Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Hurraapostel am 12. März 2014, 03:24:48
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Hallo zusammen,
sodele, ich habe das Ganze nun erstmal noch ein paar Tage sacken lassen!
Aber ich muss euch ehrlich sagen, ich bin sauer – tierisch sauer, das ein Unternehmen auf so eine dummdreiste Methode versucht, mich über den Tisch zu ziehen und mir einfach meinen Bonus verweigern und das bei gleich 3 Verträgen!!!
Was mich aber insbesondere daran stört, das der Gesetzgeber mit der Liberalisierung des Energiemarktes, diesem Betrug Tür und Tor geöffnet hat. Sicher, die Liberalisierung des Energiemarktes als solches ist eine tolle Sache – so ist man nicht mehr unbedingt vom städtischen Netzbetreiber abhängig. Allerdings kann es nicht sein, das viele Kunden (ich denke wir reden hier von 1000 – 100000 oder mehr, vielleicht viel mehr …) von einem Anbieter wie Almado, seinen Tochterunternehmen und der eigenen Inkassogesellschaft ausgeblutet wird! Man muss einfach bedenken, dass
• viele Kunden vielleicht am Existenzminimum leben
• manch einer durchaus den Euro 2-mal rumdrehen muss, bevor er ihn ausgibt
• einer jeder wahrscheinlich verhindern möchte, auch nur um 10€ betrogen zu werden
Ich hatte zwischenzeitlich mal bei Check24 und Verivox nachgefragt, doch die interessiert das logischerweise nicht, denn die bekommen eine Prämie für jeden abgeschlossenen Vertrag! Und ich bin sicher, die Prämien werden gezahlt. Eine gnadenlose Frechheit empfinde ich jedoch, dass man bei Check24 behauptet, das almado faire Vertragsbedingungen hat. Also entweder hat man bei Check24 Knöppe (Knöpfe) auf den Augen, oder die Verantwortlichen spielen Maulwurf und sind so blind, das sie die kleinen AGB nicht lesen können, oder man ist der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, oder es liegt eine Umsetzungsschwäche vor …..
WIR, die Kunden sind letztendlich immer die Dummen!
Nun nicht mehr! Nicht mit mir! Ich hatte schon im Forum einmal bemerkt, das Almado noch den Tag bereuen wird, wo die den Kunden „Rainer S., aus Bonn“ mit seinen 3 Verträgen verscheissern wollte.
Ich werde meine kompletten Vorgänge (es sind immerhin 3 – mit allen gesammelten Unterlagen) mit jeweils (!) einem Beschwerdeschreiben mit deutlicher Aufklärung wie die Sache abläuft, (worin ich auch deutlich machen werde, dass mein Fall möglicherweise mit 1000den ähnlich gelagerter Fälle im Gleichklang steht) an folgende Adressaten versenden:
• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 11019 Berlin
• Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
• Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastr. 24, 10117 Berlin
• Presse- und Informationsamt der Bundesregierung , Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
• Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republick 1, 11011 Berlin
• RTL Interaktive GmbH, Picassoplatz 1, 50679 Köln
• Pro7Sat1 Digital GmbH, Medienallee 4, 85774 Unterföhring
• Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
• Kölner Stadt-Anzeiger, Neven DuMont-Haus, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
• BILD GmbH & Co. KG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin
etc., etc.
Es mag für manch einen vielleicht lächerlich klingen, das ich für „Peanuts“ solch einen Aufstand mache! Nun zum einen sind es bei mir 300,00€ (+) und das sind auch für mich keine Peanuts, wenn ich darum betrogen werden soll! Zudem stört es mich gravierend, dass viele andere, ehrliche Menschen, hier um ihr Geld betrogen werden sollen.
Das Ganze wird mich Einiges kosten und nicht nur solches "Kleingeld", darüber bin ich mir im Klaren! Aber ich versuche diesen Einsatz als „Spielgeld“ zu betrachten, zumal dadurch auch anderen Menschen geholfen wird!
Ich würde mich freuen, wenn ich noch einige andere Mitstreiter finden würde, die mir zum einen ihre vollständigen Unterlagen (mit Begründung und Erklärungen) als pdf-datei zur Verfügung stellen würden und zum anderen bereit sind, an der Sache als solches mitzuwirken.
Es muss einfach Schluss sein, das findige Unternehmen, an der Abhängigkeit Ihrer Kunden verdienen!
Für Unternehmen wie Almado & Co, deren Geschäftsführer, Führungspersonen und Mitarbeiter ist in unserer Gesellschaft kein Platz mehr!
