Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: chrisw875 am 01. August 2014, 18:07:42
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Hallo nach dem ich ärger mit einer unberechtigten erhöhung der Abschlagzahlung mit almado hatte und die Schlichtungstelle eingeschaltet habe hat almado die Abschlagzahlungen gesenkt.
nun habe ich eine Verbrauchsrechnung für den für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 15.05.2014 erhalten.
Ich habe am 15.05. meinen Zählerstand almado mitgeteilt.
Mein Verbrauch ist 1.371,00 was almado auch bestätigt.
In rechnung stellen Sie aber 1.774,19 wegen AnteiligerPaketverbrauch¹ (SLP)
Ich habe einen transparent B green (Bonustarif) 4400
von 01.01.2014 ein Jahr lang
Ich werde aber bis Jahresende meine 4400 verbrauchen.
Almado kann mir doch nicht vorschreiben wann ich in diesen Jahr meine Strom verbrauchen muss.
Desweiteren stimmt der kwh Preis nicht Sie haben verlangt 27,5 cent/kwh in der Auftragsbestätigung steht aber 26,48 Cent/kWh
Rechnet almado nun ab 15.05.2014 mit 1774 oder mit 1371 kw/h
Bitte helft mir wie soll ich mich verhalten ? >:(
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Hallo Chris,
Ist das jetzt das 1. Belieferungsjahr oder waren Sie auch schon 2013 Kunde bei Almado?
Warum bekommen Sie jetzt nach 5 Monaten überhaupt eine Verbrauchsrechnung? Warum haben Sie den Zählerstand mitgeteilt?
Bitte nochmal deutlicher beschreiben. Zumindest ich werde noch nicht schlau daraus, warum nun eine Abrechnung nach 5 Monaten erfolgt, wenn lediglich die Abschlagshöhe Streitfrage war.
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Vielen Dank für die Antwort,
das ist das erste Belieferungsjahr,
den Zählerstand habe ich almado mitgeteilt weil sie meine Abschlagzahlungen verdoppeln wollten aufgrund den letztjährigen höheren Stromverbrauch bei einen anderen Anbieter, wegen eines Wasserschadens den ich trocknen musste.
Warum sie eine Abrechnung nach 5 Monaten machen weiss ich auch nicht ich habe ja einen Bonusvertrag für 1 Jahr.
Meine Frage ist was wird passieren wenn ich am ende des Jahres 4400 verbraucht habe.
Rechnet almado ab den tatsächlichen Verbrauch oder mit den Verbrauch den ich nach ihrer Meinung verbraucht hzaben muesste.
Also darf ich nun noch 4400-1371(tatsächlicher Verbrauch) also 3029 kwh verbrauchen ohne mehrpreis oder 4400-1774 also 2626 (SLP standart schätzung).
Ich kann doch meinen Strom in diesen Jahr verbrauchen wann ich will oder nicht ?
Bitte helft mir.
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Hallo chrisw875,
es ist immer noch nicht nachvollziehbar, warum Sie am 15.05.2014 den Zählerstand zwecks Herabsetzung der Abschlagszahlungen an Almado gemeldet haben.
Bei einem Paket-Tarif wie "transparent B green (Bonustarif) 4400" errechnet sich der Abschlag doch so: 4400 kWh x 27,5 ct = 1.210 Euro : 11 = mtl. 110,00 Euro !
Ob der Preis 27,5 ct/kWh richtig ist (bei der Differenz zu 26,48 ct/kWh handelt es sich vermutlich um Umlagen-Erhöhungen ab 01.01.14), dürfte davon abhängig sein, ob Sie Ihren Lieferauftrag vor dem 15.10.2013 erteilt haben bzw. wann Almado die Vertragsbestätigung erstellt hat - siehe unter "Grundsatzfragen » Interpretation von AGB-Formulierungen".
Die von Almado per 15.05.2014 erstellte Verbrauchsabrechnung würde ich per Einschreiben zurückweisen und die Stornierung verlangen, schließlich haben Sie ja keine solche unterjährige Abrechnung beantragt !
Gruß, khh
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den Zählerstand habe ich almado mitgeteilt weil sie meine Abschlagzahlungen verdoppeln wollten aufgrund den letztjährigen höheren Stromverbrauch bei einen anderen Anbieter, wegen eines Wasserschadens den ich trocknen musste.
Warum sie eine Abrechnung nach 5 Monaten machen weiss ich auch nicht ich habe ja einen Bonusvertrag für 1 Jahr.
Es liest sich jetzt so für mich, dass sie bei Vertragsabschluss Almado einen geschätzten Verbrauch mitgeteilt haben und Almado dann vom Netzbetreiber einen wesentlich höheren Letztjahresverbrauch mitgeteilt bekommen hat. Almado geht also davon aus, dass Ihre Angaben bei Vertragsabschluss unrichtig waren und Sie eigentlich ein Paket mit höherem Volumen hätten abschließen müssen. Dies müsste Almado unter "normalen" Umständen (was ist bei Almado schon normal?) egal bzw. sogar sehr recht sein, da ja dann zum Ende des Vertragsjahres sogar ein erheblicher Mehrverbrauch zu höherem kWh-Preis abgerechnet werden könnte.
Da Almado aber bereits jetzt große Liquiditätsprobleme haben dürfte, versuchen sie nun möglicherweise bereits jetzt per SLP-Abrechnung diesen Mehrverbrauch geltend zu machen.
Dazu wäre wichtig zu erfahren:
1. Macht Almado jetzt auch bereits einen Mehrverbrauch im Sinne von einem höheren kWh-Preis (ca. 40-45cent pro kWh) geltend?
Wenn ja, wäre dies unter allen Umständen nicht rechtens. Denn diese Mehrverbrauchsabrechnungen sind bei einem Jahresvertrag vor Ablauf eines Jahres nicht statthaft, wenn es sich nicht um ein unterjähriges Vertragsende - also eine Schlussrechnung handelt. Darüber hinaus zeigt Ihr Zählerstand ja auch auf, dass Sie noch unter dem berechneten SLP-Anteil liegen.
2. Wird zwar ein höherer Verbrauch, aber keine erhöhten Preise für Mehrverbrauch berechnet, dann könnte dies rechtens sein, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, dass der Verbrauch im Abrechnungszeitraum tatsächlich wesentlich höher ist. Zumindest die Grundversorger dürfen auch mitten im Jahr die Abschläge erhöhen, wenn neu bekannt gewordene Umstände dies rechtfertigen.
Also, die Erhöhung der Abschläge könnte rechtens sein, aber keinesfalls eine unterjährige Abrechnung, wenn diese nicht so von Ihnen beantragt ist. Daher gleich Frage Nr. 3
Im Übrigen bin ich jedoch der Meinung, dass der Nachweis des aktuellen Zählerstandes die höhere Beweiskraft haben, die die scheinbar gerechtfertigten Umständen wieder unwirksam werden lassen.
