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Autor Thema: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung  (Gelesen 10453 mal)

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Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #15 am: 16. Februar 2015, 12:59:17 »
@ PLUS und khh
Apropos:
Zitat von: aus AGB
…wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Bei Pakettarifen wird die Berechnung des Bonus höchstens auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden Preises sowie der bei Vertragsschluss vereinbarten kWh-Abnahmemenge vorgenommen.
Sie werden es mir wahrscheinlich nicht abnehmen: Ich habe schon mehr als nur einige der Abrechnungen von den Saftläden eingesehen und überprüft. Und es ist auch tatsächlich vorgekom-men, dass der Bonus mehrfach aus dem tatsächlichen, den angegebenen (prognostizierten) Jahresverbrauch des Kunden hinausgehenden, abgerechneten Verbrauch errechnet und verrechnet wurde. Es ist schon so, dass die „richtigen Schlüsse“ :D aus den Abrechnungen und ggf. für die Formulierung eines Widerspruchs nur nach Einsichtnahme der Vertragsunterlagen getroffen werden können und sollten. So oder so, wenn Sie wissen, was ich meine. :)

Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #16 am: 16. Februar 2015, 20:09:21 »
Sie werden es mir wahrscheinlich nicht abnehmen: Ich habe schon mehr als nur einige der Abrechnungen von den Saftläden eingesehen und überprüft. Und es ist auch tatsächlich vorgekom-men, dass der Bonus mehrfach aus dem tatsächlichen, den angegebenen (prognostizierten) Jahresverbrauch des Kunden hinausgehenden, abgerechneten Verbrauch errechnet und verrechnet wurde.
@Didakt, das nehme ich Ihnen ab. Bei den "exclusiv ausgetüftelten" diversen Tarifbedingungen ist das Chaos nicht weit und nichts ist unmöglich. Eine allgemeingültige Erklärung für die diversen Abrechnungen wird man kaum finden. Kennt man die eigenen AGB nicht, sind das Fehler im System, falsch programmiert, falsch bedient, volle Absicht oder ist das womöglich Kulanz?

Ein Betätigungsfeld für "Spekulatius" und "Spekulatoren"...;) ;D
... offensichtlich, laut Reklamationsportalen und hier "verrechnet" man sich ja meistens zu eigenen Gunsten... oder melden sich die anderen und so zufriedenen Verbraucher nur nicht?  :-\  Es gibt ja viele zufriedene Verbraucher, mindestens laut manchem Vergleichsportal.

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #17 am: 18. Februar 2015, 03:36:19 »
So,


also ich habe jetzt die Unterlagen aufgetrieben! Vielleicht ist jetzt ersichtlich, ob die erstellte Abrechnung richtig oder falsch ist.

Was mich auch wundert: die Aufforderung, meinen Zählerstand abzulesen, kam ja erst Anfang Februar. Das heißt, der jetzige Verbrauch ist von mehr als einem Jahr.

Inwieweit die Bonusverrechnung stimmt, da blicke ich aber immer noch nicht durch.

Naja hier mal die Unterlagen!

gelöscht

« Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 03:54:45 von Bruder_Tack »

Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #18 am: 18. Februar 2015, 13:05:15 »
Inwieweit die Bonusverrechnung stimmt, da blicke ich aber immer noch nicht durch.
Die Bonusgutschrift entspricht den Vertragsbedingungen

Auftragsbestätigung bzw. Stromliefervertrag vom 5.9.2013
Arbeitspreis 24,44 Cent/kWh
Grundpreis 7,33 EUR/Monat
Preisgarantie 12 Monate
Bonus 25 % inkl..
Jahresverbrauch 1000 kWh

((1000*0,2444)+(7,33*12))*0,25 = 83,09 € brutto!

Ausgewiesene Bonusgutschrift Bonusgutschrift 69,7479 € netto * 1,19 = 83,00 €

Die kleine Centabweichung kann durch abweichende Rechnung mit Rundungen erklärt werden.
Ausgewiesen wurden ja auch die auf den Tag genau gerechneten 997 kWh Jahresverbrauch.

Nebenbei, die Arbeitspreisänderung wurde angekündigt und auf die Veröffentlichung im Internet mit Seitenangabe verwiesen. Mit der Mitteilung von 26.11.2013 wurde der geänderte Arbeitspreis mitgeteilt: akt. Arbeitspr.: 25,42 ct/KWh.


Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #19 am: 18. Februar 2015, 16:24:19 »
Inwieweit die Bonusverrechnung stimmt, da blicke ich aber immer noch nicht durch.
Die Bonusgutschrift entspricht den Vertragsbedingungen

Wohl wahr! Und bei Ordnung in der Ablage hätte das auch gleich festgestellt werden können.  :D

Offline khh

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #20 am: 18. Februar 2015, 16:41:22 »
Die Bonusgutschrift entspricht den Vertragsbedingungen
Wohl wahr! Und bei Ordnung in der Ablage hätte das auch gleich festgestellt werden können.  :D
... und die wesentlichsten Punkte der AGB (bspw. die Bestimmungen zum Bonus) sollte man vor Auftragserteilung auch tatsächlich lesen (möglichst verstehen) und nicht "blind" sein Einverständnis erklären.  ;)

Wenn man regelmäßig den Anbieter wechselt (bspw. jährlich inkl. Bonus-Mitnahme), dann bietet es sich an, für jeden neuen Versorger eine separate Datei anzulegen und dort sämtliche Unterlagen zu speichern, was wirklich kein besonderer Aufwand ist!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #21 am: 18. Februar 2015, 17:44:14 »
@ Bruder_Tack,

Ihre Restzahlung ist nun erst mal fällig.

Aber ein Gedanke holt den anderen. Also nochmal: Löschen Sie in diesem Thread im eigenen Interesse alle Einträge und Einstellungen, die persönliche Daten von Ihnen enthalten. Wenn Sie allerdings Wert auf die Preisgabe Ihrer Identität, Ihres Verbraucherverhaltens und Ihrer evtl. noch zu veranlassenden Maßnahmen legen, dann lassen Sie alles unangetastet stehen und berichten in allen Einzelheiten darüber weiter.

Sie sind ‒ wie schon gesagt ‒ bei diesem  aus eigenem Verschulden unachtsam, aber zur Freude des Versorgers in das 2. Vertragsjahr geschliddert, mit der Folge, dass Sie dafür in der nächsten Abrechnung mit dem Ansatz eines höheren Grundpreises „belohnt“ werden. Dagegen ließe sich aber doch noch etwas machen, vielleicht sogar mit dem positiven Ergebnis, dass der Sie als unbequemen Kunden vorzeitig aus Ihrem Vertrag entlässt. Das wäre doch was, oder?
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:18:09 von DieAdmin »

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #22 am: 20. Februar 2015, 03:48:57 »
Ja, das wäre super!
Auf was muss ich mich da berfen? Irgendwelche Tipps wie man sowas macht?

Sehr vielen Dank

Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #23 am: 20. Februar 2015, 17:02:02 »
@ Bruder_Tack,

es ist doch schon alles gesagt. Siehe hier: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19548.msg113430.html#msg113430

Und weitere Empfehlungen zwecks analoger Anwendung können Sie aus folgendem Beitrag http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19140.msg110342.html#msg110342 entnehmen sowie auch aus den weiteren Beiträgen in jenem Thread.

Teilen Sie mit, ob Sie damit zurechtkommen.

MfG
« Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:06:56 von Didakt »

 

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