Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Help1 am 02. September 2013, 21:35:53

Titel: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Help1 am 02. September 2013, 21:35:53
Am Samstag erhielten wir das 2. Schreiben von Kanzlei Näke &Petersen.
( Nachdem ein halbes Jahr Ruhe war und auf unsere Stellungnahme keine Reaktion erfolgte.
Weder seitens EGNW Fr. Hoinkes noch der Kanzlei.)

Sie seien beauftragt die ausstehenden Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Frist diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen bei Zahlung bis 7.9.13

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten und wie reagiert ihr darauf ? Was können wir noch gemeinsam unternehmen ?
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: uli07 am 03. September 2013, 09:37:05
Habe deinen ersten Beitrag auch gerade gelesen.
Ich würde da ganz ruhig bei bleiben und abwarten. Was soll schon passieren? Solange die Zählerstände und die Abrechnung fehlt oder falsch sind wird der Richter die wohl auch nicht korrigieren.

Gruß  Uli07
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 03. September 2013, 11:46:37
Haben Sie sich denn die korrekten Zählerstände zu den besagten Zeitpunkten notiert? Wenn ja, dann kann ich nur empfehlen sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen (bei E.ON z.B. geht das hervorragend telefonisch) und denen die tatsächlichen Zählerstände mitzuteilen. Anschließend werden die betroffenen Lieferanten informiert und erstellen aufgrund dessen eine korrigierte Schlussrechnung.

Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.
Mehr dazu erfährt man hier: http://www.energensued.de/index2.html
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Christian Guhl am 03. September 2013, 12:04:30
Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.
Sie vergessen zu erwähnen, dass die Belieferung durch die EGS im Auftrag der EGNW stattfand. Dies wurde vom damaligen Vorstand der EGNW den Kunden so bestätigt. Auch die Abbuchungen
durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt. Sie hat sich damit die Zahlungen anrechnen zu lassen. Man sollte nicht versäumen, die Gerichte ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man einem Vertragsverhältnis mit der EGS niemals zugestimmt hat und nur durch die Versicherung der EGNW, die EGS handele in ihrem Namen, Zahlungen vorgenommen hat. Falls jemand das entsprechende Schreiben der EGNW nicht mehr vorliegen hat, kann ich gerne aushelfen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 03. September 2013, 13:21:19
Falls die betroffenen Leute es tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, was zwangsläufig passieren wird wenn keine der Seiten vom derzeitigen Standpunkt abrückt, so rate ich ausdrücklich sich möglichst kompetente anwaltliche Hilfe zu suchen. Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.

Auch die Abbuchungen durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt.
Woraus nehmen Sie diese Schlussfolgerung? Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
Sie können das Argument gerne vor Gericht bringen, wundern Sie sich aber nicht, wenn sie damit der Gegenseite möglicherweise eine Steilvorlage liefern.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: bolli am 03. September 2013, 13:29:49
Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 03. September 2013, 13:33:31
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)
Ich trommel nicht, ich mache nur darauf aufmerksam, dass man sich eine Verteidigung suchen sollte, die sich auch in diesem Fachgebiet auskennt. Es ist nur ein gut gemeinter Ratschlag.

Was passiert, wenn man sich nicht vernünpftig anwaltlich verteidigen lässt, hat man bei einigen Verfahren bezüglich der FirstCon gesehen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 03. September 2013, 14:03:53
@ masterflok

Es ist alles x-mal gesagt! Und auch durch den erneuten „Versuch“ der genannten RAe oder aufgrund Ihrer „Nebelkerzen“ wird sich kein betroffener Verbraucher verunsichern lassen.

Wenn die EGNW es tatsächlich auf gerichtliche Klärungen der chaotischen Abläufe sowie der höchst fragwürdigen Handlungen und Vertragssituationen im Zusammenhang mit der EGS ankommen lassen will, dann man zu.  :)   

Schreiben Sie als einer der letzten „EGNW-Gläubigen“ Ihre altbekannten Faseleien besser nur noch im internen Forum der EGNW. Hier im Verbraucher-Forum werden Sie jedenfalls mit Ihren „Empfehlungen“ und Ihrem „Rat“ wenig landen können!
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Netznutzer am 03. September 2013, 14:05:12
@ Betroffene

Man braucht kenínen Anwalt, man braucht nur beim Netzbetreiber nachfragen, ob dort ein Lieferantenwechsel von der EGNW zur EGS zum 01.06.2011 stattgefunden hat. Sofern dies nicht geschehen ist, hat die EGS nur als Dienstleister im Auftrag der EGNW gehandelt. Einfach nachzuvollziehen durch die verwendeten ILN's. Da kann der Anwalt noch so toll sein. Sofern es einen Lieferantenwechsel gegeben haben sollte, mal die erteilte Vollmacht prüfen, ob die so etwas deckt. Wenn man als Yello Kunde plötzlich Rechnungspost von E-Wie-Einfach bekäme, wäre man sicherlich auch sehr überrascht.

