@Opa Ete
was sie glauben interessiert die Avacon nicht, die stuft sie sofort in den Grundtarif und rechnet danach ab.
Sehen Sie, und ich akzeptiere nicht, nach dem Grunddarif abgerechnet zu werden. Ganau dafür muß der Kunde wissen, was der für ihn gültige Tarif, nämlich der Classic-Tarif kostet!
Mein Preiswiderspruch beruht genau wie wahrscheinlich Ihrer auch auf dem Classic-Tarif aus 2004 und nicht auf der Grundversorgung!
Ich zahle den Preis von 2004,
Nach welchem Tarif aus 2004 kürzen Sie denn dann die Preise? Nach Classic oder nach der Grundversorgung?
Ich kürze weiterhin nach dem Classic-Tarif. Danach berechne ich die Abschläge und auch danach berechne ich die Differenz, die ich bis zu einem rechtskräftigen Abschluß der jeweiligen Verbrauchsabrechnungen zurücklege!
Genau deshalb stellt sich die Frage, wie der Kunde erfährt, wie teuer der Classic-Tarif ist bzw. war! Es kann nicht plötzlich in den laufenden Preiswidersprüchen auf den Tarif der Grundversorgung aus 2004 Bezug genommen werden, da dieser Tarif zu der Zeit für den Kunden gar nicht relevant war und es auch nicht sein wird, nur weil der Versorger meint, den aktuellen Tarif ohne Aufkündigung einstellen zu müssen, um sich damit ggf. einen rechtlichen Vorteil oder was auch immer zu verschaffen.