Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Alle Stromrechnungen sind falsch !  (Gelesen 30993 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #30 am: 31. August 2005, 14:11:35 »
@Fricke,

aber in 2000, 2003 und 2004 haben die SW keine Angaben gemacht, ob in den Tarifen enthalten oder nicht.

In 2001 und 2002 haben Sie auf der Rechnung wenigsten den Betrag ausgewiesen, wie in o.g. Mail als Beispiel aufgeführt.

Bei mir im Energieclub (10% Rabatt auf den Arbeitspreis vor Steuerrn und Abgaben), haben die in 2003 keine Angabe gemacht, sondern einen 10%-Rabattbetrag ausgewiesen, der schwer über Umwegen errechnet werden klonte, wenn man bei den SW die Beträge €/kwh für EEG und KWKG erfragt hatte. Die Stromsteuer war nachrechenbar ausgewiesen.

Dagegen in 2004 richtig getrennt dargestellt und exakt nachrechenbar .


Ich stelle fest, da ist kein Konsens, jeder macht es zu jedem Abrechnungsjahr wie ihm beliebt.

Nun, dann muss ich mal wieder die Landeskartellbehörde um Auskunft bemühen, ob bei der Vorlage der neuen Stromtarife der SW KH welche Faktoren, respektive Absolutbeträge, für EEG und KWKG vorgelegt wurden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #31 am: 31. August 2005, 14:25:27 »
@Cremer

Nochmal:

Die Beträge mussten bisher  in den Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen werden.

Die Beträge, die in den Rechnungen ausgewiesen wurden, sind keinesfalls die exakten Beträge, sondern lediglich die genannten Vorauszahlungen/ Abschläge, die jedoch nach hiesiger Auffassung nicht gefordert werden können.

Die Zahlen sehen also exakt aus, sind es jedoch nicht, können es gar nicht sein.

Es gibt keine einheitlichen Zahlen.

Vergleichen Sie doch einfach mal die auf ihren Rechnungen genannten Zahlen mit denen der Bremer swb:

http://www.swb-gruppe.de/aktuelles/news_3988.php

Das macht doch erst den ganzen Kummer aus !

Für jeden muss es eine gesonderte exakte Abrechnung geben.

Der Strompreisaufsicht konnte man wohl keine aktuellen Zahlen vorlegen - allenfalls Abschlagsbeträge.

Immerhin sollen die Spitzabrechnungen der ÜNB für 2000 und 2001 erst Ende 2004 vorgelegen haben !

Viele Stadtwerke haben nie selbst eine entsprechende Spitzabrechnung von ihrem vorgelagerten Netzbetreiber gesehen, so wohl auch Ihre Stadtwerke !

Das ist aus meiner Sicht das Drama.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #32 am: 31. August 2005, 21:49:05 »
@all


Ich bin selbst verblüfft über die vielen zu Tage getretenen Widersprüche und empfehle deshalb allen dringend , den Thread noch einmal vollständig genau zu lesen. An einzelnen Beiträgen gab es noch Änderungen.

@Hennessy
@Hohi

Die Gesetze sehen teilweise die Lieferungen der privilegierten Strommengen über die Kaskade erst nach oben und dann ebenso wieder nach unten vor.

Aufgrund der physikalischen Gegebenheiten dürfte es sich indes lediglich um monetäre Zahlungsströme handeln.

Die Strommengen werden in dem Moment, in dem sie an einer Stelle in das Netz eingespeist werden, an anderer Stelle zeitgleich aus dem Netz  entnommen. Der Strom wartet also nicht darauf, bis er an den vorgelagerten NB weiterverkauft wird, damit dieser ihn über das Jahr einsammelt (ggf. zwischenspeichert), um ihn hiernach wiederum an alle nachgelagerten NB zu verkaufen, die ihn dann an die Kunden verteilen und verkaufen undzwar zu ganz normalen Preisen, zzgl. EEG und KWK- Aufschlag.


Die eingespeisten privilegierten Strommengen werden nicht gesondert gemarkert und ganz normal an Kunden verkauft.

Hieraus resultieren Einnahmen wie beim Verkauf einer ganz normalen selbst erzeugten oder bezogenen Strommenge, die man dann jedoch nicht selbst erzeugt oder selbst außerhalb des besonderen gesetzlichen Sytems  bezogen hat.

