Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: norbertc am 19. März 2014, 13:51:19

Titel: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: norbertc am 19. März 2014, 13:51:19
Hallo ins Forum
Bin seit Januar 2013 Kunde bei Almado AG. Paket Tarif  2700 kWh, kWh Preis  21,53 ct. Keine Grundgebühr. ( 25 % Bonus )
Anfang Dezember 2013 kam eine E-Mail von Almado, mit dem Angebot für 2014 Tarif  2700 kWh Preis  21,53 ct, keine Grundgebür. Zusätzlich 50,00 € Treuebonus wenn ich bis zum 19.12.2013 antworte. Gesagt getan.
Einige Tage später kam eine E-Mail mit der Bestätigung, das ich ab 18.12.3013 zu den neuen ( alten ) Konditionen beliefert werde. Die 50,00 € kamen per V-Scheck.
Den 25 %tigen Bonus wird Almado sich sparen, da, so meine Annahme, kein volles Jahr abgerechnet wird. ( Klever gemacht von Almado ) >:(
Zur Zeit warte ich noch auf die Jahresabrechnung.

Gruß norbertc
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 19. März 2014, 14:15:32
Hallo, norbertc,

Ihre Mitteilung sehe ich zunächst lediglich als eine Information an. Oder erwarten Sie nun eine differenzierte Stellungnahme aus dem Forum dazu. Es ist schon erstaunlich, was  Almado sich so einfallen lässt. Nicht schlecht aus unternehmerischer Sicht! Man könnte Sie ob Ihrer Entscheidung beglückwünschen oder auch bemitleiden! ;)
Interessant wäre allerdings der Inhalt der Jahresabrechnung hinsichtlich der Bonusfrage. Halten Sie uns auf dem Laufenden!
Titel: Interessantes aus Verbrauchersicht - aus einer Stellenanzeige der 365 AG:
Beitrag von: PLUS am 22. März 2014, 11:16:05
Arbeitsangebot und -bedarf in einer "unkonventionellen Kanzlei"

Zitat
Die 365 AG ist ein junges Energieversorgungsunternehmen. Seit 2011 haben wir uns in einem wettbewerbsintensiven und stark wachsenden Markt etabliert. Kennzeichnend für uns ist eine Arbeitsatmosphäre, die geprägt ist von großer Dynamik und hoher Umsetzungsgeschwindigkeit. Und das ist Ihre Chance! Zur effizienten Unterstützung und zum Ausbau unserer Rechtsabteilung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt an unserem Standort in Köln eine/n erfahrene/n
Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Vollzeit
Ihre Aufgabengebiete:
  • Termin- und Fristenkontrolle sowie Fristenverwaltung, Führen des Fristenkalenders, Wiedervorlage
  • Führung und Bearbeitung der digitalen und körperlichen Akten
  • Bearbeitung der Korrespondenz, auch nach Diktat
  • Telefonische Klärung einfach gelagerter Fälle innerhalb eigeräumten Entscheidungsspielraums
  • Gerichtliches und außergerichtliches Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Termin- und Reiseplanung
  • Präsentationserstellung
  • Allgemeine Sekretariatsaufgaben sowie innerbetriebliche Organisation und Verwaltung

Ihr Profil:
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Strukturierte, selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise, Organisations- und Koordinationstalent
  • Kontaktfreude, Kommunikationsstärke und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Solide Erfahrungen im Umgang mit Microsoft Office-Anwendungen
Aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben innerhalb unseres Unternehmens haben wir die Möglichkeit unseren Mitarbeitern über den üblichen Inhalten einer/s Rechtsanwaltsfachangestellten hinaus, weitere interessante Aufgaben im Bereich Unternehmenspräsentation, Öffentlichkeitsarbeit sowie Vertrieb und Akquise anzubieten.
Freuen Sie sich auf eine fundierte Position sowie spannende und abwechslungsreiche Aufgaben in einer unkonventionellen Kanzlei mit sehr guten beruflichen Perspektiven und einem jungen und dynamischen Team.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Tenker am 22. März 2014, 12:49:07
Ist die Stelle villeicht für unseren Forummitglieder;
khh und Didakt
geignet?

Die haben schon fast eine Ausbildung = UNI-Abschluss in Rechtswissenschaften...
Ich tippe aber auf Bechelor...
für Master fehlen noch paar Jahre Studium.
;)))
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: str_eik am 22. März 2014, 14:08:07
@Tenker

Derartige Kommentare sollten Sie sich sparen.
 :-X

Ich bin selbst immergrün-“geschädigt“ und khh und Didakt für Hinweise, die sie mir gaben, dankbar.

Hätte ich diese in diesem in meinen Augen wertvollen Forum nicht erhalten, hätte ich bis dato wohl eher nicht die Schlichtungsstelle Energie angerufen.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 22. März 2014, 14:16:13
Hallo,

bin neu hier und ich denke, bevor ich ein neues Tread aufmache, versuche ich es hier:
Bin wie der Treadersteller auch seit 01.01.13 Almado Kunde. Habe auch kurz vor Weihnachten das Angebot angenommen.
Kann mir nur schwer vorstellen, dass dadurch mein 25% Neukundenbonus verfallen sollte. Denn das wäre in meinen Augen eine arglistige Täuschung, da ja nichts davon im dem Angebot drin stand.
Habe aber eigentlich zuerst eine ganz andere Frage: obwohl, wie bereits gesagt, seit Januar 2013 Kunde, habe ich immer noch keine Jahres Abrechnung bekommen. Ist das normal? Hat hier schon jeder seine Jahres Abrechnung bekommen?
Solange ich die nicht habe, kann ich auch schlecht auf den Bonus pochen, oder?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 22. März 2014, 14:32:18
§ 40 Abs. 4 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt
Zitat
Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung ... spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums ... erhält.

Die Abrechnung für das Lieferjahr 01.01. - 31.12.2013 hätte spätestens am 12.02.2014 zugehen müssen. Almado mit Fristsetzung erinnern und falls ergebnislos, nach 4 Wochen Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de !

PS: Haben Sie den am 31.12./01.01. selbst abgelesenen Zählerstand an Almado und an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt ?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 22. März 2014, 15:04:57
Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

den Zählerstand habe ich im Rahmen der Weihnachtsaktion gleich online übermittelt. Das muss so Mitte Dezember gewesen sein.
Allerdings glaube ich, nur an Almado. Zählerstand auch an Netzbetreiber ist mir neu, wüsste gar nicht wer das sein soll. Ich denke als Kunde ist Almado mein Ansprechpartner? Jetzt fällt mir ein, jemand vom örtlichem Netzbetreiber kommt trotzdem einmal im Jahr Strom ablesen. Meistens so im August. Mehr habe ich bei anderen Anbietern auch nicht machen müssen.
Reicht für das Schreiben mit Fristsetzung eine E-Mail, oder muss das per Post als Einschreiben?
Wie gesagt bin neu hier, werde noch im Forum schauen ob es dafür hier ein Musterbrief oder ähnliches gibt  :)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 22. März 2014, 15:22:30
IMMER auch dem Netzbetreiber die selbst abgelesenen Zählerstände mitteilen, der ist für die Zählerablesung letztlich zuständig und benötigt die Verbräuche ebenfalls!

Schauen Sie sich die Almado-Abrechnung 2013 genau an: 1. wg. Bonus und 2. wg. abgerechnetem Zeitraum. Wenn der von Ihnen Mitte Dez. (für ca. 350 Tage!) gemeldete Zählerstand abgerechnet wird und (sofern Sie keinen Mehrverbrauch haben) Sie trotzdem den vollen Paketpreis bezahlen sollen, dann ist das zu reklamieren. Für 2014 werden dann u.U. ca. 380 Tage abgerechnet mit den entsprechenden Auswirkungen!

Wichtige Schriftstücke sollte man aus Nachweisgründen (evtl. neben einer Email) per Einschreiben/Einwurf versenden. 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 22. März 2014, 16:26:25
Okay, danke nochmal für die ausführliche Informationen. Werde ein Brief verfassen und per Einschreiben senden.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 22. März 2014, 20:13:35
Ist die Stelle villeicht für unseren Forummitglieder;
khh und Didakt
geignet?

Die haben schon fast eine Ausbildung = UNI-Abschluss in Rechtswissenschaften...
Ich tippe aber auf Bechelor...
für Master fehlen noch paar Jahre Studium.
;)))

Ja, @ Tenker, Sie liefern wieder mal den Beweis: Es wäre alles sehr leicht, wenn es nicht so schwer wäre! :D Die Forenmitglieder können nicht den Bachelor und kennen daher nicht den Bechelor. ;)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: norbertc am 02. April 2014, 21:17:51
Nichts neues von Almado / 365AG,

Offensichtlich ist das Unternehmen chronisch unterbesetzt. Auf E-Mails sowie Telefonkontakt bisher keine Reaktion des Unternehmens auf meine Aufforderung die Endabrechnung für 2013 zu Erstellen.
Nun habe ich, wie angekündigt, die Abschlagszahlung für April zurück buchen lassen. Bin gespannt wie sie reagieren.

norbertc
Titel: Re: Almado AG / 365 AGsie aber ern
Beitrag von: stromer51 am 03. April 2014, 08:07:35
Hallo norbertc,

da haben sie wohl bisher 3 Fehler gemacht.
Den Ersten den Anbieter auszuwählen, da gebe ich zu da waren die Spielchen noch nicht so offentsichtlich wie heute. Das trifft auch mich.

Den zweiten Fehler nicht zum Ablauf des ersten Jahres zu kündigen. Dabei ist doch klar das bei den Tarifen mit Bonuszahlung ab dem zweiten Jahr mit höheren Preisen zu rechnen ist.

