Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Energietourist am 02. März 2013, 13:22:59

Titel: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Energietourist am 02. März 2013, 13:22:59
Petersen, bei dem namen klingelts doch. Warum nochmal jemanden beauftragen? Diese Genossenschsft ist zu feige gleich mal einen Mahnbescheid zu schicken, wie oft denn noch drohen? Da sind die bei mir an der richtigen Stelle, die rechnen ja sogar noch Centbeträge
aus, um Verzugszinsen auf Mahngebühren , dessen Höhe rechtswidrig ist, zu kassieren. Für diese rund 100€, die sie angeblich von mir noch bekommen, geh ich gerne mal vor Gericht. Ich habe meine Energielieferungen als EGNW Mitglied bis auf den letzten Cent bezahlt, was ich leicht nachweisen kann. Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld. Wenn die EGNW meint, dass ich meine Energie doppelt bezahlen soll, haben sie sich mächtig geschnitten. Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd  und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. Da gibts dann aber ne fette Anzeige und Schadenersatz für doppelte Energiezahlungen darf die EGNW dann auch zahlen.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Christian Guhl am 02. März 2013, 15:40:07
Bei mir haben sich mehrere Kunden gemeldet, die Post von Näke&Petersen bekommen haben. Ich bin ja nun einiges von Eon gewohnt, aber durch diese Forderungsaufstellungen steigt wirklich kein Mensch mehr durch ! Da werden z.B. Abschlagsbeträge aufgeführt, die durch die Endabrechnung schon längst erledigt sind. Bei einem Kunden werden Beträge bis 2013 aufgeführt, obwohl er schon im Mai 2012 den Anbieter gewechselt hat. Gebühren für Rücklastschriften in Höhe von 5,50 € werden massenweise aufgeführt, obwohl es keine Rücklastschriften gegeben hat bzw. der EGNW die Einzugsermächtigung entzogen wurde. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Zahlen aus der Chaosbuchhaltung der EGNW stammen und teilweise einfach geschätzt wurden. Rechnungen die aufgrund falscher Zählerstände nicht korrekt sind, sollen nun gerichtlich eingetrieben werden ! Auf den Einspruch der Kunden zu reagieren und korrigierte Rechnungen zu erstellen , hielt man ja seitens der EGNW nicht für notwendig.
Dann wird das Gericht eben feststellen müssen, dass die geltend gemachten Forderungen nicht begründet (oder nicht nachvollziehbar) sind. Die Gerichtskosten wird die EGNW ja noch überhaben.
@Energietourist
Vielleicht sollte man mit Widerklage wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz reagieren. Das könnte mehr an Bußgeld kosten, als die 100€, die die EGNW von Ihnen haben will !
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 02. März 2013, 16:00:53
... Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd  und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. ...

Und wenn EnerGenSüd der Vertragspartner gewesen sein soll(te), dann vielleicht auch mal nachfragen (oder gleich per Widerklage klären lassen?), wie es denn bei den "Rückholaktionen" in 2011 (für Gas ab 1.10.11 und für Strom ab 1.1.12) zu Verträgen mit der EGNW, zu Zahlungsansprüchen der EGNW und zu Einzugsermächtigungen für die EGNW gekommen sein soll? Und das alles ohne Kündigung der angeblichen EnS-Verträge gegenüber den jeweiligen Kunden und ohne entsprechenden Auftrag oder Vollmacht durch jeden einzelnen Kunden !?  ???

@Christian Guhl,
die Widerrufe der Einzugsermächtigungen usw. sind bei der EGNW wohl in den 1.xxx nicht gelesenen/unbearbeiteten Email-Eingängen etc. hängen geblieben.  :(
Und wenn es sich vielfach um "Forderungen" wie von Ihnen beschrieben handeln sollte, dann bin ja mal gespannt, wie diese im Jahresabschluss 2012 bewertet werden?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 02. März 2013, 18:11:24
Sich monate bzw. jahrelang von der EnergenSüd mit Strom zu spottbilligen Kondition beliefern lassen, und dann, als sie pleite gingen, wollte man plötzlich nichts mehr davon wissen von ihnen jemals beliefert worden zu sein? Die EnergenSüd hat im eigenen Namen zu beginn der Belieferung begrüßt, sie hat im eigenen Namen die Abschlagszahlungen abgebucht, sie hat sogar die Endabrechnungen im eigenen Namen durchgezogen, und auch beim Netzbetreiber war selbstverständlich die EnergenSüd als Lieferant angemeldet. Aber nein, davon habt ihr natürlich nie etwas gewusst. Viel Spaß dem Richter das glaubhaft zu machen  ;D

Gehört ihr auch zu denjenigen, die meinten, sie müssten selbst ihren Genossenschaftsanteil von 100€ verrechnen? ... oh weih, solch eigenmächtige Tat, fern ab vom Genossenschaftsrecht, wird garantiert misslingen  :)

Zitat
die rechnen ja sogar noch Centbeträge aus
Wieso auch nicht, wenn es die EDV problemlos hergibt. Ihr seit doch sonst auch immer solche Pfennigfuchser!

Zitat
Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld.
Ist es eben doch. Die EnergenSüd hat eingezogen, das steht so auch auf den Kontoauszügen. Du hattest 13 Monate Zeit diesen Missstand bei deiner Bank anzuzeigen. Wieso hast du das nicht getan? Nun ist es zu spät und du bleibst auf deinen Schaden sitzen!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 02. März 2013, 19:25:41
@masterflok,

womöglich haben Sie nicht so ganz verstanden, um was es eigentlich geht ?   :) 
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Energietourist am 02. März 2013, 19:41:40
@masterflok
ihre alte Leier interesiert doch wirklich niemanden mehr hier, gehen sie doch wieder spielen.
@Christian Guhl
die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Christian Guhl am 03. März 2013, 14:50:06
Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen. Das dürfte die Insolvenz bedeuten. Ist es nicht so und der Vertrag wurde ohne Zustimmung der Kunden an die EGS weitergereicht, hat man erstens gewaltige Probleme mit dem Datenschutz und zweitens beliefert man jetzt die Kunden selbst ohne Vertragsgrundlage. Nun ist bisher noch kein Kunde verklagt worden. Das mit diesen Zahlungsaufforderungen kennt man von anderen Versorgern seit Jahren. Hat die EGNW den Mut, die Kunden vor Gericht zu zerren ? Das könnte zum Bumerang werden. Ich habe nun (Gottseidank) mit dieser Sache nichts mehr zu tun, würde aber auf jeden Fall eine Widerklage prüfen. Die EGNW hat doch nur eine Chance die Klagen zu gewinnen, wenn behauptet wird, dass die EGS nicht als Dienstleister für die EGNW tätig war. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was die EGNW den Kunden schriftlich mitgeteilt hat. Der Vorstand sollte sich vor dem Richter hinstellen und sagen : Ja, wir haben den Kunden etwas vorgemacht. Wir konnten nicht liefern und haben daher vor den Kunden so getan, als ob die EGS unser Dienstleister ist und in unserem Auftrag und für unsere Rechnung die Abbuchungen vornimmt. Warum hätten die Kunden über den Umweg der EGNW einen Vertrag mit der EGS abschliessen sollen ? Ein direkter Vertrag mit der EGS wäre preislich günstiger gewesen. Warum hätte man Mitglied bei der EGNW werden sollen, wenn man einen Vertrag mit der EGS abschließt ? Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. Mal ehrlich : So einen Versorger braucht kein Mensch ! Wer von Eon, RWE etc. zur EGNW gewechselt ist, kam vom Regen in die Traufe. 
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Energiefachmann am 03. März 2013, 14:50:43
das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 03. März 2013, 16:00:06
... Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. ...

