Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Alle Stromrechnungen sind falsch !  (Gelesen 30986 mal)

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Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #45 am: 06. September 2005, 19:52:59 »
@Hennessy


I.

Sie wollten nicht erwarten, dass ich Ihnen mit dem Schatten- Debitorenkonto die vollständige Lösung präsentiere.

Immerhin hatten Sie kein Angebot abgegeben....
Nur jemandes Held zu sein, reicht auch mir nicht.

Die Lösung liegt jedoch gar nicht fern.

Sie müssen wohl nur noch zwei Schritte weiter gehen und nur an einer einzigen Stelle vorher etwas verändern.

Es ist doch schon langweilig, wenn man eine vollkommene Lösung präsentiert bekommt, die keinen Platz für eigene Gedankenspiele läßt.

Mir geht das jedenfalls so.

Sie vefügen über hochbezahlte Spezialisten. Da wird doch wohl einer dabei sein, der in der Lage ist \"um die Ecke zu denken\", mithin die gewohnten Gleise zu verlassen.

Es geht und das System gibt es her.

Geht nicht, gibt´s nicht.


II.


Das etwas schon immer so läuft, bisher von keinem beanstandet wurde, war für mich noch nie ein überzeugendes Argument.

Eine solche Denke hat die Welt noch nie einen Schritt weiter gebracht.

Die Welt wäre heute noch eine flache Scheibe und die Menschen würden sich fürchten, an den Rändern hinabzustürzen.

Immerhin bin ich ein Thomas.

Ich will wissen, ob und ggf. wo und wie konkret die ersparten Erzeugungs- oder Bezugskosten der verdrängten konventionellen Strommenge gegengerechnet werden.

Sonst müssten nämlich wohl auf meinen Stromrechnungen  Strommengen gesondert  ausgewiesen werden, welche mein Versorger aufgrund eines besonderen Systems zu besonderen Preisen bezogen hat und die mit den entsprechenden Umlagen bereits abgegolten sind....

Das Problem lag doch aber schon darin, dass die privilegierte Strommenge von Anfang an nicht besonders gemarkert wurde!

Die Ministerien können gar nichts über die Spitzabrechnungen wissen, wie ich bereits umfassend dargelegt hatte.

Denn diese bekommen doch nur Prognosen.

Eine wirkliche Kontrolle findet überhaupt nicht statt.

Hierüber gibt es Literatur, die füllt halbe Bibliotheken, um mal etwas zu übertreiben- es gibt jedoch unzählige Abhandlungen darüber. Die von ganz bestimmten Experten nehme ich dabei mal bewusst aus.

Die Dissertation von Braband \"Strompreise zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle\" hatte ich hier schon mehrfach genannt.

Die Wirtschaftsprüfer wollen bestimmt auch im nächsten Jahr den Prüfauftrag bekommen, stehen diese doch im Wettbewerb und somit unter erheblichem Druck.

Möglicherweise werden die Aufträge konzernweit vergeben.

Weil die Prüfungen zudem unter erheblichem Zeitdruck erfolgen, kommt bestimmt keiner auf die Idee, sich mal eben auf die Terasse zu setzen, die Gedanken schweifen zu lassen und Fragen zu stellen, die überhaupt keiner beim Auftraggeber hören will.

Es ist ja auch keine Frage der Zahlen an sich, sondern des dahinterstehenden Modells und dieses muss man erst einmal im Ansatz begreifen. Das interessiert die Prüfer schon schlicht nicht. Dafür haben diese auch gar keine Zeit.

Ich schätze, dass Sie persönlich sich auch nicht einfach mit einer solchen Antwort (???!) \"abspeisen\" lassen würden, zumals wenn die Frage ganz konkret formuliert war.

Sicher haben Sie sich nun selbst schon Gedanken darüber gemacht.

Zu welchem Schluss sind Sie also gekommen und wie findet die Gegenrechnung nach Ihren Überlegungen denn nun konkret statt?

Ich bin wirklich hartnäckig.


Schlussendlich verbleibt es auch dabei, dass ohne vollkommen nachvollziehbare Spitzabrechnung nichts fällig wird.


Das Problem des entsprechenden Nachweises trifft also allein das jeweilige EVU.

Ob es dieses Problem lösen kann, kann dem Stromkunden vollkommen egal sein:

Dann wird eben nie etwas fällig.

So what!

Ich denke dabei nur an Norsk Hydro, HAW und all die vielen Großkunden.

Probleme werden nicht unbedingt kleiner, wenn man nur tapfer die Augen verschließt und sollten dies auch alle so halten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #46 am: 06. September 2005, 20:33:55 »
@ Forum,

Die BIFEP hat mit Schreiben vom 29.8.05 die SW KH aufgefordert, die Abschläge für EEG und KWKG ist Cent/kwh für den Zeitraum 2000 bis 2004 zu benennen.

Ich bin gespannt was passiert, denn die Abschläge sind laut Schreiben der SW vom 21.6.05 in den Allgemeinen Tarifen enthalten und \"vom Wirtschaftsministerium genehmigt\".   8)

Wenn die SW KH nichts nennen wollen, werde ich analog den mir bekannt gemachten Werten von 2004 die Beträge von 2000 bis 2003 herausrechnen und an der aktuellen Jahresrechnung im Januar abziehen bzw. jetzt die verbleibenden 3 Abschläge um diese Beträge kürzen.  :x
MFG
Gerd Cremer
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Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #47 am: 09. September 2005, 20:05:00 »
@Hennessy

Ich habe mich möglicherweise etwas missverständlich ausgedrückt, sorry.


Die WPs hätten natürlich gemerkt, wenn Kostenkomponenten doppelt in Ansatz gebracht worden wären. Das wäre ja auch noch schöner!