Hierdurch werden die entsprechenden Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten für eine ebenso große Strommenge erspart.

In meiner Naivität würde ich denken, die entsprechende Ersparnis würde abgebildet, wenn man die deshalb aus den Kraftwerksscheiben rausgeschnittenen \"Tortenstücke\" alle nebeneinander legt.

Es mögen Mehraufwendungen im Bilanzkreis wegen der Vorhaltung von Schatten- Kraftwerken entstehen, die in Betrieb gehen müssen, wenn etwa der Wind nicht bläst. Die entsprechend vorzuhaltende Reserveleistung wird um so geringer, um so größer man den Bilanzkreis zieht, möglicherweise sogar europaweit im UTCPE- Netz.

Dann gibt es einen gewissen Ausgleich, wenn der Wind an der Küste schwach bläst, im Voralpengebiet jedoch umso mehr.

Das leuchtet ein, wenn man sich vorstellt ein ganz kleines Stadtwerk wäre von mehreren Windfarmen umzingelt und befände sich allein mit diesen in einer gemeinsamen Regelzone.

Der entsprechende Aufwand wäre immens.
Er nimmt jedoch ganz erheblich ab, um so größer die Regelzone gezogen wird.  


Gretchenfrage:

Werden alle Einspeisevergütungen aufaddiert und in Form der Umlagen auf alle Verbraucher umgelegt oder werden die dabei vermiedenen Stromerzeugungs- und Strombezugskosten bei den EVU in Abzug gebracht?

Sollte letzteres nicht der Fall sein, würde ein und dieselbe insgesamt privilegierte Strommenge über alle Regelzonen über die entsprechenden Umlagen nach bundesweitem Belastungsausgleich abgegolten und darüber hinaus noch einmal in den normalen Verkauf an die Kunden gelangen.

Dann wäre diese insgesamte Strommenge jedoch doppelt abgegolten.

Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen und ich bitte deshalb um eine Erklärung, wie die Gegenrechnung erfolgt, wie die tatsächlichen Belastungen dann für das einzelne EVU tatsächlich berechnet werden.

Die tatsächliche Belastung kann doch nicht die Summe der Einspeisevergütungen sein, sondern die vermiedenen Erzeugungs- und Bezugskosten für die alternative, durch die privilegierte Strommenge zeitgleich verdrängte Strommenge sind in Abzug zu bringen.

Deshalb kann man sich wohl nicht darauf beschränken, die vergüteten Strommengen und die Höhe der gezahlten Vergütungen zu erfassen und testieren zu lassen.

Ebenso müssten die dadurch jeweils zeitgleich verdrängten Strommengen, die in Summe identisch sein müssen erfasst werden.

Dabei stellt sich dann jedoch die Frage, welcher Preis für diese zeitgleich verdrängte Strommenge in Ansatz gebracht wird.

Immerhin haben die einzelnen EVU ein ganzes Bezugsportfolio und die Preise unterliegen insbesondere an der EEX Schwankungen.

Schon die zeitliche Einordnung im Gesetz ist Unfug, als würde der Strom bei den ÜNB übers Jahr gesammelt und hiernach wieder nach unten verteilt. Das wirkt sich aber entscheidend auf der Zeitskala aus und dies führt doch zu erheblichem Korrekturbedarf bei Preisschwankungen.

Die Gleichzeitigkeit spielt in der Stromwirtschaft eine ganz entscheidende Rolle, weil in jedem Moment genausoviel Strom an einer Stelle in das Netz eingespeist werden muss, wie an anderer Stelle entnommen wird, sonst droht der Netzzusammenbruch.

Dann muss diese Gleichzeitigkeit sich auch ganz entscheidend bei der Abrechnung der tatsächlich resultierenden Belastungen nach EEG und KWK-G auswirken.

Stimmen die Modelle dann überhaupt?

Halten Sie an Ihren vorherigen  Aussagen weiter uneingeschränkt fest?  



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 105
  • Karma: +0/-0
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #33 am: 01. September 2005, 12:34:04 »
Täuscht der Eindruck, oder wird hier eigentlich nur darüber spekuliert was alles bei der EEG-Abgabe schief laufen könnte?