Den Unterschied zwischen Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher gibt es schliesslich, und dies bedeutet, dass der, der den Strom zur Verfügung stellte (BKV), noch lange nicht die Berchtigung hat, diesen dem Letztverbraucher abzurechnen.

Gruß

NN
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 03. September 2013, 14:17:47
@ Netznutzer

Mit Verlaub, aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht. Alles nachzulesen in den verschiedenen Threads zur EGNW !   ;)

Ergänzung: Ihre Anmerkung zu "erteilte Vollmacht prüfen" sowie u.U. Ihr letzter Satz sind allerdings durchaus zu berücksichtigen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 03. September 2013, 15:05:05
Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. ...

Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)

„... nur mit Wasser kocht“ vor allem dann, wenn man sich diese Beiträge mal ansieht ;) :
[…]
Zum Wechsel:
Ich habe ordnungsgemäß meine Anmeldebestätigung bekommen allerdings leider von einem mir nicht bekannten Lieferanten. Hier muss wohl noch etwas Feinarbeit geleistet werden. ...
und
Ich berichte einmal weiter:
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd  abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau.  Aber ich bekomme Strom und das ...
[Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen in den Zitaten durch khh]
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Netznutzer am 03. September 2013, 15:09:54
@ khh

Zitat
aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht.

Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.

Gruß

NN
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Christian Guhl am 03. September 2013, 16:05:34
Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
Wieso Auftragsbestätigung und Kontoauszüge ? Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt. Was braucht man denn noch mehr ? Da kann die EGS noch soviel liefern und abbuchen - alles geschah lt. schriftlicher  Bestätigung der Herren Redecker und Mücke im Namen und Auftrag der EGNW ! Ob irgendwelche Wechselprozesse beim Netzbetreiber stattgefunden haben, kann der Kunde nicht wissen. Selbst wenn es so wäre, war das mit dem Kunden vereinbart ? Im Vertrag der EGNW war keine Vollmacht enthalten. Wie sieht es mit Schadenersatz aus, wenn die EGNW die Kunden an eine Pleitefirma weiterreicht und ihnen dann noch vormacht, diese wäre nur als Dienstleister zu sehen ? Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Eventuell können die Klagen gegen die Kunden auch zum Bumerang werden. Vielleicht legt ja auch einmal ein Kunde Widerklage ein. Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen. Oder waren die Verträge von Anfang an bei der EGNW ? Es gibt viel zu klären. Manchmal bin ich traurig, rechtzeitig gekündigt zu haben und so nicht in den Genuß eines so spaßigen Gerichtsverfahrens zu kommen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 03. September 2013, 16:21:42
@ Betroffene

Man braucht kenínen Anwalt
Wie kann man die Betroffenen nur so leichtfertig ins offene Messer laufen lassen? Es grenzt schon an Dummheit, wenn man meint, man könnte sich in einem solchen Verfahren vernünftig selbst verteidigen.
Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.
Zur Aufklärung:
Vor dem 01.10.2011 hat die EGNW lediglich an die EnergenSüd vermittelt. Die EGNW war weder Lieferant, noch Zahlungsempfänger, noch tauchte sie in irgendeiner Weise bei den Netzbetreibern auf. Erst ab dem 01.10.2011 hat die EGNW die Lieferung im eigenen Namen aufgenommen, war Zahlungsempfänger, und hat alle seine Genossen bei den Netzbetreibern umgemeldet. Demzufolge konnte die EGNW auch nur ab dem 01.10.2011 abrechnen, denn vorher war die EnergenSüd zuständig, die, wie schon gesagt, die Schlussrechnungen für den Zeitraum bis zum 01.10.2011 vor einem guten Jahr versandt hat.

Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt und hierfür Provisionen kassiert. Fragen Sie doch mal beim Herrn Redeker und Mücke nach, wieso Sie das Vertragsverhältnis in dem zitierten Schreiben so umschrieben haben. Tatsache ist aber nunmal, dass es falsch war.

Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen.
Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.


Um was es hier doch im Grund geht, ist, dass einige wenige Genossen versuchen, ihr Guthaben, welches sie durch die EnergenSüd-Pleite verloren haben, von der EGNW durch Aufrechnung zurück zu erhalten. Und dementsprechend stellen sich nun die besagt dumm, indem sie von einer EnergenSüd nichts gewusst haben möchten. Dabei taucht auf den monatlichen Einzügen immer wieder dieser Name auf, und auch die Lieferbestätigung zeigt ganz klar, dass man bei der EnergenSüd gelandet ist. Das hat jedoch damals niemanden gestört, somit hat auch niemand wiedersprochen, sondern sich mit sehr günstigen Konditionen beliefern lassen, teilweise über Jahre.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 03. September 2013, 16:57:39
Zitat von: masterflok link=topic=18509.ms >:(g103754#msg103754 date=1378218102
[...]
Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt ...

@ masterflok,
schreiben Sie doch nicht ständig solch einen Blödsinn: Ob die schriftliche Bestätigung richtig oder falsch war, ist für deren rechtliche Wirksamkeit doch überhaupt nicht relevant! Die EGNW kann sich wg. Schadensersatzforderungen ja gerne an die damaligen Vorstände halten (einen solchen Auftrag der GV gibt es ja sogar), aber dann kommen auch heute noch Verantwortliche, die bis Ende 2011/Anfang 2012 belegbar ähnliches geäußert haben, ebenfalls mit ins Spiel!  ???
Und wieso will jetzt die EGNW vormals "lediglich vermittelt" haben, welcher Auftrag oder welche Vollmacht jedes einzelnen Kunden soll denn ein solches Recht hergeben? Lesen Sie dazu doch mal die von mir vorstehend zitierten Beiträge von @uwes aus 2010. Wenn Sie es nicht endlich kapieren, dann schweigen Sie hier bitte still und hören Sie auf mit solch leicht durchschaubaren Verunsicherungsversuchen!!! >:(     
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Christian Guhl am 03. September 2013, 20:21:11
Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.
Ach ja ? Und aufgrund welcher Verträge ? Die ursprünglichen Verträge waren doch angeblich mit der EGS abgeschlossen. Wenn Ihre Version hier stimmen sollte, hat die EGNW niemals irgendwelche Kundenverträge gehabt. Denn Vollmachten der Kunden den Vertrag von der EGNW an die EGS oder von der EGS an die EGNW weiterzugeben gab es ja wohl unbestritten niemals.
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Energietourist am 04. September 2013, 09:40:13
Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Die Schreiben von Näke&Petersen kann man getrost in den Papierkorb werfen, die sind völlig substanzlos.
Wer sich von so einem Geschreibsel einschüchtern lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57
Wenn Ihre Version hier stimmen sollte
Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat? Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.

Zitat
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.

Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Was genau verstehe ich denn nicht? Dass das hier ein Thread ist, in dem ausschließlich mit dem Knüppel auf die EGNW eingeschlagen werden darf? Dass das für Help1 eine ziemlich teure Angelegenheit werden kann, kann Euch ja egal sein, Ihr müsst es ja schließlich nicht bezahlen.