Wer Lust hat, an der Sache als solche mitzuwirken, Rat zu geben oder zu suchen und nicht bei sich selbst Schluss macht, darf sich jederzeit unter folgender eMail-Adresse
familie.sihr@yahoo.de
mit mir in Verbindung zu setzen. Je nachdem wie viele Leute sich melden, macht es vielleicht sogar Sinn einen „Verein für faire Energieabrechnungen“ (o.ä.) zu gründen!
Und:
JE MEHR LEUTE MITMACHEN, UMSO GRÖßER SIND UNSERE CHANCEN!
Grüß euch, Rainer S. oder Hurraapostel
PS:
Es mag den einen oder anderen geben, der diese Initiative im Kein ersticken will - warum auch immer, vielleicht wurde er/sie von almado beauftragt.... und mag dies nur nicht zugeben????
Mein Tipp: Lassen Sie´s
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Was mich doch ein wenig stutzig macht: der Beitrag wurde am Mittwoch hier eingstellt und niemand äußert sich dazu?
Meine moralische Unterstützung kann ich geben. Ansonsten habe ich keinen konkreten Grund, mich hier einzubringen.
Bis jetzt habe ich mit almado & Co. keine negativen Erfahrungen gemacht, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Aber es sind doch Dutzende, die hier im Forum ihr Leid bereits gepostet haben.
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Hallo,
solange der Staat seine Steuern bekommt, hier Stromsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw. gibt es doch wenig Anlass hier einzugreifen.
Letzlich geht es doch nur um ihr privates Geld was -sicher unrechtmäßig , was den Bonus betrifft - den Besitzer wechselt.
Die Vergangenheit mit Teldafax und Flexstrom /Löwenzahn hat doch schon gezeigt das hier für den Kunden
vor deren Pleite so gut wie nichts passiert ist.
Nur sehr wenige interessieren sich für ihre privaten Vertragsprobleme . da nenne ich mal die, die dafür
Geld wollen, Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte. Kein Geld will die Schlichtungsstelle Energie.
Gut es gab auch Beiträge im Fernsehen, dadurch wurden Kunden vor dem Anbieter gewarnt.
Aber wer schon dabei ist dem nützt das auch nicht.
Ich verkenne auch nicht das die Masse von Beschwerden eine Reaktion hervorruft. Aber finden sie mal
1000 Kunden die sich gleichzeitig bei einer Stelle beschweren. Doch eher unwahrscheinlich.
Nette Briefe an den Anbieter senden oder beim beauftragten Call Center anrufen und sich bestätigen lassen
das sie im Recht sind bringt auch nichts.
Alle Adresen die sie aufgeführt haben bringen ihnen keinen Bonus. Leider.
Der einzig gangbare Weg aus Flexstromzeiten, nutzen sie den anwaltlichen Rat. Bei der Überlegung
muss ich aber bemerken das es bei Flexstrom auch Kunden gab die noch zusätzlich draufgezahlt haben.
Ich will damit sagen das auch ein Anwalt nicht 100 Prozent zusichern kann das sie ihren Bonus bekommen.
Da sie ja nicht weit von Köln wohnen könnten sie ja mal versuchen in die Geschäftsräume von ihrem
Anbieter vorzudringen und dann über das Ergebnis hier berichten.
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Das einzige was bei Almado wirklich fruchtet ist ein sachkundiger, erfahrener Anwalt. Ich habe einen solchen (der mir schon gg. Flexstrom zu meinem Geld verholfen hat) und bin zuversichtlich, dass mein Fall - es geht um rd. 500 Euro - bald zu einem guten Ende kommt. Alles andere ist m.E. pure Zeitverschwendung.
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@martino35
Frage:
Hat Flexstrom auch die Kosten des Anwalts bezahlt und sind Sie sicher, dass Almado die Kosten des Anwalts bezahlt, wenn Almado die Gewährung des Bonus vielleicht nur vergessen hat?
berghaus 15.03.15
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@ Berghaus,
wie naiv sind sie denn. Bonus vergessen? Schon wenn der Antrag eingeht steht fest - der Kunde
wird keinen Bonus erhalten. Das ist das Geschäftsprinzip.
Was Flexstrom betrifft, wenn ein Anwalt gewonnen hat, dann hat Flex auch dessen Kosten mit bezahlen müssen.
Der Anbieter hier kann das Versehen aber bis zum Äußersten treiben, eben bis es ihm mehr Geld kosten
würde als den Bonus zu bezahlen.
