Ich möchte RR-E-ft Recht geben mit seiner Verwunderung, hier komplette (oder meinetwegen auch fast komplette) Schriftsätze einzustellen. Dieses aber neben dem Aspekt des geistigen Eigentums noch aus einem anderen Grund.
Ich bin der Meinung, dass wir hier nicht den Eindruck erwecken sollten, dass man durch abkopieren oder abschreiben von vorgefertigten Schriftsätzen \"mal eben so\" ein Gerichtsverfahren gewinnen kann.
Bekanntermaßen besteht beim AG ja noch kein Anwaltszwang, weshalb sich zahlreicher Verbraucher immer wieder mit dem Gedanekn tragen, aus Kostengründen auf einen Anwalt zu verzichten und sich selbst zu verteidigen.
Dieser Schuss geht aus meiner Sicht aber schnell nach hinten los, da von diesen ein nicht unerheblicher Teil leider keine jursitsiche Vorbildung hat und auf die Feinheiten des Prozessrechtes nicht eingestellt ist. Dieses zeigen auch oft entsprechende Nachfragen hier im Forum.
Während man im Bereich des Vorverfahrens, also bei den Widersprüchen gegen die überhöhten Preise, noch als unbedarfter Verbraucher daher kommen konnte und z.B. wegen § 315 BGB widersprechen konnte (was am Anfang ja die meisten gemacht haben) um dann hinterher im Klageverfahren auf § 307 BGB wegen eines Sondervertrages umzuschwenken bzw. in der Hauptsache auf diesen anzustellen und die Unbilligkeit nur noch hilfsweise zu rügen (was selbst manche Anwälte noch heute leichtsinnigerweis enicht tun) , kosten einen solche Fehler im Klageverfahren oft \"den Kopf\". Die Klage wird abgewiesen und der Versorger geht anschließend mit einem gewonnen Klageverfahren \"hausieren\", auch wenn es möglicherweise bei den Klageabweisungsgründen gar nicht um die Inhalte seiner Preisbildung ging.
Aus diesem Grund sollten wir die Verteidigung denjenigen überlassen, die damit ihr Geld verdienen und eben die juristische Ausbildung haben, um möglichst nichts an Formalien zu übersehen. Nichtsdestotrotz interessiert natürlich das eine oder andere Argument, um es mit dem eigenen Anwalt durchaus auch zu besprechen, aber eben nicht um selbst die Schriftsätze zu verwenden.