Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Energieblitz am 18. Dezember 2013, 12:10:25

Titel: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 18. Dezember 2013, 12:10:25
Hallo Zusammen,

auch ich habe einen Paketvertrag mit 365/almado Immergrün abgeschlossen, ohne die üblen Machenschaften dieses Konzerns zu kennen. Es wurde eine Grundpreiserhöhung angekündigt, deshalb möchte ich den Vertrag kündigen, selbstverständlich ohne den Bonus zu verlieren. Hier möchte ich mein angedachtes Vorgehen schildern (Für Schnellleser: Entscheidend ist Punkt 3)

Vertragsdetails:
Tarif/Paket: immergrün! ökosiegel B 6400
Arbeitspreis: 24,47 Cent/kWh, ab 6401 kWh 40 Cent/kWh (EEG-Umlage 2013 ist laut Angebot bereits eingerechnet)
Grundpreis: 0,00 €/Monat
Preisgarantie: bis 31.01.2014
Bonus 25% inkl.
Zahlungsweise Lastschrift: Monatliche Abbuchung der Beträge durch Immergrün läuft ohne Probleme.
Vertragsbeginn: 03.12.2012 entsprechend Verfassungsdatum der Auftragsbestätigung durch Immergrün und der Allgemeinen Stromlieferbedingungen: „2.(1) Der Vertrag kommt …durch die Annahmeerklärung von Immergrün zustande.“
Ob das der wirkliche Vertragsbeginn ist, erschließt sich mir nicht. Handelt es sich bei der Auftragsbestätigung um die Annahmeerklärung?
Versorgungsbeginn: 01.01.2013

Email-Schreiben vom 18.09.2013: „Drei Gute Nachrichten“ (dürfte hier im Forum bekannt sein)
In diesem Schreiben habe ich drei Punkte als wichtig markiert:

1. SEPA:
Beiliegendes Formular wurde von mir unterschrieben am 20.09.2013 zurückgeschickt. Die Abbuchung erfolgt seitdem als SEPA-Lastschrift (laut Abbuchungstext Kontoauszug).

2. Entwicklung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile.
Auszug: „Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.de/umlagen/2014 bekannt geben.“

Hier handelt es sich um eine Weitergabe der EEG-Umlage 2014 zum 01.01.2014. Mit dieser Erhöhung bin ich einverstanden, da sie sich wohl im Rahmen der eingeschränkten Preisgarantie bewegt, auch wenn hier keine konkrete Zahl genannt wird.

3. Grundpreisentwicklung:
Auszug: „Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt. In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).“

Ich deute dies als eine Preiserhöhung des monatlichen Grundpreises von 0,00€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014. Deswegen möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und am 02.01.2014 zum Ablauf des 31.01.2014 kündigen.

Da es sich um eine Sonderkündigung handelt, muss ich keine Fristen einhalten. Wichtig ist nur die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, wie es aus den Stromlieferbedingungen unter 8.8 zu entnehmen ist:

„Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz). Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von IMMERGRÜN in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.“

Am 01.01.2014 endet das erste Versorgungsjahr und der Bonus wird fällig. Einer vorgezogenen Kündigung oder Kündigungsbestätigung durch Almado, wie hier schon öfter berichtet, entgehe ich, indem ich meine Kündigung erst nach Ablauf des ersten Versorgungsjahres an Almado schicke.
Was ich nicht verstehe ist die Grundpreiserhöhung durch Almado nicht schon nach 12 Monaten, wie hier schon öfter beschrieben, sondern erst nach 13 Monaten. Das wurde hier noch nie beschrieben.

Wird die angekündigte, versteckt formulierte Preiserhöhung von Almado für unwirksam erklärt oder zurückgenommen, werde ich zum Ablauf des 02.12.2014 ordentlich kündigen, so wie es auch geplant war.

Ist mein Vorgehen so umsetzbar? Wann muss die Kündigung abgeschickt werden? Wo lauern Gefahren?

Vielen Dank für Anregungen und Richtigstellungen schon im voraus!
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: KKRUBIN am 19. Dezember 2013, 00:58:18
Moin Energieblitz,

stimmen die Daten mit der Belieferungsmitteilung (ca. 3. E-Mail von immergrün) überein:

Preisgarantie bis 31.01.2014
Versorgungsbeginn 01.01.2013?

Auch scheint mir die Reaktionszeit vom 03.12.12- 01.01.13 für almado - Verhältnisse extrem kurz.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: stromer51 am 19. Dezember 2013, 08:25:13
Hallo Energieblitz,

zum Vertragsbeginn:

2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.
Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von
ENERGY.

Somit wäre die Mindestlaufzeit am 31.12.2013 um 24:00 Uhr erfüllt.
Ob nun der 01.01.2013 oder der 01.02.2013 der Versorgungsbeginn war, lässt sich wirklich leicht feststellen.
Schauen sie auf die Schlussrechnung ihres Vorlieferanten.
Ansonsten wäre die Preisgarantie bis 31.01.2014 ja für 13 Monate.
Es ergeben sich 6 Wochen (42Tage) Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung und der 31.01.2014  24:00 Uhr für eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.
eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.
Die Anschrift für eine Kündigung steht in den AGB.

mfg
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 19. Dezember 2013, 10:53:00
Danke für die schnellen Antworten.

@KKRUBIN, stromer51

27.11.2012: Angebot wurde online gebucht auf der Internetseite von Immergrün.

02.12.2012: Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2012 durch vorherigen Versorger.

03.12.2012: Email „Stromliefervertrag“ mit vorgemerktem Versorgungsbeginn 01.01.2013 und Preisgarantie bis 31.01.2014.

07.12.2012: Email „Versorgungsbeginn/Abschlagszahlung“ mit bestätigtem Wechselprozess und Versorgungsbeginn zum 01.01.2013.

03.01.2013 Erste Abbuchung des Abschlags.

Daraus entnehme ich:
Vertragsbeginn: 03.12.2012
Versorgungsbeginn: 01.01.2013
Preisgarantie: 31.01.2014

Es ist erstaunlich, dass die Preisgarantie bis 31.01.2014 und nicht bis 31.12.2013 gegeben wird. Aber da wird sich Immergrün schon was dabei gedacht haben.

@stromer51

13.04.2013 Email „Aktuelle Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag“
Hier wird auf die EEG-Umlage 2013 hingewiesen und eine Aktualisierung der Stromlieferbedingungen ab dem 01.06.2013 bekanntgegeben.
Diese Lieferbedingungen habe ich mit dieser Email zum ersten Mal erhalten. Darin heißt es, entgegen der von Ihnen herangezogenen Lieferbedingungen:

„2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von IMMERGRÜN zustande.
Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von IMMERGRÜN. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.“

Es handelt sich hier wohl um die „alten“ Stromlieferbedingungen, Ihnen liegen die „neuen“ vor. Vertragsbeginn und Versorgungsbeginn fallen somit nicht auf den gleichen Tag. 

Die Mindestlaufzeit (des Vertrags) war somit bereits am 02.12.2013, 24:00Uhr erfüllt.
Das erste Belieferungsjahr endet zum Ablauf des 31.12.2013, nicht wie von mir geschrieben am 01.01.2014., da muss man ja genau sein.

Das von mir genannte Datum 02.01.2014 hat sich nicht auf den Vertrags- oder Belieferungsbeginn/ende bezogen, sondern stellt vielmehr das Datum dar, an dem ich meine Kündigung per Einschreiben verschicken werde. Die Kündigung wird in Form einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum Ablauf des 31.01.2014 ausgesprochen. Somit entgehe ich einer Kündigungsbestätigung mit vorgezogenem Datum (vor dem 31.12.2013) - und werde mindestens für ein Jahr beliefert.