Und den entscheidenden Fehler haben sie gemacht als sie auf das Lockangebot eingegangen sind.
Damit ist klar, sie verzichten freiwillig auf ihre 25% Bonus, falls ihr Tarif das vorsieht.
Pro Geschäftszweig gibt es ja bis zu 16 unterschiedliche Tarife und dazu noch 3 verschiedene Kündigungsfristen. Dabei geht es aber nur um ein Produkt - Strom - . Warum macht man das?

Was ihre Rückbuchung anbelangt, es werden Mahnungen folgen. Daher würde ich auch noch für den März rückbuchen. Sie wissen ja wer über 100 EUR im Rückstand ist, der wird vielleicht beim Netzbetreiber
abgemeldet. Lesen sie mal die AGB nach. Problematisch ist das sie sich erneut auf ein Strompaket eingelassen haben.  Wie dann bei zB nur 4 Monaten Versorgung abgerechnet wird ist momentan nicht ersichtlich.

Und nur schriftlich kommunizieren. Nicht nur wenn sie anrufen sondern auch wenn sie eine Mail schreiben
landen sie in der Regel heute bei irgend einem beauftragten Call Center. Und der stellt nur soviel  Bearbeitungsplätze zur Verfügung wie er Geld vom Auftraggeber bekommt.
Schreiben sie bitte hier wie es weitergeht. Danke.
mfg
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 04. April 2014, 22:06:54
Hallo,

habe so eben die Jahresrechnung per email bekommen. Abgerechnet wird der Zeitraum von 01.01.2013 - 28.02.2014 und nicht nur für 2013!
Dabei natürlich nichts vom 25% Neukunden Bonus.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Wäre für Tipps sehr dankbar.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: bolli am 04. April 2014, 23:27:21
Wie auch schon mal an anderer Stelle gesagt:

@NickF95
Schauen Sie mal in  diesen  (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18695.0) Thread, dort werden ähnliche Fälle behandelt.

Maßnahmen:
1. Widerspruch gegen die (Schluss)Rechnung
a. Darauf achten, dass der Pakettarif nur für ein Jahr gilt (und nicht für 13 Monate). Daher ist der Mehrpreis für Verbrauch über dem Paketumfang für den Januar 2014 nicht so hoch wie es Almado gerne hätte.  ;)
b. fehlenden Bonus reklamieren
c. Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie für den Fall der Nichtreaktion bis zum xx.xx.2014 (4 Wochen nach Absendung des Schreibens) androhen.
2. Nicht zahlen, solange keine korrigierte richtige Rechnung da ist !!!
Das mit dem Pakettarif gilt natürlich nur, wenn ein solcher abgeschlossen wurde.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 05. April 2014, 11:34:56
Bin seit Januar 2013 Kunde bei Almado AG. Paket Tarif  2700 kWh, kWh Preis  21,53 ct. Keine Grundgebühr. ( 25 % Bonus )
Anfang Dezember 2013 kam eine E-Mail von Almado, mit dem Angebot für 2014 Tarif  2700 kWh Preis  21,53 ct, keine Grundgebühr. ... Gesagt getan.
Einige Tage später kam eine E-Mail mit der Bestätigung, das ich ab 18.12.3013 zu den neuen ( alten ) Konditionen beliefert werde. ...
Den 25 %tigen Bonus wird Almado sich sparen, da, so meine Annahme, kein volles Jahr abgerechnet wird.

@norbertc,

wenn Sie ein Angebot für 2014 annehmen und in diesem Angebot nicht explizit vereinbart ist, dass der Bonus für 2013 bei Angebotsannahme entfällt, dann ist der Bonus zu gewähren !

Sollte eine anderslautende Abrechnung für 2013 kommen, verlangen Sie schriftlich (per Einschreiben!) eine Abrechnungskorrektur mit Bonusgutschrift. Setzen Sie für den Zugang der korrigieren Abrechnung eine Frist von 2 Wochen und für den Zahlungseingang Ihres Guthabens per Banküberweisung eine Frist von 4 Wochen.

... bisher keine Reaktion des Unternehmens auf meine Aufforderung die Endabrechnung für 2013 zu Erstellen.
Nun habe ich, wie angekündigt, die Abschlagszahlung für April zurück buchen lassen. Bin gespannt wie sie reagieren.

Zahlungen zu verweigern  - was ein Vertragsbruch sein könnte -  um irgendwelche Handlungen des Vertragspartners zu „erzwingen“, ist keine gute Lösung (wobei allerdings zweifelhaft ist, ob für das zweite Vertragsjahr überhaupt Abschläge zu leisten sind, bevor nicht das erste Vertragsjahr abgerechnet wurde).

Besser und zielführend ist, wenn Sie sich wg. der immer noch fehlenden Abrechnung für 2013 (1.1. - 31.12. !) mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden, sobald 4 Wochen seit Ihrer bereits erfolgten Aufforderung ergebnislos vergangen sind (vgl. §§ 111a und 111b EnWG) !

Gruß, khh
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 05. April 2014, 12:32:26
habe so eben die Jahresrechnung per email bekommen. Abgerechnet wird der Zeitraum von 01.01.2013 - 28.02.2014 und nicht nur für 2013! Dabei natürlich nichts vom 25% Neukunden- Bonus. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Wäre für Tipps sehr dankbar.

@George65,

zum Bonusanspruch gilt das in Antwort #15 gesagte auch für Sie.

Eine Abrechnung bis zum 28.02.2014, also für 14 Monate, würde ich nicht hinnehmen. Sie hatten und haben einen Vertrag mit jeweils 12-monatiger Vertragsdauer. Folglich ist gemäß den Bestimmungen des § 40 Abs. 4 EnWG abzurechnen:
Zitat
Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung ... spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums ... erhält.
Derzeit abzurechnen ist also ausschließlich der 1. Vertragszeitraum 01.01. - 31.12.2013 (wozu selbstverständlich entsprechende Zählerablesungen und Mitteilungen an den Versorger sowie den zuständigen Netzbetreiber Voraussetzung ist, da andernfalls mit geschätzten bzw. errechneten Verbräuchen abgerechnet werden muss) !

Für eine konkrete Hilfestellung sind Ihre bisherigen Angaben zu spärlich. Dazu würden sinnvollerweise folgende Daten benötigt:
1. Die Vertragskonditionen 2013 (Tarifbezeichnung/ist das ein Paket, die Preise);
2. Die Daten der vorliegenden Abrechnung (Verbräuche, Preise, Euro-Beträge);
3. Die Zählerstände (am 1.1.13, den Mitte Dez. gemeldeten, heutiger Stand).

Wenn Sie möchten, können Sie mir das auch per PM mitteilen, ich würde mich dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

Gruß, khh 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 05. April 2014, 21:24:43
Hallo khh,

das finde ich sehr nett von Ihnen. Leider ist mir heute es nicht möglich, da nicht Zuhause, Ihnen das alles zukommen zu lassen. Werde es aber gleich morgen tun.
Bis dahin schöne Grüße

George

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 06. April 2014, 15:12:39
Wenn Sie möchten, können Sie mir das auch per PM mitteilen, ich würde mich dann baldmöglichst bei Ihnen melden.
Gruß, khh

Hallo,

habe Ihnen eine PM geschickt

Gruß - George
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: norbertc am 07. April 2014, 13:31:25
Almado lebt noch,
mit Datum 04.04.2014 kam am 05.04.2014 die Jahresabrechnung per E-Mail. Natürlich nicht korrekt.
Abrechnungszeitraum 01.01.2013 - 18.12.2013  und 18.12.2013 - 31.12.2013. Soweit in Ordnung.
Vom 18.12.2013 - 31.12.2013 wird auf einmal eine Grundgebühr berechnet, die bei Vertragsverlängerung 2013 nicht vereinbart war. Konditionen wie 2013.
Zudem wurde der monatliche Abschlag von 53,00 € auf 75,00 € angehoben !!!. Offensichtlich ist das Unternehmen knapp bei Kasse.

Die monatlichen Abschläge werden neuerdings von 365 AG eingezogen, obwohl diese keine Einzugsermächtigung hat.

Heute ist der Einspruch gegen die Rechnung per Einschreiben ( Einwurf ) raus.
Gleichzeitig habe ich die Einzugsermächtigung auf 49,00 € begrenzt. ( 2700 kWh * 0,2153 )

Bin auf die Antwort gespannt.

Gruß norbertc
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 07. April 2014, 13:47:00
@ George65
nachr. @ khh,

haben Sie sich bereits mit @ khh per PM ausgetauscht?
Wenn gewünscht, stelle ich Ihnen für Ihren Widerspruch gegen Ihre Abrechnung einen Textvorschlag mit verschiedenen Textbausteinen zur individuellen Verwendung per PM zur Verfügung. Ggf. bitte kurze Info.   
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 07. April 2014, 14:01:51
... Abrechnungszeitraum 01.01.2013 - 18.12.2013  und 18.12.2013 - 31.12.2013. Soweit in Ordnung. ...
Zudem wurde der monatliche Abschlag von 53,00 € auf 75,00 € angehoben !!!. ... Gleichzeitig habe ich die Einzugsermächtigung auf 49,00 € begrenzt (2700 kWh * 0,2153).

@norbertc,

warum sind "Teil-Abrechnungen" bis 18.12. bzw. ab 18.12. i.O., mit der "Weihnachtsaktion
mit Treuebonus" wurde eine neue Preisgarantie doch erst ab 01.01.2014 vereinbart, oder ?

Preisgarantie für 2014:
Verbrauchspreis 21,53 ct/kWh  x  2700 kWh-Paket  =  581,31 Euro
Grundpreis 19,95 €/Mon.  x  12 Monate  =  239,40 Euro
Gesamt-Brutto 820,71 Euro  :  11 Abschläge  =  74,61  =  Euro mtl.
Neuer Abschlag 75 € ist demnach wohl korrekt, oder haben Sie die SEPA-Email mit der
"versteckten" Grundpreiserhöhung/-einführung nicht erhalten ?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 07. April 2014, 14:14:39
@ George65
nachr. @ khh,
haben Sie sich bereits mit @ khh per PM ausgetauscht?
Wenn gewünscht, ...

