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Autor Thema: Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform  (Gelesen 12184 mal)

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Offline Harry01

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Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform
« Antwort #30 am: 26. Januar 2010, 11:15:06 »
Erstmal vielen Dank an alle für die hilfreichen Infos.

Ich habe den Vorgang jetzt an einen Anwalt abgegeben. Wir werden auf jeden Fall beantragen, die Verteidigung vor dem Landgericht Hannover anzutreten. Das macht mehr Sinn, denn in den letzten Monaten gab es hier beim Amtsgericht mehrere Entscheidungen, leider zugunsten von EON Avacon. Der Richter hat generell keine Lust, sich eingehend mit den Sachverhalten zu den Klagen zu befassen und im Schnitt dauert eine Verhandlung bei ihm nur 2, vielleicht auch mal 4 Minuten.

Ich hatte ja schon geschrieben, daß mich die Frage des Gerichts an die Klägerin, ob ggf. wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, etwas beunruhigt. Der Anwalt meinte auch, daß sich dies nicht nur auf den Verweisungsantrag bezieht, sondern auf das gesamte Verfahren, denn offensichtlich sieht der Richter die Sache für eindeutig und würde die Klage, so wie sie von EON eingereicht wurde, mit allen ungeeigneten Anlagen für begründet anerkennen und - in dem Fall vielleicht inerhalb von 4 Minuten - eine Entscheidung zugunsten von EON fällen, was wir nicht riskieren wollen.

Wer von Euch zieht das auch vor dem Landgericht Hannover durch? Vielleicht trifft man sich ja dort  :D

Offline Harry01

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Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform
« Antwort #31 am: 29. Januar 2010, 22:42:38 »
Es wurde Stellung zum Verweisungsantrag genommen. EON zitiert das Urteil des OLG München und beharrt darauf, daß das Amtsgericht zuständig ist und beantragt die Verweisung nur hilfsweise.

Mein Anwalt hat mit dem Richter gesprochen und der meinte, aufgrund dieses Urteils müsse er EON wohl Recht geben und den Verweisungsantrag ablehnen.

Hat jemand eine Idee, wie man argumentieren könnte, die Verhandlung doch an das Landgericht zu verweisen?

 

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