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Autor Thema: Verbrauchsrechnung falsch  (Gelesen 25166 mal)

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Offline chrisw875

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Verbrauchsrechnung falsch
« am: 01. August 2014, 18:07:42 »
Hallo nach dem ich ärger mit einer unberechtigten erhöhung der Abschlagzahlung mit almado hatte und die Schlichtungstelle eingeschaltet habe hat almado die Abschlagzahlungen gesenkt.
nun habe ich eine Verbrauchsrechnung für den für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 15.05.2014 erhalten.
Ich habe am 15.05. meinen Zählerstand almado mitgeteilt.
Mein Verbrauch ist 1.371,00 was almado auch bestätigt.
In rechnung stellen Sie aber 1.774,19 wegen AnteiligerPaketverbrauch¹ (SLP)
Ich habe einen transparent B green (Bonustarif) 4400
von 01.01.2014 ein Jahr lang
Ich werde aber bis Jahresende meine 4400 verbrauchen.
Almado kann mir doch nicht vorschreiben wann ich in diesen Jahr meine Strom verbrauchen muss.
Desweiteren stimmt der kwh Preis nicht Sie haben verlangt 27,5 cent/kwh in der Auftragsbestätigung steht aber 26,48 Cent/kWh
Rechnet almado nun ab 15.05.2014 mit 1774 oder mit 1371 kw/h
Bitte helft mir wie soll ich mich verhalten ? >:(



 

Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #1 am: 01. August 2014, 18:35:53 »
Hallo Chris,

Ist das jetzt das 1. Belieferungsjahr oder waren Sie auch schon 2013 Kunde bei Almado?

Warum bekommen Sie jetzt nach 5 Monaten überhaupt eine Verbrauchsrechnung? Warum haben Sie den Zählerstand mitgeteilt?

Bitte nochmal deutlicher beschreiben. Zumindest ich werde noch nicht schlau daraus, warum nun eine Abrechnung nach 5 Monaten erfolgt, wenn lediglich die Abschlagshöhe Streitfrage war.

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #2 am: 02. August 2014, 07:30:17 »
Vielen Dank für die Antwort,
das ist das erste Belieferungsjahr,
den Zählerstand habe ich almado mitgeteilt weil sie meine Abschlagzahlungen verdoppeln wollten aufgrund den letztjährigen höheren Stromverbrauch bei einen anderen Anbieter, wegen eines Wasserschadens den ich trocknen musste.
Warum sie eine Abrechnung nach 5 Monaten machen weiss ich auch nicht ich habe ja einen Bonusvertrag für 1 Jahr.
Meine Frage ist was wird passieren wenn ich am ende des Jahres 4400 verbraucht habe.
Rechnet almado ab den tatsächlichen Verbrauch oder mit den Verbrauch den ich nach ihrer Meinung verbraucht hzaben muesste.
Also darf ich nun noch 4400-1371(tatsächlicher Verbrauch) also 3029 kwh verbrauchen ohne mehrpreis oder 4400-1774 also 2626 (SLP standart schätzung).
Ich kann doch meinen Strom in diesen Jahr verbrauchen wann ich will oder nicht ?
Bitte helft mir.

Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #3 am: 02. August 2014, 10:13:48 »
Hallo chrisw875,

es ist immer noch nicht nachvollziehbar, warum Sie am 15.05.2014 den Zählerstand zwecks Herabsetzung der Abschlagszahlungen an Almado  gemeldet haben.

Bei einem Paket-Tarif wie "transparent B green (Bonustarif) 4400" errechnet sich der Abschlag doch so: 4400 kWh x  27,5 ct  =  1.210 Euro  :  11  =  mtl. 110,00 Euro !

Ob der Preis 27,5 ct/kWh richtig ist (bei der Differenz zu 26,48 ct/kWh handelt es sich vermutlich um Umlagen-Erhöhungen ab 01.01.14), dürfte davon abhängig sein, ob Sie Ihren Lieferauftrag vor dem 15.10.2013 erteilt haben bzw. wann Almado die Vertragsbestätigung erstellt hat  -  siehe unter "Grundsatzfragen » Interpretation von AGB-Formulierungen"

Die von Almado per 15.05.2014 erstellte Verbrauchsabrechnung würde ich per Einschreiben zurückweisen und die Stornierung verlangen, schließlich haben Sie ja keine solche unterjährige Abrechnung beantragt !

