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Autor Thema: Avacon will ErdgasClassic einstellen  (Gelesen 14757 mal)

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Offline AKW NEE

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« am: 12. November 2009, 10:02:31 »
Mit Datum vom 06. 11. 2009 schreibt die E.ON Avacon an alle Kunden mit ErdgasClassic Vertrag:

Zitat
Original von E.ON Avacon
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August hatten wir Ihnen unser neues Angebot E.ON ErdgasIdeal vorgestellt. Leider haben Sie sich noch nicht entschieden. da Wir Ihr aktuelles Vertragsmodell ErdgasClassic in Kürze Einstellen, bieten wir Ihnen noch einmal E.ON ErdgasIdeal an.

Nun schreibt E.ON Avacon nicht mehr, dass \"demnächst unser Erdgas Classic auslaufen\" würde, sondern die Gaslieferung nach dem Vertragsmodell ErdgasClassic soll in Kürze eingestellt werden. Durch diese Formulierung entsteht bei einzelnen Kunden der Eindruck, dass sie den neuen Vertrag unterschreiben müssen, da sonst die Gaslieferung eingestellt wird.

Kein Kunde sollte sich durch das neue Schreiben zu einer Unterschrift nötigen lassen, der Vertrag kann weder auslaufen noch eingestellt werden! Der Vertrag muss gekündigt werden. Fakt ist, durch den neuen Vertrag würde sich die Position des einzelnen Kunden gegenüber der E.ON Avacon verschlechtern.

E sollten sich doch Anwälte finden, die gegen diese Formulierung (ähnlich wie bei der E.ON Hanse) eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger erwirken.

Offline Cremer

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 11:19:49 »
@AKW NEE,

mit den Wortspielen \"auslaufen2 und \"einstellen\" will man vielleicht den Kunden suggerieren, dass die gaslieferung abgerstellt wird und somit die Kunden \"auf die sanfte Tour zwangsweise\" die neuen Vertragsbedingungen unterschreiben sollen.

Natürlich kann man einen Tarif nurt dann einstellen, wenn man allen Kunden die Verträge duch Kündigung einstellt. Dies bedeutet aber persönliche Kündigungsschreiben (Vertragsnummer, Kundennummer, etc) an jeden einzelenen Kunden und das bedeutet wesentlich mehr Arbeit.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #2 am: 12. November 2009, 12:21:28 »
Nach Ansicht von Eon-Avacon ist der ErdgasClassic die Grundversorgung. Deshalb kann nicht gekündigt werden. Das LG Hannover ist bisher anderer Meinung und vermutet einen Sondervertrag. Natürlich will man nun möglichst viele Kunden zum Abschluß eines neuen Vertrages überreden. Möglichst bevor das LG Hannover das Urteil verkündet hat. Das soll am 01.12. geschehen. Die Frist zur Vertragsunterzeichnung endet am 30.11.. Als \"Bonbon\" wird ein Einkaufsgutschein in Höhe von 25 € angeboten. Beim letzten Versuch, die Kunden reinzulegen, waren es noch 30€. Geizig werden die auch noch !

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #3 am: 26. November 2009, 11:02:35 »
Der Classic-Tarif wurde ja nun vollständig aus dem Vertrieb herausgenommen. Preisinformationen sind auf der Website nur noch für den ErdgasIdeal zu finden.

Wonach berechnet E.ON Avacon denn nun den Tarif bzw. was kostet der Classic-Tarif denn aktuell und wo kann man das erfahren? Wird der Preis vielleicht auf der letzten Bekanntgabe \"eingefroren\" ?

Offline Opa Ete

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #4 am: 26. November 2009, 11:10:59 »
der Tarif ist noch nicht eingestellt! Bei Altkunden, die den Classic haben, wird immer noch nach Classic abgerechnet. Nur Neukunden können diesen tarif nicht mehr wählen.

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #5 am: 26. November 2009, 12:13:00 »
@Opa Ete

Zitat
der Tarif ist noch nicht eingestellt!
Das wollte ich damit ja auch nicht sagen! Man kann ihn lediglich nicht mehr abschließen!

Zitat
Bei Altkunden, die den Classic haben, wird immer noch nach Classic abgerechnet.

Ja genau, und wonach rechnet EON dann ab? Wird der Preis dann willkürlich und stillschweigend festgesetzt? Wie bekommt man Tarifänderungen mit? Teilen die einem das noch mit?

Offline Opa Ete

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #6 am: 26. November 2009, 12:18:26 »
@Harry01

das ist der Preis, der seit der letzten Senkung zum 1.10.09 gilt.
Im tarif Classic kostet die Kwh 5,09 Cent brutto.

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #7 am: 26. November 2009, 12:21:41 »
@Opa Ete

Okay, aber wie bekommt der Kunde allgemein eine Änderung mit, wenn EON dies nicht mehr auf der Website anzeigt? Dieser Preis wird bzw. kann ja nicht bis in alle Ewigkeit gelten ?

Offline Christian Guhl

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #8 am: 26. November 2009, 12:40:49 »
Wenn die Preisänderung nicht durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, muss jeder Kunde per Brief informiert werden.