3. Wurde Ihnen die Abrechnung zur Kenntnis und zum Nachvollziehen der Abschlagserhöhungen geschickt - handelt es sich also eher um eine reine "Berechnung für den Kunden". Oder wird jetzt tatsächlich eine Zahlung erwartet, im Sinne einer "Abrechnung"?
Meine Frage ist was wird passieren wenn ich am ende des Jahres 4400 verbraucht habe.
Rechnet almado ab den tatsächlichen Verbrauch oder mit den Verbrauch den ich nach ihrer Meinung verbraucht hzaben muesste.
Wie Almado rechnet, kann man nicht sagen - höchstwahrscheinlich so nachteilig für Sie wie möglich. Wichtig ist, was Almado darf. Und hier darf bei bekannten Zählerständen nichts mehr nach SLP berechnet werden. Ausgenommen sind hiervon lediglich zeitanteilige Berechnungen bei etwaigen Preiserhöhungen im Abrechnungszeitraum. Da Almado und Co. nicht unbedingt zum Ablesen des Zählers auffordert, sollten Sie selbst sehr genau darauf achten, zum Vertragsende den Zählerstand des letzten Abrechnungstages an Almado und den Netzbetreiber mitzuteilen - möglichst fotografisch gesichert mit Datumsstempel.
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Vielen Dank für die Antwort,
Ich musste almado den Zählerstand melden, weil Sie aufgrund vom Netzbetreiber eine höhere Verbrauchprognose erhalten haben.
Diese resultiert aus einen Wasserschaden den ich in diesen Jahr trocknen musste.
Almado wollte dann meinen Abschlag verdoppeln, um Ihnen zu beweisen das ich nicht mehr verbrauchen werde muste ich Ihnen den Zählerstand von 15.05.2014 melden.
Ich sollte einen Abschlag von 230 Euro bezahlen.
Almado kann mir doch nicht vorschreiben wann ich den Strom aus meinen Paket verbrauchen muss oder ?
Ich habe doch ein Paket mit 4400 kw/h für ein Jahr gekauft.
Ich werde sicher den Strom bis Jahresende verbrauchen.
Ich werde die Verbrauchabrechnung zurückweisen und Stornierung verlangen.
Gruß Christian
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Hallo Eni,
mein Problem ist das ich bisher weniger verbraucht habe als als almado für diesen Zeitraum geschätzt hat.
Sie wollen mir nun nach der hälfte des Jahres den von Ihnen geschätzten Verbrauch der um 300 Kw/h über meinen tatsächlichen verbrauch liegt berechnen.
Ich werde sicher nicht mehr als die 4400 KW/h dieses Jahr verbrauchen.
gruß Christian
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Hallo Eni zu
3. Wurde Ihnen die Abrechnung zur Kenntnis und zum Nachvollziehen der Abschlagserhöhungen geschickt - handelt es sich also eher um eine reine "Berechnung für den Kunden". Oder wird jetzt tatsächlich eine Zahlung erwartet, im Sinne einer "Abrechnung"?
Es ist eine Abrechnung, almado erwartet eine Zahlung.
Kann ich dir meine Rechnung schicken damit du es besser beurteilen kannst ?
LG Christian
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Hallo Eni,
mein Problem ist das ich bisher weniger verbraucht habe als als almado für diesen Zeitraum geschätzt hat.
Ja, das war ja bisher auch eindeutig und habe ich auch so verstanden.
Sie wollen mir nun nach der hälfte des Jahres den von Ihnen geschätzten Verbrauch der um 300 Kw/h über meinen tatsächlichen verbrauch liegt berechnen.
Das ist der "unklare" Part. Im Beitrag zuvor schrieben sie von einem "Abschlag" in Höhe von 230,- Euro. Sollen jetzt bereits die 300 kWh abgerechnet werden, haben Sie also eine komplette Abrechnung über 5 Monate bekommen, die es nun zu begleichen gilt - oder sind "lediglich" Abschläge erhöht worden. Beides ist sicher nach Ihrer Schilderung nicht gerechtfertigt, aber Sie müssen das Problem ja auch der Schlichtungsstelle eindeutig mitteilen. Es muss klar sein, was Beschwerdegegenstand ist, daher ist es wichtig, das Problem auch präzise benennen zu können.
EDIT:
So, jetzt haben wir gleichzeitig geschrieben. Ja, am besten direkt mit Anschreiben schicken. Muss jetzt aber erst mal schauen, ob das hier per PN überhaupt geht.
Habe gesehen, dass es wohl nicht geht. Ich schicke Ihnen kurz meine Mail-Adresse.
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Hallo Eni, habe Ihnen die Abrechnung geschickt, bitte geben Sie mir einen Rat wie ich mich verhalten soll.
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Hallo chrisw875,
wie bereits gesagt :
Die von Almado per 15.05.2014 erstellte Verbrauchsabrechnung würde ich per Einschreiben zurückweisen und die Stornierung verlangen, schließlich haben Sie ja keine solche unterjährige Abrechnung beantragt !
Damit ist dann erledigt, dass Almado bis 15.05. einen zeitanteiligen Paket-Verbrauch von 1.774,19 kWh errechnet/geschätzt hat und ggf. eine weitere Zahlung verlangt.
Für den bisherigen Zeitraum Januar bis August haben Sie 8 x 110 € Abschlag = insgesamt maximal 880 € zu zahlen, keinen Cent mehr!
Zum Ablauf des 31.12.2014 würde ich rechtzeitig per Einschreiben-Einwurf kündigen und mir einen seriöseren Strom-Versorger suchen.
Zur Zählerstands-Ablesung bestimmt die aktuelle (seit 01.08.13 verwendete?) Almado-AGB Ziff. 10 Abs. 3 : Der Kunde ist verpflichtet, ... unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ...
Auch im eigenen Interesse sollten Sie den Zählerstand am Ende des 1. Lieferjahres ablesen und Almado sowie Ihrem VNB mitteilen.
Almado/365 AG würde ich zu dem Zeitpunkt gleichzeitig auffordern, die Schlussabrechnung innerhalb von längstens 6 Wochen korrekt zu erstellen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG). Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist oder bei einer fehlerhaften Abrechnung hat das den Vorteil, dass Sie sich ohne erneute Reklamation und Abwarten der 4-wöchigen Abhilfefrist gleich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden können!
Gruß, khh
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Habe es mir angesehen.
Das ist echt der Hammer.
Für alle Mitleser:
Es werden tatsächlich nun 4,5 Monate abgerechnet, als handele es sich um eine ganz normale Jahresrechnung. Und jetzt die Krönung:
Da es bereits jetzt zu einem Guthaben durch die Abschläge gekommen ist, soll sogar ein Verrechnungscheck verschickt werden. :o
Lieber Chris, ich zweifele doch arg, dass Sie diesen Scheck jemals erhalten werden.
