Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nötigung von KEW?  (Gelesen 35855 mal)

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Offline Wasserwaage

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Nötigung von KEW?
« Antwort #15 am: 30. April 2009, 13:14:10 »
Original von Panthau

Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.



stimmt, genau. GESETZE

fazit: wasserversorgung einstellen!! so sieht es die verordnung vor.


das wasserversorgungsunternehmen hat übrigens ein gesetzlich verankertes zutrittsrecht das sich aus eben dieser verordnung ergibt.

wäre ja auch etwas komisch wenn man alles im grundgesetz unterbringen müsste. das wär dann sich ziemlich umfangreich und sehr oft zu ändern.

und selbstverständlich ist es auch vollkommen in ordnung wenn die mitarbeiter des wasserversorgungsunternehmen den anschluss von der strasse her sperren würden. ihnen bleibt ja auch nichts anderes üblich wenn sie ihnen ihr recht auf zutritt verweigern.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline reblaus

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Nötigung von KEW?
« Antwort #16 am: 30. April 2009, 13:46:17 »
Zitat
Original von Panthau Was mich aber immer noch interessiert ist, ob das nun Nötigung war, wenn mir einer sinng. sagt: \"Wenn sie uns nicht ins Haus lassen, stellen wir das Waser von der Straße aus ab\", um den Umstand zu umgehen, daß er (noch) KEINE richterliche Verfügung hat - mit der er in das Haus gelangen könnte.

Ich dachte Sie hätten sich das schon selbst beantwortet, …

Zitat
Original von Panthau Das ist im entsprechenden Paragraph (§ 240 Nötigung StGB) eine ODER-Verknüpfung:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also fehlt da garnichts, wenn mir jemand mit einem empfindlichen Übel droht. Da das lediglich einer der 3 genannten Optionen ist, die den Tatbestand erfüllen.

… und ich sei zu blöd Ihren Sachverhalt ordentlich unter den Tatbestand des § 240 StGB zu subsumieren :(. Da ich nämlich …

Zitat
Original von Panthau Und wenn der sogenannte \"Rat\" schon alleine durch genaues lesen im Gesetzestext widerlegt wird, dann ist das nicht auf meinem Mist gewachsen.

… noch nicht mal richtig lesen könne 8o.

Zum Glück habe ich mich nicht zur Zweck-Mittel-Relation des Absatzes 2 geäußert. Wie ich mich in diesem Fall blamiert hätte, will ich mir gar nicht vorstellen :D.

Offline RR-E-ft

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Nötigung von KEW?
« Antwort #17 am: 30. April 2009, 14:15:06 »

Offline Cremer

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Nötigung von KEW?
« Antwort #18 am: 30. April 2009, 14:43:59 »
@Panthau,

ich empfehle das Auto auf der Straße auf dem Deckel des Wasserschiebers zu parken.

Dann können die nicht abstellen.

Dies hatte bereits schon einmal in einem Fall eines Mitgliedes der BIFEP Erfolg gehabt.

Es ist natürlich abhängig, wo der Schieber sich auf der Straße befindet und ein Auto da geparkt werden kann

Runder Deckel = Wasser

Rechteckiger Deckel = Gas (steht auch meistens drauf)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #19 am: 30. April 2009, 14:45:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Stichwort Versorgungseinstellung
Dann könnte das hier:

auf uns zutreffen?
Wenn ja, wie kann ich das gegen die KEW verwenden?

@ Cremer
Leider ist es der runde Deckel mitten auf der Straße.
Aber gut Idee. :D

Offline RR-E-ft

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Nötigung von KEW?
« Antwort #20 am: 30. April 2009, 15:15:42 »
Vielleicht trifft eher Folgendes zu:
Sie brauchen eine Brille, aber wer könnte das alles schon wissen?

Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #21 am: 30. April 2009, 15:31:56 »
Was?

Vielleicht beflügelt mich der \"Foren Gott\" mit seiner allumfänglichen Weisheit und konkretisiert seinen \"Hinweis\", anstatt mich mit den ganzen Urteilen im Wald stehn zu lassen?

Oder ist das hier so üblich?

Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #22 am: 08. Mai 2009, 16:08:48 »
Die Verhandlung ist am Montag den 11.05.2009, um 8:00 Uhr, im Sitzungssaal 11

Adresse:
Knappschaftsstr. 16
66583 Neunkirchen

Offline RR-E-ft

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Nötigung von KEW?
« Antwort #23 am: 17. Februar 2010, 16:59:43 »
Wie war es denn, ggf. mit welcher Begründung ausgegangen?

Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #24 am: 17. Februar 2010, 17:31:34 »
Es ging positiv für uns aus, da wir zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt hatten. Über 1.000€ wurden nicht mehr in das Urteil mit einbezogen. Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.

Natürlich bekammen wir danach eine Abschlussrechnung, welche wir aber z.Z. per Ratenzahlung tilgen.
Dabei wurde auch ein richtiger Ratenzahlungs-Vertrag (mit Unterschrift)  aufgesetzt.
Das witzige dabei ist, daß wir mitlerweile drei oder vier mal eine Mahnung bekommen haben, wegen 100€ die die KEW vergeblich versuchte von unserem Konto abzubuchen.
Wir haben aber einen Dauerauftrag engerichtet, so daß die 100€ automatisch am 1. überwiesen werden.
Jedesmal wenn nun so eine Mahnung kommt, rufe ich bei der KEW an und stelle unter Angabe der Ratenzahlungs-Vertrags-Nummer klar wie die Sache läuft.
Jedesmal kommt eine platonische Entschuldigung und man würde es nun (endlich) \"in das System\" eintragen.
Also entweder spinnt deren System oder die Anwender des selbigen.
Der Februar 2010 war der erste Monat ohne Mahnung.
Schon seltsam der Verein.

Im Prinzip ist die Sache nun juristisch geklärt.
Und auf anderem Wege scheint man denen auch nicht beizukommen.

Eine Sache verstehe ich aber bis heute nicht (jetzt wo ich durch den anderen Thread wieder an das Thema erinnert wurde, will ich das grade mal nachfragen):
VOR der Verhandlung habe ich knapp 600€ an die KEW überwiesen.
Einen Betrag von ca. 300€ hatte ich dabei auf die Rechnungsnummer (die etwa so aussieht: 0001-ARV-2009-0000xxxxx) geleistet. Diese 300€ wurden vor Gericht nicht als \"gezahlt auf den geschuldeten Betrag\" anerkannt, da angeblich nicht eindeutig wäre, wofür die ca. 300€ gezahlt wurden.
Wie kann das sein?
Der Betrag wurde doch auf eine Rechnungsnummer (selbstverständlich auch unter Angabe der Kundennummer) - die garantiert EINMALIG ist - gezahlt. Also meiner Meinung nach eindeutig nachvollziehbar.

Offline RR-E-ft

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Nötigung von KEW?
« Antwort #25 am: 17. Februar 2010, 18:03:24 »
Zitat
Original von Panthau
Es ging positiv für uns aus, da wir zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt hatten. Über 1.000€ wurden nicht mehr in das Urteil mit einbezogen. Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.

Wie lautete denn das Urteil und wie dessen Begründung?

Offline Black

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Nötigung von KEW?
« Antwort #26 am: 17. Februar 2010, 18:34:43 »
Zitat
Original von Panthau

Im Prinzip ist die Sache nun juristisch geklärt.
Und auf anderem Wege scheint man denen auch nicht beizukommen.

So wie ich die Sache verstehe sind Sie zur Zahlung verurteilt worden und stottern das nun Ratenweise ab. Da sind sie der KEW ja ganz toll juristisch \"beigekommen\".  :D
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #27 am: 17. Februar 2010, 18:43:29 »
@RR-E-ft RR-E-ft
Im Urteil wurde davon nichts mehr erwähnt.

Zitat
Original von BlackSo wie ich die Sache verstehe......
.....haben Sie es falsch verstanden.
Aber macht ja nichts, man kann ja nicht alles verstehen - auch nicht unbedingt, wenn es in der Muttersprache da geschrieben steht.

Offline RR-E-ft

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Nötigung von KEW?
« Antwort #28 am: 17. Februar 2010, 18:46:12 »
@Panthau

Wer hatte welche Anträge in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und wie lautet der Tenor des darauf ergangenen Urteils und wie dessen Begründung?

Die Frage, wovon  im Urteil nichts mehr erwähnt wurde, kann ich mir dann selbst beantworten.

Offline Panthau

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Nötigung von KEW?
« Antwort #29 am: 17. Februar 2010, 18:49:30 »
Das weiß ich nicht mehr.
Aber könnte ja, wenn mich mal die Muse küsst, das Gesamtwerk wieder zu Tage fördern und eine Kopie davon ins Netz stellen.

 

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