Wenn man aus einigen Beiträgen die spekulativen Sätze mit Konjunktiv herausnimmt, bleibt keine abgesicherte Aussage zurück. Bevor man pauschale Thesen aufstellt sollte man wenigstens sicher sein, über den Sachverhalt richtig informiert zu sein - auch wenn es natürlich sympathisch macht, eigene Unkenntnis später öffentlich einzugestehen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #34 am: 01. September 2005, 12:58:50 »
@Hennessy

Es geht um EEG und KWKG.

Woher sollte denn ein Außenstehender wissen, wie Sie Ihre Abrechnungen untereinander konkret vornehmen und ob dabei alles vollkommen korrekt abläuft?

Ich sprach von Möglichkeiten und habe diese aufgezeigt.

Ob und was ggf. schief läuft,  können Sie deshalb bisher nur selbst wissen.

Dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Licht in Lebenssachverhalte zu bringen, hat wohl zuletzt die Flüssiggas- Branche erfahren.

Es wurde ja darüber berichtet.

Wenn jedoch etwas schief laufen sollte, läuft es wohl richtig schief.

Reine Spekulation (Gedankenspiel):

Viele wissen möglicherweise davon, dass (möglicherweise) seit langem etwas (möglicherweise) schief läuft und welche Folgen es (möglicherweise) zeitigt, dass etwas (möglicherweise) gerade so schief läuft.
 
Und eben diese Kenner der Materie wurden erfolgsabhängig bezahlt, im oberen Management vielleicht gar mit Aktienoptionen entlohnt.

Der Erfolg und somit die persönliche Entlohnung hinge dann ja auch davon ab, dass (möglicherweise) etwas schief läuft..... Dann hätten (möglicherweise) sehr viele ggf. wohl ganz plötzlich einen ausgesprochenen Beratungsbedarf, bei wem auch immer.

Immerhin haben sich Protagonisten immer wieder zu Wort gemeldet, warum und weshalb die Strompreise infolge staatlicher Belastungen drastisch steigen und dabei wohl immer auch suggeriert, sie wüssten es ganz genau, wie diese Gesetze die Strompreise verteuern.




Auf Ihre Antworten zur Auskehr zzgl. Zinsen würde ich Sie gern \"festnageln\".

Weil den Versorger vor Gericht die vollständige Darlegungs- und Beweislast trifft, braucht der Kunde übrigends allenfalls nur darzutun, was möglicherweise schief laufen könnte.

Es ist in jedem Falle Sache des Versorgers nachzuweisen, dass alles vollkommen korrekt abläuft. Dazu muss der Versorger dem Gericht alles haarklein erklären, so dass dieses den Sachverhalt selbst verstehen kann.

Hoffentlich kann man es überhaupt selbst in einfachen deutschen Worten allgemeinverständlich erklären.

Wenn man es kann, steht nichts entgegen, dies hier kurz und knapp zu tun, um die Diskussion zu beenden.

Sie haben doch gegen meine These die Behauptung aufgestellt, im großen und ganzen laufe alles vollkommen korrekt, es gäbe allenfalls Unschärfen an den Rändern.

Was entgegnen Sie dann aber auf meine \"Spekulationen\" - die für den Verbraucher vor Gericht vollkommen ausreichen.....

Zudem muss ich doch im Konjunktiv formulieren.
Alles andere wäre vollkommen unseriös.

Dann gäbe es bestimmt  wieder unzählige \"Leserbriefe\" meiner hochverehrten Kollegen in der Energiewirtschaft und deren Anwaltskanzleien.

Ein bekannter Kollege aus Düsseldorf von einer in der Branche noch bekannteren Kanzlei hat sich dabei durch entsprechende Schreiben, welche Beiträge hier im Forum betreffen, besonders hervorgetan.


So wichtig werden die Beiträge hier genommen....
Deshalb können wir hier auch nur so wenig miteinander flachsen.

Apropos \"Wenn sich das erst einmal rumspricht....\".

Es spricht einiges dafür, dass sich entsprechende Nachrichten gerade rasant verbreiten. Stromhändler und Großkunden stellen gerade eigene Überlegungen an.

Ich sehe mir heute Abend mal den \"Monitor\"- Beitrag an.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 105
  • Karma: +0/-0
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #35 am: 01. September 2005, 19:50:49 »
@RR-E-ft

Ein wunderbares Menschenbild, was Sie da zeichnen: Erfolgsabhängige Bezahlung führt zum Betrug!