Aber auch unabhängig davon, würde Almado mit dieser Abrechnung natürlich im Endeffekt ein Geschäft zu Ihrem Nachteil machen. Wenn Sie die Rechnung so akzeptieren würden, stünden Ihnen tatsächlich bis zum Vertragsende nur noch 4400-1774,19 kWh zu.
Also sofort die Schlichtungsstelle einschalten, den Sachverhalt präzise schildern und der Schlichtungsstelle auch den Vertrag selbst zusenden. Außerdem sollten Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Almado ebenfalls mitsenden, damit daraus ersichtlich ist, warum es überhaupt notwendig schien, zum 15.05.2014 einen Zählerstand mitzuteilen.
Die Abschlagserhöhung wurde ja, wie ich anhand der Rechnung sehe, zurückgenommen. Die 110,- Euro sind nach wie vor in Ordnung. Da gibt es also nichts zu beanstanden.
Beanstanden müssen Sie die Tatsache, dass nun unterjährig überhaupt eine Abrechnung nach SLP erfolgt. Dazu gibt es keinen Anlass. Ich gehe davon aus, dass Almado es so versucht, da sie sich erhoffen, dass der ein oder andere Kunde nur die Aussicht auf eine so frühe Gutschrift per Scheck berücksichtigt und daher so eine unterjährige Abrechnung akzeptiert. In Wahrheit versucht Almado aber aus der Möglichkeit von SLP-Abrechnungen zu profitieren bzw. dieses System zu missbrauchen. Ich habe gerade erst die Bundesnetzagentur durch meinen eigenen Fall nochmal darauf aufmerksam gemacht.
Sie kommen aber nicht umhin, selbst nun auch einen Widerspruch zur Rechnung direkt an Almado zu senden. Außer, dass darin Vertrags-/Rechnungs- und Kundennummer und eben eindeutig der Gegenstand des Widerspruchs formuliert sein muss, ist dieser an keiner Form gebunden. Den Widerspruch am besten per Einwurf-Einschreiben an Almado senden. Zusätzlicher Versand per Email und/oder Fax ist auch nicht schädlich. Dabei jeweils die Adressdaten nutzen, die auf der 1. Seite auf der Rechnung unten stehen.
Anschließend dann diesen Widerspruch, Rechnung, Vertrag und sämtlichen anderen Schriftwechsel mit Almado an die Schlichtungsstelle-Energie senden. Wenn Sie dafür das Online-Formular der Schlichtungsstelle nutzen, leitet Sie dieses durch den Prozess. Hier können auch Anhänge mitgesandt werden.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23
Es kann dann sein, dass die Schlichtungsstelle zunächst noch nicht tätig wird, sondern zunächst noch einen 4-wöchigen Zeitraum zur Einigung zwischen ihnen und Almado abwartet. Dennoch sollten Sie bereits jetzt alles an die Schlichtungsstelle senden und dort Ihre Beschwerde formulieren.
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Vielen Dank für die Ratschläge:
Ich würde dann den wiederspruch noch per Einschreiben an almado versenden.
Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.
Vielen Dank Sie haben mir schon wirklich gut geholfen.
gruss Chris
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Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.
Chris, das ist letztendlich nur Übungssache. Sie brauchen keine Hemmungen davor zu haben, weil der Widerspruch wirklich nur das aufführen muss, was beanstandet wird, Ihre Unterschrift und eben die relevanten (Vertrags-) Daten.
Nur mal so als Inspiration:
Briefkopf, etc. wie üblich.
Dann fett mittig, "Widerspruch zur Rechnung Nr......, Vertragsnr...., etc.
und dann:
"Hiermit widerspreche ich o.a. Rechnung vom ......2014.
Bei meinem Vertrag 'Transparent ...' handelt es sich um einen Jahres-Volumen-Tarif, der entsprechend auch erst nach 12 Monaten Belieferungszeit abzurechnen ist. Für eine unterjährige Abrechnung besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Ich habe eine solche auch nicht beantragt. Ich erwarte daher, dass Sie vertragsgemäß meine Abschlagszahlungen entgegennehmen und nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Verrechnung in Form einer Jahresabrechnung durchgeführt wird.
Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin derzeit keine Abrechnung zu erfolgen hat, weise ich außerdem darauf hin, dass Sie ohne besonderen Anlass (Preiserhöhungen, unterjährige Kündigung)keine SLP-Berechnungen durchzuführen haben, und schon gar nicht nach einer solchen Berechnung in meinem Fall unterjährig abrechnen dürfen.
Ich widerspreche daher Ihrer Rechnung vollumfänglich und werde auch einen etwaigen Verrechnungsscheck nicht verwerten."
So, ich habe das jetzt nur kurz hingezimmert. Es muss nicht so lauten, sondern wirklich nur eindeutig beinhalten, wogegen Sie letztendliche Widerspruch erheben.
Jetzt habe ich auch nochmal Ihren ersten Beitrag gelesen. Da hatte ich übersehen, dass Sie ja schon Kontakt zur Schlichtungsstelle hatten. Ist das Verfahren denn bereits komplett abgeschlossen? Kann ja eigentlich nicht sein, da Sie ja jetzt erst die Abrechnung erhielten. Oder hat Almado zuvor schon ein Schreiben an Sie versendet, dass beinhaltete, dass die hohen Abschläge zurückgenommen werden? Da diese Abrechnung sich ja eindeutig aus dem vorangegangenen Schlichtungsfall ergibt, sollte jetzt eigentlich keine Wartezeit mehr anfallen. Beziehen Sie sich also beim erneuten Einschalten der Schlichtungsstelle auf das bereits bekannte Aktenzeichen, anstatt online einen gänzlich neuen Fall aufzumachen.
Und noch eine Frage:
Wie kam es jetzt dazu, dass Sie überweisen und nicht mehr Bankeinzug besteht? Das könnte noch interessant für den Bonus werden.
EDIT:
Oops, hab' noch was vergessen. Sie brauchen natürlich irgendwie auch eine Bestätigung, dass die Rechnung zurückgenommen wird. Dafür setzen Sie eine Frist von ca. 10 Tagen, also z.B. bis zum 11.08.2014.
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Hallo Eni,
vielen vielen Dank für dieFormulierung,
auf deine Frage nach den Abschlagzahlungen ichein schlichtungsverfahren eingeleitet und Ihnen die Lastschriftermächtigung schriftlich entzogen, ich überweise nun per Dauerauftrag monatlich 110 Euro
Almado hat dies zur Kenntnis genommen und gedroht das ich wenn ich gewerbendetreibender bin und Sie das herausfinden melden Sie das der Schlichtungstelle und ich soll dann die Kosten tragen.
