Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: w00dy am 07. März 2014, 09:40:33

Titel: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: w00dy am 07. März 2014, 09:40:33
Hallo zusammen,

da ich nicht genau weiß in welchen vorhandenen Thread ich meine Frage posten soll habe ich mich für einen neuen entschieden. Bitte verzeiht falls dies nicht korrekt war.

Kurz zu meiner Almado Geschichte:

1. 07.10.2013: Abschluss des Vertrags über check24.de
2. 13.10.2013: Bestätigung durch Almado mit Lieferbeginn zum 01.12.2013
3. 28.11.2013: Erhalten von Schreiben bezgl. SEPA Umstellung (Grundpreiserhöhung ab dem 1.12.2014).
4. 29.11.2013: Zusendung des SEPA Formulars an Almado (Normaler Postweg)
5. 01.12.2013: Lieferbeginn durch Almado
6. 03.12.2013 - heute: Regelmäßige Abbuchung der Anschläge über NORMALE (nicht SEPA) Lastschrift

So viel zu meinem Verlauf. Nun zu meinen Fragen:

1. Soll ich jetzt schon per Einschreiben mit Rückschein kündigen?
2. Wenn ja zu welchem Datum? Zum Ablaud des 31.11.2013 = volles Jahr Belieferung?
Im Antrag von check24.de steht "Der Vertrag tritt mit Auftragsbestätigung in kraft". In den AGBs von Almado steht "Der Vertrag kommt mit Bestätigung zustande und beginnt mit Lieferbeginn". Was ist denn jetzt mit Vertragszeitraum?
3. Soll ich das SEPA Formular einfach erneut zu dem Kündigungseinschreiben dazulegen? Somit kann ich sicher sein, dass es auf jedenfall angekommen ist.
4. Ich finde es seltsam, dass bei mir noch mit alter Lastschrift abgebucht wird und bei anderen die fehlenden SEPA-Zustimmung bemängelt wird. Ich befürchte wenn ich die Kündigung nun schicke wird man bei mir auch auf SEPA Umstellung wollen und die gleiche Problematik entstehen. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist eine seperate Einwilligung nicht notewndig. Der Einzugsermächtigte kann einfach umstellen.

Ich hoffe mir kann jemand auf meine Fragen antworten. Vielen Dank schonmal im voraus!!

MFG
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: w00dy am 10. März 2014, 15:26:21
Hat denn niemand einen "Best Practice" (falls es sowas gibt) oder einen Vorschlag für mich?  :'(
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: berghaus am 10. März 2014, 16:13:22
@woody

Die Almadoexperten haben zu viel damit zu tun, sich gegenseitig zu beharken!

In Ihrem Fall ist wohl auch nicht eilig etwas zu tun. Kündigen können Sie wohl erst zum Ende des ersten Lieferjahres. Dann müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten.
Nur wenn vorher eine Preiserhöhung angekündigt ist (welcher Art auch immer), können Sie vorher kurzfristig außerordentlich kündigen.
Ich nehme an, dass Sie den Bonus noch mitnehmen wollen.
Ich nehme auch an, dass  viele Fragen  zum Vertragsbeginn, zur Sepaumstellung und zur Bonusgewährung in den nächsten Wochen und Monaten noch geklärt werden.

Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist,  aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstuktives herauszulesen.

berghaus  10.03.14
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 10. März 2014, 17:06:55
Hat denn niemand einen "Best Practice" (falls es sowas gibt) oder einen Vorschlag für mich?  :'(
@w00dy, mit SEPA hat das nach meiner Meinung nichts zu tun. Sobald Sie kündigen wird man keinen Lastschrifteinzug mehr vornehmen. Sie müssen dann die noch fälligen Abschläge jeweils rechtzeitig überweisen. Ich hatte den Grund schon genannt. Der Versorger will offensichtlich damit das Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung vermeiden. Das Risiko ist hier offensichtlich größer als bei anderen Versorgern. Das Motiv ist nachvollziehbar!

Kündigen Sie rechtzeitig zum Ende des vollen Belieferungsjahres. "Spitzfindig" wie der Schreiber @berghaus meint, sind nicht die Beiträge hier im Thread sondern die Bedingungen dieses Versorgers. Man kann jetzt mit viel Aufwand Widerstand betreiben oder die Bedingungen, so fragwürdig diese auch sind, erfüllen um keine unnötige Flanke zu öffnen.