Bitte um weitere Kritik, Anregungen.

Viele Grüße
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 27. Dezember 2013, 00:50:22
Guten Abend,

ich reihe mich mal in diesen Thread mit ein, da die Überschrift zu 100% zu meinem Anliegen passt.
Folgender Sachverhalt mit Vertrags- und Lieferbeginn 01.01.2013:

Am 14.09.2013 erhielt ich die in diesem Forum auch bekannte E-Mail von immergrün mit der angekündigten Grundpreiserhöhung auf 19,95€ etc. Hier noch einmal der Wortlaut

Zitat
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif Windkraft 6 garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).


Ich habe diese Mail ignoriert, da ich eh den Stromanbieter kündigen wollte, habe also mein "Sonderkündigungsrecht" nicht sofort wahrgenommen. Ein Fehler.
Rund 6 Wochen (16.11.2013) vor Ende meiner Vertragslaufzeit habe ich per Schriftform (ohne Einschreiben, ein riesengroßer Fehler und eigentlich nicht meine Art, sonst kündige ich selbst Zeitschriftenabos mit Einschreiben; ich kann es mir nicht erklären  >:(), gekündigt. Da ich von einem reibungslosen Vorgang ausgegangen bin, habe ich die Sache nicht länger verfolgt. Mitte Dezember wurde ich stutzig, dass ich noch immer keine Kündigungsbestätigung erhalten habe und habe beim immergrün-Kundenservice nachgefragt. Dort teilte man mir mit, dass keine Kündigung eingegangen sei. Ich habe daraufhin meine Kündigung als Kopie, diesmal per Einschreiben, noch einmal geschickt, worauf selbstverständlich auch keine Antwort kam. Nach erneute Nachfrage teilte man mir nur kurz und knapp mit, dass eine form- und fristgerechte Kündigung nicht vorliege.

Als letzten Ausweg habe ich gesehen, die o.g. Preiserhöhung als Kündigungsanlass zu nehmen, hier der Auszug aus den AGB:

Zitat
8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
( 8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn IMMERGRÜN dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von IMMERGRÜN in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Ich habe somit am 23.12.2013, diesmal per Einschreiben und Rückschein, mit Verweis auf die Preiserhöhung zum Ablauf des 01.01.2014 gekündigt, denn die Preiserhöhung tritt am 02.01.2014 in Kraft.

Mein juristisches Wissen reicht leider nicht aus, um den §41 Absatz 3 des EnWG sicher zu deuten. Dort steht explizit, dass ich das Recht habe, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden. Nun ist die Frage, was ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens: Ist es in diesem Fall der 02.01.2014? Dann würden die AGBs von immergrün ja dem § 41 Absatz 3 des EnWG widersprechen, denn immergrün stellt eine Frist, § 41 (3) EnWG sieht keine Frist vor.

Sehe ich den Sachverhalt richtig, oder setzt mir immergrün durch die AGBs einen Zeitpunkt, an dem ich die Preiserhöhung durch Verzicht auf Kündigung, als wirksam annehme ("einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung").
Ein weiteres, ganz interessantes Detail: immergrün schreibt in den AGBs für eine Kündigung die Schriftform vor, beim Sonderkündigungsrecht sprechen sie aber "nur" von Textform - in diesem Fall dürfte auch eine E-Mail oder ein Fax reichen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe bei diesem für mich persönlich sehr ärgerlichen Sachverhalt - nach wie vor kann ich nicht verstehen, wieso ich so blauäugig zunächst ohne Einschreiben gekündigt habe. Es sei mir eine Lehre ...

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 27. Dezember 2013, 10:11:26
... Das von mir genannte Datum 02.01.2014 hat sich nicht auf den Vertrags- oder Belieferungsbeginn/ende bezogen, sondern stellt vielmehr das Datum dar, an dem ich meine Kündigung per Einschreiben verschicken werde. Die Kündigung wird in Form einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum Ablauf des 31.01.2014 ausgesprochen. ...

@ Energieblitz

So wie vorstehend beschrieben kündigen Sie richtig, wobei nichts dagegen spricht, die Sonderkündigung sofort auf den Weg zu bringen. Versenden Sie diese per Einwurf-Einschreiben und verlangen Sie eine entsprechende Kündigungsbestätigung innerhalb von längstens 2 Wochen zugehend. Um den bekannten „Spielchen“ dieser Chaos-Anbieter vorzubeugen kündigen Sie Immergrün gleich an, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden und einen Anwalt beauftragen werden, wenn die Sonderkündigung nicht korrekt bestätigt wird !

Und nicht vergessen: Für die Belieferung ab 01.02.2014 einen neuen Versorger beauftragen  –  Anregungen für die Versorgerauswahl findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de . 
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 27. Dezember 2013, 10:24:47
So wie vorstehend beschrieben kündigen Sie richtig...

@khh

Haben Sie das "vorstehend" auf meinen Beitrag bezogen?

Beste Grüße!
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 27. Dezember 2013, 10:56:56
... Ich habe somit am 23.12.2013, diesmal per Einschreiben und Rückschein, mit Verweis auf die Preiserhöhung zum Ablauf des 01.01.2014 gekündigt, denn die Preiserhöhung tritt am 02.01.2014 in Kraft....

@ pk85

Diese Sonderkündigung (= außerordentliche Kündigung) war absolut korrekt, ist wirksam und muss so von Immergrün innerhalb von längstens 2 Wochen bestätigt werden. Siehe dazu die Ausführungen von Immergrün in der Mail 14.09.13
Zitat
... Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz ...

Eine vorgesehene Kündigungsfrist ist allein bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten. Die in Ziff. 8 der AGB bestimmte Frist für eine Vertragskündigung aufgrund einer Preiserhöhung entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen (u.a. § 41 EnWG) und ist daher unwirksam.

Kündigen sollte man sicherheitshalber immer per Einwurf-Einschreiben, damit die Zustellung von der Post dokumentiert wird (vgl. dazu meine Ausführungen im 365AG-Thread „Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage“ Antwort #10 !).

Ansonsten siehe meine vorstehende Antwort #5 .
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 27. Dezember 2013, 10:59:50
@ khh

Besten Dank für Ihre Antwort! Ich werde berichten, wie sich immergrün in diesem Fall verhält.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 30. Dezember 2013, 07:56:17
Guten Morgen,

soeben habe ich die Kündigungsbestätigung von immergrün erhalten, hier der exakte Wortlaut:

[EMail entfernt]

immergrün bestätigt mir die Kündigung zum 01.01.2014, obwohl ich mit Ablauf des 01.01.2014, also streng genommen zum 02.01.2014 gekündigt habe. Dies, weil die Preiserhöhung auch erst zum 02.01.2014 stattfindet.
Entsteht mir hierdurch ein Nachteil, insbesondere was den Bonus angeht? Dieser wird mir nach 12 Monaten Belieferungszeit gewährt, Lieferbeginn war der 01.01.2013. Meine Meinung nach wäre diese Tatsache mit Ablauf des 31.12.2013 erfüllt - korrekt?

Vielen Dank im Voraus und Mit freundlichen Grüßen,
pk85
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2013, 09:53:23
Sieht alles korrekt aus, bzgl. der Bonusgutschrift die Schlussrechnung abwarten und prüfen.

Ab 1. bzw. 2.1.2014 geht es jetzt erstmal in die Ersatzversorgung durch Ihren Grundversorger.
Kümmern Sie sich um einen neuen Lieferanten, wobei andere Billiganbieter (bspw. ExtraEnergie
und Stromio sowie deren jeweilige Töchter) besser zu meiden sind.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 30. Dezember 2013, 10:01:20
@ khh,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Mich machte es etwas stutzig, dass jetzt alles so "problemlos" verlaufen ist. Umso besser.
Ich werde, auch zur Info für andere immergrün-Kunden, berichten, wie es jetzt mit der Abrechnung verlaufen ist.