Ich habe ab er kein Gewerbe.
Nach einer Weile haben Sie dann geschrieben das Sie an Kundenzufriedenheit intressiert sind und meine Abschlagzahlung auf 110 Euro wieder gesenkt.
Das habe ich dann der Schlichtungsstelle mitgeteilt, die daraufhin das Verfahren eingestellt hat.
Ich habe dann die Schlichtungsstelle angeschrieben was ich tun soll wenn wieder probleme auftreten, Sie hat geantwortet das ich in diesen Falle ein neues Schlichtungsverfahren einleiten soll.
Ich habe die Befürchtung das es mit dem Bonus auch noch probleme geben wird >:(
Ich möchte den Anbieter wechseln wie mache ich das um probleme mit almado zu vermeiden, soll ich per einschreiben zum 31.12.2014 selber kündigen oder das meinen neuen Stromanbieter überlassen.
Wenn ich selber kündigen soll, wann soll ich das tun um weitere Schikanen von Almado aus den weg zu gehen ?
Nocheinmal vielen Dank ich bin leider nicht so fit im Kammpf gegen diese Stromverbrecher.
lg Chris
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Ich möchte den Anbieter wechseln wie mache ich das um probleme mit almado zu vermeiden, soll ich per einschreiben zum 31.12.2014 selber kündigen oder das meinen neuen Stromanbieter überlassen.
Wenn ich selber kündigen soll, wann soll ich das tun um weitere Schikanen von Almado aus den weg zu gehen ?
Bei almado/365 AG besser selbst per Einschreiben-Einwurf "zum Ablauf des 31.12.2014" kündigen (es sind Fälle bekannt, wo ein neuer Anbieter das "verbockt" hat) und eine entsprechende Kündigungsbestätigung verlangen. Die Kündigung würde ich demnächst auf den Weg bringen. Wenn Almado dann Probleme macht, hat man genügend Zeit um entsprechend zu reagieren.
Ob es weitere "Schikanen" geben wird, muss abgewartet werden, hypothetische Spekulationen helfen nicht weiter.
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Es gibt noch ein Problem, almado gibt als Adresse oben auf den Briefkopf und unten auf der Fusszeile verschiedene Posfachadressen an wohin soll ich die Einschreiben senden.
Wird das Einschreiben an ein Postfach regelgerecht zugestellt ? :o
lg Chris
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Das habe ich dann der Schlichtungsstelle mitgeteilt, die daraufhin das Verfahren eingestellt hat.
Ich habe dann die Schlichtungsstelle angeschrieben was ich tun soll wenn wieder probleme auftreten, Sie hat geantwortet das ich in diesen Falle ein neues Schlichtungsverfahren einleiten soll.
Ok, dann ist der erste Fall tatsächlich schon abgeschlossen. Konnte aber wohl keiner mit rechnen, dass Sie nun plötzlich eine Abrechnung bekommen.
Dann schalten Sie die Schlichtungsstelle eben "neu" ein, nehmen aber sofort Bezug auf den alten Fall, damit die Schlichtungsstelle den Zusammenhang sieht. Denn einen Zusammenhang gibt es ja offensichtlich - auch wenn es nicht einleuchtet, warum Almado nun daraus abgeleitet hat, nur weil jetzt ein Zählerstand bekannt ist, auch mal kurz eine Abrechnung zu erstellen. Nur ohne dem, gäbe es diese Abrechnung sicher nicht, daher ist nach wie vor ein ganz enger Zusammenhang zum vorherigen Fall gegeben.
Ich habe die Befürchtung das es mit dem Bonus auch noch probleme geben wird >:(
Nach allen bisherigen Erfahrungsberichten können Sie so oder so davon ausgehen, dass der Bonus nicht einfach ausbezahlt wird. Nur, wenn dann auch noch Umstellungen von Bankeinzug auf Überweisung dazukommen....Almado legt das gerne mal als vertragswidriges Verhalten des Kunden aus. Das muss Sie aber letztendlich nicht stören. Das ist genau so unbegründet wie alles andere. Und wie gesagt - um den Bonus kämpfen, musste bisher wohl ohnehin ein jeder Kunde.
Ich möchte den Anbieter wechseln wie mache ich das um probleme mit almado zu vermeiden, soll ich per einschreiben zum 31.12.2014 selber kündigen oder das meinen neuen Stromanbieter überlassen.
Wenn ich selber kündigen soll, wann soll ich das tun um weitere Schikanen von Almado aus den weg zu gehen ?
Sie sollten unbedingt selber kündigen. Es gibt viele Fälle, in denen dann von Almado behauptet wurde, dass der neue Anbieter zu einem anderen Datum gekündigt hat, mit der Folge, dass dann die 12 Monate nicht komplett waren und der Bonus verweigert wurde. Normalerweise geht es reibungsloser, dem neuen Anbieter die Kündigung zu überlassen, aber nicht wenn man in einem Vertrag mit Bonusabrechnung zum Vertragsende hängt.
Theoretisch könnten Sie das auch jetzt schon tun zum 31.12.2014
Nocheinmal vielen Dank ich bin leider nicht so fit im Kammpf gegen diese Stromverbrecher.
Och, mit Almado als Stromanbieter werden Sie aber ganz schnell fit darin werden. Ist die harte Schule, aber wappnet einen für die Zukunft. ;)
EDIT:
Ich bin etwas langsam, weil ich öfter mal unterbrechen muss. Also zum Postfach: Nehmen Sie die Hausanschrift unten auf der Rechnung. Das landet dann sowieso in einem der Postfächer.
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... Sie sollten unbedingt selber kündigen. ... Theoretisch könnten Sie das auch jetzt schon tun zum 31.12.2014 ...
chrisw875,
unbedingt mit der Formulierung "zum Ablauf des 31.12.2014" kündigen, die Bonus-Preller rechnen sonst womöglich 364 Tage ohne Bonus ab !
Gruß, khh
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vielen vielen Dank für die Hilfe.
werde mich melden wenn almado sich gemeldet hat.
lg Chris
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Schön, und viel Erfolg!
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Hallo, alamado hat sich nun auf den Vorabwiderspruch per E-Mail gemeldet !
[EMail entfernt]
Mehr kann ich nicht lesen da Sie die E-mail so geschrieben haben dass sich die Zeilen überlagern.
Ich habe bereits ein Schlichtungsverfahren eröffnet, die haben mir geschrieben das Sie erst in 4 Wochen tätig werden.
Kündigung und Widerspruch auf die Rechnung habe ich bereits per Einschreiben verschickt bekommen sie heute wahrscheinlich zugestellt.
Ist das nun wieder ein Trick mit der unleserlichen E-Mail ?
Soll ich nun das Verfahren wieder einstellen lassen oder noch warten wegen der Kündigung?
