Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?  (Gelesen 151197 mal)

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Offline Münsteraner

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« am: 21. August 2009, 12:40:02 »
Hallo zusammen,

ich würde an dieser Stelle gerne einen Sammel-Thread aufmachen, in dem neben neuen Diskussionen insbesondere auch Hinweise auf alle Threads dieses Forums zusammengetragen werden, die sich mit folgender Problematik beschäftigt haben:

Viele Sondervertragskunden, denen der Vertrag gekündigt wurde, stehen ja jetzt vor der Frage, wie es (abgesehen von der Rückforderungsfrage) weiter gehen soll. Im Grunde bleiben die Alternativen,

a) entweder einen neuen Sondervertrag abzuschließen, womit man dann den aktuellen Preis akzeptieren würde
b) oder man geht in die Ersatz- bzw. danach in die Grundversorgung, wobei man nach Rechtssprechung des 8. Senats des BGH das Problem hat, dass man hier den Anfangspreis ebenfalls vereinbart, angeblich konkludent.

Sieht nach einem ziemlichen Dilemma aus. Was wären die besten Lösungen?

Wie gesagt: wir müssen das Thema hier nicht von Grund auf neu diskutieren. Hilfreich wäre hier m.E. , zunächst einmal Fundstellen aus dem Forum oder auch anderen Quellen zentral zusammen zu tragen.

Münsteraner

Offline RR-E-ft

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #1 am: 21. August 2009, 12:42:31 »
Na dann tragen Sie mal zusammen.

Offline Münsteraner

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #2 am: 21. August 2009, 12:53:37 »
Mach ich gern. ;-)

Frage aus \"verfahrens\"ökonomischen Gründen: Was ist aus Ihrer im Vergleich zu mir immens besseren Übersicht über das Forum der Beitrag, der auf obige Problematik am besten eingeht?

Münsteraner

Offline Christian Guhl

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #3 am: 21. August 2009, 13:03:29 »
@Münsteraner
Zu der Alternative b) besteht die Möglichkeit, dass der Kunde bereits vor der beabsichtigten Einstufung in die Grundversorgung den Preisen widerspricht. Man wird dann wohl kaum von einer konkludenten Vereinbarung ausgehen können. Z.B. : \"Im Falle einer Einstufung in die Grundversorgung mache ich darauf aufmerksam, dass die Preise nicht mit Entnahme von Strom/Gas aus dem Netz anerkenne.\" Eine Alternative c) gibt es auch noch : Wechsel des Anbieters.

Offline Münsteraner

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #4 am: 21. August 2009, 13:07:32 »
@ Christian Guhl

Danke! Ein Widerspruch im Vorhinein ist sicher eine ratsame Möglichkeit.

Ist diese nach Ihrer Kenntnis hier im Forum schon an irgendeiner Stelle näher diskutiert worden?

Münsteraner

Offline Black

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #5 am: 21. August 2009, 13:09:05 »
Wenn der Kunde bereits vor dem möglichen Abschluss eines Grundversorgungsvertrages deutlich macht, die dafür zu zahlenden Preise nicht akzeptieren zu wollen, kommt ein Grundversorgungsvertrag nicht zustande, da es an einer vertraglichen Einigung über den Preis fehlt.

Entnimmt der Kunde danach trotzdem Strom oder Gas ist dieser Einwand entweder unbeachtlich oder die Belieferung ist zunächst der Ersatzversorgung zuzuordnen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bolli

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #6 am: 21. August 2009, 14:24:05 »
Zitat
Original von Black
Entnimmt der Kunde danach trotzdem Strom oder Gas ist dieser Einwand entweder unbeachtlich oder die Belieferung ist zunächst der Ersatzversorgung zuzuordnen.