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 02. August 2014, 10:20:25 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #4 am: 02. August 2014, 13:15:53 »
den Zählerstand habe ich almado mitgeteilt weil sie meine Abschlagzahlungen verdoppeln wollten aufgrund den letztjährigen höheren Stromverbrauch bei einen anderen Anbieter, wegen eines Wasserschadens den ich trocknen musste.
Warum sie eine Abrechnung nach 5 Monaten machen weiss ich auch nicht ich habe ja einen Bonusvertrag für 1 Jahr.

Es liest sich jetzt so für mich, dass sie bei Vertragsabschluss Almado einen geschätzten Verbrauch mitgeteilt haben und Almado dann vom Netzbetreiber einen wesentlich höheren Letztjahresverbrauch mitgeteilt bekommen hat. Almado geht also davon aus, dass Ihre Angaben bei Vertragsabschluss unrichtig waren und Sie eigentlich ein Paket mit höherem Volumen hätten abschließen müssen. Dies müsste Almado unter "normalen" Umständen (was ist bei Almado schon normal?) egal bzw. sogar sehr recht sein, da ja dann zum Ende des Vertragsjahres sogar ein erheblicher Mehrverbrauch zu höherem kWh-Preis abgerechnet werden könnte.
Da Almado aber bereits jetzt große Liquiditätsprobleme haben dürfte, versuchen sie nun möglicherweise bereits jetzt per SLP-Abrechnung diesen Mehrverbrauch geltend zu machen.

Dazu wäre wichtig zu erfahren:

1. Macht Almado jetzt auch bereits einen Mehrverbrauch im Sinne von einem höheren kWh-Preis (ca. 40-45cent pro kWh) geltend?

Wenn ja, wäre dies unter allen Umständen nicht rechtens. Denn diese Mehrverbrauchsabrechnungen sind bei einem Jahresvertrag vor Ablauf eines Jahres nicht statthaft, wenn es sich nicht um ein unterjähriges Vertragsende - also eine Schlussrechnung handelt. Darüber hinaus zeigt Ihr Zählerstand ja auch auf, dass Sie noch unter dem berechneten SLP-Anteil liegen.

2. Wird zwar ein höherer Verbrauch, aber keine erhöhten Preise für Mehrverbrauch berechnet, dann könnte dies rechtens sein, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, dass der Verbrauch im Abrechnungszeitraum tatsächlich wesentlich höher ist. Zumindest die Grundversorger dürfen auch mitten im Jahr die Abschläge erhöhen, wenn neu bekannt gewordene Umstände dies rechtfertigen.
Also, die Erhöhung der Abschläge könnte rechtens sein, aber keinesfalls eine unterjährige Abrechnung, wenn diese nicht so von Ihnen beantragt ist. Daher gleich Frage Nr. 3
Im Übrigen bin ich jedoch der Meinung, dass der Nachweis des aktuellen Zählerstandes die höhere Beweiskraft haben, die die scheinbar gerechtfertigten Umständen wieder unwirksam werden lassen.

3. Wurde Ihnen die Abrechnung zur Kenntnis und zum Nachvollziehen der Abschlagserhöhungen geschickt - handelt es sich also eher um eine reine "Berechnung für den Kunden". Oder wird jetzt tatsächlich eine Zahlung erwartet, im Sinne einer "Abrechnung"?

Meine Frage ist was wird passieren wenn ich am ende des Jahres 4400 verbraucht habe.
Rechnet almado ab den tatsächlichen Verbrauch oder mit den Verbrauch den ich nach ihrer Meinung verbraucht hzaben muesste.

Wie Almado rechnet, kann man nicht sagen - höchstwahrscheinlich so nachteilig für Sie wie möglich. Wichtig ist, was Almado darf. Und hier darf bei bekannten Zählerständen nichts mehr nach SLP berechnet werden. Ausgenommen sind hiervon lediglich zeitanteilige Berechnungen bei etwaigen Preiserhöhungen im Abrechnungszeitraum. Da Almado und Co. nicht unbedingt zum Ablesen des Zählers auffordert, sollten Sie selbst sehr genau darauf achten, zum Vertragsende den Zählerstand des letzten Abrechnungstages an Almado und den Netzbetreiber mitzuteilen - möglichst fotografisch gesichert mit Datumsstempel.
« Letzte Änderung: 02. August 2014, 13:26:29 von Eni »

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #5 am: 02. August 2014, 13:23:25 »
Vielen Dank für die Antwort,
Ich musste almado den Zählerstand melden, weil Sie aufgrund vom Netzbetreiber eine höhere Verbrauchprognose erhalten haben.
Diese resultiert aus einen Wasserschaden den ich in diesen Jahr trocknen musste.
Almado wollte dann meinen Abschlag verdoppeln, um Ihnen zu beweisen das ich nicht mehr verbrauchen werde muste ich Ihnen den Zählerstand von 15.05.2014  melden.
Ich sollte einen Abschlag von 230 Euro bezahlen.
Almado kann mir doch nicht vorschreiben wann ich den Strom aus meinen Paket verbrauchen muss oder ?
Ich habe doch ein Paket mit 4400 kw/h für ein Jahr gekauft.
Ich werde sicher den Strom bis Jahresende verbrauchen.
Ich werde die Verbrauchabrechnung zurückweisen und Stornierung verlangen.