Lg Chris
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Hallo Chris,
liest sich für mich schon mal nach einem eher erfolgreichen Ausgang.
Allerdings würde ich jetzt sofort eine weitere Email an Almado schreiben, mit Hinweis darauf, dass die Email zu einem Großteil unleserlich ist und daher noch einmal versendet werden muss. Erst dann können Sie ja wirklich beurteilen, ob Almado der Beschwerde in Ihrem Sinne nun komplett abhilft.
Ich sehe das aber sehr positiv. Gerade gestern habe ich schon irgendwo gelesen, dass Almado sofort eingelenkt hat. Wahrscheinlich wird es jetzt wirklich langsam sehr eng für das Unternehmen. Die werden sich derzeit wohl weder weitere Klagen noch Schlichtungsfälle leisten können.
PS: Ich bin mir nicht sicher, wie es rein rechtlich genau aussieht. Aber meist setzt Almado unter die Mails den Hinweis, dass diese vertraulich sind und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Daher besser nur die Fakten aus den Mails filtern und hier veröffentlichen, aber nicht die Mails zitieren.
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@Chris
Markieren Sie mal den Text in der email, kopieren ihn in die Zwischenablage (Strg+c) und fügen Sie ihn dann in ein Textverarbeitungsprogramm ein (OpenOffice, Word etc.) (mit Strg+c oder Bearbeiten - Einfügen).
Damit bekommt man auf jeden Fall Tricksereien bei den Zeilenabständen raus.
Übrigens, nehmen Sie am besten auch die Re-Nr. aus dem Text raus, die lesen hier auch mit. ;)
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Hallo vielen Dank,
habe den Beitrag geändert, und Almado nocheinmal eine Mail geschrieben, das Die erste unleserilch war und Sie mir bitte nocheinmal senden sollen.
Das Schlichtungsverfahren ruht noch 3 wochen werde noch abwarten wie Sie auf die Kündigung reagieren.
Melde mich wenn es Neuigkeiten gibt.
lg Chris
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Hallo um nochmal auf den falschen kw/h Preis einzugehen:
"Ob der Preis 27,5 ct/kWh richtig ist (bei der Differenz zu 26,48 ct/kWh handelt es sich vermutlich um Umlagen-Erhöhungen ab 01.01.14), dürfte davon abhängig sein, ob Sie Ihren Lieferauftrag vor dem 15.10.2013 erteilt haben bzw. wann Almado die Vertragsbestätigung erstellt hat - siehe unter "Grundsatzfragen » Interpretation von AGB-Formulierungen".
die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, da dürfte sich also an den vereinbarten Preis nicht ändern oder ?
lg Christian
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... die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, da dürfte sich also an den vereinbarten Preis nicht ändern ...
So ist es, der Arbeitspreis 27,5 ct/kWh ist zu akzeptieren, da am 25.07.2013 die Änderungen der Umlagen etc. ab 01.01.2014 noch nicht bekannt und somit auch noch nicht eingepreist sein konnten.
Noch ein Hinweis zu der von almado/365 AG per 31.12.2014 zu erstellenden Schlussrechnung:
Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab, teilen Sie diesen dann baldmöglichst dem Versorger und den Netzbetreiber mit und verlangen Sie gleichzeitig von Almado 1.) eine korrekte Erstellung der Schlussrechnung innerhalb des gem. § 40 Abs. 4 gesetzlich vorgegebenen Zeitraums und 2.) mit Benennung Ihrer Bankverbindung eine Überweisung des Guthabens spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf Ihrem Bankkonto eingehend!
Sollte eine der genannten Bedingungen von almado/365 AG nicht eingehalten werden, würde ich mich unverzüglich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Gruß, khh
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Noch ein Hinweis zu der von almado/365 AG per 31.12.2014 zu erstellenden Schlussrechnung:
Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab, teilen Sie diesen dann baldmöglichst dem Versorger und den Netzbetreiber mit ...
Auch wenn ich wahrlich keine weitere Diskussion mit Ihnen hier starten möchte, frage ich im Sinne des TE doch mal nach, ob Sie sich hier vertan haben oder die Ablesung tatsächlich so stattfinden soll?
Für mich wäre bei Vertragsende zum Ablauf des 31.12.2014 die Ablesung am 31.12.14, ca. 23:50 Uhr, die richtige Ablesezeit. Insbesondere, wenn die Ablesung fotografisch mit Datumstempel gesichert wird.
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Noch ein Hinweis zu der von almado/365 AG per 31.12.2014 zu erstellenden Schlussrechnung:
Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab, teilen Sie diesen dann baldmöglichst dem Versorger und den Netzbetreiber mit ...
... frage ich im Sinne des TE doch mal nach, ob Sie sich hier vertan haben oder die Ablesung tatsächlich so stattfinden soll? ...
Nein, ich habe mich (wie ohnehin selten :P) keineswegs vertan! Eine "Ablesung am 31.12.14, ca. 23:50 Uhr" kommt zwar der Ablesung "am 01.01.15 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" sehr nahe, ist aber letztlich ca. 10 Min. zu früh und daher nicht die exakt richtige Ablesezeit.
Und solche 'Peanuts" diskutiere ich auch nicht weiter, speziell nicht mit IHNEN - Sie wissen ja schon: "Eulen nach Athen tragen ..." ::) !
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Nein, ich habe mich (wie ohnehin selten :P) keineswegs vertan! Eine "Ablesung am 31.12.14, ca. 23:50 Uhr" kommt zwar der Ablesung "am 01.01.15 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" sehr nahe, ist aber letztlich ca. 10 Min. zu früh und daher nicht die exakt richtige Ablesezeit.
Das ist die Frage, ob es 10 Minuten zu früh ist. Die Aufforderung zur Stromablesung erfolgt zum letzten Vertragstag. Warum sollte man also erst am darauffolgenden Tag ablesen? Insbesondere, wenn ein Datumsstempel verwendet wird, ist es dann nun mal der falsche Tag. Das dürfte dem alten Stromanbieter egal sein, dem neuen aber nicht unbedingt.
Und solche 'Peanuts" diskutiere ich auch nicht weiter, speziell nicht mit IHNEN - Sie wissen ja schon: "Eulen nach Athen tragen ..." ::) !
Bei einem Datumswechsel handelt es sich nicht mehr um "Peanuts", auch wenn es letztendlich nur um 10 Minuten geht. Und dass es nur um 10 Minuten geht, müssten Sie dann bei Ihren Beschreibungen auch mal deutlich machen. Wenn Sie stets nur (zeitnah 0.00 Uhr) schreiben, weiß kein Mensch, ob kurz nach 0.00 Uhr des 01.01. gemeint ist oder kurz vor 0.00 Uhr des 01.01. - also mal locker 24 Std. später. Im übrigen dürfte man von einem erwachsenen Menschen eigentlich erwarten, dass er zumindest im Interesse eines Fragestellers von persönlichen Schlamüzel absieht. Ist dann aber wohl mal wieder zu viel erwartet bei Ihnen.
