben Sie an den Netzbetreiber und fragen Sie ihn nach den Gründen, warum der Wechsel nicht zum 1.9. klappen wird.

Fragen Sie ihn weiterhin, wann (zu welchem Termin) ein Wechsel zum neuen Anbieter möglich sein wird.

Kopie dieses Schreibens senden Sie z. Info. auch an Ihren neuen Anbieter.

Ebenfalls würde ich auch z.K. eine Kopie an Ihre örtlich zuständige VZ senden.

Außerdem sollten Sie eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur senden
(inkl. Kopie Ihres Schreibens a.d. Netzbetreiber).

Der Preisprotest dürfte keinen Einfluss haben, da Netzbetreiber und Versorger getrennt sind.

Solange Sie nicht gewechselt haben, verbleiben Sie leider in der (teuren) Grundversorgung (Ausnahme: Sie schließen einen neuen \"Sondervertrag\" mit Ihrem bisherigen Versorger ab - dies wollen Sie aber sicherlich nicht!?).

Kennzeichnen Sie offen f.d. Netzbetreiber, dass Sie die entsprechenden Stellen p. Kopie informieren werden, damit der Netzbetreiber schnellstens aktiv wird!

Offline Christian Guhl

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #2 am: 26. August 2010, 22:41:08 »
Das be- und verhindern des Anbieterwechsels ist ein altbekanntes Problem bei Eon-Avacon. Schätzungsweise jeder zweite Wechselvorgang geht nicht reibungslos über die Bühne. Es gab Fälle, bei denen die Abnahmestelle plötzlich nicht mehr bekannt sein sollte. Dann war es eine falsche Zählernummer oder ein Komma in der Kündigung war falsch gesetzt. Zur Zeit ist es gerade in Mode, den Wechsel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es bleibt nur zu hoffen, das die Betroffenen sich massenweise bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Offline bjo

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #3 am: 27. August 2010, 00:45:47 »
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.

Offline bolli

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #4 am: 27. August 2010, 08:21:07 »
Zitat
Original von bjo
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind (zumindest ist das vom Gesetzgeber so gewollt und formalrechtlich auch in der Praxis so). Sie können allenfalls mittels Schadensersatzansprüchen von diesem die Mehrkosten verlangen, wenn Sie ihm ein Verschulden nachweisen, was schon auch nicht so einfach wird.

In der Grund- und Ersatzversorgung hat der Versorger allerdings ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und somit können Sie die Unbilligkeit der Preise gem. § 315 BGB rügen. Da Sie ja wechseln wollen, kommt meines Erachtens als erstes sowieso eine Ersatzversorgung in  Betracht, die aber max. 3 Monate betragen kann (§ 38 EnWG, § 3 GasGVV).
Sie können (und sollten) natürlich (auch schon vor Lieferbeginn) die Unbilligkeit der Preise in der Ersatzversorgung und der Grundversorgung gem. § 315 BGB rügen und dieses nach Beginn der Leistungsentnahme nochmals wiederholen. Sie sollten sodann in dieser Phase ggf. auch nur Abschläge bezahlen, die sich in der Höhe möglicherweise an den alten Sondervertragspreisen zu Beginn Ihres Widerspruchs orientieren.

Offline bjo

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #5 am: 27. August 2010, 11:21:09 »
Zitat
Original von bolli
Zitat
Original von bjo
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezahlen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind (zumindest ist das vom Gesetzgeber so gewollt und formalrechtlich auch in der Praxis so). Sie können allenfalls mittels Schadensersatzansprüchen von diesem die Mehrkosten verlangen, wenn Sie ihm ein Verschulden nachweisen, was schon auch nicht so bezahlen, die sich in der Höhe möglicherweise an den alten Sondervertragspreisen zu Beginn Ihres Widerspruchs orientieren.


Diese Schilderung stimmt. Die Praxis sieht aber anders aus. EON-Avacon Versorger ist der Ansprechpartner da dieser  auch nur den Kundenkontakt herstellt. EON-Avacon Versorger muß seinerseits Druck machen auf EON-Avacon Netz.
Sie rufen ja auch nicht den Netzbetrieb an wenn Sie eine Störung melden wollen sondern die Hotline auf der Rechnung = > Versorger!

Letzendlich es auch egal, Geld einbehalten und so Druck ausüben!

Offline Christian Guhl

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #6 am: 27. August 2010, 17:44:37 »
Zitat
Original von bolli
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind...
Ein \"neuer\" Versorger hat dem Kunden mitgeteilt, dass der Wechsel nicht möglich sei, da \" die Kündigungsbestätigung vom bisherigen Lieferanten (Eon-Avacon Vertrieb GmbH) nicht erfolgt ist\". Da diese nicht vorliegt, hat der Netzbetreiber den Wechsel abgelehnt. Die Schuld liegt also eindeutig beim Vertrieb. Dort wird wieder mal geschlafen. Seit mehreren Jahren beginnt jedes Schreiben der Vertrieb GmbH mit einer Entschuldigung wegen der verspäteten Beantwortung. Auf Jahresabrechnungen warten die Kunden mittlerweile über vier Monate. Wenn jetzt noch nicht einmal die Kündigungen rechtzeitig bestätigt werden und den Kunden dadurch finanzieller Schaden ensteht, hört der Spass auf ! Der Vorstand sollte diesen Saustall mal gründlich ausmisten !