Auf gut deutsch - bevor es zu Gericht geht kommt die Kulanz ins Spiel , Geld fließt in Richtung Kunde und alles ist gut. Aber leider eben nur für den einen Kunden.
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@stromer51
Ich gehe ja auch davon aus, dass Almado den Bonus bei der Schlussrechnung absichtlich weg lässt nach dem Motto: Versuchen wir’s mal!
Siehe auch hier den wertvollen Beitrag von Amazone:
@ Berghaus
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
Ja, die gibt es! Beide Fälle, die ich hier auf dem Schreibtisch hatte, sind mit vollem Bonus abgerechnet worden. Zwar nicht ganz freiwillig seitens Almado (ich hatte bereits an anderer Stelle über diverse Tricksereien berichtet), aber dennoch im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich.
In einem Fall mit Hilfe der Schlichtungsstelle, in dem anderen mit dem Hinweis, dass bei Nichtberücksichtigung des Bonus auf der Basis umfangreich gesammelten Beweismaterials auch zu anderen Vorgängen Strafantrag wegen des Verdachts des zumindest versuchten Betruges gestellt wird.
Tipp: Bei juristischen Vorgängen nicht an den Kundenservice schreiben, sondern an die von Almado eingerichtete "Kundenanwalt"-Stelle (Adresse siehe AGB). Dort sitzt offensichtlich jemand, der den Sachverhalt und die Tragweite angedrohter rechtlicher Schritte deutlich besser einordnen kann, als die Mitarbeiter des Kundenservice, bei denen die juristische Kompetenz eher im reziproken Verhältnis zu ihrem Auftreten steht.
Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.
Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt.
Ich meine, dass man bei fehlendem Bonus zunächst selbst nachfragen sollte, oder zumindest mit Fristsetzung den Bonus fordern sollte, bevor man zu einem Anwalt geht.
Sonst ist der Bonus vielleicht weg, auch wenn man ihn bekommen hat! :)
berghaus 15.03.14
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... Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.
Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt. ...
@berghaus,
wenn Sie das Theman "Erstattung außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltsgebühren" (siehe bspw. hier: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-die-erstattung-aussergerichtlich-angefallener-rechtsanwaltsgebuehren-f47034)
diskutieren möchten, dann eröffnen Sie einen entsprechenden Thread an passender Stelle.
Aber überfrachten Sie bitte nicht erneut einen Thread mit weitgehend sachfremden Themen ! >:(
khh
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@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.
Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!
Da man ja sicher ist, dass einem der Bonus zusteht, schaffen es Normalbürger, zumindest aber Forumsteilnehmer, eine Frist für die Zahlung zu setzen ohne dabei begründen zu müssen, warum man glaubt, dass einem der Bonus zusteht. (Vielleicht kann man ja zart andeuten, dass im Vertrag und in der Abrechnung doch steht, dass es sich um einen Vertrag, genannt 'Vertrag (25%Bonus inkl.)' mit einem Bonus von 25% handle, man dessen Abzug nach… am Ende der Rechnung nicht feststellen kann.
Wenn dann die umstrittene Begründung käme, dann …….
aus
Ersatzfähigkeit der Anwaltsgebühren als Rechtsverfolgungskosten
Die Gebühren, die bei der außergerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs des Mandanten entstehen – z.B. für die Beratung des Mandanten, das Aufforderungsschreiben an den Gegner, die Teilnahme an Besprechungen –, sind als so genannte Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig (§ 249 S. 2 BGB).
Voraussetzung dafür ist
• das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs – z.B. aus Vertrag, .......... – sowie
• die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe zu dessen Durchsetzung.
Die Beauftragung eines Anwalts ist erforderlich, wenn der Gegner sich dem Grunde oder der Höhe nach weigert, den Schaden zu begleichen. Unerheblich ist, ob es sich um einen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders schwierig gelagerten Fall handelt.
Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, besteht ja , wenn ich das hierunter Zitierte richtig verstehe (blau von mir), sogar noch die Gefahr, dass man die Anwälte von Almado auch noch bezahlen müsste. Dann doch lieber gleich resignieren!
Besteht zwischen dem Mandanten und dem Gegner ein – gesetzliches oder vertragliches – Schuldverhältnis, kann sich eine Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren für außergerichtliche Tätigkeiten aus dem Grundsatz der positiven Forderungsverletzung (vgl. § 241 Abs. 2 BGB n.F.) ergeben. Da im Rahmen eines Schuldverhältnisses beide Parteien gehalten sind, den Rechtsgütern des Gegners keinen Schaden zuzufügen, löst die unberechtigte Geltendmachung einer Forderung einen Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB n.F. aus.