@Didakt,

"ausgetauscht" ja, aber stellen Sie @George65 (und vllt. auch mir) gerne Ihren sicherlich wieder sehr ausgefeilten Textvorschlag zur Verfügung.

Ich bastel gerade an einem Vorschlag, muss aber gleich außer Haus. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass neben der Bonusgeltendmachung auch der Abrechnung bis 28.02.2014 (für 14 Monate!) widersprochen werden sollte. Außerdem bedarf es einer Verbrauchskorrektur, da wurde offensichtlich geschätzt und großzügig nach oben abgerundet ???.

Gruß, khh
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 07. April 2014, 14:24:36
@ khh u. @ George65,

gut, wird gemacht. Aber auch erst gegen Abend, da jetzt keine Zeit!
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: berghaus am 07. April 2014, 14:36:17
Ich finde es immer noch unschön, wenn hinter den Kulissen des Forums Ratschläge ausgetauscht werden, die dadurch der Kontrolle der Forumsmitglieder entzogen werden.

Da kämpfen zwei Mitglieder darum, einem Ratsuchenden helfen zu dürfen, und der eine weiß nicht, was der andere schon getan hat.

Und weitere Ratsuchende haben nichts davon, weil sie von den Informationen auch der Ratsuchenden abgeschnitten sind.

Ich meine dies ist ein öffentliches Forum, in dem die Gedanken und Ideen eben zur Kontrolle durch alle frei diskutiert werden sollten.

Ein Ratgeber sollte von seinen Textvorschlägen so überzeugt sein, dass er Kritik nicht fürchtet.

Niemand ist fehlerfrei!

berghaus 07.04.14
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 07. April 2014, 14:38:29
@ Didakt : danke auch Ihnen für Ihre angebotene Hilfe. Bin noch auf Arbeit, kann Ihnen aber heute nachmittag auch meine Rechnungsdaten per PM schicken, vielleicht macht es dann das ganze etwas leichter?

Gruß - George

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG - OFF TOPIC
Beitrag von: khh am 07. April 2014, 15:33:49
Ich finde es immer noch unschön, wenn hinter den Kulissen des Forums Ratschläge ausgetauscht werden, die dadurch der Kontrolle der Forumsmitglieder entzogen werden. ...

@berghaus,

ausgerechnet SIE echauffieren sich ?  Und SIE sind dann womöglich der "Ober-Kontrolleur" ;D ?
Dreimal dürfen Sie raten, warum wir das genau SO und nicht anders händeln.

Übrigens hält Sie niemand davon ab, auch selbst mal was Konstruktives zu Papier zu bringen !!

Jetzt muss ich weg, khh
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: berghaus am 07. April 2014, 15:48:17
@khh

Sie machen das schon sehr schön und richtig, aber eben nicht immer!  ;D

Sie sollten trotzdem die Öffentlichkeit nicht scheuen und auch mal - zum Nutzen aller - Irrwege zugeben!

berghaus 07.04.14
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 07. April 2014, 16:18:19
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass neben der Bonusgeltendmachung auch der Abrechnung bis 28.02.2014 (für 14 Monate!) widersprochen werden sollte. Außerdem bedarf es einer Verbrauchskorrektur, da wurde offensichtlich geschätzt und großzügig nach oben abgerundet ???.

Gruß, khh

Meine volle Zustimmung.
Ich weiß, niemand kann mir hier garantieren, dass alles zu meiner Zufriedenheit ausgeht. Jedoch ohne dieses Forum hier, hätte es ziemlich sicher kein gutes Ende für mich. Jetzt habe ich zumindest ein sehr gutes Gefühl  :)

@ Didakt: bin wieder zuhause und habe Ihnen eine PM geschickt
@ Berghaus: ich werde gerne hier (mit Zustimmung von @Didakt und @khh über den Ausgang später berichten.
   Es ging mir dabei sicher nicht drum, anderen Ratsuchenden Informationen oder Tipps vorzuenthalten, aber manche Sachen klärt man halt
   besser Intern  ;)
Edit: @ khh und @ Didakt:

Das mit der Sonderkündigung was ich am Ende der PM schrieb, hat sich wohl erledigt, da ich jetzt gesehen habe, dass mir Almado schon im Januar den Tarifwechsel mitgeteilt hat, wenn auch ohne Preise.
Überhaupt fand ich die Dezembermail sehr irreführend, da ich dadurch von den gleichen Preisen wie im 2013 ausging.
Hier ein Auszug der Email in Wortlaut:

Sehr geehrter Herr xxxx

Weihnachten steht vor der Tür - das Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu.
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Zitat Ende.

Natürlich nimmt man doch 50€ gerne mal mit, aber ich habe es hauptsächlich wegen der Preisgarantie gemacht.
Vielleicht mein Fehler, aber ich ging vom gleichem Preis wie für 2013 aus!
Im Kundenbereich konnte man nichts finden über die Preisgarantie für 2014.
Vielleicht hätte es mich etwas stutzig machen sollen, da ich aber noch nie solche Probleme mit einem Energieversorger hatte,
war ich wohl etwas leichtsinnig.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: PLUS am 07. April 2014, 16:41:14
@georg65, ein Forum dient dem Austausch, das ist der Kern! Leider ist das bei diesem Forum inzwischen so, dass man "manche Sachen besser Intern klärt", wie Sie es ausdrücken.

Schön, dass Sie über den Ausgang später trotzdem noch berichten wollen. Ich hoffe, das Kind fällt nicht in den Brunnen ;) und Sie berichten nur vom Erfolg. Wie man lesen kann, will der eine oder andere Grünschnabel unter den alten Hasen ja immer noch von den Forenbeiträgen lernen:  "Da müssen wir Grünschnäbel sicher schon mal ein Kind in den Brunnen fallen lassen und uns mit Musterbriefen der Verbraucherzentralen und klugen Beiträgen wie den Ihren in den Foren zunächst begnügen." (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6870.msg32019#msg32019)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: berghaus am 07. April 2014, 19:07:49
Plus ist nicht zum ersten mal ein Meister der Steilvorlagen!

Leider verkürzt er die Zitate manchmal.
 
Immerhin hat er einen Link zu einem Beitrag von mir gesetzt, den ich neulich wegen der immer noch aktuellen Aufrechnung gesucht und in der Masse nicht gefunden hatte und der für mich nun nicht nur für die Diskussion hier sehr nützlich ist.

Etwas vollständiger lautet das Zitat in http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6870.msg32019#msg32019

Zitat
von berghaus am 6. September 2007  an  RR-E-ft
…………..Und was die Inanspruchnahme von Anwälten angeht, gebe ich Ihnen dem Grunde nach auch recht. Aber wir können doch nicht gleich das Geld, das wir Gaspreisrebellen beim Gaspreis sparen wollen, für Anwälte ausgeben. Da müssen wir Grünschnäbel sicher schon mal ein Kind in den Brunnen fallen lassen und uns mit Musterbriefen der Verbraucherzentralen und klugen Beiträgen wie den Ihren in den Foren zunächst begnügen.

Grünschnäbel waren wir alle mal und nun nach sieben Jahren gab es ein Einsehen und meine damaligen kritischen Anmerkungen zu den Bezeichnungen (auch noch an anderer Stelle) und meine vor kurzem geäußerte Anregung führte zum Erfolg:  Forengötter und andere diskriminierende Bezeichnungen wurden abgeschafft:

Zitat
von berghaus am 6.September 2007
……….Doch wir sollten sachlich bleiben und Sie als Foren-Gott sollten nicht einen anderen fleißigen Forengott persönlich so angreifen und vor allem nicht so stark den Juristen heraushängen lassen.
Jedenfalls freue ich mich als Grünschnabel und Nichtjurist über Ihre Aussage, dass man bei Sonderverträgen möglicherweise doch aufrechnen darf......

Und im Übrigen: Man lernt nie aus! Das gilt auch für .....! ;D

berghaus 07.04.14
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: PLUS am 07. April 2014, 19:53:32
Plus ist nicht zum ersten mal ein Meister der Steilvorlagen!
Leider verkürzt er die Zitate manchmal. Immerhin hat er einen Link zu einem Beitrag von mir gesetzt, den ich neulich wegen der immer noch aktuellen Aufrechnung gesucht und in der Masse nicht gefunden hatte und der für mich nun nicht nur für die Diskussion hier sehr nützlich ist.
Was soll daran nützlich sein?? ??? @berghaus, mein Link führt genauso zum vollständigen Beitrag wie Ihr Link. Sie erwarten doch hoffentlich nicht, dass man Ihre Beiträge jeweils vollständig zitiert. Sie tun das ja selbst nicht. Das ist auch gut so! Je weniger Sie von sich zitieren je besser. ;)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 07. April 2014, 21:28:22
Ich finde es immer noch unschön, wenn hinter den Kulissen des Forums Ratschläge ausgetauscht werden, die dadurch der Kontrolle der Forumsmitglieder entzogen werden.

Da kämpfen zwei Mitglieder darum, einem Ratsuchenden helfen zu dürfen,...

