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Autor Thema: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung  (Gelesen 10470 mal)

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Offline Bruder_Tack

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Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« am: 13. Februar 2015, 20:19:59 »
Hallo!

Ich habe meine Jahresendabrechnung bekommen, in der verklausuliert steht, das aktueller mein Bruttomonatsentgeld 14,xx€ beträgt.
Ich glaube das entspricht nicht den Tatsachen.

Leider muss ich hinzufügen, dass ich meinen Vertrag nicht mehr finde. Ja, ich weiß wie blöd das ist aber jetzt ist es nunmal so: Ausgerechnet diesen Vertrag finde ich nirgends.

Dennoch kann das niemals hinkommen wenn ich deren Endabrechnung ansehe. Die Kosten für die Kilowattstunden kann ich ja zusammen addieren. 14,xx Bruttomonatsentgeld wären ast 180€ Grundgebühr im Jahr, ich weiß das ich das nie abgeschlossen hätte.


Ich brauche Hilfe bei zwei Dingen: Wie geht man halbwegs geschickt vor, wenn man seinen Vertrag nicht findet? Und wie ist das mit dieser Abrechnung bzw dem neuen, angeblich aktuellen, Bruttomonatsentgeld? Ist da schon was bekannt?

Vielen Dank
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:38:03 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2015, 12:51:46 »
@ Bruder_Tack,

ich empfehle Ihnen mal folgendes:

1. Löschen Sie sofort im vorstehenden Beitrag das gesamte Zitat. Dies insgesamt zu lesen tut sich doch keiner an, und man braucht es für die Bewertung der Abrechnung auch nicht.
2. Bei dieser Verbrauchsabrechnung handelt es sich um die Rechnung für das komplette 1. Vertragsjahr? Der in Anspruch genommene Tarif beinhaltet eine einjährige eingeschränkte Preisgarantie. Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis beträgt 0,2542 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis 14,71 €. Das sind/können vermutlich aber nicht die der Abrechnung zugrundeliegenden Preisanteile sein.
3. Wenn möglich, stellen Sie hier nur die 2. Seite Ihrer Rechnung als hochgeladenes "Bild" zum Abgleich ein. Es könnte sein, dass auch die Bonusverrechnung nicht stimmt.
4. Ist Ihnen vor kurzem oder schon längerfristig eine Mitteilung über eine Arbeitspreis-/Grundpreiserhöhung ab 1.1.2015 zugegangen?
5. Später sehen wir weiter.

MfG

« Letzte Änderung: 14. Februar 2015, 13:26:11 von Didakt »

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #2 am: 14. Februar 2015, 15:48:38 »
1: Oha! Danke an die Admins, die ds für mich gemacht haben!

2: Leider finde ich den Vertrag nicht, ich hoffe das geht irgendwie aus der Abrechnung hervor, was die alten Preise waren und was die neuen untergejubelten sind.

gelöscht


3: Finde irgendwie nicht die Funktion zum direkt hochladen, hoffe so gehts auch.

4: Nein, habe nichts gemerkt. Gibt es bei immergrün nicht irgendwo einen Login, in dem man gewisse Übersichten hat?


Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe die Bonusrechnung stimmt? Ich steig da gar nicht durch (war vorher bei SW Schwerin, das war besser).
« Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 03:50:32 von Bruder_Tack »

Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #3 am: 14. Februar 2015, 17:56:21 »
@ Bruder_Tack,

nachstehend das Ergebnis der Überprüfung mit Bildvorlage.

Unterstellt wird beim Tarif „Wasserkraft“ eine Bonusgewährung von 25%. Ohne Vertragsvorlage ist dieses nicht verifizierbar.
Wenn der 25%-Bonus Vertragsgrundlage ist und auf den Gesamtverbrauch angerechnet wird, stimmt die Abrechnung nicht. Der Bonus müsste mit einem höheren Betrag angerechnet werden. Insofern hätten Sie einen Anspruch auf einen Erstattungsbetrag von 21,67 €.
Die Abrechnung entspricht auch nicht der gesetzlichen Bestimmung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Danach sind die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen. Dies betrifft vor allem die Angabe des Schlusszählerstandes, der in der Rechnung fehlt. Stimmt der Verbrauch überhaupt und ist der Zählerstand von Ihnen abgelesen und dem Versorger mitgeteilt worden?