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... Wenn Sie stets nur (zeitnah 0.00 Uhr) schreiben, weiß kein Mensch, ob kurz nach 0.00 Uhr des 01.01. gemeint ist oder kurz vor 0.00 Uhr des 01.01. - also mal locker 24 Std. später. ...
Aha, "kurz nach 0.00 Uhr des 01.01." und "kurz vor 0.00 Uhr des 01.01." ist also ein Zeitunterschied von "locker" 24 Std. ;D - aber was soll's, halt "Eulen nach Athen ..." ::). - ENDE -
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... Wenn Sie stets nur (zeitnah 0.00 Uhr) schreiben, weiß kein Mensch, ob kurz nach 0.00 Uhr des 01.01. gemeint ist oder kurz vor 0.00 Uhr des 01.01. - also mal locker 24 Std. später. ...
Aha, "kurz nach 0.00 Uhr des 01.01." und "kurz vor 0.00 Uhr des 01.01." ist also ein Zeitunterschied von "locker" 24 Std. ;D - aber was soll's, halt "Eulen nach Athen ..." ::). - ENDE -
Ja, genau - es sind 24 Std., da SIE ja kein Datum dazu schreiben. "Zeitnah 0.00 Uhr" kann eben beides bedeuten, denn zeitnah kurz vor 0.00 (am Abend), ist nun mal noch nicht der 02.01. Ist das so schwer zu verstehen? Sie drücken sich unklar aus. Da kann ich nicht für. Und nun treten Sie doch mal endlich Ihren Marsch nach Athen an, damit hier mal 'ne Zeitlang Ruhe ist.
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Hallo,
habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ?
Also wie ich das jetzt verstanden habe Soll ich nun am 01.10.2015 um 0.05 den Zählerstand ablesen und mit Foto mit Datumsstemmpel fotografieren.
Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiener Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ?
Ich werde warscheinlich knapp unter den 4440 KW bleiben und Sie rechnen Ja sowieso den vereinbarten Verbrauch ab.
So nun ist der Verechungscheck von 365 AG gekommen, obwohl wie ich ja schon beschrieben Sie mir die stornierug per unleserlichen Mail bestätigt haben.
Zu meier Kündigung haben Sie sich nicht geäusert.
Was soll ich nun machen ?
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Hallo,
habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ?
Da wenden Sie sich noch mal vertrauensvoll an khh. Ich habe dessen Beitrag diesbezüglich auch nicht verstanden.
Also wie ich das jetzt verstanden habe Soll ich nun am 01.10.2015 um 0.05 den Zählerstand ablesen und mit Foto mit Datumsstemmpel fotografieren.
ICH mache das mit Foto und Datumsstempel. Das muss aber nicht unbedingt sein. Es gibt dafür keine Vorschrift.
Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiener Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ?
Wie gesagt - die Uhrzeit ist letztendlich egal. Das Datum aber nicht. Wenn Sie kein Foto mit Datumsstempel machen, kann das aber eh keiner kontrollieren.
So nun ist der Verechungscheck von 365 AG gekommen, obwohl wie ich ja schon beschrieben Sie mir die stornierug per unleserlichen Mail bestätigt haben.
Die Stornierung der Rechnung konnten Sie ja noch lesen. Aber ob auch etwas zum Scheck geschrieben wurde, wissen nicht - oder? Ist die Frage, ob eine Entwertung ausreicht oder Sie ihn am besten zurücksenden. Ich kenne mich diesbezüglich nicht aus.
Zu meier Kündigung haben Sie sich nicht geäusert.
Was soll ich nun machen ?
Die Schlichtungsstelle ist schon wieder eingeschaltet, aber noch nicht tätig - richtig? Dieser Almados Schreiben zur Kenntnis übersenden, mit kurzem Hinweis, dass es noch keine Reaktion von Almado auf die Kündigung gibt.
Haben Sie denn jetzt schon eine neue leserliche Mail von Almado erhalten?
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Leider habe ich noch keine neue Mail erhalten.
Das mit den 27,5 cent verstehe ich nicht, was nun richtig ist ?
Lieber khh könnten Sie mir das Bitte noch einmal erklären ?
LG Chris
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Hallo, habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ? ...
Ja, wenn das richtig ist
... die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, ...
dann ist die Folge
... ist der Arbeitspreis 27,5 ct/kWh ... zu akzeptieren, da am 25.07.2013 die Änderungen der Umlagen etc. ab 01.01.2014 noch nicht bekannt und somit auch noch nicht eingepreist sein konnten. ...
Es sei denn, Sie widersprechen der (von mir vermuteten) Weiterreichung von Umlagenerhöhungen, weil diese wohl nicht mitgeteilt und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Außerdem sollte dann die Wirksamkeit der AGB-Klausel, die diesbzgl. eine Mitteilungspflicht und ein Sonderkündigungsrecht nicht vorsieht, bestritten werden. Das ist dann aber eine neue Baustelle!
...Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiner Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ? ...
m.M.n. genügt das, jedenfalls hat von mir bei diversen jährlichen Anbieterwechseln noch kein Versorger oder der Netzbetreiber ein Foto des Zählers mit Datum/Uhrzeit verlangt.
Frage an @chrisw875: Ist die Empfehlung "Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab" für Sie unklar formuliert?
Der Scheckversandt war vllt. schon vor Bearbeitung Ihres Widerspruchs veranlasst. Oder bei dem Chaos-Laden weiß die Linke nicht, was die Rechte macht? Ich würde dort per Email anfragen, ob der Scheck vernichtet werden soll.
Gruß, khh
PS: Was ist denn "0.00 (am Abend)" ? Jeder Tag beginnt um 00:00:00 Uhr und endet um 24:00:00 Uhr, zum nächsten Tag 00:00:00 Uhr liegt dazwischen eine "Milli-Sekunde" oder was auch immer. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ;D !
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Hallo vielen Dank für die Antwort.
Habe es jetzt verstanden, in beiligenden Schreiben zum Scheck steht das ich in bis spätestens 01.09.2014 einlösen soll, ich denke wenn ich Ihn nicht einlöse wird er dann verfallen ?
lg Chris
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@ chrisw875,
die Diskussion um die Zählerablesung zerreißt mir fast das Herz! ;)
Verwenden Sie für Ihre Zählerstandsmitteilung doch einfach das folgende Muster. Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!
(Musterschreiben gelöscht, da Zweck erfüllt)
Darunter können Sie in einem Zusatz für Ihren Altversorger (Almado) auch Ihre Forderung nach einer zeitgerecht zu übersendenden Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende (gemäß § 40 (4) EnWG) und einer evtl. anfallenden Erstattung von Abschlagsüberzahlungen explizit auf Ihr Bankkonto innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung geltend machen.