Widerstand leisten oder möglichst geräusch- und aufwandslos den Versorgungsfall beenden, das muss jeder Verbraucher selbst für sich entscheiden. Jedem Verbraucher bleibt auch nicht erspart, die hier im Forum geschilderten Erfahrungen und Beiträge zu bewerten und möglichst die Spreu vom Weizen trennen. Einen pauschalen Königsweg oder eine garantierte Erfolgsmethode "BestPractice" für Jedermann gibt es nicht. 
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: berghaus am 10. März 2014, 17:33:37
@Plus

Warum immer verbale Seitenhiebe, z.B. wie 'Schreiber@berghaus meint'?   ...., 'wie berghaus meint',  hätte genügt!
Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Beiträge in den Threads über Almado spitzfindig sind. Es sind nur einige und meine Beiträge enthalten sicher auch die eine oder andere Spitzfindigkeit!

berghaus 10.03.14
 
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 10. März 2014, 18:32:49
Warum immer verbale Seitenhiebe, z.B. wie 'Schreiber@berghaus meint'?   ...., 'wie berghaus meint',  hätte genügt! Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Beiträge in den Threads über Almado spitzfindig sind. Es sind nur einige und meine Beiträge enthalten sicher auch die eine oder andere Spitzfindigkeit!
@berghaus, ruhig bleiben. Wenn Sie das so als kleinen "Seitenhieb" wahrgenommen haben, dann ist es gut. Ich habe damit auch nicht auf alle Beiträge im Thread reagiert, das war nur eine einmalige berechtigte Reaktion auf Ihre vorgehenden Beiträge und schon gar nicht "immer"!

Sie kennen doch sicher den Spruch "Wer im Glashaus sitzt ...":

Zitat von: berghaus - z.B.: -unnötige spitzfindige Sätze-
Die Almadoexperten haben zu viel damit zu tun, sich gegenseitig zu beharken!
Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstuktives herauszulesen.
PS noch grundsätzlich dazu:
Sachverhalte kann man als Verbraucher unterschiedlich sehen und beurteilen. Für Juristen trifft das, wie man auch hier im Forum nachlesen kann, nicht selten zu. In einem Forum werden unterschiedliche Meinungen, Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht. Manchmal mehr, manchmal weniger deutlich, aber selbstverständlich sollte das nicht unter Gürtellinienniveau geschehen. Das macht ein ordentliches Forum aus.

Wie schon wiederholt bemerkt, wer nur seine eigene Meinungen, Auffassungen und Ansichten  lesen will, sollte nur ein Tagebuch führen.;) 

 
Titel: OFF-TOPIC
Beitrag von: khh am 10. März 2014, 18:57:27
... Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstruktives herauszulesen.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@berghaus, was für Sie „spitzfindig“ zu sein scheint, sind tatsächlich Auslegungen auf Grundlage von Recht und Gesetz (also möglichst fundiert und sachgerecht). Wenig brauchbar und zielführend sind Einschätzungen nach „Bauchgefühl“ oder allein „meinen, glauben“ etc. !

Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

khh
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: stromer51 am 10. März 2014, 22:38:30
Hallo  Plus,

sie meinen wOOdy  soll , wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.

Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von wOOdy.
Vor November 2013 ist die Klausel §10(2) nicht in den AGB enthalten. Der Anbieter versieht seine AGB nicht mit einem Datum.
Es ist Lastschrifteinzug vereinbart. Das ist eindeutig  im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet
diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.
Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.

mfg


Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 01:46:46
Hallo  Plus,
sie meinen w00dy  soll, wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.
Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von w00dy. Vor November 2013 ist die Klausel §10 (2) nicht in den AGB enthalten. ...
Das ist eindeutig  im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.

Dann würde ich eine Aufforderung durch almado/365 AG, Abschläge selber zu überweisen, mit dieser Begründung widersprechen und zurückweisen.

Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.

@stromer51,
in der neuen AGB ist aber die Kündigung als solche und NICHT das Wirksamwerden der Kündigung angesprochen. Denkbar dürfte m.E. auch eine Auslegung sein, dass die Klausel-Bestimmung ausschließlich bei einer außerordentlichen Kündigung  - z.B. Sonderkündigung des Kunden -  zur Anwendung kommen soll. Insofern könnte zweifelhaft sein, wie diese AGB-Klausel auszulegen ist (mit der Rechtsfolge gem. § 305c Abs. 2 BGB!).

Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!

Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(   
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: stromer51 am 11. März 2014, 08:11:45
Hallo khh,

mir scheint schon beim Auftragseingang steht fest, dem Kunden werden wir keinen Bonus zahlen. Das ist
Strategie. Und der Bonus ist nur zum Kunden einfangen da, weil man da in den Vergleichsportalen weit
vorn landet.
Dem kann man nur begegegnen in dem man bei diesem Anbieter nicht auswählt.
Was das Wort Kündigung in den AGB bedeutet konnte man bei den Flexstrom Brüdern lernen.
Der eine Richter hat gemeint, schon wenn der Brief eingeht ist das eine Kündigung und der andere hat
richtig geurteilt - Kündigung ist der Zeitpunkt wo der Vertrag zu Ende ist. Folge war bei ersten Richter gabs keinen Bonus.
Um einen Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden muss vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit eine Kündigung beim Anbieter eingehen. Dazu gibt es bei den Unterfirmen der 365 AG  3 verschiedene Kündigungsfristen.
Das Schreiben was an Fristen gebunden ist heist im Sprachgebrauch Kündigung. Richtig definiert ist es aber
ein Verlangen einen Vertrag zu einem bestimmten (hier zum Ablauf des 365. Tages) Zeitpunkt zu beenden.

mfg
 
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 09:48:15
Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!
Das ist bei SEPA-Lastschriften dann so. Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. Handelt es sich um einen unautorisierten Einzug, ist die Frist noch wesentlich länger.

Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 11. März 2014, 11:14:21
@ PLUS
nachr. @ khh

Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.

Dennoch sehe ich Ihre Begründung als berechtigt an. Wer seine Verbrauchskosten im Griff hat, braucht auf die Abschlussrechnung gar nicht zu warten, der veranlasst die Rücklastschrift nämlich am 1. Tag nach Vertragsbeendigung oder nach dem Ablauf des Abrechnungsmonats.

Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: bolli am 11. März 2014, 11:21:39
Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten  Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
(farbliche Hervorhebung durch mich)

Sie versuchen anscheinend schon wieder ein "Minenfeld" zu legen. Sollte der Versorger tatsächlich, wie es wohl Almado macht, die Zahlungsweise von sich aus auf "Selbstzahler" umstellen, wird er kaum dem Kunden Zahlungsunregelmäßigkeiten vorwerfen können (sofern der Kunde die manuellen Zahlungen fristgrecht leistet und ungeachtet der Tatsache, dass die Zahlungsumstellung möglicherweise gar nicht zulässig ist, wenn sie in den AGB nicht vereinbart ist ODER nach den alten AGB sogar ZWINGEND vorgesehen war als Grundlage für die Bonusgewährung).

Kennen Sie EINEN Fall, in dem Almado bei einem umgestellten Selbstzahler den Bonus mit der Begründung "Zahlungsunregelmäßigkeiten wegen Selbstzahlung" verweigert hat ? Wenn nein, überlassen Sie doch bitte Almado das Vortragen der Begründungen und erfinden Sie für die nicht permanent neue Begründungsmöglichkeiten, die die noch gar nicht vorgetragen haben.  8) >:(

Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 11:52:34
Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.
@Didakt, lesen Sie mal hier, das hat der BGH längst so entschieden: BGH Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=1&pos=0&nr=13542&linked=pm&Blank=1)

Falls Sie tiefer einsteigen möchten hier noch einen Link dazu (http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist)
PS - noch ein Beispielsfall aus der Praxis:
Zitat
Für erwähnenswert hält die Kanzlei Richter Berlin in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Postbank AG durch ihre Mitarbeiter vielen Postbankkunden gegenüber einerseits im Falle von Rücklastschriftforderungen auch bezüglich solcher Lastschriften ohne Erteilung einer wirksamen Einzugsermächtigung auf eine angeblich geltende 6-Wochen-Frist verwiesen und sie so von der Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Rückbelastung unberechtigter Lastschriften abgeschreckt hatte.
Quelle: Praxisfall (http://www.kanzlei-richter.com/pdf/gewinnspiele/gewinnspielmafia-deutsche-postbank-ag-zahlt-erben-nach-winfried-w-ueber-21000-eur-zurueck.pdf?format=phocapdf)
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 14:10:43
... Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. ...

Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)

Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.

@PLUS, Ihrer letzten Anmerkung stimme ich gerne zu: Jeder Betroffene, dessen die für ihn geltende AGB die neue Ziff. 10 (2) nicht beinhaltet, hat für sich zu entscheiden, ob die vertragswidrige "Einstufung als Selbstzahler" (für die es keinen sachlichen Grund gibt und welche womöglich eine neue "Bonus-Falle" darstellt) einfach hingenommen wird.


@bolli, was soll die obige Unterstellung, ich lege kein "Minenfeld" und erst recht nicht "schon wieder". Solche "Minenfelder" legt allein die almado/365 AG immer wieder aufs Neue, was besonders die Userin @Amazone in verschiedenen Threads deutlich aufgezeigt hat!   
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 15:28:54
Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.
So ist das, aber darum geht es nicht. @khh, lesen Sie dort genau: "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung ....."

Was glauben Sie warum dieser Versorger so scharf auf die SEPA-Mandate ist? Es geht ihm um autorisierte Zahlungen. Sind die Zahlungen nicht autorisiert und trotzdem vom Konto abgebucht gilt diese Frist nicht. Mit einer Rückbelastung muss der Versorger weiter rechnen, wenn der Einzug nicht autorisiert ist. Ist die Autorisierung bei solchen Streitfällen wie man sie hier im Forum findet noch gegeben?

Bei der Umstellung auf SEPA-Überweisung geht der Versorger diesem "Risiko" aus dem Weg. Darum geht es!

Lesen Sie nochmal weiter oben, insbesondere auch die verlinkten Texte! Insbesondere das BGH-Urteil ist mit SEPA nicht außer Kraft gesetzt!

So ist das halt mit Zwickmühlen auf die man sich einlässt. Kündigt man, wird man mindestens laut den aktuellen AGB zum Überweisungszahler. Zahlt man dann die Abschläge nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, verliert man den Bonusanspruch.

Raus aus der Zwickmühle. Bedingungen erfüllen, die Schlussrechnung abwarten und dann  den Bonus mit dem (Um-)weg über die Schlichtungsstelle notfalls einklagen ist der saubere Weg.   
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 16:04:49
@PLUS,

wie schrieben Sie gerade in einem anderen Thread: "vom Hundertsten ins Tausendste" ;),
daher erspar ich mir und dem Forum eine Antwort auf dieses neue "Tausendste".

Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.

Lassen wir es damit bewenden, in jüngster Zeit ist schon viel zu viel "Müll" geschrieben worden, der für das jeweilige Thread-Thema keinerlei Bedeutung hatte.  :(

Gruß, khh
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 17:04:26
Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.
??? Ja genau! Sorry, aber waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH).

Nicht ins Tausendste, aber es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? Schikane, wie das manche sehen, ist das sicher nicht. Der Versorger schafft sich damit ja selbst einen erheblichen Mehraufwand.

 
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 18:17:38
... waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH)

Das war so beim Lastschriftverfahren und bleibt so auch beim SEPA-Verfahren (ich erinnere an die diesbzgl. Diskussion im Zusammenhang mit EGNW/EnerGenSüd).
Ein/e erteilte/s Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat wird aber durch eine Vertragskündigung doch nicht vor Vertragsablauf hinfällig und Abbuchungen damit unautorisiert.

... es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? ...

Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:

... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(

Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.   
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 20:14:02
Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:
... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.
Dass die Umstellung auf Überweisung eine "Machenschaft" sein soll um den Bonus zu sparen, ist für meinen Geschmack etwas weit hergeholt.  Ich sehe nach wie vor das Motiv der Risikoeinschränkung.

Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. Ich will das jetzt hier nicht auch noch aufzählen. Wer möchte kann selbst recherchieren, sonst kommen wir doch noch ins Tausendste  ;).  Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) besteht jedenfalls 13 Monate lang ein Anspruch auf die Rückbuchung. 

Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. Das stellt sich erst heraus wenn bei einer Rückgabe wegen fehlender Autorisierung das schriftliche Mandat angefordert wird. Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. Das macht ja offensichtlich Almado so.  Das sonst eingegangene Risiko kann für Unternehmen erheblich sein. Der  Zahlungseingang  aus einer Überweisung ist dagegen sicher auf dem Konto. Wer Geld will muss dann schon klagen.
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 21:01:42
@PLUS,

Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).

