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Autor Thema: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG  (Gelesen 12784 mal)

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Offline Reddy76

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #15 am: 10. Oktober 2014, 07:39:44 »
Guten Morgen!

@gonzode
Vielen Dank für diesen Hinweis! An diese Lösung habe ich gar nicht mehr gedacht, da die Telefon-Hotline die letzten Male entweder nicht erreichbar oder nicht kompetent war. Ich werde nachher gleich versuchen dort jemanden zu erreichen. Das wäre natürlich prima.

@Didakt
Wenn Sie mir die Vorlage zusammenstellen könnten wäre das toll. Vielleicht geht am Ende doch alles gut aus ;-)


Offline bolli

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #16 am: 10. Oktober 2014, 08:30:47 »
Telefonisch wurde mir dort zum selben Thema gesagt, der 12 Abschlag erstellt sich immer Automatisch, kurze Nachricht genügt, under der Abschlag wird Storniert.
Das technische System (Software) setzt nur das um, was ihm einprogrammiert wurde und dafür macht der Anwender (Versorger)  dem Programmierer Vorgaben. Sollten sich diese hinterher als nicht mehr gewollt herausstellen, so kann man so etwas ändern, wenn man will. Ich zweifel hier aber den Willen des Versorgers an. Jede Abschlagszahlung, die nicht moniert wird, erhöht seine Liquidität vorübergehend.  ;)

Offline Reddy76

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #17 am: 10. Oktober 2014, 09:08:23 »
Genau, und das ist im Prinzip schon versuchter Betrug, da versucht wird sich durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.... oder natürlich vollendet, falls gezahlt wird.

Offline khh

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #18 am: 10. Oktober 2014, 11:45:24 »
@Reddy76

Es bleibt das Problem, den weiteren Tatbestand "Absicht/Vorsatz" nachzuweisen (siehe bspw. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug unter "Betrug(Deutschland) > Tatbestandsmerkmale").

Bzgl. der Mahnung wird man sich wohl auch mit "vom System automatisch erzeugt" herausreden. Den Willen zur Änderung muss man aus den von @bolli genannten Gründen bezweifeln.

Auch in den Vertragsunterlagen steht ja wohlweislich NICHTS zur Anzahl und zu den konkreten Fälligkeitsterminen der zu zahlenden Abschläge, was bei anderen Versorgern üblich ist.

Gruß, khh


PS: Telefonische Auskünfte der Hotline ohne nachfolgende Bestätigung mindestens per Email sind wertlos !
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2014, 11:51:16 von khh »
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Offline Catkiller13

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #19 am: 10. Oktober 2014, 12:40:49 »
Reichen die ganzen Fälle hier im 365 ag Bereich nicht langsam aus um einen groben Vorsatz nachzuweisen? Tãglich kommen neue Fälle mit neuen und alten fiesen abzocktricks hinzu. Irgend jemand muss dem laden doch langsam mal Handschellen anlegen und das Licht ausschalten. Ich verstehe da unsere Aufsichtsbehörden überhaupt nicht mehr. Ich komme auch , obwohl mein Fall mit dieser Gang abgeschlossen ist, immer wieder hier gucken, was sie sich denn zur Zeit wieder an Tricks haben einfallen lassen und ärgere mich immer wieder aufs Neue, obwohl es mir ja egal sein könnte. Sorry musste ich mal los werden, auch wenn OT.

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Offline Didakt

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2014, 12:50:37 »
...Wenn Sie mir die Vorlage zusammenstellen könnten wäre das toll. Vielleicht geht am Ende doch alles gut aus ;-)

@ Reddy76,

gern geschehen und in Ihrem PM-Zugang. Über kurz oder lang, aber ganz sicher mit einem guten Ende werden Sie die Sache abschließen! ;)

MfG

Offline Eni

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #21 am: 10. Oktober 2014, 13:28:12 »
Reichen die ganzen Fälle hier im 365 ag Bereich nicht langsam aus um einen groben Vorsatz nachzuweisen?

Die Umstände für den Einzelnen reichen jedenfalls um entsprechend Strafanzeige zu stellen. Natürlich ist es nicht so, dass der Geschädigte den Vorsatz nachweisen muss, sondern die Staatsanwaltschaft. Daher sind Hinweise auf die Nachweisbarkeit auch eigentlich für den Anzeigenwilligen nicht relevant. Für Staatsanwaltschaften spielen Fallzahlen dann natürlich sehr wohl auch eine Rolle für die Bewertung des Vorsatzes. Es macht also sehr viel Sinn, wenn so viele Strafanzeigen bei der StA Köln eingehen wie möglich. Nur bleibt leider immer noch das Hindernis der Schlichtungsstelle. Zwar bezieht sich der entsprechende Passus der Schlichtungsstelle nur auf erhobene Klagen, dennoch führt das dazu, dass Geschädigte von einer Strafanzeige absehen, wenn sie vorhaben die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Die Vorgabe der Schlichtungsstelle ist mMn auch nicht zu beanstanden. In dem Moment, in dem es um "Schlichtung", also um "Einigung außerhalb der Gerichtsbarkeit" geht, verliert die Bedeutung ihren Sinn, wenn gleichzeitig der Klageweg beschritten wird.