@ berghaus, das fehlte mir gerade noch, mich Ihrer oder anderer "Kontrolle" unterziehen zu sollen. Sie amüsieren mich immer mehr! :) Wo sind wir hier denn? Was geistert nur in Ihrem Kopf herum?
Hier "kämpfen" auch nicht zwei Mitglieder. Sie "stimmen" sich wohl eher ab! So was ist Ihnen naturgemäß unbegreiflich! ;D
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: norbertc am 08. April 2014, 13:48:21
@kkh

Tarif in 2013 Power Pack B Green 2700 . Ab 18.12.2013 almado exakt 2700 . Die Verlängerung kam online durch Eingabe des Zählerstands zustande .Wobei ich diesen Tarif bei Almado nicht finde.
Es werden 3Tarife angeboten, Vario / Privat / Kompakt.
In der Bestätigung stand nichts von einer Grundgebühr.
Ein SEPA Schreiben kam im Oktober oder November, hier sollte die Richtigkeit der Angaben bestätigt werden.
Wobei ich der Meinung bin dass eine "versteckte" Preiserhöhung vor Gericht keine guten Chancen hat.
 norbertc
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Daisy am 27. April 2014, 20:55:57
Hallo!

Mein Lebensgefährte und ich gehörten auch zu den Almado-Genervten!
Wir sind zum 01.01.2013 einen Stromvertrag mit Almado eingegangen, zunächst für ein Jahr mit dem Tarif Bonus 12. Im September haben wir auch die viel beschriebene Email von Almado bekommen zwecks Sepa-Umstellung und mit der "versteckten" Preiserhöhung. Ich muss gestehen, wir haben beide die Email nicht sorgfältig gelesen. Dann irgendwann kam das Schreiben von Almado mit einem Scheck über 50,00 € als Treuebonus, wann man um ein Jahr verlängert. Darauf sind wir eingegangen. Bis dahin hatten wir ja auch kein Problem mit Almado.

Nachdem wir bis Anfang März 2014 keine Jahresabrechnung  für 2013 von Almado bekommen hatten, haben wir uns telefonisch mit Almado in Verbindung gesetzt. Es hieß, wir würden die Abrechnung bis Ende März erhalten. Dies war auch der Fall. Mit Datum 31.03.2014 erhielten wir von Almado eine Verbrauchsabrechnung jedoch für den Zeitraum 01.01.2013 bis 28.02.2014 und nicht für den Zeitraum 01.01.13 bis 31.12.13. Der Zählerstand zum 28.02.2014 wurde auch nur geschätzt. Wir hatten jeden zum 31.12.2013 den Zählerstand mitgeteilt. Eine Abrechnung zum 31.12. müsste daher eigentlich problemlos möglich sein. Zudem beinhaltete die Rechnung zwei Preiserhöhungen, einmal zum 01.06.13 und einmal zum 17.12.13. Gut, wie bereits oben erwähnt, sind das wohl die Preiserhöhungen in den Mails, die wir nicht sorgfältig gelesen hatten.

Dieser Abrechnung haben wir jedoch sofort widersprochen und eine ordentliche Abrechnung für ein Jahr, also vom 01.01.13 bis 31.12.13 gefordert. Laut Rechnung vom 31.03.2014 sollte die Nachzahlung über 102 € zum 15.04.14 meinem Konto abgebucht werden. Der nächste Abschlag in Höhe von 72 € sollte erst am 01.05.14 dann fällig sein.

Es wurden jedoch im April sowohl die 102 € als auch 72 € Abschlag meinem Konto abgebucht, und zwar nunmehr von 365 AG. Alle Abschläge zuvor und auch die 102 € Nachzahlung wurden von Almado abgebucht. Ich habe daher die 72 € zurückgehen lassen und in einem Brief dies darin begründet, dass der nächste Abschlag ja erst zum 01.05. fällig sein solle und daher eine Überzahlung vorliegen würde. Außerdem habe ich einer 365 AG (die ich bis dahin nie kannte) keine Lastschriftermächtigung erteilt,   sondern nur Almado.

Jetzt haben wir mit Datum vom 17.04.2014 per Email eine neue Verbrauchsabrechnung von Almado bekommen, nunmehr für den Zeitraum 01.01.2013 bis 15.12.2013, also wieder nicht für ein volles Jahr!
Abgesehen davon, dass uns Almado 5,04 € für die Rücklastschrift berechnet, kommt Almado jetzt auf eine Gutschrift zu unseren Gunsten von 42 €. Hierüber sollen wir in den nächsten Tagen einen Scheck erhalten. Der Hammer ist jedoch, dass wir nunmehr einen Abschlag von 99 € monatlich leisten sollen!!!

Ich werde natürlich diesen Scheck nicht einlösen und ich werde auch dieser Abrechnung widersprechen. Ebenso der neuen Abschlagszahlung von 99 €!!!

Wir hatten bereits mit unserem ersten Widerspruchsschreiben versucht, von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen mit der Begründung, dass uns die beiden Preiserhöhungen erst durch die Rechnung zum 31.03.2013 bekannt geworden sind. Darauf ging Almado aber gar nicht ein.

Wir sind nicht gewillt, künftig 99 € Abschlag zu zahlen. Was können wir jetzt tun?

Was passiert, wenn wir Lastschrifteinzüge über 99 € zurückgehen lassen und per Überweisung weiterhin 72 € Abschlag leisten?

Wie kommen wir vorzeitig aus dem Vertrag raus?

Aufgefallen ist uns noch, dass unser Tarif ab 17.12.2013 "almado robust" sein soll. Hierüber haben wir von Almado überhaupt keine Informationen erhalten. Ich habe alle Emails nachgelesen. Die "verstreckten" Preiserhöhungen habe ich (nunmehr) gelesen, aber keinen Hinweis auf "almado robust". Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen?

Über schnelle Antworten wären wir sehr dankbar.

LG
Daisy

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: bolli am 28. April 2014, 10:55:19
@Daisy
Bei Ihnen kommen wohl mehrere Dinge zusammen. Zunächst einmal war die Reaktion der beanstandeten Rechnung richtig. Ihr erstes Vertragsjahr geht vom 01.01. bis 31.12. . Lassen Sie sich davon nicht abbringen. Auch die neue Rechnung ist fehlerhaft und noch problematischer, da sie vermutlich keinen Neukundenbonus enthält. Denn Almado versucht die "Verlängerung" des bisherigen Vertrages in einen neuen Vertrag zu packen und dadurch erfüllen Sie nach deren Ansicht nicht die Bonusvoraussetzung "Lieferung aus diesem Vertrag mindestens 1 Jahr". Das war wohl der Sinn der Weihnachtsaktion. Dem ist aber nicht so. Das Vertragsverhältnis wird lediglich Also bestehen Sie weiterhin auf einer korrekten Jahresrechnung. Diese sollten Sie mit Fristsetzung (4 Wochen) einfordern und androhen, danach die Schlichtungsstelle Energie (SE) einzuschalten.

Per Sonderkündigung aus dem bisherigen Vertragsverhältnis herauszukommen dürfte zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich schwierig bis unmöglich werden, da man diese Möglichkeit nur bis zum Inkrafttreten der angeblichen Preiserhöhung hat. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, die zu prüfen ist, nämlich ob die Preiserhöhung überhaupt zulässig ist (das gilt übrigens für beide aus 2013). Lesen Sie dazu mal meine Ausführungen in  diesem (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18950.0) Thread im Beitrag #3 die Nrn. 2-4.

Die Höhe der Abschläge orientiert sich am Vorjahresverbrauch. Berechnen Sie mit den Verbrauchsdaten von 2013 die voraussichtlichen Kosten in 2014 (ohne die Preiserhöhungen) und dividieren Sie diese durch 12. Dann haben Sie den monatlichen Abschlag. Diese Berechnung und den Widerspruch wegen der unzulässigen Preiserhöhung (wegen der möglicherweise unwirksamen Preisanpassungsklausel in den AGB) senden Sie per Einwurfeinschreiben an den Versorger. Die errechneten Abschläge überweisen Sie fortan manuell unter Angabe der Kd-Nr. und des Monatangabe, für den der Abschlag gilt.
Wenn Sie Glück haben, kündigt er Ihnen von sich aus.  ;)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 28. April 2014, 16:52:55
Hallo George65,

den vorstehenden Beitrag von @ Daisy unter der Antwort # 34 haben Sie sich sicher auch zu Gemüte gezogen. Erstaunlich, wie sich der Sachstand mit Ihrem gleicht - auch in terminlicher Hinsicht. Na denn, es ist nur noch brachial zurückzuschlagen! ;)

MfG
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 29. April 2014, 01:05:20
Hallo Didakt,

in der Tat, als ich Daisy`s Beitrag lass, dachte ich unweigerlich an meine eigene (Almado) -Geschichte.
Das ganze hat ein System! Mich wundert´s nur etwas, dass man solchen nicht das Handwerk legen kann.
@Daisy: lassen Sie sich nicht unterkriegen, auf keinen Fall dem Tarifwechsel schon 2013 zustimmen! Ich versuche sogar mit Didakt´s Hilfe, dem Tarifwechsel (da nur versteckt in einer Email angekündigt) für 2014 zu widersprechen.