Beste Grüße!

Nachtrag: Ein weiteres "merkwürdiges" Detail - die Mail von immergrün wurde laut E-Mail-Kopf am 28.12.2013 geschickt, mein Mailprogramm zeigt diese aber erst am 30.12.2013 als empfangen an.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: hapefoe am 30. Dezember 2013, 20:09:31
So ganz nachvollziehen kann ich den Vorgang nicht. Im ersten Eintrag steht ...

Zitat
Vertragsdetails:
Tarif/Paket: immergrün! ökosiegel B 6400
Arbeitspreis: 24,47 Cent/kWh, ab 6401 kWh 40 Cent/kWh (EEG-Umlage 2013 ist laut Angebot bereits eingerechnet)
Grundpreis: 0,00 €/Monat
Preisgarantie: bis 31.01.2014
Bonus 25% inkl.
Zahlungsweise Lastschrift: Monatliche Abbuchung der Beträge durch Immergrün läuft ohne Probleme.
Vertragsbeginn: 03.12.2012 entsprechend Verfassungsdatum der Auftragsbestätigung durch Immergrün und der Allgemeinen Stromlieferbedingungen: „2.(1) Der Vertrag kommt …durch die Annahmeerklärung von Immergrün zustande.“
Ob das der wirkliche Vertragsbeginn ist, erschließt sich mir nicht. Handelt es sich bei der Auftragsbestätigung um die Annahmeerklärung?
Versorgungsbeginn: 01.01.2013

und dann weiter

Zitat
3. Grundpreisentwicklung:
Auszug: „Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt. In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).“

und noch mal weiter

Zitat
Ich deute dies als eine Preiserhöhung des monatlichen Grundpreises von 0,00€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014. Deswegen möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und am 02.01.2014 zum Ablauf des 31.01.2014 kündigen.

Es besteht also eine Preisgarantie bis zum 31.01.2014. Deshalb kann der Grundpreis ja auch erst zum 01.02.2014 erhöht werden. Nun machen sie aber von ihrem Sonderkündigungsrecht zum 02.01.2014 Gebrauch und immergrün akzeptiert das ja wohl auch so, obwohl dieses Sonderkündigungsrecht ja nur zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der der Preiserhöhung besteht, also zum 01.02.2014. Man läßt sie also einen Monat früher als eigentlich notwendig aus dem Vertrag. Eigentlich untypisch, zumal das Jahr für den Bonus ja trotzdem erreicht sein dürfte.

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2013, 20:21:01
@ hapefoe,

der Eröffnungsbeitrag wurde vom User @Energieblitz eingestellt, der sein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.01.2014 ausüben wird. Jetzt aufgrund seiner Sonderkündigung aus dem Vertrag "entlassen" wurde der User @pk85, dessen Vertragsdaten nicht ganz identisch sind.  ;)

Übrigens, die Dauer der Preisgarantie muss nicht zwangsläufig mit dem ersten Vertrags- und Lieferjahr übereinstimmen.

Gruß khh
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Carl am 07. Januar 2014, 00:17:35
Ich habe gerade in meiner Mailbox auch so eine versteckte Preiserhöhung (Sauerei, im Email-Absendernamen stand auch nicht mehr Almado..) entdeckt (Email vom 14.11.2013), sowie im gleichen Schreiben eine "Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen" die in meinem Falle am 1.1.2014 zu Anwendung käme - so der Text. Vermutlich habe ich zu diesem Punkt mein Sonderkündigungsrecht verbeutelt.
 
Die Preiserhöhung wird aber erst zum 1.2.2014 wirksam, glaube ich, da ich ja einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.1.2014 abgeschlossen habe (genau dann laufen auch die 12Monate ab, an die der Bonus geknüpft ist). Kann ich bezogen auf die Preiserhöhung noch wirksam sonderkündigen, und kann ich dabei den 31.1.2014 (letzter Belieferungstag) angeben? Ich hoffe ja sehr, dass das noch geht - was meint ihr?

Gruß
Carl


Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 13. Januar 2014, 22:24:39
Hallo Zusammen.

Dieser Thread wurde von mir eröffnet.

Es wird langsam verwirrend, wohl nicht nur für pk85 selbst, der sich hier als Erster mit seinem Kündigungsanliegen einreihte und dann die gegebenen Antworten nicht zuordnen konnte, sondern insbesondere auch für Mit- /Querleser und auch für mich selbst.
Ich bitte "hapefoe" und zuletzt auch "Carl" einen neuen Thread mit ihrem Anliegen zu starten, da es sich nicht um die selbe Angelegenheit handelt, auch wenn der Unterschied im Detail liegt.
Diese Vorgehensweise stellt wohl für die bisherigen Antwortgeber "kkrubin", "stromer51", "khh" ... und Zukünftigen auch eine Erleichterung dar (???) und schadet dem Forum keinesfalls. Für mich wäre es eine Erleichterung, und ich lese hier regelmäßig neue Beiträge bzgl. Almado oder 365 AG und sehe mich in der Pflicht auch zu antworten (wenn ich bei den Beiträgen durchblicke). Also nur Mut.

Bisheriger Stand:
Kündigung habe ich per Einschreiben am 02.01.2014 abgeschickt:
Inhalt des Kündigungsschreibens:
-Sonderkündigung, wegen Ankündigung einer Grundpreiserhöhung vom 13.09.2013 zum 01.02.2014, mit Ablauf des 31.01.2014.
-Zählerstand zum 31.12 2013 für das erste Belieferungsjahr
-Kündigungsbestätigung innerhalb von längstens 2 Wochen gefordert.
-Bei Nichtbestätigung der Sonderkündigung Ankündigung Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie.

Grüße
Energieblitz
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 16. Januar 2014, 10:09:10
Meine Kündigung wurde per email bestätigt.
Nun warte ich auf die Jahresrechnung...

Alles wird Gut
Energieblitz
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 16. Januar 2014, 12:45:27
... Es wird langsam verwirrend, wohl nicht nur für pk85 ..., der ... die gegebenen Antworten nicht zuordnen konnte, sondern insbesondere auch für Mit- /Querleser ...
Ich bitte "hapefoe" und zuletzt auch "Carl" einen neuen Thread mit ihrem Anliegen zu starten, da es sich nicht um die selbe Angelegenheit handelt, auch wenn der Unterschied im Detail liegt. ...

Ein gesonderter Thread für unterschiedliche Anliegen JA; für identische eher NEIN, da ansonsten die zu empfehlende Vorgehesweise etc. gebetsmühlenartig x-mal wiederholt werden muss.

Die Zuordnung von Antworten sollte sich aus den vorangestellten Zitaten und/oder aus einer direkter Ansprache des Betreffenden ergeben, was in diesem Thread nachvollziehbar auch so ist.

Betroffene könnten sich in identische "Anliegen" (wie generell in Forum-Infos) auch mal selbst einlesen, dann würde sich ein schrittweises "durchkauen" jedes Einzelfalls oftmals erübrigen! ;)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: HomerJayS am 20. Januar 2014, 09:05:18
Hallo!

Ich bin über den Thread gestolpert, da wir momentan ein ähnliches "Problem" haben (Im Dezember 2012 über ein Vergleichportal zu Immergrün [allerdings kein Paket] gewechselt, Bestätigung auch 12/2012 erhalten, Belieferungsbeginn war aber erst 01.02.13)

@ Energieblitz: Hat Immergrün den Bonus bezahlt, sprich wurde die Bestätigung von Immergrün als Vertragsbeginn akzeptiert, oder doch der Versorgungsbeginn? (In einer der ersten Bestätigugnsmails, die ich erhalten habe, finden sich auch die alten AGBs (siehe weiter ober im Thread), in denn nicht steht, dass der Vertrag mit der Belieferung beginnt.

Vielen Dank und viele Grüße!
Homer
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 20. Januar 2014, 10:36:59
Hallo HomerJayS,

zu dem von Almado/Immergrün (365 AG) ggf. behaupteten unterschiedlichen Vertrags- und Lieferbeginn siehe hier:  www.schlichtungsstelle-energie.de  unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !

Almado/Immergrün hat das zu leisten/zu bezahlen und zu akzeptieren, was vertraglich vereinbart ist und den rechtlichen Bestimmungen entspricht. Nötigenfalls muss sich der Kunde wehren und seine Rechte in geeigneter Weise geltend machen!

An Ihrer Stelle würde ich mich möglichst "zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 31.01.2014" von Immergrün verabschieden. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, die ab 01.02.2014 wirksam werden soll. Falls das zutrifft (wie nach bisheriger Erfahrung zu vermuten ist), können Sie jetzt noch Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht ausüben (Ihre Kündigung per Einwurf-Einschreiben müsste dem Versorger spätestens am 31.01. von der Post zugestellt sein). 

Gruss
khh
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 01. Februar 2014, 21:44:29
Hallo,
ich habe auch ein Problem mit immergrün und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:(

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert
und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden
, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."


- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014 wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 02. Februar 2014, 14:05:53
... Zu den Details:
- Antrag auf Wechsel zu immergrün am 02.12.2012 über check24
- Pakettarif mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.01.2014
- Erhalt Versorgungsbestätigung am 13.12.2012
- Versorgungsbeginn 03.01.2013
- Erhalt E-Mail "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" am 13.09.2013 (6 Seiten), in welcher versteckt auf Seite 4 der hier im Forum bereits bekannte nachfolgende Auszug zu finden war, welcher mir zunächst nicht auffiel  >:( 

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. ... "

- 17.01.2014: meinerseitige Entdeckung der versteckten vorstehenden Ankündigung
- 18.01.2014: außerordentliche Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.01.2014  wegen der angekündigten Strompreiserhöhung ab dem 01.02.2014 nachweisbar per Telefax und postalisch
- 27.01.2014: immergrün bestätigt Kündigung des Folgeversorgers (???) zum 02.01.2015
- 28.01.2014: nachweisliche schriftliche Reaktion meinerseits mit der Information, dass ab dem 01.02.2014 kein Vertragsverhältnis mehr besteht und keinerlei weitere Abschlagszahlungen vorgenommen werden; nochmalige außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2014
- seither habe ich nichts von immergrün gehört
- die Netznutzung wurde bis dato nicht abgemeldet

Nun meine Frage, wie kann ich immergrün zur Abmeldung der Netznutzung "bewegen"? Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

Es versteht sich von selbst, dass ich keinerlei weiteren Zahlungen an immergrün leisten werde!

War Versorgungsbeginn wirklich der 03.01.2013 oder tatsächlich erst der 01.02.2013 (anhand der Schlussrechnung prüfen, wann die Versorgung des Vorlieferanten endete!)?

Es sieht ganz so aus, als würde immergrün/almado AG (jetzt 365 AG) hier, wie schon in anderen Fällen bekannt, wieder mal ein nicht identisches Vertragsjahr (03.01.2013 – 02.01.2013) und Lieferjahr (01.02.2013 – 31.01.2014) konstruieren wollen.

Wie die www.schlichtungsstelle-energie.de zu einer solchen Vertrags-„Interpretation“ steht, ist in der Veröffentlichung am 08.03.2013 unter „Schlichtungsempfehlungen“ im zweitletzten Absatz nachzulesen.  :)

Die Sonderkündigung vom 18.01.2014 erfolgte wirksam zum 31.01.2014, damit ist der Vertrag mit immergrün beendet, ebenso die vertragliche Pflicht, weitere Abschläge zahlen zu müssen. Für Belieferungen ab 01.03.2014 durch immergrün ohne Vertragsgrundlage(!) ist wohl höchstens Wertersatz zu leisten, frühestens aber nach einer Schlussrechnung, wobei m.E. maximal der alte Grund- und Arbeitspreis von immergrün oder der ggf. niedrigere Preise des gewollten neuen Versorgers zugrunde zu legen wäre. Eventuell dann Ihrerseits bestehende Gegenansprüche (bspw. aus nicht ordnungsgemäßer Abrechnung per 31.01.2014 oder weitergehende Schadensersatzansprüche) würde ich aufrechnen.

JETZT würde ich unverzüglich den (ggf. geschätzten) Zählerstand vom 31.01.2014 an den Netzbetreiber und an immergrün mitteilen und eine Schlussrechnung verlangen. Gleichzeitig würde ich aus dem im vorherigen Absatz genannten Gründen sämtliche Zahlungen einstellen, was Sie ja auch vorhaben (immergrün wird sich dann schon rühren). Und drittens würde ich mich spätestens am 17.02.2014 (nach Ablauf der 4 Wochen / siehe §§ 111a und b EnWG) mit einer (für immergrün kostenpflichtigen!) Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 02. Februar 2014, 14:43:53
@khh

Zunächst möchte ich mich für Ihre schnelle Antwort bedanken! Es freut mich sehr, dass Sie sich derart engagiert einsetzen und professionelle Antworten/ Hinweise geben!

Versorgungsbeginn war bei mir tatsächlich der 03.01.2013. Die eingeschränkte Preisgarantie/ Preisfixierung bestand vertraglich bis zum 31.01.2014, sodass der Grundpreis erst ab dem 01.02.2014 "angepasst" werden konnte.
Den Zählerstand zum 31.01.2014 habe ich sowohl dem Netzbetreiber als auch immergrün taggleich mitgeteilt und immergrün aufgefordert mir innerhalb von 6 Wochen die Schlussrechnung zugehen zu lassen.

Sollte bis zum 17.02.2014 keine Reaktion seitens immergrün erfolgt sein, werde ich mich, Ihrem Rat folgend, an die Schlichtungsstelle wenden.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße!
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: pk85 am 04. Februar 2014, 01:11:58
@str_eik

Auch von mir herzlich Willkommen im Forum bzw. im "Club der immergrün!-Geschädigten". Auch meines Erachtens nach ist Ihre Sonderkündigung rechtmäßig und Ihr Vertrag ist wirksam gekündigt. Lehnen Sie sich entspannt zurück und warten Sie ab, was immergrün! nun versucht. Wie khh richtig rät, unbedingt den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Wie sieht es denn bei Ihnen mit einem Bonus aus?



In meinem Fall habe ich von immergrün! heute die Endabrechnung erhalten - selbstverständlich fehlerhaft. Es wurde der "Neukundenbonus" nicht eingerechnet, obwohl eine 12 monatige Belieferung bestanden hat und laut den für meinen Vertrag gültigen AGB der Vertrag mit dem Lieferbeginn beginnt.

Zitat
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von IMMERGRÜN zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. (...)

Sogleich ging folgende Mail an immergrün! raus, welche ich auch per Einschreiben verschicken werden.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Energierechnung mit der Nummer ******* vom 31.01.2014 ein.
Es wurde (mit Sicherheit versehentlich) die Verrechnung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus vergessen.