Ich finde es äußerst traurig, dass in einem Forum des Bundes der Energieverbraucher verunsicherte Verbraucher massiv auf Glatteis geführt werden. Und das von selbsternannten Experten wie Christian Guhl, die ganz offensicht noch immer nicht verstanden haben bzw. es nicht verstehen wollen, wie die tatsächlichen Lieferverhältnisse waren (< 30.09.2011 bei EnergenSüd ; > 01.10.2011 bei EGNW). Nein, stattdessen wird so getan, als handel es sich bei dem Schreiben von Näke&Petersen um ein Pishing-Brief, der unbeachtet entsorgt werden könnte. Ein fachkundiger Anwalt? Unnötig, schließlich ist der Sachverhalt ja absolut klar, lediglich ich, der überhaupt nichts versteht, habe starke bedenken.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Christian Guhl am 04. September 2013, 12:11:04
Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat?
Habe ich das irgendwo bestritten ? Ich bezweifele nur, dass die Lieferung auf einer vertragliche Grundlage erfolgt ist.
Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht es "dahin gestellt" sein läßt, ob ein Vertrag bestand oder nicht.
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung.
Jetzt wird es immer besser ! Welchen Liefervertrag meinen Sie denn ? Etwa den, der von der EGNW nicht angenommen und an die EGS weitergegeben wurde ? So langsam wird es aber mal Zeit sich zu entscheiden ! Entweder der Vertrag wurde von der EGNW angenommen und die EGS hat als Dienstleister geliefert (wie es monatelang von der EGNW dargestellt wurde), oder die EGS hat aufgrund dieses Vertrages eigenständig geliefert und die EGNW war überhaupt nicht mit eingebunden. In beiden Fällen sieht es düster aus für die EGNW ! Entweder hat man keinen Vertrag oder man muss sich die Zahlungen an den Dienstleister EGS anrechnen lassen. Dumm gelaufen ! Will man dem Gericht erzählen, dass man sich nach über einem Jahr plötzlich an den seinerzeit vom Kunden eingereichten Vertrag erinnert hat (der wurde doch nicht angenommen) und daraufhin anfing zu liefern ? Ach ja, eine Einzugsermächtigung wurde vor Monaten ja auch mal erteilt. Da fangen wir jetzt mal an, abzubuchen.
Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben : Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW !
Der Kunde kann sich darauf berufen, dass er einen Vertrag mit der EGNW hat und nicht mit der EGS. Ist es aber tatsächlich so, dass der Vertrag mit der EGNW nicht zustande gekommen ist und die EGS rechtmässiger Lieferant war, wie kommt man dann plötzlich auf die Idee, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt doch die EGNW Lieferant sein soll ? Das passt doch hinten und vorne nicht ! Ich sehe die ganze Aktion von Näke&Petersen als Sturm im Wasserglas. Nach den letzten Schreiben der Kanzelei hatte eine Kundin nachgewiesen, dass die Forderung bis auf einen ganz geringen Teil bezahlt ist. Der minimale Rest (unter 5 €) wurde ebenfalls überwiesen. Jetzt kommt ein Schreiben, in dem wiederum die gesamte Forderung geltend gemacht wird ! Bei einem anderen Kunden werden Beträge gefordert, über die er nie Rechnungen erhalten hat und die nicht nachvollziehbar sind. Verläßt Herr Petersen sich etwa auf die Angaben, die er von der EGNW bekommt ohne diese zu prüfen ? Das wäre allerdings bei einem solchen Chaoshaufen wie der EGNW sehr leichtsinnig. Ich würde mit der ganzen Angelegenheit ganz entspannt umgehen. Auf keinen Fall zahlen, sondern abwarten. Es ist nicht sicher, ob überhaupt etwas passiert. Wenn doch, sollte man bei dieser ganzen verworrenen Situation aber auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichten !   
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 04. September 2013, 12:34:53
@ masterflok,

alle von Ihnen angesprochenen Punkte sind zurückliegend x-mal durchgehechelt worden und ob SIE es verstanden haben oder nicht, interessiert niemandem wirklich!

Letztlich ist ohnehin maßgeblich, dass der EGNW-Vorstand (zumindest ja wohl auch mit stillschweigender Billigung des AR) seinerzeit erklärt hat, dass die EnerGenSüd „im Auftrag und im Namen“ der EGNW handelt! Insofern sind die „Probleme“, die sich aus der Insolvenz der EnerGenSüd ergeben, allein die der EGNW und nicht die der Kunden.  :)

Im Gegensatz zu Ihnen finde ich es traurig und scheinheilig, dass in diesem Verbraucher-Forum ein „Fürsprecher“ der EGNW regelmäßig als „Störer“ auftritt und sich jetzt auch noch um die Interessen der Kunden sorgt.  >:(

Übrigens ist nirgendwo gesagt, dass für die Betroffenen bei einer Klage der EGNW die Inanspruchnahme eines fachkundigen Anwalts unnötig ist. Ihre "Hilfe" ist allerdings verzichtbar! 
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 04. September 2013, 14:11:21
Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht.
Ja, wenn, die Realität schaut aber nunmal anders aus. Die EnergenSüd war Lieferant, kein Dienstleister, mit allen Rechten und Pflichten. Dienstleister waren beispielsweise die Stadtwerke Schwäbisch Hall. Anstatt sich an eine falsche Aussage eines Herrn Redeker und Mücke zu klammern, sollte man die realen Tatbestände nicht aus dem Auge verlieren. Ein Gericht wird sein Urteil nicht nur auf der Grundlage dieser Aussage fällen. Wie stark es die Aussage überhaupt gewichtet, ist völlig unklar.