Gruß Christian

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #6 am: 02. August 2014, 13:29:27 »
Hallo Eni,
mein Problem ist das ich bisher weniger verbraucht habe als als almado für diesen Zeitraum geschätzt hat.
Sie wollen mir nun nach der hälfte des Jahres den von Ihnen geschätzten Verbrauch der um 300 Kw/h über meinen tatsächlichen verbrauch liegt berechnen.
Ich werde sicher nicht mehr als die 4400 KW/h dieses Jahr verbrauchen.
gruß Christian

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #7 am: 02. August 2014, 13:34:28 »

Hallo Eni zu
3. Wurde Ihnen die Abrechnung zur Kenntnis und zum Nachvollziehen der Abschlagserhöhungen geschickt - handelt es sich also eher um eine reine "Berechnung für den Kunden". Oder wird jetzt tatsächlich eine Zahlung erwartet, im Sinne einer "Abrechnung"?
Es ist eine Abrechnung, almado erwartet eine Zahlung.
Kann ich dir meine Rechnung schicken damit du es besser beurteilen kannst ?

LG Christian


Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #8 am: 02. August 2014, 13:38:26 »
Hallo Eni,
mein Problem ist das ich bisher weniger verbraucht habe als als almado für diesen Zeitraum geschätzt hat.

Ja, das war ja bisher auch eindeutig und habe ich auch so verstanden.

Sie wollen mir nun nach der hälfte des Jahres den von Ihnen geschätzten Verbrauch der um 300 Kw/h über meinen tatsächlichen verbrauch liegt berechnen.

Das ist der "unklare" Part. Im Beitrag zuvor schrieben sie von einem "Abschlag" in Höhe von 230,- Euro. Sollen jetzt bereits die 300 kWh abgerechnet werden, haben Sie also eine komplette Abrechnung über 5 Monate bekommen, die es nun zu begleichen gilt - oder sind "lediglich" Abschläge erhöht worden. Beides ist sicher nach Ihrer Schilderung nicht gerechtfertigt, aber Sie müssen das Problem ja auch der Schlichtungsstelle eindeutig mitteilen. Es muss klar sein, was Beschwerdegegenstand ist, daher ist es wichtig, das Problem auch präzise benennen zu können.


EDIT:

So, jetzt haben wir gleichzeitig geschrieben. Ja, am besten direkt mit Anschreiben schicken. Muss jetzt aber erst mal schauen, ob das hier per PN überhaupt geht.
Habe gesehen, dass es wohl nicht geht. Ich schicke Ihnen kurz meine Mail-Adresse.

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #9 am: 02. August 2014, 14:18:06 »
Hallo Eni, habe Ihnen die Abrechnung geschickt, bitte geben Sie mir einen Rat wie ich mich verhalten soll.

Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #10 am: 02. August 2014, 15:08:22 »
Hallo chrisw875,

wie bereits gesagt :
Die von Almado per 15.05.2014 erstellte Verbrauchsabrechnung würde ich per Einschreiben zurückweisen und die Stornierung verlangen, schließlich haben Sie ja keine solche unterjährige Abrechnung beantragt !
Damit ist dann erledigt, dass Almado bis 15.05. einen zeitanteiligen Paket-Verbrauch von 1.774,19 kWh errechnet/geschätzt hat und ggf. eine weitere Zahlung verlangt.

Für den bisherigen Zeitraum Januar bis August haben Sie 8 x 110 € Abschlag = insgesamt maximal 880 € zu zahlen, keinen Cent mehr!

Zum Ablauf des 31.12.2014 würde ich rechtzeitig per Einschreiben-Einwurf kündigen und mir einen seriöseren Strom-Versorger suchen.

Zur Zählerstands-Ablesung bestimmt die aktuelle (seit 01.08.13 verwendete?) Almado-AGB Ziff. 10 Abs. 3 :
Zitat
Der Kunde ist verpflichtet, ... unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ...
Auch im eigenen Interesse sollten Sie den Zählerstand am Ende des 1. Lieferjahres ablesen und Almado sowie Ihrem VNB mitteilen.

