werde mal etwas Licht herein bringen.
Mai 2002: Der örtliche Versorger teilt mir mit, dass der von mir gewählte (alternative) Versorger den Vertrag zum 30.04.2002 gekündigt (durch den alternativen V. selbst). Daher hat der örtliche Versorger zu diesem Termin wieder die Verbrauchsstelle übernommen (Details in der beiliegenden Vertragsbestätigung).
Im März 2002 habe ich schon einen anderen alternativen Versorger gewählt, der die Versorgung zum 01.05.2002 übernehmen soll. (Dies war der, der mir dann später mitgeteilt hat, dass sie zwei Jahre ohne gültige Vertragsbestätigung versorgt haben). Die Vertragsbestätigung von diesem erhielt ich im Juni 2002. (mit Versorgungsbeginn 01.05.2002).
Januar 2005 teilt mir eben der alternative mit, dass sie keine Versorgungserlaubnis für meine Abnahmestelle haben (zum 01.05.2002) und daher zu schnell eine Bestätigung an mich verschickt haben. Daraufhin eben die Rückvergütung und die Bitte, den oertlichen Versorger zu kontaktieren. In dem Zeitraum von Mai 2002 bis August 2008 habe ich vom örtlichen Versorger nie eine Rechnung erhalten, die ich dachte, wohl schon noch kommen wird. Der örtliche V. wusste jedoch, (denke ich...) dass ich in diesem Zeitraum in der Wohnung wohnte, denn er hat ja den Wechsel zum 01.05.2002 blockiert.
Die Frage ist jetzt für mich, inwieweit ein Vertragsverhältnis mit dem örtlichen V. zustande kam (klar, durch Stromentnahme) und in welchem Zeitfenster er mir (die Kenntnis meiner Anwesenheit und Stromabnahme vorausgesetzt) Rechnungen schicken muss? Ich weiss, dass ich das Produkt Strom genutzt habe und dafür auch zahlen muss, jedoch ist der Versorger ebenso schusselig, da er eben die Rechnungen nicht \"zeitnah\" geschickt hat.
So, alle Klarheiten beseitigt?
Danke an alle