Na, dass ist ja mal eine nette Alternative. Woran wollen Sie denn erkennen, ob es sich um eine Ersatzversorgung handelt ? Das ist ja dass, was ich an anderer Stelle siehe hier schon mal geäußert habe, wo Sie aber eher einen Umzug in ein Gebiet eines Grundversorgers mit günsteren Tarifen empfehlen (den es kaum gibt, da meiner Meinung nach auf diesem Gebiet flächendeckend unbillige Tarife verwendet werden und der VIII. Senat ja freundlicherweise (für die Versorger) entschieden hat, dass nnur die Preiserhöhungen und nicht der Sockelpreis auf Billigkeit überprüft werden darf).
Also, wann kann man denn nun von einer Ersatzversorgung ausgehen? Wenn ich, wie Christian_Guhl ausführt, auch der Einstufung in den Grundtarif mit unbilligen Preisen widerspreche?

Offline jroettges

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #7 am: 21. August 2009, 16:19:45 »
Zitat
Black schrieb:

Wenn der Kunde bereits vor dem möglichen Abschluss eines Grundversorgungsvertrages deutlich macht, die dafür zu zahlenden Preise nicht akzeptieren zu wollen, kommt ein Grundversorgungsvertrag nicht zustande, da es an einer vertraglichen Einigung über den Preis fehlt.

Entnimmt der Kunde danach trotzdem Strom oder Gas ist dieser Einwand entweder unbeachtlich oder die Belieferung ist zunächst der Ersatzversorgung zuzuordnen.


Wie sind dann die Kunden zu beurteilen, die aus einem Sondervertrag \"par ordre de mufti\" aber gegen ihren andauernden Widerspruch in die Grundversorgung zwangsversetzt wurden und schon ihren Widerspruch gegen die Preisanpassungsklauseln im Sondervertrag zusätzlich auf die Unbilligkeit der Preise gestützt haben?

Haben diese Kunden mit der Fortsetzung der Gasentnahme den Preissockel akzeptiert?

Sind diese Kunden möglicherweise garnicht in der Grund- sondern in der Ersatzversorgung gelandet?

Offline Münsteraner

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #8 am: 21. August 2009, 16:46:02 »
@ jroettges

Wenn ich Black richtig verstanden habe, dann ist er der Auffassung, dass aus einem vertragslosen Zustand nach § 2 Abs. 2 GasGVV mit der Entnahme von Gas ein Grundversorgungsvertrag begründet wird.

Offline reblaus

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #9 am: 21. August 2009, 16:56:26 »
Der Nachteil an Sonderverträgen für die Verbraucher ist, dass der Versorger sie kündigen kann. Eine solche Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt zu dem sie ausgesprochen wurde.

Wenn der Verbraucher irrigerweise meint, die Kündigung sei unwirksam, so verschiebt sich der Kündigungszeitpunkt nicht auf den Termin an dem höchstricherlich entschieden wird, dass der Kunde einem Irrtum unterlegen ist. Der Versorger kann sich bei einer unwirksamen Kündigung schließlich auch nicht darauf berufen, dass er halt geglaubt habe, er sei im Recht, und solange man diesen Irrtum nicht höchstrichterlich bestätigt habe, müsse der Vertrag ruhen.

Ob der Kunde in die Grund- oder Ersatzversorgung fällt, ist wirtschaftlich unerheblich. Da die Ersatzversorgung in der Regel zu gleichen Konditionen angeboten wird, wie die Grundversorgung.

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf sämtliche vom Versorger angebotenen Tarife auf ihre Billigkeit hin überprüfen zu lassen. Der Unbilligkeitseinwand wendet sich daher nur gegen den Tarif, mit dem er versorgt wird. Wird der Vertrag gekündigt, kommt ein neuer Vertrag mit neuen Tarifen zustande.

Wer dies vermeiden will, weil diese Tarife zu teuer sind, muss den Versorger wechseln.

Etwas anderes gilt nur, wenn es keine Wechselmöglichkeit gibt.

