Zur Klärung folgende Hinweise:
In dem pdf von November steht, dass der neue erhöhte Grundpreis ab dem 15.6.2014 gilt (siehe unten, Hervorhebung von mir):
---
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Veringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpasen, der
hiernach bei 24,36 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bite der Grafik.
Nach ofizieler Bekantgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <htp:/www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekant
geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einflus haben.
Denoch könen wir Ihnen bereits jetzt eine
volumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 15.06.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditonen automatisch und unwideruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg volumfänglich geschützt.
---
In der Abrechnung von Juni 2014 steht (hervorhebung von mir):
Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfast ale Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. almado-ENERGY ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlosen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzesionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben.
Ihr aktueler
Brutoarbeitspreis: 0,2436 €/kWh, Ihr aktueler Brutomonatsgrundpreis: 19,95 €. Weitere Tarifnformationen zu Steuern, Umlagen und
Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.
Rücktritsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:
Über die gesetzlichen Rücktritsrechte hinaus besteht kein Rücktritsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 12 Monaten
geschlosen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 14.06.2015. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit
einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf der jeweilgen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
---
Die Abrechnung von Juni 2013-Juni 2014 ist also korrekt.
Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.