Heute hat das AG Dannenberg festgestellt, dass die Preisanpassungsklausel im ErdgasComfort unwirksam ist (Az.31C378/09). Es wurde festgestellt, dass auch keine Preisänderung nach AVBGasV hätte vorgenommen werden dürfen, da die Verordnung im Vertrag nicht erwähnt wurde. Daher gab es auch keine nachträgliche Einbeziehung der GasGVV. Im Urteil wird auch der \"zuletzt anerkannte Preis\" (ZLAP :]) erwähnt. Anscheinend hat man das BGH-Urteil vom 14.07. noch nicht verinnerlicht. Der \"ZLAP\" spielt in dem Fall aber auch keine Rolle, da Eon-Avacon keine hilfsweise Berechnung vorgenommen hat und so die Gas-Klage insgesamt abgewiesen wurde. Im selben Verfahren ging es auch um Strompreise im Grundversorgungstarif Alpha. Hier bleibt das AG Dannenberg bei seiner Auffassung, dass die behördlich genehmigten Preise der Billigkeit entsprechen.