Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: genofrust am 02. April 2013, 23:06:47
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Nachdem ich mit meiner Kritik an der EGNW und ihrem höchst ehrenwerten Rechtsanwalt eine Woche "Forumsbann" von den freundlichen Admins dieses unabhängigen Forums kassiert habe, versuche ich trotzdem noch einen Thread zu eröffnen.
Es ist nämlich etwas sehr Erstaunliches geschehen: nachdem ich von der EGNW die Preiserhöhungsmitteilung irgendwann im Frühjahr 2012 erhalten hatte, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und habe mir selbst einen Anbieter gesucht. Von dem wurde ich dann auch seit dem 01.07.2012 beliefert (nicht FC!!!!). Und zwar im Strom und im Gas (2 verschiedene Anbieter).
Jetzt bekomme ich plötzlich ein Schreiben meines örtlichen Netzanbieters mit einer Ablesekarte für meine Zähler, auch für Strom und für Gas. Da habe ich doch mal nachgefragt bei meinen Versorgern, was das soll. Und siehe da: die EGNW hat einfach so meine Abnahmestellen von dem Versorger, den ich mir selbst ausgesucht hatte, auf sich selbst umgemeldet!!! Ohne mich zu fragen, ohne mich zu benachrichtigen!!! Ich habe bis heute noch keine Mitteilung über diese illegale Kaperung!
Ich will ja nicht wieder die Frage nach dem Lackgenuss stellen, sonst fühlt sich masterflok noch berufen, diesem Thread Kommentare beizufügen und das wollte ich allen anderen (und mir) gerne ersparen. Aber das kann doch nicht wahr sein!!! Ich habe die EGNW nicht bevollmächtigt, solche Sachen zu machen.
Meine Lieferanten meinten dazu, ich könnte mich an den Netzbetreiber und auch an die Bundesnetzagentur wenden wegen dieses Gesetzesverstoß.
Habe ich jetzt auch gemacht. Da sagte mir eine freundliche Dame beim Netzbetreiber, ich bin bei weitem nicht der Einzige! Die EGNW hat reihenweise Leute einfach auf sich umgemeldet und es hagelt dort wohl auch reihenweise Beschwerden.
Spätestens das hat ja wohl mit dem guten alten Genossenschaftgedanken gar nichts mehr zu tun. Jetzt verstehe ich die Genossen, die immer wieder die Abwicklung der EGNW fordern. Welchen Wert für Kunden soll so ein Laden denn noch haben?
Was macht man gegen so einen massiven Datenmissbrauch und gegen einen so illegal agierendes Unternehmen wie die EGNW?
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Ich habe die EGNW nicht bevollmächtigt, solche Sachen zu machen.
Fehlende Vollmachten oder Aufträge haben diese ehrenwerte Vereinigung selten wirklich interessiert ! ;D
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Jetzt bekomme ich plötzlich ein Schreiben meines örtlichen Netzanbieters mit einer Ablesekarte für meine Zähler, auch für Strom und für Gas. Da habe ich doch mal nachgefragt bei meinen Versorgern, was das soll. Und siehe da: die EGNW hat einfach so meine Abnahmestellen von dem Versorger, den ich mir selbst ausgesucht hatte, auf sich selbst umgemeldet!!! Ohne mich zu fragen, ohne mich zu benachrichtigen!!! Ich habe bis heute noch keine Mitteilung über diese illegale Kaperung!
1. ist der örtliche Netzbetreiber die erste Anlaufstelle in Sachen Ablesungen. Eigentlich ist es löblich, dass dieser zur Ablesung auffordert und nicht nur eine Schätzung vornimmt! Die Versorger selbst dürfen nämlich nicht schätzten, sie müssen den Zählerstand zwingend beim Netzbetreiber erfragen! Alternativ erfragen sie die Zählerstände selbst bei den Kunden, übermitteln diese an den zuständigen Netzbetreiber und rufen sie anschließend wieder ab.
2. bezweifel ich den Wahrheitsgehalt deiner Geschichte. Zu wann soll den die Ummeldung erfolgt sein? Und wieso hat dich dein jetziger Lieferant nicht benachrichtigt? ... deine Geschichte hat seeeeehr große Lücken ...
3. Ist das bewusste verbreiten von Unwahrheiten eine Rufschädigung und somit strafbar. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt der EGNW sollte daher den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte überprüfen und entsprechend handeln.
Ich will ja nicht wieder die Frage nach dem Lackgenuss stellen, sonst fühlt sich masterflok noch berufen, diesem Thread Kommentare beizufügen und das wollte ich allen anderen (und mir) gerne ersparen.
Deine temporäre Sperrung scheint noch nicht geholfen zu haben!
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Na @masterflok hat die Krabbelgruppe heute wieder geschlossen? Einfach wieder spielen gehen!
@genofrust
schauen sie sich mal den Artikel "wechseln, ohne wirklich wechseln zu wollen" unter Grundsatzfragen an, ich hätte ihn auch unter EGNW posten können. Genauso ist es passiert.
Die EGNW nimmt jeden Strohhalm, ich deute es als letztes Aufflackern, bevor das Licht dort ganz aus geht.
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Na @masterflok hat die Krabbelgruppe heute wieder geschlossen? Einfach wieder spielen gehen!
Im Kindergarten scheinst du dich ja auszukennen. Aber ich muss dich enttäuschen, ich bin es nicht, den du meinst, dort gesehen zu haben ::)
Die EGNW nimmt jeden Strohhalm, ich deute es als letztes Aufflackern, bevor das Licht dort ganz aus geht.
Interessant, du deutest also. Wieso sollte denn ein Lieferant wahllos Kunden anmelden? Hat das etwa TelDaFax so gemacht? Solange genofrust nicht einen Beweis dafür liefert, dass er tatsächlich ungefragt angemeldet wurde, ist sein Beitrag nicht für voll zu nehmen. Die Geschichte ist mindestens genauso unglaubwürdig wie seine andere, in der er behauptet, dass aus einem Guthaben, welches nie ausgezahlt wurde, plötzlich eine Forderung wurde.
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Und ich dachte, dass wäre ein Versehen. Ich habe nämlich einen Anruf erhalten, von jemand, der als neuer Kunde der EGNW begrüßt wurde, ohne dass er dahin gewechselt hat.
Ich wollte mir eigentlich erst einmal die Unterlagen ansehen, bevor ich das ins Forum stelle. Aber das scheint ja doch kein Einzelfall zu sein.
Nun, die alten Skandale interessieren keinen mehr so richtig. Da muss ein neuer her. Ich muss sagen, die EGNW ist da höchst erfindungsreich, damit uns hier die Themen nicht ausgehen !
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Ich habe nämlich einen Anruf erhalten, von jemand, der als neuer Kunde der EGNW begrüßt wurde, ohne dass er dahin gewechselt hat.
Und wieso ruft dieser jemand nicht bei der EGNW an? Wieso ausgerechnet bei dir? Ist dieser jemand möglicherweise zum 01.07. aus der Energielieferung gefallen ohne jemals das Vertragsverhältnis mit der EGNW beendet zu haben?
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Ist dieser jemand möglicherweise zum 01.07. aus der Energielieferung gefallen ohne jemals das Vertragsverhältnis mit der EGNW beendet zu haben?
Reinste Spekulation? Oder haben SIE die weit über 1.000 im 1. Halbjahr 2012 bei der EGNW eingegangenen und unbearbeitet gebliebenen Email's inzwischen eigenhändig abgearbeitet?
Übrigens, als selbst ernannter Sprecher der EGNW (speziell des AR ?) geben Sie ein ausgesprochen schlechtes Bild ab. Ach ja, und immer schön aufpassen, falsche Anschuldigungen sind strafbar!
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Keine Spekulation, sondern eine Frage! Es wäre zumindest eine plausible Antwort darauf, wieso Lieferstellen möglicherweise wieder zurück zur EGNW geholt werden.
Welche Anschuldigung denn? Wenn du der Überzeugung bist, ich habe mich strafbar gemacht, dann bring es doch zur Anzeige. Oder nur heiße Luft? ;)
Übrigens bin ich kein Sprecher der EGNW, auch kein Selbsternannter, sondern ein gewöhnlicher Genosse.
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Das scheint mir aber manchmal nicht so.
Und aus welchem Grund sollte "genofrust" nicht die Wahrheit schreiben, aus welchem Grund zweifelst du seine Geschichte an?
Gruß Uli07
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Ich habe nämlich einen Anruf erhalten, von jemand, der als neuer Kunde der EGNW begrüßt wurde, ohne dass er dahin gewechselt hat.
Und wieso ruft dieser jemand nicht bei der EGNW an? Wieso ausgerechnet bei dir? Ist dieser jemand möglicherweise zum 01.07. aus der Energielieferung gefallen ohne jemals das Vertragsverhältnis mit der EGNW beendet zu haben?
Wieso ruft dieser jemand nicht bei der EGNW an ? Ist das jetzt ein Scherz ? Schon mal versucht ? Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als bei der EGNW jemand ans Telefon. Ich habe leider den Fehler gemacht in meiner früheren Tätigkeit bei IGEL viele Kunden dahin zu vermitteln. Das hängt mir immer noch an. Wieso sollte jemand zum 01.07. aus der Lieferung fallen ? Die Begrüßung lautet auf den 05.04.2013, das kann also damit nicht zusammenhängen.
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Man kann immer wieder nur wiederholen, was auch schon u.a. bei Teldafax gesagt wurde; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
Gruß
NN
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Man kann immer wieder nur wiederholen, was auch schon u.a. bei Teldafax gesagt wurde; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
Sie meinen, die Spaßvögel von der EGNW wollen sich etwa auf die uralten und bereits schlussgerechneten Lieferverträge aus 2010 / 2011 berufen?
Das kann doch nicht rechtens sein!
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Man kann immer wieder nur wiederholen, ...; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
Die inhaltlich eines Lieferauftrags (ggf. vor Jahren) erteilte Vollmacht
„...zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom-/Gasversorgers erforderlich werden (Kündigung des bisherigen Strom-/Gasliefervertrages)“
soll quasi zeitlich unbegrenzt Bestand haben bis zum Widerruf dieser Vollmacht ??
Das möchte ich aber doch stark bezweifeln, da es sich m.E. um eine Vollmacht für ein einmaliges Grundgeschäft handelt (vgl. § 168 BGB) !?
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...aber wenn die Vollmacht nicht bis in die Unendlichkeit gilt, dann war das doch ein krimineller Datenmißbrauch von der EGNW!
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Das mit dem "kriminell" streichen wir mal. Ob die Vollmacht noch Bestand hat, ist in Ihrem "Fall" gar nicht entscheidend. Maßgeblich ist, was Sie in Ihrem Eröffnungsbeitrag geschrieben haben
... nachdem ich von der EGNW die Preiserhöhungsmitteilung irgendwann im Frühjahr 2012 erhalten hatte, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und habe mir selbst einen Anbieter gesucht. Von dem wurde ich dann auch seit dem 01.07.2012 beliefert (nicht FC!!!!). Und zwar im Strom und im Gas (2 verschiedene Anbieter).
Dass Sie die Sonderkündigung/en ausgeübt haben, ist wohl schon allein aufgrund der Tatsache anzunehmen, dass Sie ab 01.07.2012 mit Strom und Gas nicht durch FirstCon sondern durch zwei verschiedene Anbieter versorgt werden. Ansonsten können Sie die erfolgte/n Sonderkündigung/en sicherlich auch nachweisen. Insofern dürfte die jetzige "Kaperung" durch die EGNW ein eklatanter Regelverstoß ect. sein.
Mit Hinweis auf die ordnungsgemäßen und wirksamem Vertragsbeendigungen zum 30.06.2012 würde ich die EGNW mit kürzester Fristsetzung (max. 1 Woche) auffordern, die Ummeldungen beim jeweiligen Netzbetreiber rückgängig zu machen. Außerdem würde ich ankündigen, dass ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz sowie weitere rechtliche Schritte vorbehalte. Sofern noch nicht geschehen, sollte der Sachverhalt unbedingt der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich alles einem kompetenten Anwalt überlassen.
