Original von reblaus
Ob der BGH von Ronny, Black und mir so missverstanden wurde, lässt sich doch ganz einfach testen. Kündigen Sie Ihren Grundversorgungsvertrag und vereinbaren Sie mit Ihrem Versorger einen neuen Grundversorgungsvertrag. Dann können sie unverzüglich Klage auf Feststellung der Unbilligkeit des anfänglichen Vertragspreises einreichen. Nach Ihrer Ansicht muss dann nur noch abgewartet werden, bis das Verfahren vor dem BGH landet, und schon haben die Versorger ein verbraucherfreundliches Urteil mehr zu beklagen.
Es geht hier doch gar nicht um die Frage, einen bereits bestehenden Grundversorgungsvertrag zu kündigen, um dadurch
erst zu einer Billigkeitskontrolle des Gesamtpreises zu gelangen.
Es ging vielmehr um die Frage, ob ein Vertrag auch ohne Einigung auf einen betragsmäßig bereits bekannten Preis wirksam zustande kommen kann, wenn ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht und der Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle vor oder bei Vertragsabschluss erklärt wurde.
BGH KZR 36/04 lässt wohl keinen Zweifel daran, dass ein Vertragsabschluss gerade
nicht an der fehlenden Einigung auf einen betragsmäßig bereits feststehenden Preis scheitert, wenn nur ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht, undzwar gleichviel ob dieses nun bei Vertragsabschluss ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder sich aber aus einem Gesetz ergibt oder sich erst bei einer Vertragsauslegung ergibt.
Merkwürdigerweise haben die Protagonisten der Auffassung, dass für einen wirksamen Vertragsabschluss ein betragsmäßig bereits bekannter Preis jedenfalls wirksam vereinbart werden müsse, was eine die Billigkeitskontrolle ausschließende Einigung erfordere, wohl keine nachvollziehbare Erklärung dafür, welche Einigung tatsächlich bei mehreren nebeneinder bestehenden Allgemeinen Tarifen erfolge, insbesondere bei einseitigen Änderungen der Tarifstruktur, wie sie etwa bei der Oldenburger EWE zum 01.10.2004 erfolgte, als die bis dahin nebeneinander bestehenden Allgemeinen Tarife Kleinverbrauchstarif K und Grundpreistarif G durch einen vollkommen neuen einheitlichen Basistarif BT ersetzt wurden, an dessen Stelle später ein Basistarif I und ein Basistarif II traten.
Es gemahnt an eine gwisse fatale Obrigkeitsgläubigkeit:
Was der XI. Parteitag jener Partei beschlossen hatte, welcher laut 1968 beschlossener deutscher Verfassung die führende Rolle gebührte, konnte schließlich nicht fehlbar sein. Und wenn der große Vorsitzende eben jener Partei, welche die Wahrheit für sich gepachtet hatte, in Saarländischem Singsang verkündete, die Mauer werde auch noch in 50 und auch in 100 Jahren noch bestehen bleiben, dann musste man sich damit wohl einfach abfinden.... Wenn jemand, dem ein eigener Kopf zum Denken mitgegeben wurde, die These vertritt, man müsse sich auch mit dem abfinden, was ggf. einer gewissen Logik entbehrt, dann sollte dies wohl ein gewisses Misstrauen hervorrufen. Wenn es nur solche Parteigänger gegeben hätte, hätte der im Saarland gebürtige gelernte Dachdecker wohl am Ende Recht behalten, möglicherweise zur Zufriedenheit vieler hüben wie drüben. Möglicherweise war die Geschichte dann aber doch anders ausgegangen, weil genügend Leute ihren eigenen Kopf benutzten. Man sollte sich das eigene kritische Denken und Hinterfragen nicht verbieten (lassen).