Wenn Sie das so breit diskutieren wollen, dürfen Sie gerne einen eigenen Thread hierfür aufmachen.
berghaus 15.03.14
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@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.
Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!
@ berghaus, eine fragwürdigende Diskussionskultur, die Sie hier an den Tag legen! >:( Die Frage ist doch von @ khh in diesem Beitrag (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18851.msg108176#msg108176) ausreichend beantwortet:
Hier ein kurzer Ausschnitt:
In den verschiedenen almado/immergrün-Threads finden Sie Anregungen aus jüngster Zeit, wie man gegen die Bonusverweigerung Schritt für Schritt vorgehen kann.
Warum soll denn nun schon wieder alles zigmal wiederholt werden? Woran mangelt es Ihnen wirklich? ;D
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@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort. Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ...
@berghaus, das war Ihre Frage:
Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden. Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, ...
und kann man diese Frage besser beantworten, als einen fundierten Artikel zu verlinken !? ::)
... Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, ...
Was behaupten Sie denn da schon wieder, wo und wann hab ich die Ansicht vertreten, dass "25% Bonus inkl." richtig ist ? >:(
Wenn Sie NICHTS richtig auf die Reihe bringen, dann sollten SIE besser schweigen, sonst wird es immer peinlicher. ;D
Zum Sachverhalt ist ALLES gesagt !
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Hier mal meine Sichtweise bezüglich des Bonus.
Ist selbstverständlich meine eigene Sichtweise.
Gerne kann jeder Kunde das machen was er für richtig hält.
Kunde, wenn du meinst -- dein Bonus ist in der Schlussrechnung eingerechnet--, dann freu dich.
Kunde, wenn du meinst ein versprochener Bonus ist in der Schlussrechnung nicht
enthalten dann gibt es beispielsweise eine der folgenden Reaktionen darauf:
Die Schlussrechnung endet zB. mit einer Forderung von 100 EUR . ihre eigene Nachrechnung inklusive Bonus ergibt aber ein Guthaben von 120 EUR.
Dann würde ich einen Rechnungswiderspruch so formulieren:
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Rechnungswiderspruch Ku Nr xxxxx Re Nr. xxxxxx vom xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Schlussrechnung vom xxxxx ist falsch. Ich erwarte eine Korrektur Ihrer Schlussrechnung bis zum xxxxx.
Es besteht die Möglichkeit das Sie aus Versehen bei der Schlussrechnung vergessen haben den im Tarif
enthaltenden Bonus einzurechnen.
Die Schlussrechnung endet korrigiert mit einem Guthaben von 120,- EUR
Zahlen Sie bitte das Guthaben bis zum xxxx auf mein Konto xxxxxx ein.
Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie erhalten vielleicht eine Antwort in Form einer Mahnung auf die Nachforderung von
den 100 EUR. Haben sie Glück können sie sich auch über eine Antwort auf den Rechnungswiderspruch freuen – in etwa so:
Kunde du hast mich mit einem Anruf belästigt und jetzt willst du einen Bonus – das kannst du
vergessen, oder vielleicht der Textbaustein, Kunde du hast eine PV auf deinem Dachstübchen – leider auch kein Bonus. Das kann man beliebig so fortsetzen.
Sie als Kunde haben nun eine Mahnung über die Nachforderung von 100 EUR erhalten.
Darauf folgt ihrerseits Widerspruch mit fast dem gleichen Text wie vorhin.
Der Anbieter will seine 100 EUR und bald kommt vom eigenen Inkasso ein nettes Schreiben.
An ihrem vertragsgerechten Verhalten gibt’s keine Zweifel, sie schreiben zum dritten
Mal einen Widerspruch und warten ab. Gibt der Anbieter endlich auf, oder leitet er Schritte ein um von ihnen die 100 EUR einzutreiben?
Gibt der auf haben sie 120 EUR verloren, mit der Nachforderung wären es aber 220 EUR gewesen.
Besser wie gar nichts - Erfahrung gewonnen - nie wieder so einen Anbieter.
Wollen sie die vollen 220 EUR haben bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier haben sie mit einer Terminstellung der Rückzahlung den Anbieter schon in Verzug
gesetzt, einen ersten Schritt eingeleitet. Ob sie mit anwaltlichen Rat warten bis sich das Inkasso meldet bleibt ihnen überlassen.
Eine zweite Reaktion wäre:
Wenn sich auf der Schlussrechnung schon ein Guthaben auch ohne Bonus ergibt.
Der Text des Rechnungswiderspruchs ist gleich meinem ersten Beispiel.