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5. Vollmachten
Zur Ermöglichung eines größtmöglich automatisierten Verfahrens ist im Regelfall auf den Versand von Vollmachten zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Übermittlung der Vollmachtsurkunde gefordert werden. Hierzu genügt in der Regel die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments. Im Fall der Anforderung einer Vollmacht bzw. Erklärung hat der Anfordernde den betreffenden Geschäftsprozess gleichwohl fristgerecht weiter abzuarbeiten. Den Prozesslauf darf er erst dann abbrechen, wenn der Bevollmächtigte die angeforderte Vollmacht bzw. Erklärung nicht unverzüglich nach der begründeten Anforderung übermittelt.
Aus der GPKE, maßgeblich zur Belieferungsanmeldung beim Netzbetreiber.
Jeder, der anmeldet, teilt dem NB mit, dass er Kundenvollmacht besitzt. Der Gesetzgeber spricht von Vollmachtsurkunde! Man sollte diesen Passus in Stromlieferverträgen genau prüfen. Gute Anbieter schreiben in Ihren AGB's, dass mit Vertragsbeendigung die Vollmacht automatisch erlischt.
Gruß
NN
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Mittlerweile ist auch eine "Vertragsbestätigung" eingetroffen - mit Ankündigung von Lastschrifteinzügen! Ich habe den ganzen Quatsch widerrufen. Was aber interessant ist: in dieser "Vertragsbestätigung" stehen gar keine Preise. Ich weiß also gar nicht, was die Energie kosten soll. Es ist nur der Abschlag angegeben und der ist auch noch viel zu niedrig. So wenig Verbrauch hatte ich gar nicht.
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit das "letzte Aufflackern" recht kurz zu halten: einfach viel Energie einkaufen und zu wenig weiter berechnen.....
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Wiedersprech der Ummeldung und sie wird umgehend revidiert.
Übrigens: Dein letzter Satz ergibt überhaupt keinen Sinn.
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Wiedersprech der Ummeldung und sie wird umgehend revidiert.
In welcher besonderen Funktion innerhalb der EGNW garantieren SIE das ?
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Wo bleiben denn die sonst so schreibfreudigen "Schönredner" der EGNW und deren unmittelbarem Umfeld ?
Oder hat es allen die Sprache verschlagen ob dieser, wie es scheint, skandalösen "Kunden-Kaperung" ? :(
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Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat die FirstCon aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben". Dieser Aufforderung kam man jedoch nicht nach. Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.
Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln? Was hätte man denn sonst machen sollen? Nichts? Wozu dann der Rechtsstreit mit der FirstCon? Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. Ob allerdings die, die zum Jahresende ausscheiden, noch davon profitieren, bezweifel ich ;)
Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
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Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? ... sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetreibern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden, dem Wiederspruch statt zu geben. Und das hältst du für ein skandalöses ... Handeln?
Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.
Wenn Verbraucherschutz überhaupt noch einen Stellenwert behalten soll, dann bleibt nur zu hoffen, dass solche abenteuerlichen Geschäftsgebaren endlich mal zu spürbaren Konsequenzen führen und eine deutliche Warnung für potentielle Neukunden sind!
Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. ... Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend storniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen. ;D
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Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat ... aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben".
Die GPKE sieht keinen Prozess einer "Freigabe" vor. Ein solches Ansinnen kann also nicht funktionieren. Aber damit hat die EGNW ja Erfahrung.... ::)
Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen.
... so nach einem Dreiviertel Jahr, doch, doch, sehr zeitnah.... ::) , entspricht auch nicht der GPKE, aber ....(s.o.)
Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.
Da sollten Sie mal nicht so verallgemeinern! Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber und wir haben auch die ominösen Anmeldeanfragen der EGNW erhalten, die wir an die aktuellen Lieferanten als Abmeldeanfragen weitergegeben haben. Tatsächlich haben wir auch einige Tage später noch das Urteil des LG Hannover bezüglich der Feststellungsklage von der EGNW postalisch zugesandt bekommen. Da waren die UTILMDs (elektronische Nachrichten zu Ummeldevorgängen) allerdings längst raus, da dessen Versand eine Aufgabe der Netzbetreiber ist. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Stattgeben eines Widerspruchs! Der Netzbetreiber stimmt nicht zu oder lehnt ab, sondern übermittelt nur die Anfragen und die Antworten darauf. Wir geben mit Sicherheit keinem Widerspruch nach 9 Monaten statt, da die Energiemengen ja längst bilanziert und die Netzentgelte bezahlt sind. Andere Netzbetreiber werden das wohl auch nicht tun.
Also - bitte bei den Fakten bleiben!
...und interessant, dass für solche Aktionen bei der EGNW doch noch Geld übrig ist....
Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln?
Allerdings! Und diese Einschätzung teile nicht nur ich mit khh!!!
Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
Ah ja, ein sehr aufschlussreiches Rechtsverständnis: erst einmal werden die Kunden ungewollt umgemeldet und dann können sie ja immer noch widersprechen..... ::)
Anders herum wäre es seriös gewesen: erst einmal die Kunden befragen, ob sie überhaupt wieder von der EGNW beliefert werden wollen und dann aufgrund eines ggf. erteilten Auftrags die Ummeldung vornehmen!
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Anders herum wäre es seriös gewesen...
Und gerade Sie verwenden die Vokabel "seriös". Da streuben sich einem die Haare! >:(
Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.
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... Da streuben sich einem die Haare! >:( Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.
SO ist es ! :o Mit diesem Vertrags-Chaos EGNW > EnerGenSüd > EGNW > FirstCon und/oder XY > EGNW wird alles überboten, was andere Versorger jemals verzapft haben !!! >:(
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Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen. ;D
Wer freundlich fragt, der bekommt auch eine Antwort. :)
Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.
Von der EGNW heißt es dazu:
Zu den – nicht unerwarteten – Misshelligkeiten ist es gekommen, weil nicht bei allen Kunden bekannt sein kann, ob diese nicht z.B. nach dem 30.6.2012 freiwillig von FC abgemeldet wurden und schon längst einen dritten Versorgen hatten, von dem die EGNW ja nichts wissen kann. Es bestand aus nachvollziehbaren Gründen jedoch keine Möglichkeit, alle Kunden vorher zu befragen, bevor die FC hiervon Kenntnis erhalten hätte. So war klar, dass nicht alle wieder willentlich zurückgeführt werden können. Im Gegensatz zur FC wird die EGNW aber alle Kunden, die nicht mehr von ihr beliefert werden wollen sofort und selbstverständlich frei geben für andere Versorger, wenn die Kunden dies wünschen.
Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber
Und was haben Sie sonst so gemacht die letzten Monate bzw. Jahre? ;D
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Die vorstehend zitierte angebliche Aussage der EGNW ist geistiger „Dünnpfiff“:
Niemand, der Kunde eines dritten Versorger ist, hat gegenüber EGNW den „Wunsch“ zu äußern, dass er/sie nicht von der Genossenschaft beliefert werden will. Vielmehr hat EGNW für jede einzelne ihrer Anmeldungen bei Netzbetreibern (auf deren Anforderung) den Nachweis zu erbringen, dass der jeweilige Kunde von ihr beliefert werden will.
Den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur werden die fehlenden Aufträge nicht verborgen bleiben – versprochen !
Aus der zitierten Aussage wird zudem deutlich, dass die EGNW bei dieser ‚wilden' Anmeldeaktion bewusst in Kauf genommen hat, die mit dritten Versorgern bestehenden (und ggf. sehr günstigen) Vertragsverhältnisse kaputt zu machen.
Das könnte neben zwangsläufigen zivilrechtlichen womöglich sogar strafrechtliche Folgen haben!? Soll EGNW doch anfangen zu liefern, als Betroffener würde ich dafür keinen Cent bezahlen.
Diese Möchtegern-Genossenschaft ‚hat fertig’ ! :)
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Soweit mir bekannt ist, wurden nur jene umgemeldet, die sich noch in einem ungekündigten Lieferverhältnis mit der EGNW befinden, was jedoch seit dem 01.07.2012 geruht hat.
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@masterflok,
was reden Sie hier dauernd für einen Unsinn? Thema dieses Threads ist, dass offensichtlich auch Lieferverhältnisse, die längst ordnungsgemäß beendet sind und wo seit längerer Zeit nicht FirstCon sondern dritte Versorger liefern, umgemeldet wurden!
Und Lieferverhältnisse mit der EGNW die seit dem 01.07.2012 „ruhen“ – was soll das denn sein? Für mich waren das Nichterfüllungen vertraglicher Lieferverpflichtungen, verursacht durch vorsätzliches Fehlverhalten des damaligen EGNW-Vorstandes, wodurch die Lieferverhältnisse beendet wurden – allerdings keineswegs ordnungsgemäß.
Für die der Genossenschaft entstandene Schäden hätte die EGNW spätestens nach den LG-Urteilen alle Verursacher unverzüglich in Regress nehmen müssen, nötigenfalls auf dem Rechtsweg. Andernfalls könnten die jetzt Verantwortlichen womöglich selbst gegenüber der Genossenschaft/den Mitgliedern schadensersatzpflichtig werden!?
Sofern EGNW die Mitglieder, welche nach wie vor von FirstCon beliefert werden, selbst wieder beliefern möchte, hätte man nach den LG-Urteilen unverzüglich FirstCon auf Herausgabe der Kundendaten etc. verklagen müssen. Außerdem hätte man die betreffenden Mitglieder fragen müssen, ob eine solche Belieferung durch EGNW überhaupt gewünscht wird.
Wenn die LG-Urteile auch gegenüber den bis 30.06.2012 belieferten Mitgliedern eine Wirkung entfalten und die EGNW zu solch wilden Aktionen wie die jetzt erfolgten Ummeldungen berechtigen sollen, dann müssen die Initiatoren mal erklären, wo sie das aus den Urteilen herauslesen.
Spätestens in der anstehenden Generalversammlung sollten diese Fragen gestellt werden !!!
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nochmal für Leute aus der Krabbelgruppe, speziell für @masterflok:
Es gibt Verbraucher, die haben irgendwann mal einen Aufnahmeantrag und einen Strom/Gaslieferantrag bei der EGNW gestellt.
Dieser Antrag wurde, weil heilloses Chaos bei dieser Genossenschaft herrschte, monatelang nicht bearbeitet. Nachdem wieder etwas Ruhe bei der EGNW war, hat man aufgeräumt und diese Anmeldungen/Anträge gefunden. Jetzt hat man diese Antragsteller, die sich natürlich in der Zwischenzeit (9-12 Monate sind da keine Seltenheit) einen anderen Versorger gesucht hatten, einfach ohne deren Zustimmung abgemeldet und den Wechsel zur EGNW eingeleitet. Nach so einer langen Zeit ist sowas einfach eine Schweinerei, diese Verbraucher fallen aus allen Wolken.
Dieser Sachverhalt hat absolut nichts mit den Vertragsbeziehungen EGNW-FirstCon zu tun. Ich kenne Verbraucher, die haben noch nicht einmal eine EGNW Mitgliedsbestätigung bekommen und wurden so behandelt.
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@ khh
Ihre vorstehenden folgerichtigen Ausführungen eröffnen allerdings auch den Blick auf den Kern eines Problems, das die EGNW schamlos und fraglos rechtswidrig ‒ zum Teil wohl aber auch erfolgreich ‒ für sich ausnutzt. Es ist nämlich der Mangel an einer gezielten, nachhaltigen Abwehrbereitschaft einer zwar gebeutelten, mehr oder weniger aber auch unbedarften und in großem Umfang sich alles gefallen lassenden Kundschaft/Verbraucherschaft. So ein Fall liegt in meiner Nachbarschaft vor. Meine Appelle Mitte vorjährigen Jahres, nun Tabula rasa zu machen, kamen nicht an. Man ließ sich treiben und nahm die Belieferung durch FC hin und setzt sich nun erneut dem never ending Schlamassel aus.