Und dieses „tricksen und täuschen“ wurde selbst noch im Dezember 2011 (durch heute nach wie vor Verantwortliche!) aufrechterhalten, indem die Mitglieder/Kunden schriftlich informiert wurden, dass man jetzt neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig organisieren würde. 

Jeder „Normalo“ kann das doch wohl nur so verstehen, dass die EGNW schon immer den Verkauf „organisiert“ hat und folglich - wie ursprünglich auch beantragt - sein (Kauf)vertragspartner war und ist. Was sollte ein Mitglied/Kunde auch mit dem „Organisator“ des Einkaufs seiner Genossenschaft zu tun haben!?

Und eine Vertragskündigung von der EnS sowie eine (neue) Vertragsbestätigung durch die EGNW hat ja wohl auch niemand erhalten.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 04. März 2013, 07:56:43
Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen.
Wo wurde dem Kunden mitgeteilt, dass die EnergenSüd im Auftrag einzieht? Weder aus den Kontoauzügen noch Mitgliederbriefen ist das ersichtlich. Die EnergenSüd hat in eigenen Namen beliefert und abgerechnet. Die EGNW war zu dieser Zeit Vermittler, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Sollte eure Sache vor Gericht landen, wird euch der Richter ganz bestimmt nach der Lieferbestätigung der EGNW fragen, die es jedoch defakto nicht gibt. Ihr habt lediglich eine von der EnergenSüd erhalten, klar und deutlich im Briefkopf erkenntlich!

Zitat
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben.
Was ist das denn bitte für eine Gerechtigkeitsauffassung? Die, die den Schaden aktuell haben (weil sie gepennt haben und den Trick mit der Lastschriftanulierung nicht angewendet haben!!!) sollen also komplett davon befreit werden? Und umgelegt wird er auf die übrigen Genossen?

die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.
Kann es sein, dass du keinen blassen Schimmer von der ganzen Sache hast? Jedes seriöse Unternehmen berechnet dem Kunden die anfallenden Stornierungsgebühren, wenn die Lastschrift grundlos zurückgebucht wird. Im Januar 2012 gab es eine Preisanpassung inkl. dem Wechsel von EnergenSüd auf EGNW. Du wurdest diesbezüglich im Dezember 2011 informiert, auch über die neuen Konditionen und Abschläge. Hier hattest du die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, was du aber offensichtlich nicht getan hast.

das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?
Herr Kreye, sie leben ja auch noch  :)

Die Unterschiede sind schnell erklärt. Die EGNW hat ihre Lieferverträge mit den Genossen (Kündigungen von seiten der Genossen mal ausgenommen) zum 01.07.2012 NICHT gekündigt. Somit bestanden sie noch! Sie haben jedoch auf der Grundlage eines irrwitzigen Kooperationsvertrages geliefert und waren der Auffassung, dass Sie nun einen Liefervertrag und somit auch einen Zahlungsanspruch gegenüber den Genossen hätten. Wie Sie aber aus den unzähligen Verfahren bereits wissen dürften, ist dem nicht so. Zwei Lieferanten an einer Abnahmestelle geht nunmal nicht, und da Sie im Gegensatz zur EGNW keinen Liefervertrag vorlegen können bleibt nur noch die EGNW als Lieferant und somit Zahlungsempfänger.

Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: bolli am 04. März 2013, 10:19:24
Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
Ich möchte nicht Ihren ganzen Beitrag kommentieren, obwohl es da bestimmt viel zu sagen gäbe, aber soviel dürfte klar sein: Wenn die EGNW bis 31.12.11 nur Vermittler war, war jemand anderes Vertragspartner für die Energielieferung. Diesen Vertrag konnte/kann die EGNW aber mit Sicherheit nicht EnWG-konform rechtswirksam übernehmen ohne vom Kunden eine Unterschrift zu bekommen. Alles anderes dürfte mit der BGH-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein (von wegen Stillschweigen oder Nichtausüben des angebotenen Kündigungsrechts ist kein Einverständnis zu irgendwelchen Vertragsänderungen, geschweige denn Vertragsübernahmen).
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Christian Guhl am 04. März 2013, 11:50:13
Wo wurde dem Kunden mitgeteilt, dass die EnergenSüd im Auftrag einzieht? Weder aus den Kontoauzügen noch Mitgliederbriefen ist das ersichtlich. Die EnergenSüd hat in eigenen Namen beliefert und abgerechnet. Die EGNW war zu dieser Zeit Vermittler, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich weiss ja nicht, welche Post Sie von der EGNW bekommen haben. Mir liegt jedenfalls ein Schreiben von Redecker und Mücke vor, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
Also, wenn Ihre Theorie stimmen sollte, bestand auch nach der Zeit der EGS kein Liefervertrag mit der EGNW. Der ursprüngliche Vertrag war Ihrer Auffassung nach ja mit der EGS abgeschlossen worden. Diese hat ihn niemals gekündigt und die EGNW hat auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Wie dem auch sei. Wir werden bald Klarheit haben. Spätestens, wenn Herr Petersen die Kunden verklagt hat und das Gericht dann feststellt, wer, wann, auf welcher Vertragsgrundlage geliefert hat. Das kann sehr unterschiedliche Folgen haben : Der Kunde bezahlt schlimmstenfalls die paar Euro, für die EGNW kann ein negatives Urteil den Konkurs bedeuten. Ich vermute, man wird sehr genau überlegen, ob man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 04. März 2013, 11:50:58
Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!