Ist 3 Werktage nach dem gesetzten Termin kein Geld auf dem Konto eingegangen
oder nur der Teil ohne Bonus, würde ich zügig zum Anwalt gehen.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist:
Im ersten Fall muss sich der Anbieter bewegen um zu seiner Nachforderung zu kommen.
Im zweiten Fall muss der Kunde aktiv werden. Damit meine ich nicht nette Worte am Telefon wechseln. Zum Anwalt gehen wäre eine Möglichkeit.
Und denken sie an den Mitarbeiter auf der Gegenseite, Romane lesen ist lästig und Zeitverschwendung, daher kurz fassen. Aha, der Kunde will seinen Bonus – würfeln - Textbaustein Nr 5 kommt raus und ab zum Kunden – Widerspruch abgewiesen fertig. Nächster Kunde, na das ist einfach, dem schick ich das mit den 364 Tagen, usw.
Denken sie aber immer daran, dieser Anbieter hat sich vorgenommen aus Versehen mal den Bonus zu vergessen. Davon rückt er nur ab wenn er sie als gefährlich einstuft. Da könnte zb. schon ein anwaltliches Schreiben ausreichen. Und schon kommt vielleicht die Kulanz ins Spiel. Aber das ist nicht neu. Von den Flexstrom Brüdern kann man viel lernen und denen ist auch nichts passiert, jedenfalls nicht bis heute.
Tut mir leid, schon wieder zu viel Text geworden.
Der Antwort Nr 3 von @martino35 stimme ich voll zu.
Zusatz:
@khh hat recht. Hier bei meinem Beispiel ist erstens der Anbieter der Anspruchssteller, im zweiten der Kunde.
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Und bspw. auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast mal lesen !
Die "Beweisführungslast" hat im Regelfall zunächst der Anspruchsteller ???.
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... Wollen sie die vollen 220 EUR haben bleibt nur der Gang zum Anwalt. Hier haben sie mit einer Terminstellung der Rückzahlung den Anbieter schon in Verzug gesetzt, einen ersten Schritt eingeleitet. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]
Den konkreten Forderungsbetrag mit Fristsetzung geltend machen ist wichtig, wenn der Kunde (bei fruchtlosem Fristablauf) sofort einen Anwalt beauftragen möchte - siehe hier (Auszug aus dem in Antwort #7 verlinkten Artikel):
Anwaltsgebühren als Verzugsschaden
Macht der Anwalt außergerichtlich Forderungen geltend, mit deren Erfüllung sich der Gegner in Verzug befindet, können die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden verlangt werden (§ 280 Abs. 2 BGB n.F.). Entscheidend ist hier, dass die Verzugsvoraussetzungen des § 286 BGB n.F. bereits vor der Einschaltung des Anwalts erfüllt sind. Die Gebühren einer bereits zuvor vorgenommenen Anwaltstätigkeit – z.B. für die Abfassung der verzugsbegründenden Erstmahnung – sind nicht als Verzugsschaden ersatzfähig, sondern vom Mandanten selbst zu tragen, ...
Wer sich als Betroffene/r alternativ (zunächst) mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden möchte, hat die bekannten "Spielregeln" gemäß §§ 111a und 111b EnWG einzuhalten.
@stromer51, die möglichen Vorgehensweisen wurden hier im Forum schon x-mal vorgekaut, ständige Wieder-holungen sind insofern verzichtbar (Anfragende können auch mal selbst ein wenig suchen) ;).
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@khh
von khh in Antwort #10
von berghaus heute um 16:41:48
... Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, ...
Was behaupten Sie denn da schon wieder, wo und wann hab ich die Ansicht vertreten, dass "25% Bonus inkl." richtig ist ?
Sie drehen sich selbst das Wort im Mund herum:
Ich habe nicht gesagt, dass Sie das von Ihnen vermutete, aber als Fakt bezeichnete, bösartige Verhalten von Almado, den vorher versprochenen Bonus bei der Vertragsbestätigung verschwinden zu lassen, für richtig halten.
Mich stört von Anfang an, dass Sie diese (Ihre) Vermutung ohne irgendeinen Beweis als Fakt bezeichnen, die durch die entsprechende Rechnungsstellung bewiesen wäre.
Ich bin auch sicher, dass jeder (auch Sie) , der sich ein wenig in das Thema eingelesen hat, meinen oben zitierten Satz mit der etwas verkürzten Bezeichnung ‚25%Bonus inkl.Vertrag‘ so verstanden hat.