Leider nur ein kleiner Teil der Betroffenen liest die Beiträge dieses Forums und handelt im Sinne der hier unterbreiteten Hinweise.
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@masterflok,
was reden Sie hier dauernd für einen Unsinn? Thema dieses Threads ist, dass offensichtlich auch Lieferverhältnisse, die längst ordnungsgemäß beendet sind und wo seit längerer Zeit nicht FirstCon sondern dritte Versorger liefern, umgemeldet wurden!
Ich schreibe gewiss keinen Unsinn, sondern gebe nur das wieder, was ich in Erfahrung bringen konnte. Wenn tatsächlich auch ordnungsmäß beendete Lieferverhältnisse umgemeldet wurden, dann ist das natürlich bescheiden, aber noch lange kein Grund ein gewaltiges Fass aufzumachen. Das kann man machen, wenn sich von Seiten der EGNW geweigert wird diesen Fehler umgehend rückgängig zu machen, dann habe ich für das Verhalten volles Verständnis (siehe zB FirstCon).
Mich deshalb als Sündenbock zu missbrauchen ist unterste Schublade! Genauso diese ständige Beleidigung von Energietourist, ich hätte das Niveau eines Säuglings! Und das nur, weil ich die Angelegenheit ein wenig anders sehe als er? Armseelig!
Sofern EGNW die Mitglieder, welche nach wie vor von FirstCon beliefert werden, selbst wieder beliefern möchte, hätte man nach den LG-Urteilen unverzüglich FirstCon auf Herausgabe der Kundendaten etc. verklagen müssen. Außerdem hätte man die betreffenden Mitglieder fragen müssen, ob eine solche Belieferung durch EGNW überhaupt gewünscht wird.
Wieso hast du das nicht übernommen? Oder kannst du nur von oben herab sprechen? Anstatt permanent irgendjemanden etwas vorzuhalten, könntest du doch auch den Vorstand in sofern konstruktiv unterstützen, indem du ihm mit Rat und Tat zur Seite stehst. Wenn du das Engagement, was du hier zeigst, in die Genossenschaft einbringst, ist das ein signifikanter Mehrwert für die EGNW.
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@masterflok
kleine Kinder duzen alle. Erwachsene haben einen anderen Umgangston, als sie ihn hier an den Tag legen. Also vernünftig diskutieren, oder wieder ab in die Krabbelguppe!
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Erwachsene haben einen anderen Umgangston? Werden Kinder etwa nicht grundsätzlich geduzt? ... hat sich da wohl jemand selbst in die Krabbelgruppe geschossen? ... :D
Übrigens ist das "Du" in Diskussionsforen weitaus geläufiger als die hier dagelegte "Bleib mir ja vom Leib" Haltung.
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Off-Topic
@masterflok.
Ihre Beiträge sind augenscheinlich in jeder Hinsicht auf seeehr kindlichem Niveau. ;D
Das 'Du' in Diskussionsforen ist nur dann "geläufig", wenn alle Beteiligten das so wollen !
Wer das nicht respektiert, bei dem mangelt es offensichtlich an einer ordentlichen 'Kinderstube'. ::)
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Hauptsache deine Beiträge haben das Niveau eines Genies ::)
Habt ihr eigentlich nichts besseres zutun als jene, die die Sache ein wenig anders sehen, ständig zu beleidigen? ::)
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Off-Topic
Habt ihr eigentlich nichts besseres zutun als jene, die die Sache ein wenig anders sehen, ständig zu beleidigen? ::)
Anstatt zu weinen, sollten SIE sich besser mal Ihre eigenen Beiträge und das mit dem ständigen "DU" anschauen !!! :o
Nachtrag:
@masterflok, wenn Sie hin und wieder mal die vernebelte EGNW-Brille absetzen, würde das vielleicht den Durchblick fördern!?
Aber meinetwegen können Sie die 'Sache' gerne anders sehen. Besser wäre es, wenn Sie Ihre Meinung ganz für sich behalten. :)
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Beitrag zurückgenommen, da nicht mehr relevant.
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Rechtschreibfehler korrigiert, danke für den Hinweis, Sie machen Ihrem Namen alle Ehre! :)
@ khh:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!
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zur Abwechslung mal wieder zurück zum Thema.... ;)
in unserer allwöchentlichen Fallbesprechung im Hause kam tatsächlich der Fall "EGNW" und die Forderung nach Rückabwicklungen zum 01.07.2012 auf den Tisch. Da brachte unserer Trader einen interessanten Aspekt ins Gespräch ein (der uns zwar als Netzbetreiber nicht berührt, aber sehr wohl für die Genossen interessant sein dürfte):
kein Lieferant kann rückwirkend Energie einkaufen, auch die "Zauberer" der EGNW nicht. Wenn also die Lieferverhältnisse rückwirkend umgestellt werden, so werden die Mengen von den Netzbetreibern über Regel- und Ausgleichsenergiepreise abgerechnet!!! Das hat 2 Konsequenzen:
- kein Lieferant darf über diesen Weg größere Mengen (im Verhältnis zur nominierten Menge) beziehen. Da die nominierten Mengen lächerlich gering gewesen sein dürften, betrüge der Anteil an Regel- und Ausgleichsenergie den Löwenanteil der Energiemenge. Falls also viele Netzbetreiber dem Wunsch der EGNW nachkämen, dürften der EGNW die Bilanzkreisverträge gekündigt werden, da solch ein Verhalten absolut regelwidrig ist. Damit verliert die EGNW gleichzeitig den Lieferantenstatus!
- selbst wenn das Szenario 1 nicht einträte, weil die gesamte Energiemenge auch nach Rückabwicklung aus Sicht eines ÜNB vernachlässigbar klein ist, macht die EGNW ein (selbst-)mörderisches Minus: die EGNW kann ja nur die alten Preise vom Kunden kassieren (der sich bestimmt riesig über das dann folgende Abrechnungschaos mit Neuforderungen, Rückforderungen usw. freuen wird....) und muss die höllisch hohen Regelenergiekosten für den "nachträglichen Einkauf" bezahlen.
Einen größeren Insolvenzbeschleuniger kann man sich kaum vorstellen. Und diese Situation ist ja bewusst von der EGNW-Führung herbeigeführt worden. Das vorsätzliche Herbeiführen einer Insolvenz ist strafbar und löst selbstverständlich die persönliche Haftung bei den Mitgliedern der Organe aus!
Das dürfte dann wohl der 8. Akt in dem Trauerspiel um die Vernichtung des Genossenschaftsvermögens sein (s. http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17912.0.html)
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@ masterflok
Begriffsverwechselung o.K., meinen scherzhaft gemeinten Beitrag weiter oben deshalb zurückgenommen/gelöscht.
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@ Energiefachmann
Sie haben in dieser Sache von Anfang an ein äußerst schäbiges Spiel getrieben und versuchen jetzt in einer noch abscheulicheren Art und Weise eine Fortsetzung. Jeder EGNW/FC-Geschädigte ist gut beraten, sich von Ihrem Dunstkreis fernzuhalten!
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... frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantwortet werden, nämlich im Mitgliederbereich!
Weil dort Fragen zu fragwürdigen Vorgängen (auch) NICHT beantwortet werden:
vom 13.04.2013
.
Und SO wird man dort als kritische User vom Moderator(!) diffamiert und beschuldigt:
vom 15.04.2013
...
[Hervorhebungen durch mich]
Damit ist die von @masterflok im März gestellte Frage jetzt wohl hinreichend beantwortet. :o
(Edit Evitel2004: Zitate aus den internen EGNW-Mitglieder-Forum gelöscht)
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@kkh,
habe die Zitate wegen Zuruf gelöscht.
@all,
während hier von verschiedenen Seiten Beleidigungen verteilt bzw inflationsnär der Meldebutton betätigt wird, weil man sich beleidigt fühlt, gehts wohl im eigentlichen EGNW-Mitgliederforum zügellos zu. Vielleicht sollten die Verantwortlichen dort mal für eine einigermaßen zivilisierter Diskussionskultur sorgen. Da wundert mich nicht, dass dieser Fehden-Stand in dieses Forum schwappt.
An diejenigen, die schon den schwachen Bann (1wöchiger Forenarrest) hinter sich haben -> in diesem Forum ist die nächste Stufe der endgültige Bann. Und Bannungen sind personenbezogen, nicht nur account-bezogen.
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@evitel2004
Es geht im internen Forum der EGNW durchaus ruhig und zivilisiert zu, mit einer Ausnahme eben.
Diese Ausnahme, die mit größter Wahrscheinlichkeit unter falscher Flagge segelt, könnte man bannen.
Allerdings sollte keine kritische Stimme unterdrückt werden. Außerdem war zu befürchten, dass sich Derjenige nicht scheut, die Diskussionen jeweils hier im Forum breitzutreten, wie gestern leider wiederum geschehen.
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@kkh,
habe die Zitate wegen Zuruf gelöscht.
Schade, ich wollte den an der EGNW interessierten Usern mal verdeutlichen (und mich damit auch wehren), wie von Verantwortlichen mit unbequemen Kritikern im Forum der EGNW umgegangen wird. Leider können sich Nichtmitglieder/potentielle Neu-Mitglieder jetzt auch kein eigenes Bild mehr machen, was an den vorstehenden Behauptungen von @jroettges dran ist. Aber vielleicht spricht der erfolgte "Zuruf" ja für sich.
Was soll's, ich werde es mir jedenfalls nicht länger antun, im 'internen Forum' dieser Genossenschaft noch weiter zu schreiben. :(
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@khh
Das sollten Sie auch bleiben lassen, denn dort haben nur Mitglieder Zugangsrecht.
Sie aber weigern sich seit Monaten beharrlich die Frage zu beantworten, ob Sie selbst als Mitglied schreibberechtigt sind oder aber lediglich die Identität einer anderen Person missbrauchen. >:(
Übrigens, der "Zuruf" kam nicht von mir!
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... sollte keine kritische Stimme unterdrückt werden. Außerdem war zu befürchten, dass sich Derjenige nicht scheut, die Diskussionen jeweils hier im Forum breitzutreten, ...
„Sollte“, das ist die zutreffende Beschreibung der Vorgänge im internen Forum. Tatsächlich wurde ich als einziger Schreiber kritischer Beiträge mehrfach - ohne jede Befassung mit dem Sachvortrag - übelst persönlich angegangen (insbesondere wohl von der dort schreibenden AR-Fraktion, wie ich vermute)!
Der Moderator selbst macht aus „kritischen Stimmen“ und gegenteiligen Einschätzungen ein ‚auf übelste Art in den Schmutz ziehen, was von Gremienmitgliedern geschrieben wird’ sowie aus ein Ausweichen in öffentliche Foren ‚den einzigen Grund, die in der EGNW tätigen Ehrenamtlichen als faule Vollidioten und Diebe darzustellen’. Diese definitiv wahrheitswidrigen Beschuldigungen sind nicht mehr hinnehmbar!
Ja, die zitierte Befürchtung tritt jetzt ein! Die EGNW hat nun wieder die Situation (was mit der Einrichtung des internen Forums ja eigentlich vermieden werden sollte), dass für die Genossenschaft höchst unangenehme Themen, wie bspw. das Thema dieses Threads „EGNW meldet unautorisiert Kunden um“, nur noch öffentlich diskutiert werden. Das hat man sich ausschließlich selbst zuzuschreiben!
Ab jetzt schreibe ich hier nur noch zum Thema des Threads - versprochen. ;)
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@khh
Dann machen Sie mal ruhig weiter. Wer sich amüsieren will, der wird wohl hin und wieder nachschauen, welche Laus Ihnen wieder über die Leber gekrochen ist. Ernst kann Sie offenbar kaum noch ein Mensch nehmen.