Also beanstanden Sie die Rechnung und verlangen Sie eine korrekt erstellte Jahresverbrauchsabrechnung.

Übrigens ist die Grundpreiserhöhung für 2015 als rechtsgrundlos zu betrachten, sollte Ihnen diese nicht in transparenter Weise gemäß § 41 (3) EGNW und mit Einräumung eines Sonder-kündigungsrecht mitgeteilt worden sein.

Schließlich: Löschen Sie Ihre Abrechnungsangaben in Ihren Beiträgen gänzlich und teilen Sie mir mit, wenn/dass Sie meine Kontrollrechnung zur Kenntnis genommen haben. Dann lösche ich diese ebenfalls.

MfG

Edit: Berechnung gelöscht.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2015, 23:22:47 von Didakt »

Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #4 am: 14. Februar 2015, 21:55:02 »
Zitat
Leider muss ich hinzufügen, dass ich meinen Vertrag nicht mehr finde. Ja, ich weiß wie blöd das ist aber jetzt ist es nunmal so: Ausgerechnet diesen Vertrag finde ich nirgends.
...
Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe die Bonusrechnung stimmt? Ich steig da gar nicht durch (war vorher bei SW Schwerin, das war besser).

@ Bruder_Tack, @Didakt hilft ja so gut es geht, aber ohne die Vertragsgrundlagen ist es kaum möglich eindeutig festzustellen ob die Bonusrechnung stimmt. Das bleibt immer eine Rechnung mit Unbekannten; z.B.:

"Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise."

PS
u.a. siehe hier:

Zitat
Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 1000 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 364 Tagen ergibt dies einen vergleichbaren Wert von 997 kWh.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2015, 22:05:13 von PLUS »

Offline khh

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #5 am: 15. Februar 2015, 11:22:21 »
[...]
[lt. 365AG-AGB:] "Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch
des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise."


u.a. siehe hier [Ihre Abrechnung]:
Zitat
Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 1000 kWh. ...
[Einfügungen in [ ] durch khh]

@Bruder_Tack,

wenn Sie bei Auftragserteilung den Jahresverbrauch mit 1000 kWh angegeben haben, dann dürfte der vergütete Bonus in etwa richtig sein. Sie sehen also, wie wichtig es ist, immer Ordnung in den eigenen Unterlagen zu halten :( !

Ist für Sie klar, warum der abgerechnete Verbrauch 2014 um 428,4 kWh höher ist und wieso der Endzählerstand in der Abrechnung fehlt? Haben Sie den Zählerstand am 31.12.2014, dem Ende des Lieferjahres, selbst abgelesen und immergrün sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt?

Gar nicht nachvollziehbar ist, warum Sie den Vertrag nicht form- und fristgemäß zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt haben, denn regelmäßig ab dem 2. Lieferjahr sind die Tarife der (besser ganz zu meidenden!) sogen. "Discountanbieter" alles andere als günstig !!!

Aber vielleicht haben Sie ja Glück und immergrün/365 AG bietet eine vorzeitige Vertragsbeendigung an, sobald Sie die (vermutlich versteckt in einer mehrseitigen Email mitgeteilte und damit unwirksame) Grundpreiserhöhung beanstanden.

Gruß, khh
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Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #6 am: 15. Februar 2015, 11:23:46 »
"Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise."
PS
u.a. siehe hier:
Zitat
Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 1000 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 364 Tagen ergibt dies einen vergleichbaren Wert von 997 kWh.

