Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 19:38:33

Titel: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 19:38:33
Guten Abend zusammen!
Mein Problem:
Mein Strom-Vertrag bei Almado/365 AG läuft von Mitte Oktober 2013 bis Mitte Oktober 2014.
Den Vertrag hatte ich über Check24 abgeschlossen. Die hatten meinen Gesamtverbrauch durch 11 geteilt und ca. 120 Euro als Abschlag errechnet. almado hat diese 120 Euro aufgegriffen und die Rate abgebucht. Als ich nach einer verdeckten Preiserhöhungsmail das Sonderkündigungsrecht gezogen habe und zum Ablauf des 1. Jahres gekündigt habe, haben sie auf die Einzugsermächtigung verzichtet und auf Überweisung durch mich gepocht. Kulanzweise habe ich das Geld überwiesen und sie haben auf die Überweisungsgebühr verzichtet.
Nun habe ich 11 Abschlagszahlungen geleistet und in wenigen Tagen endet das 1. Jahr (und mein Vertrag).
Heute habe ich jedoch eine Mail erhalten, nach welcher ich auch noch im Oktober eine Abschlagszahlung leisten soll und mein Konto im Minus ist (Mahnung). Das Geld soll bis Montag auf ihrem Konto sein, was bedeutet, dass ich morgen überweisen muss. Es steht nirgends konkret, wann die Zahlungen fällig sind und wie viele es sind. Es ist nur "monatlich" angegeben. Bei Nichtbezahlen gibt es für die Gegenseite die Möglichkeit zu kündigen (bei Forderungen über 100 Euro). Sonst haben sie immer per Mail auf die anstehende Zahlung hingewiesen. Dieses Mal kam nichts.

Was soll ich tun ? Bitte helft mir. Schnell.


Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2014, 20:05:23
Was soll ich tun ?

Eine einfache Berechnung vornehmen:

kWh (angegebener/prognostizierter Verbrauch bzw. Paket-Umfang)  x  kWh-Arbeitspreis (brutto)
ggf. plus monatlicher Grundpreis (brutto)  x  12
Summe  :  monatlicher Abschlagsbetrag

Wenn das Ergebnis rd. 11 ist, dann haben Sie ausreichende Abschlagszahlungen geleistet und almado/365 AG kann keinen 12. Abschlag beanspruchen (entsprechend wäre Ihr Widerspruch gegen die Mahnung zu formulieren). 
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 20:19:35
Ok, vielen Dank schonmal. Die Berechnung hatte ich auch schon gemacht.  Bis auf 3 Euro kommt genau der Betrag heraus.
Aber wo steht, dass nur bis zu der Höhe Abschläge erhoben werden dürfen? Auf was kann ich mich berufen?
Was mache ich dann, wenn das Inkassobüro sich meldet?

Nebenbei ist der Abschlag sowieso zu hoch. Ich hatte dem Unternehmen nach wenigen Monaten mitgeteilt, dass mein Verbrauch niedriger geworden ist und habe den aktuellen Zählerstand mitgeteilt und um Senkung des Abschlags gebeten, aber die haben sich nur bedankt und es ist nichts passiert. Da hätte ich wohl besser die Schlichtungsstelle eingeschalten.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 09. Oktober 2014, 20:20:17
@ Reddy76,

haben Sie vertragsgemäß einen Bonusanspruch? Dann ist Vorsicht geboten, um ihn durch die Verweigerung der 12. Abschlagszahlung evtl. nicht zu verlieren. Was sagen die AGB des Vertrages über die Anzahl der zu leistenden Abschlagszahlungen? Almado berechnet zumeist auf der Basis von 11 Raten, verlangt aber die 12. Rate für den Abrechnungsmonat. Die Verweigerung der 12. Rate könnte ggf. als vertragswidriges Verhalten ausgelegt werden und Sie um den Bonus bringen.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 20:21:53
Hallo Didakt!
Ja, an das denke ich auch. In den AGB steht nichts und sonst gibt es auch nirgends konkrete Angaben hierzu. Nur "monatlich". Und "Zahlung bei Fälligkeit" :-)