Viel Glück damit.
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wurde ich als einziger Schreiber kritischer Beiträge mehrfach - ohne jede Befassung mit dem Sachvortrag - übelst persönlich angegangen
Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie aufgrund mehrfacher abfälliger Kommentare gegenüber anderen Genossen einige Tage gesperrt. Die Wochen danach waren Sie überraschend friedlich, bis zuletzt, als Ihr Umgangston wieder mal deutlich unangenehmer wurde. Und da wundern Sie sich, dass Sie irgendwann in die Schranken gewiesen werden?
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@masterflok,
siehe PN !
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[ Tatsächlich wurde ich als einziger Schreiber kritischer Beiträge mehrfach - ohne jede Befassung mit dem Sachvortrag - übelst persönlich angegangen (insbesondere wohl von der dort schreibenden AR-Fraktion, wie ich vermute)!
Vorweg: Ich gehöre keiner „Partei“ und „Fraktion“ an und habe hier auch nur einen Account!
Meinen Sie den „Sachvortrag“ von @ genofrust mit dem ausschließlich Sie auf verschiedenen Plattformen befasst sind?!
Mit einem solchen „Sachvortrag“ muss man sich nicht befassen, weder „intern“ noch nach Außen.
Ihren, in Vertragsangelegenheiten hervorzuhebenden „sonstigen Sachverstand“ in allen Ehren, aber dieses Thread- Thema betreffend ist Ihr „Wissen“ und Beteiligung verzichtbar.
So etwas könnte anders geklärt werden, wenn überhaupt etwas zu klären ist.
Ja, die zitierte Befürchtung tritt jetzt ein! Die EGNW hat nun wieder die Situation (was mit der Einrichtung des internen Forums ja eigentlich vermieden werden sollte), dass für die Genossenschaft höchst unangenehme Themen, wie bspw. das Thema dieses Threads „EGNW meldet unautorisiert Kunden um“, nur noch öffentlich diskutiert werden. Das hat man sich ausschließlich selbst zuzuschreiben!
Ab jetzt schreibe ich hier nur noch zum Thema des Threads - versprochen. ;)
Ist das eine indirekte Drohung mit „sich selbst“ oder kommt da wieder eine Neuinszenierung?
Wie Sie „SICH, Alle und öffentlich“ definieren und verstanden wissen wollen, dürfte jetzt „ALLEN“ klar sein.
Was für ein „Guter kritischer Schreiber“ Sie sind und was mit Ihnen los ist, wenn Sie keine Paraderolle im Vertragsrecht mehr besetzen können, wird aus einem interessanten Dialog zu einem Beitrag und mit dem Admin deutlich – zum Thema „ … PV-Modul in die Steckdose …) – Ihre Antworten von # 16 bis #22 nachlesbar!
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18165.msg99724.html#msg99724
Das ist auch öffentlich und JEDE(R) wird es verstanden haben!
Zumindest die aktuellen EGNW Mitglieder haben das verstanden.
Neu hinzukommende werden es leider nicht mehr so oft lesen, weil es, wie auch IHR bedauerliches Thread – Thema „ EGNW meldet unautorisiert Kunden um“ , IHR Schnee von vorvorgestern ist.
Wie sagt man doch so schön: Nichts ist so „alt“ wie die Zeitung von gestern.
Strengen Sie sich an, uns über Sie immer auf dem neuesten Stand zu halten.
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@masterflok,
siehe PN !
Lass uns das doch öffentlich klären, ich habe mir zumindest nichts Vorzuwerfen.
Inhalt Ihrer PN:
- Ihr Account war zu keinem Zeitpunkt gesperrt
- Ihr Umgangston sei nicht unangenehm
- Wenn ich diese Behauptungen nicht bis Donnerstag, 18.04.2013, 10:00 Uhr zurück nehme, wird die Administration eingeschaltet
- Rechtliche Schritte gegen meine Person werden in Betracht gezogen
Meine Stellungsnahme:
Der Account mit dem Benutzername "khh" wurde im EGNW-Forum am 28.11.2012 zeitweise gesperrt. Das ist nun mal eine wahre Tatsache, der Sie sich nicht entziehen können. Das Ihr Umgangston in den letzten Wochen wieder unangenehmer wurde, ist mein persönliches Empfinden.
Nichtsdestotrotz, so unschuldig, wie Sie sich auf der vorherigen Seite versucht haben zu verkaufen, sind Sie bei leibe nicht! Wer im Glashaus sitzt, der sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen.
Von meiner Seite ist alles gesagt, ich werde mich diesbezüglich nicht mehr äußern!
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Na was denn sonst, Offenheit und Wahrheit bringt Klarheit!
Hierzu ein Sprichwort:
Des trefflichen Wortes trefflichste Würze
lieget in Wahrheit, Klarheit und Kürze.
;D
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...da wird lieber seitenweise auf anderen Usern herumgehackt, damit das skandalöse Verhalten der EGNW schön verdeckt wird.
Sachlich haben die selbsternannten Didakten, Hänse etc. ohnehin nichts beizutragen. Umso besser sind sie im Niedermachen derjenigen, die Kritik an dieser holden Energiegenossenschaft NordWest eG üben....
Aber wahrscheinlich gibt es zu diesem unglaublichen Sachverhalt mit klar einkalkulierten Kollateralschäden auch nichts mehr zu sagen. Da bleibt einem wirklich die Sprache weg!
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Meinen Sie den „Sachvortrag“ von @ genofrust mit dem ausschließlich Sie auf verschiedenen Plattformen befasst sind?!
Mit einem solchen „Sachvortrag“ muss man sich nicht befassen, weder „intern“ noch nach Außen.
So etwas könnte anders geklärt werden, wenn überhaupt etwas zu klären ist.
Mal abgesehen von Ihren erneuten persönlichen Anwürfen, die für sich sprechen, sind wir damit wieder beim Thema dieses Threads.
Ja richtig, aktuell meine ich die von @genofrust, @Energietourist und Christian Guhl vorgetragenen Sachverhalte „EGNW meldet unautorisiert Kunden um“.
Mit diesem Wiederholungsfall einer eigenmächtigen "Kunden-Rückholaktion" (erstmalig Ende 2011) muss man sich befassen, weil das kein „Schnee von gestern“ ist:
... die alten Skandale interessieren keinen mehr so richtig. Da muss ein neuer her. Ich muss sagen, die EGNW ist da höchst erfindungsreich, damit uns hier die Themen nicht ausgehen !
So etwas könnte tatsächlich anders geklärt werden, wenn die Verantwortlichen mal Fragen beantworten und damit zur Aufklärung dieser kaum legitimen Aktion sowie der bewusst in Kauf genommenen „Kollateralschäden“ beitragen würden. >:(
Übrigens, auch ich habe nur einen Account und dies hier ist nicht MEIN Thread-Thema!
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Meinen Sie den „Sachvortrag“ von @ genofrust mit dem ausschließlich Sie auf verschiedenen Plattformen befasst sind?!
Mit einem solchen „Sachvortrag“ muss man sich nicht befassen, weder „intern“ noch nach Außen.
So etwas könnte anders geklärt werden, wenn überhaupt etwas zu klären ist.
Ja richtig, aktuell meine ich die von @genofrust, @Energietourist und Christian Guhl vorgetragenen Sachverhalte „EGNW meldet unautorisiert Kunden um“.
So etwas könnte tatsächlich anders geklärt werden, wenn die Verantwortlichen mal Fragen beantworten und damit zur Aufklärung dieser kaum legitimen Aktion sowie der bewusst in Kauf genommenen „Kollateralschäden“ beitragen würden. >:(
Bei Ihnen gehe ich eigentlich davon aus, dass Sie wissen, was Kollateralschäden sind!?
Bei einem "Lack-Experten" bin ich mir da nicht so sicher.
Wer führt hier eigentlich den "Krieg", wenn Sie das meinen? ::)
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EGNW schäbiger gehts nicht mehr! Jetzt wollen sie auch noch nachträglich 120€ Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag von Leuten, die sie eigenmächtig umgemeldet haben. Das haut einen echt vom Sockel. Dazu sagt aber keiner von den feinen Herren hier etwas.
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EGNW schäbiger gehts nicht mehr! Jetzt wollen sie auch noch nachträglich 120€ Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag von Leuten, die sie eigenmächtig umgemeldet haben. Das haut einen echt vom Sockel. Dazu sagt aber keiner von den feinen Herren hier etwas.
Und wieder mal werden hier Sachverhalte zusammengewürfelt, die überhaupt nichts miteinander zutun haben!
Der damalige Vorstand hat es offensichtlich nicht für nötig gehalten den Eingang des gezeichneten Anteils und die Aufnahmegebühr zu kontrollieren. So ist dem aktuellen Vorstand aufgefallen, dass es noch eine Vielzahl offener Forderungen gibt, die nun, unter Einhaltung der Verjährungsfrist, eingetrieben werden. Mit der "Ummeldung" hat das überhaupt nichts zutun.
Wieso es dich dadurch vom Hocken haut, bleibt wohl dein Geheimnis. Meiner Meinung nach ist das konsequent! Schäbig hingegen ist es, einen Genossenschaftsanteil zu zeichnen, den man nicht bezahlt!
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@masterflok, diese Leute waren nie Mitglieder der EGNW und haben nie Energie von der EGNW bezogen. Diese Leute haben vor Jahren mal einen Aufnahe/Energielieferungsantrag gestellt, der von der EGNW entweder abgelehnt oder nicht bearbeitet wurde und die sich dehalb in der Zwischenzeit einen anderen Lieferanten gesucht haben und die von der EGNW völlig unauthorisiert und eigenmächtig umgemeldet wurden! Jetzt steht meiner Meinung nach der EGNW das Wasser bis zum Hals und man will diese Leute einfach nur noch abzocken, dass nenn ich schäbig. Also @masterflok, wieder nichts verstanden, ab zurück in die Krabbelgruppe!
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@ genofrust,
nur nebenbei bemerkt: Dass Sie Ihren Frust über die EGNW-Geschehnisse loswerden wollen, ist ja durchaus verständlich.
Aber mit Ihrer folgenden Feststellung liegen Sie total daneben.
…Sachlich haben die selbsternannten Didakten, … etc. ohnehin nichts beizutragen. Umso besser sind sie im Niedermachen derjenigen, die Kritik an dieser holden Energiegenossenschaft NordWest eG üben...
Sie haben wohl in der Tat den Schuss nicht gehört und augenscheinlich in vielerlei Hinsicht gepennt. Schlafmützigkeit und Unbelesenheit schützen eben vor Schaden nicht.
Wenn Sie nicht verstehen, was ich meine, dann fragen Sie @ user D003. Der klärt Sie auf! :D
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@masterflok, diese Leute waren nie Mitglieder der EGNW und haben nie Energie von der EGNW bezogen. Diese Leute haben vor Jahren mal einen Aufnahe/Energielieferungsantrag gestellt, der von der EGNW entweder abgelehnt oder nicht bearbeitet wurde und die sich dehalb in der Zwischenzeit einen anderen Lieferanten gesucht haben und die von der EGNW völlig unauthorisiert und eigenmächtig umgemeldet wurden! Jetzt steht meiner Meinung nach der EGNW das Wasser bis zum Hals und man will diese Leute einfach nur noch abzocken, dass nenn ich schäbig. Also @masterflok, wieder nichts verstanden, ab zurück in die Krabbelgruppe!
1. Ihre permanenten Beleidigungen können Sie sich sparen! Was habe ich Ihnen überhaupt getan?
2. Scheinen Sie nicht zu verstehen, dass die Mitgliedschaft zwar Voraussetzung ist um über die EGNW Energie zu beziehen, jedoch muss nicht zwangsläufig Energie bezogen werden um Mitglied zu sein.
Frage:
Haben die entsprechenden Leute einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an die EGNW gesenden? Ja? Wurde der Antrag, ob möglich oder nicht-möglich sei mal dahingestellt, je widerrufen? Nein? Was ist dann verkehrt daran, dass die entsprechenden Personen, welche damit Mitglieder sind, die besagten 120€ (100€ Anteil + 20€ Aufnahmegebühr) zu zahlen haben?
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Frage:
Haben die entsprechenden Leute einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an die EGNW gesenden? Ja? Wurde der Antrag, ob möglich oder nicht-möglich sei mal dahingestellt, je widerrufen? Nein? Was ist dann verkehrt daran, dass die entsprechenden Personen, welche damit Mitglieder sind, die besagten 120€ (100€ Anteil + 20€ Aufnahmegebühr) zu zahlen haben?
DAS ist womöglich verkehrt daran: ::)
GenG § 15 Beitrittserklärung - Auszug
(2) Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. ...
Offensichtlich noch "verkehrter" ist die erfolgte eigenmächtige und nicht autorisierte Lieferummeldung durch EGNW ! ???
Es hat den Anschein, als ob die jetzt Verantwortlichen die Fehlleistungen ihrer Vorgänger fortsetzen und wie gehabt versuchen,
dieses mit dem 'Mantel des Schweigens' zu verdecken. >:(
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Ihr kopierter Auszug aus § 15(2) GenG begründet doch nicht die noch ungeklärte Rechtslage in den von Ihnen mit Überzeugung als „tatsächlich“ bezeichneten und „vertretenen“ Einzelfällen.
Offensichtlich noch "verkehrter" ist die erfolgte eigenmächtige und nicht autorisierte Lieferummeldung durch EGNW ! ???
Es hat den Anschein, als ob die jetzt Verantwortlichen die Fehlleistungen ihrer Vorgänger fortsetzen und wie gehabt versuchen,
dieses mit dem 'Mantel des Schweigens' zu verdecken. >:(
Wie belastbar sind Ihre Kenntnis, Feststellung, Behauptung und Logik, dass eine Abmeldung/ Anmeldung gegen die Regeln beim Netzbetreiber und widerrechtlich erfolgte, sowie die Fehlleistungen anderer (Vorstände) von jetzigen Verantwortlichen verdeckt und verschwiegen werden?
Auch ein Versuch ist in vielen Fällen strafbar – falsche Anschuldigungen einer strafbaren Handlung übrigens auch.
Es entbehrt jeder Logik, dass von Ihnen Benannte einerseits „kritische Mitglieder“ sind oder sein wollen, andererseits eine Mitgliedschaft aber ablehnen.
Sind Sie der Rechtsprecher in dieser Angelegenheit?
Da vertraute ich eher dem Schlichtungs- bzw. gerichtlichen Verfahren mit allen Konsequenzen.
Ihre besondere Rechtskundigkeit reicht bei weitem nicht aus – bloße Stimmungsmache schon gar nicht.
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Ihr kopierter Auszug aus § 15(2) GenG begründet doch nicht die noch ungeklärte Rechtslage in den von Ihnen mit Überzeugung als „tatsächlich“ bezeichneten und „vertretenen“ Einzelfällen.
Wo steht, dass der kopierte Auszug etwas anderes „begründen“ soll, als dass ein Mitgliedsantrag unverzüglich zu bearbeiten ist (Eintragung in Mitgliederliste und diesbzgl. Benachrichtigung des Mitglieds)?
Lt. @Energietourist waren „diese Leute“ (nur um die geht es im ersten Teil meines vorstehenden Beitrags) nie Mitglieder der EGNW, weil ein vor Jahren mal gestellter Aufnahmeantrag von der EGNW (vermutlich) nicht bearbeitet wurde. Oder kann die EGNW den Zugang der damaligen Eintragungsbenachrichtigung beweisen?
Wenn nicht, dann ist die heutige nachträgliche Einforderung von 120 € Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag nicht begründet und durchaus „schäbig“.
Im übrigen hat das kürzlich selbst vermeldete Chaos bei der Mitgliederverwaltung allein die EGNW zu vertreten!
Offensichtlich noch "verkehrter" ist die erfolgte eigenmächtige und nicht autorisierte Lieferummeldung durch EGNW !
Wie belastbar sind Ihre Kenntnis, Feststellung, Behauptung und Logik, dass eine Abmeldung/ Anmeldung gegen die Regeln beim Netzbetreiber und widerrechtlich erfolgte, ...
Was behaupte ich denn? Der User @Energietourist schrieb „diese Leute ... haben nie Energie von der EGNW bezogen“. Insofern erfolgte diese Abmeldung/Anmeldung beim Netzbetreiber offensichtlich widerrechtlich und die EGNW nimmt das bei der fragwürdigen „Rückführungsaktion“ augenscheinlich billigend in Kauf:
Von der EGNW heißt es dazu:
Zu den – nicht unerwarteten – Misshelligkeiten ist es gekommen, weil nicht bei allen Kunden bekannt sein kann, ob diese nicht z.B. nach dem 30.6.2012 freiwillig von FC abgemeldet wurden und schon längst einen dritten Versorgen hatten, von dem die EGNW ja nichts wissen kann. Es bestand aus nachvollziehbaren Gründen jedoch keine Möglichkeit, alle Kunden vorher zu befragen, bevor die FC hiervon Kenntnis erhalten hätte. So war klar, dass nicht alle wieder willentlich zurückgeführt werden können. Im Gegensatz zu FC ...
Es hat den Anschein, als ob die jetzt Verantwortlichen die Fehlleistungen ihrer Vorgänger fortsetzen und wie gehabt versuchen, dieses mit dem 'Mantel des Schweigens' zu verdecken.
Wie belastbar sind Ihre Kenntnis, Feststellung, Behauptung und Logik, dass ... sowie die Fehlleistungen anderer (Vorstände) von jetzigen Verantwortlichen verdeckt und verschwiegen werden?
Auch ein Versuch ist in vielen Fällen strafbar – falsche Anschuldigungen einer strafbaren Handlung übrigens auch.
Hab ich geschrieben, dass Fehlleistungen anderer (Vorstände) von jetzigen Verantwortlichen verdeckt und verschwiegen werden? Wenn Sie dafür allerdings Beispiele haben wollen, dann kann ich die gerne liefern oder Sie selbst können solche in früheren Beiträgen finden!
Aber anscheinend wird über die aktuelle „Rückführungsaktion“ der ‚Mantel des Schweigens’ gelegt. Jedenfalls gibt es auf hier sowie im internen Forum diesbzgl. gestellte Fragen keine Antwort und die von @masterflok zitierte Aussage der EGNW ist auch nirgendwo sonst zu finden.
Und zu Ihrem letzten Satz: Ja, sowohl das Eine als auch das Andere könnte strafbar sein!
Es entbehrt jeder Logik, dass von Ihnen Benannte einerseits „kritische Mitglieder“ sind oder sein wollen, andererseits eine Mitgliedschaft aber ablehnen.
Wo ist denn HIER von „kritische Mitglieder“ die Rede ?
Sind Sie der Rechtsprecher in dieser Angelegenheit?
Da vertraute ich eher dem Schlichtungs- bzw. gerichtlichen Verfahren mit allen Konsequenzen.
Ihre besondere Rechtskundigkeit reicht bei weitem nicht aus – bloße Stimmungsmache schon gar nicht.
In welchem Gerichtsurteil steht denn, dass die EGNW berechtigt ist, (vermeintliche) Kunden ohne deren vorherige Zustimmung „zurückzuführen“? - Können SIE das aufklären?
Und was soll Ihre erneute persönliche Verunglimpfung meiner Person? Damit oder mit "Verdrehungen" meiner Beiträge wird es Ihnen und den verbliebenen „Nicht-Kritikern“ jedenfalls nicht gelingen, die zahlreichen Fehlleistungen der EGNW zu entschuldigen bzw. „schönzureden“. >:(
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Lt. @Energietourist waren „diese Leute“ (...
Was behaupte ich denn? Der User @Energietourist schrieb (...
In welchem Gerichtsurteil steht denn, dass die EGNW berechtigt ist,(... „zurückzuführen“? - Können SIE das aufklären?
Und was soll Ihre erneute persönliche Verunglimpfung meiner Person?
Ich habe von keinem Gerichtsurteil gesprochen und kläre Sie dahingehend auf, dass Sie schon richtig lesen und verstehen lernen müssen, was andere denken und schreiben.
Nach Ihren vorgetragenen Resümees zu diesem Thread-Thema und Hören – „Sagen“ fragte ich Sie, ob Sie der „Recht – Sprecher“ in dieser Angelegenheit seien.
Ich merkte ferner an - da Sie alles als Unbeteiligter „beurteilen“- dass Ihre Rechtskundigkeit nicht ausreiche, da würde ich eher einem Schlichterspruch oder gerichtlichen Verfahren mit allen Konsequenzen vertrauen, als Ihrem ferndiagnostischem „anwaltlichen“ Rat.
Im Übrigen ist es schon interessant, dass Sie immer aufjaulen, als hätte Sie ein Pferd getreten, wenn jemand Ihnen in die Parade fährt - ich erspare mir und Ihnen weitere Beispiele.
Wie war das doch gleich mit dem richtigen Lesen? Zitieren Sie das nicht gelegentlich?
Aber nach solch langer Nachtsitzung(05.24.09 h) kann man schon mal unkonzentriert werden.
Ich wünsche Ihnen ein geruhsames Wochenende!
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Wenn wir die persönlichen Animositäten hier mal außer Acht lassen. Was sollen die betroffenen Kunden denn jetzt tun ? Es gibt da einmal die, die plötzlich in der Grundversorgung gelandet sind. Hat es Zweck, dass die sich jetzt einen neuen Anbieter suchen ? Oder kommt die EGNW dann plötzlich auf den Gedanken, dass es ja eigentlich ein EGNW-Kunde ist und meldet sie wieder ab ? Dann gibt es die Kunden, die längst bei einem Drittanbieter waren und wo die EGNW aus unerfindlichen Gründen die Verträge kaputtgemacht hat. Hier werden mit Sicherheit Schadenersatzforderungen folgen. Hat die EGNW denn schon irgendetwas unternommen, um den Mist zu reparieren ? Wenigstens eine Entschuldigung könnte man erwarten. Irgendwelche Zahlungen wird die EGNW von diesen Kunden nicht erwarten können.
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Nach allem, was ich hier gelesen habe, erfolgten die Maßnahmen der EGNW rechtgrundlos, das heißt, dass ihnen mit den einschlägigen BGB-Bestimmungen des Vertragsrechts sowie mit den Vorschriften des EnWG begegnet werden kann bzw. sie damit abgewendet werden könnten. Wie und in welcher Form hierbei vorzugehen ist, hängt naturgemäß vom Einzelfall ab und natürlich auch von den individuellen Möglichkeiten, die Abwehr umzusetzen. Das ist nicht nur zeitaufwendig. Wer sich dazu selbst nicht in der Lage sieht, sollte wohl zwangsläufig einen Rechtsbeistand konsultieren, der sicher auch die mögliche Abwälzung der Kosten seiner Tätigkeit auf die EGNW beurteilen wird.
Über den Grund der fragwürdigen Vorgehensweise der EGNW kann man nur spekulieren. Spätestens innerhalb der nächsten zwei Monate muss die Genossenschaft aus verschiedenen Gründen finanziell „die Hose runterlassen“. Vielleicht ist ihr jedes Mittel recht, um noch einen Konsolidierungserfolg einzufahren?
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Nach allem, was ich hier gelesen habe, (....
Über den Grund der fragwürdigen Vorgehensweise der EGNW kann man nur spekulieren.
