Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben  (Gelesen 40714 mal)

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Offline Energietourist

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Petersen, bei dem namen klingelts doch. Warum nochmal jemanden beauftragen? Diese Genossenschsft ist zu feige gleich mal einen Mahnbescheid zu schicken, wie oft denn noch drohen? Da sind die bei mir an der richtigen Stelle, die rechnen ja sogar noch Centbeträge
aus, um Verzugszinsen auf Mahngebühren , dessen Höhe rechtswidrig ist, zu kassieren. Für diese rund 100€, die sie angeblich von mir noch bekommen, geh ich gerne mal vor Gericht. Ich habe meine Energielieferungen als EGNW Mitglied bis auf den letzten Cent bezahlt, was ich leicht nachweisen kann. Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld. Wenn die EGNW meint, dass ich meine Energie doppelt bezahlen soll, haben sie sich mächtig geschnitten. Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd  und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. Da gibts dann aber ne fette Anzeige und Schadenersatz für doppelte Energiezahlungen darf die EGNW dann auch zahlen.

Offline Christian Guhl

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Bei mir haben sich mehrere Kunden gemeldet, die Post von Näke&Petersen bekommen haben. Ich bin ja nun einiges von Eon gewohnt, aber durch diese Forderungsaufstellungen steigt wirklich kein Mensch mehr durch ! Da werden z.B. Abschlagsbeträge aufgeführt, die durch die Endabrechnung schon längst erledigt sind. Bei einem Kunden werden Beträge bis 2013 aufgeführt, obwohl er schon im Mai 2012 den Anbieter gewechselt hat. Gebühren für Rücklastschriften in Höhe von 5,50 € werden massenweise aufgeführt, obwohl es keine Rücklastschriften gegeben hat bzw. der EGNW die Einzugsermächtigung entzogen wurde. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Zahlen aus der Chaosbuchhaltung der EGNW stammen und teilweise einfach geschätzt wurden. Rechnungen die aufgrund falscher Zählerstände nicht korrekt sind, sollen nun gerichtlich eingetrieben werden ! Auf den Einspruch der Kunden zu reagieren und korrigierte Rechnungen zu erstellen , hielt man ja seitens der EGNW nicht für notwendig.
Dann wird das Gericht eben feststellen müssen, dass die geltend gemachten Forderungen nicht begründet (oder nicht nachvollziehbar) sind. Die Gerichtskosten wird die EGNW ja noch überhaben.
@Energietourist
Vielleicht sollte man mit Widerklage wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz reagieren. Das könnte mehr an Bußgeld kosten, als die 100€, die die EGNW von Ihnen haben will !

Offline khh

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... Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd  und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. ...

Und wenn EnerGenSüd der Vertragspartner gewesen sein soll(te), dann vielleicht auch mal nachfragen (oder gleich per Widerklage klären lassen?), wie es denn bei den "Rückholaktionen" in 2011 (für Gas ab 1.10.11 und für Strom ab 1.1.12) zu Verträgen mit der EGNW, zu Zahlungsansprüchen der EGNW und zu Einzugsermächtigungen für die EGNW gekommen sein soll? Und das alles ohne Kündigung der angeblichen EnS-Verträge gegenüber den jeweiligen Kunden und ohne entsprechenden Auftrag oder Vollmacht durch jeden einzelnen Kunden !?  ???

@Christian Guhl,
die Widerrufe der Einzugsermächtigungen usw. sind bei der EGNW wohl in den 1.xxx nicht gelesenen/unbearbeiteten Email-Eingängen etc. hängen geblieben.  :(
Und wenn es sich vielfach um "Forderungen" wie von Ihnen beschrieben handeln sollte, dann bin ja mal gespannt, wie diese im Jahresabschluss 2012 bewertet werden?
« Letzte Änderung: 02. März 2013, 16:28:07 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

