Zinsen muss der Versorger rückwirkend nur bezahlen, wenn er den Grund von Anfang an kannte, aufgrund dessen der Rückforderungsanspruch besteht, oder wenn die Rückforderung auf einem Gesetzes- oder Sittenverstoß beruht (§ 819 BGB).
Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ändert sich und wird im Internet veröffentlicht. Zinseszinsen müssen keine bezahlt werden. Wenn Sie ein jederzeit teilweise zurückzahlbares Darlehen aufgenommen haben, und hierfür höhere Zinsen bezahlen mussten, können Sie die höheren Zinsen geltend machen.