Hennessy

p.s.:.... werde ich erfolgsabhängig bezahlt?

Auf Ihre Konjunktivsätze würde ich Sie auch gerne festnageln!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #36 am: 01. September 2005, 21:22:35 »
@Hennessy

Sie haben keinen Grund dazu, etwas persönlich zu nehmen.
Das mache ich ja auch nicht. Menschen machen Fehler (Friedmann).

Ich stehe immer für eine sachliche Diskussion zur Verfügung.
Schön, dass so viele meine Argumente kennen, dann bin ich mit diesen wenigstens nicht mehr ganz allein auf der Welt....

EEG macht wohl derzeit knapp 10 Prozent am gesamten Strommix aus.
Schon haben wir eine Vorstellung von der Dimension.

Habe ich ein Menschenbild gezeichnet?

Ich habe einen Sachverhalt dargestellt, nicht ganz fernliegende Fragen gestellt und dann noch ein reines  Gedankenexperiment angestellt, welches ich darüber hinaus noch als reine Spekulation bezeichnet habe, damit gar nicht erst die Frage aufgeworfen werden kann, ob ich nur spekuliere.

Einen wie von Ihnen genannten Zusammenhang hatte ich gar nicht aufgezeigt. Dieses Bild müssen Sie also selbst in Ihrem Kopf gezeichnet haben. Was Sie dazu veranlasst haben mag, möchte ich gar nicht wissen.

Ein alter Grieche forderte, man solle sich selbst erkennen und Diogenes lief am hellichten Tage mit einer Laterne über den Marktplatz....

Den von Ihnen genannten Tatbestand hatte in diesem Zusammenhang überhaupt nicht genannt. Den habe ich nur im Zusammenhang mit der EEX- Preisbindung ganz zart angedeutet. Weniger geht wohl nicht, wenn man bekanntermaßen wachrütteln möchte.

Die Frage, ob Sie erfolgsabhängig bezahlt werden, beantwortet sich am besten, wenn Sie einfach mal in das entsprechende Vertragswerk sehen.
Es gibt doch sicher eins.

Wenn nicht:

Auch auf den Kontoauszügen könnte es Hinweise geben, wenn nicht nur regelmäßige Zahlungen in selber Höhe erfolgen.

Ich stehe Ihnen mit meinen Diensten gern zur Verfügung, um diese Frage zu klären (lediglich ein Scherz, weil ich hier schon nicht aquiriere).

Im Anschluss an die Bergpredigt Mt 5 möchte man denken:

\"Seelig die da blind über die Erde wandeln, denn sie konnten nichts erkennen.\"

Indes:

Eine jährliche Gesamtstrommenge, die ca. zehn Prozent des gesamten Stromabsatzes in Deutschland ausmacht, die kann schlicht niemand übersehen, gerade wenn man sonst jeden Krümel zählt.

Oder können Sie sich vorstellen, dass \"Ausfransungen\" an den Rändern fast zehn Prozent ausmachen und alle denken, der Saum wäre ganz glatt.

Mir fällt das schwer.

Aber es gab ja auch schon den Kaiser ohne Kleider, kollektive Wahrnehmungsfehler.

Wem solches passiert, der hat seinen Platz allein deshalb sofort zu räumen. Da müsste man dann schon \"ganz blind\" sein. Und auch dabei würde sich dann wohl die Frage stellen, ob etwa  \"Blindengeld\" gezahlt wurde.

Wenn man alle über die Zeit  rausgeschnittenen \"Tortenstücken\" nebeneinderlegt, bekommt man dann vielleicht einen schönen Brocken, der etwa einem Drittel der Summe aller Kraftwerksscheiben eines ganzes Jahres entspricht?

In einfache Worte übersetzt:


Wäre es vielleicht so, als wäre jede dritte Kilowattstunde Strom, die im Jahr 2005 in allen deutschen Kraftwerken erzeugt wird, bereits schon einmal von den Kunden über die Umlagen bezahlt worden?

Was mag dieser Brocken dann wohl insgesamt wert sein, so in Euro meine ich?

Peanuts?

Ggf. ganz schön blöd, dass die Kraftwerksscheiben sich wegen des Handels mit den Immissions- Zertifikaten in letzter Zeit so drastisch verteuert haben sollen.