Almado/365 AG  würde ich zu dem Zeitpunkt gleichzeitig auffordern, die Schlussabrechnung innerhalb von längstens 6 Wochen korrekt zu erstellen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG). Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist oder bei einer fehlerhaften Abrechnung hat das den Vorteil, dass Sie sich ohne erneute Reklamation und Abwarten der 4-wöchigen Abhilfefrist gleich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden können!

Gruß, khh
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Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #11 am: 02. August 2014, 15:10:39 »
Habe es mir angesehen.

Das ist echt der Hammer.

Für alle Mitleser:

Es werden tatsächlich nun 4,5 Monate abgerechnet, als handele es sich um eine ganz normale Jahresrechnung. Und jetzt die Krönung:

Da es bereits jetzt zu einem Guthaben durch die Abschläge gekommen ist, soll sogar ein Verrechnungscheck verschickt werden.   :o

Lieber Chris, ich zweifele doch arg, dass Sie diesen Scheck jemals erhalten werden.

Aber auch unabhängig davon, würde Almado mit dieser Abrechnung natürlich im Endeffekt ein Geschäft zu Ihrem Nachteil machen. Wenn Sie die Rechnung so akzeptieren würden, stünden Ihnen tatsächlich bis zum Vertragsende nur noch 4400-1774,19 kWh zu.

Also sofort die Schlichtungsstelle einschalten, den Sachverhalt präzise schildern und der Schlichtungsstelle auch den Vertrag selbst zusenden. Außerdem sollten Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Almado ebenfalls mitsenden, damit daraus ersichtlich ist, warum es überhaupt notwendig schien, zum 15.05.2014 einen Zählerstand mitzuteilen.
Die Abschlagserhöhung wurde ja, wie ich anhand der Rechnung sehe, zurückgenommen. Die 110,- Euro sind nach wie vor in Ordnung. Da gibt es also nichts zu beanstanden.

Beanstanden müssen Sie die Tatsache, dass nun unterjährig überhaupt eine Abrechnung nach SLP erfolgt. Dazu gibt es keinen Anlass. Ich gehe davon aus, dass Almado es so versucht, da sie sich erhoffen, dass der ein oder andere Kunde nur die Aussicht auf eine so frühe Gutschrift per Scheck berücksichtigt und daher so eine unterjährige Abrechnung akzeptiert. In Wahrheit versucht Almado aber aus der Möglichkeit von SLP-Abrechnungen zu profitieren bzw. dieses System zu missbrauchen. Ich habe gerade erst die Bundesnetzagentur durch meinen eigenen Fall nochmal darauf aufmerksam gemacht.

Sie kommen aber nicht umhin, selbst nun auch einen Widerspruch zur Rechnung direkt an Almado zu senden. Außer, dass darin Vertrags-/Rechnungs- und Kundennummer und eben eindeutig der Gegenstand des Widerspruchs formuliert sein muss, ist dieser an keiner Form gebunden. Den Widerspruch am besten per Einwurf-Einschreiben an Almado senden. Zusätzlicher Versand per Email und/oder Fax ist auch nicht schädlich. Dabei jeweils die Adressdaten nutzen, die auf der 1. Seite auf der Rechnung unten stehen.
Anschließend dann diesen Widerspruch, Rechnung, Vertrag und sämtlichen anderen Schriftwechsel mit Almado an die Schlichtungsstelle-Energie senden. Wenn Sie dafür das Online-Formular der Schlichtungsstelle nutzen, leitet Sie dieses durch den Prozess. Hier können auch Anhänge mitgesandt werden.

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

Es kann dann sein, dass die Schlichtungsstelle zunächst noch nicht tätig wird, sondern zunächst noch einen 4-wöchigen Zeitraum zur Einigung zwischen ihnen und Almado abwartet. Dennoch sollten Sie bereits jetzt alles an die Schlichtungsstelle senden und dort Ihre Beschwerde formulieren.

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #12 am: 02. August 2014, 17:17:32 »
Vielen Dank für die Ratschläge:

Ich würde dann den wiederspruch noch per Einschreiben an almado versenden.
Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.
Vielen Dank Sie haben mir schon wirklich gut geholfen.
gruss Chris

Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #13 am: 02. August 2014, 18:26:56 »
Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.

Chris, das ist letztendlich nur Übungssache. Sie brauchen keine Hemmungen davor zu haben, weil der Widerspruch wirklich nur das aufführen muss, was beanstandet wird, Ihre Unterschrift und eben die relevanten (Vertrags-) Daten.