Nach allem was ich hier alles gelesen habe, spekuliere ich nicht, sondern man muss zu dem Ergebnis kommen, dass hier jetzt unberechtigt, eine perfide Inszenierung und Kampagne gegen EGNW stattfindet.
Lt. @Energietourist waren „diese Leute“ (...
Was behaupte ich denn? Der User @Energietourist schrieb (...
Der User @ Energietourist (Geschädigter ??) skizzierte einen Wechsel, vom Grundversorger über Lieferant A zu Lieferant B…bzw. eine unauthorisierte Ummeldung zurück zu Lieferant A – möchte aber weiter bei Lieferant B bleiben.
Siehe folgenden Link und daraus sich ergebende inhalhaltlichen Dialoge :
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18000.msg98146.html#msg98146
U.a. antwortete bzw. beschrieb der „Energiefachmann“ also, wie er für sich- bzw. „nahestehenden“ Lieferanten B – unter „selbstverständlichem „Mitspiel“ des Netzbetreibers und „alternativlosem Einverständnis“ des Lieferant A – den Kunden für Lieferant B zurückgewinnen kann und würde.
U.a ließ. @ khh dahingestellt, dass es sich bei Lieferant A um EGNW handele.
U.a. watschte @ khh gewisse Vorbehalte und Einwand von @ Stromfraß sehr rüde ab:
„Wie für Betroffene nachvollziehbar (… von @Energietourist bestätigt, ist hier von den vormaligen und heutigen „Machenschaften“ der EGNW die Rede. Insofern muss auf Ihre spekulative Frage wohl nicht weiter eingegangen werden.
(…Antworten sind auch deshalb nicht richtig, weil sich manch einer anscheinend berufen fühlt, zu fast jedem Beitrag seinen ‚Senf’ dazugeben zu müssen, obwohl nicht ersichtlich ist, dass wenigstens eine gewisse Ahnung zum angesprochenen Sachverhalt oder zum Hintergrund besteht.“
Siehe auch:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18000.msg99448.html#msg99448
(...Was sollen die betroffenen Kunden denn jetzt tun ? (...wo die EGNW aus unerfindlichen Gründen die Verträge kaputtgemacht hat.
Hier wird nach Empfehlungen für Verhaltensweisen des/der Kunden - gleichen Strickmusters nach Beschreibung von Energietourist- in Kenntnis der Antworten von „Energiefachmann“ spitzfindig gefragt.
Da hätte ich aber mehr Eigenkenntnisse (aus der IGEL-Zeit) vermutet, wie man sich verhält bzw. was zu tun ist.
Wofür braucht Herr Guhl Unterstützung aus dem Forum?
Dieses Thread-Thema ist meines Erachtens eine Kampagne, gesteuert von First Con GmbH, die sich mit Manipulationsmöglichkeiten im An- u. Abmeldeverfahren bei den Netzbetreibern (eigene Erfahrung) bestens auskennen - wie auch vom „Energiefachmann“ trefflich und bezeichnend beschrieben.
Diesbezüglich bin auch ich, sowohl von First Con GmbH als auch vom Netzbetreiber, real geschädigt.
Die vom „Energiefachmann“ beschriebene Vorgehensweise macht für mich nur den Sinn, dass man nun viele EGNW – Mitglieder und wohl noch immer geknebelte EGNW/FC Kunden weiter oder wieder an sich zu binden versucht und deshalb nur diesen „speziellen“ Kunden mit einem Billigangebot (weit unter dem Angebot der EGNW) neue Verträge anbietet und ködert.(etwa über „klarENERGIE ?! Büro Bienenbüttel –Th. Lange? Ehem. Bilanzkreisverantwortlicher f. EGNW?)
Aus vielen „Einzelfällen“ heraus hat sich gezeigt, dass First Con GmbH unberechtigt(!) an An- und Ummeldungen federführend oder blockierend mitwirkte und nicht uneingeschränkt ein seriöses EVU ist.
Ich meine, dieses „kleine“ Familienunternehmen spielt hier einen falschen Film ab und dürfte die Heuschrecke im Film sein – Ich mag den Film und Heuschrecken nicht!
Meines Erachtens ist, neben „Vertragsrecht“ und/oder EnWG, auch das Wettbewerbsrecht erheblich tangiert.
Ich denke, diese ganze Kampagne sollte hier nicht Laien - juristisch sondern bei Gericht ihren Widerhall finden.
Leider ist es aber erfahrungsgemäß so, dass die Ermittlungs- und Justiz-Mühlen langsam mahlen, aber hin und wieder doch recht sicher!
@ Didakt
Sie haben m i r die „Empfehlung“ zwar nicht gemacht; dennoch
habe ich viele interessante Beiträge von „ @ 003“ gelesen“ – der hätte hier - glaube ich - als durchaus „Fachmann“ sicher etwas „Real – Fundiertes“ beitragen, sowie wertneutral , d. h. vielleicht emotionslos u. hilfreich analysieren können – aber den gibt es ja anscheinend seit mind. 21.10.12 nicht mehr.? ! ;)
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@ Hans Hans
Sie scheinen zeimlich durcheinander zu sein. Wenn ich Ihre wirren Ausführungen einmal zusammenfasse, dann sind Sie also der Meinung, dass es eine perfide Verschwörung gegen die EGNW gibt, bei der verschiedene User dieses Forums (@ Energietrourist, @ Energiefachmann, @ Christian Guhl, @ khh und ich vermutlich auch....) einen "Geheimbund gegen die EGNW" gegründet haben.
Einige Zeilen weiter äußern Sie diesen Verdacht gegen FC und Netzbetreiber!?
Bei allen Unkenrufen gegen wen auch immer und dem Hochhalten der EGNW-Fahne - geht das nicht etwas zu weit?
Fakt ist: die EGNW hat unrechtmäßig Kunden umgemeldet und billigend in Kauf genommen, dass dabei Kunden gegen ihren Willen plötzlich bei der EGNW landen.
Fakt ist: die EGNW versendet Lieferbestätigungen, ohne Preis anzugeben, da steht nur der Abschlag drin!
Fakt ist: die EGNW bucht vom Konto ab, obwohl sie keine Ermächtigung dazu hat!
Und das sollen andere inszeniert haben? Ich bitte Sie!
-
Gehen den letzten Getreuen der EGNW die Gäule jetzt völlig durch? Wie es scheint, schreckt manch einer selbst davor nicht zurück, User dieses Forums quasi als „gesteuert von First Con GmbH“ zu verleumden - geht’s noch? :o
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@ Hans Hans
(...
Einige Zeilen weiter äußern Sie diesen Verdacht gegen FC und Netzbetreiber!?
@genofrust,
falsch zusammengefasst und interpretiert.
Ich bin von Genannten derart geschädigt, wie Sie sich angeblich jetzt von EGNW geschädigt fühlen.
Aber das kann/wird sicher anderweitig geklärt werden.
@ khh,
wie war das noch mit dem richtig lesen?
Ich schrieb:
Dieses Thread-Thema ist meines Erachtens eine Kampagne, gesteuert von First Con GmbH, die sich mit Manipulationsmöglichkeiten im An- u. Abmeldeverfahren bei den Netzbetreibern (eigene Erfahrung) bestens auskennen - wie auch vom „Energiefachmann“ trefflich und bezeichnend beschrieben.
Diesbezüglich bin auch ich, sowohl von First Con GmbH als auch vom Netzbetreiber, real geschädigt.
Sie sollten Ihre Gäule im Zaum halten.
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schon klar:
nicht EGNW hat diesen jüngsten Schlamassel der letzten Wochen verursacht, sondern ein anderer Lieferant?
Lassen Sie es lieber mit den nachträglichen Korrekturen, es wird ja immer schlimmer....
Im Übrigen ist das keine "Kampagne" hier, sondern das Berichten von Tatsachen, die eine Vielzahl von Kunden betrifft, wie Sie diesem Thread entnehmen können.
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@ khh,
wie war das noch mit dem richtig lesen?
Ich schrieb:
Dieses Thread-Thema ist meines Erachtens eine Kampagne, gesteuert von First Con GmbH, ...
Sie sollten Ihre Gäule im Zaum halten.
@Hans Hans,
ja, genau das schrieben Sie. Und mit dieser Aussage implizieren Sie pauschal, dass die schreibenden User von der First Con GmbH gesteuert werden bzw. sich steuern lassen, was nach meinem Empfinden eine üble Verleumdung ist! >:(
-
@ khh,
ich werde Ihre E m p f i n d u n g respektieren;
respektieren Sie aber auch die Empfindung anderer gelegentlich.
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Subjektive Empfindungen respektiere ich immer. Aber unakzeptabel ist und bleibt,
wenn objektive Fakten verdreht, vernebelt/vertuscht oder geleugnet werden !
Ende OFF-TOPIC
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nicht EGNW hat diesen jüngsten Schlamassel der letzten Wochen verursacht, sondern ein anderer Lieferant?
Hätte die FirstCon sich nicht geweigt die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden (spätestens nach dem rechtskräftigen Urteil am LG Hannover), hätte es dazu gar nicht kommen müssen. Es gab eine nicht unerhebliche Zahl von Genossen die von der FirstCon festgehalten wurden. Denen wollte man einreden, die Kündigungsfrist ist an die Mitgliedschaft gebunden. Sprich die Kündigungsfrist liegt zwischen 12 und 24 Monaten, so zumindest die Auffassung der FirstCon. Sie glauben das nicht? Hier ein Auszug aus einer Mail (Nov. 2012) der FirstCon
"Nach intensiver Recherche und anwaltlicher Beratung ist uns klar mitgeteilt worden, dass für alle Strom- und Gasbelieferungen der EGNW-Kunden unzweifelhaft die AGB der EGNW, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der EGNW Gültigkeit hatten, auch für die Fortsetzung der Lieferung durch FirstCon gültig sind.
Diese AGB besagen im Punkt 8, dass die Lieferung von Gas 6 Wochen nach Ende der Mitgliedschaft in der GENW endet. Laut Satzung der EGNW kann die Mitgliedschaft in der EGNW nur mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in 2012 wird also zum 31.12.2013 wirksam. Somit endet die Gaslieferung am 12.02.2014."
Im übrigen ist es kein Geheimnis, dass sich hinter dem "Energiefachmann" ein Vertrauter der FirstCon versteckt. Das wird selbst "khh" nicht leugnen können!
Fakt ist: die EGNW bucht vom Konto ab, obwohl sie keine Ermächtigung dazu hat!
Können Sie diese Anschuldigung auch beweisen? Sprechen Sie von sich selbst? Oder ist das auch nur eine "Empfindung"? ::)
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nicht EGNW hat diesen jüngsten Schlamassel der letzten Wochen verursacht, sondern ein anderer Lieferant?
Hätte die FirstCon sich nicht geweigt die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden (spätestens nach dem rechtskräftigen Urteil am LG Hannover), hätte es dazu gar nicht kommen müssen. ...
Wurde denn FirstCon vom LG Hannover verurteilt, „die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden“, bspw. aufgrund einer seinerzeitigen Widerklage? Oder hat EGNW das lediglich in das/die Urteile/e hineininterpretiert und jetzt zur ‚Selbstjustiz’ gegriffen mit der Folge, dass auch diverse Verbraucher umgemeldet wurden, die längst nicht mehr von FC beliefert werden und mit der weiteren Folge, dass die neuen Lieferverträge dieser Verbraucher bei Drittanbietern „kaputtgemacht“ wurden (siehe vorstehenden Beitrag #67 von Christian Guhl)?
Von den vermutlichen Regelverstößen im Wechselprozess (fehlende zeitnahe Kundenaufträge etc.) mal abgesehen, sieht womöglich so das gelebte Rechtsverständnis der EGNW aus ?? :o
Fakt ist: die EGNW bucht vom Konto ab, obwohl sie keine Ermächtigung dazu hat!