Ich möchte nicht Ihren ganzen Beitrag kommentieren, obwohl es da bestimmt viel zu sagen gäbe, aber soviel dürfte klar sein: Wenn die EGNW bis 31.12.11 nur Vermittler war, war jemand anderes Vertragspartner für die Energielieferung. Diesen Vertrag konnte/kann die EGNW aber mit Sicherheit nicht EnWG-konform rechtswirksam übernehmen ohne vom Kunden eine Unterschrift zu bekommen. Alles anderes dürfte mit der BGH-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein (von wegen Stillschweigen oder Nichtausüben des angebotenen Kündigungsrechts ist kein Einverständnis zu irgendwelchen Vertragsänderungen, geschweige denn Vertragsübernahmen).

Es ist wohl so, dass es sich an dieser Stelle erübrigt, die vertragsrechtlich äußerst strittigen Fragen erneut durchzuhecheln. In einem anderen Thread ist das bereits bis zum Gehtnichtmehr geschehen. In diesem Geflecht von Irrungen und Wirrungen helfen letztendlich wohl nur noch Richtersprüche, um im jeweils einzelnen Fall zur Klarheit zu kommen.

Über meine Vorstellungskraft geht allerdings im Lichte betrachtet eine Tatsache weit hinaus: Wie konnte es ‒ zumindest ab Dezember 2011 ‒ zu dieser Misere und den Verwicklungen in der EGNW unter der Begleitung eines Rechtsanwalts kommen, der in dieser Angelegenheit sein Ohr immer dicht an der Wand des Geschehens hatte, und zwar nicht nur in der Eigenschaft eines der EGNW gegenüber gewogenen einfachen Mitglieds oder Kunden, sondern wohl auch in beratender Funktion. Und nun hat er sich dem Vernehmen nach der fragwürdigen Aufgabe gestellt, für die EGNW die Kastanien aus dem Feuer zu holen, deren Einwurf er vorher hätte verhindern können.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 04. März 2013, 13:52:41
...
Über meine Vorstellungskraft geht allerdings im Lichte betrachtet eine Tatsache weit hinaus: Wie konnte es ‒ zumindest ab Dezember 2011 ‒
zu dieser Misere und den Verwicklungen in der EGNW unter der Begleitung eines Rechtsanwalts kommen, ...

War bzgl. der eigenmächtig vollzogenen „Vermittlungen“ und „Rückholaktionen“ zum 1.10.11 / 1.1.12  - beides von keinem Kunden zuvor autorisiert - 
der ein oder andere EGNW-Verantwortliche womöglich völlig beratungsresistent ?   ;)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 05. März 2013, 12:25:21
... die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. ...

Kann EGNW zu den berechneten Stornogebühren überhaupt eine  - zum Abbuchungszeitpunkt noch wirksame -  Einzugsermächtigung nachweisen ?
Und welche/s  - WIE wirksam mit der EGNW zustande gekommene/n -  Vertragsverhältnis/se soll/en einen Zahlungsanspruch begründen ?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: bolli am 05. März 2013, 13:58:03
Kann die EGNW für die Berechnung von Stornogebühren überhaupt eine erteilte  - noch wirksame -  Einzugsermächtigung nachweisen ?
Und welche/s  - WIE wirksam mit der EGNW zustande gekommene/n -  Vertragsverhältnis/se soll/en einen Zahlungsanspruch begründen ?
Da kann man nur auf Didakt's  Aussage verweisen:
In diesem Geflecht von Irrungen und Wirrungen helfen letztendlich wohl nur noch Richtersprüche, um im jeweils einzelnen Fall zur Klarheit zu kommen.
Das sehe ich auch so. Zumindest rechtsverbindlich wird man anders nichts vereinbart bekommen.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: herbertj am 15. März 2013, 11:12:10
In dem o.g. Fall wollte ich gerne dem Aufsichtsratvorsitzenden schreiben, allerdings ist mir gerade im Impressum der EGNW aufgefallen, dass der Doktor  gar nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung steht, sondern es schon wieder einen Neuen in den Reihen des AR gibt. Wieso werden wir denn nicht mal kurz darüber informiert? Ich dachte der AR ist für die Mitglieder da? Weiß jemand von Ihnen warum das so ist und was vorgefallen ist? Sonst gab es doch auch immer Infos per Mail vom AR. ???
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 20. März 2013, 22:50:20
Jetzt platzt mir aber der Kragen! Bislang habe ich mich ja noch nie geäußert, aber irgendwann ist auch mal gut.

Geile Masche! Haben die Lack gesoffen? Demenz?
hochoffizielles Schreiben mit "Prozeßregisternummer" usw.!
Also: die EGNW schuldet mir ein Guthaben und führt jetzt einen Prozeß gegen mich, damit ich das Guthaben und die unverschämten Gebühren von Petersen an Petersen zahlen soll.

Der eine Vorstand versteht ja etwas vom "Abkochen" und seine Chefin versenkt nun sämtliches Restvertrauen unter ihren Teichfolien.
Aber vielleicht kann dann ja der Herr Kapitän mit seinem redegewandten Anwäldchen auf Kosten der Genossen mal ne Runde aufm Teich schippern, dessen Folie wohl das einzige ist, was in dem ganzen Haufen noch ganz dicht ist.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Energietourist am 21. März 2013, 10:18:47
@genofrust
warum noch aufregen? Diese Genossenschaft wird es meiner Meinung nach eh bald nicht mehr geben. Jede weitere Kommunikation mit ihr ist völlig sinnlos. Das einzige auf was ich noch antworten würde, wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid, aber den trauen sie sich ja nicht zu beantragen. Alles andere von diesen Helden können sie getrost gleich in die Tonne kloppen.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 12:27:45
Ich wollte das persönlich mit der EGNW klären und habe unter der Garbsener Tel.nr. angerufen. Die Nummer ist tot!
Daraufhin bin ich mal beim Büro rumgefahren, aber da waren die Maler zu Gange - jedoch, wie sie meinten, nicht im Auftrag der EGNW. Das Büro war leer geräumt....

Geht so etwas denn überhaupt? Als Registeranschrift steht das Büro Garbsen ja im Impressum im Internet, aber das Büro existiert gar nicht mehr?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 21. März 2013, 12:32:09
Und wieder mal eine unwahre Behauptung. Im Impressum ist schon seit geraumer Zeit die neue Anschrift hinterlegt.  ::)

http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html (http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html)
Zitat
Energiegenossenschaft Nordwest eG
Wiekhorner Heuweg 3b
27753 Delmenhorst
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 21. März 2013, 12:48:38
Die Geduld und der Langmut von @ genofrust sind staunenswert.