Mir könnte Ihre ‚Ansicht‘ ja auch egal sein, wenn Ihre Behauptung, das Vertragsrecht gebe keine andere Auslegung her, nicht Angst bei den Betroffenen auslösen würde.
Diese wird noch geschürt durch Ihren Hinweis, dass derjenige bei dem von Ihnen immerhin empfohlenen Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hat, der keinen Screenshot, keine AGB aus der Zeit und/oder keine Bestellbestätigung hat. (Zitat: Der Antragsteller ist beweispflichtig)
Nun eignet sich Ihre Vermutung, Ansicht oder Behauptung als Fakt, dass Almado hier böswillig handelt, ganz prima für die Beleuchtung der Frage, ob es nicht besser ist, wie es Stromer51 in Antwort #11 zutreffend beschreibt, erst mal selbst das Fehlen des Bonus zu hinterfragen.
Sie empfehlen Widerspruch, aber auch schon bei der Inanspruchnahme der Schiedsstelle rechtkundigen Rat einzuholen, der für viele jedoch mit Kosten verbunden sein wird.
Ihre (pessimistische) Ansicht der Erfolgsausichten eines Widerspruchs ist letztendlich eine Warnung an alle, die solch einen Vertrag haben, dass für den Fall, dass Almado mit diesem böswilligen Trick durchkommt, der (beweispflichtige) Antragsteller auf seinen Kosten sitzen bleibt und u.U. selbst außergerichtliche Kosten von Almados Anwälten tragen muss.
Deshalb meine nicht neue Empfehlung:
Widerspruch z.B. wie der von Stromer51: Bei unbefriedigender Antwort Schlichtungsstelle anrufen.
Wie notwendig da eine ‚Beweisführungslast‘ des Antragsstellers ist, wurde ausreichend in dem Thread
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107996#msg107996 ab Antwort #200 erörtert:
§ 9 Beurteilungsmaßstab
Entscheidungsgrundlage sind Recht und Gesetz.
Die Schlichtungsstelle Energie übt dabei ihr Ermessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben aus.
berghaus 15.03.14
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Off Topic
... Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, ...
Was behaupten Sie denn da schon wieder, wo und wann hab ich die Ansicht vertreten, dass "25% Bonus inkl." richtig ist ? >:(
Mal abgesehen davon, dass berghaus wie erwähnt nicht behauptet hat, dass Sie behaupten, dass der "25 % Bonus inkl." richtig wäre (wer sorgfältig liest ist klar im Vorteil ;)) behaupten Sie aber so etwas:
@ADG4,
vergessen Sie besser, was @berghaus sich zusammenschreibt. Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
(farbliche Hervorhebung durch mich)
Sie tun immer furchtbar unschuldig, bringen aber auf Nachfrage wiederholt keine Beweise für Ihre Behauptungen. Was soll das ? >:(
Das die Worte "inkl. Boni" irgendwo stehen und gleichzeitig kein Bonus extra ausgewiesen wird, muss nicht zwingend einen Zusammenhang haben, wie frührere Abrechnungen von besagtem Anbieter zeigen, die ebenfalls keinen Bonus (trotz vorheriger Zusage und Erfüllen der Voraussetzungen) enthielten und bei denen die beiden Wörtchen "inkl. Boni" nicht in der Vertragsbestätigung bzw. der Rechnung enthalten waren.
Daher sollten Sie nicht permanent versuchen Öl ins Feuer zu gießen !
Off Topic Ende
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@ bolli, was ich zu der vorstehenden Thematik ausgeführt habe, lesen Sie hier. (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18851.msg108194#msg108194) Daran sollten wir uns nunmehr ausrichten!
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Hallo,
beenden sie doch endlich die Diskussion warum der Bonus nicht gewährt wird.
Ich könnte hier noch 100 weitere Gründe aufführen. Wie wärs damit: Sie sind kein Sonntagskind.
Nur Sonntagskinder erhalten den Bonus. Gerne können sie sich noch weitere Gründe sich ausdenken und hier ausbreiten.
Einzig der Fakt zählt: Schlussrechnung kommt- Bonus fehlt- Widerspruch- Antwort abwarten- Antwort kommt
und sie erfahren vielleicht den Grund. Jetzt erst können sie überlegen was sie falsch gemacht haben
(außer den Anbieter gewählt zu haben) , oder sie stufen die Antwort gleich als Spaß ein und suchen anwaltlichen Rat. Die Schlichtungsstelle Energie wäre auch eine Möglichkeit. Ob mit dessen Hilfe aber der Bonus beim Kunden ankommt, wer weis das heute schon.