@ PLUS, auch gegengerechnet.
Die Bonusberechnung ist nicht nachzuvollziehen. Selbst wenn dafür nur die dem Vertrag zugrundeliegende Verbrauchsprognose von 1000 kWh angesetzt wird, ergibt sich daraus ein Nettobetrag von 71,89 € (gem. Abrechnung= 69,75 €), und brutto 85,55 €.
Auch wenn der Grundbetrag weggelassen würde, ergibt sich kein schlüssiger Betrag.


Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #7 am: 15. Februar 2015, 12:41:25 »
@ PLUS, auch gegengerechnet.
Die Bonusberechnung ist nicht nachzuvollziehen. Selbst wenn dafür nur die dem Vertrag zugrundeliegende Verbrauchsprognose von 1000 kWh angesetzt wird, ergibt sich daraus ein Nettobetrag von 71,89 € (gem. Abrechnung= 69,75 €), und brutto 85,55 €.
Auch wenn der Grundbetrag weggelassen würde, ergibt sich kein schlüssiger Betrag.
@Didakt, kennen wir denn u.a. den bei Vertragsabschluss geltenden Preis?
Zitat
Ihr Arbeitspreis im Kalenderjahr passt sich bzgl. der Änderung folgender gesetzlicher Preisbestandteile in jeweils hoheitlich festgelegter Höhe an ...... Im Jahr 2014 betragen die Netznutzungsentgelte an Ihrer Abnahmestelle 5,36 Cent pro kWh netto. Diese Entgelte sind hoheitlich reguliert und können für Ihre Stromanschlussleitung jährlich angepasst werden....
Die EEG-Umlage stieg am 1.1.2014 von 5,277 Cent auf 6,24 Cent KWh. Netznutzungsentgelte stiegen um bis zu zehn Prozent.

Offline Didakt

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #8 am: 15. Februar 2015, 14:20:25 »
@ PLUS
Zitat von: Ihnen
...kennen wir denn u.a. den bei Vertragsabschluss geltenden Preis?

Nee, kennen wir nicht! Die veränderbaren Preisbestandteile müssten, wie in der Abrechnung enthalten, an sich im Anfangspreis enthalten sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vertrag bereits vor dem 15.10.2013 (mit Beginn ab 01.10.2014) abgeschlossen wurde. Aber wer weiß?  :D Ich grübele über diese komische Abrechnung nun nicht mehr nach. Es hilft nur noch die Anforderung einer Vertragskopie oder einfach gleich der Widerspruch gegen die Rechnung mit nicht belegbaren Behauptungen!  ;D

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #9 am: 15. Februar 2015, 17:22:50 »


@Bruder_Tack,

wenn Sie bei Auftragserteilung den Jahresverbrauch mit 1000 kWh angegeben haben, dann dürfte der vergütete Bonus in etwa richtig sein. Sie sehen also, wie wichtig es ist, immer Ordnung in den eigenen Unterlagen zu halten :( !

Ist für Sie klar, warum der abgerechnete Verbrauch 2014 um 428,4 kWh höher ist und wieso der Endzählerstand in der Abrechnung fehlt? Haben Sie den Zählerstand am 31.12.2014, dem Ende des Lieferjahres, selbst abgelesen und immergrün sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt?

Gar nicht nachvollziehbar ist, warum Sie den Vertrag nicht form- und fristgemäß zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt haben, denn regelmäßig ab dem 2. Lieferjahr sind die Tarife der (besser ganz zu meidenden!) sogen. "Discountanbieter" alles andere als günstig !!!

Aber vielleicht haben Sie ja Glück und immergrün/365 AG bietet eine vorzeitige Vertragsbeendigung an, sobald Sie die (vermutlich versteckt in einer mehrseitigen Email mitgeteilte und damit unwirksame) Grundpreiserhöhung beanstanden.

