@Hohi
Es war auch nicht meine Absicht, etwa Sie persönlich anzugreifen.
Vorsorglich entschuldige ich mich schon mal.
Erstens kenne ich Sie nicht persönlich und zweitens habe ich keine Veranlassung dazu, iregendjemanden etwas persönlich zu wollen, weshalb auch.
Möglicherweise hegen Sie jedoch andere Absichten, jedenfalls spielen Sie mir einen persönlichen Ball zu.
Wer sollte denn hier in welchem Glashaus sitzen?
Die Metapher mit dem berühmten Glashaus benutzen meist nur wirklich Betroffene.
Man könnte auch darauf verweisen, dass ein Lehrer der Gerechtigkeit sagte, wer den ersten Stein werfen solle... Es soll dazu Berichte über einen solchen Lehrer auf jahrtausendealten Schriftrollen geben.
Rechtsanwälte haften nicht mehr und nicht minder wie jedweder Dritter.
Da unterliegen Sie wohl also einem Irrtum:
Wie kommen Sie darauf, dass diese besonders haften würden?
Und was sollte denn daran besonders schön sein?
Es ist doch nie schön, wenn es einen Grund dafür gibt, dass jemand haftet.
Ich für meinen Teil, wünsche niemandem, dass er in eine solche Situation gerät.
Problematisch wird es, wenn Anwälte innerhalb eines Mandats falsch beraten haben. Hierfür gibt es eine Haftpflichtversicherung zum Schutz der finanziellen Interessen der Mandanten.
Es ist keinesfalls schön, jedoch hat der Mandant eine gewisse Sicherheit.
Wenn also ein Rechtsanwalt Fehler macht- entegegen den Regeln der Kunst (lege artis) handelt, dann haftet er dafür, ebenso wie Steuerberater oder Ärzte für Kunstfehler haften.
Nicht anders der Bauunternehmer für Pfusch am Bau.
Das ist aber nicht nur bei diesen so:
Immer wenn irgendwo Schäden entstehen, muss es schlussendlich dafür Verantwortliche geben, die natürlich dafür die Verantwortung zu tragen haben.
Das ganze nennt sich Haftung.
Es gibt ein ganzes Haftungssystem.
Wer dieses in Abrede stellen wollte, redet also nur einer vollkommenen Verantwortungslosigkeit das Wort oder er will sich vielleicht nur aus seiner Verantwortung stehlen.
Ansonsten haben auch Rechtsanwälte wie alle anderen Bürger auch ihre verbürgten Grundrechte, insbesondere auch auf freie Meinungsäußerung keinesfalls an irgendeiner Garderobe abgegeben.
Sie unterliegen auch keinerlei Denkverboten.
Das mag in früheren Zeiten und in anderen Systemen anders gewesen sein.
Diese Systeme wurden jedoch überwunden, zum Glück.
Welche provokativen \"Behauptungen\" meinen Sie denn:
Dass nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Münster vor entsprechenden Spitzabrechnungen keine Abschlagsforderungen erhoben werden können, steht in der RdE zu lesen. Der Leitsatz soll von der dortigen Schriftleitung stammen. Die Fundstelle habe ich benannt.
Dass die bisher erteilten Rechnungen dann wohl nicht richtig sein können, soweit sie gleichwohl Abschlagsanforderungen enthalten, ist der logische Schluss daraus. Man kann sich natürlich den logischen Denkgesetzen auch einfach verschließen und behaupten , diese würden für den vorliegenden Sachverhalt keine Geltung beanspruchen.
Im Übrigen habe ich viele Fragen schon an Hinz und Kunz - auch an Sie- gestellt, ohne eine Antwort zu erhalten. Möglicherweise hilft nicht einmal ein Gang von Pontius zu Pilatus weiter, obschon ich dafür bekannt bin, auch einen solchen nicht zu scheuen.
Möglicherweise gehören Sie zu denjenigen, die wissen, ob die Abrechnung untereinander und vor allem gegenüber den Kunden korrekt erfolgt oder nicht.
Als bekennender Unwissender wandte ich mich deshalb an Sie.
Die Fragen an Sie waren überdeutlich. Allein eine Antwort blieb aus.
Schließlich deutete Ihr Beitrag darauf hin, dass Sie es ganz genau wissen, nämlich bis auf drei Stellen nach dem Komma.
Mehr als Fragen wurden hier in diesem Zusammenhang bisher nicht aufgeworfen, ohne dass Sie zum Beispiel- wenn Sie tatsächlich denn über entsprechende Kenntnisse verfügen - eine Antwort beigesteuert hätten.
Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings, dass Sie mit Ihren Aussagen über die vielen Stellen hinter dem Komma nur eine entsprechende Kenntnis vortäuschen wollten.
Wichtigtuer gibt es überall....
Dann hätte es jedoch Ihres Beitrages schon nicht bedurft.
Nochmal:
Muss nicht jedes EVU am Ende eine EEG- Strommenge kaufen zu einem besonderen Preis?
Hätte ein EVU, welches sonst über keine eigenen Erzeugungsanlagen verfügt, diese Strommenge nicht auch sonst irgendwo kaufen müssen, um diese sodann an die Kunden zu verkaufen?
Besteht also die Belastung dieses EVU am Ende nicht nur aus einer Differenz zwischen den verschiedenen Bezugspreisen?
Allein diese tatsächlich entstandene Belastung könnte doch dann wohl nur auf alle Kunden umgelegt werden?
Nun überlegen Sie selbst noch einmal, ob das ggf. nach Ihrem Kenntnisstand so erfolgt oder vielleicht doch ganz anders.
Denken Sie selbst, dass Sie ggf. eine Verantwortung tragen?
Und wenn Sie Verantwortung tragen, werden Sie dieser dann auch gerecht?
Ob und wer damit ggf. ein Problem haben sollte, weil er ggf. eine Haftung zu besorgen hat, kann uns doch vollkommen egal sein.
Viele Unternehmen halten BoD- Versicherungen vor, deren Kosten wohl mit in die Preise einfließen....
Hohi,
Sie ganz persönlich haben doch Gelegenheit, hier Tacheles zu reden.
Niemand kennt Ihre Identität.
Ich habe als einer der ganz wenigen hier im Forum meine Identität von Anfang an offen gelegt.
Auch ich hätte mich hinter einem Pseudonym verkriechen können:
Nun ist es so, dass es in Jena mehrere Personen mit dem gleichen Namen gibt.
Da ich zur Unterscheidung nicht gleich noch meine Anschrift beifügen wollte, benutze ich den Zusatz Rechtsanwalt, weil es eben nur einen Rechtsanwalt dieses Namens in Jena gibt.
Insoweit habe ich dann meine vollständige Identität preisgegeben, jedoch ohne meine Anschrift zu nennen, damit nicht wieder einer auf die Idee käme, hier ginge es etwa um Aquise. Es gibt ja immer wieder Zeitgenossen, die einem nicht unbedingt wohl wollen....
Feigheit werden Sie mir deshalb also wohl nicht nachsagen können.
Wie steht es insoweit mit Ihnen?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt