Hallo Ben100,
an Ihrem Beitrag macht mich doch Einiges stutzig.
Original von ben100
Bald bekomme ich vom Landgericht Düsseldorf mein Urteil.
Was soll das denn bedeuten?
Fand bereits eine mündliche Verhandlung statt?
Liegt Ihr Außenstand über 5000 Euro, ist dies ein Berufungsverfahren oder ein Kartellverfahren?
Hat sich Ihr Anwalt in das komplexe Thema Energierecht eingearbeitet?
Ist Ihr Status (Sondervertragskunde / Tarifkunde) nicht bereits im Zuge des Verfahrens behandelt bzw. geklärt worden?
Wieso stellen Sie zu diesem Zeitpunkt noch Fragen ins Forum?
Original von ben100
Wie kriege ich raus ob ich SV oder Tarifkunde bin. Habe nie was unterschrieben und widersetze mich seit 2004.
Nach längerer (Grundsatz-)Diskussion hier im Forum hat sich die Ansicht herausgebildet, dass ein Sondervertrag konkludent dann zustande kommt, wenn der Kunde zu Sondertarifen, die günstiger sind als die allgemeinen Tarife, beliefert wird. Ein weiteres Indiz für einen Sondervertrag ist eine geringere Konzessionsabgabe (z.B. 0,03 Ct/kWh statt 0,5 Ct/kWh).
Original von ben100
Okt. 02 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft und nur durch Mitteilung des Zählerstandes und durch Erhalt eines Begrüßungsschreibens ist der Vertrag zustande gekommen
Falsch - Ihr Vertrag ist bereits in dem Augenblick zustande gekommen, in dem Sie den Gashaupthahn geöffnet haben.
Haben Sie den Erhalt des Begrüßungsschreibens bestätigt bzw. nicht bestritten? Falls ja, dann könnten dort enthaltene Klauseln Vertragsgegenstand geworden sein.
Original von ben100
Sieht so aus als wenn der Richter das Testat der WP von Infoplan anerkennen wird.
Sollten Sie Sondervertragskunde sein (wonach es m.E. aussieht), dann kommt es ja primär auf eine hinreichende Transparenz der Preisanpassungsklausel an. Nur hilfsweise würden Sie sich dann auf eine Unbilligkeit der Preisfestsetzung berufen.
Ein simpler Hinweis auf die AVBGasV in ihrem Begrüßungsschreiben würde dem jedenfalls nicht genügen.
Der Richter wird das WP-Testat als Beweismittel zulassen, wenn
SIE den Inhalt desselben
NICHT BESTREITEN und die Unabhängigkeit der von NGW bezahlten Gesellschaft Infoplan
NICHT ANZWEIFELN.
Achtung, Paranoia:Inzwischen frage ich mich, ob es unter den Gaskunden auch
Maulwürfe gibt, die in Zusammenarbeit mit einem Versorger ein Vertragsverhältnis nebst Unbilligkeitseinwand konstruieren nur um dann einen Prozess an einem Obergericht an die Wand zu fahren.
Gruss,
ESG-Rebell.