Wie gesagt, besteht bei vertragswidrigem Verhalten sogar die Möglichkeit der Kündigung. Und so könnten sie einen Tag früher als das abgelaufene Jahr kündigen und würden sich den Bonus sparen.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 09. Oktober 2014, 20:32:50
@ Reddy76,

die Forderung der 12. Abschlagsrate ergibt sich nach meiner Kenntnis aus den Vertragsunterlagen. Lassen Sie sich jetzt nicht in zeitliche Bedrängnis bringen. Ihr weiteres Handeln sollte gut durchdacht sein. Auch Montag reicht dafür noch aus. Wenn Ihr Verbrauch durch 11 Raten bereits bezahlt ist, kann Sie der Inkassodienst schon mal gerne haben. Der ist allemal abzuwehren. Ebenso Mahnungen. Es geht in erster Linie zunächst darum, den Bonus nicht aufs Spiel zu setzen. Überprüfen Sie nochmal in aller Ruhe Ihre Vertragsgegebenheiten!
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2014, 20:39:12
... Die Verweigerung der 12. Rate könnte ggf. als vertragswidriges Verhalten ausgelegt werden und Sie um den Bonus bringen.

Es steht aber nirgendwo, dass eine 12. Abschlagsrate zu zahlen ist. Und gemäß § 41 Abs. 2 EnWG müssen sich Abschlagszahlungen nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums richten. Das bedeutet m.E. auch, dass nicht eine Abschlagssumme von 12/11 = 109,0909 % (mit 4 Stellen nach dem Komma hat es die 365 AG ja ::)) beansprucht werden kann.

Hinzu kommt, dass ein Betroffener hier im Forum von einer Auskunft des Inkassodienstleisters berichtet hat, wonach ein 12. Abschlag nur bei ungekündigten Vertragsverhältnissen erhoben würde. Das bestätigen auch die vorliegenden Verbrauchsabrechnungen, denn ein gezahlter 12. Abschlag wurde fast immer in das 2. Lieferjahr übertragen.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 20:53:42
Ich denke auch, dass kein Anspruch besteht, wenn die zu erwartenden Kosten bereits gedeckt sind.

Aber leider finde ich in den Unterlagen keine eindeutige Angabe. Im Vertrag steht, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen werden um Lieferbeginn, Abschlagshöhe und Fälligkeiten mitzuteilen. Danach folgt ein Schreiben mit dem Versorgungsbeginn, dem Abschlagsbetrag (ohne Berechnung) und dem Zahlungsintervall : "monatlich".
Als Ergänzung ist angemerkt, dass die Beträge jeweils zum 1. der "kommenden Monate" eingezogen werden...

Eine genauere Angabe gibt es nicht. Vermutlich ist es tatsächlich sicherer, wenn ich, um den Bonus Willen, den Abschlag dennoch bezahle, oder?!
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2014, 21:00:12
... Aber leider finde ich in den Unterlagen keine eindeutige Angabe. ... Eine genauere Angabe gibt es nicht. ...

Eben, gibt es nicht. Und SIE müssen diesbzgl. auch nichts finden. Almado/365 AG hat nachzuweisen, dass eine 12. Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist (wobei die Rechtmäßigkeit dann noch zweifelhaft wäre).

Aber es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie zahlen oder nicht zahlen !

noch eine Ergänzung
Das BGB § 305c bestimmt  -  Auszug:
Zitat
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 21:06:11
Die Folge wäre für mich:
- Widerspruch gegen die Mahnung (Berechnung und §41 EnWG als Begründung)
- Abwarten bis Inkassobüro sich meldet (ebenfalls Berechnung und §41 nennen)
- Almado/365 AG auffordern, die Jahresrechnung trotzdem innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.

und das Ganze jedes Mal per Einschreiben oder?

Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 09. Oktober 2014, 21:13:37
Hallo @ khh, Reddy76

ich habe keine Einwände gegen Ihre Ausführungen in Antworten # 6 u. 8.

Gerade habe ich nochmal einen Fall eigesehen, da sind bei einem Vertrag, der ins 2. Jahr gegangen ist, in der 1. Jahresabrechnung 12 Abschläge abgerechnet worden, der 12. Abschlag ist neben der übrigen Überzahlung erstattet worden, also nicht in das 2. Jahr übertragen und der Bonus erst nach Intervention ausgezahlt worden.