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Sich monate bzw. jahrelang von der EnergenSüd mit Strom zu spottbilligen Kondition beliefern lassen, und dann, als sie pleite gingen, wollte man plötzlich nichts mehr davon wissen von ihnen jemals beliefert worden zu sein? Die EnergenSüd hat im eigenen Namen zu beginn der Belieferung begrüßt, sie hat im eigenen Namen die Abschlagszahlungen abgebucht, sie hat sogar die Endabrechnungen im eigenen Namen durchgezogen, und auch beim Netzbetreiber war selbstverständlich die EnergenSüd als Lieferant angemeldet. Aber nein, davon habt ihr natürlich nie etwas gewusst. Viel Spaß dem Richter das glaubhaft zu machen  ;D

Gehört ihr auch zu denjenigen, die meinten, sie müssten selbst ihren Genossenschaftsanteil von 100€ verrechnen? ... oh weih, solch eigenmächtige Tat, fern ab vom Genossenschaftsrecht, wird garantiert misslingen  :)

Zitat
die rechnen ja sogar noch Centbeträge aus
Wieso auch nicht, wenn es die EDV problemlos hergibt. Ihr seit doch sonst auch immer solche Pfennigfuchser!

Zitat
Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld.
Ist es eben doch. Die EnergenSüd hat eingezogen, das steht so auch auf den Kontoauszügen. Du hattest 13 Monate Zeit diesen Missstand bei deiner Bank anzuzeigen. Wieso hast du das nicht getan? Nun ist es zu spät und du bleibst auf deinen Schaden sitzen!
« Letzte Änderung: 02. März 2013, 18:14:50 von masterflok »

Offline khh

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@masterflok,

womöglich haben Sie nicht so ganz verstanden, um was es eigentlich geht ?   :) 
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Offline Energietourist

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@masterflok
ihre alte Leier interesiert doch wirklich niemanden mehr hier, gehen sie doch wieder spielen.
@Christian Guhl
die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.

Offline Christian Guhl

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Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen. Das dürfte die Insolvenz bedeuten. Ist es nicht so und der Vertrag wurde ohne Zustimmung der Kunden an die EGS weitergereicht, hat man erstens gewaltige Probleme mit dem Datenschutz und zweitens beliefert man jetzt die Kunden selbst ohne Vertragsgrundlage. Nun ist bisher noch kein Kunde verklagt worden. Das mit diesen Zahlungsaufforderungen kennt man von anderen Versorgern seit Jahren. Hat die EGNW den Mut, die Kunden vor Gericht zu zerren ? Das könnte zum Bumerang werden. Ich habe nun (Gottseidank) mit dieser Sache nichts mehr zu tun, würde aber auf jeden Fall eine Widerklage prüfen. Die EGNW hat doch nur eine Chance die Klagen zu gewinnen, wenn behauptet wird, dass die EGS nicht als Dienstleister für die EGNW tätig war. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was die EGNW den Kunden schriftlich mitgeteilt hat. Der Vorstand sollte sich vor dem Richter hinstellen und sagen : Ja, wir haben den Kunden etwas vorgemacht. Wir konnten nicht liefern und haben daher vor den Kunden so getan, als ob die EGS unser Dienstleister ist und in unserem Auftrag und für unsere Rechnung die Abbuchungen vornimmt. Warum hätten die Kunden über den Umweg der EGNW einen Vertrag mit der EGS abschliessen sollen ? Ein direkter Vertrag mit der EGS wäre preislich günstiger gewesen. Warum hätte man Mitglied bei der EGNW werden sollen, wenn man einen Vertrag mit der EGS abschließt ? Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. Mal ehrlich : So einen Versorger braucht kein Mensch ! Wer von Eon, RWE etc. zur EGNW gewechselt ist, kam vom Regen in die Traufe. 

Offline Energiefachmann

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das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?

Offline khh

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... Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. ...

Und dieses „tricksen und täuschen“ wurde selbst noch im Dezember 2011 (durch heute nach wie vor Verantwortliche!) aufrechterhalten, indem die Mitglieder/Kunden schriftlich informiert wurden, dass man jetzt neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig organisieren würde. 

Jeder „Normalo“ kann das doch wohl nur so verstehen, dass die EGNW schon immer den Verkauf „organisiert“ hat und folglich - wie ursprünglich auch beantragt - sein (Kauf)vertragspartner war und ist. Was sollte ein Mitglied/Kunde auch mit dem „Organisator“ des Einkaufs seiner Genossenschaft zu tun haben!?

Und eine Vertragskündigung von der EnS sowie eine (neue) Vertragsbestätigung durch die EGNW hat ja wohl auch niemand erhalten.
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Offline masterflok

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Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen.
Wo wurde dem Kunden mitgeteilt, dass die EnergenSüd im Auftrag einzieht? Weder aus den Kontoauzügen noch Mitgliederbriefen ist das ersichtlich. Die EnergenSüd hat in eigenen Namen beliefert und abgerechnet. Die EGNW war zu dieser Zeit Vermittler, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Sollte eure Sache vor Gericht landen, wird euch der Richter ganz bestimmt nach der Lieferbestätigung der EGNW fragen, die es jedoch defakto nicht gibt. Ihr habt lediglich eine von der EnergenSüd erhalten, klar und deutlich im Briefkopf erkenntlich!

Zitat
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben.
Was ist das denn bitte für eine Gerechtigkeitsauffassung? Die, die den Schaden aktuell haben (weil sie gepennt haben und den Trick mit der Lastschriftanulierung nicht angewendet haben!!!) sollen also komplett davon befreit werden? Und umgelegt wird er auf die übrigen Genossen?

die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.
Kann es sein, dass du keinen blassen Schimmer von der ganzen Sache hast? Jedes seriöse Unternehmen berechnet dem Kunden die anfallenden Stornierungsgebühren, wenn die Lastschrift grundlos zurückgebucht wird. Im Januar 2012 gab es eine Preisanpassung inkl. dem Wechsel von EnergenSüd auf EGNW. Du wurdest diesbezüglich im Dezember 2011 informiert, auch über die neuen Konditionen und Abschläge. Hier hattest du die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, was du aber offensichtlich nicht getan hast.

das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?
Herr Kreye, sie leben ja auch noch  :)

Die Unterschiede sind schnell erklärt. Die EGNW hat ihre Lieferverträge mit den Genossen (Kündigungen von seiten der Genossen mal ausgenommen) zum 01.07.2012 NICHT gekündigt. Somit bestanden sie noch! Sie haben jedoch auf der Grundlage eines irrwitzigen Kooperationsvertrages geliefert und waren der Auffassung, dass Sie nun einen Liefervertrag und somit auch einen Zahlungsanspruch gegenüber den Genossen hätten. Wie Sie aber aus den unzähligen Verfahren bereits wissen dürften, ist dem nicht so. Zwei Lieferanten an einer Abnahmestelle geht nunmal nicht, und da Sie im Gegensatz zur EGNW keinen Liefervertrag vorlegen können bleibt nur noch die EGNW als Lieferant und somit Zahlungsempfänger.

Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
« Letzte Änderung: 04. März 2013, 08:21:14 von masterflok »

Offline bolli

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Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
Ich möchte nicht Ihren ganzen Beitrag kommentieren, obwohl es da bestimmt viel zu sagen gäbe, aber soviel dürfte klar sein: Wenn die EGNW bis 31.12.11 nur Vermittler war, war jemand anderes Vertragspartner für die Energielieferung. Diesen Vertrag konnte/kann die EGNW aber mit Sicherheit nicht EnWG-konform rechtswirksam übernehmen ohne vom Kunden eine Unterschrift zu bekommen. Alles anderes dürfte mit der BGH-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein (von wegen Stillschweigen oder Nichtausüben des angebotenen Kündigungsrechts ist kein Einverständnis zu irgendwelchen Vertragsänderungen, geschweige denn Vertragsübernahmen).