LG George
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: bolli am 29. April 2014, 09:05:13
@Daisy: lassen Sie sich nicht unterkriegen, auf keinen Fall dem Tarifwechsel schon 2013 zustimmen! Ich versuche sogar mit Didakt´s Hilfe, dem Tarifwechsel (da nur versteckt in einer Email angekündigt) für 2014 zu widersprechen.
Es sollte Ihnen nicht um Tarifwechsel gehen. Bei den Vertragsabschlüssen geht es um vereinbarte Preise und die Bedingungen, zu denen der Vetrag abgeschlossen wurde. Nur das ist interessant. Wie der Tarif heisst, ist völlig nebensächlich. Da würde ich gar nicht mit denen rumzanken. Sie haben zu bestimmten Preisen und Bedingungen abgeschlossen. Und wenn diese geändert werden sollen, bedarfs es dafür entweder Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder eine wirksame Ermächtigung (z.B. bei Preisanpassungen mittels Preisanpassungsklausel). Ist diese nicht vorhanden oder vermutlich unwirksam, gibt es keine Anpassung. So dürfte es sich bei den Preisen verhalten. Punkt. Den Tarifnamen können die sich schenken.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 29. April 2014, 11:32:42
@bolli: Sie haben völlig recht. Nur ging mir dabei nicht um den Tarifnamen als solches, viel mehr ist es so, dass Almado durch den Tarifwechsel nicht nur den Grundpreis erhöht hat, sondern zusätzlich versucht, dadurch den Neukundenbonus fürs erste Vertragsjahr zu umgehen.
@Daisy: ich bin selbst ein hilfesuchender, sprich kein Fachmann, aber nach meinen Erfahrungen wird man Ihnen hier gut helfen können, wenn Sie es wünschen. Viel Glück!
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 18. Juli 2014, 19:34:28
Hallo,

da ich immer noch Kunde von Almado bin, kann ich natürlich nicht ganz ausschließen, dass in Zukunft kein Ärger mit diesem Anbieter wieder passiert. Aber um allen anderen auch Mut zu machen, möchte ich hier mitteilen, dass es sich auf jeden Fall lohnt um sein Recht zu kämpfen.
Almado hat mir den 25% Bonus ausbezahlt und die Grundpreiserhöhung für 2014 storniert. Das ganze hat schon etwas gedauert und viel nerven und sehr viel Schreibarbeit gekostet.
An dieser Stelle möchte ich mich nochmal bei dem User @Didakt bedanken!
Er bot mir seine Hilfe an, wohl nicht wissend, was da wirklich auf ihn zukommt  :) Nicht wahr @Didakt?
Es war schon sehr viel Arbeit, die ihn sicherlich sehr viel Zeit gekostet hat und weit darüberhinaus, was man normalerweise in einem Forum als Hilfe erwarten darf.
Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich bin glücklich über die Hilfestellung von @Didakt.

Bei der Suche nach einem neuem Stromanbieter wird nicht nur der Preis entscheidend :)

Also, an alle hier: kämpft um eures Recht!
Und Didakt, ich kann nur noch vielen, vielen Dank sagen, das war viel mehr, als ich hätte erwarten dürfen 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 18. Juli 2014, 23:35:38
@George65

Gratulation zum Erfolg gegen diesen Laden!

Zwei Fragen hätte ich an Sie:


1) Hatten Sie zusätzlich die Schlichtungsstelle-Energie eingeschaltet? Und wenn, ist diese an dem Erfolg in irgendeiner Weise beteiligt?

2) Hatten Sie versucht aufgrund der Vorkommnisse zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 19. Juli 2014, 13:45:58
@Eni:

zu 1: ja, die SE - Berlin wurde eingeschaltet. Es kam zwar zu keinem Richterspruch (Almado hat bereits vorher meinem Anliegen abgeholfen), ich denke aber, dass es schon sehr hilfreich war, da Almado vorher nicht mal auf meinen Widerspruch geantwortet hat.

zu 2:

Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe.
Der genaue Termin steht noch allerdings aus, warte diesbezüglich noch auf die Bestätigung.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 19. Juli 2014, 15:58:50
@Eni:

zu 1: ja, die SE - Berlin wurde eingeschaltet. Es kam zwar zu keinem Richterspruch (Almado hat bereits vorher meinem Anliegen abgeholfen), ich denke aber, dass es schon sehr hilfreich war, da Almado vorher nicht mal auf meinen Widerspruch geantwortet hat.

Na, dann kann ich ja noch hoffen. Bei mir ist die Schlichtungsstelle auch eingeschaltet, aber Almado ist meinem Widerspruch bisher nur durch eine "korrigierte" Abrechnung begegnet, die  - eigentlich dachte ich, das ist nicht möglich - noch fehlerhafter ist als die erste. Nun habe ich trotz ca. 500kWh Verbrauch unter Paket-kWh noch einen Mehrverbrauch auf der Rechnung.  :o
Also ist bereits der 2. Widerspruch raus.
Das wird sich also hinziehen...

Danke, dass Sie hier nochmal berichtet und meine Fragen beantwortet haben.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 19. Juli 2014, 16:18:06
Dass die korrigierte Abrechnung wieder fehlerhaft sei, ist wahrscheinlich bei denen normal  :o
War zumindest bei mir auch so. Es sind immer wieder falsche Abrechnungen gekommen, zwischenzeitlich auch wenig schöne Inkasso Schreiben. Da mussten schon einige Briefe und E-Mails mit der SE und Almado ausgetauscht werden, bis es letztendlich gepasst hat. Hier ist Ausdauer und Geduld gefragt.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: uwes am 21. Juli 2014, 18:11:46
Zitat
Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei
Das habe ich auch schon einmal gesagt. (Geschrieben)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 23. Juli 2014, 00:17:19
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Dies hätte ich gestern noch nicht unterschreiben mögen. Heute Abend kam jedoch die Akzeptanz meiner Sonderkündigung in mein Postfach geflattert. Dies allerdings nachdem diese vorher erst mal abgelehnt wurde. Ausgestanden ist es damit allerdings noch nicht. Sie wollen jetzt zum 31.07. die Abschlussrechnung erstellen, ohne dass ich bisher eine korrekte Jahresabrechnung für 2013 hätte. Dieser habe ich bisher 2x widersprochen. Nun wollen sie die Jahresabrechnung also in eine Schlussrechnung umwandeln und damit direkt 19 Monate abrechnen. Ne, ne, ne, ne - so ja nun nicht.

Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: winwood am 23. Juli 2014, 10:46:30
Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten.
Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. Und genau das tue ich auch nicht. Die können sich mit ihrem Inkasso auf den Kopf stellen. Solange keine Abrechnung da ist, die korrekt und nachvollziehbar ist, und die werde ich prüfen lassen, gibt das nur die alten Abschläge.
Fertig und Feierabend. Nur am Geld kann man die packen, und vor allem: deren Spiel nicht mitspielen. Sollen die mich verklagen. Aber das Geld werden die bald auch nicht mehr haben.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 23. Juli 2014, 11:24:05
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Nicht nur wegen des Widerspruchs gegen die versteckte Preiserhöhung, sondern in erster Linie vor allem, wenn überhöhte Abschlagszahlungen verweigert werden. Das führt nämlich zwangsläufig zur Verminderung der Liquidität dieses Ladens. Wenn alle Kunden sich in dieser Hinsicht nicht über den Tisch ziehen ließen, wäre der Versorger sehr schnell in der Insolvenz.

... Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen, sondern müssen rechtlich begründet sein!
[/quote]

So ist es! Sonst hat man bei einem möglichen Rechtsstreit vor Gericht schon mal schlechte Karten!


Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.


Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.

Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. Aber es ist bei der ganzen Wuselei schon so, dass einem das Hemd näher ist als der Rock! :)
 
 
 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22
Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten. Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. ...

So ist es. Nach einer korrekten Abrechnung erhöhte Abschläge oder Forderungen aus nachfolgenden Abrechnungen muss man aber ebenfalls nicht bezahlen, soweit die Erhöhung auf unwirksame Preiserhöhungen zurückzuführen ist (bspw., wenn eine Preiserhöhungsmitteilung in mehrseitigen Infos "versteckt" wurde oder wenn die verwendete AGB-Preisanpassungsklausel unwirksam ist), man der Preiserhöhung begründet widersprochen hat und diese damit auch strittig ist.

Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint. Als Leser dieses Forums findet man viele diesbzgl. Gerichtsurteile mit anwaltlicher Kommentierung.
Und speziell zur 365 AG (almado/immergrün) und deren Preiserhöhungsmitteilungen sowie zu deren bis ca. August 2013 verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gibt es Hinweise verschiedener User.


Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist gemäß Ziff. 10 Abs. 5  - zumindest lt. der aktuellen AGB - 
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig!

Zu den Themen "Aufrechnung" sowie "Zurückbehaltung" hat aber ja bereits @Didakt ausführlich geschrieben und im Forum findet man dazu weitere Ausführungen (Tipp: hin und wieder mal die Suchfunktion verwenden!).     
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 23. Juli 2014, 18:29:05
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" und diese korrekt und rechtskonform durchzuführen. Und da hilft einem im Zweifel, um tatsächlich Rechtssicherheit zu erlangen, nicht die Suchfunktion eines Forums weiter.

Ich kann den Ausführungen von Didakt folgen, da ich das so auch in Erinnerung hatte und letztendlich auch logisch ist, dass man den Vertragspartner erst in Verzug setzen muss. Aber genau deshalb ist es ja wichtig zu differenzieren. Ich zumindest wollte nach Erkennen der Machenschaften so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und auch die gesamte Angelegenheit hinter mich bringen. Da ich meine erste Abrechnung erst nach 18 Monaten, mit einem Abrechnungszeitraum von ebenfalls 18 Monaten erhielt, hätte es ewig lange gedauert bis ich durch zukünftige Aufrechnung NACH Erhalt einer weiteren falschen Abrechnung und NACH Einschalten der Schlichtungsstelle zum ersten Mal hätte aufrechnen können. Um genau zu sein, hätte bereits das 3. Belieferungsjahr begonnen. Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften. So gesehen, war ich nicht unsicher, ob das rechtlich so standhalten würde, sondern relativ gewiss, dass es so nicht 100%ig korrekt ist. Rein moralisch habe ich aber keine Probleme damit. Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.

Heute kam das Schreiben der Schlichtungsstelle, in dem Immergrün/Almado die vollumfängliche Abhilfe der Beschwerde ankündigt. Dabei wird explizit die Einberechnung des Bonus und die Rücknahme der Preiserhöhung genannt. Die falschen Zählerstände, ungerechtfertigte Mehrverbrauchbeträge und falscher Abrechnungszeitraum finden jedoch keine Erwähnung. Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 23. Juli 2014, 19:48:13
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...

@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe. 

Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann. Die Suchfunktion dieses Forums hilft schon, da zum Thema "Aufrechnung" in diesem speziellen Forum auch Beiträge bzw. Stellungnahmen sachkundiger Anwälte vorliegen ! 

Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser  -  bringt anscheinend nichts :-\ :(. 

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 23. Juli 2014, 21:46:56
Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...

Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.

Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.

Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. :)


Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 24. Juli 2014, 00:14:19
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...

@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe. 

Nehmen Sie sich doch einfach mal nicht so wichtig. Es ging auch vorher schon um "Aufrechnung", und Sie schrieben selbst von "Geldentzug" und "Zahlungskürzung".
Ja, JEDER bei klarem Verstand wird genau feststellen können, dass es genau darum ging - nur Sie nicht. Was schließen wir jetzt daraus?

Wollen Sie jetzt direkt schon wieder hier mit mir anfangen? Haben Ihnen die Verwarnungen noch nicht gereicht? Dann machen Sie mal weiter so.

Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann. 

Rechtfertigungsversuche. Ich lach' mich scheckig. Vor wem sollte ich mich rechtfertigen? Vor Ihnen? Geht der Größenwahn schon wieder mit Ihnen durch? Und dieser Thread wird wie alle anderen jetzt auch von Ihnen kaputt gemacht?
Ihr oberlehrerhafter Art können Sie sich sparen. So viel wie Sie in diesem Forum schon an Fehlinformationen verbreitet haben, dürfte durch niemanden mehr aufzuholen sein. ICH schreibe zumindest sehr explizit dazu, dass meine Herangehensweise für MICH die richtige ist und nicht unbedingt für andere ratsam ist. Ich kann daher nur schließen, dass Ihr einziges Bestreben mal wieder das ist, Streit zu erzeugen.

Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser  -  bringt anscheinend nichts :-\ :(.

Sie haben doch überhaupt keine Diskussionskultur. Sie weisen zurecht, wo es nichts zu zurechtweisen gibt und geben unzusammenhängende Statements von sich. Das Hauptanliegen ist immer wieder unliebsame User mundtot zu machen und dieses Forum als Bühne zu missbrauchen. Also warum nehmen Sie das Wort "diskutieren" überhaupt in den Mund? Das ist wie der Blinde, der von den Farben spricht.

Titel: OFF TOPIC
Beitrag von: khh am 24. Juli 2014, 00:40:36
... Wollen Sie jetzt direkt schon wieder hier mit mir anfangen? ... Geht der Größenwahn schon wieder mit Ihnen durch? ... Sie haben doch überhaupt keine Diskussionskultur. ...

Ganz sicher nicht, denn der zum Schluss meines vorherigen Beitrags bereits genannte Grund bestätigt sich
leider :( :( :( !
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 24. Juli 2014, 00:50:45
Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...

Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.

Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.

Das mag sein. Ich habe auch nie behauptet, dass ich juristisch korrekte Fachausdrücke benutze. Es geht um eine Beschreibung meines Tuns. Und das dürfte durch diese Termini hinreichend verständlich sein.

Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

"Wild-West-Methoden"? Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. Und wo ist bitte die ökonomisch sinnvolle Alternative? Wenn ich meinem Geld hinterherlaufe, muss ich im Zweifel am Ende selbst klagen. Das dürfte auch nicht billiger kommen und ist mit Kosten und Risiken verbunden.

Außerdem vernachlässigen Sie den nicht ganz unerheblichen Umstand, dass Immergrün und Konsorten recht bald insolvent sein dürften. Und da geben Sie ernsthaft den Rat, bei berechtigten Forderungen an das Unternehmen rigoros auf Rücklastschriften zu verzichten? Finde ich in dem Zusammenhang gefährlicher als mein Weg.

@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. :)

Ja, das lesen wir hier ja täglich, wie unglaublich erfolgreich die Leute ihre Rechnungen einfordern. Wie kommen Sie auf einmal auf das schmale Brett? Und wie kommen Sie darauf, dass das dann in "abgekürzter Weise" weitergegangen wäre? Jeder einzelne Erfahrungsbericht hier zeugt vom Gegenteil. Ich habe jetzt, nach gerade mal 3 Wochen, meine Sonderkündigung durchgesetzt und zumindest die Zusage an die Schlichtungsstelle, dass abgeholfen wird. In 2 Wochen werde ich vom neuen Versorger beliefert, und Inkasso-Drohungen oder gar Strom-Sperr-Ankündigungen sind dann etwas, worüber ich mir dann zumindest keine Gedanken mehr machen muss.

Ich kann daraus nur folgern, dass einzig Ihre Verbrüderung mit khh zu einer so wenig zielführenden Sichtweise und rechtlichen Bewertung führt, was ich als höchst unprofessionell empfinde. Schließlich lesen auch andere User hier und können nicht wissen, dass Sie beide grundsätzlich gemeinsame Sache machen und dann auch schon mal die Erfahrungen anderer User in der Luft zerreißen, obwohl diese mitunter effektiver als Ihre sind.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 24. Juli 2014, 09:47:42
...Und wo ist bitte die ökonomisch sinnvolle Alternative?

...Außerdem vernachlässigen Sie den nicht ganz unerheblichen Umstand, dass Immergrün und Konsorten recht bald insolvent sein dürften.

Diese Frage und Feststellung kommt Ihnen etwas spät in den Sinn. Um mal Klartext zu schreiben: Wie viele der übrigen Almado-Geschädigten haben auch Sie Ihren Schlamassel in erster Linie selbst verschuldet! Gier frisst bekanntlich Hirn und Unkenntnis schützt vor Nachteilen nicht. Sie haben sich schlicht und einfach von diesem am Rande der Legalität agierenden Versorger über den Tisch ziehen lassen, weil Sie von der Materie wenig bis keine Ahnung hatten, Warnsignale missachteten und sich vermutlich auch unterjährig um Ihre Verbrauchsbelange überhaupt nicht gekümmert haben. Ich habe einige Verbrauchsabrechnungen eingesehen. Was mir dabei unter die Augen kam, war schier unglaublich. Die Gründe dafür finden sich zum größten Teil in der Unachtsamkeit und auch im Unvermögen der benachteiligten Almado-Kunden wieder. Ich erspare mir an dieser Stelle eine Aufzählung.

Und jetzt ist endgültig Schluss mit dem Diskurs. Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen. Die Zeit dafür ist mir zu schade. 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: winwood am 24. Juli 2014, 15:35:25
So, und wo waren bitte die Warnsignale?
Haben Sie, als die Klitsche anfing und in den Himmel gelobt wurde, irgendwo Warnsignale gesehen? Im Gegenteil!


 >:(  Verschuldet hat DAS kein Kunde, sondern das haben sich Profiabzocker einfallen lassen.
So langsam gibt das hier schon antworten, das ist schon nicht mehr schön.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 24. Juli 2014, 20:03:36

@LearPilot, wirklich nicht?

Ab deren Auftritt als Energieversorger waren bspw. als "Warnsignale" durchaus ersichtlich:
- die zuvor schon bekannte (nicht gerade seriöse) Geschäftstätigkeit der Protagonisten;
- eine nicht besonders üppige Eigenkapitalausstattung der AG und der Vertrieb-GmbH's;
- ein Geschäftsmodell mit "Lock-Preisen" für das 1. Jahr, die kaum auskömmlich sein konnten;
- rechtlich höchst fragwürdige, zumindest aber wenig kundenfreundliche AGB-Bestimmungen;
- Warnungen im Netz vor den Praktiken der "Billiganbieter", ab 2012 speziell auch zu Almado;
usw., usf.

Gruß, khh
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: userD0012 am 24. Juli 2014, 21:52:09
@LearPilot, wirklich nicht?

Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 24. Juli 2014, 22:39:47

Selbstverständlich nicht! Aber mit den von mir angeführten "Warnhinweisen" sollte man sich besonders bei
unbekannten Anbietern schon vor Abschluss eines Vertrages befassen.

Und AGBs sollte man bei Auftragserteilung auch nicht einfach akzeptieren, wenn man diese nicht mal in den wichtigsten Punkten gelesen oder womöglich nicht verstanden hat! Genau das ist aber leider immer wieder festzustellen und im Nachhinein beklagt man sich dann ::).
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Shangrila09 am 24. Juli 2014, 23:35:15
Guten Abend,

vielleicht eine erfreuliche Nachricht für manchen.
(Allerdings ist dieser Anbieter trotzdem Null Sterne wert!)

Letzte Woche hätte Almado mir meine Schlussrechnung zustellen sollen, aber wer hätte es geahnt.
Dies ist nicht geschehen.
Trotz einer Email des Kundenanwalts, das man mir umgehend die Abrechnung zukommen lassen würde.
Danach habe ich im Forum gesucht ob ich gleich die Schlichtungsstelle einschalten darf oder Almado nicht doch noch einmal anschreiben muss.

Dabei bin ich auf den Beitrag von LearPilot  gestoßen.
Ich hatte Almado praktisch im Februar bereits darauf hingewiesen, dass es bitte keine Willkürlichkeit an den Tag legen soll, ansonsten würde ich die Schiedsstelle kontaktieren.
Natürlich war das für Almado uninteressant, und ich hatte den bekannten Ärger.
Aber ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht und noch einmal geschrieben.
Hatte ja schon Übung.
Und mir dabei das Schreiben von LearPilot als Vorlage genommen.

Und jede Äußerung mit der Drohung unterlegt die Schiedsstelle zu informieren.
Da stand öfter drin, dass ich die Schiedsstelle anschreibe als alles andere....
Das ist normalerweise überhaupt nicht mein Ding.

ABER.... Almado hat nichts anders verdient, oder besser gesagt man kommt nicht anders weiter  bei dem Verein.