Auf Grundlage des Energieverbrauches und der vertraglich festgelegten Kosten ist folgende Abrechnung anzusetzen:

Zählerstand Anfang: 59.****
Zählerstand Ende: 62.****
Verbrauch: 2.****

Arbeitspreis brutto: 0,24€ kWh
Grundpreis brutto: 6,45€

Grundpreis gesamt:    7***€
Arbeitspreis gesamt:    7***€
SUMME:             7***€
abzgl. 25% Bonus d.
Rechnungsbetrag:       1***€
SUMME:            5***€

Mein Vertragskonto:   - 8***,-€

Rechnungssaldo:      - 2***€

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Abrechnung wie oben genannt zu korrigieren und mir binnen 14 Tage erneut zuzustellen. Eine gleichlautende Aufforderung inkl. Verbrauchsrechnung geht Ihnen heute per Einschreiben zu.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich bei einer Ablehnung oder Fristverstreichung unverzüglich und ohne weitere Ankündigung die Schlichtungsstelle Energie e.V. anrufen werde.

Mit freundlichen Grüßen,
********

Was bin ich froh, dass ich mit diesem Laden nichts (bzw. nicht mehr viel) am Hut habe und mittlerweile bei einem seriösen Stromversorger gelandet bin.

Allen anderen weiterhin viel Erfolg!
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 04. Februar 2014, 13:45:47
@pk85

Den Zählerstand habe ich immergrün und dem Netzbetreiber mitgeteilt. Bis dato habe ich noch keine Rechnung für das 1. Jahr erhalten. Bei mir begann die Belieferung am 03.01.2013, sodass ich immergrün "gern" die gesetzlich verankerte Frist von 6 Wochen einräume, um mir die Abrechnung für das 1. Jahr zukommen zu lassen.  ;D
Ich bin gespannt, ob diese, auch im Hinblick auf den mir zustehenden Neukundenbonus, korrekt ist. Für die Erstellung der Schlussrechnung (Abrechnungszeitraum vom 03.01. bis 31.01.2014) haben sie ja noch ein wenig Zeit. Sofern es Neuigkeiten gibt, werde ich berichten!

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 11. Februar 2014, 12:00:25
Am gestrigen Tage erhielt ich seitens immergrün eine E-Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass mein Vertrag "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 20.02.2014" endet. Weiterhin ist dieser zu entnehmen, dass die Netznutzung durch immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellt wird.

Der Netzbetreiber hat mir heute auf Nachfrage bestätigt, dass die Netznutzung seitens immergrün zum 20.02.2014 abgemeldet wurde.

Erstaunlich ist, dass ich allerdings von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt hatte. Zudem hatte ich den Zählerstand vom 31.01.2014 dem Netzbetreiber und immergrün mitgeteilt.
Ein Vertragsverhältnis besteht demzufolge seit dem 01.02.2014 nicht mehr.

Das erste Belieferungsjahr endete bereits zum Ablauf des 02.01.2014, sodass mir die Jahresabrechnung, in welcher der Neukundenbonus berücksichtigt werden muss, innerhalb der nächsten Tage zugehen müsste.

Hat jemand einen Tip, was nun das sinnvollste wäre?

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 11. Februar 2014, 12:23:01
Hallo str_eik,

wenn die ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung für das 1. Lieferjahr nicht bis zum 14.02. zugeht, würde ich das unverzüglich per E-Mail reklamieren mit Fristsetzung bis zum 22.02. sowie verbunden mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs.

Wenn immergrün/365 AG in der Schlussrechnung für den Lieferzeitraum 03.01. - 20.02.14 die Preiserhöhung ab 01.02. berechnet, dann würde ich das ebenfalls reklamieren und keinesfalls bezahlen!

Gruß, khh
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 11. Februar 2014, 12:32:14
Hallo khh,
vielen Dank für die wahnsinnig schnelle Reaktion und die Hilfe! Ich werde es so machen!
Viele Grüße
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 04. März 2014, 17:54:50
Kurzer Zwischenstand:

Da mir die Abrechnung für das 1. Belieferungsjahr, wie zu erwarten war, nicht bis zum 14.02.2014 zugegangen ist, habe ich taggleich eine E-Mail an immergrün gesandt und eine Frist bis zum 22.02.2014 gesetzt. Weiterhin habe ich angekündigt, dass ich bei fruchtlosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie anrufen werde. Da keine Reaktion seitens immergrün erfolgte, habe ich mich am 01.03.2014 an die Schlichtungsstelle gewandt. Von dort erhielt ich am heutigen Tage die Information, dass man nicht für mich tätig werden könne. Dem Schreiben der Schlichtungsstelle ist u.a. folgendes zu entnehmen:

"Bitte beachten Sie, dass nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Abrechnung erst 6 Wochen nach Vertragsende (§ 40 EnWG) fällig wird und somit dann auch erst der Bonus. Diese Fälligkeit ist bei Ihnen noch nicht eingetreten. Außerdem müssen Sie sich nach Ablauf dieser 6 Wochen nochmals bei Ihrem Energieversorger beschweren."

Dies Aussage verwundert mich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Versorger innerhalb von 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum abrechnen muss. Das erste Belieferungsjahr endete in meinem Fall am 02.01.2014. Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle auch deutlich gemacht, dass es mir um die Abrechnung bzgl. des ersten Belieferungsjahres und nicht um die Schlussrechnung geht.

Sollte ich nun tatsächlich 6 Wochen ab Vertragsende (31.01.2014) abwarten müssen?

(Nicht unrelevant könnte dann noch der Umstand sein, dass immergrün die Kündigung nicht zum Ablauf des 31.01.2014, sondern zum 20.02.2014 bestätigte. Bis dato sah ich keinen Grund hiergegen zu intervenieren, da ich nachweislich zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt habe.)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. März 2014, 18:28:56
@ str_eik,

mit Lesen kommen Sie weiter. Hier ist alles zu Ihrer Frage gesagt! (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107667#msg107667)


Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 04. März 2014, 19:09:59
... Das erste Belieferungsjahr endete in meinem Fall am 02.01.2014. Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle auch deutlich gemacht, dass es mir um die Abrechnung bzgl. des ersten Belieferungsjahres und nicht um die Schlussrechnung geht. ...

Kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle doch nochmals zu diesem Sachverhalt! Beschwert haben Sie sich ja bereits nach Ablauf der 6 Wochen am 14.02. Wenn die SE allerdings darauf besteht, dann müssen Sie dem Versorger halt bis zum 14.03. (4 Wochen) Gelegenheit einräumen, auf Ihre Beschwerde zu antworten. Ab 15.03. wirt die SE dann tätig werden.

Zur Schlussrechnung für den Lieferzeitraum 03.01. - 20.02.14 ist in meinem Beitrag vom 11.02.14 alles gesagt (für diese Belieferungen derzeit KEINE Zahlungen leisten!).
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 04. März 2014, 19:46:29
@Didakt

Dass Lesen durchaus hilfreich ist, ist mir durchaus bewusst.
Mir ging es nicht um eine etwaige fehlerhafte Abrechnung, sondern um eine Abrechnung an sich, die mir bis dato nicht zugegangen ist, obgleich das 1. Belieferungsjahr vor nunmehr bereits 8,5 Wochen abgelaufen ist.

@khh

Vielen Dank!

Zu der Problematik "inkl. Bonus" kann ich sagen, dass sich eine derartige Formulierung in den mir zugegangenen Vertragsunterlagen nicht finden kann.

Meines Erachtens steht dieser Argumentation auch Ziffer 9 der AGB entgegen.
Abs. 1 lässt sich u.a. entnehmen:

"Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle." (also nicht in den zwölf Monaten)

Weiter ist Abs. 2 u.a. zu entnehmen:

"Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes."

Und Abs. 3:

Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen  Belieferungszeitraumes ist unzulässig. (Wenn es für den Kunden schon nicht zulässig ist, dann doch für den Versorger erst recht, oder?!)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 04. März 2014, 19:58:15
... Zu der Problematik "inkl. Bonus" kann ich sagen, dass sich eine derartige Formulierung in den mir zugegangenen Vertragsunterlagen nicht finden kann.