Gruß, khh


Ja, stimmt. Mache ich normalerweise auch so, habe das diesmal total verschludert.
Ob ich das vorige Jahr nur 1000kWh verbraucht habe, bin ich nicht sicher. Glaube auch nicht, dass ich 1000 angegeben habe. 1200 eher. Das der Verbrauch gestiegen ist, ist schon für mich nachvollzieehbar.

Ich habe den Verbrauch am 8.2. mitgeteilt, vorher hatte mich immergrün nicht aufgefordert. Bei meinem alten Versorger gab es die Endabrechnung immer im Sommer.

Diese Email habe ich meines Wissens nach nicht bekommen, habe mein Postfach schon durchsucht.

Kann mir jemand in etwa sagen, wie ich am besten Vorgehen soll bei der Kündigung und wegen dem Vertrag? Würde immergrün auf Anfrage eine pdf vom Vertrag zusenden?

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #10 am: 15. Februar 2015, 17:26:34 »
@ PLUS
Zitat von: Ihnen
...kennen wir denn u.a. den bei Vertragsabschluss geltenden Preis?

Nee, kennen wir nicht! Die veränderbaren Preisbestandteile müssten, wie in der Abrechnung enthalten, an sich im Anfangspreis enthalten sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vertrag bereits vor dem 15.10.2013 (mit Beginn ab 01.10.2014) abgeschlossen wurde. Aber wer weiß?  :D Ich grübele über diese komische Abrechnung nun nicht mehr nach. Es hilft nur noch die Anforderung einer Vertragskopie oder einfach gleich der Widerspruch gegen die Rechnung mit nicht belegbaren Behauptungen!  ;D


Ja da hast du Recht. Ich konnte mir auch keinen Reim darauf machen.
Gibt es denn Erfahrungswerte? Bekommt man einfach eine Vertragskopie?

Was meinst du mit nicht belegbaren Behauptungen? Bzw jetzt hab ich ja gelesen, das ihr auch sagt, die Abrechnung ist nicht korrekt. Aber reicht es, wenn ich das so formlos mitteile oder muss ich auf etwas Einschlägiges verweisen?

Reagiert immergrün darauf? Muss ich direkt Fristen setzen?

Sehr vielen Dank

Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #11 am: 15. Februar 2015, 18:40:47 »
@Didakt,
das Sprichwort "Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb" erweist sich oft als Irrtum.

"Knicken, Lochen, Heften" wird gerne als Beamtendreikampf belächelt.
Das Sprichtwort "Wer nicht (so) kämpft hat schon verloren" erweist sich hier als richtig.   

Das Sprichwort "Wenn Chaos auf Ordnung trifft gewinnt das Chaos." kann zutreffen.

Wenn Chaos auf Chaos und einen großen Papierkorb trifft gewinnt wahrscheinlich Immergrün. ;)

@Bruder_Tack, ohne konkrete Daten geht nichts. Es fehlt schon die Antwort auf die Frage "Wann wurde welcher Vertrag zu welchen Bedingungen geschlossen? Wie sieht denn die Abrechnung davor aus (Versorger?)? Ist sie auch im Papierkorb gelandet?
Ob ein Versorger eine Vertragsausfertigung zur Verfügung stellt und wie er reagiert zeigt sich bei einer Anforderung.

Nebenbei, auch die Zitate sind etwas in Unordnung geraten, allerdings ist die andere Unordnung das größere Problem. ;) :(

Offline Bruder_Tack

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #12 am: 16. Februar 2015, 00:05:37 »
@Didakt,
das Sprichwort "Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb" erweist sich oft als Irrtum.

"Knicken, Lochen, Heften" wird gerne als Beamtendreikampf belächelt.
Das Sprichtwort "Wer nicht (so) kämpft hat schon verloren" erweist sich hier als richtig.   

Das Sprichwort "Wenn Chaos auf Ordnung trifft gewinnt das Chaos." kann zutreffen.