[...]
Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. ...

Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. ... Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. ...

Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 21:28:38
@PLUS, Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).
...
Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)
@khh, mit SEPA hat das Thema nichts zu tun (Titel!)?

Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:

Zitat
SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. Wer dies nicht tut und dennoch Rechnungsbeträge einzieht, erhöht sein Risiko. Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen gegen die Buchung steigt dann von 8 Wochen (bisher sechs) auf 13 Monate.
.....
5
6
7
8
9 "Die Lastschriftermächtigung kann auch digital über das Internet erteilt werden."

Die Lastschriftermächtigung muss rechtssicher in Schriftform vorliegen, d. h. entweder auf Papier oder digital. Eine qualifizierte digitale Signatur ist dafür Voraussetzung. Die Kreditwirtschaft lässt zwar auch digitale Mandate zu, verweist jedoch ausdrücklich auf das erhöhte rechtliche Risiko für den Zahlungsempfänger, weil dieser im Zweifelsfall die Beweislast für ein korrektes Mandat trägt. Wenn Sie Mandate ohne schriftliche Ermächtigung nutzen, riskieren Sie eine Rückruffrist von 13 Monaten.
.
.
..
Das Risiko besteht, es bleibt jedem Unternehmen, auch Ihren 30 Lastschriftempfängern überlassen, das Risiko einzuschätzen und auch einzugehen.  Sie sollten nur wissen was sie tun. Ebenso sollten die Verbraucher wissen woran sie sind.
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 21:47:30
Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:

Zitat
SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. ...

@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???

War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?

Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein.

Aber interessiert das hier wirklich ?

Gruß, khh

Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 11. März 2014, 21:53:50
@ PLUS, Ihr Hinweis in Antwort # 13 hat mich veranlasst, die in diesem Thread diskutierte Thematik für mich selbst etwas näher zu beleuchten. Ergebnis: Ihre Ausführungen sind nachvollziehbar!

In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site (http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/)  zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
Zitat
1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
     a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
     
     Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
     Rechnungsabschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!

     b) Rückbuchung einer nicht genehmigten bzw. einer unberechtigten Lastschrift

     Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von
     dieser Abbuchung informiert hat, zurückbuchen lassen!


2. Rückbuchungen von Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

     a) Eine berechtigte bzw. genehmigte Lastschrift kann im Rahmen des SEPA-Basis-
         Lastschriftverfahrens innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung rückgebucht werden.

     b) Eine nicht berechtigte bzw. illegale Abbuchung kann nach dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
         innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser
         Kontobelastung informiert hat.

     Ergebnis: Im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens können berechtigte Lastschriften
     innerhalb von acht Wochen nach erfolgter Kontobelastung rückgebucht werden. Illegale
     Abbuchungen können dagegen innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank
     ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat.
(Farbliche Unterlegung durch mich)

Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site  (http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-migration-einzugserm%C3%A4chtigung/) Wissenswertes zu erlesen.

Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 22:10:48
@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???
War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?
Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein. Aber interessiert das hier wirklich ?
@khh, Sie weichen gewaltig aus, es geht nicht um Ihren Verein und auch nicht um eine neue Baustelle. Es geht beim Thema hier exakt um SEPA. Siehe Themenstart:

Zitat
...
3. Soll ich das SEPA Formular einfach erneut zu dem Kündigungseinschreiben dazulegen? Somit kann ich sicher sein, dass es auf jedenfall angekommen ist.
4. Ich finde es seltsam, dass bei mir noch mit alter Lastschrift abgebucht wird und bei anderen die fehlenden SEPA-Zustimmung bemängelt wird. Ich befürchte wenn ich die Kündigung nun schicke wird man bei mir auch auf SEPA Umstellung wollen und die gleiche Problematik entstehen. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist eine seperate Einwilligung nicht notewndig. Der Einzugsermächtigte kann einfach umstellen.
Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. Die oberflächliche Auskunft der Bank ist leider nicht selten, aber eben nicht korrekt. Die Bank kann nicht beurteilen, was bei Almado vorliegt um die Bedingungen zu erfüllen.   
.. . . . .
@Didakt, danke, dass Sie sich näher mit dem Thema befasst haben. Nur so werden die leider kursierenden Irrtümer und Oberflächlichkeiten über SEPA beseitigt.  Die Lastschrift ist die häufigst genutzte Zahlungsart bei wiederkehrenden Zahlungen. Verbraucher müssen da Bescheid wissen!
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 23:19:26
[...]
In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site (http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/)  zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
Zitat
1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
     a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
     
     Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
     Rechnungsabschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!
(Farbliche Unterlegung durch mich)

Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site  (http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-migration-einzugserm%C3%A4chtigung/) Wissenswertes zu erlesen.

Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D

"Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des Rechnungs-abschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen" ist seit 09.07.2012 der Regelung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens angepasst, Rückbuchung also nur noch "innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung" möglich.


Zu "SEPA Migration Einzugsermächtigung" waren mir die Bestimmungen "Bestehende Einzugsermächtigungen dürfen aus rechtlicher Sicht (grundsätzlich) nur dann in eine SEPA Mandat migriert werden, wenn diese eigenhändig unterschrieben wurden und noch im Original vorliegen" und "Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.B. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen) nicht SEPA fähig" bisher nicht bekannt (wurde weder in Bank - Info-Veranstaltungen noch in ausgehändigten Unterlagen so vermittelt :().

Die von Gesetz- und Verordnungsgebern bei bereits vorhandenen Einzugsermächtigungen gewollte vereinfachte Umsetzung, also ohne neues SEPA-Mandat, ist dann aber kaum rechtskonform praktizierbar: Welche Zahlungsempfänger haben denn im Zeitalter der weitgehend papierlosen Datenspeicherung die ursprünglich mal eigenhändig unterschriebenen Einzugsermächtigungen noch im Original vorliegen? ???


Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 23:36:43
... Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. ...

@PLUS,
von "Machenschaft" habe ich u.a. im Zusammenhang mit 'Einstufungen als Selbstzahler
bei Vertragskündigung' geschrieben und niemals bzgl. SEPA oder SEPA-Formular !
Titel: Off Topic
Beitrag von: berghaus am 11. März 2014, 23:48:30
Khh wird im Forum als  "Lebende Foren Legende" und Plus als "Forengott" bezeichnet.

Ich finde, dass das für die Betroffenen peinlich ist, zumal die Menge der Beiträge nicht immer etwas über deren Qualität aussagt.

An Admin: Kann man diese Bezeichnungen nicht weglassen?

berghaus 11.03.14
Titel: OFF-TOPIC
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 23:56:06
@berghaus,

Ihr vorstehender Beitrag ist kindisch und sogar "Oberpeinlich" !  ;D

khh
Titel: Off Topic
Beitrag von: berghaus am 12. März 2014, 01:09:00
@khh

Ich habe meine Aussage etwas geändert, weil die erste Fassung den Eindruck erwecken konnte, die beispielhaft genannten Mitglieder wären selbst peinlich!

Eigentlich gehört dieser Beitrag in einen neuen Thread, in dem meine Anregung diskutiert werden kann.

berghaus 12.03.14
Titel: Re: OFF-TOPIC
Beitrag von: Hurraapostel am 12. März 2014, 03:38:23
@berghaus,

Ihr vorstehender Beitrag ist kindisch und sogar "Oberpeinlich" !  ;D

khh

NEIN! Grundsätzlich hat er in diesem Falle sogar recht!

Dem einfachen USER wird hier mit der Bezeichnung Routinier, oder gar Foren-Gott vorgegaukelt, es würde sich dabei um Member handeln, die über hinreichende Erfahrung verfügen.

Dem ist defintiv nicht so!

Mir ist einmal aufgefallen, das gerade ein "Foren-Gott" keineswegs über das nötige Fachwissen verfügte, noch einfache, aber komplexe Zusammenhänge erkennen konnte!

Im Übrigen, wer Wert auf solch vermeintliche Titel legt, ist selber schuld.
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: PLUS am 12. März 2014, 09:20:16
@PLUS, von "Machenschaft" habe ich u.a. im Zusammenhang mit 'Einstufungen als Selbstzahler
bei Vertragskündigung' geschrieben und niemals bzgl. SEPA oder SEPA-Formular !
@khh, das war auf die Sache bezogen gemeint. Man konnte beim Lesen der Beiträge den Eindruck gewinnen, SEPA sei ein Mittel zum Zweck der Bonusvermeidung und die schriftliche Einholung der Mandate eine Schikane  böser Versorger ;).  Dem ist nicht so, die Einforderung der SEPA-Mandate hat einen simplen Grund. Ich denke, das wurde jetzt ausreichend deutlich.

