Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit dem Thema \"Rückforderungen geltend machen\" (aus Sonderverträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel) hier noch ein Problem.
Der Abrechnungszeitraum läuft bei den meisten Gasbezugsverträgen ja nicht vom 01.01. bis zum 31.12., sondern vom Datum des Vertragsschlusses an, also z.B. vom 01.09. bis zum 31.08.
Angenommen, jemand möchte nun aktuell bei seinem EVU Rückforderungsansprüche anmelden. Dann kann er das wegen der allgemeinen Verjährungsfrist ja nur im Hinblick auf Beträge, die er ab dem 01.01.2006 zuviel gezahlt hat.
Das Problem nun: Zur Berechnung müsste er den Stand seines Gaszählers am 01.01.2006 kennen, was wohl kaum der Fall sein dürfte.
Wer weiß eine Lösung?
Münsteraner