Der Bund der Energieverbraucher hat mir per mail geantwortet: Zusage für den Prozesskostenfonds bei Einreichung der Klageschrift und Vorlage meiner Widerspruchsschreiben. Anwalt brauche ich jetzt noch keinen, sondern nur dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, da trotz der Drohung der Klage noch nicht sicher ist, ob der Versorger klagt. Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist. Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden? Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.