Können Sie diese Anschuldigung auch beweisen? Sprechen Sie von sich selbst? Oder ist das auch nur eine "Empfindung"? ::)
Welche Einzugsermächtigungen hat denn die EGNW – meinen Sie womöglich die inhaltlich der Lieferaufträge aus 2010/2011, welche zu keinen Lieferverhältnissen zwischen EGNW und Genossen geführt haben und damit hinfällig wurden? ???
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off topic
@ Hans Hans
Von Ihnen:
@ Didakt
Sie haben m i r die „Empfehlung“ zwar nicht gemacht; dennoch
habe ich viele interessante Beiträge von „ @ 003“ gelesen“ – der hätte hier - glaube ich - als durchaus „Fachmann“ sicher etwas „Real – Fundiertes“ beitragen, sowie wertneutral , d. h. vielleicht emotionslos u. hilfreich analysieren können – aber den gibt es ja anscheinend seit mind. 21.10.12 nicht mehr.? !
Mit Verlaub, meine Antwort ist nicht böse gemeint! :D Ihre Naivität amüsiert mich, und glauben Sie mir, nicht nur mich, sondern zumindestens auch einen anderen kritisch und hilfreich Mitwirkenden in diesem Thread, der sich über Ihre Anmerkung sicher „kaputtgelacht“ hat. Insofern trifft es zu, dass auch Sie einen weiteren „Schuss nicht gehört haben“. ;)
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Off Topic
@ Didakt,
ich glaube der Mitwirkende den Sie meinen war nicht sehr amüsiert und hat mich
"richtig" verstanden - nur Sie eben leider nicht.
Das war eine Platzpatrone von Ihnen; aber lassen wir das- ich bin nicht so empfindlich.
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Und weiter geht´s : Ein Kunde teilt mir mit, dass er nach der Kaperung durch FC den Vertrag gekündigt hat und sich einen neuen Anbieter suchte. Günstiger Preis und Bonus nach einem Jahr. Auf einmal begrüßt ihn die EGNW als neuen Kunden. Günstiger Preis und Bonus - futsch ! Jetzt plötzlich Mitteilung vom Grundversorger - Herzlich willkommen in der Grundversorgung ! :o Merkt da eigentlich noch einer was ???? Wenn dieser Kunde sich nun einen anderen Anbieter sucht und beim Grundversorger kündigt - wie lange dauert es wohl, bis die EGNW ihn wiederum als Kunden beschlagnahmt ? Wenn die EGNW liefern soll, tut sie es nicht, sondern gibt die Verträge unberechtigterweise an EGS oder FC weiter, wünscht der Kunde keine Belieferung mehr durch die EGNW, wird man sie nicht los. Das kann doch kein unbeabsichtigter Fehler sein - da steckt doch System (oder völlige Unfähigkeit) dahinter ! Ich habe dem Kunden geraten, den entgangenen Bonus bei der EGNW anzufordern. Wenn das nicht klappt, wird mit Sicherheit eine Schadenersatzklage folgen. Ach ja, fällt mir gerade noch ein : Für den einen Monat, den die EGNW zwischen Drittanbieter und Grundversorgung angeblich geliefert haben will, wird ja eine Rechnung kommen. Da kein Vertrag bestand, würde ich diese selbstverständlich nicht bezahlen. Wenn die EGNW dann klagt, bitte den Termin hier bekanntgeben. Ich möchte mir das Gesicht des Richters nicht entgehen lassen, wenn die vertraglichen Beziehungen erläutert werden ;D.
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Man darf gespannt sein wie dieses Verfahren entscheiden wird. Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war.
Wieso wenden sich eigentlich "Kunden" bei Ihnen? Welche Funktion haben Sie denn? Wieso haben Sie ihren "Kunden" denn nicht dazu geraten den, seit der FC übernahme ruhenden, Vertrag mit der EGNW zu kündigen? Oder haben Sie als "was auch immer" geschlafen? ;)
Ich habe dies übrigens getan und wurde logischerweise nicht wieder zurück auf die EGNW gemeldet. ;)
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... Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war. ...
BGB § 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
BGB § 147 Annahmefrist
(1) ...
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Die Annahme eines Antrags 1 ½ Jahre und mehr nach Auftragserteilung entspricht wohl kaum der Annahmefrist gemäß § 147 (2) BGB. Insofern sind die Aufträge aus 2010 / 2011 längst erloschen! :)
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Ich kann den Bericht von Herrn Guhl bestätigen – es geht tatsächlich weiter: die Energiegenossenschaft NordWest eG scheint den Hals an Regelverstößen nicht voll zu kriegen! In regelmäßigen Abständen kommen erneut Ummeldungsanfragen der EGNW herein, ohne dass die Kunden auch nur einmal informiert worden wären! Die beschweren sich nämlich bei uns, wenn ein Lieferant mal nicht dem Ansinnen der EGNW widerspricht und so der Kunde tatsächlich bei der EGNW landet, weil wir dann die Aufforderung zur Zählerablesung versenden.
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EGNW verschickt in jüngster Zeit zusammen mit elend langen Ausführungen ihres uns wohl bekannten Recchtsanwalts Listen mit Kunden an die Netzbetreiber mit Antrag auf Rückabwicklung per 01.07.2012! Dabei schrieb doch vor gar nicht allzu langer Zeit ein Aufsichtsrat der EGNW auf meinen Beitrag zu dem Thema „nicht autorisierte Ummeldungen seitens der EGNW“ im internen Forum: „…Ich denke, dass Szenario, dass dort beschrieben wird, ist für jeden, der auch nur einen Hauch von diesem Geschäft versteht, absolut aberwitzig. Energielieferungen können einfach nicht "rückabgewickelt" werden….“ (sorry, aber die falschen „dass“ waren im Originaltext so….)
Aha, da weiß also der Aufsichtsrat noch nicht einmal, was seine Ehefrau, die bekanntlich Vorstand ist, so alles anzettelt. Vielleicht hat da jemand anderes nicht den Hauch einer Ahnung vom Energiegeschäft? Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind? Zumindest haben sie (meine Chefs) entschieden, die Rückabwicklungen durchzuführen.
Und nun? Die gelieferten Energiemengen werden ab Rückabwicklungsdatum, also auch für die Vergangenheit(!), der EGNW zugeordnet. Was bedeutet das?
Die EGNW hatte keine Energie für diese Lieferungen eingekauft. (Wie denn auch! Sie wussten ja damals gar nicht, für wen sie hätten einkaufen sollen und wie viel.) Deshalb rechnet der ÜNB dann die sauteuren Ausgleichs- und Regelenergiepreise mit der EGNW ab! Die sind so hoch, da kann man nur Verluste machen, so teuer kann man seine Energie gar nicht verkaufen – und schon mal gar nicht für die Vergangenheit! Das ist dann ein toller Erfolg für die EGNW: Kunden gewonnen und ordentlich zusätzliche Verluste realisiert!
Noch ein Skandal dabei: einige Kunden werden von der EGNW aus ihrem bestehenden Lieferverhältnis abgemeldet (ohen Antrag auf Rückabwicklung), aber die EGNW meldet sich selbst nicht als Lieferant an. Das bedeutet, diese Kunden fallen in die Ersatzversorgung - schön teuer mit ungewollter Abrechnung.
Kann mir jemand erklären, was das soll? Das ist doch eine Aktion, die ausschließlich auf die Schädigung der Vorlieferanten abzielt, mal wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen!
Was ist also das Ergebnis dieser Abmelde- und Rückabwicklungsaktioneen?
- die Vorlieferanten sind ihre Kunden los und werden somit geschädigt.
- der Kunde wird ohne sein Wissen und meistens gegen seinen Willen zum Wechsel gezwungen und somit geschädigt.
- die EGNW macht garantierte Verluste und wird somit geschädigt.
Damit wären wir mal wieder beim Thema Mithaftung der Aufsichtsräte und Vorstände und wohl auch ihres so versierten Rechtsanwalts für die Vernichtung des Genossenschaftsvermögens (sofern überhaupt noch etwas davon vorhanden sein sollte….)!
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Was sagt eigentlich Ihr Arbeitgeber dazu, dass Sie hier so offen über die EGNW sprechen?
Davon mal ab heißt es im Mitgliederbrief
Die positiven gerichtlichen Entscheidungen ermöglichen es der EGNW weiterhin bzw. wieder Energie zu liefern. Auch unsere Mitglieder die von der FirstCon GmbH auf Zahlung verklagt wurden, haben positive Urteile vor Gericht erzielt. Dies führt zwischenzeitlich dazu, dass die FirstCon GmbH die nicht bezahlten Rechnungen unserer Mitglieder der EGNW in Rechnung stellt. Damit hat die FirstCon GmbH verstanden wem die Energie¬lieferung zu berechnen ist, und dass die EGNW der alleinige berechtigte Zahlungsempfänger für die Zahlungen seiner Mitglieder ist.
Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
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Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
@masterflok, Sie müssten schon begründen, wo Sie den "Wiederspruch" sehen, andernfalls ist Ihre pauschale Behauptung wertlos !
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Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind?
Dies würde ich so unterschreiben. Einfach mal die MaBis zum Durchlesen geben. Das einzig denkbare Szenario: der Bilanzkreis bleibt gleich und es ändert sich nur die Rechnungsadresse des netznutzenden Lieferanten, was hier evtl. vorlag. Ansonsten müssten sämtliche Lieferanten, die entspr. Kunden in der Zwischenzeit beliefert haben, inkl. ihrer BKV's, Zustimmungen zu so einem Vorgehen geben. Hinzu kommt noch die 7-Monats-Frist.
Gruß
NN
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@ Netznutzer
die MaBis ist im Hause eines VNB durchaus bekannt. Bei der nun vorgenommenen Rückabwicklung werden tatsächlich die Bilanzkreise geändert, und zwar auch nach Ablauf der 7-Monatsfrist. Die 7-Monatsfrist bezieht sich nur auf den Standardprozess und eine Rückabwicklung ist kein Standardprozess.
Nun sind die Energiemengen bei den Altlieferanten aus deren Bilanzkreisen wieder heraus gebucht worden und zu Regelenergiepreisen vergütet worden. Die EGNW hat die Energiemengen in ihren Bilanzkreis hinein gebucht erhalten und bekommt nun die teure Regel- und Ausgleichsenergieabrechnung dafür.
Damit macht die EGNW bereits für 2012 Verlust. Richtig heftig wird es für 2013. Da bekommt sie ja auch die Regelenergieabrechnung, aber zusätzlich die Umlagen und Netzentgelte für 2013 berechnet, die bekanntlich deutlich höher sind als 2012. Den Kunden kann die EGNW jedoch nur die Preise für 2012 berechnen, da sie den Kunden ja keine Preisanpassung zu 2013 zugesandt hatte (auch nicht zur Erhöhung der EEG-Umlage). Schließlich wusste die EGNW ja nicht im Jahr 2012 wer möglicherweise als Kunde wieder im Wege der Rückabwicklung bei der EGNW landen wird.
Deshalb sage ich ja, dass es sich hier um eine vorsätzliche Schädigung der Genossenschaft, des Genossenschaftsvermögens bzw. der Genossen handelt, für die die daran Beteiligten und ihre Berater haften müssen.
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Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
@masterflok, Sie müssten schon begründen, wo Sie den "Wiederspruch" sehen, andernfalls ist Ihre pauschale Behauptung wertlos !
Überhaupt die entsprechenden Ausführungen gelesen und verstanden? ::)
Energiefachmann behauptet:
Der beim Netzbetreiber hinterlegte Anbieter ändert sich rückwirkend von FirstCon auf EGNW. Da die EGNW für diesen Zeitraum nicht genügend Energie eingekauft hat, muss sie diese sehr teuer zum Regel-/Ausgleichsenergiepreis einkaufen.
Im Mitgliederbrief heißt es:
FirstCon rechnet nun mit der EGNW die Energielieferungen der Genossen ab. Die EGNW wiederum rechnet auf der Base dessen mit den Genossen ab.