Nur mal so als Inspiration:

Briefkopf, etc. wie üblich.
Dann fett mittig, "Widerspruch zur Rechnung Nr......, Vertragsnr...., etc.

und dann:

"Hiermit widerspreche ich o.a. Rechnung vom ......2014.
Bei meinem  Vertrag 'Transparent ...' handelt es sich um einen Jahres-Volumen-Tarif, der entsprechend auch erst nach 12 Monaten Belieferungszeit abzurechnen ist. Für eine unterjährige Abrechnung besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Ich habe eine solche auch nicht beantragt. Ich erwarte daher, dass Sie vertragsgemäß meine Abschlagszahlungen entgegennehmen und nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Verrechnung in Form einer Jahresabrechnung durchgeführt wird.

Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin derzeit keine Abrechnung zu erfolgen hat, weise ich außerdem darauf hin, dass Sie ohne besonderen Anlass (Preiserhöhungen, unterjährige Kündigung)keine SLP-Berechnungen durchzuführen haben, und schon gar nicht nach einer solchen Berechnung in meinem Fall unterjährig abrechnen dürfen.

Ich widerspreche daher Ihrer Rechnung vollumfänglich und werde auch einen etwaigen Verrechnungsscheck nicht verwerten."


So, ich habe das jetzt nur kurz hingezimmert. Es muss nicht so lauten, sondern wirklich nur eindeutig beinhalten, wogegen Sie letztendliche Widerspruch erheben.

Jetzt habe ich auch nochmal Ihren ersten Beitrag gelesen. Da hatte ich übersehen, dass Sie ja schon Kontakt zur Schlichtungsstelle hatten. Ist das Verfahren denn bereits komplett abgeschlossen? Kann ja eigentlich nicht sein, da Sie ja jetzt erst die Abrechnung erhielten. Oder hat Almado zuvor schon ein Schreiben an Sie versendet, dass beinhaltete, dass die hohen Abschläge zurückgenommen werden? Da diese Abrechnung sich ja eindeutig aus dem vorangegangenen Schlichtungsfall ergibt, sollte jetzt eigentlich keine Wartezeit mehr anfallen. Beziehen Sie sich also beim erneuten Einschalten der Schlichtungsstelle auf das bereits bekannte Aktenzeichen, anstatt online einen gänzlich neuen Fall aufzumachen.


Und noch eine Frage:


Wie kam es jetzt dazu, dass Sie überweisen und nicht mehr Bankeinzug besteht? Das könnte noch interessant für den Bonus werden.


EDIT:

Oops, hab' noch was vergessen. Sie brauchen natürlich irgendwie auch eine Bestätigung, dass die Rechnung zurückgenommen wird. Dafür setzen Sie eine Frist von ca. 10 Tagen, also z.B. bis zum 11.08.2014.
« Letzte Änderung: 02. August 2014, 18:36:51 von Eni »

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #14 am: 02. August 2014, 19:09:35 »
Hallo Eni,
vielen vielen Dank für dieFormulierung,
auf deine Frage nach den Abschlagzahlungen ichein schlichtungsverfahren eingeleitet und Ihnen die Lastschriftermächtigung schriftlich entzogen, ich überweise nun per Dauerauftrag monatlich 110 Euro
Almado hat dies zur Kenntnis genommen und gedroht das ich wenn ich gewerbendetreibender bin und Sie das herausfinden melden Sie das der Schlichtungstelle und ich soll dann die Kosten tragen.
Ich habe ab er kein Gewerbe.
Nach einer Weile haben Sie dann geschrieben das Sie an Kundenzufriedenheit intressiert sind und meine Abschlagzahlung auf 110 Euro wieder gesenkt.
Das habe ich dann der Schlichtungsstelle mitgeteilt, die daraufhin das Verfahren eingestellt hat.
Ich habe dann die Schlichtungsstelle angeschrieben was ich tun soll wenn wieder probleme auftreten, Sie hat geantwortet das ich in diesen Falle ein neues Schlichtungsverfahren einleiten soll.
Ich habe die Befürchtung das es mit dem Bonus auch noch probleme geben wird  >:(
Ich möchte den Anbieter wechseln wie mache ich das um probleme mit almado zu vermeiden, soll ich per einschreiben zum 31.12.2014 selber kündigen oder das meinen neuen Stromanbieter überlassen.
Wenn ich selber kündigen soll, wann soll ich das tun um weitere Schikanen von Almado aus den weg zu gehen ?
Nocheinmal vielen Dank ich bin leider nicht so fit im Kammpf gegen diese Stromverbrecher.
lg Chris




 

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