Ich glaube nicht, dass ein Gericht es "dahin gestellt" sein läßt, ob ein Vertrag bestand oder nicht.
Von einem Gericht sprach ich auch nicht. Noch einmal, ich wollte dem Betroffenden erklären, wieso die EGNW den Zeitraum vor dem 01.10.2011 nicht abrechnen kann (weil EnergenSüd lieferant war und bereits abgerechnet hat).

Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: superhaase am 04. September 2013, 14:20:56
Ja, wenn, die Realität schaut aber nunmal anders aus. Die EnergenSüd war Lieferant, kein Dienstleister, mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn dem so ist, also der Vertrag mit der ESG zustande kam, dann hätte die EGNW aber heute keine Grundlage weil keinen gültigen Vertrag mit den Kunden, so dass die gesamten aktuellen Forderungen von EGNW sowieso unberechtigt wären. Lieferung ohne Vertrag eben.
Entweder die Kunden hatten sowieso schon immer einen Vertrag mit EGNW, dann dürfen sie auch gegenrechnen, oder aber es bestand nie ein Vertrag mit EGNW, dann sind wohl sämtliche Forderungen der EGNW ohne Rechtsgrund.

So habe ich das "Dilemma" jedenfalls verstanden. Es erscheint mir relativ leicht verständlich.
Haben Sie das nicht verstanden?
Ihre Position erscheint jedenfalls in sich widersprüchlich.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 04. September 2013, 14:40:58
@ Christian Guhl.

bzgl. der Belieferungen durch die EGNW (Gas ab 1.10.11 und Strom ab 1.1.12) ist ein Beitrag des Ex-Vorstandsvors. H. Redeker am 21.12.11 hier im Forum sehr interessant - Auszug:
Zitat
Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt. ... Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.09.2011 gekündigt.

Sowohl die EGNW als auch die EGS hat jeweils ein Lieferverhältnis allein gegenüber dem ‚Kooperations-Partner’ gekündigt, was nur dann Sinn macht, wenn die EGS ausschließlich Dienstleister (womöglich auch Bilanzkreisverantwortlicher) für die EGNW war.

Wären, wie jetzt behauptet, von der EGNW (unautorisiert!) Verträge zwischen EGNW-Mitglieder und EGS vermittelt worden, hätte zumindest die EGS jeden dieser Verträge gegenüber dem jeweiligen Kunden fristgemäß kündigen müssen. Da aber die angeblichen Verträge der EGS mit EGNW-Mitgliedern nicht wirksam beendet wurden (ebenso gab es auch keine neuen Vertragsbestätigungen seitens der EGNW!), bestanden diese folglich mindestens fort bis zum Zeitpunkt der vom EGS-Insolvenzverwalter veranlassten Liefereinstellung zum 29.02.1012 (ab dann war die EGNW wohl kaum der zuständige Grundversorger!). Selbst wenn die EGNW sich auf die ursprünglichen Aufträge/Anträge beruft (m.E. waren die gemäß §§ 146 und 147 Abs. 2 jedoch nicht mehr verwendbar), können bei fortbestehen EGS-Verträgen keine neuen Verträge mit der EGNW ab 1.10.11. bzw. 1.1.12 wirksam zustande gekommen sein.

Dass die ‚Energie- und Vertrags-Experten’ der beiden Genossenschaften da irgendwas/irgendwie mit dem ominösen „Handschlagvertrag“ vermurkst haben, kann nicht zu Lasten der Kunden gehen.     