Ja, ja, der „heldenhafte“ Kapitän und ein paar Hasardeure versuchen sich immer noch an einer zweifelhaften Wacht auf einem dahin dümpelnden havarierten Wrack und verschließen sich in ihrer Engstirnigkeit partout der Tatsache, dass der Überrest ihres auf Grund gelaufenen „Unterfangens“, mit dem sie einst ohne ein ausreichendes Kapitänspatent vergeblich auf Kapernfahrt gingen, um ihren Wettbewerbern das Fürchten beizubringen, nie mehr in Fahrt zu bringen ist. Das ist im Interesse vieler total geschlauchter, gestrandeter Mitfahrer und für die Zukunft auch gut so!

Und die Moral von der Geschichte ist, dass nun auch noch Strandvögte in Person von RA die Havarie fürs eigene Geschäft nutzen, im Strandrecht rumwühlen, am Strand aufwarten und sich berufen fühlen, evtl. auch berufen wurden, um als bevollmächtigte Sachwalter des Strandgutes in dubioser Weise daraus noch einen fragwürdigen Nutzen zu ziehen. Hoffentlich erfolglos!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 21. März 2013, 12:57:23
@ masterflok

Das Impressum allein besagt gar nichts. Im jüngsten Info-Schreiben in Sachen Gerichtsurteile ist ein Briefblatt verwendet worden, das im unteren Informationsblock die Adresse "Garbsen" beinhaltet. Ein Murks eben! ;D
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: jroettges am 21. März 2013, 12:59:57
@Didakt

Hier anonym so einen Bullshit zu verzapfen, das muss Ihnen offenbar selbst in der Mittagsstunde enorme Befriedigung verschaffen!

Ich nenne so etwas feige und moralisch am untersten Ende dessen anzusiedeln, was man noch unter Meinungsfreiheit akzeptieren kann.

Da dürfte die Moderation mal wieder gefragt sein!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: bolli am 21. März 2013, 13:15:19
Ich nenne so etwas feige und moralisch am untersten Ende dessen anzusiedeln, was man noch unter Meinungsfreiheit akzeptieren kann.
Wenn dem so ist, warum poltern Sie dann derart los ?

Da dürfte die Moderation mal wieder gefragt sein!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 13:26:41
Und wieder mal eine unwahre Behauptung. Im Impressum ist schon seit geraumer Zeit die neue Anschrift hinterlegt.  ::)

http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html (http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html)


Bevor Sie andere der Lüge bezichtigen, sollten Sie mal lesen lernen! Unter genau dem von Ihnen angegeben Link ist nämlich dioe Anschrift Garbsen zu finden, zumindest noch in den Minuten, in denen ich dies schreibe:
Reg. Anschrift Energiegenossenschaft Nordwest eG, Hannoversche Straße 169, 30823 Garbsen Register Amtsgericht Hannover , GnR200015

Also - wer stellt hier unwahre Behauptungen auf????

Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?

Hier sind doch so einige Experten in Sachen Jura aktiv. Das würde mich echt mal interessieren.
Titel: offtopic
Beitrag von: DieAdmin am 21. März 2013, 13:57:25
@genofrust,

möglichweise aktualisiert da Ihr Browser nicht. Drücken Sie mal die <F5>-Taste. Ich les da auch Delmenhorst.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 14:03:47
so sieht das Impressum aus (Original kopiert);

Impressum
Büroanschrift in Delmenhorst

Energiegenossenschaft Nordwest eG
Wiekhorner Heuweg 3b
27753 Delmenhorst

E-Mail      service (at) egnw.de
Internet  www.egnw.de

Telefon   04221 - 8 50 59 64
Fax         04221 - 8 50 59 65     


Telefonische Sprechzeit für Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft

Mittwoch 15:00 bis 19:00  Uhr
Donnerstags von   09:00 bis 13:00  Uhr


Vorstand
Susanne Hoinkis (Vorsitzende)
Pierre Tourneux


Aufsichtsrat
Heinz Botzem     (Vorsitzender)

UStIdent.Nr.: DE248497119

Reg. Anschrift Energiegenossenschaft Nordwest eG, Hannoversche Straße 169, 30823 Garbsen Register Amtsgericht Hannover , GnR200015
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 14:08:17
Die Hervorhebung in der letzten Zeile von meinem letzten Beitrag ist von mir. Und das Impressum bleibt so, wie oft auch immer ich irgendwelche F-Tasten drücke.

Nochmal:

Zitat
Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?

Hier sind doch so einige Experten in Sachen Jura aktiv. Das würde mich echt mal interessieren.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 21. März 2013, 14:10:01
Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?
Gegenfrage: Darf eine Genossenschaft ihre Anschrift ändern? So wie am 20.11.2012 bei der EGNW geschehen?  ::)

Edit:
Dann ist die Adresse ganz unten auf der Seite noch nicht korrigiert, mein Gott, wo ist denn das Problem? Im Register ist die Änderung jedoch korrekt durchgeführt worden  ::)


Jetzt platzt mir aber der Kragen! Bislang habe ich mich ja noch nie geäußert, aber irgendwann ist auch mal gut.
[...]
  • am 10.08.2012 erhalte ich die Schlussrechnung - also weit nach der lt. Gesetz vorgeschriebenen 6-Wochenfrist....
[...]
Geile Masche! Haben die Lack gesoffen? Demenz?
[...]
Wer hier wohl den Lack gesoffen hat ...  ;D
Zwischen dem 01.07.2012 und 10.08.2012 liegen 41 Tage, ergibt 5,86 Wochen.

Eure Anti-EGNW-Aktionen werden immer schlechter :)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 14:45:13
Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?
Gegenfrage: Darf eine Genossenschaft ihre Anschrift ändern? So wie am 20.11.2012 bei der EGNW geschehen?  ::)

Edit:
Dann ist die Adresse ganz unten auf der Seite noch nicht korrigiert, mein Gott, wo ist denn das Problem? Im Register ist die Änderung jedoch korrekt durchgeführt worden  ::)

Wer hier wohl den Lack gesoffen hat ...  ;D
Zwischen dem 01.07.2012 und 10.08.2012 liegen 41 Tage, ergibt 5,86 Wochen.

Eure Anti-EGNW-Aktionen werden immer schlechter :)

o.k., das haben sie also doch hinbekommen, geschenkt! Hab ich falsch überlegt, bin von der Kündigungsbestätigung ausgegangen, sorry.
Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?
Aber Ihre Meinung über die EGNW ändert sich wohl auch recht häufig:

Wie schon gesagt, die EGNW ist schon seit Monaten faktisch handlungsunfähig. Ein professioneller Lieferant würde das für den Kunden übernehmen, richtig, aber das trifft nicht auf die EGNW zu.  ;)

Wie auch immer: im Register ist die Adresse geändert worden? Die EGNW hat also ihren Sitz verlegt? Ist das richtig?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 21. März 2013, 15:10:08
@genofrust,
mit den Beiträgen von @masterflok müssen Sie sich nicht großartig befassen. Dessen/Deren vertretene Meinung hat mit den Fakten und mit deutschem Recht/deutscher Rechtsprechung wenig bis nichts gemeinsam !  ;D
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: uli07 am 21. März 2013, 15:13:41
@ genofrust

Ich würde meine Kündigungsbestätigung und die Schlußrechnung per Einschreiben an die EGNW schicken und eine Frist setzen bis wann das Guthaben an Sie bezahlt werden muß.