Also meine Empfehlung im vorliegenden Fall nach Überprüfung der Vertragsdokumente: Keine 12. Abschlagszahlung, Schlussrechnung abwarten, danach ggf. über SE das Recht auf Bonuszahlung einfordern. Mahnung mit Hinweis auf bereits volle Bezahlung des Verbrauchs abwehren.

MfdG


 
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 21:18:55
@khh und Didakt

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Ausführungen und Hilfestellungen!
Es hat sehr gut getan sich mit jemandem darüber auszutauschen.
Machen Sie weiter so!

Danke!
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2014, 21:23:10
Die Folge wäre für mich:
- Widerspruch gegen die Mahnung (Berechnung und §41 EnWG als Begründung)
- Abwarten bis Inkassobüro sich meldet (ebenfalls Berechnung und §41 nennen)
- Almado/365 AG auffordern, die Jahresrechnung trotzdem innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.
und das Ganze jedes Mal per Einschreiben oder?

Ohne Ihre Entscheidung beeinflussen zu wollen:  J A

Für den Widerspruch gegen die Mahnung reicht m.E. eine Email. Man könnte auch noch ergänzen, dass eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. geht, falls weiter gemahnt wird.

Die Zählerstandsmitteilung gleich nach Vertragsablauf mit den vielfach hier im Forum genannten Forderungen inkl. Fristsetzungen etc. besser zusätzlich per Einschreiben-Einwurf.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 09. Oktober 2014, 21:30:39
...Die Zählerstandsmitteilung gleich nach Vertragsablauf mit den vielfach hier im Forum genannten Forderungen inkl. Fristsetzungen etc. besser zusätzlich per Einschreiben-Einwurf.

@ Reddy76,

wenn Sie wollen, stelle ich Ihnen dafür eine Vorlage zur Verfügung. Die Fristsetzungen bewirken, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können, wenn Almado in Verzug gerät. Auch Ihren Anspruch auf Gewährung des Bonus können Sie darin nochmal explizit zum Ausdruck bringen.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: gonzode am 10. Oktober 2014, 07:15:22
Hallo,

Telefonisch wurde mir dort zum selben Thema gesagt, der 12 Abschlag erstellt sich immer Automatisch, kurze Nachricht genügt, under der Abschlag wird Storniert.

War bei denn 1 Vertrag bei mir auch der Fall, und mir wurde gesagt das ich dies bei denn anderen auch wieder tun soll.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 10. Oktober 2014, 07:39:44
Guten Morgen!

@gonzode
Vielen Dank für diesen Hinweis! An diese Lösung habe ich gar nicht mehr gedacht, da die Telefon-Hotline die letzten Male entweder nicht erreichbar oder nicht kompetent war. Ich werde nachher gleich versuchen dort jemanden zu erreichen. Das wäre natürlich prima.

@Didakt
Wenn Sie mir die Vorlage zusammenstellen könnten wäre das toll. Vielleicht geht am Ende doch alles gut aus ;-)

Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: bolli am 10. Oktober 2014, 08:30:47
Telefonisch wurde mir dort zum selben Thema gesagt, der 12 Abschlag erstellt sich immer Automatisch, kurze Nachricht genügt, under der Abschlag wird Storniert.
Das technische System (Software) setzt nur das um, was ihm einprogrammiert wurde und dafür macht der Anwender (Versorger)  dem Programmierer Vorgaben. Sollten sich diese hinterher als nicht mehr gewollt herausstellen, so kann man so etwas ändern, wenn man will. Ich zweifel hier aber den Willen des Versorgers an. Jede Abschlagszahlung, die nicht moniert wird, erhöht seine Liquidität vorübergehend.  ;)
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 10. Oktober 2014, 09:08:23
Genau, und das ist im Prinzip schon versuchter Betrug, da versucht wird sich durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.... oder natürlich vollendet, falls gezahlt wird.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2014, 11:45:24
@Reddy76

Es bleibt das Problem, den weiteren Tatbestand "Absicht/Vorsatz" nachzuweisen (siehe bspw. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug unter "Betrug(Deutschland) > Tatbestandsmerkmale").

Bzgl. der Mahnung wird man sich wohl auch mit "vom System automatisch erzeugt" herausreden. Den Willen zur Änderung muss man aus den von @bolli genannten Gründen bezweifeln.