So haben wir es wohl mit der paradoxen Situation zu tun, dass die Schlichtungsstelle einen unglaublich hilfreichen Beitrag leistet, dass Geschädigte zu ihrem Recht kommen, aber gleichzeitig regelmäßig verhindert wird, dass der Verursacher sich darüber hinaus auch juristisch für sein Handeln verantworten muss.

Ich denke auch, dass hier vor allem die Aufsichtsbehörden gefragt wären. Aber hier wird scheinbar wohlig der Schlaf der Gerechten geschlafen...

Offline Reddy76

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #22 am: 10. Oktober 2014, 13:31:53 »
@Didakt
Herzlichen Dank!
Ich habe soeben tatsächlich jemanden an der Hotline erreicht (nach ca. 20 Anrufen mit anschließenden AB-Vertröstungen, seit heute morgen um 08.00 Uhr). Er teilte mir mit, dass er den 12. Abschlag löscht und die Bestätigungsmail heute Abend raus geht.
"Die Forderung war im System, weil ich den Vertrag gekündigt habe" war die Aussage.  :P
Parallel dazu hatte ich bereits um Stornierung gebeten.

Wenn die Mail heute Abend kommt bin ich schonmal erleichtert ;-)
Dann bleibt nur noch das Thema Endabrechnung...


Offline khh

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #23 am: 10. Oktober 2014, 13:50:13 »
Die Umstände für den Einzelnen reichen jedenfalls um entsprechend Strafanzeige zu stellen. ... Nur bleibt leider immer noch das Hindernis der Schlichtungsstelle. Zwar bezieht sich der entsprechende Passus der Schlichtungsstelle nur auf erhobene Klagen, dennoch führt das dazu, dass Geschädigte von einer Strafanzeige absehen, wenn sie vorhaben die Schlichtungsstelle einzuschalten. ...
[Hervorhebungen durch khh]

Irrtum, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:
Zitat
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...
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Offline khh

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #24 am: 10. Oktober 2014, 14:48:53 »
... Hotline ... teilte mir mit, dass er den 12. Abschlag löscht und die Bestätigungsmail heute Abend raus geht.
"Die Forderung war im System, weil ich den Vertrag gekündigt habe" war die Aussage.  :P ...

Die erwartete (sehr logische ::)) Antwort. Also ein längst bekannter "System"-Fehler (einschließlich der dreisten Mahnung), der immer noch nicht bereinigt ist! Wer kommt da schon auf Idee, die in Antwort #16 vermutete Absicht anzunehmen.
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Offline Eni

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #25 am: 10. Oktober 2014, 19:03:30 »
Irrtum, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:
Zitat
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...

Stimmt auffallend.
Ich hatte nur die Erklärung dazu in den FAQ der Schlichtungsstelle abgespeichert und nicht noch mal in der Verfahrensordnung selbst geschaut. Aber das ist ja dann leider eindeutig.

Offline Didakt

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Re: Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
« Antwort #26 am: 12. November 2014, 13:07:27 »
Der 12. Abschlag und andere Verfehlungen:
Die klammheimliche, zinslose Kreditbeschaffung der 365 AG zu Lasten der Haushaltskunden für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten und auch ein Mehrfaches davon durch rechtsgrundlose Abschlagsforderungen und verzögerte Rechnungsstellungen.

Bei den Auseinandersetzungen der Kunden mit den 365 AG-Konsorten geht es neben der Geltendmachung von „vergessenen“ Bonusgutschriften hauptsächlich auch um die verspätete Rückzahlung, die Verrechnung und Aufrechnung von sich angesammelten viel zu hohen Guthaben/Restguthaben sowie die unterjährige Anpassung/Kürzung von Abschlagsberechnungen aufgrund von zu hoch angesetzten Abschlagsbeträgen und zu viel bezahlten Abschlägen.

Gemäß § 41 (2) EnWG dürfen Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren.

Wenn der Stromanbieter zur Abgeltung der voraussichtlich anfallenden Verbrauchskosten auf der Basis einer am Vorjahresverbrauch orientierten Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 vertragsgemäß 11 Abschlagszahlungen festgelegt hat und diese vom Kunden auch fristgerecht und vollständig entrichtet wurden, sind damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten vorbehaltlich der endgültigen Rechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen als abgegolten zu betrachten (s. § 433 (2) BGB). Damit ist der Verbraucher seinen vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen.

Ein 12. Abschlag, mit dem der Versorger in fragwürdiger Weise vorgibt, den tatsächlichen Verbrauch verrechnen zu wollen, steht ihm nicht zu. Diese verwerfliche Praxis bedeutet die Erzwingung einer Kreditgewährung, die sich allein schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verbietet, da sich der Versorger gegenüber den Mitbewerbern – zulasten des Kunden – einen unlauteren Vorteil verschafft. Sie hat augenscheinlich in erster Linie den Zweck der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung.

Wie hier im Forum ständig angeraten, gilt es auch in anderer Hinsicht, diesem Versorger in seinen fragwürdigen Handlungen durch gezielte Fristsetzungen für Rechnungsstellungen und die Rückzahlungen von Guthaben die notwendigen Grenzen aufzuzeigen, ihn in Verzug zu setzen, um danach ggf. mit gezielten Rechtsmitteln bzw. mittels der unverzüglich einzuschaltenden Schlichtungsstelle Energie, Berlin, gegen ihn vorzugehen.
In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen gemäß § 40 (3) und (4), § 41 (3) EnWG, § 286 (2) Nr. 2 und § 288 (1) BGB hingewiesen.

 

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