Gruß  Uli07
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 21. März 2013, 15:45:27
Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?
So wie du es schilderst, ist das gewiss nicht in Ordnung. Ruf doch den Herrn Petersen mal persönlich an. Wenn es sich tatsächlich um ein Missverständnis handelt, dann wird sich das schnell aus der Welt schaffen lassen.


Zum August 2012 hat sich meine Meinung nicht grundlegend geändert. Das die EGNW nicht professionell aggiert bzw. aggiert hat, bestreite ich noch immer nicht.
Das ich kurzzeitig gegen die EGNW argumentiert habe, lag schlicht und ergreifend an der Tatsache, dass ich mich zuvor nicht mit der Thematik befasst und somit die feindliche Übernahme seitens der FirstCon erkannt habe.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Neu-Genosse am 21. März 2013, 16:25:35
@ genofrust
Vielleicht kann ich zur Klärung ein wenig beitragen, hoffentlich stifte ich nicht noch mehr Verwirrung.
Die "Kündigungsbestätigung" haben alle mehrere Tausend Genossen erhalten. Auslöser war die unrechtmässige Ummeldung zur Firstcon. Noch am gleichen Tage hat der damalige Vorstand Mücke diesen Schrieb für ein Versehen erklärt, für das der damalige Vorstand natürlich nicht verantwortlich war. Zu diesen Vorgängen gab es damals hier im Forum schon etliche Beiträge.
Ich gehe davon aus, dass Sie wie alle anderen gar nicht gekündigt haben, eine Kündigung bestätigt wurde die nie erfolgt ist. Also reiner Quatsch, der bestenfalls in den Papierkorb gehört. Wenn Sie seinerzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben besteht keine Liefervertrag mehr, wenn Sie allerdings nie selbst gekündigt haben bestätigen die Gerichte, dass bis heute ein Liefervertrag mit der EGNW besteht.

Nach meiner Erinnerung hat die EGNW Mitte August noch keine Abrechnungen versendet. Ich vermute, das es sich bei der von Ihnen angesprochenen Abrechnung um die Abrechnung der Energen Süd zum 30.12.11 handelt. Hier ist aber nicht die EGNW der Absender sondern der Insolvenzverwalter Pluta. Auch dazu gibt es hier im Forum massig zum lesen. Ebenfalls bis zur Erschöpfung wurde hier diskutiert ob die Gutschriften der Energen Süd mit Forderungen der EGNW verrechnet werden können. Als Fazit kam vor kurzem heraus, dass diese Frage wohl die Gerichte entscheiden müssen.

Sollte es aber tatsächlich eine Abrechnung der EGNW sein, faxen oder Mailen Sie doch einfach eine Kopie der Abrechnung an RA Petersen mit ein paar freundlicehn erklärenden Worten. So sollte sich am schnellsten eine Klärung herbeiführen lassen.

@ all
Die von der Firstcon behaupteten Urteile kann niemand nachvollziehen, erst mit Aktenzeichen wäre prüfbar ob sich die Gerichte dort überhaupt mit Dingen der EGNW beschäftigt hat. Bis heute hat nach meiner Kenntnis von der FC niemand zu den behaupteten Verfahren ein AZ erhalten. Vielleicht fragt mal jemand nach.

Hingegen sind die Entscheidungen zu Gunsten der EGNW einschl. Aktenzeichen und Zusammenfassung für die Mitglieder zugänglich und nachvollziehbar.

Die FC hat zum Kooperationsvertrag die Berufung zurückgezogen und damit die Ungültigkeit eingestanden. Wenn Verträge ungültig sind und daraus bereits Handlungen vollzogen wurden, ist nach meinem Rechtsverständnis eine Rückabwicklung fällig. Schließlich fehlt für die vorgenommenn Handlungen jede Grundlage.

Sitz einer Genossenschaft und deren Büroanschrift müssen übrigens nicht zwingend einheitlich sein.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 21. März 2013, 17:01:55
@ Neu-Genosse,

die Verwirrung kann größer nicht sein! Eine „Kündigungsbestätigung“ ist doch wohl die Folge einer vorausgegangenen rechtlich wirksamen Kündigung, oder? Und ohnedies auch ein beweiskräftiges Dokument! Ich unterstelle mal, dass danach eine Belieferung mit Energie nicht mehr stattfand. Ich welcher rechtlich wirksamen Form soll denn die Kündigungsrücknahme zustande gekommen sein, die der Betroffene gar nicht erwähnt hat.

@ genofrust,

bemerkenswert ist schon, dass Ihnen angesichts der von Ihnen vorgetragenen Sachlage noch nicht der Geduldsfaden gerissen ist. Aus welchen Gründen haben Sie denn bis jetzt mit Stillschweigen auf die Rückzahlung Ihres Restguthabens aus der Schlussrechnung gewartet. Das ist unverständlich!
Ihnen dürften doch die Mittel und Wege bekannt sein, um als Gläubiger eine berechtigte Forderung nach den Bestimmungen der ZPO durchzusetzen. Mahnungen sind bei dieser Schuldnerin fehl am Platz. Holen Sie schnellstens nach, was Sie evtl. bislang versäumt haben. Setzen Sie der zahlungspflichtigen Schuldnerin schriftlich per Einschreiben-Rückschein unter Datumsangabe eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, dann nutzen Sie zur vereinfachten Durchsetzung Ihrer Geldforderung ‒ es darf keine berechtigte Gegenforderung bestehen ‒ das gerichtliche Mahnverfahren mittels Mahnbescheid. Es ermöglicht Ihnen zunächst die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung. Sie können dies ohne Rechtsbeistand durchziehen. Die geschilderte momentane Aktion des RA gegen Sie sollte Ihnen schnuppe sein.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 17:23:09
@ Didakt
da haben Sie recht, mache ich auch. Ich hatte das bislang gar nicht kontrolliert, dachte, die machen das schon korrekt. Dass eine Genossenschaft derart gegen den Genossenschaftsgedanken handelt, hatte ich nicht für möglich gehalten!

