Es ging positiv für uns aus, da wir zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt hatten. Über 1.000€ wurden nicht mehr in das Urteil mit einbezogen. Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.
Natürlich bekammen wir danach eine Abschlussrechnung, welche wir aber z.Z. per Ratenzahlung tilgen.
Dabei wurde auch ein richtiger Ratenzahlungs-Vertrag (mit Unterschrift) aufgesetzt.
Das witzige dabei ist, daß wir mitlerweile drei oder vier mal eine Mahnung bekommen haben, wegen 100€ die die KEW vergeblich versuchte von unserem Konto abzubuchen.
Wir haben aber einen Dauerauftrag engerichtet, so daß die 100€ automatisch am 1. überwiesen werden.
Jedesmal wenn nun so eine Mahnung kommt, rufe ich bei der KEW an und stelle unter Angabe der Ratenzahlungs-Vertrags-Nummer klar wie die Sache läuft.
Jedesmal kommt eine platonische Entschuldigung und man würde es nun (endlich) \"in das System\" eintragen.
Also entweder spinnt deren System oder die Anwender des selbigen.
Der Februar 2010 war der erste Monat ohne Mahnung.
Schon seltsam der Verein.
Im Prinzip ist die Sache nun juristisch geklärt.
Und auf anderem Wege scheint man denen auch nicht beizukommen.
Eine Sache verstehe ich aber bis heute nicht (jetzt wo ich durch den anderen Thread wieder an das Thema erinnert wurde, will ich das grade mal nachfragen):
VOR der Verhandlung habe ich knapp 600€ an die KEW überwiesen.
Einen Betrag von ca. 300€ hatte ich dabei auf die Rechnungsnummer (die etwa so aussieht: 0001-ARV-2009-0000xxxxx) geleistet. Diese 300€ wurden vor Gericht nicht als \"gezahlt auf den geschuldeten Betrag\" anerkannt, da angeblich nicht eindeutig wäre, wofür die ca. 300€ gezahlt wurden.
Wie kann das sein?
Der Betrag wurde doch auf eine Rechnungsnummer (selbstverständlich auch unter Angabe der Kundennummer) - die garantiert EINMALIG ist - gezahlt. Also meiner Meinung nach eindeutig nachvollziehbar.