Auch in den Vertragsunterlagen steht ja wohlweislich NICHTS zur Anzahl und zu den konkreten Fälligkeitsterminen der zu zahlenden Abschläge, was bei anderen Versorgern üblich ist.

Gruß, khh


PS: Telefonische Auskünfte der Hotline ohne nachfolgende Bestätigung mindestens per Email sind wertlos !
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Catkiller13 am 10. Oktober 2014, 12:40:49
Reichen die ganzen Fälle hier im 365 ag Bereich nicht langsam aus um einen groben Vorsatz nachzuweisen? Tãglich kommen neue Fälle mit neuen und alten fiesen abzocktricks hinzu. Irgend jemand muss dem laden doch langsam mal Handschellen anlegen und das Licht ausschalten. Ich verstehe da unsere Aufsichtsbehörden überhaupt nicht mehr. Ich komme auch , obwohl mein Fall mit dieser Gang abgeschlossen ist, immer wieder hier gucken, was sie sich denn zur Zeit wieder an Tricks haben einfallen lassen und ärgere mich immer wieder aufs Neue, obwohl es mir ja egal sein könnte. Sorry musste ich mal los werden, auch wenn OT.

Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk

Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 10. Oktober 2014, 12:50:37
...Wenn Sie mir die Vorlage zusammenstellen könnten wäre das toll. Vielleicht geht am Ende doch alles gut aus ;-)

@ Reddy76,

gern geschehen und in Ihrem PM-Zugang. Über kurz oder lang, aber ganz sicher mit einem guten Ende werden Sie die Sache abschließen! ;)

MfG
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Eni am 10. Oktober 2014, 13:28:12
Reichen die ganzen Fälle hier im 365 ag Bereich nicht langsam aus um einen groben Vorsatz nachzuweisen?

Die Umstände für den Einzelnen reichen jedenfalls um entsprechend Strafanzeige zu stellen. Natürlich ist es nicht so, dass der Geschädigte den Vorsatz nachweisen muss, sondern die Staatsanwaltschaft. Daher sind Hinweise auf die Nachweisbarkeit auch eigentlich für den Anzeigenwilligen nicht relevant. Für Staatsanwaltschaften spielen Fallzahlen dann natürlich sehr wohl auch eine Rolle für die Bewertung des Vorsatzes. Es macht also sehr viel Sinn, wenn so viele Strafanzeigen bei der StA Köln eingehen wie möglich. Nur bleibt leider immer noch das Hindernis der Schlichtungsstelle. Zwar bezieht sich der entsprechende Passus der Schlichtungsstelle nur auf erhobene Klagen, dennoch führt das dazu, dass Geschädigte von einer Strafanzeige absehen, wenn sie vorhaben die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Die Vorgabe der Schlichtungsstelle ist mMn auch nicht zu beanstanden. In dem Moment, in dem es um "Schlichtung", also um "Einigung außerhalb der Gerichtsbarkeit" geht, verliert die Bedeutung ihren Sinn, wenn gleichzeitig der Klageweg beschritten wird.

So haben wir es wohl mit der paradoxen Situation zu tun, dass die Schlichtungsstelle einen unglaublich hilfreichen Beitrag leistet, dass Geschädigte zu ihrem Recht kommen, aber gleichzeitig regelmäßig verhindert wird, dass der Verursacher sich darüber hinaus auch juristisch für sein Handeln verantworten muss.

Ich denke auch, dass hier vor allem die Aufsichtsbehörden gefragt wären. Aber hier wird scheinbar wohlig der Schlaf der Gerechten geschlafen...
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Reddy76 am 10. Oktober 2014, 13:31:53
@Didakt
Herzlichen Dank!
Ich habe soeben tatsächlich jemanden an der Hotline erreicht (nach ca. 20 Anrufen mit anschließenden AB-Vertröstungen, seit heute morgen um 08.00 Uhr). Er teilte mir mit, dass er den 12. Abschlag löscht und die Bestätigungsmail heute Abend raus geht.
"Die Forderung war im System, weil ich den Vertrag gekündigt habe" war die Aussage.  :P
Parallel dazu hatte ich bereits um Stornierung gebeten.

Wenn die Mail heute Abend kommt bin ich schonmal erleichtert ;-)
Dann bleibt nur noch das Thema Endabrechnung...

Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2014, 13:50:13
Die Umstände für den Einzelnen reichen jedenfalls um entsprechend Strafanzeige zu stellen. ... Nur bleibt leider immer noch das Hindernis der Schlichtungsstelle. Zwar bezieht sich der entsprechende Passus der Schlichtungsstelle nur auf erhobene Klagen, dennoch führt das dazu, dass Geschädigte von einer Strafanzeige absehen, wenn sie vorhaben die Schlichtungsstelle einzuschalten. ...
[Hervorhebungen durch khh]

Irrtum, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:
Zitat
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2014, 14:48:53
... Hotline ... teilte mir mit, dass er den 12. Abschlag löscht und die Bestätigungsmail heute Abend raus geht.
"Die Forderung war im System, weil ich den Vertrag gekündigt habe" war die Aussage.  :P ...

Die erwartete (sehr logische ::)) Antwort. Also ein längst bekannter "System"-Fehler (einschließlich der dreisten Mahnung), der immer noch nicht bereinigt ist! Wer kommt da schon auf Idee, die in Antwort #16 vermutete Absicht anzunehmen.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Eni am 10. Oktober 2014, 19:03:30
Irrtum, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:
Zitat
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...

Stimmt auffallend.
Ich hatte nur die Erklärung dazu in den FAQ der Schlichtungsstelle abgespeichert und nicht noch mal in der Verfahrensordnung selbst geschaut. Aber das ist ja dann leider eindeutig.
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Beitrag von: Didakt am 12. November 2014, 13:07:27
Der 12. Abschlag und andere Verfehlungen:
Die klammheimliche, zinslose Kreditbeschaffung der 365 AG zu Lasten der Haushaltskunden für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten und auch ein Mehrfaches davon durch rechtsgrundlose Abschlagsforderungen und verzögerte Rechnungsstellungen.

Bei den Auseinandersetzungen der Kunden mit den 365 AG-Konsorten geht es neben der Geltendmachung von „vergessenen“ Bonusgutschriften hauptsächlich auch um die verspätete Rückzahlung, die Verrechnung und Aufrechnung von sich angesammelten viel zu hohen Guthaben/Restguthaben sowie die unterjährige Anpassung/Kürzung von Abschlagsberechnungen aufgrund von zu hoch angesetzten Abschlagsbeträgen und zu viel bezahlten Abschlägen.

Gemäß § 41 (2) EnWG dürfen Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren.

Wenn der Stromanbieter zur Abgeltung der voraussichtlich anfallenden Verbrauchskosten auf der Basis einer am Vorjahresverbrauch orientierten Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 vertragsgemäß 11 Abschlagszahlungen festgelegt hat und diese vom Kunden auch fristgerecht und vollständig entrichtet wurden, sind damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten vorbehaltlich der endgültigen Rechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen als abgegolten zu betrachten (s. § 433 (2) BGB). Damit ist der Verbraucher seinen vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen.

Ein 12. Abschlag, mit dem der Versorger in fragwürdiger Weise vorgibt, den tatsächlichen Verbrauch verrechnen zu wollen, steht ihm nicht zu. Diese verwerfliche Praxis bedeutet die Erzwingung einer Kreditgewährung, die sich allein schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verbietet, da sich der Versorger gegenüber den Mitbewerbern – zulasten des Kunden – einen unlauteren Vorteil verschafft. Sie hat augenscheinlich in erster Linie den Zweck der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung.

Wie hier im Forum ständig angeraten, gilt es auch in anderer Hinsicht, diesem Versorger in seinen fragwürdigen Handlungen durch gezielte Fristsetzungen für Rechnungsstellungen und die Rückzahlungen von Guthaben die notwendigen Grenzen aufzuzeigen, ihn in Verzug zu setzen, um danach ggf. mit gezielten Rechtsmitteln bzw. mittels der unverzüglich einzuschaltenden Schlichtungsstelle Energie, Berlin, gegen ihn vorzugehen.
In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen gemäß § 40 (3) und (4), § 41 (3) EnWG, § 286 (2) Nr. 2 und § 288 (1) BGB hingewiesen.