Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde  (Gelesen 56539 mal)

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Offline ben100

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Müßten die das alte Urteil vom LG Düsseldorf jetzt eigentlich von Ihrer Website entfernen? Ist doch eigentlich irreführend!!!

http://ngw.de/privatkunden/infocenter/index.htm

Offline RR-E-ft

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Naja sie könnten wenigstens auch das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf mit veröffentlichen oder zumindest darauf hinweisen, dass und in welchem Umfange das Urteil des LG Düsseldorf mittlerweile vom OLG abgeändert wurde.

Offline ben100

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Mal sehn, habe denen zumindest mal ne Mail geschrieben.

Die Rheinische Post hat mich heute noch angerufen. Die wollen wahrscheinlich
morgen darüber einen Bericht drucken.

Offline Pedro

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Hallo Ben100:
bitte Link  hier einstellen, falls die Rhein.-Post den Bericht online einstellt.

Offline ben100

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Hier der Bericht:

http://www.rp-online.de/public/article/kevelaer/730382/Kevelaerer-gewinnt-Prozess-um-Gaspreis.html

(Wobei mit Landgericht Duisburg eigentlich das Amtgericht gemeint war)

Offline DieAdmin

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Leider ist in dem Artikel die Url zum Urteil fehlerhaft. Besser wäre die Angabe gewesen, um auch Tippfehler zu vermeiden: www.energieverbraucher. de ,  Seite 2455

Offline ben100

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Was mich stutzig macht ist das NGW schreibt, daß die \"wahrscheinlich\" in Berufung gehen werden.

Sicher scheinen Sie aber noch nicht zu sein  ;)

Offline ben100

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Die haben auf ihrer Homepage immer noch im Infocenter das Urteil vom Landgericht Düsseldorf.

Welche Möglichkeiten habe ich das die das ergänzen bzw. entfernen?

Offline ben100

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Update:

Wurde heute von meiner Anwältin angeschrieben.

NGW läßt derzeit durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt die Chancen für eine Berufung prüfen.

Zur Wahrung der Frist wurde Berufung eingelegt und eine Fristverlängerung
um 2 Monate beantragt (das es dauert bis alle Gerichtsakten da sind).

Man bat mich vorerst von der Bestellung eines eigenen Anwaltes abzusehen, da man wohl noch nicht weiß ob die Berufung tatsächlich durchgeführt wird.

Offline RuRo

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@ben100
Revision
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline ben100

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Ok!

REVISION

*g*

Offline ben100

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Bis heute nix mehr gehört

Offline ben100

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So! Die Begründung der Gegenseite liegt nun vor. Nun gilt es einen guten Anwalt beim BGH zu suchen.

Werde da bald einen Tipp bekommen.

Offline ben100

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Werde morgen Prof. Dr. Rudolf Nirk das Mandat übertragen.

Offline chrisibiker

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Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls gegen die NGW - Rechnungen Widderspruch erhoben und die Abschläge gekürzt. Vor Weihnachten 2009 bekam ich dann den Mahnbescheid und habe leider aufgrund meines Urlaubs nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen können. Widereinsetzung in den vorherigen Stand will mir das Mahngericht AG Hagen nicht gewähren. Jetzt ist der Vollstreckungsbescheid zugestellt. Gegen ihn wurde Widerspruch erhoben und die Aussetzung der Vollstreckung beantragt. Jetzt suche ich einen Anwalt , der sich in der Sache auskennt. Ich kommen vom Niederrhein aus dem Kreis Wesel.    Kann mir einer weiterhelfen?
 :rolleyes:
Chrisibiker

 

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