... und ja, wer als Lastschrifteinreicher glaubt, das sei in jedem Fall so vereinfacht risikolos umzusetzen, täuscht sich wohl.

Nehmen Sie es nicht persönlich, wenn mal eine Korrektur erforderlich wird. Sie bemühen sich wirklich mit Sachverstand und Engagement um die Verbraucheraufklärung. Machen Sie weiter! Das Forum leidet schon genug an kindischer Irrelevanz, das ist bedauerlich und in letzter Zeit weit mehr als peinlich. ;)  Es gibt nicht nur "Böse" auf der Seite der Versorger, es gibt auch welche auf der Seite der Verbraucher. 
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: w00dy am 07. April 2014, 11:26:24
Hallo zusammen,

hier nochmal ein kurzes Update:

Ich habe mich auch direkt an check24.de wegen der unklaren Situation bzgl. des 25% Bonus gewand.
Dort hat man mir versprochen sich darum zu kümmern und hat mir nun folgenden Antwort mtitgeteilt:

[EMail entfernt]

Das hört sich natürlich schonmal gut an! Allerdings habe ich natürlich keine Nachricht, wie oben beschrieben, von Almado bekommen.

Was denkt ihr darüber?

VG
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: berghaus am 07. April 2014, 12:17:04
Was der eine oder andere darüber denkt, ist ausführlich in verschiedenen Almadothreads beschrieben worden.

Zuletzt hier:

http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18928.msg108693#msg108693 in den letzten Beiträgen.

Man kann denken, was man will. Die Gedanken sind frei.

Und (zer)reden bzw,. (zer)schreiben dürfen wohl beide Seiten, hat die Admin gesagt!


berghaus 07.03.14
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: w00dy am 10. April 2014, 11:20:12
Hallo zusammen,

ich habe nun die Mail von Almado erhalten welche in einem Schreiben von Almado an check24.de erwähnt wurde (siehe 2 Beiträge weiter oben)

[EMail entfernt]

VG
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: bolli am 10. April 2014, 15:10:07
Weiterhelfen tut diese Antwort aber auch nicht wirklich, da sie der Text ist, der auch in den AGB steht.  ;)
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: berghaus am 10. April 2014, 17:45:45
Immerhin wird da aber mal wieder sogar von Almado bestätigt, daß
 
"der Bonus  grundsätzlich nach Ablauf von zwölf Monaten in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresrechnung gewährt wird" und

nicht vorsätzlich früher durch Hineinrechnen in die Arbeits- und Grundpreise des Vertrages

und schon gar nicht vorsätzlich gar nicht durch die (trickreiche) Vertragsgestaltung.

Irgendeinen Bonusbetrag muss es doch geben, der am Schluß in der Jahresrechnung abgezogen wird,
wenn er nicht aus zulässigen Gründen verweigert wird!  :D

berghaus 10.04.14
Titel: Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
Beitrag von: stromer51 am 10. April 2014, 20:35:39
Hallo berghaus,

wir beide wissen es doch. Das der Bonus  bereits in den Arbeitspreis eingerechnet wurde ist ein Märchen.
Lassen sie es bitte gut sein.

Hier haben wir es mit einer verschärften Form der Bonusverweigerung zu tun. Bei Flexstrom hatten wir es
noch einfach da gab es nur den Grund wegen angeblicher Kündigung im ersten Jahr.
Das lässt sich ja nicht mehr anwenden, die Masche ist durch. So haben wir es hier mit vielen einzelnen
Gründen zu tun um den Gewinn zu maximieren. Dem zu begegnen, diese offenzulegen und vor diesem
Anbieter zu waren ist das Ziel in diesem Forum. Dafür muss ich mal dem Bund der Energieverbraucher
meinen Dank aussprechen.  Einige Verbraucherportale wie zB. Strommagazin und Toptarif haben ihr Forum eingestellt. Das bekommt dem Vermittlergeschäft eben nicht gut.

mfg