Viel Vergnügen weiterhin. (Weiterer Text gelöscht, da nicht zutreffend!)
MfG
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Ach noch etwas: Wenn Sie schon einen Scheck in den Händen haben, dann lösen Sie Ihn schnellstens ein (s. begrenzte Vorlagefrist). Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Wenn noch etwas an Ihrer Erstattung fehlen sollte, können Sie das immer noch einfordern!
Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. Der Schlammassel, der jetzt daraus entstehen würde, ist doch vorprogrammiert.
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... Verwenden Sie ... . Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!
Das ist ja auch völlig egal, eben "Peanuts" :). Allerdings kann man schon eher 'nen "Herzkasper" bekommen, wenn hier penetrant und rechthaberisch behauptet wird, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ::)!
Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. ...
Da muss man tatsächlich zustimmen ;): Wo er (sie?) recht hat, hat er (sie?) recht !
@ Didakt, anscheinend sind Sie nicht ganz im Thema drin :-\ ?
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... Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. Der Schlammassel, der jetzt daraus entstehen würde, ist doch vorprogrammiert.
Da muss man tatsächlich zustimmen ;): Wo er (sie?) recht hat, hat er (sie?) recht !
@ Didakt, anscheinend sind Sie nicht ganz im Thema drin :-\ ?
Stimmt! Leider Kurzschlusshandlung von mir. Nach intensiverem Lesen nehme ich meine Aussage hinsichtl. Scheckzahlung zurück (Textpassage deshalb gelöscht). >:(
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Allerdings kann man schon eher 'nen "Herzkasper" bekommen, wenn hier penetrant und rechthaberisch behauptet wird, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ::)!
Na ja, mit "penetrant" und "rechthaberisch" müssten Sie sich eigentlich besser auskennen. Ansonsten müssten Sie einfach mal zugeben, dass es den Zustand "zeitnah 0.00 Uhr" sehr wohl 2x innerhalb eines Tages gibt. Es spielt bei dieser Ausdrucksweise eben keine Rolle, dass es dann ganz korrekt 24.00 Uhr heißen müsste, da theoretisch auch 0.00 Uhr des Folgetages gemeint sein könnte. Der "Zustand" bleibt immer derselbe, es ändert sich nur die Ausdruckweise.
Aber Sie wollten doch keine Eulen mehr rumtragen. Fällt aber andererseits schwer, es einfach mal zu lassen, gell?
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und schon wieder OFF - TOPIC
@Eni,
in meiner Antwort #26 hatte ich "am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" geschrieben. Damit ist eindeutig definiert, auf welchen Zeitpunkt es ankommt. Es gab also überhaupt keine Veranlassung, darauf einzusteigen und daran herumzumäkeln !
Den ganzen anderen Quatsch haben allein SIE ins Spiel gebracht, was diesen Thread mal wieder unnötigerweise aufbläht >:( !!!
endgültig OFF-TOPIC - ENDE (bitte geben auch SIE endlich Ruhe !)
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und schon wieder OFF - TOPIC
@Eni,
in meiner Antwort #26 hatte ich "am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" geschrieben. Damit ist eindeutig definiert, auf welchen Zeitpunkt es ankommt. Es gab also überhaupt keine Veranlassung, darauf einzusteigen und daran herumzumäkeln !
Werter Khh. Im Gegensatz zu Ihnen steige ich grundsätzlich nicht in Threads und auf Aussagen ein, nur um daran herumzumäkeln. Dies habe ich selbst in Ihrem Fall nicht getan. Sondern es ging ursprünglich darum, ob der 01.01. überhaupt das richtige Datum zum ablesen ist oder man nicht - zumindest bei fotografischer Sicherung - das Datum des letzten Vertragstages zum Ablesen nehmen sollte. Und das ist eine reine sachbezogene Fragestellung und hat nicht das geringste mit "herummäkeln" zu tun. Sie sollten nicht immer von sich auf andere schließen.
endgültig OFF-TOPIC - ENDE (bitte geben auch SIE endlich Ruhe !)
Das wurmt Sie richtig - dass Sie nicht dem Rest der Welt den Mund verbieten können, nicht wahr? Lernen Sie damit zu leben.
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Hallo,
heute hat mir almado die stornierung der Zwischenabrechnung nocheimal leserlich bestätigt.
Die Kündigung zum Ablauf des 31.12.2014 haben Sie mir so bestätigt.
Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxx
[EMail entfernt]
Meine Frage ist das nun so richtig (wegen Ablauf zum 31.12.2014 was sie so nicht bestätigt haben) oder nicht.
lg Chris
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Nachtrag zur Stornierung der Zwischenabrechnung
auf demn PDF dokument lautet die Rechnungsnummer:
RESXXXXXXX
und auf der stornierung
REXXXXXXX
Ist das wieder ein Trick denn die Nummer ist gleich blos ein Buchstabe fehlt bei der Bestätigung.
Mann ich werde noch verückt.
Vielen Dank für die Hilfe.
lg Chris
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Meine Frage ist das nun so richtig (wegen Ablauf zum 31.12.2014 was sie so nicht bestätigt haben) oder nicht.
Ja, ist richtig, wurde mir auch so bestätigt und dann korrekt durchgeführt.
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... Die Kündigung zum Ablauf des 31.12.2014 haben Sie mir so bestätigt. ...
... Bitte teilen Sie dem zuständigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG, und auch uns den Schlusszählerstand zum 31.12.2014 mit.
Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen und geprüft sind werden wir Ihnen eine Endabrechnung erstellen. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie nach diesem Zeitraum noch keine Schlussrechnung von uns erhalten haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten. ...
Mit der Übermittlung des Zählerstandes gleich Anfang 2015 (in Textform und per Einschreiben-Einwurf) würde ich almado/365 AG zur Kenntnis geben, dass ich nicht zögern werde, mich s o f o r t mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, wenn eine korrekte Schlussrechnung nicht spätestens bis zum 11.02.2015 zugeht (spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses lt. § 40 Abs. 4 EnWG) oder aber die Gutschrift des Abrechnungsguthabens auf meinem Bankkonto ...... nicht spätestens 14 Tage nach Erstellung der Abrechnung festzustellen ist !
Speziell diese Fristsetzungen mit der Zählerstandsmitteilung sind allen Kunden der sehr geübten "Hinhalte- und Verzögerungstaktiker" >:( almado/immergrün/365 AG dringend zu empfehlen !!!
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Hallo, im Forum bin ich auf folgeneden Beitrag gestoßen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18483.0.html
Ich abe nun folgendes an Almado zurückgeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Kündigungsbestätigung ist falsch. Mein Vertrag endet gemäß meiner Kündigung nicht "am 31.12.2014", sondern mit dem ABLAUF des 31.12.2014, mithin also zum (= mit Beginn des) 01.01.2015, da erst dann ein vollständiges Vertrags- und Belieferungsjahr gegeben ist.
