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Autor Thema: Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung  (Gelesen 3257 mal)

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Offline AKW NEE

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« am: 04. Oktober 2008, 10:28:05 »
Zusätzliche Angebote neben der  Grundversorgung

Hat der Grundversorger die Pflicht neben der Grundversorgung ein weiteres Angebot - Sondervertrag - anzubieten?

Offline nomos

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2008, 18:42:56 »
@AKW NEE, wohl nicht, aber der BdEV hat 2007 mal eine Petition im Bundestag eingebracht, die fordert, das generell zu regeln. Bisher wohl ohne Ergebnis -  Stand  unbekannt.

Zitat
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird aufgefordert, die Belieferung von Haushaltskunden nach § 41 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis 31. Dezember 2007 zu regeln.
Ich habe das  zur Erinnerung hier nochmal eingestellt.

Offline Black

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2008, 10:42:30 »
Wenn der Gesetzgeber einen Pflichtsondervertrag vorschreiben würde, würde das nur faktisch eine 2. Art der Grundversorgung bedeuten. Macht der Gesetzgeber dann nämlich keine weiteren  Vorgaben zum Inhalt dieses Pflichtsondervertrages könnte der unwillige Versorger ihn derart unattraktiv gestalten, dass er ohnehin nur pro forma existiert.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jroettges

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2008, 12:13:57 »
Viele Grundversorger haben sich nicht auf das Eis der Sonderverträge gewagt, das zunehmend glatter und brüchiger wird (siehe Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.2008.

EnWG §41 schreibt für Verträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung u.a. Preisanpassungsregeln vor, die dann den Anfordungen an das Transparenzgebot genügen müssen.

Andere Versorger haben versucht, Chimären zu konstruieren. Sie haben diese als \"Sonderverträge\" bezeichnet, gleichzeitig aber die Regelungen der Grundversorgung als AGB einzubinden versucht. Damit drohen sie zu scheitern.

Ein Angebot eines Versorgers außerhalb seines Grundversorgungsgebietes, also an Kunden anderer Grundversorger oder gar ein bundesweites Angebot kann nicht ohne den Abschluss von Sonderverträgen funktionieren.

Als Verbraucher hätten wir es eigentlich in der Hand. Warum klagt niemand dafür, dass man als Kunder der Stadtwerke Delmenhorst, die mitten im Versorgungsgebiet der EWE AG nur Grundversorgung betreiben, Gas per Sondervertrag (zB Tarif \"online\";) von der EWE bekommen kann?

Wenn es also mal wirklich einen \"Gasmarkt\" geben sollte, dann geht dies nur über Sonderverträge. Daher muss der Gesetzgeber diesen Bereich auch besser beordnen und es nicht den Gerichten überlassen, hier kleckerweise Regeln aufzustellen.

Offline Black

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2008, 12:46:53 »
Zitat
Original von jroettges
Warum klagt niemand dafür, dass man als Kunder der Stadtwerke Delmenhorst, die mitten im Versorgungsgebiet der EWE AG nur Grundversorgung betreiben, Gas per Sondervertrag (zB Tarif \"online\";) von der EWE bekommen kann?
.

Wen wollen Sie denn da verklagen SW Delmenhorst oder EWE? Und auf Grund welcher Anspruchsgrundlage?
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Offline jroettges

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Zusätzliche Angebote neben der Grundversorgung
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2008, 12:53:08 »
Ich will niemand verklagen, denn ich wohne nicht in Delmenhorst und hoffe, Sie akzeptieren das Beispiel als eines unter vielen.

 

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