Offline Christian Guhl

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Wo wurde dem Kunden mitgeteilt, dass die EnergenSüd im Auftrag einzieht? Weder aus den Kontoauzügen noch Mitgliederbriefen ist das ersichtlich. Die EnergenSüd hat in eigenen Namen beliefert und abgerechnet. Die EGNW war zu dieser Zeit Vermittler, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich weiss ja nicht, welche Post Sie von der EGNW bekommen haben. Mir liegt jedenfalls ein Schreiben von Redecker und Mücke vor, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
Also, wenn Ihre Theorie stimmen sollte, bestand auch nach der Zeit der EGS kein Liefervertrag mit der EGNW. Der ursprüngliche Vertrag war Ihrer Auffassung nach ja mit der EGS abgeschlossen worden. Diese hat ihn niemals gekündigt und die EGNW hat auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Wie dem auch sei. Wir werden bald Klarheit haben. Spätestens, wenn Herr Petersen die Kunden verklagt hat und das Gericht dann feststellt, wer, wann, auf welcher Vertragsgrundlage geliefert hat. Das kann sehr unterschiedliche Folgen haben : Der Kunde bezahlt schlimmstenfalls die paar Euro, für die EGNW kann ein negatives Urteil den Konkurs bedeuten. Ich vermute, man wird sehr genau überlegen, ob man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt.

Offline Didakt

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Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!

Ich möchte nicht Ihren ganzen Beitrag kommentieren, obwohl es da bestimmt viel zu sagen gäbe, aber soviel dürfte klar sein: Wenn die EGNW bis 31.12.11 nur Vermittler war, war jemand anderes Vertragspartner für die Energielieferung. Diesen Vertrag konnte/kann die EGNW aber mit Sicherheit nicht EnWG-konform rechtswirksam übernehmen ohne vom Kunden eine Unterschrift zu bekommen. Alles anderes dürfte mit der BGH-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein (von wegen Stillschweigen oder Nichtausüben des angebotenen Kündigungsrechts ist kein Einverständnis zu irgendwelchen Vertragsänderungen, geschweige denn Vertragsübernahmen).

Es ist wohl so, dass es sich an dieser Stelle erübrigt, die vertragsrechtlich äußerst strittigen Fragen erneut durchzuhecheln. In einem anderen Thread ist das bereits bis zum Gehtnichtmehr geschehen. In diesem Geflecht von Irrungen und Wirrungen helfen letztendlich wohl nur noch Richtersprüche, um im jeweils einzelnen Fall zur Klarheit zu kommen.

Über meine Vorstellungskraft geht allerdings im Lichte betrachtet eine Tatsache weit hinaus: Wie konnte es ‒ zumindest ab Dezember 2011 ‒ zu dieser Misere und den Verwicklungen in der EGNW unter der Begleitung eines Rechtsanwalts kommen, der in dieser Angelegenheit sein Ohr immer dicht an der Wand des Geschehens hatte, und zwar nicht nur in der Eigenschaft eines der EGNW gegenüber gewogenen einfachen Mitglieds oder Kunden, sondern wohl auch in beratender Funktion. Und nun hat er sich dem Vernehmen nach der fragwürdigen Aufgabe gestellt, für die EGNW die Kastanien aus dem Feuer zu holen, deren Einwurf er vorher hätte verhindern können.

Offline khh

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...
Über meine Vorstellungskraft geht allerdings im Lichte betrachtet eine Tatsache weit hinaus: Wie konnte es ‒ zumindest ab Dezember 2011 ‒
zu dieser Misere und den Verwicklungen in der EGNW unter der Begleitung eines Rechtsanwalts kommen, ...

War bzgl. der eigenmächtig vollzogenen „Vermittlungen“ und „Rückholaktionen“ zum 1.10.11 / 1.1.12  - beides von keinem Kunden zuvor autorisiert - 
der ein oder andere EGNW-Verantwortliche womöglich völlig beratungsresistent ?   ;)
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Offline khh

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Kann EGNW zu den berechneten Stornogebühren überhaupt eine  - zum Abbuchungszeitpunkt noch wirksame -  Einzugsermächtigung nachweisen ?
Und welche/s  - WIE wirksam mit der EGNW zustande gekommene/n -  Vertragsverhältnis/se soll/en einen Zahlungsanspruch begründen ?
« Letzte Änderung: 05. März 2013, 13:56:10 von khh »
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