Bitte korrigieren Sie Ihre Kündigungsbestätigung entsprechend, und zwar innerhalb Wochenfrist bis zum 18.08.2014 hier eingehend. Bis dahin und insbesondere bei Fristversäumnis werde ich ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Lg Chris
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... mithin also zum (= mit Beginn des) 01.01.2015, ...
Chris,
DAS hätten Sie besser NICHT schreiben sollen, eindeutiger und richtiger als "ABLAUF des 31.12.2014" geht es nämlich nicht!
Gruß, khh
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Aber das Kündigungsdatum am 31.12.2014 ist doch dann falsch oder ?
lg Chris
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@chris875, JEIN - aber siehe hier:
Ja, ist richtig, wurde mir auch so bestätigt und dann korrekt durchgeführt.
Lassen Sie es damit bewenden ;). Wichtiger ist die Empfehlung in Antwort #47 !
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Vielen Dank,
die Empfelung zwecks der Rechnungsstellung werde ich natürlich beherzigen und so schreiben.
Sollte es Probleme mit dem Bonus geben, kann ich mich ja auf mein Kündigungschreiben mit der richtigen Formulierung (zum Ablauf des 31.12.2014) berufen bei der Schlichtungsstelle.
Ich werde meinen Netzbetreiber den Zählerstand auch mit Ablauf des 31.12.2014 schriftlich mitteilen.
lg Chris
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... die Empfelung zwecks der Rechnungsstellung werde ich natürlich beherzigen und so schreiben. ...
Korrekte Rechnungserstellung und Guthabenüberweisung jeweils mit Fristsetzung (siehe Antwort #47) !
Macht man das bereits mit der Übermittlung des Schluss-Zählerstandes und ist dann etwas nicht korrekt oder nicht fristgemäß (die 365AG-Hinhaltetaktik mit den Verrechnungsschecks erspart man sich bei verlangter Überweisung auch), muss man das nicht nochmals reklamieren und erneut die 4-wöchige "Abhilfefrist" abwarten, sondern man kann sich gleich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden :) !
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Nachstehend für die Kündigung ein Muster-Schreiben mit Textbausteinen zur individuellen Auswahl:
(Textvorschlag gelöscht)
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Hallo,
folgendes haben Sie nun geschrieben:
[EMail entfernt]
Jetzt sollte doch alles in ordnung sein oder ?
lg Chris
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Chris,
"vera....en" Sie uns jetzt, oder hat der Chaos-Laden das wirklich geschrieben ??
Es gibt derzeit NICHTS zu korrigieren, was einige Tage in Anspruch nehmen kann und
die unsinnige Abrechnung per 15.05.2014 wurde bereits vor gut einer Woche storniert,
was lt. Ihrem Beitrag vom 05.08. so auch von Almado bestätigt wurde !!!
khh
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Wir weisen darauf hin, dass die Berücksichtigung dieses Bonus durch uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.
Das ist echt eine Farce, dass die das bei jeglicher Bonuszahlung immer so hinschreiben (vermutlich machen die das gegenüber ALLEN Kunden). Die Rechtspflicht ergibt sich schon allein aus dem Liefervertrag. Es ist absolut lächerlich und unverschämt (darüberhinaus auch völlig zwecklos), pauschal jegliche Rechtspflicht abzustreiten - gerade so, als gäbe es keine vertragliche Grundlage dafür. Der Laden spottet wirklich jeder Beschreibung...
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Hallo,
ja als ob die eine Hand nicht weiß was die andere tut.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Die Schlichtungsstelle würde in etwa 3 Wochen das Verfahren nicht einleiten wenn ich mich nicht melde.
lg chris
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Keine Hektik zum falschen Zeitpunkt: Erst mal abwarten, ob überhaupt eine "Rechnungskorrektur" kommt !
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Hallo,
vielen Dank
dann derde ich erst mal Abwarten.
lg Chris
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Hallo,
habe noch eine Frage wegen der Abschläge.
4400laut paket x 0,2648 Euro ergeben bei 12 Abschlägen 97,09 Euro almado hat aber 106 Euro festgelegt was nur 11 Abschäge wären.
laut Ihrer Webseite wollen Sie aber 12 Abschläge.
da ich ja schon viel mehr bezahlt habe wegen der unrechtmäsigen Erhöhung der Abschläge wollte ich nun wissen ob ich den Bonus nun gefährde wenn ich nur 11 Abschläge Überweise.
Soll ich nun einfach nur 11 überweisen und etwas schreiben (wäre sehr dankbar wenn mir jemand bei der richtigen formulierung helfen würde) oder 12 Abschläge bezahlen.
LG Chris
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... wollte ich nun wissen ob ich den Bonus nun gefährde wenn ich nur 11 Abschläge überweise. ...
NEIN, denn ein 12. Abschlag steht almado NICHT zu !
Wenn Sie schreiben wollen, dann reicht bspw. "den 12. Abschlag werde ich nicht überweisen, da der
Paketpreis mit 11 x 106 Euro vollständig bezahlt ist" völlig aus.
Gruß, khh
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Vielen Dank für die Antwort
ich werde nur 11 Abschläge überweisen.
bei 10 Abschlägen sind es leider 8,57 Euro zu wenig
denn der Preis hat sich laut Almado von 26,48 Cent/kWh laut der Auftragsbestätigung vom 18.07.2013 auf 0,27467699 Cent/kWh laut zurückgenommener Zwischenrechnung erhöht, warscheinlich wegen umlage aber mitgeteilt haben Sie mir die Preiserhöhung nicht.
lg Chris
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Kurzes Resümee in vorstehender Angelegenheit:
Der Liefervertrag endete mit Ablauf des 31.12.2014. Es erging kürzlich eine korrekte Schlussrechnung einschl. der vertraglich zugesagten Bonusgewährung. Gegen die Guthabenerstattung per Scheck wurde interveniert und Banküberweisung bis Ende Januar 15 eingefordert.
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Hallo,
Almdo hat nun einen Verechnungscheck über den richtigen Betrag geschickt, den ich auch schon eingelöst habe.
Somit bin ich dank der Hilfe dieses Forums (spezielen Dank an khh und Didakt) sehr gut aus der Sache herausgekommen.
Ich möchte mich auf diesen Wege nocheinmal ganz herzlich bedanken, und finde es super das Ihr eure Freizeit für andere leidgeprüften Stomkunden opfert.
Liebe Grüße Chris
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@ chrisw875, Glückwunsch. Freut mich für Sie, dass Ihre Abrechnung alles in allem schnell zu einem befriedigenden Ergebnis führte.