@ Neugenosse
Sie tragen erheblich zur Verwirrung bei. Was soll denn das dämliche Ablenkungsmanöver mit FC? Der Streit um den Kooperationsvertrag interessiert mich nicht die Bohne. Wüsste auch nicht, was der mit der jetzigen Forderung der EGNW und Petersen an mich zu tun hat.
Und wer glaubt, dass niemand bei der EGNW, nicht einmal Petersen, von gewonnenen Prozessen der FC gewusst haben will, wartet am nächsten Wochenende bestimmt auch auf den Osterhasen. Lassen Sie sich doch nicht veralbern. Das ist garantiert alles bekannt.
Nur - was hat das mit meinem Fall zu tun? Wollen Sie suggerieren, dass auch für dieses Versagen der EGNW die FC verantwortlich ist? Schreibt die EGNW ihre Schlussrechnungen nicht selbst, sondern lässt sie von ihrem Wahlfeind Nr. 1 schreiben, oder was?

Und natürlich betrifft die Schlussrechnung den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2012. Absender ist auch kein Pluta, sondern die EGNW (Garbsen(!)). Die EGNW hat doch im Mitgliederbereich ihrer Homepage selbst geschrieben, dass alle Genossen am 10.08.2012 die Schlussrechnung der EGNW erhalten haben (und sogar einen Scan davon eingestellt und uns erklärt, dass alles damit in Ordnung ist!) und hier im Forum steht das auch. Sind Sie kein Kunde der EGNW gewesen? Ansonsten müssten Sie die Schlussrechnung doch auch selbst erhalten haben.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 21. März 2013, 17:51:01
@ jroettges,

von Ihnen:

Zitat
@ Didakt
Hier anonym so einen Bullshit zu verzapfen,….

Hallo, Herr Roettges, ich antworte Ihnen doch wie immer sehr gern.
Auch Asphaltliteraten nutzten allezeit die verbriefte Freiheit des Wortes, um sich zuweilen in einer besonderen Art und Weise der „Themen der Straße“ anzunehmen, die aktuell auf der Zunge brennen. Sie verstehen das nicht. Logisch und verständlich angesichts der hier angesprochenen äußerst vertrackten Sachlage. In Ihrer Situation ginge es mir wohl ähnlich! Aber Ihr Durchhaltevermögen weiß ich andererseits auch sehr zu schätzen. Also zeigen Sie sich doch mal etwas humorvoller, dann verschwindet mancher Ärger für eine gewisse Zeit im Hintergrund. Das ist gut für‘s Seelenheil. :)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 21. März 2013, 17:56:00
@genofrust,
hier schreibt fast jeder Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW (z.T. auch noch Ex mit aus Eigeninteresse konträrer Meinung) nebst jeweiligem Anhang. Wenn man lange genug dabei ist, dann kann man diese "Schönredner" auch identifizieren. Noch schlimmer ist es im internen Forum der EGNW.

Entsprechend sind die vielfältigen Behauptungen und Vernebelungsversuche etc. zu bewerten !   ;)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Neu-Genosse am 21. März 2013, 17:59:44
@ genofrust
zur Abgrenzung habe ich mir erlaubt eine Ausführungen zu FC deutlicher an andere Adressaten zu richten.

Mit der Schlussrechnung haben Sie insoweit recht, mein Gedächtnis hat mich getrogen. die Endabrechnung fand Mitte August bereits statt. Dennoch dwürde ich erst einmal den Weg per Mail versuchen, die Keule kann man etwas später immer noch herausholen. Im Gegensatz zu anderen Vielschreibern hier bin ich Kunde der EGNW gewesen und immer noch und habe auch die Schlussrechnung erhalten. Leider aber mit einer Nachzahlung. ;)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 18:02:03
@khh
Danke - langsam glaub ich das auch....  ;)

Sitz einer Genossenschaft und deren Büroanschrift müssen übrigens nicht zwingend einheitlich sein.

das mag ja alles sein, dass eine Genossenschaft auch eine Zweigstelle aufmachen kann, wenn sie es denn so dicke hat.
Aber der Sitz ist ja immer noch Garbsen. Guckst Du:
https://www.handelsregister.de/rp_web/search.do

Ist es denn legal, wenn dieser Sitz zwar im Register eingetragen und öffentlich kommuniziert wird, aber gar nicht mehr existiert???
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 21. März 2013, 18:22:39
@ Neu-Genosse

Von Ihnen:
Zitat
Dennoch würde ich erst einmal den Weg per Mail versuchen, die Keule kann man etwas später immer noch herausholen. Im Gegensatz zu anderen Vielschreibern hier bin ich Kunde der EGNW

Neben Ihrer Mitgliedschaft in der EGNW bestätigen Sie hier, obendrein auch noch ein Spaßvogel zu sein. Das kommt bei mir aber nicht an!
Nicht nur Sie sind, sondern auch ich war Mitglied der Gen und habe einschlägige Erfahrungen mit der Unverfrorenheit der Gen-Verantwortlichen bezüglich der Antwortlosigkeit dieser jeweiligen Spezies zur Genüge sammeln können. Da hilft nur die Keule, was denn sonst? >:(

@ genofrust,

gehen Sie mal davon aus, dass diese Leute nicht wissen, was sie zu tun und zu unterlassen haben. Die haben im Laufe der Zeit auch nichts dazu gelernt. Nicht lernfähig! ;)


Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Hans Hans am 21. März 2013, 21:11:27
@ genofrust 
( u. @ khh  nur zum Nachdenken- auch hinsichtlich der fehlgeleiteten Spekulation und Information an oben genannt)

Haben Sie mit „Lack saufen“ und „Demenz“ entsprechend substanzielle Erfahrungen, dass Sie subjektive und dubiose Schlüsse ziehen?
Ist schon interessant, dass Sie die Registeranschrift in sehr kleiner Schrift wahrnehmen, die sehr deutliche Büro-Anschrift und Telefon aber übersehen(?) oder nicht lesen(?) können;

Genau so wenig wie Sie die besagte Kündigungsbestätigung (12.6. 12 gez.  H.M.) richtig gelesen haben: „ Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung….“! Wohlgemerkt, „Ihre“ Kündigung – hatten Sie denn selbst gekündigt??
Ihnen geht es hier doch gar nicht um Sachaufklärung.
Sie schleudern hier emotionalen Frust und wahllos pauschale Diffamierungen heraus.
Die Seriosität des RA P. undefiniert zu beschädigen ist primitiv und einfach schäbig.

Irrtümer  Ihrerseits „schenken“ Sie  ab als „Nebensache“.

Ihre pauschal dargelegte „ungerechte“ und „unseriöse“ Behandlung kann hier auch nicht pauschal geheilt werden.
Da Sie das Forum aber nur als persönlichen „Mülleimer“ und hinsichtlich Abbau von Selbstmitleid, Zornesröte und Frust bedienen, denke ich, Sie sind auf der falschen „Couch“.