Offline bolli

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #9 am: 26. November 2009, 13:02:25 »
;)
Zitat
Original von Harry01
@Opa Ete

Okay, aber wie bekommt der Kunde allgemein eine Änderung mit, wenn EON dies nicht mehr auf der Website anzeigt? Dieser Preis wird bzw. kann ja nicht bis in alle Ewigkeit gelten ?
Typischerweise steht so etwas (Art der Bekanntmachung) in AGB, die man mal erhalten hat oder die auf der Webseite ersichtlich sind. Dabei lassen wir mal dahingestellt, inweit diese nun wirksam in den vertrag einbezogen waren oder nicht.  ;)

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #10 am: 27. November 2009, 14:36:47 »
Zitat
Typischerweise steht so etwas (Art der Bekanntmachung) in AGB, die man mal erhalten hat oder die auf der Webseite ersichtlich sind.
Ja schon, das wäre der normale Weg. Man sollte aber nicht vergessen, daß wir bei E.ON Avavon sind. Normalität ist da ein Widerspruch in sich  :evil:

Gehen wir mal davon aus, daß sich E.ON Avacon im Recht befindet und den Classic-Tarif in Zukunft ignorieren wird. Sie haben ihn ja \"auslaufen\" lassen und dies den Kunden per neuem Vertragsangebot mitgeteilt. Wer den Vertrag nicht unterschrieben hat, bei dem werden halt trotzdem die Kosten es Ideal-Tarifs zugrundegelegt. Um die Jahresverbrauchsabrechnung prüfen und ggf. bemängeln zu können, müßte dies doch auf Grundlage des Classic-Tarifs erfolgen. Woher weiß denn der Kunde, wie hoch der Tarif zu den Zeitpunkten war? E.ON Avacon wird ganz sicher weder öffentlich bekannt geben, daß sich der Tarif geändert hat, noch wird er auf deren Website wieder auftauchen.

Versteht ihr, was ich meine?

Offline Opa Ete

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #11 am: 27. November 2009, 15:02:03 »
@Harry01
wenn sie nichts Neues unterschrieben haben und nicht gewechselt sind, dann kommen sie bei der Avacon erstmal in den Erdgastarif, d.h. Grundversorgung. Preise können sie im Internet nachlesen.

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #12 am: 27. November 2009, 15:11:52 »
@Opa Ete

Zitat
dann kommen sie bei der Avacon erstmal in den Erdgastarif, d.h. Grundversorgung.

Nein, eben nicht! Wenn ich nichts unterschrieben habe und der Classic-Tarif nicht rechtswirksam gekündigt wurde, dann gilt er weiterhin! Damit fällt der Kunde nicht automatisch in die Grundversorgung!

Sollte E.ON Avacon genau dies meinen und den Verbrauch nach der Grundversorgung berechnet, muß der Kunde wissen, was der Classic-Tarif weiterhin kostet bzw. im Abrechnungszeitraum gekostet hat, um die Beanstandung der Abrechnung stichhaltig zu begründen und auch die Abschlagszahlungen berechnen zu können.

Offline Opa Ete

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #13 am: 27. November 2009, 15:25:26 »
@Harry01
was sie glauben interessiert die Avacon nicht, die stuft sie sofort in den Grundtarif und rechnet danach ab. Was wollen sie denn immer wissen, was der Classic kostet?????? Kürzen sie die Preise erst seit gestern?
Ich zahle den Preis von 2004, da ist mir völlig egal, was jetzt der Classic kostet. Ich habe ihnen schon mal den preis vom 1.10.2009 für Classic geschrieben, wenn der Classic zum jahresende ausläuft, selbt wenn er erst zum 1.4.2010 ausläuft, dann sind das minimale Differenzen.

Offline Harry01

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Avacon will ErdgasClassic einstellen
« Antwort #14 am: 27. November 2009, 15:44:46 »
@Opa Ete

Zitat
was sie glauben interessiert die Avacon nicht, die stuft sie sofort in den Grundtarif und rechnet danach ab.
Sehen Sie, und ich akzeptiere nicht, nach dem Grunddarif abgerechnet zu werden. Ganau dafür muß der Kunde wissen, was der für ihn gültige Tarif, nämlich der Classic-Tarif kostet!

Mein Preiswiderspruch beruht genau wie wahrscheinlich Ihrer auch auf dem Classic-Tarif aus 2004 und nicht auf der Grundversorgung!

Zitat
Ich zahle den Preis von 2004,
Nach welchem Tarif aus 2004 kürzen Sie denn dann die Preise? Nach Classic oder nach der Grundversorgung?

Ich kürze weiterhin nach dem Classic-Tarif. Danach berechne ich die Abschläge und auch danach berechne ich die Differenz, die ich bis zu einem rechtskräftigen Abschluß der jeweiligen Verbrauchsabrechnungen zurücklege!

Genau deshalb stellt sich die Frage, wie der Kunde erfährt, wie teuer der Classic-Tarif ist bzw. war! Es kann nicht plötzlich in den laufenden Preiswidersprüchen auf den Tarif der Grundversorgung aus 2004 Bezug genommen werden, da dieser Tarif zu der Zeit für den Kunden gar nicht relevant war und es auch nicht sein wird, nur weil der Versorger meint, den aktuellen Tarif ohne Aufkündigung einstellen zu müssen, um sich damit ggf. einen rechtlichen Vorteil oder was auch immer zu verschaffen.

 

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