Meines Erachtens steht dieser Argumentation auch Ziffer 9 der AGB entgegen.
Abs. 1 lässt sich u.a. entnehmen:
"Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle." (also nicht in den zwölf Monaten)
Weiter ist Abs. 2 u.a. zu entnehmen:
"Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus ...

Die von mir rot hervorgehobene Bestimmung lässt eine anderweitige Vereinbarung wie z.B. "Preise inkl. Bonus" aber durchaus zu !
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 04. März 2014, 20:01:42
Durchaus. Allerdings stünde dies dann aber wieder den anderen Absätzen entgegen.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 04. März 2014, 20:21:56
Man könnte eine "vorzeitige" Bonusverrechnung mit den Preisen und den Abschlägen auch so sehen, dass der Kunde damit günstiger gestellt wird. Warum sollte das unzulässig sein?

Bisher tappen wir aber noch weitgehend im Dunkeln und sind erst dabei, die vielen Ungereimtheiten bei der Bonusberücksichtigung durch Almado aufzuklären.

Wir sollten diese inzwischen wenig zielführende Endlos-Diskussion in dem anderen Thread
aber nicht auch noch in diesen Thread hineintragen! ;)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 04. März 2014, 20:30:29
So machen wir das  ;)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. März 2014, 20:41:40
@Didakt
Mir ging es nicht um eine etwaige fehlerhafte Abrechnung, sondern um eine Abrechnung an sich, die mir bis dato nicht zugegangen ist, obgleich das 1. Belieferungsjahr vor nunmehr bereits 8,5 Wochen abgelaufen ist.

@khh

"Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift ...

Die von mir rot hervorgehobene Bestimmung lässt eine anderweitige Vereinbarung wie z.B. "Preise inkl. Bonus" aber durchaus zu !

@ str_eik,

nichts für ungut. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Sie dem Versorger 4 Wochen Zeit für die Beantwortung Ihrer Beanstandung einräumen müssen. Erst dann nimmt die SE Ihre Beschwerde an. @ khh hat dies nochmal zeitlich dargelegt.

Zur weiteren Anmerkung von @ khh  siiehe auch hier (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107678#msg107678).
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 22. März 2014, 16:19:38
Hallo Zusammen,

bei mir geht´s weiter.
Wie berichtet wurde meine Sonderkündigung zum 31.01.2014 per email bestätigt. Nun war ich insgesamt 13 Monate, vom 01.01.2013-31.01.2014 Kunde bei diesem Verein. Dann für ein paar Tage beim Grundversorger und momentan bei einem anderen Discountanbieter.

Es wurden für diese 13 Monate 13 Abschläge abgebucht, auf meine Frage per email, warum dem so ist und nicht 11Abschläge/Jahr abgebucht werden, habe ich keine Anwort erhalten, und dann nichts weiter unternommen.

Gestern kam die Schlussabrechnung, natürlich ohne dem Bonus. Die Rechnung ist in vier Positionen gegliedert:
1. Anteiliger Paketverbrauch¹ (SLP) 01.01.2013 31.12.2013 0,20567000 € 6.400 kWh
2. Anteiliger Paketverbrauch¹ (SLP) 01.01.2014 31.01.2014 0,21397000 € 6XX kWh
3. Anteiliger Mehrverbrauch² (SLP) 01.01.2013 31.12.2013 0,33613000 € 3XX kWh
4. Anteiliger Mehrverbrauch² (SLP) 01.01.2014 31.01.2014 0,33613000 € 3X kWh
Die Positionen sind jeweils als "immergrün! ökosiegel (Bonustarif)" bezeichnet. Zum 01.01.2014 ist eine Preiserhöhung auszumachen, das ist wohl die Weitergabe der erhöhten Energieumlage, da ja bis 31.01.2014 eine Preisgarantie vorliegt. Also soweit alles korrekt, bis auf den fehlenden Bonus.

Per Einschreiben und einer Fristsetzung von 4 Wochen verlange ich die Korrektur der Rechnung und die Gutschrift des Bonus. Eine Kopie des Schreibens schicke ich vorsichtshalber per email an kundenanwalt.strom@immergruen-energie.de.

Nach Verstreichen der Frist kann dann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.

Energieblitz.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 22. März 2014, 20:51:04
...4. Anteiliger Mehrverbrauch² (SLP) 01.01.2014 31.01.2014 0,33613000 € 3X kWh

Wie kann es bei nur einem Abrechnungsmonat einen anteiligen Mehrverbrauch geben? Hat immergrün die vom Paket erfassten kWh einfach durch 12 geteilt?
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: stromer51 am 22. März 2014, 22:27:25
Hallo,

die Position Nr. 4 der Schlussrechnung ergibt nur Sinn wenn man die 31 Tage des  Januar 2014 einfach
zu den 365 Tagen des ersten Versorgungsjahres dazuzählt.
Wenn jetzt für den Januar nicht noch extra ein Grundpreis berechnet wird könnte man das akzeptieren.
Würde der Monat korrekt abgerechnet käme vielleicht ein noch höherer Preis heraus.
Antwort dazu findet man in der Preismitteilung für das 2.Versorungsjahr.  Die Mail haben sie bekommen?

Ein normaler Versorger nimmt natürlich den Preis der für das 2. Versorgungsjahr gilt. Mit einer Ausnahme:
Bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung gilt bis zur Netzabmeldung der alte Preis weiter.
Dies gilt inbesondere, wenn der Versorger die rechtzeitige Netzabmeldung zum Zeitpunkt des Inkranfttreten
der Preiserhöhung nicht geschafft hat hat.
mfg
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 22. März 2014, 23:34:34
Die Rechnungspositionen 1 und 3 beziehen sich auf das 1. Vertragsjahr, wobei das 6.400kWh-Paket augenscheinlich vollumfänglich verbraucht wurde und ein Mehrverbrauch vorlag, welcher über Position 3 abgerechnet wird.

Die Positionen 2 und 4 beziehen sich auf den ersten Monat des 2. Vertragsjahres, in welchem allerdings noch eine Preisfixierung vorlag. Nachvollziehbar ist Position 2. Nach wie vor verstehe ich Position 4 nicht. Hier ist von einem Mehrverbrauch in diesem ersten Monat (Januar) des 2. Vertragsjahres die Rede. Welches MEHR wird hier verbraucht?
Stehe ich auf dem Schlauch?  :o

Antwort dazu findet man in der Preismitteilung für das 2.Versorungsjahr.  Die Mail haben sie bekommen?

@stromer51
Meinen Sie die Mail, in welcher der vielerorts zitierte Satz: "Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert." zu finden ist?

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Energieblitz am 25. März 2014, 16:39:55
Ich habe die Informationsmail mit den "drei GUTE Nachrichten" erhalten. Darin wurde eine Anpassung der Kosten (ohne Nennung des Betrags) durch die EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 und eine Erhöhung der Grundgebühr von 0€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014 mitgeteilt.
Die geplante Erhöhung der Grundgebühr habe ich als Sonderkündigungsgrund angeführt.

Die Rechnung ist ansich IMHO logisch und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Pos 1 und 2 sind der Grundverbrauch aus dem Paket, Pos 3 und 4 der 40 Cent teure Mehrverbrauch.

Grüße Energieblitz
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: stromer51 am 25. März 2014, 19:56:42
Hallo Energieblitz,

ja die Mail mit den guten Nachrichten habe ich gemeint. Die habe ich auch. Beginn mit dem 2. Versorgungsjahr ( hätte ich nicht gekündigt) Es war kein Pakettarif .