Zur Diskussion könnte stehen, ob der Kunde welcher das Angebot des Versorgers in einen neuen Sondervertrag einzutreten wahrnimmt, die Rechte aus seiner vorherigen Unbilligkeitseinrede verliert.

Offline Christian Guhl

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #10 am: 21. August 2009, 16:59:57 »
Nach der GVV ist der Widerspruch gem. § 315 zulässig (§ 17.1). Es steht nirgendwo, dass dieses Recht nur für Preiserhöhungen gilt. Wenn der VIII.Zivilsenat den Kunden nun unterstellt, sie würden durch Entnahme von Gas/Strom dem (einseitig festgesetzten) Anfangspreis zustimmen, werde ich doch die Preise schon vor Entnahme von Energie als unbillig rügen. Also wird keine konkludente Zustimmung erteilt. Die Ausrede entfällt damit schon mal. In welchem § der GVV steht denn, dass ich nur in die Grundversorgung komme, wenn ich eine (konkludente) Zustimmung zum einseitig festgesetzten Anfangspreis vornehme ? Ist irgendwo geregelt, dass der Einwand der Unbilligkeit die Grundversorgung unmöglich macht ? Und wenn die Belieferung der Ersatzversorgung zugeordnet wird, erweitere ich meinen Unbilligkeitseinwand eben auf die Preise der Ersatzversorgung. Oder hat der BGH schon geurteilt, dass diese auf jeden Fall billig sind ?

Offline Black

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #11 am: 21. August 2009, 17:09:04 »
Zitat
Original von Christian Guhl
In welchem § der GVV steht denn, dass ich nur in die Grundversorgung komme, wenn ich eine (konkludente) Zustimmung zum einseitig festgesetzten Anfangspreis vornehme ?

Das folgt aus der Tatsache, dass der BGH festgestellt hat, dass der Kunde beim Eintritt in die Grundversorgung mit dem Versorger den Anfangspreis einvernehmlich vereinbart (hat).


Zitat
Original von Christian Guhl
Ist irgendwo geregelt, dass der Einwand der Unbilligkeit die Grundversorgung unmöglich macht?

Die Grundversorgung basiert auf einem Vertrag zwischen EVU und Kunden. Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen sich die Parteien über den Vertragsinhalt einig sein. Dies schließt auch den Preis mit ein. Wenn Sie bereits vor Vertragsschluss zu verstehen geben, den Preis nicht zu akzeptieren fehlt es an einer Einigung und damit am Vertrag.

Die interessante Frage ist, was passiert wenn sie trotzdem Energie weiterhin abnehmen. Dogmatisch bieten sich hier zwei verschiedene Lösungen an:

a) Ersatzversorgung
b) Grundversorgung wegen unbeachtlichem Widerspruch
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #12 am: 21. August 2009, 17:15:23 »
Preisfrage:

Auf welchen Preis einigt man sich eigentlich, wenn es mehrere Tarife der Grundversorgung gibt?

Dogmatisch besteht auch die Möglichkeit,

c)

dass sich die Parteien nicht auf einen Preis geeinigt haben, gleichwohl eine Lieferbeziehung in Gang gesetzt wurde. Dann wird die fehlende Einigung durch ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers gem. §§ 316, 315 BGB ersetzt, um eine Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu vermeiden (BGH VIII ZR 240/90).

Offline reblaus

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« Antwort #13 am: 21. August 2009, 17:24:19 »
d) Diebstahl

Offline Black

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Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
« Antwort #14 am: 21. August 2009, 17:24:38 »
Interessant dazu vielleicht

Zitat
AG Neuruppin, 17.12.2008, 42 C 192/07
Der Weiterbezug von Energie nach Kündigung des Versorgungsvertrages ist aus Sicht des Versorgungsunternehmens als Angebot zum Abschluss eines neuen Versorgungsvertrages zu verstehen.

@ reblaus

weder Diebstahl noch \"Stromdiebstahl\" (§ 248c StGB) sind hier einschlägig.
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