Den Wiederspruch nun verstanden, khh?
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@ masterflok
Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit! Ich habe überhaupt nicht von FC geschrieben sondern von "den Vorlieferanten". Es betrifft nämlich mehrere Lieferanten, die von der EGNW geschädigt wurden.
Und das, was Sie aus dem Mitgliederbrief zitieren, habe ich ja nur etwas genauer beschrieben. Was FC berechnet, weiß ich nicht und interessiert hier auch gar nicht. Entscheidend ist Ihr 2. Zitat: EGNW rechnet den Verbrauch mit den Kunden ab.
Und zu welchem Preis? Natürlich zu dem vereinbarten Preis - und der ist völlig veraltet und daher defizitär.
Parallel dazu bekommt die EGNW für die rückabgewickelten Kunden die hohen Regelenergiepreise für diesen Energiebezug berechnet.
Bei den Kunden, für die FC - nunmehr als Vorlieferant, Dienstleister, Erfüllungsgehilfe oder was auch immer - die Rechnungen stellt, steht sich die EGNW besser, da die Regelenergiepreise deutlich höher sein dürften.
Aber egal, welche Situation wir betrachten, in jedem Fall wurden durch die EGNW sowohl die Kunden, als auch die Genossenschaft selbst geschädigt, da bewusst und ohne Not defizitär Geschäfte gemacht werden. Und das auch noch vorsätzlich. Die EGNW bezeichnet die Sache in ihrem Mitgliederbrief als "Rückholaktion" und schreibt wörtlich:
"Das hier zu verwendende Verfahren lässt keine Vorabprüfung des bestehenden Lieferanten zu. Dies führte bei einigen wenigen Mitgliedern zu Unannehmlichkeiten. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege entschuldigen."
Ob es sich wirklich um "einige wenige Kunden" handelt, bezweifele ich. Zumindest von den Kunden unseres Netzgebietes ist kein einziger vorab über diese Nacht- und Nebelaktion informiert worden und keiner, der sich hier gemeldet hatte, war mit ihr einverstanden.
Es ist schon ein starkes Stück, den Ärger und Schäden, den man hier den Kunden zufügt als "Unannehmlichkeiten" abzutun. Aber immerhin liegt nun durch diesen Mitgliederbrief ein Schuldanerkenntnis vor. Das dürfte die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.
Mal sehen, was bei der GV am kommenden Samstag im "Grünen Jäger", Verden, ab 14 Uhr dazu gesagt wird.
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die MaBis ist im Hause eines VNB durchaus bekannt.
Wenn dem so sein sollte, ist es mir absolut nicht verständlich, dass man als Netzbetreiber auf so einen Quatsch eingeht und (rück)abwickelt. Entweder hat man hier als Netzbetreiber im verg. Jahr einen tierischen Bock geschossen oder man hat sich irgendetwas mit dem assozierten Vertrieb ausgerechnet. Als Netzbetreiber gäbe es absolut keine Veranlassung, so ein Fass zu öffnen. Massgeblich für die Belieferung und Bilanzierung sind ausschliesslich die Kundenlisten des 16. Werktags. Wie will man so ein Vorgehen dem eigenen Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses erklären, ggar nicht zu reden von den EEG-Testaten der betroffenen Vertriebe.
Gruß
NN
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Ich will hier die Entscheidungen meiner Chefs hier nicht kommentieren, aber ich weiß, dass sie sich auch mit Kollegen anderer VNBs besprochen haben. Einige VNBs haben auch rückangewickelt, aber die meisten angeblich nicht. Das soll aber nicht unser Thema sein.
Jeder rückabgewickelten Kunde ist eine Schädigung der Genossenschaft, die von der EGNW bewusst und vorsätzlich herbeigeführt wurde. Darauf kommt es in diesem Thread an.
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@ masterflok
Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit! Ich habe überhaupt nicht von FC geschrieben sondern von "den Vorlieferanten". Es betrifft nämlich mehrere Lieferanten, die von der EGNW geschädigt wurden.
Nur zum Verständnis, sprechen wir über eine Rückabwicklung zum 01.07.2012 oder irgendeinem Datum in 2013? Wenn letzteres der Fall sein sollte, verstehe ich die Aufregung bezüglich des Energiepreises nicht. Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese "Rückholaktion". Wieso sollte daher Regel-/Ausgleichsenergie nötig sein?
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Wir sprechen über Rückabwicklungen zum 01.07.2012
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... Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese "Rückholaktion". ...
Als (selbst ernannter?) 'PR-Sprecher' der EGNW geben Sie kein gutes Bild ab - zu viele "Eigentore" :
Mal wissen Sie angeblich nichts, mal wollen Sie über ein Wissen zu 'Interna' verfügen, was nur Insider haben können. Merkwürdig. :)
Halten wir mal fest:
Die laufende "Rückholaktion" war Ihres Wissens schon Ende 2012, also von 'langer Hand' geplant und vorbereitet.
Trotzdem soll es nicht möglich gewesen sein, von den betroffenen Verbrauchern das notwendige Einverständnis einzuholen?
Die Betroffenen werden das sicherlich registrieren und für ihre anstehenden Schadensersatzansprüche etc. gut verwerten können! ???
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Dass die Regelenergiepreise seit Juli 2012 schon niedriger waren, als der Fahrplanstrombezug, gekauft in 2011 für das Jahr 2012 ist aber unstrittig. Der Regelenergiedurchschnittspreis in der Amprionregelzone lag von Juli bis Dezember bei 4,49ct/kWh, der Preis kommt erst mit der Anwendung der Mindermengen in Ihrem Netzgebiet im Jahr 2013 zur Anwendung, sofern die Bilanzierungsfässer der einzelnen Lieferanten nicht wieder geöffnet wurden, ansonsten triffts wohl erst den verantworlichen BKV im Rahmen der Bilanzkreiskorrektur. Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
Gruß
NN
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Als (selbst ernannter?) 'PR-Sprecher' der EGNW geben Sie kein gutes Bild ab - zu viele "Eigentore" :
Mal wissen Sie angeblich nichts, mal wollen Sie über ein Wissen zu 'Interna' verfügen, was nur Insider haben können. Merkwürdig. :)
Halten wir mal fest:
Die laufende "Rückholaktion" war Ihres Wissens schon Ende 2012, also von 'langer Hand' geplant und vorbereitet.
Trotzdem soll es nicht möglich gewesen sein, von den betroffenen Verbrauchern das notwendige Einverständnis einzuholen?
Die Betroffenen werden das sicherlich registrieren und für ihre anstehenden Schadensersatzansprüche etc. gut verwerten können! ???
1. bin ich kein PR-Sprecher der EGNW. Was wollen Sie mit diesen andauernden Unterstellungen bewirken?
2. Ist der Sachverhalt "anfang des Jahres Energiepaket gekauft" vom Vorstand im internen Forum veröffentlich worden (da Sie kein Mitglied sind, können Sie das auch nicht wissen!)
3. Geschah die "Rückholaktion" (im Mitgliederbrief, den NUR Mitglieder bekommen, so bezeichnet!) unmittelbar danach
4. Habe ich nie behauptet, dass irgendetwas ende 2012 geplant wurde. Wieso unterstellen Sie mir zum wiederholten Mal so einen Unsinn?
Dass die Regelenergiepreise seit Juli 2012 schon niedriger waren, als der Fahrplanstrombezug, gekauft in 2011 für das Jahr 2012 ist aber unstrittig. Der Regelenergiedurchschnittspreis in der Amprionregelzone lag von Juli bis Dezember bei 4,49ct/kWh, der Preis kommt erst mit der Anwendung der Mindermengen in Ihrem Netzgebiet im Jahr 2013 zur Anwendung, sofern die Bilanzierungsfässer der einzelnen Lieferanten nicht wieder geöffnet wurden, ansonsten triffts wohl erst den verantworlichen BKV im Rahmen der Bilanzkreiskorrektur. Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
Danke für Ihre fachkundigen Beiträge :)
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... Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
„Eine Schädigung der Genossen“ wird jedenfalls vorliegen, wenn sich jemand nach dem 1.7.12 bei einem Drittanbieter einen günstigeren Tarif mit ‚echter’ Preisgarantie und Bonus für 12 Monate eingekauft hat und dieser Vertrag mit dieser (unautorisierten!) „Rückholaktion“ jetzt vorzeitig ‚kaputt gemacht’ wird!
Fraglich ist zudem, ob die EGNW „einen (eventuellen) schönen Ertrag plus Zinsgewinn“ überhaupt an den jeweiligen Kunden weiterreicht!?
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1. bin ich kein PR-Sprecher der EGNW. Was wollen Sie mit diesen andauernden Unterstellungen bewirken?
2. Ist der Sachverhalt "anfang des Jahres Energiepaket gekauft" vom Vorstand im internen Forum veröffentlich worden ...
3. Geschah die "Rückholaktion" (im Mitgliederbrief, den NUR Mitglieder bekommen, so bezeichnet!) unmittelbar danach
4. Habe ich nie behauptet, dass irgendetwas ende 2012 geplant wurde. Wieso unterstellen Sie mir zum wiederholten Mal so einen Unsinn?
@ masterflok
zu 1.) So gerieren Sie sich aber regelmäßig ! ;D
zu 2.) Das weiß ich, weil ich es gelesen hab. Nur stand da nichts von einem Einkauf für eine solch groß angelegte „Rückholaktion“!
zu 3.) Lt. den Beiträgen in diesem Thread läuft die „Rückholaktion“ erst seit Ende März/Anfang April und lt. Energiefachmann in großem Stil erst jetzt!
Zu 4.) Selbstverständlich haben Sie das behauptet und selbst geschrieben „Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese Rückholaktion". Oder ist dieser Einkauf ohne vorherige Planung gelaufen?
Schon wieder „Eigentore“ ! :)
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Davon mal ab heißt es im Mitgliederbrief
.....Dies führt zwischenzeitlich dazu, dass die FirstCon GmbH die nicht bezahlten Rechnungen unserer Mitglieder der EGNW in Rechnung stellt.
Wie will die EGNW das eigentlich bezahlen ? Eine Weitergabe der Rechnungen an die (sogenannten) EGNW-Kunden ist ja wohl nicht möglich. Die EGNW war unbestritten niemals der Lieferant. Außerdem gibt es bei den meisten Kunden keine Verträge. Die ursprünglich unterschriebenen Unterlagen wurden von der EGNW nicht angenommen, sondern an die EGS weitergereicht. Die ist nun pleite und die EGNW beruft sich sogar noch darauf, keinen Vertrag mit den Kunden abgeschlossen zu haben um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. Seit diesem Zeitpunkt bekommen die Kunden Strom (von wem auch immer) ohne irgendeinen Vertrag zu haben. Seit den Klagen der FC gegen die vermeintlichen Kunden wissen auch die Nichtjuristen, dass die Zahlung von Abschlägen keine Erklärung beinhaltet. Die EGNW ist also in genau der gleichen Situation wie die FC : Man möchte den Strom bezahlt haben - kann aber keine Vertragsbeziehung nachweisen. Dumm gelaufen :'( !
Ich würde jedenfalls die Rechnungen der EGNW mit genau der gleichen Begründung zurückweisen : Wir haben keinen Vertrag miteinander abgeschlossen ! Ich warte auf den Tag, an dem dieses Durcheinander von einem Gericht aufgelöst wird. Lange wird dies nicht mehr dauern. Ich weiss zumindest von einer Klage im Zusammenhang mit der Vertragsweitergabe an die EGS.
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Hallo zusammen,
ist bekannt, welche Netzbetreiber diesen rückwirkenden Umstellungen zum 30.06.2012 von FirstCon auf EGNW zugestimmt haben und dies abseits von GPKE oder MaBiS Vorgaben umgesetzt haben?
Ich meine die Stadtwerke Verden haben so verfahren.
Danke schon mal.
Gruß