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Autor Thema: Angebote für die Zeit ab 01.01.2023 / Preisangaben (-verordnung)  (Gelesen 1870 mal)

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Offline Maverick

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Hallo,

von meinem Gasversorger habe ich ein Angebot zur Verlängerung des bisherigen Sondervertrages um ein weiteres Jahr bekommen.

Das Angebot enthält Grund- und Arbeitspreis sowie eine eingeschränkte Preisgarantie ("Änderungen von Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen (sind) ausgenommen.")

Habe beim Kundenservice angerufen und nachgefragt, ob in den genannten Preisen die Gasumlagen ab 01.10.2022 schon enthalten sind.

Der erste Kundenservicemitarbeiter hat die Frage mit "nein" beantwortet. Auf meine Rückfrage, warum denn der Preis im Angebot nicht vollständig angegeben würde, hat er das Gespräch abrupt beendet.
Ein zweiter Kundenservicemitarbeiter beantwortete die Frage ebenfalls mit "nein", fügte dann noch dazu, dass man die Umlagen ja erst ab dem 01.11.2022 (sic!) berechnen dürfe.

Meiner Ansicht nach muss ein Angebot, dass für die Zeit ab 01.01.2023 erstellt wird, auch alle nach jetzigem Wissensstand einschlägigen Preisbestandteile benennen. Das sind nun mal auch die Gasumlagen.
Da hilft es meiner Meinung nach nichts, dass die Vertriebsmitarbeiter sich auf die Änderungsklausel in der Fußnote berufen. Die ist doch für Preisänderungen während des  lfd. Vertrages gedacht, sollte man meinen.

In der Preisangabenverordnung finde ich folgende Passagen:

"§14 Absatz 1:
Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
1. "Arbeits- oder Mengenpreis" den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzssteuer und aller besonderen Verbrauchssteuern für die leitungsgebundene Abgabe von Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser;
(...)
4. "Grundpreis" den Preis je Mengeneinheit einer Ware einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile;"

Meine Fragen wären:
a) sehe ich das richtig und
b) falls ja, was kann man ggf. tun?

Bin für jedweden Hinweis dankbar.
Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Didakt

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Re: Angebote für die Zeit ab 01.01.2023 / Preisangaben (-verordnung)
« Antwort #1 am: 14. September 2022, 21:51:03 »
Hi @Maverick, nur ausnahmsweise melde ich mich hier noch mal mit meiner Meinung zu Wort, denn die glorreichen Zeiten des Forums sind schon lange vorüber!

Zunächst kurz zu Ihrem vorherigen Beitrag: Die besagten per Gesetz /Verordnungen festgelegten staatlichen Zulagen sind ab 01.10.2022 von der Verbraucherschaft zu bezahlen, vorliegend aus zeitlichen Gründen allerdings erst nachträglich oder auch erst später (in Ihrem Fall Auslegungssache). Denn die Energieversorger sind verpflichtet, die Inhaber von Festzeitverträgen mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden von Preismaßnahme darüber schriftlich zu informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

Ein Sonderverfahren für die laufenden Festzeitverträge in vorliegender Sache ist bislang rechtlich noch nicht erlassen worden. Es verlautete, Habeck wolle sich dazu noch äußern!
Nehmen Sie Bezug auf die AGB Ihres geltenden Vertrags. Teilen Sie EWE doch mit, dass sie die Umlagen 6 Wochen nach Zugang Ihrer Infopost entrichten werden. Berechnen können Sie die Beträge selbst. Die Einzelbeträge sind ja bekannt.

Ihr neues Vertragsangebot ist Ihnen sicherlich mit den dafür geltenden AGB überreicht worden. Darin müssen u. a. die Preisbestandteile genannt sein, auch, wenn das Angebotsschreiben die Aufschlüsselung nicht enthält. Evtl. beim Versorger schriftlich anfordern. Die Einschaltung der Hotline sollte immer ein absolutes No-Go sein.

Erstaunlich, in dieser Zeit ein akzeptables Angebot für einen Sondervertrag zu bekommen, und sogar noch mit Festpreisgarantie?

Viel Erfolg!

MfG

Offline Maverick

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Re: Angebote für die Zeit ab 01.01.2023 / Preisangaben (-verordnung)
« Antwort #2 am: 14. September 2022, 22:49:31 »
Hallo @Didakt,
vielen Dank für die ausführliche Nachricht und den guten Rat. Ich denke auch es ist gut, schriftlich nachzufassen.

Schade, wenn die glorreichen Zeiten des Forums tatsächlich vorbei sein sollten.
Ich habe die gegenseitige Unterstützung hier immer als sehr positiv empfunden und mein Bauchgefühl sagt mir, genau jetzt könnte so eine Situation sein wo wieder viele diese möglicherweise gut gebrauchen können.

Ihnen nochmals herzlichen Dank und alles Gute!
Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline berghaus

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Re: Angebote für die Zeit ab 01.01.2023 / Preisangaben (-verordnung)
« Antwort #3 am: 21. September 2022, 01:46:11 »
Zitat von Didakt:   "............., denn die glorreichen Zeiten des Forums sind schon lange vorüber!"

 ;D ;D ;D ;D

'Damals' waren die Gaspreise kaum höher als jetzt die Umlage, die der Staat mal eben so auf die inzwischen unfassbar hohen Preise noch drauflegt.

berghaus 21.09.22

 

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