Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: STAWA machen ernst  (Gelesen 18856 mal)

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Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« am: 14. Mai 2009, 19:48:06 »
Heute ist mir der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus geflattert. Nach über 3 Jahren werden die STAWA wohl aggressiver gegen ihre Kunden. Bisher ist außer den obligatorischen Drohbriefen einer Anwaltskanzlei aus München und den jährlichen Nachforderungen nichts weiter geschehen. Dem Mahnbescheid werde ich wohl widersprechen und dann der Dinge harren, die da kommen mögen. Ich hoffe, daß im Falle eines Prozesses meine jährlichen Einzahlungen in den Prozesskostenfonds zu meinem Schutz beitragen. Denn die bayerische Justiz zeichnet sich nicht gerade als verbraucherfreundlich aus. Vielleicht geht es ja einem anderen Protestler gegen die STAWA gerade auch so, dann könnte man sich gegenseitig Mut machen.

Offline RuRo

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STAWA machen ernst
« Antwort #1 am: 14. Mai 2009, 20:34:38 »
Vertragsgeschichte aufarbeiten, sichten.

Indizien rausarbeiten, die für einen Sondervertrag sprechen, z.B. feste Laufzeit mit anschl. Vertragsverlängerung, abgeänderte Kündigungsfristen, usw.

Ansonsten toi, toi, toi
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Gasterrorist

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STAWA machen ernst
« Antwort #2 am: 14. Mai 2009, 21:58:35 »
Von mir auch viel erfolg !
Terri

Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #3 am: 15. Mai 2009, 06:56:46 »
In dem Mahnbescheid ist vermerkt, daß im Falle eines Widerspruchs der Klageweg beschritten wird. Also da steckt schon der Wille dahinter, mich zu verklagen. Ob ich Sondervertragskunde bin, kann wohl nur ein kundiger Anwalt klären, jedenfalls bin ich seit ca. 30 Jahren Heizgaskunde bei der STAWA.

Offline Grobschnitt

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STAWA machen ernst
« Antwort #4 am: 15. Mai 2009, 09:18:21 »
Zitat
Original von berthbe
Denn die bayerische Justiz zeichnet sich nicht gerade als verbraucherfreundlich aus.

Da kann ich seitens des OLG München aber nur Gutes sagen (siehe ESB-Thread) :]

Gruß
Grobschnitt (der vor einem bayerischen OLG seinen Prozess gewonnen hat)

Offline RuRo

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STAWA machen ernst
« Antwort #5 am: 15. Mai 2009, 14:11:07 »
@Grobschnitt

Ich kann Ihren Freudentaumel schon verstehen, denke aber, dass dieser Umstand nicht vielen beschert werden wird und ggf. in der hier angesprochenen Fallgestaltung unangebracht ist.

Sie hatten den glücklichen Umstand eines 5-Jahresvertrags. Sie bleiben im ESB-Thread die Beantwortung bisher immer noch schuldig, ob Sie die Klage während dieser Laufzeit ereilte oder ob die Zahlungsverweigerungen einen Zeitraum betrafen, der sich infolge automatischer Vertragsverlängerung ergab.

Ich kann Ihnen aufgrund von drei Verhandlungen an verschiedenen Landgerichten in Bayern sagen - Sie sind ein Glückspilz und hatten die richtigen Papiere.

Landgericht Augsburg
Klage auf Tarifkundenstatus durch Versorger, Beklagte argumentieren auf Sonderverträge.

Urteil im Sinne der Klage - Gehörsrüge verworfen, Berufung beim OLG München anhängig.
Wird dann wohl auch die STAWA-Klage behandeln.

Landgericht Ingolstadt
Beklagte sind Tarifkunden
Vergleich zwischen Versorger und Verbraucher

Landgericht Kempten
Sachverhalt wie Augsburg
Abschluss wie in Ingolstadt

Die aufkommende Hoffnung auf Verbesserung der Verbrauchersituation vor einem bayer. Gericht im Keim erstickt.

Ich habe eine schwere Energierechtsdepression, die nur durch ein weiteres erfolgreiches Berufungsverfahren vor dem OLG München geheilt werden kann - allein mir fehlt der Glaube.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #6 am: 15. Mai 2009, 14:22:52 »
Eben das befürchte ich auch.