Jetzt ist Fall mit dem 13. Monat klar.  Normalerweise erhalten die Kunden ab Beginn des 2. Versorgungsjahres die untergeschobene Preiserhöhung mit der erhöhten Grundgebühr.
Da ihr Beginn der Preiserhöhung erst eine Monat später liegt kommt der Verdacht auf von vornherein den 13. Monat mit dem Mehrverbrauchspreis des Pakettarifes abzurechnen. Also volle Absicht des Anbieters.
Das solche Abrechnungsmethoden, höfflich ausgedrückt, nicht so ganz in Ordnung ist, ist wohl klar.

Sie hätten dies nur mit einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf des ersten Versorgungsjahres verhindern können.
mfg
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 25. März 2014, 20:51:31
... Da ihr Beginn der Preiserhöhung erst eine Monat später liegt kommt der Verdacht auf von vornherein den 13. Monat mit dem Mehrverbrauchspreis des Pakettarifes abzurechnen. ...
Sie hätten dies nur mit einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf des ersten Versorgungsjahres verhindern können.

Wieso das? Wurde denn der 13. Monat (komplett) zum Mehrverbrauchspreis abgerechnet? ;)

... Die Rechnung ist in vier Positionen gegliedert:
1. Anteiliger Paketverbrauch¹ (SLP) 01.01.2013 31.12.2013 0,20567000 € 6.400 kWh
2. Anteiliger Paketverbrauch¹ (SLP) 01.01.2014 31.01.2014 0,21397000 € 6XX kWh  
3. Anteiliger Mehrverbrauch² (SLP) 01.01.2013 31.12.2013 0,33613000 € 3XX kWh
4. Anteiliger Mehrverbrauch² (SLP) 01.01.2014 31.01.2014 0,33613000 € 3X kWh  
... Also soweit alles korrekt, bis auf den fehlenden Bonus.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 25. März 2014, 21:23:04
...Die Rechnung ist ansich IMHO logisch und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Pos 1 und 2 sind der Grundverbrauch aus dem Paket, Pos 3 und 4 der 40 Cent teure Mehrverbrauch...

Die Aufschlüsselung an sich verstehe ich schon. Unverständlich ist für mich nach wie vor Pos. 4. Mich interessiert, wie sich hier der Mehrverbrauch konkret berechnet.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 25. März 2014, 22:38:07
@str_eik, das ist doch naheliegend ;):

Vermutlich wurde aufgrund des Mehrverbrauchs 2013 für 2014 ein größeres Paket zugrundegelegt, jedenfalls zeitanteilig für Jan. 2014 = 6XX kWh.
Die 6XX kWh hat @Energieblitz im Jan. 2014 um 3X kWh überschritten. Besonders interessant ist dieser Mehrverbrauch m.E. nicht, da die Mehrkosten nur wenige Euro ausmachen.

Gruß, khh

Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 26. März 2014, 08:45:43
@khh
Diese Vermutung hatte ich auch in meiner Frage formuliert.
Hat immergrün die vom Paket erfassten kWh einfach durch 12 geteilt?

Dies wäre ja auch nachvollziehbar. Wenn man 6400 durch 12 teilt oder von mir aus auch durch 365 Tage und das Ergebnis mit den 31 auf Januar fallenden Tage multipliziert, kommt man jedoch nicht auf einen anteiligen kWh-Anteil von
...01.01.2014 31.01.2014 0,21397000 € 6XX kWh

Wie berechnet sich also der kWh-Anteil am Paket?
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: stromer51 am 26. März 2014, 13:46:10
Hallo,

Entschuldigung ich habe Position 2 nicht genau gelesen.
Die Position 4 ist Betrug.  Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh bezieht sich auf ein Versorgungsjahr,
also innerhalb von 365 Tagen.
Die 365 Tage sind korrekt berechnet. (ohne Bonus). Wie ein 2. Versorungsjahr berechnet wird entnehmen
sie wieder der Mail mit den 3 guten Nachrichten.
Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.
Das geht aber nicht weil sie ja der Preiserhöhung widersprochen haben.
Somit begann am 1.1.2014 wieder ein neues Versorgungsjahr wieder mit dem Paket Strom von
6400 kWh/Jahr. So ihr Vertrag.  Mit der Position 2 ist der Monat Januar 2014 vollständig bezahlt.
mfg
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 26. März 2014, 13:57:18
...Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh wurde im Laufe des ersten Versorgungsjahres vollständig verbraucht. Der weitere Verbrauch an kWh wird mit 40 Cent berechnet.

Dies ist unproblematisch und ergibt sich aus den Pos. 1 und 3.

...Und den Januar 2014 hat man einfach mit draufgehauen...Man hat also mit einer voraussichtlichen Sonderkündigung gerechnet um den 13. Monat mit 40 Cent abzukassieren...

Wäre dem so, gäbe es keinen anteiligen Paketverbrauch für den Monat Januar (Pos. 2), sondern nur einen Mehrverbrauch, der sich dann allerdings auf alle im Januar verbrauchten kWh beziehen würde. Dies ist jedoch offensichtlich nicht der Fall.

...die Berechnung ist doch ganz einfach...Ist doch ganz einfach zu verstehen...

Ganz so einfach scheint es folglich nicht zu sein.


...Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.

Nein, die Grundpreiserhöhung gilt ab dem 01.02.2014. Bis zum 31.01.2014 war der Preis "fixiert". @Energieblitz hat wegen dieser Erhöhung auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt (siehe


...Ich habe die Informationsmail mit den "drei GUTE Nachrichten" erhalten. Darin wurde eine Anpassung der Kosten (ohne Nennung des Betrags) durch die EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 und eine Erhöhung der Grundgebühr von 0€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014 mitgeteilt.
Die geplante Erhöhung der Grundgebühr habe ich als Sonderkündigungsgrund angeführt...
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: stromer51 am 26. März 2014, 20:54:31
Hallo str_eik,

mein unrsprünglicher Beitrag war nicht korrekt. Nach ein paar Minuten habe ich das korrigiert.
Leider waren sie schneller.

Was ich bei ihrem Vertrag  übersehen hatte, ist der Beginn mit dem 03.01.2013.
Demnach wäre das erste Jahr am 02.01.2014 24 Uhr beendet.  Das wäre auch der Zeitpunkt
einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit gewesen.

Warum die Preiserhöhung des Grundpreis nicht am 03.01.2014 mitgeteilt wurde, bleibt das Geheimnis
von immergrün. Ein vergleichbarer Fall den ich online gestellt habe, da endet  die Mindesvertragslaufzeit am 23.04.2014.  Einen Tag später beginnt die Preiserhöhung des Grundpreises, also mitten im Monat.

Immergrün zählt also die verbleibenden 29 Tage bis zum Schluss einfach dem ersten Versorgungsjahr
hinzu. Es bleibt bei meinem Verdacht für die zusätzlichen 29 Tage soll doppelt abkassiert werden.
Es wäre demnach ohne weiters möglich gewesen den Beginn der Preiserhöhung auch auf den
03.01.2014 zu legen.  Wenn mit der Position 2 der Verbrauch im Januar 2014 vollständig erfasst ist,
dann ist Position 4 falsch. Begründung: Das erworbene Strompaket gilt nur für 365 Tage = ein Jahr .

mfg
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 27. März 2014, 23:35:48
Ich habe am heutigen Tage meine Schlussrechnung von immergrün erhalten, welche, wie ich erwartet habe, in nahezu allen Punkten falsch ist. Natürlich ist auch der Neukundenbonus unberücksichtigt geblieben.

