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Autor Thema: Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen  (Gelesen 8254 mal)

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Offline Knilch

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« am: 28. August 2008, 23:36:58 »
Guten Tag in die Runde,

wie die Ueberschrift schon impliziert, habe ich von meinem Versorger diesen Monat Rechnungen fuer die letzten 6 Jahre bekommen.

Dre Reihe nach: Vor 8 Jahren bin ich in diese Wohnung eingezogen und bin alsbald zu einem alternativen Stromanbieter gewechselt. Der Wechsel von meinem oertlichen Versorger hat auch wunderbar geklappt, der neue hat diesem entsprechend fuer mich gekuendigt und die Versorgung uebernommen. Leider ging der neue dann pleite und so wurde ich von einem alternativen zum naechsten gereicht, bis ich kurzzeitig wieder bei dem oertlichen V. gelandet bin (ca. 1-2 Monate). Das war im Jahr 2002. Ich habe dann wieder zu einem alternativen gewechselt, der mir den Wechsel bestaetigte und bei dem ich dann 2 Jahre meine Abschlaege zahlte, (ohne dass auch nur einmal abgelesen wurde). 2 Jahre spaeter wiederum erklaert mir dieser alternative Anbieter, dass sie mir damals die Bestaetigung zu schnell geschickt haben und mein oertlicher Versorger den Wechsel blockiert. Sie wuerden mir die Abschlaege der letzten zwei Jahre zurueck zahlen (haben sie auch getan) und ich soll mich bei meinem oertlichen Versorger melden. Dies habe ich erstmal nicht getan. Das ging dann bis August 2008, in dem der oertliche Versorger nun auf mich zukommt und 6 Jahre rueckwirkend Abschlaege verlangt. Ich habe auch eine rueckwirkende Anmeldung zur Grundversorgung bekommen, die habe ich aber schon 2002 erhalten, bevor ich zum letzten alternativen V. gewechselt bin. Die Rechnungen fuer die Jahre 2002-2008 haben natuerlich alle das Rechnungsdatum August 2008. Es wurde auch immer die Zaehlerstaende abgelesen (laut Rechnungen). Wie soll ich mich jetzt verhalten? Gibt es da Musterbriefe oder aehnliches?

Danke fuer die Muehe....

Offline bjo

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 23:48:03 »
Hallo,
bastel dir mal einen Zeitstrahl auf dem du einträgst zu welchem Zeitpunkt
welcher Anbieter \"wirklich\" Geld bekommen hatt incl der Rückvergütungen.

Dein Grundversorger kann, so ließt man hier, nur noch Ansprüche stellen
für die letzen drei Jahre!

Laß einen RE (Board) prüfen in wie weit eine Wechselblockierung da noch reinspielt!

Offline Wasserwaage

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #2 am: 29. August 2008, 08:43:23 »
die frage ist doch, wie sie sich verhalten wollen. Ich verstehe ihren beitrag nicht so ganz.

da gibt es also einen alternativen anbieter der sie scheinbar 2 jahre lang versorgt, aber dann doch nicht. tschuldigung aber so einen nonsens hab ich noch nie gehört, schon garnicht, dass man dann dem kunden sein geld zurückzahlt und rückwirkend für 2 jahre an den örtlichen versorger verweist. was hat denn der alternative anbieter mit der energie gemacht?! da ist doch wohl irgendwas gehörig in die hose gegangen und sie haben ja und amen gesagt, statt dem alternativen versorger zu sagen er soll den fall selbst mit dem örtlichen versorger klären, dass wäre nämlich m.E. auch die normale vorgehensweise statt den kunden zu belasten.

sie haben aber scheinbar zugestimmt sich selbst mit dem vorgang zu belasten um dann doch 4 jahre lang die füsse still zu halten und wundern sich nun über rechnungen die 6 jahre rückwirkend gelten.

da kann ich nur sagen zahlemann und söhne und gut ist.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline AKW NEE

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #3 am: 29. August 2008, 10:01:46 »
@ Wasserwaage

Moralische Bewertungen immer gern gelesen, aber überflüssig! Ihre Schadenfreude spricht für sich.

@ Knilch

Gehen Sie zu einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung.

Legen Sie vorsorglich gegen jede einzelne Rechnung den Einspruch auf Unbilligkeit ein.

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1703/

Offline Wasserwaage

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #4 am: 29. August 2008, 12:36:35 »
keine schadenfreude vorhanden.... sondern nur kopfschütteln.... es läuft doch darauf hinaus das der knilch seine rechnung nicht bezahlen möchte weil er meint er habe lange genug stillgehalten und müsse dafür auch noch belohnt werden.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #5 am: 29. August 2008, 12:59:06 »
@Wasserwaage

Ist es nicht erher so, dass ggf. ein Grundversorger entgegen Recht und Gesetz  ( § 24 AVBEltV) den Verbrauch gegenüber eigenen Kunden sechs Jahre lang nicht abgerechnet hat und nunmehr Rechnungsbeträge, die - ihre Berechtigung vorausgesetzt - bei ordnungsgemäßer Abrechnung bereits verjährt wären?

Muss man als Kunde mit solchen Nachforderungen rechnen?

Offline Opa Ete

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #6 am: 29. August 2008, 14:23:15 »
Hallo zusammen,
sowas ähnliches ist mir 2004 mit Yello Strom passiert Bin 2002 von EON-Avacon zu Yello gewechselt (dachte ich zumindest!). Yello hatte alles für mich geregelt. Ich zahlte von 2002-2004 Abschläge an Yello und hatte von der Avacon auch nichts mehr gehört. Auf einmal Ende 2004 kommt eine Rechnung von der Avacon über ca. 1700€. Ich fiel aus allen Wolken.
Avacon hatte alle Zählerstände und berechnete nach dem Tarif, den ich bis zum Wechsel hatte, dieser Tarif war natürlich damals höher als der von Yello. Ich sollte bei der Avacon über die fast 3 Jahre  ca. 250€ mehr bezahlen. Das Ende vom Lied: Yello hatte damals noch gar keine Lizenz für das Netzgebiet der Avacon und durfte gar keine Kunden der Avacon aufnehmen. Es wurde alles rückabgewickelt. Yello zahlte mir alle Abschläge der letzten 3 Jahre zurück und die Differenz zum Avacontarif, so dass ich trotzdem den billigen Yellostrom hatte, aber rechtlich gesehen immer bei der Avacon war.

Offline Black

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #7 am: 29. August 2008, 14:28:57 »
Zitat
Original von Knilch
 Wie soll ich mich jetzt verhalten? Gibt es da Musterbriefe oder aehnliches?
.

Sie sollten zahlen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #8 am: 29. August 2008, 14:51:02 »
@Black

Ist eine solche Empfehlung nicht grob fahrlässig, nachdem der Sachverhalt nicht feststeht, insbesondere unklar ist, ob und ggf. wie und wann ein Vertragsverhältnis zu welchen Bedingungen zustande kam, welche Entgelthöhe ggf. vereinbart wurde, ob diese ggf. einseitig festgsetzt wurde, die Festsetzung in einem solchen Fall der Billigkeit entsprach, weiter zu prüfen wäre, ob etwaig die Voraussetzungen einer Verjährung oder Verwirkung vorliegen?

Offline Black

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #9 am: 29. August 2008, 15:36:55 »
Ab dem Jahr 2002 2 Jahre lang Abschläge bezahlt und diese dann wiederbekommen, seitdem (also ca. seit 2004) weder Abschläge an irgend jemanden gezahlt noch irgendwo angezeigt, dass man weiterhin Energie entnimmt. Trotz Aufforderung vom \"alternativen Versorger\"....

Nach der Sachverhaltsschilderung hat er damit insgesamt 6 Jahre ohne an irgendwen zu zahlen Strom erhalten.

Das wird nicht billig.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline userD0009

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #10 am: 29. August 2008, 16:13:16 »
@Black

Zitat
Original von Black
Das wird nicht billig.

Super Aussage.
Woher wissen Sie das? Kennen Sie den konkreten Sachverhalt?
Wie @RR-E-ft schon geschrieben hat, gibt es die unterschiedlichsten Parameter zu beachten.

Was wäre, wenn ein Preis von 10 Cent/kWh vereinbart worden wäre? Wäre es dann u.U. nicht billig(im Vergleich zu Ihrem Strompreis etwa)?

Grüße
belkin

Offline Black

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #11 am: 29. August 2008, 16:18:06 »
Zitat
Original von belkin
@Black

Zitat
Original von Black
Das wird nicht billig.

Super Aussage.
Woher wissen Sie das? Kennen Sie den konkreten Sachverhalt?
Wie @RR-E-ft schon geschrieben hat, gibt es die unterschiedlichsten Parameter zu beachten.

Was wäre, wenn ein Preis von 10 Cent/kWh vereinbart worden wäre? Wäre es dann u.U. nicht billig(im Vergleich zu Ihrem Strompreis etwa)?

Grüße
belkin

Bei einem niedrig geschätzten Abschlag von 50,- Euro im Monat macht das bei 6 Jahren 3.600 Euro. Bei 60,- Euro schon 4.320 Euro....

Wenn 10 Cent/kWh VEREINBART worden wären käme die Frage einer Billigkeitsprüfung gar nicht auf.
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Offline RR-E-ft

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #12 am: 29. August 2008, 17:15:48 »
@Black

Wenn 10 Cent/ kWh vereinbart worden wären, käme freilich die Frage nach der Billigkeit schon deshalb nicht auf, weil eben dieser Preis vereinbart wäre und deshalb für die gesamte Zeit gilt.

Bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht stellt sich immer die Frage nach der Billigkeit der getroffenen Ermessensentscheidung, die sich danach bemisst, wie die gegenläufigen Interessen der beiden Vertragspartner gegeneinander abgewogen wurden. Dafür muss man zunächst die gegenläufigen Interessen feststellen, die in die Abwägung einzustellen sind, um dann die Abwägung hinsichtlich der Grundlagen und des Ergebnisses zu beurteilen.

Der Sachverhalt gibt wohl nichts dafür her, dass ein feststehender Preis vereinbart worden sei.

Offline Black

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #13 am: 29. August 2008, 17:34:16 »
Zitat
Original von Black
Wenn 10 Cent/kWh VEREINBART worden wären käme die Frage einer Billigkeitsprüfung gar nicht auf.

Zitat
Original von RR-E-ft
@Black
Wenn 10 Cent/ kWh vereinbart worden wären, käme freilich die Frage nach der Billigkeit schon deshalb nicht auf, weil eben dieser Preis vereinbart wäre und deshalb für die gesamte Zeit gilt.

Sie begründen doch nicht etwa mir gegenüber die inhaltliche Richtigkeit meiner eigenen Aussage?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

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Offline RR-E-ft

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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen
« Antwort #14 am: 29. August 2008, 17:42:59 »
@Black

Ihre Empfehlung lautet dahin, zu zahlen. Und ich habe die Frage aufgeworfen, ob eine solche Empfehlung nicht grob fahrlässig sei, nachdem der zu Grunde liegende Sachverhalt nicht feststeht. Die Empfehlung muss wohl eher lauten, die Sache von einem Anwalt gründlich prüfen zu lassen.

 

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