Offline Schwalmtaler

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STAWA machen ernst
« Antwort #7 am: 15. Mai 2009, 14:48:55 »
@ berthbe

ich hoffe sie sind mit dem Mahnbescheid schon bei einem Anwalt gewesen.

Offline RuRo

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STAWA machen ernst
« Antwort #8 am: 15. Mai 2009, 15:05:06 »
@berthe
Wenn Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, kreuzen Sie auf dem Mahnbescheid an, dass sie widersprechen.

Suchen Sie sich einen versierten Anwalt, der sein Hauptaugenmerk auf die Vertragsgeschichte und die eingegangenen Rechte und Pflichten legt.

Den ganzen energiewirtschaftlichen Kram können Sie getrost ausblenden. Damit werden Sie nicht erreichen, was Sie sich erhoffen. Finden Sie die Puzzlesteine, die aus Ihrem Versorgungsverhältnis einen Sondervertrag machen und Ihre Chancen steigen.
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Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #9 am: 15. Mai 2009, 15:13:55 »
Beim Anwalt war ich noch nicht, erstmal muß der Bund der Energieverbraucher auf meine mail antworten, denn telefonisch war da heute kein durchkommen. Da meine Rechtsschutz definitiv nicht übernimmt, muß ich jetzt erst mal sehn, was der Bund übernimmt, da ich ja in den Prozesskostenfond einbezahlt habe. Ich habe noch 13 Tage Zeit mit dem Widerspruch. Welchen Anwalt? Da wird wohl ebenso der Bund mir weiterhelfen, hoffe ich. Denn ganz ohne Unterstützung werde ich mich mit der STAWA nicht auf einen Prozess einlassen, denn wir kennen ja die bayerische Justiz, oder?

Offline RuRo

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STAWA machen ernst
« Antwort #10 am: 15. Mai 2009, 15:17:00 »
@berthe

Gehen Sie davon aus, dass Sie vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.
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Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #11 am: 15. Mai 2009, 15:29:24 »
Danke für den Hinweis. Ganz klar: nur mit Anwalt und Unterstützung durch den Bund. Ich hoffe, daß ich am Montag von dort eine Antwort erhalte. Ansonsten wünsche ich trotz allem ein schönes Wochenende, ich werde das Forum auf dem Laufenden halten. Aber gottseidank gibt`s auch noch andere Dinge als den Kamf gegen die Gasgiganten. In diesem Sinne....

Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #12 am: 18. Mai 2009, 13:35:22 »
Der Bund der Energieverbraucher hat mir per mail geantwortet: Zusage  für den Prozesskostenfonds bei Einreichung der Klageschrift und Vorlage meiner Widerspruchsschreiben. Anwalt brauche ich jetzt noch keinen, sondern nur dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, da trotz der Drohung der Klage noch nicht sicher ist, ob der Versorger klagt. Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist. Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden? Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.

Offline RuRo

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STAWA machen ernst
« Antwort #13 am: 18. Mai 2009, 13:48:00 »
Zitat
Original von berthbe
Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist.

Da sind Sie gut beraten. Zur Erinnerung: Sie werden wohl vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.

Zitat
Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden?

Umso besser, wenn sich Ihr eigenes Vertragswerk als Sondervertrag entpuppt. Entscheidend bleibt die rechtliche Positionierung im Prozeß. Alles andere ist  Vorgeplänkel.

Zitat
Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.

Es ist nicht nur ein Eindruck, es ist Fakt. Aber ich möchte Ihre Euphorie nicht unnötig bremsen, zumal Sie einen starken Partner mit dem BdE haben. Einen Versuch ist es allemal wert.
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Offline berthbe

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STAWA machen ernst
« Antwort #14 am: 03. September 2009, 21:00:55 »
So, jetzt trifft es zur Abwechslung einen Kunden der STAWA. Heute ist bei mir die Klageschrift eingegangen. Der Bund der Energieverbraucher hat mir Prozessunterstützung zugesagt. Ich werde den Fehdehandschuh also aufnehmen und morgen einen Anwalt des BdE kontaktieren, der sich mit der Materie auskennt. Leider scheint im Augsburger Raum kein qualifizierter Anwalt zur Verfügung zu stehen, mir wurde einer aus Nürnberg empfohlen. Ich werde im Forum berichten, wie die Sache weiter verläuft.

 

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