Unter anderem stand, dann in meinem Schreiben, ..sollten Sie sich melden und nicht den richtigen Bonus ausweisen und das Geld überweisen, werde ich umgehend die Schiedsstelle informieren.
Abschließend behalte ich mir vor noch die Verbraucherschutz-Zentrale zu informieren.

Und sie da, ich bekam eine Mail, das Geld wird überwiesen, keine Abrechnung.
Aber  gut, es stand etwas von 5 Tagen Überweisungszeit, das konnte ich ja nun warten.
Warten hat man ja schließlich geübt. Am folge Tag kam die Abrechnung mit Bonus!!!
Einen weiteren Tag später war das Geld auf meinem Konto.

Ich kann die Rechnung zwar nicht nachrechnen, egal wie ich es mache ich komme nicht auf deren Beträge...
Aber es kommt annähernd hin, und wegen ein paar Cent mache ich hier nicht weiter rum.
Dieses Erlebnis hat mich genug Zeit und Nerven gekostet.
Das ist es mir nicht wert.

Es kam bei mir doch noch zu einem „guten“ Abschluss und das ganze ohne Schiedsstelle...
Vielleicht hat Almado ja doch eine klitzekleine Kleinigkeit gelernt....
Das sie an mir gar nichts mehr verdient hätten, hätte ich die Schiedsstelle angeschrieben!
Ich kann also jeden nur empfehlen sich zu Beschweren und auf den Vertrag zu pochen, und wenn es sein muss massiv drohen, was  wirklich traurig ist.

Das wars von mir, und vielen Dank an dieser Stelle an dieses Forum, allen voran an khh und Didakt, deren Hilfestellung mir sehr geholfen hat.  Danke!

Gruß Shang

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: userD0012 am 25. Juli 2014, 09:31:41
Selbstverständlich nicht! Aber mit den von mir angeführten "Warnhinweisen" sollte man sich besonders bei
unbekannten Anbietern schon vor Abschluss eines Vertrages befassen.
Das passiert mir auch kein zweites Mal, soviel steht fest. Wobei ich sagen muss, dass Almado auch alles andere, bisher gewesene deutlich in den Schatten stellt. Auf kleinere Scharmützel mit Billiganbietern bin ich ja schon gefasst, das hatte ich in der Vergangenheit auch schon. Dennoch hat sich das finanziell immer gelohnt für mich und war eigentlich kaum Zusatzaufwand, zumal ich nicht auf den Kopf gefallen bin.

Bei Almado sieht das aber nun wirklich anders aus. Während ich bei anderen Billiganbietern eher den Eindruck hatte, die können nicht besser, weil aufgrund der Kosteneffizienz wahrscheinlich zu wenig Personal und schlechte Prozesse vorhanden sind, steckt bei Almado ja ganz klar Methode und planvolles Vorgehen dahinter. Diese "Bösartigkeitskomponente" war mir bislang so nicht bekannt und meiner Meinung nach vor anderthalb Jahren auch noch nicht offensichtlich, als ich dort Kunde wurde.

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 29. Juli 2014, 03:27:42
Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung.

Genau so ist es. Damals waren die Praktiken eben noch nicht offensichtlich und das ist den Herren Didakt und khh auch sehr wohl bekannt, da es diese Diskussion immer wieder gibt. "Selber Schuld" kommt eben dann als letztes Argument, wenn man von der Linie der Herren abweicht . Da wird einem dann eine "Geiz ist Geil - Mentalität" unterstellt und die Opfer zum Täter gemacht. Andererseits haben die Herren aber auch keine Probleme, anderen mangelnde Empathie zu unterstellen, wenn es ihnen gerade in den Kram passt. Man dreht sein Fähnchen sozusagen den lieben langen Tag. Warum die nun hier sind, wenn die Geschädigten ohnehin für blöd gehalten werden? Kein Ahnung.

Ich habe jedenfalls jetzt erneut meine Abrechnung, mit Bonusverrechnung und kompletter Rücknahme der Preiserhöhungen, und gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt - außer dass zunächst die Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt wurden. Aber da dagegen auch widersprochen wurde, sind 3 von 4 Rücklastschriftgebühren nun auch aus der Rechnung raus. Diese letzte habe ich nun mit den Kosten meines letzten Widerspruchs aufgerechnet - und damit ist meine Sache nach nicht mal 4 Wochen durch. Lediglich der Abrechnungszeitraum stimmt noch nicht, wodurch ich faktisch nun aber nicht mehr beschwert bin. Dennoch habe ich dies noch mal angemahnt und die Schlichtungsstelle gebeten, das Verfahren noch aufrecht zu halten bis auch dieser Punkt korrigiert ist. Ich halte das für wichtig, da die späten Abrechnungen und viel zu langen Abrechnungszeiträume Kernpunkte bei den Machenschaften darstellen. Nur dadurch kann Kunden über lange Zeit ihr Sonderkündigungsrecht vorenthalten werden, da erst mit der Abrechnung eine Preiserhöhung offensichtlich wird. Und nur dadurch können über so lange Zeit zu leistende Gutschriften vorenthalten werden.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21
Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung für das betrügerische Geschäftsgebahren der Firma Almado und macht diese Praktiken nicht weniger illegal und verwerflich.
Genau so ist es. Damals waren die Praktiken eben noch nicht offensichtlich …

Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
Die Verbindungen zwischen almado / immergrün / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar,
dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60). 


… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung  § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh]

und

[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !


Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 29. Juli 2014, 18:07:49
Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).

Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. "Almado" kam Mitte/Ende 2012 so ins Gespräch, dass man durch sehr intensives Googlen hätte aufmerksam werden können. "immergrün" jedoch war 2012 noch komplett unbeleckt. Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?

… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung  § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh] [/quote]

Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? Es ist nicht mal sicher, dass die Vorgehensweise nicht rechtskonform ist. Eine Preiserhöhung wurde nicht angekündigt und damit das Sonderkündigungsrecht umgangen. Da ist es noch fraglich, ob überhaupt rechtswirksam eine Vertragsverlängerung stattgefunden hat und die Abschläge für das Folgejahr nicht sogar ohne Rechtsgrund eingezogen wurden.

[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !

Ja, die haben Sie aber nicht, sondern zitieren AGB der Unternehmen. Was hat das mit Rechtswissen zutun? Außerdem hatte ich bereits angemerkt, dass meine AGB anders aussehen und dort lediglich die Aufrechnung VOR dem Ablauf von 12 Monaten als unzulässig aufgeführt ist. Mein Vertragspartner ist auch nicht die 365-AG. Also, was soll das?

Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).

Ich bin auch gespannt, wann Ihnen hier endgültig der Gar ausgemacht wird und Ihnen die Möglichkeit genommen wird, andere User in Threads regelrecht zu verfolgen und zu stalken.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 29. Juli 2014, 19:28:11
Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. ... Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?

Was wahr ist, kann nicht "wahrer" werden, gelle ;D! Und warum "unterschlagen" Sie meine Anmerkung "Die Verbindungen zwischen almado / immergrün (seinerzeit ein 'Geschäftsfeld' der almado AG / jetzt der 365 AG !) / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar, dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum
der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60)"
?
 
Aber wenn man eigene Versäumnisse generell nicht wahrhaben will, dann werden selbst die von Jedem leicht nachprüfbaren Fakten in Abrede gestellt :(.


… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...
Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. ...
Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? ...

Damit wird mit Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen belegt, wie bspw. "Aufrechnung" rechtskonform erfolgen könnte, was zu vermitteln seit jeher Anspruch dieses Forums war und ist. 
Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben. Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !   

Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Eni am 29. Juli 2014, 22:15:37
Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben.

Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

Gott wie peinlich. Sie haben ja nicht mal einen eigenen Wortschatz und müssen sich selbst diesen noch von Didakt ausborgen.

Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !
 

Schon klar, dass Ihnen das nicht passt, dass es auf diese Weise sehr gut funktioniert hat. Und ganz richtig; es ist jedem selbst überlassen, wie er letztendlich agiert. Daher brauchen Sie auch nicht die Messer zu wetzen, wenn sich Jemand mal nicht an Ihre Ratschläge hält und auch nicht oberlehrerhaft andere User bevormunden, wem sie zu folgen haben. Die sind nämlich alle schon groß. Sie warnen nicht, sondern boykottieren Erfahrungsberichte, die Ihnen nicht passen. Ich nehme für mich nämlich nicht in Anspruch hier verbindliche Rechtstipps zu verbreiten.

Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)

Na, wenn Sie dies wenigstens tun würden. Dann wären sie ja 'ne Zeitlang unterwegs und das Forum zumindest vorübergehend auch für Andersdenkende frei nutzbar.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 29. Juli 2014, 22:24:42
"Eulen nach Athen tragen !!!"  ::) ::) ::)

-   E  N  D  E   -
 
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: RobiZ am 13. August 2014, 12:39:47
Ich bin gerade dabei mir einen neuen Stromanbieter zu suchen u. habe zwei Fragen:
An wen geht meine Kündigung 365 AG oder almado energy ?
Überlass ich dem neuen Stromanbieter die Kündigung oder kündige ich selbst ? 8)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 13. August 2014, 13:06:15
In diesem Fall besser selbst kündigen per Einschreiben-Einwurf mit der Formulierung
"zum Ablauf des ..." (365. Tag des Lieferjahres) an (siehe Impressum der almado-HP):

almado-ENERGY GmbH
Aachener Straße 1253
Bürogebäude 1
50858 Köln

Welchen neuen Stromanbieter haben Sie denn ins Auge gefasst ?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: RobiZ am 13. August 2014, 13:33:29
Also der Vertrag läuft ab dem 01.12.2013 und endet m.E zum 30.11.2014
Gibt es irgendwo nen "Mustertext" ?
Neuer Stromanbieter (1.700 kwH jährlich) sollen die Stadtwerke Osnabrück werden 8)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 13. August 2014, 13:54:19
Da muss man keinen "Roman" schreiben, es reicht auch bspw.:
 
"hiermit kündige ich mein o.g. Vertragsverhältnis zum Ablauf des 30.11.2014 (Ende des Lieferjahres) und bitte um Bestätigung. Vielen Dank.
Den Zählerstand werde ich zum vorgenannten Termin ablesen und Ihnen sowie die dem Netzbetreiber ... mitteilen."