@ superhaase,

unser „masterfloh“ kapiert nicht, dass die schriftliche Erklärung des seinerzeitigen EGNW-Vorstandes gegenüber den einzelnen Mitgliedern „Energen Süd in unserem Namen und unseren Auftrag“ eine ‚verbindliche Außenwirkung’ hat und die „Realität“ (welche auch immer) insofern unmaßgeblich ist.  ::)
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: superhaase am 04. September 2013, 15:31:41
@khh:
Selbst wenn es diese schriftliche Erklärung gar nicht gäbe, bliebe das beschriebene Dilemma der EGNW trotzdem bestehen, das Sie ja eben auch wieder dargelegt habe:
Entweder gab und gibt es einen Vertrag zwischen Kunden und EGNW, dann haben die Kunden aber nichts mit der EGS am Hut und können gegenünber der EGNW alles gegenrechnen, oder aber es gibt keinen Vertrag zwischen Kunden und EGNW, dann kann die EGNW sowieso keine Forderungen geltend machen.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 04. September 2013, 16:34:28
Ergänzung zu meiner Anwort #22

Gemeint waren die  §§ 146 und 147 Abs. 2 BGB  -  diese lauten:

Zitat
§ 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber  abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

§ 147 Annahmefrist
[...]
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Die Annahme eines Antrags/Auftrags, wo zwischenzeitlich sogar ein anderer Versorger der Vertragspartner des Antragenden gewesen sein soll, entspricht wohl kaum dem gesetzlichen Erfordernis § 147 (2) BGB !
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Energietourist am 04. September 2013, 16:36:25
@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 04. September 2013, 16:41:12
@ Energietourist,

so ist es ...... und die EGNW sollte froh sein, wenn sich niemand meldet und die ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen zurück verlangt !   ;)
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: Christian Guhl am 04. September 2013, 16:54:57
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
Titel: Was für ein genossenschaftliches Tohuwabohu - Eigennutz statt Gemeinnutz
Beitrag von: PLUS am 04. September 2013, 20:45:28
@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.
Wie wurde die Idee am Anfang verkauft, mit den Idealen von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch. Was hat man daraus nur gemacht!

Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. Gem. § 17 StromGVV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__17.html) werden Rechnungen vom Grundversorger erst und frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
Titel: Re: Was für ein genossenschaftliches Tohuwabohu - Eigennutz statt Gemeinnutz
Beitrag von: khh am 04. September 2013, 21:20:36
Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften  keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. ...
[Hervorhebungen durch khh]

Wann oder wo wurde derartiges behauptet? Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen! 
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: superhaase am 05. September 2013, 07:40:08
Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: PLUS am 05. September 2013, 10:30:10
Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen!
Sorry, war mein Fehler, sich zu diesem "genossenschaftlichen" Tohuwabohu überhaupt zu äußern. @kkh, ich verzichte! "Sachdienliches" liefert Ihnen "wie immer" User Superhaase mit seinem "präzisen Leseverständnis":
Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
PS: Delderado "Heilloses Durcheinander!" (http://deldorado.de/heilloses-durcheinander/)
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: masterflok am 05. September 2013, 13:13:22
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!

Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 05. September 2013, 15:22:59
[...]
Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen.
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.

Richtig, wenn die EGNW klagt, dann werden die Gerichtsurteile sicherlich zeigen, mit welcher Genossenschaft in 2010/2011 Verträge bestanden.

Aufschlussreich ist dazu ein Schreiben der EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder – Auszug:
Zitat
Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. Durchweg alle Anbieter haben die Preise erheblich erhöht.
Ursache sind die durch die Energiewende verursachten höheren Strombeschaffungskosten. Die Beschaffungspreise stiegen um ca. 20%. ...
Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich dabei geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90€/Monat.
Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. Sie sind durch Ihren Beitrag Mitunternehmer in der EGNW. Wir werden auch weiterhin zu den günstigsten Anbietern in Deutschland zählen. ...

Das ist eindeutig eine Preisänderungsmitteilung und nicht eine Vertragsbestätigung für den behaupteten Stromversorgerwechsel ab 01.01.2012 von der EnerGenSüd zur EGNW. Aus früheren Beiträgen hier im Forum schließe ich, dass es für die Gasversorgung ein ähnliches Schreiben der EGNW in der ersten Hälfte August 2011 gegeben haben dürfte.

Das zitierte Schreiben vom 08.11.2011 ist  -  neben der in meiner vorstehenden Antwort #22 angesprochenen Kündigungen der Lieferverhältnisse allein gegenüber dem ‚Kooperations-Partner’ bzw. Partner der ‚Einkaufsgemeinschaft’  sowie diverse schriftliche Erklärungen der EGNW wie bspw. „EnerGenSüd in unserem Namen und unseren Auftrag“ -  ein weiteres Indiz dafür, dass die EnerGenSüd zu keinem Zeitpunkt für eigene Rechnung sondern „nur“ als Dienstleister für die EGNW geliefert hat.