In der mir zugegangenen Rechnung findet sich in der Fußnote 1 folgendes:

Zitat
¹ Paketverbrauch
Ihr Paket immergrün! ökosiegel 3400 beinhaltet einen Jahresverbrauch von 3400 kWh. Auf den aktuellen Abrechnungszeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 entfallen hiervon laut SLP 3926,0 kWh. Das Standardlastprofil (SLP) des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) berücksichtigt die saisonbedingten Schwankungen der Energieabnahme.
(Hervorhebungen durch mich)

Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 28. März 2014, 00:04:44
Bei 3400 kWh Jahres-Paket = nach SLP zeitanteilig 3926 kWh (115,47 %) im Abrechnungs-zeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 (414 Tage = 113,42 %) könnte durchaus hinkommen.

Wer Gewissheit haben möchte, kann das vllt. telefonisch mit seinem Netzbetreiber klären. 
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Didakt am 28. März 2014, 10:54:11
@ str_eik

Zitat von: Ihnen im vorstehenden Beitrag
Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.

Es mag sein, dass ich ein wenig begriffsstutzig bin! Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert? Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich mich mit den Abrechnungsmodalitäten eines Pakettarifs noch nicht im engeren Sinne vertraut gemacht habe. Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben? Wenn ja, was gedenken Sie jetzt zu tun?
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: str_eik am 28. März 2014, 12:42:59
@Didakt
Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben?

Ich hatte die Schlichtungsstelle Energie (SE) angerufen, da ich bisher gar keine Abrechnung erhalten hatte. Nunmehr ist mir am gestrigen Tage die Schlussrechnung zugegangen, in welcher das erste Vertragsjahr, der erste Monat des zweiten Vertragsjahres (Januar 2014), zu dessen Ablauf ich fristlos wegen einer angekündigten Preiserhöhung gekündigt hatte, und auch ein Zeitraum, in welchem ich zwar von immergrün beliefert wurde, jedoch kein Vertragsverhältnis mehr bestand (01.02. bis 20.02.2014), abgerechnet werden.

Die Abrechnungen bezüglich des ersten Vertragsjahres und des Januar sind, abgesehen von der Tatsache, dass der Neukundenbonus fehlt, korrekt.

Für den Zeitraum vom 01.02. bis 20.02.2014 wird ein anteiliger Paketverbrauch auf Grundlage des SLP berechnet. Dies wäre an sich auch ok, wenn in diesem Zeitraum das Vertragsverhältnis noch bestanden hätte. Da dies aber nicht der Fall ist und ich etwas weniger verbraucht habe, bin ich lediglich bereit, die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs zu bezahlen. Natürlich wurden für diesen Zeitraum auch die anteiligen Kosten des Grundpreises (19,95 €/Monat) berechnet, welcher im Vorfeld 0 €/Monat betrug. Dass ich dies nicht bezahlen werde, versteht sich von selbst.

Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.

Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert?

Interessant wird dies meines Erachtens nur, wenn ein Mehrverbrauch abgerechnet wird. Dies ist bei mir jedoch nicht der Fall.

...was gedenken Sie jetzt zu tun?

Ich widerspreche der Abrechnung, führe die falschen Angaben auf und übersende den Widerspruch an immergrün. Ich fordere den Zugang einer berichtigten Rechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus und die Überweisung des von mir konkret bezeichneten Guthabenbetrages auf mein Konto unter Fristsetzung von 14 Tagen. Nachrichtlich werde ich das Schreiben auch an die SE senden, da ich mein Beschwerdeziel etwas umfassender beschrieben hatte und u.a. die Berücksichtigung des Neukundenbonus mit aufgeführt hatte.

Mein in meinem Antrag angegebenes Beschwerdeziel lautet:
Zitat
Ich fordere den Zugang einer Verbrauchsabrechnung für das erste Belieferungsjahr (Zeitraum: 03.01.2013 bis 02.01.2014) unter Berücksichtigung des zugesagten Neukundenbonus in Höhe von 25% auf den Rechnungsbetrag und der geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- Euro. Weiterhin fordere ich sodann innerhalb von 14 Tagen die Überweisung des Guthabenbetrages auf mein Konto (IBAN: XXX; BIC: XXX).

Der Grund, warum ich das Schreiben nicht ausschließlich an die SE übersende, ist folgender Passus in der Mitteilung über die Annahme des Schlichtungsantrags:
Zitat
Nach erster Prüfung Ihres Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir uns mit Ihrem Anliegen an Ihren Energieversorger gewandt haben. Das Energieversorgungsunternehmen hat nun drei Wochen Zeit, Ihre Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Wir bitten Sie darum, die Korrespondenz in dieser Zeit zunächst ausschließlich mit dem Versorger zu führen. Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
(Hervorhebungen durch mich)

@Didakt
Haben Sie ggf. andere Vorschläge?
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: Didakt am 28. März 2014, 14:06:29
@ str_eik,

Kompliment. Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung. Nun ist zunächst die Reaktion des Versorgers auf Ihren Widerspruch abzuwarten. Davon ist abhängig, ob die Schlichtungsstelle Ihren schon eingereichten Schlichtungsantrag weiterbearbeitet, den Sie aus bekannten Gründen (wegen nicht zeitgerecht ergangener Abrechnung) schon im Vorfeld der erst jetzt bei Ihnen eingegangenen Schlussrechnung der SE vorgelegt hatten, und den Sie vielleicht - soweit nicht schon geschehen - später noch auf die Bonusgewährung hin ergänzen müssten.

Logisch ist, dass die SE sich erst dann weitergehend einschalten wird, wenn Sie  ggf. den Anlass dazu geben, weil der Versorger Ihrem Widerspruch (Ihrem Antrag auf Gewährung des Bonus) nicht stattgibt. Schließlich heißt das, dass Sie die SE mit den übrigen Ungereimtheiten der fragwürdigen Abrechnung für den Zeitraum Februar 2014 zunächst gar nicht konfrontieren wollen/werden. Im Moment keine weiteren Vorschläge! Viel Erfolg ist Ihnen zu wünschen! :)
Titel: Re: Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
Beitrag von: khh am 28. März 2014, 14:34:50
@str_eik,

auch ich bin der Meinung, dass Sie richtig vorgehen. Immergrün/365 AG kann den gesamten Belieferungszeitraum 03.01.2013 - 20.02.2014 jetzt nicht in eine Abrechnung packen. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte:

1. Haben Sie haben den vertraglichen (Mitte Februar mit Bezugnahme auf § 40 Abs. 4 EnWG auch eingeforderten) Anspruch einer separaten Verbrauchsabrechnung für das erste Lieferjahr 03.01.2013 - 02.01.2014 mit Gutschrift des Bonus und Auszahlung des Guthabens. Mit diesem Sachverhalt ist die Schlichtungsstelle ja auch bereits befasst und hierzu muss immergrün m.E. nicht erneut 4 Wochen Bearbeitungszeit eingeräumt werden.

2. Gibt es den Lieferzeitraum 03.01.2014 - 20.02.2014, für den eine gesonderte Schlussrechnung zu erstellen ist. Fragwürdig (und streitig insbes. bzgl. des Verbrauchs und des Preises eines ggf. zu leistenden Wertersatzes) sind die vertragslosen Lieferungen 01.02. - 20.02.2014. Dass immergrün Ihre wirksame Sonderkündigung am 18.01.2014 zum Ablauf des 31.01.2014 erst am 10.02.2014 korrekt bearbeitet hat (u.a. Abmeldung zum 20.02.2014 beim Netzbetreiber), haben nicht Sie zu vertreten.

Keinesfall hinnehmen würde ich, wenn immergrün/365 AG eine strittige Forderung aus der zu erstellenden Schlussrechnung zu 2. mit dem Bonus aus der zu korrigierenden Abrechnung zu 1. verrechnet!

Gruß, khh