Um den Verzögerungs- und Hinhaltetaktiken von almado/365 AG zu begegnen, empfehle ich:

Mit der Übermittlung des Zählerstandes gleich Anfang Dezember (in Textform und per Einschreiben-Einwurf) würde ich almado/365 AG zur Kenntnis geben, dass ich nicht zögern werde, mich  s o f o r t  mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, wenn eine korrekte Schlussrechnung nicht spätestens bis zum 11.01.2015 zugeht (spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses lt. § 40 Abs. 4 EnWG) oder aber die Überweisungs-Gutschrift des Abrechnungsguthabens auf meinem Bankkonto ...... nicht spätestens 14 Tage nach Erstellung der Abrechnung festzustellen ist !

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: RobiZ am 13. August 2014, 15:36:42
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen , sollte man jetzt schon die Kündigung absenden ?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: khh am 13. August 2014, 16:10:17
@RobiZ,

das ist schon x-mal diskutiert und beantwortet worden, auch mal andere Beiträge/in anderen Threads lesen
oder die Funktion "Suche" des Forums nutzen ;) .

Und was heißt "die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen oder so", das sollte man schon genau wissen
oder in der AGB seines Vertrages nachschauen ?!

Kündigungsfrist bedeutet, dass die Kündigung spätestens zu einem bestimmten Termin beim Adressaten zugegangen sein muss (aus Nachweisgründen daher per Einschreiben-Einwurf).

Ich kündige mindestens ca. 4 Wochen vor dem letztmöglichen Termin, um nötigenfalls noch korrigierend
eingreifen zu können !

Gruß, khh
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 04. September 2014, 13:19:16
Bin jetzt Almado zum 31.12 los und ein neuer Stromlieferant ist auch schon ab 01.01.2015 gefunden. Bin dann auf die Schlussrechnung gespannt, ich hoffe, dass es ohne Probleme zu Ende geht.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 05. September 2014, 20:07:57
Hallo George65, ich grüße Sie.

Ein wenig verwundert bin ich darüber, dass Ihr Almado-Vertrag trotz früherer Ausstiegsmöglichkeit nun doch erst am 31.12.14 (nach zwei vollen Vertragsjahren) endet. Wie kommt's? Nachteilig war das für Sie ja nun zwar auch nicht!

Es liegt in Ihrer Hand, der Schlussrechnung gelassen entgegenzusehen. Nach meiner Erinnerung dürfte eine nennenswerte Abschlagsüberzahlung  bis zum letzten Abschlag auszuschließen sein. Empfehlung: Unmittelbar vor Ihrer letzten Abschlagszahlung erstellen Sie mit Zählerablesung am 30.11.14 und Hochrechnung des Verbrauchs bis zum 31.12.14 für sich eine eigene Kostenrechnung. Danach bemessen Sie Ihren letzten - ggf. zu kürzenden - Abschlag an Almado. Die Schlussrechnung dürfte dann für Sie keine Überraschungen mehr enthalten! Wenn Sie möchten, begleite ich Sie dabei. Ggf. bitte kurze Info.

MfG
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 06. September 2014, 11:08:44
Hallo Didakt,

auch ich grüße Sie herzlich.
Almado will offenbar nichts mehr von einer früheren Ausstiegsmöglichkeit wissen.
Habe bei dem neuem Stromanbieter den Vertragsbeginn ab 01.10 gesetzt und den alten Vertrag, durch den neuen kündigen lassen.
Der neue Anbieter teilte mir mit, dass ich bis 31.12 an Almado gebunden bin und somit unser Vertrag erst am 01.01.2015 beginnt. Nicht weiter schlimm.
Aber ich freue mich schon, wenn es soweit ist. Der neue Anbieter ist ein seriöser (Stadtwerke) und dazu noch deutlich günstiger :)
Im Moment sieht es eher so aus, dass ich einen kleinen Betrag werde nachzahlen müssen. Somit keine Angst meinem Geld nachlaufen zu müssen. Ich meinte das eher so, dass hoffentlich der Strompreis und das alles auf der letzten Abrechnung stimmen werden. Man weiß es ja nie, aber ich werde es genau nachsehen, bevor ich was nachzahle.

Ich denke, ich komme jetzt allein zurecht. Freue mich aber über Ihren Angebot und ich werde Ggf. darauf zurück kommen, wenn ich darf.

Bis dahin beste Grüße

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 06. September 2014, 13:58:29
Hallo George65,

gut so, dann ist ja alles im "grünen Bereich"! :) Freut mich für Sie, dass Sie sich nun für einen seriösen Versorger entschieden haben, dessen Konditionen obendrein Ihre einhellige Zustimmung finden.
Vielleicht ergibt sich später noch ein Almado-Anlass für einen Gedanken-/Meinungsaustausch.

Alles Gute und ebenfalls beste Grüße.

Didakt
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 07. September 2014, 11:16:09
Hallo George65,

schauen Sie bitte mal in Ihr PM-Postfach.

MfG
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 07. September 2014, 16:34:54
Hallo Didakt,

Dankeschön für Ihre Nachricht. Habe Ihnen eben per PM geantwortet.

MfG
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Beatzekatze am 07. September 2014, 17:20:54
Hallo,

welche Infos werden denn per Nachricht übermittelt. Wäre schön, wenn auch andere Leser hiervon erfahren.
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 07. September 2014, 18:37:38
Es waren keine Infos, sondern lediglich was persönliches.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Beatzekatze am 07. September 2014, 19:00:36
Hallo,

besten Dank! Bin schon von anderer Stelle informiert worden, warum dieser Weg gewählt wird.....
Hoffe, dass sich die Profis hier nicht einschüchtern lassen und weiterhin so gut unterstützen....
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Didakt am 12. Januar 2015, 12:41:17
@ George65,

ich grüße Sie und wünsche ein gutes neues Jahr. Ist denn vertraglich alles sauber bei Ihnen abgelaufen?

MfG
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 12. Januar 2015, 13:22:22
@Didakt,

Dankeschön, ich wünsche Ihnen auch ein frohes, neues Jahr.
Bis jetzt ist alles sauber verlaufen. Ich habe, wie Sie mir empfohlen haben, allen 3 Versorgern den Zählerstand übermittelt.
Jetzt warte ich noch auf die Abrechnung des Altversorgers.
Ich werde Sie dann noch abschließend informieren, sobald das ganze auch erledigt ist.
Bis dahin weiter alles Gute und viel Spass auch in diesem Forum :)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: Reisefan am 27. Januar 2015, 17:37:19
Ich werde Sie dann noch abschließend informieren, sobald das ganze auch erledigt ist.

Hat sich in dieser Sache denn nunmehr etwas getan?
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 27. Januar 2015, 18:28:42
Nein, noch nicht. Ich warte immer noch auf die Endabrechnung von Almado, da ich aber eher mit einer Nachzahlung rechne, mache ich denen keinen Druck :)
Beim neuem Anbieter bin ich seit dem 01 Januar schon Kunde, von daher darf sich Almado meinetwegen auch gar nicht mehr melden :)
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: George65 am 11. Februar 2015, 15:59:29
Hallo Didakt,

Ihnen und allen anderen interessierten hier, möchte ich mitteilen, dass ich gestern die Schlussabrechnung von Almado per E-Mail erhalten habe.
Damit ist die Sache für mich endgültig erledigt. Ich bekomme sogar noch einen kleinen Betrag zurück erstattet. Zwar kündigte Almado die Erstattung erst in zwei bis drei Wochen per Verrechnungsscheck an, dagegen werde ich aber nichts mehr unternehmen, da warte ich es einfach ab.
Ich möchte mich hier nochmals bei allen für das tolle Forum bedanken, allen voran aber bei dem User @Didakt.
Sie haben sich wirklich für mich sehr viel Zeit genommen und Ihnen wurde die Menge Arbeit auch nie zu viel, oder haben es mich zumindest nie spüren lassen  :P

Allen hier, die ähnliche Probleme mit Ihrem Stromversorger haben, wünsche ich viel Glück und Beharrlichkeit in der Sache, es lohnt sich.

Grüße - George
Titel: Re: Almado AG / 365 AG
Beitrag von: uwes am 10. März 2015, 23:51:02
Ihnen und allen anderen interessierten hier, möchte ich mitteilen, dass ich gestern die Schlussabrechnung von Almado per E-Mail erhalten habe.

Vielleicht einmal ein Tipp an alle. Die 365 AG arbeitet ungenau. Viele haben seinerzeit über Verivox einen Vertragsantrag gestellt. Vertragsprtner sollte die Almado Energy sein. Man bestätigte aber die Kentnnisnahme und die Geltung der AGB der Almado AG. Bei beiden war im Antrag kein Hinweis auf die Eintragung im Handelsregister. Nun gibt es tatsächlich 2 Gesellschaften mit dem Begriff "almado" im Namen. Die Almado AG - später Almado.com AG ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 33752. Die Almado Energy GmbH ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 78194. Es sind 2 selbständige Rechtspersönlichkeiten. Die 365 AG ist die ehemalige Almado AG.
Verträge über Verivox sind aber mit der Almado Energy GmbH geschlossen worden. Rechnungen und Vertragsbestätigungen hat es von beiden Firmen gegeben.

Ich prozessiere gerade gegen die 365 AG und habe dem Gericht diese Unordnung einmal präsentiert. Ich bestreite die aktivlegitimation (Klagebefugnis) der 365 AG.