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„Wir haben eine ganze Reihe von Verfahren anhängig, in denen Kunden der Regionalgas auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshof reagieren“, berichtete Amtsgerichtsdirektor Georg Potthast im Gespräch mit dem „Kölner Stadtanzeiger“. Der BGH hatte im Dezember des vergangenen Jahres einem Ehepaar aus Euskirchen Recht gegeben, das gegen eine Preisanpassungsklausel in einem Sondervertrag mit der Regionalgas GmbH geklagt hatte. „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt“, lautet der umstrittene Passus, auf dem in den Jahren 2004 und 2005 eine Gaspreiserhöhung von 3,15 Cent pro Kilowattstunde auf 4,51 Cent fußte. Der BGH erklärte die Klausel für unwirksam, da sie nicht klar verständlich und nicht nachzuvollziehen sei.„Juristisch gesehen sind damit auch die Preiserhöhungen unwirksam geworden“, so Georg Potthast. Einige Kunden hätten deswegen Klage eingereicht. Am Freitag wurde ein „Pilotverfahren“ dreier ähnlich gelagerter Fälle verhandelt: Die Regionalgas-Kunden hatten gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt. Sie verlangen nun Geld zurück, die Summen liegen zwischen 1500 und 2000 Euro.
Gegen die Regionalgas GmbH seien am Amtsgericht darüber hinaus mehrere weitere Klagen anhängig, so der Direktor. Allerdings sei der Sachverhalt in diesen Fällen anders: Die Kunden, die nun ihr Geld zurück wollen, hatten die erhöhten Preise zunächst brav bezahlt. Potthast: „Juristisch ist nun zu bewerten, ob es dadurch nicht zu einem Vertragsschluss mit dem Versorger gekommen ist.“ Auch in diesen Fällen werde es wohl auf ein „Pilotverfahren“ hinauslaufen.
Warum sich ein Unternehmen, welches sich derart auf Kosten seiner Kunden ungerechtfertigt bereicherte und die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verweigert, moralisch im Recht sehen kann, ist nicht recht nachvollziehbar.
Original von berghausGibt es inzwischen Fälle mit Entscheidungen oder noch in den Instanzen, in denen Kunden mit älteren Verträgen auf den Preisen (Grundpreis und Verbrauchspreis)bei Vertragsabschluß (z.B. 1995) beharren und danach ihre Rückforderung berechnen?
Anders gefragt:Welchen (Anfangs)- Preis sollten die Kunden der Regionalgas ihren Rückforderungen zugrunde legen?
Original von RR-E-ftUrteil des AG Euskirchen vom 01.09.09
Original von Evitel2004Neu in der Entscheidungssammlung:Urteil AG Euskirchen v. 14.01.11 - Az: 17 C 1140/09http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2792/Übrigens sehr lesenswert
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