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Autor Thema: AG Euskirchen: Rückzahlung auch ohne Widerspruch  (Gelesen 6423 mal)

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Offline RA-Bayer

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AG Euskirchen: Rückzahlung auch ohne Widerspruch
« am: 05. Oktober 2011, 11:36:08 »
Rechtskräftiges Urteil des AG Euskirchen. Kunden hatten vorher jahrelang keinen Widerspruch eingelegt und trotzdem vollständig obsiegt. Berufung wurde von der Regionalgas Euskirchen nicht eingelegt.

Urteil AG Euskirchen vom 10.06.2011

 

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