Zusatz:
@Didakt hat die richtigen Worte gefunden und weist noch auf das gerichtlichte Mahnverfahren hin.
mfg
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Hallo,
beenden sie doch endlich die Diskussion warum der Bonus nicht gewährt wird.
Ich könnte hier noch 100 weitere Gründe aufführen.
(Formatierung durch mich)
(http://www.smilies.4-user.de/include/Optimismus/smilie_op_002.gif) (http://www.smilies.4-user.de)
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Zitat von: Hurraapostel am 12. März 2014, 03:24:48
Was mich aber insbesondere daran stört, das der Gesetzgeber mit der Liberalisierung des Energiemarktes, diesem Betrug Tür und Tor geöffnet hat. Sicher, die Liberalisierung des Energiemarktes als solches ist eine tolle Sache – so ist man nicht mehr unbedingt vom städtischen Netzbetreiber abhängig. Allerdings kann es nicht sein, das viele Kunden (ich denke wir reden hier von 1000 – 100000 oder mehr, vielleicht viel mehr …) von einem Anbieter wie Almado, seinen Tochterunternehmen und der eigenen Inkassogesellschaft ausgeblutet wird!
Bin dabei,
Habe einen ca. Verbrauch von 11.000kWh/Jahr, das ist ja nicht gerade wenig, somit sind das für mich auch keine Peanuts.
Bei mir ging das Theater schon los, als ich mich im August 2013 nach einem neuen Stromanbieter über Verivox umsah.
Die Wahl viel auf Priostrom.
Priostrom kündigte den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bei Almado.(12 Monatsvertrag bei Almado, Laufzeit bis 31.01.2014 !!!)
Am 03.09.2013 erhielt ich die Kündigungsbestätigung von Almado(wir bestätigen den Eingang der Kündigung der ExtraEnergie GmbH (Priostrom, HitStrom) zum 19.09.2013. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden.)
Sofort Widerspruch bei Beiden eingelegt mit dem Hinweis auf 12 Monatsvertrag bei Almado, Laufzeit bis 31.01.2014.
(Sehr geehrte Damen und Herren,
um den von Ihnen bestätigten Kündigungstermin meines Stromvertrages "almado einfachgrün Nr.xxxxxxxxxx" zum 19.09.2013 handelt es sich um einen Irrtum seitens Priostrom.
Ich möchte den mit Ihnen geschlossenen Vertrag erst zum 31.01.2014 beenden, da ich den von Ihnen gewährten 25% Bonus in Anspruch nehmen werde und laut Ihren AGB`s bei dem von mir gewählten Tarif "almado einfachgrün Nr.xxxxxxxxxx" von Haus aus eine 12 monatige Laufzeit vorgegeben ist.
Priostrom kümmerte sich sofort um die Angelegenheit, von Almado kam erst mal nichts. Erst nach unendlichen Telefonaten mit Priostrom kam dann am 17.09.2013 die richtige Bestätigung(wir bestätigen den Eingang der Kündigung der ExtraEnergie GmbH (Priostrom, HitStrom) zum 31.01.2014.)
Als dann am 01.02.2014 der Vertrag mit Priostrom anfing, ging ich in meinem jugendlichen Leichtsinn davon aus, dass dann releativ zeitnah die Schlussrechnung von Almado eintrudeln würde, zumal ich pünktlichst am 31.01.2014 den Schluss-Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt hatte. Seitens Almado kam keine solche Aufforderung.
Am 22.02.2014 mailte und mahnte ich Almado an und übermittelte gleichzeitig den Zählerstand vom 31.01.2014
Am24.02.2014 kam dann folgende Nachricht:
wir bestätigen Ihnen hiermit Eingang und Verarbeitung Ihres Zählerstands für den Zähler xxxxxxxx. Vielen Dank!
Als praktischer Hinweis:
Auch Zählerstände, die Sie dem Netzbetreiber (AllgäuNetz GmbH & Co. KG) mitteilen oder die der Netzbetreiber abliest, werden uns automatisch weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team
Am 18.03.2014 mahnte ich Almado wegen der Schlussrechnung an.
"Mittlerweile sind mehr als 6-Wochen seit Beendigung meines Stromvertrages(xxxxxxxxxx) mit almado-ENERGY GmbH verstrichen und ich habe bis heute noch keine Schlussabrechnung erhalten !
Hiermit vordere ich Sie auf, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen(innerhalb von 6 Wochen nach Vertragende) auf Erstellung einer Schlussabrechnung unter Berücksichtigung des von Ihnen garantierten 25%en Neukunden-Bonus,
bis zum 25.03.2014 nachzukommen.