Mal sehen, wie Gerichte das bewerten, wenn es die EGNW darauf ankommen lassen möchte !    :)


Nachtrag:  Zu ‚Kooperation’ und ‚Einkaufsgemeinschaft’ siehe hier:

Die Energiegenossenschaft NW und die Energiegenossenschaft Süd arbeiten in Kooperation zusammen.

Der Grund ist folgender:
Um auch kleinen Genossenschaften akzeptable Einkaufsmöglichkeiten zubieten, muss eine Genossenschaft eine entsprechende Marktgröße haben.

Wie kann man das erreichen?
In dem man sich in eine Einkaufsgemeinschaft zusammenfindet. Die Kooperation der beiden Genossenschaften ist ein erster Ansatz in diese Richtung.

Zum anderen kann man bei dieser Gelegenheiten viele Arbeiten zusammenfassen. D.h. auch dadurch kann ein günstiger Energiepreis ermöglicht werden.

Heinz-Dieter Otterstedt
Vorsitzender des Aufsichtsrates der EGNW


Abschließend noch eine Frage an @masterflok oder an die mitlesenden Funktionsträger der EGNW :
Bis Ende 2011 kann ich nirgendwo eine Aussage der Genossenschaft finden wie „Wir vermitteln an die EnerGenSüd“  -  können SIE mir vielleicht helfen ?
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 06. September 2013, 11:25:34
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!

Ach masterflok,
Sie erwarten wirklich, dass Christian Guhl auf Ihre infantile Suggestivfrage „korrekte und ‚fällige’ Forderung“ hereinfällt und diese mit „Richtig“ beantwortet ?   ::)

Und Ihr wiederholtes Geschwurbel „Schadensersatz in unbekannter Zukunft und unbekannter Höhe“ ist doch längst mehrfach beantwortet worden  -  bspw. hier  :)  :

[…]
Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben: Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW ! ...

Dazu möchte ich noch ergänzen: Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Herren Mücke und Redeker sowie andere seinerzeit Verantwortliche es stillschweigend hinnehmen, wenn ihnen jetzt unterstellt würde, mit ihren hier teilweise schon zitierten Erklärungen die Unwahrheit verbreitet und damit die EGNW-Kunden womöglich arglistig getäuscht zu haben.
Weitere Aussagen der EGNW-Verantwortlichen aus der Zeit vor der EGS-Insolvenz, die ebenso auf eine reine Dienstleisterfunktion von EnerGenSüd schließen lassen, füge ich gerne hinzu, falls die Genossenschaftler heute "Erinnerungslücken" haben sollten. Die Verfasser der damaligen Info's könnten vielleicht auch geeignete Zeugen vor Gericht sein, sofern die EGNW jetzt tatsächlich klagt.     
Titel: Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Beitrag von: khh am 26. September 2013, 16:48:47
Ergänzend zum vorstehenden letzten Absatz als Beispiel eine zufällig wiedergefundene Pressemeldung (Quelle: Archiv NWZ-Online vom 20.01.2012):

Zitat
Aufsichtsrat spricht von rasanter Entwicklung
Gaspreis soll reduziert werden

DELMENHORST -  Die Entwicklung der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW) ist rasant. Zu diesem Schluss sind Jürgen Röttges  vom Aufsichtsrat der EGNW und Pierre Tourneux  der EGNW Finanzen nach ihrem jüngsten Treffen gekommen. 97 Mitglieder waren erschienen, um sich über die nahe Zukunft der Genossenschaft in im Düsternorter Lokal „Trattoria“ auszutauschen.

Die Genossenschaft liefere schon lange Strom und Gas, seit Oktober kaufe sie es selbstständig ein, berichteten Röttges und Tourneux. ...

Die Energiegenossenschaft will den Gaspreis auch in Zukunft reduzieren. Die Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder habe sich deshalb dazu entschlossen, ihre Anteile am Genossenschaftskapital zu erhöhen.
[Unterstreichung/Hervorhebung durch khh]

Dass zuvor die EnerGenSüd geliefert haben soll, scheint den Herren erst nach der EGS-Insolvenzanmeldung im Februar 2012 eingefallen zu sein!?  :(