Ihr konkretes Problem, wenn es denn eines ist, sollten Sie konkret und direkt mit den beteiligten „Beschuldigten“ auf vernünftigem Wege bereinigen!
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 21. März 2013, 22:26:09
@genofrust,
hier schreibt fast jeder Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW   ;)

@ khh
wenn ich den Beitrag von @ Hans Hans lese, verstehe ich allmählich was Sie meinen  ;)

Mein Gott, wie armselig! Für so schlimm hatte ich den Zustand der EGNW gar nicht gehalten.... Aber man wird immer wieder eines Neuen belehrt  :o
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: masterflok am 22. März 2013, 07:08:33
Zitat
Wüsste auch nicht, was der mit der jetzigen Forderung der EGNW und Petersen an mich zu tun hat
Woraus setzt sich denn diese vermeindliche Forderung zusammen? Oder hast du womöglich eigenmächtig irgendwelche Forderungen gegeneinander aufgerechnet? Eventuell sogar den Wert des einst gezeichneten Genossenschaftsanteil?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: genofrust am 22. März 2013, 09:49:08
ich hatte gar nichts aufgerechnet. Wie gesagt, ich hatte ja die ganze Sache schon ad acta gelegt, gar nicht mehr an das Thema EGNW gedacht. Das war für mich abgeschlossen. Da bekomme ich plötzlich diesen Brief von RA Petersen, der auf sein Konto
überwiesen haben will.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: khh am 22. März 2013, 09:58:46
Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 22. März 2013, 10:44:32
Von @ genofrust:

Zitat
...jetzt schreibt mir der EGNW-Terminator RA Petersen, dass ich den Betrag, den ich als Guthaben bei der EGNW habe, mit fetten Gebühren oben drauf an IHN zu zahlen hätte!
. Hervorhebung durch mich.

„Habe“ heißt nicht hatte! Also muss die Forderung an die EGNW doch noch bestehen, oder verstehe ich kein Deutsch mehr?
Aber warum legt man eine solche Sache ad acta? Das verstehe, wer will!

Daraus ergibt sich zwingend eine Antwort auf die zu recht von @ khh gestellte Frage:

Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?

Eine verwirrende Angelegenheit! Passt aber zum ganzen Chaos! ;)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Christian Guhl am 22. März 2013, 11:56:09
Ich nehme mal an, RA Petersen bekommt die Höhe der angeblichen Forderungen, die er eintreiben soll, von der EGNW mitgeteilt. Ein Rechtsanwalt wird sich die Forderungshöhe doch nicht selbst ausdenken. Da muss er sich schon darauf verlassen, was ihm sein Mandant mitteilt. Und genau da liegt das Problem ! Bei der EGNW hat niemand mehr den Durchblick, was die Kunden überhaupt noch bezahlen müssen ! Die Forderungsaufstellungen, die die Kunden erhalten, kann man getrost vergessen. Da stimmt nichts ! Ich habe es selbst nachvollzogen, das von mehreren Hundert Euro Forderung, die die Kundin zahlen sollte, zum Schluss gerade einmal 10 € übrig blieben. Alles andere war nachweislich schon bezahlt. Und zwar nicht an die EGS oder FC, sondern direkt an die EGNW. Außerdem sind die ausgewiesenen Forderungen teilweise gar nicht fällig.
Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 22. März 2013, 12:23:47
Ja, Herr Guhl, schlimm, schlimm. Und was ist die Quintessenz daraus? Es zeigt sich, dass Weserschipper und Teichangler überfordert sind, sich in den Weltmeeren zu bewegen. Obwohl, für das Geschäft muss man doch nicht Höhere Mathematik studiert haben. :)
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Hans Hans am 22. März 2013, 13:05:51
@ genofrust
In Ihrem letzten Beitrag - unter @ der Gebannte (?) - offenbarten Sie einen aufklärenden Sachverhalt.
Leider ist dieser Beitrag nicht mehr nachvollziehbar (??). Er sagte aber etwas darüber aus, dass ähnlich, von @ Christian Guhl beschrieben, eine „vernünftige“ Klärung der Angelegenheit – bei aller Beschwernis (?!) - durchaus möglich schien.
Ansonsten ist weiterer Kommentar zu Ihren vorherigen Beiträgen zwecklos.

Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Fahrdraht am 23. März 2013, 18:28:33
Und wieder mal eine unwahre Behauptung. Im Impressum ist schon seit geraumer Zeit die neue Anschrift hinterlegt.  ::)

http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html (http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html)

...
Hier sind doch so einige Experten in Sachen Jura aktiv. Das würde mich echt mal interessieren.
...
Also - wer stellt hier unwahre Behauptungen auf????

Firefox sagt die EGNW:
https://www.egnw.de/Impressum/impressum.html
https://www.egnw.de/egnwmb/html/an-_-_abmelden.php
https://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
Zitat
The certificate is not trusted because it is self-signed.
The certificate is only valid for webserver.ispgateway.de

Vielleicht sollten die lieber IT- "Experten" bezahlen anstatt Inkassoanwälte bevor die ins e-Commerce- Geschäft einsteigen?  ;D

Auf der Webseite würde ich lieber keine Bestellung eingeben oder Mails hinschicken, noch nichtmal der Zugang zum "Mitgliederbereich" ist soweit ersichtlich gesichert (Gegen offene WLAN- Hotspots, Mobilfunk- Internetzugang oder den eigenen "Digital Native" Sohn, der auf der Familien- Fritzbox den Verkehr mitliest, z.B.)

und der rege Gebrauch des IT- Steinzeitlichen "Spam"- [at] in Mailadressen ist wohl ein Hinweis darauf, dass der Spamfilter nicht funktioniert und die Sachbearbeitung schon mit dem manuellen Herausfiltern der Kunden aus ~1000 Spams pro Tag gut ausgelastet ist.

http://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
Zitat
ACHTUNG, Zählerstände müssen auch an Ihren zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Neu-Genosse am 24. März 2013, 11:47:20
Hallo Fahrdraht,

auf diesen Seiten wird kein eCommerce betrieben, es werden lediglich Formulare zum Dowload angeboten. eCommerce würde mit dieser Sicherheitsstufe bestimmt niemand betreiben. Die Übertragung von Daten über die Kontaktseite ist auch bei anderen Anbietern nicht verschlüsselt.

Betreiben Sie hier Erbsenzählerei?

Zitat
Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?

Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden. Da die Schnittstelle für die Zählerstände beim Netzbetreiber liegt (sonst müsste beim Lieferantenwechsel ja beim neuen und beim alten Lieferanten der Zählerstand gemeldet werden) ist es nur sinnvoll die Meldung an den Netzbetreiber zu steuern. Daneben steht ja auch noch die Möglichkeit offen dem aktuellen Lieferanten die Zählerstände zu übermitteln. Auch dafür bietet die Seite der EGNW eine Möglichkeit.
Wenn Sie hier im Forum stöbern werden Sie feststellen, dass an dieser Stelle bei vielen Anbietern eine Fehlerquelle liegt. Für mich ist jedenfalls die Meldung an den Netzbetreiber der sinnvollere Weg.

Insgesamt betrachtet ist ihr ganzer Beitrag wohl eher entbehrlich.
 
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Netznutzer am 24. März 2013, 17:01:56
Zitat
Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden.

DAS IST FALSCH! 

Der Kunde teilt (wenn er freundlich ist) seinen Zählerstand dem Lieferanten mit, und dieser übermittelt elektronisch per MSCONS an den Netzbetreiber! Wenn der Netzberteiber die Zählerstände des Kunden direkt aufnimmt und in die EDV einpflegt, so ist das Freundlichkeit. Liest der Kunde nicht ab so ist es Aufgabe des Netzbetreibers/MDL's, die Stände zu ermitteln, auf welchem Weg auch immer. Dafür erhält er schliesslich das Ableseentgelt. Ist der Netzbetreiber nicht mehr MDL so muss dies durch den aktuellen Messdienstleister erfolgen. Dafür erhält dieser sein Geld. Aufgabe des Kunden kann es höchstens sein, dem MDL den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, oder, denn der MDL ihn beauftragt hat, für den MDL seinen Job zu tun. Hieraus ergibt sich für den Kunden keine Pflicht zur Ablesung und Mitteilung statt des MDL's. Es ist Freundlichkeit.

Gruß

NN
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Didakt am 24. März 2013, 17:21:41
@ Neu-Genosse

Wenn Sie im Chaosklub an verantwortlicher Stelle tätig sind und dort nach der von Ihnen geäußerten Devise gehandelt wird, dann ist es doch nicht verwunderlich, dass im Ergebnis die Missstände an der Tagesordnung sind/waren, die @ Christian Guhl weiter oben wie folgt glaubhaft und nachvollziehbar geschildet hat:

Zitat
Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.
Titel: Re: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Beitrag von: Fahrdraht am 24. März 2013, 17:58:50
auf diesen Seiten wird kein eCommerce betrieben, es werden lediglich Formulare zum Dowload angeboten. eCommerce würde mit dieser Sicherheitsstufe bestimmt niemand betreiben. Die Übertragung von Daten über die Kontaktseite ist auch bei anderen Anbietern nicht verschlüsselt.

Zitat
Für Fragen zur Belieferung, Lieferantenwechsel & Zählerstände
, etc, gehört zu Online- Geschäftsprozessen und ist e-Commerce.
Sie verwechseln Verschlüsselung mit Authentifizierung, Verschlüsselung geht ohne, Authentifizierung aber nicht sicher.

http://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
ist rechtlich nichts anderes als ein Briefkasten(?), allerdings mit dem Unterschied, dass mangels TLS und Netztechnikbedingt der Brief OHNE Kuvert einmal um die Welt gehen kann und 100x mitgelesen und verfälscht werden kann bevor er dort landet und es fehlen der ENGW das Minimum Authentifizierungsdaten wie. z.B. Kundennummer/Auftragsnummer, z.B. für ein Zählerdatum, die Postadresse des Kunden reicht dazu nicht, die wissen doch mindestens alle Nachbarn.

Firefox "verschlüsselt" den "Kontakt" doch, wenn man die Ausnahme für das Zertifikat hinzufügt, aber was die ENGW und die Kunden/Genossen doch erstmal brauchen ist die gegenseitige Authentifizierung und die bietet ein selbstsigniertes Server- Zertifikat eben nicht, aber der Herr Neu-Genosse traut bestimmt nichtmal Firefox  ;)

Daneben steht ja auch noch die Möglichkeit offen dem aktuellen Lieferanten die Zählerstände zu übermitteln. Auch dafür bietet die Seite der EGNW eine Möglichkeit.

Insgesamt betrachtet ist ihr ganzer Beitrag wohl eher entbehrlich.

Ein notorischer Kleinschreiber, Digital Native, wir haben die Ehre mit dem Sysadmin der ENGW heute unter Neu-Genosse?

Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete.

Nein, das kam von der naheliegenden Möglichkeit der ENGW falsche Zählerstände von oder für x per Internet Mail an abrechnung@egnw.de ohne rechtsgültige elektronische Signatur (§126a BGB, etc) oder Formularabfrage nicht öffentlicher Kundendaten zur Authentifizierung zu übermitteln, jeder 16-jährige oder Heise- Leser sieht den Mangel und nutzt das natürlich aus bei Anbietern die das für "entbehrlich" halten  ;D

Aber vielleicht lässt der ENGW- Vorstand nach Feierabend auch die Bürotür sperrangelweit offen stehen und bezahlt dann N&P, die der Versicherung weismachen sollen, dass er damit Einbrechern klarmachen wollte, dass es in seinem Büro nichts zu holen gibt  ;D

Dass die ENGW dann als Reaktion auf die Krise einfach schätzt und per Rasenmäherprinzip eintreibt, wie die Zypern bei ihren Kleinsparern, halte ich nicht für zulässig, weil sie das Fiasko ja als Verwenderin des unzulänglichen Systems zu verantworten hat, aber dazu können die Energie- Rechtler hier bestimmt mehr sagen:

Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden.
DAS IST FALSCH! 
Liest der Kunde nicht ab so ist es Aufgabe des Netzbetreibers/MDL's, die Stände zu ermitteln, auf welchem Weg auch immer. Dafür erhält er schliesslich das Ableseentgelt.

Aber wenn Sie uns für "entbehrlich" halten, dann holen Sie sich halt wen von der KPMG oder so, der verlangt halt 1000€ allein für das was wir der ENGW hier kostenlos gesagt haben.

Wenn man was nicht hinbekommt dann holt man sich Hilfe, das ist keine Schande, gerade im e-Commerce, aber auf berechtige Einwände von Kunden und Qualitätsfeedback mit Inkassoanwälten zu reagieren und mit so einem Auftritt hier, ist Selbstmord- Marketing und schadet womöglich auch noch den anderen Energiegenossenschaften und verbessert doch die Geschäftsprozesse nicht, und solange die und die IT nicht auf Mindest- Branchenstandard sind nützen der ENGW auch die besten Anwälte nichts.


Allerdings kann man als Genosse den verantwortlichen Vorstand der ENGW auch abwählen.