Ob sich das dann mal nun nicht rächt.

Immerhin hat ja wohl  wenigstens einer den Mut gehabt, ein offizieles Schreiben an ein Ministerium zu schicken, in dem darauf verwiesen wird, dass die Stromerzeugung wegen des Zertifikatehandels so unheimlich teuer geworden sein muss.


Mein unverbindlicher Rat für alle Fälle, vollkommen unabhängig von allen Beiträgen hier im Forum:

Am besten man macht sich ehrlich und hilft immer mit, Licht in die Welt zu bringen.

Eine Vorstellung, die gerade den \"Stromern\" nicht eben fremd sein sollte.

Es gibt einen ganz einfachen Test:

Einfach allein ins Bad gehen, vor den Spiegel stellen und sich selbst tief in die Augen schauen....

Im Falle des Falles:

Schnell durch und dann sehen wir mal weiter.

Im Fall der Fälle würden doch wohl nur ganz wenige ganz persönlich - dafür jedoch mit allem was sie haben - haften.

Wie schätzen Sie die Beträge ein, um die es ggf. gehen kann?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #37 am: 01. September 2005, 21:54:59 »
@Fricke,

Ihr Thread von gestern.

Vergleich absolut (2004)

SW KH
EEG  0,53 Cent/kwh zuzüglich Mehrtwertsteuer
KWKG 0,284 Cent/kwh zuzüglich Mehrwertsteuer

SWB
EEG 0,52Cent/kwh ggf. zuzüglich Mehrwert
KWKG 0,28 Cent/kwh ggf. zuzügl. Mehrwert
geht nicht eindeutig hervor,ob zuzügl Mehrwert, aber vermutlich ja

also leichte Abweichungen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #38 am: 01. September 2005, 22:02:46 »
@Cremer

Ich glaube, Sie haben da etwas immer noch nicht ganz verstanden.

Sie können vergleichen wie Sie wollen, möglicherweise geht die ganze Rechnung von Anfang an nicht auf. Und dabei spreche ich wahrlich nicht von Ihrer Rechnung aus welchem Jahr auch immer oder von den Rechnungen Ihrer Schwiegermutter.

Nehmen Sie es mir bitte nicht übel.

Die Beträge auf Ihren Rechnungen sind ein ganz kleines Pünktchen auf der Schale eines Apfels - so als habe eine Fliege-  falls sich etwas bewahrheiten sollte, was man bisher allenfalls ahnen kann.

Deshalb kann ich Ihren Rechnungen derzeit leider nicht das Interesse widmen, welches Sie sonst vielleicht von mir gewohnt sind.

Ich gehe immer davon aus, dass Sie nicht nur die Beiträge im Thread lesen, bei denen Sie direkt hinter dem @ genannt werden.

Ich bitte ganz herzlich um Ihr Verständnis.

Vielen Dank.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #39 am: 01. September 2005, 22:07:02 »
@Fricke,

ist schon in Ordnung.

Nur Sie hatten mich aufgefordert gehabt nachzurechnen, deshalb die Angabe für Sie.

Aber jetzt kommt gleich erst mal Monitor!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #40 am: 01. September 2005, 22:11:49 »
@Cremer

Viel Spass bei Monitor !!!

Sie hatten doch schon nichts zu rechnen, sondern lediglich Zahlen zu vergleichen.

Manchmal denke ich doch, wir unterscheiden uns noch ein wenig von einander.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hohi

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #41 am: 04. September 2005, 01:17:46 »
Zitat: Im Fall der Fälle würden doch wohl nur ganz wenige ganz persönlich - dafür jedoch mit allem was sie haben - haften.

Schön, dass genau dieser Grundsatz für Rechtsanwälte ganz besonders gilt. Ich würde eher meinen: Wer im Glashaus sitzt...

Zitat: Woher sollte denn ein Außenstehender wissen, wie Sie Ihre Abrechnungen untereinander konkret vornehmen und ob dabei alles vollkommen korrekt abläuft?
Warum fragt der Unwissende nicht erst einmal den Sachverhalt entsprechend ab, bevor er die provokativen Behauptungen aufstellt?

