@ bolli
mit dem Hassen von Richtern werden Sie auch nicht viel weiter kommen.
Bedenklich ist dennoch, warum sich Amtsrichter diesen Schuh der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen ständig freiwillig anziehen. Und in Ba.-Wü. müssen die Amtsrichter wohl ziemlich kalte Füsse haben, wenn sie ein ihnen vom Bundestag im Juli 2005 hingeworfenes Angebot nicht wahrnehmen, sich solcher Rechtssachen zu entledigen.
Dabei will der Gesetzgeber mit dem § 102 EnWG sicher nicht die Amtsrichter entlasten, sondern sorgt sich um eine einheitliche Rechtsprechung in regionaler Sicht.
Aber, und da ist Ihre Kritik durchaus berechtigt, einen Kaufvertrag nach § 433 BGB abzuhandeln, das lernt der Richter während seines Studium und im Repetitorium, quasi aus dem EffEff.
Dass aber die Lieferung von Gas kein EffEff ist, das zeigt sich einerseits an der gigantischen Fülle von BGH-Entscheidungen zu dieser Thematik und spätestens wenn der Amtsrichter wegen einer \"popeligen\" Kaufpreisforderung für Gas in seiner Akte bereits bei Blatt 400 angelangt ist, dann müsste auch dem letzten Baden-Württemberger ein Licht aufgegangen sein.
Apropos:
Wenn der Amtsrichter beim Lesen des EnWG von § 1 bis § 102 angelangt ist und dann frustriert feststellen muß, dass dort nirgendwo steht:
\"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen\"
so läßt sich zwar nachvollziehen, warum er zu dem Ergebnis gelangt, die Anspruchsgrundlage findet sich nicht im EnWG.
Aber wenn er dann die Rechtsprechung des VIII. BGH-Senats gelesen hat und dort feststellen muß, dass sich die essentia negotii aus dem Gesetz ergibt - ja was denn, potztausend, wo muß er denn dann den \"vereinbarten Kaufpreis\" suchen, also die Anspruchsgrundlage.
Wenn der Amtsrichter dann wieder seinen Blick in § 433 Abs. 2 BGB lenkt, ja verflixt, da steht ja auch wieder nix von Preisanpassung und von Vereinbarung einer solchen (oder gar von einem \"Sockelpreis\", der dann wieder vereinbart ist, aber doch nicht vereinbart wurde, sprich: besprochen, verhandelt, fixiert, etc.).
Also, @nomos hat das ja schon auf den Punkt gebracht: Ba.-Wü liegt unweit vom Südpol.
Aber warum nur ..........