Wenn Chaos auf Chaos und einen großen Papierkorb trifft gewinnt wahrscheinlich Immergrün. ;)

@Bruder_Tack, ohne konkrete Daten geht nichts. Es fehlt schon die Antwort auf die Frage "Wann wurde welcher Vertrag zu welchen Bedingungen geschlossen? Wie sieht denn die Abrechnung davor aus (Versorger?)? Ist sie auch im Papierkorb gelandet?
Ob ein Versorger eine Vertragsausfertigung zur Verfügung stellt und wie er reagiert zeigt sich bei einer Anforderung.

Nebenbei, auch die Zitate sind etwas in Unordnung geraten, allerdings ist die andere Unordnung das größere Problem. ;) :(

Try & Error Methode ist ja aber auch eine chaotische Herangehensweise.
Ich gehe dann mal davon aus, es gibt da noch keine Erfahrungswerte mit immergrün?
Ohne Vertrag kann ich dir das nicht konkret beantworten. Ich kenne weder den Tag noch die Konditionen aus dem Kopf. Es dürfte aber gegen Jahresende 2013 gewesen sein. Genaueres kann ich erst sagen, wenn ich eine Vertragskopie bekommen habe.

Leider hab ich den nicht ausgedruckt sondern nur digital, und das ist ist halt irgendwie weg gekommen. Ich weiß selber, dass es blöd ist, kann ich aber im Nachhinein nicht ändern.
Die Unterlgen von SW Schwerin habe ich noch.

Offline khh

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #13 am: 16. Februar 2015, 00:40:14 »
[...]
Ich gehe dann mal davon aus, es gibt da noch keine Erfahrungswerte mit immergrün?
[...]

Wenn Sie das Thema des Threads (Grund-)"Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung" meinen, dann gibt es dazu im Forum reichlich "Erfahrungen" und diverse Hinweise für eine erfolgversprechende Vorgehensweise.

Tipp: Einfach mal die Foren-Funktion "Suche" verwenden, den Suchbegriff "Grundpreiserhöhung"*) eingeben und sofort findet man diesbzgl. zu immergrün/almado/365AG dutzende Beiträge in verschiedenen Threads!  :)

*) Ergänzung: alternativ bspw. "Grundpreiserhöhung unwirksam" oder "Grundpreiserhöhung widersprechen" etc.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 01:19:35 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
« Antwort #14 am: 16. Februar 2015, 09:57:33 »
Wenn Sie das Thema des Threads (Grund-)"Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung" meinen, dann gibt es dazu im Forum reichlich "Erfahrungen" und diverse Hinweise für eine erfolgversprechende Vorgehensweise.
... und die Bonusgeschichte wurde auch schon mehrfach behandelt, z.B.:

Hat jemand ein Beispiel für eine korrekte Jahresabrechnung incl. 25% Bonus?

Zitat von: Bruder_Tack
Try & Error Methode ist ja aber auch eine chaotische Herangehensweise.
....
Ohne Vertrag kann ich dir das nicht konkret beantworten. Ich kenne weder den Tag noch die Konditionen aus dem Kopf. Es dürfte aber gegen Jahresende 2013 gewesen sein. Genaueres kann ich erst sagen, wenn ich eine Vertragskopie bekommen habe.
Chaotische ist das nicht, es ist eine Methode, die hier (nur noch) helfen kann. Also zunächst "ausprobieren" und die Vertragsgrundlagen anfordern und hoffen, dass immergrün diese auch korrekt liefert. Dann kann es gegebenenfalls weiter gehen. Hier im Forum gibt nämlich auch keine echten Hellseher  ;) und es hat auch keiner den Tag und die Konditionen im Kopf noch sonstwo.

Zitat von: Bruder_Tack
Die Unterlgen von SW Schwerin habe ich noch.
Ja immerhin ein Anhaltspunkt mit Ausgangsdaten. Wann ist die Kündigung dort eingegangen, bzw. wurde sie von den SW Schwerin bestätigt. usw. usf..

 

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