MfG

Hohi

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #42 am: 04. September 2005, 13:58:12 »
@Hohi

Es war auch nicht meine Absicht, etwa Sie persönlich anzugreifen.
Vorsorglich entschuldige ich mich schon mal.

Erstens kenne ich Sie nicht persönlich und zweitens habe ich keine Veranlassung dazu, iregendjemanden etwas persönlich zu wollen, weshalb auch.

Möglicherweise hegen Sie jedoch andere Absichten, jedenfalls spielen Sie mir einen persönlichen Ball zu.


Wer sollte denn hier in welchem Glashaus sitzen?

Die Metapher mit dem berühmten Glashaus benutzen meist nur wirklich Betroffene.

Man könnte auch darauf verweisen, dass ein Lehrer der Gerechtigkeit sagte, wer den ersten Stein werfen solle... Es soll dazu Berichte über einen solchen Lehrer auf jahrtausendealten Schriftrollen geben.


Rechtsanwälte haften nicht mehr und nicht minder wie jedweder Dritter.
Da unterliegen Sie wohl also einem Irrtum:

Wie kommen Sie darauf, dass diese besonders haften würden?
Und was sollte denn daran besonders schön sein?

Es ist doch nie schön, wenn es einen Grund dafür gibt, dass jemand haftet.

Ich für meinen Teil, wünsche niemandem, dass er in eine solche Situation gerät.


Problematisch wird es, wenn Anwälte innerhalb eines Mandats falsch beraten haben. Hierfür gibt es eine Haftpflichtversicherung zum Schutz der finanziellen Interessen der Mandanten.

Es ist keinesfalls schön, jedoch hat der Mandant eine gewisse Sicherheit.

Wenn also ein Rechtsanwalt Fehler macht- entegegen den Regeln der Kunst (lege artis) handelt, dann haftet er dafür, ebenso wie Steuerberater oder Ärzte für Kunstfehler haften.

Nicht anders der Bauunternehmer für Pfusch am Bau.

Das ist aber nicht nur bei diesen so:

Immer wenn irgendwo Schäden entstehen, muss es schlussendlich dafür Verantwortliche geben, die natürlich dafür die Verantwortung zu tragen haben.

Das ganze nennt sich Haftung.

Es gibt ein ganzes Haftungssystem.

Wer dieses in Abrede stellen wollte, redet also nur einer vollkommenen Verantwortungslosigkeit das Wort oder er will sich vielleicht nur aus seiner Verantwortung stehlen.

Ansonsten haben auch Rechtsanwälte wie alle anderen Bürger auch ihre verbürgten Grundrechte, insbesondere auch auf freie Meinungsäußerung keinesfalls an irgendeiner Garderobe abgegeben.  

Sie unterliegen auch keinerlei Denkverboten.

Das mag in früheren Zeiten und in anderen Systemen anders gewesen sein.

Diese Systeme wurden jedoch überwunden, zum Glück.


Welche provokativen \"Behauptungen\" meinen Sie denn:

Dass nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Münster vor entsprechenden Spitzabrechnungen keine Abschlagsforderungen erhoben werden können, steht in der RdE zu lesen. Der Leitsatz soll von der dortigen Schriftleitung stammen. Die Fundstelle habe ich benannt.

Dass die bisher erteilten Rechnungen dann wohl nicht richtig sein können, soweit sie gleichwohl Abschlagsanforderungen enthalten, ist der logische Schluss daraus. Man kann sich natürlich den logischen Denkgesetzen auch einfach verschließen und behaupten , diese würden für den vorliegenden Sachverhalt keine Geltung beanspruchen.


Im Übrigen habe ich viele Fragen schon an Hinz und Kunz - auch an Sie-  gestellt, ohne eine Antwort zu erhalten. Möglicherweise hilft nicht einmal ein Gang von Pontius zu Pilatus weiter, obschon ich dafür bekannt bin, auch einen solchen nicht zu scheuen.


Möglicherweise gehören Sie zu denjenigen, die wissen, ob die Abrechnung untereinander und vor allem gegenüber den Kunden korrekt erfolgt oder nicht.

Als bekennender Unwissender wandte ich mich deshalb an Sie.
Die Fragen an Sie waren überdeutlich. Allein eine Antwort blieb aus.

Schließlich deutete Ihr Beitrag darauf hin, dass Sie es ganz genau wissen, nämlich bis auf drei Stellen nach dem Komma.