Den Zählerstand habe ich pünktlichst am 31.01.2014 dem Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG übermittel, der wiederum ja automatisch an Sie weitergeleitet wurde, aber nicht erst zum 24.02.2014 wie von Ihnen bestätigt.
Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, werde ich umgehend Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de einreichen und erforderlichen-falls auch weitere rechtliche Schritte einleiten."
Halte natürlich die 4 Wochen Frist schon ein, nur um etwaigen Posts im Forum zuvor zu kommen
Am selben Tag !!! 18.03.2014 kam postwendend die Schlussrechnung, natürlich ohne 25% Neukundenbonus und Auszahlung meines Guthabens von fast 200€ mit Verrechnungsscheck( nach üblichem Muster)
"im Auftrag Ihres Energieversorgers 365 AG (almado-ENERGY) erhalten Sie in der Anlage Ihre Energierechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum.
Ferner liegen der Rechnung - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - weitere wichtige Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag bei.
Am 19.03.2014 Widerspruch eingelegt:
"vielen Dank für die zügige Übermittlung der Abschlussrechnung zu meinem Stromvertrag(Vertragsnummer: xxxxxxxxxx).
Mit Verwunderung muss ich leider feststellen, dass mein „25% Neukundenbonus“ nicht berücksichtigt ist !!!
Des weiteren akzeptiere ich nicht, mein vorhandenes Guthaben in Höhe von 184,99 € in Form eines Verrechnungsschecks von Ihnen, frühestens 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu erhalten.
Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir mein Guthaben aus:
RESxxxxxxxxx vom 18.03.2014 in Höhe von 184,99 €
und den 25% Neukundenbonus in Höhe von 709,90 €
Ergibt eine Gesamtsumme von 894,89 €
bis spätestens 26.03.2014 auf mein Ihnen bekanntes Bank-Konto zu überweisen.
Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, werde ich umgehend Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de einreichen und erforderlichen-falls auch weitere rechtliche Schritte einleiten
Halte natürlich die 4 Wochen Frist schon ein, nur um etwaigen Posts im Forum zuvor zu kommen
Seitdem ist Schicht im Schacht !
Keine Reaktion
Bei der Hotline ist kein Durchkommen.
Warte jetzt ab bis am 15.04. die Frist abgelaufen ist und dann geht Alles seinen Gang.
Das kann es doch echt nicht sein!!!
Kann nur jedem der Probleme mit diesen "Betrügern" hat zu raten Hurraapostel http://forum.energienetz.de/index.php?action=profile;u=10636 (http://forum.energienetz.de/index.php?action=profile;u=10636) zu unterstützen
Vieleicht könnte man ja eine Petition über www.change.org (http://www.change.org) starten ?
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... Vieleicht könnte man ja eine Petition über www.change.org (http://www.change.org) starten ?
Das können die Betroffenen ja mal versuchen. Von der Bundesnetzagentur ist bzgl. § 5 Satz 4 EnWG ja leider wenig zu erwarten. :(
@weltetom,
übrigens, ein sehr treffender Beitrag. Etwas irritiert mich allerdings, dass Sie als Haushaltskunde einen Strom-Jahresverbrauch von ca. 11.000 kWh haben. Und hoffentlich blühen Ihnen bei Priostrom (ExtraEnergie!) nicht ähnliches.
Gruß, khh
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Das können die Betroffenen ja mal versuchen. Von der Bundesnetzagentur ist bzgl. § 5 Satz 4 EnWG ja leider wenig zu erwarten. :(
@weltetom,
übrigens, ein sehr treffender Beitrag. Etwas irritiert mich allerdings, dass Sie als Haushaltskunde einen Strom-Jahresverbrauch von ca. 11.000 kWh haben. Und hoffentlich blühen Ihnen bei Priostrom (ExtraEnergie!) nicht ähnliches.
Gruß, khh
160qm Altbau, Boiler für komplette Warmwasserversorgung, 4-Personenhaushalt(meine Frau !!!, 2 Leistungssportler !!! und meine Wenigkeit) !
Wundert mich sowieso, dass noch nicht die Drogenfahndung angeklopft hat und nach einer Indoor Marijuana-Plantage suchte(soll ja schon nach Tip vom Energieversorger vorgekommen sein) LOL
Das mit Almado ist mir eine Lehre, sehe es aber auch als Erfahrung an.
Bei Priostrom wie auch schon bei Almado. alles bis auf`s Detail dokumentiert(Screenshots, Kopien etc.).
Über Priostrom kann ich nichts Negatives sagen, bis jetzt, hoffe es bleibt so.