Es sind doch aber keine doppelten Kosten entstanden!

Vielmehr geht es mir darum, dass ersparte Aufwendungen gerade nicht erfasst und  gegengerechnet wurden.

Und ersparte Aufwendungen finden sich nun einmal nicht in den Büchern.


Oder haben Sie in Ihrer Fibu  (IKR) ein Konto für ersparte Aufwendungen ?

Die durch die privilegierte Strommenge zeitgleich verdrängte Strommenge war natürlich nie da- sie wurde ja gerade verdrängt.

Diese virtuelle Strommenge habe ich mir vorgestellt.
Aber ohne die privilegierte Strommenge hätte eine solche konventionelle Strommenge statt dieser da sein müssen und diese hätte dann auch etwas gekostet (umgekehrte Opportunitätskosten).

Lediglich die Preisdifferenz beider Strommengen- der tatsächlich vorhandenen privilegierten Strommenge und der zeitgleich verdrängten (virtuellen) konventionellen Strommenge - die selbstredend kein WP noch irgendwer sonst je zu Gesicht bekam, weil sie ja nur virtuell  ist -ist  die tatsächliche Belastung der Stromwirtschaft.

Deshalb wurde auch keine Strommenge tatsächlich doppelt verkauft.

Es hat nur eben den selben Effekt, wenn man die ersparten Aufwendungen nicht gegenrechnet und deshalb die tatsächlich vorhandene Strommenge zu normalen Preisen verkauft und dann noch einmal die Belastung, die aus dem Einkaufspreis eben dieser priviligierten Strommenge resultiert, als entsprechenden Aufschlag auf den normalen Kilowattstundenpreis oben draufsetzt.

Diese ersparten Aufwendungen hätten meines Erachtens von Anfang an gegengerechnet werden müssen.

Das kann man jedoch wohl gar nicht, weil es wohl keine Erfassung der ersparten Aufwendungen geben hat.

Man könnte es wohl noch nicht einmal, wenn man jetzt ein Einsehen hat und es jetzt wollte.

Gut für die Kunden:

Dann gibt es nie eine korrekte Spitzabrechnung mit allen aus Kundensicht sehr erfreulichen Konsequenzen.

Dann braucht man auch nicht mehr die Frage zu stellen, warum man sich ggf. vor Spitzabrechnungen scheut.

Ich hoffe, Sie verübeln mir nicht, dass ich mich ggf. etwas unklar ausgedrückt habe, und denken noch einmal neu darüber nach.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #48 am: 20. September 2005, 13:00:20 »
@Fricke,

Auf die Anfrage  meines Schreibens vom 29.8.05 (Anfrage auf Mitteilung der realen Euro/Kwh für EEG und KWKG der Jahre 2000 bis 2003 teilen die SW KH wie folgt mit:

Wir hatten Ihnen mit Schreiben vom 6.6.05 unseren Standpunkt zum Umgang mit den Mehrkosten aus EEG und KWK erläutert. Demzufolge gibt es keinen Grund im Bereich des Allgemeinen Tarifs abrechnungstechnisch bereits abgeschlossene Vorperioden erneut aufzurollen. Es gilt die Aussage des § 12 BTOElt: \"Die Preisgenehmigung wird nur erteilt, soweit das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nachweist, dass entsprtechende Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung erforderlich sind.\" Dies schließt alle relevanten Einflussfaktoren mit ein, sowohl die bekannten Kosten- und Erlöse der Gegenwart, aus zurückliegenden Abrechnungsperioden sowie die zu erwartende Entwicklung in der nahen Zukunft. Die genehmigung wird für einen genau definierten Zeitraum erteilt. Eine rückwirkende Spitzabrechnung einzelner Kostenbestandteile ist nicht vorgesehen, dies gilt selbstverständlich für beide Vertragspartner.

Eine Kürzung der von uns geforderten Abschläge können wir deshalb keinenfalls akzeptieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir hinsichtlich der sonstigen von Ihnen getroffenene Aussagen und Behauptungen keine Stellungnahme abgeben werden.


Gemeint sind meine Schreiben aus dem Mai 2005 bezgl. der Anfrage, ob die Zuschläge für EEG und KWK enthalten und wenn ja zu welchen realen €/kwh die Spitzabrechnung erfolgen soll.
Logisch auch, dass die SW KH keine Stellungnahme zu den von mir getätigten Aussagen inmeinen Schreiben vom 26.8.05 und 29.8.05 bzgl. LG Münster (Alle Rechnungen sind falsch wegen fehlender Spitzabrechnung) abgeben wollen, besser noch abgeben können.
MFG
Gerd Cremer
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Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #49 am: 10. November 2005, 18:02:41 »
So hatte man sich das wohl vorzustellen:

http://www.energate.de/news/81351

Die Differenz und somit die tatsächliche Belastung der Energiewirtschaft sinkt demnach, auch wenn aktuelle Werbebotschaften anderes suggerieren.

Ein Konzern behauptet gar, wenn es nach ihm ginge, wäre Strom weit billiger. Der Staatsanteil betrage aber fast 40 Prozent am Strompreis.

Aus dem Geschäftsbericht der E.ON Energie 2003 geht jedoch hervor, dass seinerzeit der sog. Staatsanteil am Strompreis schon bei ca. 41 Prozent gelegen habe, mithin zwischenzeitlich gesunken sein muss.

Bei den Strompreisen geht es zwar nach dem Konzern, nur sind die Preise deshalb noch lange nicht weit billiger.

Möglicherweise schreitet der Gesetzgeber nun ein, um sicherzustellen, dass nur tatsächliche Belastungen nach dem EEG auf die Verbraucher abgewälzt werden können:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=46&id=168&subid=461&subsubid=655&content_news_detail=4592&back_cont_id=4043


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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