Mehr als Fragen wurden hier in diesem Zusammenhang bisher nicht aufgeworfen, ohne dass Sie zum Beispiel- wenn Sie tatsächlich denn über entsprechende Kenntnisse verfügen - eine Antwort beigesteuert hätten.

Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings, dass Sie mit Ihren Aussagen über die vielen Stellen hinter dem Komma nur eine entsprechende Kenntnis vortäuschen wollten.

Wichtigtuer gibt es überall....

Dann hätte es jedoch Ihres Beitrages schon nicht bedurft.

Nochmal:

Muss nicht jedes EVU am Ende eine EEG- Strommenge kaufen zu einem besonderen Preis?

Hätte ein EVU, welches sonst über keine eigenen Erzeugungsanlagen verfügt, diese Strommenge nicht auch sonst irgendwo kaufen müssen, um diese sodann an die Kunden zu verkaufen?

Besteht also die Belastung dieses EVU am Ende nicht nur aus einer Differenz zwischen den verschiedenen Bezugspreisen?

Allein diese tatsächlich entstandene Belastung könnte doch dann wohl nur auf alle Kunden umgelegt werden?

Nun überlegen Sie selbst noch einmal, ob das ggf. nach Ihrem Kenntnisstand so erfolgt oder vielleicht doch ganz anders.

Denken Sie selbst, dass Sie ggf. eine Verantwortung tragen?

Und wenn Sie Verantwortung tragen, werden Sie dieser dann auch gerecht?

Ob und wer damit ggf. ein Problem haben sollte, weil er ggf. eine Haftung zu besorgen hat, kann uns doch vollkommen egal sein.

Viele Unternehmen halten BoD- Versicherungen vor, deren Kosten wohl mit in die Preise einfließen....

Hohi,

Sie ganz persönlich haben doch Gelegenheit, hier Tacheles zu reden.

Niemand kennt Ihre Identität.

Ich habe als einer der ganz wenigen hier im Forum meine Identität von Anfang an offen gelegt.

Auch ich hätte mich hinter einem Pseudonym verkriechen können:

Nun ist es so, dass es in Jena mehrere Personen mit dem gleichen Namen gibt.

Da ich zur Unterscheidung nicht gleich noch meine Anschrift beifügen wollte, benutze ich den Zusatz Rechtsanwalt, weil es eben nur einen Rechtsanwalt dieses Namens in Jena gibt.

Insoweit habe ich dann meine vollständige Identität preisgegeben, jedoch ohne meine Anschrift zu nennen, damit nicht wieder einer auf die Idee käme, hier ginge es etwa um Aquise. Es gibt ja immer wieder Zeitgenossen, die einem nicht unbedingt wohl wollen....


Feigheit werden Sie mir deshalb also wohl nicht nachsagen können.

Wie steht es insoweit mit Ihnen?

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #43 am: 06. September 2005, 17:37:26 »
@Hohi
@Hennessy


Was ist los?

Hat es den Experten etwa die Sprache verschlagen?

Es schmollt doch hoffentlich keiner mit mir.

Ganz einfache Fragen warten auf eine klare Antwort.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 105
  • Karma: +0/-0
Alle Stromrechnungen sind falsch !
« Antwort #44 am: 06. September 2005, 19:00:40 »
Weder die Mitarbeiter der Versorgungsunternehmen, die für Bezug und Abrechnung zuständig sind, noch die Beamten des Ministeriums bei der Preisgenehmigung, noch die Wirtschaftsprüfer bei den EEG-Testaten und dem Testat des Geschäftsberichtes haben bisher bemerkt, dass bei den EEG-Mengen Kostenkomponenten doppelt berechnet wurden - vielen Dank Herr Fricke für diesen Hinweis!

Sie haben klare Antworten auf Ihre Fragen bzw. (z.T. fragwürdigen) Thesen bekommen - so what? Ich freue mich jederzeit auf Ihre neuen Thesen und lese immer gerne Ihre praxisorientierten Verbesserungs- bzw. Lösungsvorschläge über Schatten-Debitorenkonto u.ä. und eins habe ich mittlerweile auch \"schon\" begriffen: mit Argumenten und Antworten auf Ihre Fragen kann man Ihre Thesenbildung nicht versachlichen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz