Ich denke auch, dass kein Anspruch besteht, wenn die zu erwartenden Kosten bereits gedeckt sind.
Aber leider finde ich in den Unterlagen keine eindeutige Angabe. Im Vertrag steht, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen werden um Lieferbeginn, Abschlagshöhe und Fälligkeiten mitzuteilen. Danach folgt ein Schreiben mit dem Versorgungsbeginn, dem Abschlagsbetrag (ohne Berechnung) und dem Zahlungsintervall : "monatlich".
Als Ergänzung ist angemerkt, dass die Beträge jeweils zum 1. der "kommenden Monate" eingezogen werden...
Eine genauere Angabe gibt es nicht. Vermutlich ist es tatsächlich sicherer, wenn ich, um den Bonus Willen, den Abschlag dennoch bezahle, oder?!