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Autor Thema: ehem. Vermieter meldet 4 Jahre alten Strom Zählerstand, verjährt ?  (Gelesen 3086 mal)

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Offline Gurkenmilch

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Hallo Liebes Forum,

ich habe jetzt lange gestöbert, aber noch keine befriedigende Antwort auf mein Problem finden können und deshalb ein neues Thema aufgemacht.

Ich habe vor 2 Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung für den Zeitraum
9/2003 bis 3/2004 für meine alte Wohnung bekommen: 700 Euro Nachzahlung. Grund war wohl ein Anruf meines ehemaligen Vermieters beim Stromversorger mit dem Zählerstand des Übergabeprotokolls.

Nun muss ich anmerken, das ich in der gesamten Zeit nur geschätzt wurde, und offensichtlich zu niedrig. Mir ist bewusst das ich meiner Pflicht korrekte Zählerstände zu liefern nicht nachgekommen bin. Trotzdem habe ich einen Funken Hoffnung, das sich hier eine Verjährung auf den Zeitraum der Lieferung beziehen könnte ? Lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten ?

Auf meinen Brief an den Stromversorger mit der Berufung auf Verjährung wurde geantwortet, daß sich die Verjährung GRUNDSÄTZLICH auf das Datum der Rechnungsstellung bezieht. Ist das so korrekt ? Muss der Versorger nicht auch jemanden zum Ablesen schicken, zumal ich ja 3/2004 ausgezogen bin?

Danke für eure Antworten.

Offline Cremer

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ehem. Vermieter meldet 4 Jahre alten Strom Zählerstand, verjährt ?
« Antwort #1 am: 13. August 2008, 11:59:24 »
@Gurkenmilch,

was ist das für eine \"korrigierte Abrechnung\"?

Eine gewöhnliche Hausnebenkostenabrechnung der Wohnung?

War da bereits eine Abrechnung erfolgt?

Wenn ja. ist es verjährt.
Spätestens ein jahr dsanach muss die N3ebenkostenabrechnung erfolgt sein, also bis einschl. 2006 geht dann nicht mehr.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Gurkenmilch

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ehem. Vermieter meldet 4 Jahre alten Strom Zählerstand, verjährt ?
« Antwort #2 am: 14. August 2008, 14:24:40 »
Hallo Cremer,

bei der Rechnung handelt es sich um eine Abschlussrechnung, mit dem Passus, die letzte Abschlussrechnung sei ab nun ungültig (aus 2007).
Die Rechnung ist direkt vom Energieversorger, keine Nebenkosten.

Ich habe auch noch ein wenig weiter gegoogelt und herausgefunden, das Energieunternehmen (warum auch immer) unabhängig vom Zeitpunkt der Stromentnahme eine Rechnung stellen können, sobald sie mitbekommen, das der Zählerstand ein anderer ist / war als sie maschinell errechnet haben. D.h. eine Verjährung beginnt erst 2 Wochen nach Eingang der Rechnung. Hängt wohl   mit dem Energieversorgungsgesetz (?) zusammen. Für mich trotzdem unverständlich, zumal ich dachte das (geänderte) \"Verjährungsrecht\" kommt dem Verbraucher zu gute, damit der jetzt nicht 4 Jahre alte Sachverhalte entkräften muss...

... und Danke erstmal für die Antwort ;-)  !

Offline Cremer

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ehem. Vermieter meldet 4 Jahre alten Strom Zählerstand, verjährt ?
« Antwort #3 am: 15. August 2008, 12:50:53 »
@Gurkenmilch


Zitat
Die Rechnung ist direkt vom Energieversorger

ah, dann ist das so verständlich und korrekt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline eislud

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ehem. Vermieter meldet 4 Jahre alten Strom Zählerstand, verjährt ?
« Antwort #4 am: 16. August 2008, 13:05:07 »
@Gurkenmilch
Daß sich die Verjährung grundsätzlich auf das Datum der Rechnungsstellung bezieht, ist meines erachtens Quatsch. Das würde nämlich bedeuten, dass man auch Jahre nach der Leistungserbringung, gegebenenfalls 50 oder 100 Jahre, diese Leistungen noch erfolgreich in Rechnung stellen könnte, gegebenenfalls sogar an die Erben.

Es gab bei der Verbraucherzentrale Hessen oder Rheinland-Pfalz vor einigen Monaten einen Artikel über verspätete Rechnungen von Telefongesellschaften. Hier kam es auf die Leistungserbringung an und nicht auf die Rechnungsstellung. Der Tenor war meines Erachtens: Rechnungen über Telefonleistungen, die entsprechend der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist verjährt sind, muß der Kunde nicht zahlen.

Das gleiche sollte auch hier gelten.

Fraglich erscheint mir allerdings, ob Du nicht verpflichtet warst, die korrekten Zählerstände zum Auszug an den Versorger zu melden, wie Du ja schon geschrieben hast.
 
Vielleicht mal noch ein paar Fragen, die mir dazu einfallen:
- Hattest Du einen Vertrag mit dem Versorger oder hatte Dein Vermieter den vertrag?
- Hat jemand dem Versorger mitgeteilt, dass Du ausziehst? Welchen Zählerstand hat man dem Versorger mitgeteilt?
- War Dein Auszugstermin in 03/2004?
- Hast Du zu Deinem Auszugstermin eine Abschlußrechnung von Deinem Versorger erhalten? Woher wußte der Versorger den Zählerstand?
   
Hast Du vielleicht noch die Links zu Deinen Googlerecherchen aus Deinem letzten Posting?

Gruss eislud

 

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