Offline Bors

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #7 am: 29. August 2010, 11:07:20 »
Hallo, erst einmal vielen Dank an alle für die Hilfe.

Es ist wie Hr. Guhl schon schrieb, das Problem liegt in der (bewussten?) Inkompetenz der Avacon. Auf tel. Nachfrage bei meinem zukünftigen Versorger hin, teilten die mir mit, dass Sie von Avacon ZWEI Kündigungsbestätigungen bekommen haben und zwar einmal zum 31.07.10 und einmal zum 31.10.10 (???). Das können die auch nicht nachvollziehen. Man sagte mir, es würde jetzt von Seiten meines neuen Anbieters versucht werden, mich zum 30.09.10 aus der Ersatzversorgung herauszukündigen. Dieses Terminchaos ist nur schwer nachvollziehbar. Ich werde jetzt erstmal zwei Wochen warten und dann beim neuen Versorger den Stand der Dinge erfragen. Eine Kommunikation mit der Avacon ist ziemlich zwecklos. Sollte dann nichts passiert sein, werde ich wie schon geraten, die Avacon anschreiben mit der Aufforderung das ganze innerhalb von 14 Tagen zu klären und darzulegen warum ohne Begründung ein Wechsel blockiert wird. Kopien bekomt der neue EV, die VZ und die Bundesnetzagentur.

In wie weit ich gegen die Billigkeit der Preise in der Ersatzversorgung vorgehen kann, ist für mich aber fraglich. Im Prinzip hat E.ON ja doch durch seine Verschachtelung Narrenfreiheit, weil der letzten Vertriebsstufe ja mit ein wenig Kreativität ein Billigkeitsnachweis gelingen würde. Die großen Gewinne sind doch auf die Vorstufen verlagert worden....

Gruß

Bors

Offline derblöde

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #8 am: 30. August 2010, 14:03:22 »
Wir haben einfach, nachdem Eon zunächst einfach den Wechsel ohne Angabe von Gründen verweigert hatte und daher auch keine Vertragsbestätigung des neuen Anbieters eintraf (der verschickt immer erst eine Auftragsbestätigung), einfach den Zählerstand zum beantragten Wechseltermin beiden Unternehmen mitgeteilt.

Außerdem an Eon die Mitteilung, dass wir ab dem beantragten Wechseltermin keine Zahlungen mehr leisten werden, sondern monatlich einen angemessenen Betrag auf einem eigenen separaten Konto bereithalten. 8 Wochen nach Vertragsbeginn bekamen wir die Vertragsbestätigung für den beantragten Termin des neuen Anbieters, nach 12 Wochen eine falsche Abrechnung von Eon auf Grundlage eines geschätzten Verbrauchs (obwohl uns Eon den Empfang des Zählerstandes per Mail bestätigt hatte. Es funktioniert also manchmal doch etwas in diesem Unternehmen.;)).

Auf telefonische Nachfrage (bei der damals geschalteten kostenlosen Akzent-Service-Nummer: \"Wo haben Sie denn diese Nummer her??? Mit Gas haben wir nix zu tun, aber ich leite es mal weiter.....\") wurde per Mail ein \"Systemfehler\" als Ursache für die Ablehnung des Wechsels angegeben. Glaub ich unbesehen!!!

War allerdings schon 2008. Is halt immer noch dasselbe System.....

Offline Christian Guhl

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #9 am: 30. August 2010, 14:24:57 »
Zitat
Original von derblöde
Is halt immer noch dasselbe System.....
Kann ich nicht glauben ! Immer wenn etwas schiefgeht (und das ist ziemlich oft), muss eine \"Systemumstellung\" als Ausrede herhalten. Seit 2008 wurde \"das System\" bestimmt schon fünfmal umgestellt. Gebessert hat sich nichts. Im Gegenteil, es ist kontinuierlich schlechter geworden. Heute wurde mir zugetragen, dass zur Zeit eine \"Abrechnungssperre\" herrscht. Es können keine Jahresabrechnungen erstellt werden. Wahrscheinlich ist \"das System\" nun endgültig zusammengebrochen. Die dauernden Umstellungen waren zuviel !  ;)

Offline derblöde

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #10 am: 30. August 2010, 17:41:20 »
@Christian Guhl:
Ich meine nicht das System \"Abrechnung Perfect 2.0, Modul Wechselbearbeitung\", sondern das System Eon!;)
Sollte ich nebenbei erwähnen, dass wir gegen Eon wegen ungültiger Preisänderungsklausel klagen?
Oder dass der neue Anbieter EWE war/ist, und die dortige Preisänderungsklausel lt. BGH ungültig ist?

Man muss es wohl oder übel sportlich nehmen (und klagen oder sich verklagen lassen und wehren), oder kennst du einen Weg, die Machenschaften der Branche dauerhaft und endgültig einzudämmen?

Offline Christian Guhl

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #11 am: 30. August 2010, 23:06:55 »
Zitat
Original von derblöde
.... oder kennst du einen Weg, die Machenschaften der Branche dauerhaft und endgültig einzudämmen?
Mir ist noch keiner eingefallen. Aber @ Black hatte schon mal einen Vorschlag :
Zitat
Original von Black
...oder aber auch generell auf die Energieabnahme verzichten.
Scheint mir aber auch kein Ausweg zu sein.

Offline AKW NEE

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #12 am: 02. September 2010, 09:52:29 »
Am 25. 08. 2010 wurde dem neuen Anbieter, Stadwerke Bramstedt, der Vertrag geschickt. mit Datum vom 30. 08. 2010 kam von der E.ON Avacon die Kündigungsbestätigung.

Sie können auch anders, wenn Sie wollen!

Offline Bors

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #13 am: 02. September 2010, 22:06:27 »
Jetzt wird es immer schöner, heute haben wir einen Brief von unserem neuen Anbieter bekommen mit einer weiteren Verzögerung und einer Erhöhung um fast 20 % zu dem Preis, den wir bei Auftragserteilung über Verivox angeboten kamen.

Hier unsere Reaktion:


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,  wir hatten am 13.07.2010 über Verivox einen Wechsel zu Ihnen in die Wege geleitet. Der Vertragsbeginn sollte schnellstmöglich sein. Am 25.08. teilten Sie uns noch mit, dass der Wechsel zum 01.09.2010 nicht klappen werde, sondern voraussichtlich zum 01.10.2010. Nun teilen Sie uns mit, dass sich der Wechsel bis zum 01.11.2010 hinziehen werde. Weiterhin erhöhen Sie den Preis je kWh um fast 20 %! Warum kommt der Wechsel erst zum 01.11.2010 zu Stande, wenn der alte Versorger uns doch zum 31.08.2010 aus seinem Vertrag entlässt (Schreiben liegt uns vor). Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar! Für uns liegt der Verdacht nah, dass der Wechsel bewusst bis zum 01.11.2010 herausgezögert wird, da ab 01.11.2010 Ihre neuen Tarife gelten.  Wir bitten um eine kurzfristige Stellungnahme und widersprechen in aller Form der neuen Preisgestaltung. Bitte unterbreiten Sie uns ein faires Angebot.  

Mit freundlichen Grüßen

Ist das alles noch normal? Hier wird man doch nach Strich und Faden von den EVU`s verar....

Kann man gegen dieses Gebaren vorgehen? Wie kann es sein, dass die Avacon die Kündigung zum 31.08.2010 bestätigt, der neue Versorger aber bis zum 01.11.2010 herumzögert. Der will uns doch nur in seine Erhöhung hineinpressen! Das ist eine absolute Unverschämtheit.
Macht es Sinn sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?

Gruß

Bors

Offline bolli

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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter
« Antwort #14 am: 03. September 2010, 08:05:14 »
Zitat
Original von Bors
Kann man gegen dieses Gebaren vorgehen? Wie kann es sein, dass die Avacon die Kündigung zum 31.08.2010 bestätigt, der neue Versorger aber bis zum 01.11.2010 herumzögert. Der will uns doch nur in seine Erhöhung hineinpressen! Das ist eine absolute Unverschämtheit.
Macht es Sinn sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?
Fraglich ist, inwieweit die Schreiben, die Sie erhalten und die, die der neue Versorger erhält, inhaltsgleich sind. Möglicherweise (warum auch immer) bekommen SIE zwar die Kündigungsbestätigung, der Netzvetreiber aber keine Freigabe des Anschlusses mitgeteilt. Dann wäre es nicht die Verantwortung des neuen Versorgers. Da Sie diesen Schriftwechsel aber nicht kennen (wenn überhaupt, höchstens vom Hörensagen eines Sachbearbeiters), wird ein Nachweis des Verschuldens wohl schwierig werden. Aber beschweren können Sie sich natürlich mal.

Ich würde parallel zum Schriftweg (der aus Nachweisgründen sicher anzuraten ist) aber auch mal beim neuen Versorger und ggf. beim Netzbetreiber (den ich übrigens per Kopie ebenfalls in Kenntnis setzen würde, auch wenn man als Kunde mit diesem nichts zu tun hat) anrufen und persönlich nachfragen, was da abläuft.

Ich bin mir nicht sicher, ab es Sinn macht, ein paar wechselwillige Kunden auf die Art hinzuhalten, um die Preiserhöhung mitzubekommen aber wohl wissend, das dann einige (wie z.B. Sie) mit Sicherheit einen Aufstand betreiben und ggf. doch nicht wechseln. Da ist weniger (Gewinn beim Einzelnen) oft mehr (Gesamtgewinn).

 

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