Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht  (Gelesen 11826 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« am: 19. November 2008, 00:04:02 »
Es geht hier zwar um Wasser, aber immerhin auch ein Erfolg für die Verbraucher:

Erfolg der Kartellbehörde gegen Monopolpreise
Hessen darf Wasserpreise senken

Die Richter beim OLG Frankfurt erklärten eine Verfügung der Landeskartellbehörde für rechtmäßig (Az.: 11 W 23/07). Die Preisgestaltung der Wasserversorger sei ähnlich zu behandeln wie auf dem Energiesektor, erklärte das Gericht.

In drei Fällen hat die Kartellbehörde Preissenkungen verfügt: Im Mai 2007 gegen die enwag Wetzlar (Preissenkung: 29,4 Prozent), im Dezember 2007 gegen die Frankfurter Mainova (37 Prozent) und im April 2008 gegen die Städtischen Werke in Kassel (37 Prozent).

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #1 am: 19. November 2008, 10:46:06 »

Offline courage

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 116
  • Karma: +0/-0
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2009, 16:47:36 »
aus BGH PM 186/2009

Zitat
KVR 66/08

OLG Frankfurt am Main - Entscheidung vom 18. November 2008 – 11 W 23/07 (Kart)

Kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen

Am 17. November 2009 verhandelt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerden in einem Preismissbrauchsverfahren gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar. Der enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Wetzlar ist, wird vorgeworfen, von ihren Haushalts- und Kleingewerbekunden um etwa 30% überhöhte Wasserpreise verlangt zu haben. Das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser hat die enwag mit einer bis zum 31.12.2008 befristeten Verfügung vom 09.05.2007 zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat dies bestätigt. Die enwag habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie ungünstigere Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gefordert habe.

Mit ihrer zugelassenen Rechtsbeschwerde macht die enwag u. a. geltend, der Preisunterschied zwischen ihr und den von der Landeskartellbehörde ausgewählten Vergleichsunternehmen sei sachlich gerechtfertigt. Wegen erheblicher struktureller Unterschiede sowohl bei der Wasserbeschaffung und -erzeugung, als auch hinsichtlich der Vertriebssituation seien die anderen Versorger nicht gleichartig. Die von der Lage am Rande der Mittelgebirge geprägten geologischen und topografischen Bedingungen in Wetzlar erforderten eine vergleichsweise große Anzahl an Wasserhochbehältern und Druckzonen, was die Kosten der Wasserverteilung und –speicherung erhöhe. Zu den von der Landeskartellbehörde vorgegebenen Preisen sei die Wasserversorgung in Wetzlar nicht kostendeckend möglich.

Die Landeskartellbehörde verteidigt die angefochtene Verfügung und begehrt mit ihrer eigenen Beschwerde die Wiederherstellung der vom Oberlandesgericht aufgehobenen Feststellung, dass die Wasserpreise der enwag schon seit dem 01.07.2005 entsprechend überhöht gewesen seien. Dies erleichtere den betroffenen Kunden die Rückforderung bereits geleisteter Rechnungsbeträge.

Verhandlungstermin: 17. November 2009

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #3 am: 02. Februar 2010, 13:38:14 »
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30% zu senken.
Pressemitteilung des BGH
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bruchpilot50

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #4 am: 02. Februar 2010, 18:59:16 »
nice to know......

Wenn der BGH bei der Wasserversorgung so entscheidet, warum sollte er dies beim Gas und Strom nicht tun??  wenns mal soweit kommen sollte...
Und es sind interessante Infos hinsichtlich der Beweislast.......

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh158.html

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #5 am: 02. Februar 2010, 19:08:08 »
Bei Strom und Gas ist die Rechtslage eine andere. Siehste hier.

Stellungnahme des BDEW

Was auch zu lesen war.

Offline bruchpilot50

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #6 am: 02. Februar 2010, 19:14:27 »
ich mein aber, dass die Beweislast über höhere Bezugskosten beim Versorger liegt....ist doch schon interessant

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #7 am: 03. Februar 2010, 15:56:22 »
Zitat
....
Das Karlsruher Urteil gilt zwar einem Einzelfall, aber es ist auch ein Appell an die Wirtschaftsminister aller Bundesländer: Kommt eurer Verantwortung nach und überprüft die Wasserpreise mit Argusaugen. Denn hier und nur hier haben die Pfisters dieser Republik ein scharfes Kontrollinstrumentarium zur Hand und können Preismissbrauch unzweideutig auch unter binden. ....
    Kommentar aus der Südwestpresse

hier klicken und lesen

Selbst wenn der Appell fruchtet und die Wirtschaftsminister der Länder dafür sorgen, dass die Kartellbehörden nicht nur in Hessen ihre Arbeit machen, dann bleiben immer noch die \"Gebühren\" im Dunkeln und ohne Kontrolle.

Das kann aus Verbrauchersicht ja kaum so bleiben. Bei der Wasserversorgung kann es keine Unterschiede geben, hier besteht Regelungsbedarf! In Zeiten knapper Kassen ist die Versuchung der öffentlichen Hände noch größer als sonst etwas tiefer als erlaubt in die Taschen der Bürger zu greifen. Wirtschaftliches Handeln und das Kostendeckungsprinzip sind die Messlatten. Was gibt es denn hier zu verbergen? Transparenz  ist angesagt. Wer Qualität liefert und wirtschaftlich und kostendeckend arbeitet, wie von den Lobbyverbänden wie BDEW und VKU behauptet, muss doch keine Prüfung fürchten und darf das doch gerne in Euro und Cent zeigen.[/list]
Wasser als Ware

Offline hko

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 260
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kartellbehörde bekommt vor Gericht Recht
« Antwort #8 am: 31. Dezember 2010, 09:16:24 »
aus der Wetzlarer Neuen Zeitung (WNZ) vom 30.12.2010:

Zitat
Posch wringt vier Millionen aus Enwag
Das hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellamt hat verfügt, dass der Wetzlarer Wasserversorger Enwag seinen 14000 Kunden vier Millionen für 2009 und 2010 zurückzahlen soll.

Dazu Bürgermeister Lattermann:
Zitat
Der Verzicht auf den Gewinnanteil von 2,5 Millionen Euro sei eine Katastrophe für die Stadt. Seit Jahren würden damit Defizite bei den Stadthallen ausgeglichen.

Wie war das eigentlich mit den (un)erlaubten Quersubventionen?

Gruß hko

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz