Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rückforderung: Problem des Abrechnungszeitraums  (Gelesen 2112 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Münsteraner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 141
  • Karma: +0/-0
Rückforderung: Problem des Abrechnungszeitraums
« am: 20. August 2009, 16:11:52 »
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit dem Thema \"Rückforderungen geltend machen\" (aus Sonderverträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel) hier noch ein Problem.

Der Abrechnungszeitraum läuft bei den meisten Gasbezugsverträgen ja nicht vom 01.01. bis zum 31.12., sondern vom Datum des Vertragsschlusses an, also z.B. vom 01.09. bis zum 31.08.

Angenommen, jemand möchte nun aktuell bei seinem EVU Rückforderungsansprüche anmelden. Dann kann er das wegen der allgemeinen Verjährungsfrist ja nur im Hinblick auf Beträge, die er ab dem 01.01.2006 zuviel gezahlt hat.

Das Problem nun: Zur Berechnung müsste er den Stand seines Gaszählers am 01.01.2006 kennen, was wohl kaum der Fall sein dürfte.

Wer weiß eine Lösung?

Münsteraner

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Rückforderung: Problem des Abrechnungszeitraums
« Antwort #1 am: 20. August 2009, 16:57:58 »
Es gibt bereits einen kleinen Thread zum Thema. ;)


Die Überzahlung ist insgesamt eingetreten, als man die Jahreverbrauchsabrechnung bezahlte. Damit ist der Rückforderungsanspruch entstanden.

Die Verbrauchsabrechnung  hätte nur die geringeren Preise ausweisen dürfen, so dass zum Zeitpunkt der Jahresrechnung ggf. ein Guthaben aus gezahlten Abschlägen zu erstatten gewesen wäre.

Hat man also in 2006 eine fehlerhafte Verbrauchsabrechnung aus 2006 für einen Lieferzeitraum in 2005 bezahlt, dann gilt die Überzahlung für den gesamten dabei zur Abrechnung gestellten Verbrauchszeitraum.

Im Übrigen kann es für den Beginn der Verjährung möglicherweise auf die Kenntnis des Gläubigers von der Unwirksamkeit der Klausel und damit auf die Rechtsgrundlosigkeit der Leistung ankommen, vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2005 VIII ZR 199/04.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz