Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Amazone am 15. November 2012, 18:43:42

Titel: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 15. November 2012, 18:43:42
Auszug aus dem empörten Schreiben eines Kunden auf den aktuellen Versuch von Almado, auf die derzeit gültigen Preise nicht etwa nur die anstehenden Erhöhungen der hoheitlichen Abgaben- und Umlagen aufzuschlagen, sondern zusätzlich auch noch den bereits in den bisherigen Preisen schon enthaltenen Abgaben- und Umlagenbetrag. Ein wirklich starkes Stück! Wer hat von Almado ähnliche Post bekommen?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit heutigem Datum erhalte ich vom Kundendienst Ihres Hauses (almado-ENERGY@ kundenservice-energie.de) eine E-Mail mit angehängter „Preisinformation“, aus der sich ergibt (S. 2 Abs. 1, Satz 2 u. 3), dass ab Januar 2013 eine Weitergabe hoheitlicher Umlagen-  und Abgabenerhöhungen stattfinde und dies zu einer Anhebung der Arbeitspreise „in Höhe der summierten Umlagen- und Abgabenerhöhung von 5,982 Ct netto je kWh per 01. Januar 2013“ führe.

Was soll das? Ist es Ihre Absicht, sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Schaden Ihrer Kunden einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen? Die Summe der hoheitlichen Umlagen- und Abgabenerhöhungen per Januar 2013 beträgt keinesfalls 5,982 Ct netto je kWh!

Wahr ist: Die EEG-Umlage steigt per 2013 von 3,592 Ct/kWh auf 5,277 Ct/kWh netto, was einer Netto-Erhöhung von 1,685 Ct/kWh entspricht. Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV steigt netto von 0,151 Ct/kWh auf 0,329 Ct/kWh, mithin um 0,178 Ct/kWh. Die Offshore-Umlage wird neu mit 0,25 Ct/kWh erhoben. Und bei der KWK-Abgabe findet eine Steigerung von 0,002 Ct/kWh auf 0,126 kWh, also um 0,124 Ct/kWh statt. Daraus ergibt sich insgesamt ein Nettoanstieg der hoheitlichen Abgaben und Umlagen von 2,24 Ct/kWh und nicht etwa von 5,982 Ct/kWh, wie Sie irreführend weiszumachen versuchen!

Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre Preiserhöhung umgehend auf den tatsächlichen hoheitlichen Erhöhungsbetrag von 2,24 Ct/kWh zu korrigieren und weitergehende Forderungen fallen zu lassen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass mein Neuvertrag einer 12-monatigen Preisgarantie unterliegt, die lediglich die Weitergabe hoheitlich bedingter Preisänderungen erlaubt.

Sollten Sie dem nicht innerhalb einer Frist bis zum 30. November 2012 hier eingehend nachkommen, werde ich die Angelegenheit ohne weitere Nachricht mittels negativer Feststellungsklage rechtshängig machen.

Darüber hinaus behalte ich mir vor, die Angelegenheit nicht nur Medien und Verbraucherschutzvereinigungen zur Kenntnis zu bringen, sondern unter dem Verdacht eines versuchten Verstoßes gegen § 263 StGB auch staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Sie einleiten lassen. Letzteres insbesondere auch unter Hinweis darauf, dass Ihr Unternehmen möglicherweise eine große Zahl von Menschen rechtswidrig in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten bringt und insoweit von einem besonders schweren Fall auszugehen ist.

Mit freundlichen Grüßen


[Edit Evitel2004: Thementitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Netznutzer am 15. November 2012, 19:47:12
Woher weiss man, wann Almado das letzte Mal Abgaben und Steuererhöhungen weitergegeben hat? Evtl. haben sie ein oder zwei Jahre ausgesetzt und holen nun 3 (inkl. 2013 in Zukunft) nach. Sondervertragslieferanten sind frei in ihrer Kalkulation, zu alles Seiten hin. Sind sie zu teuer, einen anderen Anbieter wählen.

Gruß

NN



[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 15. November 2012, 20:15:55
Wenn in den AGB und  in der Vertragsbestätigung steht, dass die Preise bereits sämtliche Abgaben (EEG, KWK etc.) enthalten, dann ist das nicht nur für den verständigen Durchschnittsverbraucher doch wohl nur so zu begreifen, dass die bisherigen hoheitlichen Abgaben und Umlagen auch tatsächlich im Preis einkalkuliert und berechnet sind. Oder etwa nicht?

Folglich dürfen dann auch nur die Erhöhungen, die noch anstehen, aufgeschlagen werden, nicht jedoch rückwirkend irgendwelche Beträge. Insbesondere auch dann nicht, wenn der Verbraucher bei Vertragsabschluss bei evtl. tatsächlich bisher nicht weitergegebenen Umlagen und Abgaben gar nichts davon wusste und jetzt mit einem völlig unerwarteten nachträglichen Aufschlag überrascht würde.



[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 16. November 2012, 11:57:59
Danke, Amazone. You made my day. Dürfte ich das Brieflein weiterverwenden?




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Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: synoptra am 16. November 2012, 13:23:22
Hallo, bei mir genau das gleiche. Einfach nur unglaublich!! Ich habe ja nicht mal 1 kWh von almado erhalten und statt 21,07 Cent / kWh soll ich jetzt 28,19 CEnt / kWh bezahlen.
ICh war vorher bei Flexstrom. Sie haben unterjährig die Preise nicht erhöht (wohl aber nach dem 1. Jahr um 50%).
almado ist viel schlimmer!!!

Ich habe sofort gekündigt (wobei ich auch in der Tat daran gedacht habe, ähnlich zu reagieren wie amazone.
Andererseits: Mit einem solchen Stromanbieter will ich nichts zu tun haben!

FRAGE: Mein Vertrag beginnt erst am 1.12.2012. Ich habe heute (16.11.) gekündigt. Ist das überhaupt möglich?
In den AGB steht was von 1 Monat zum MOnatsende.
Problem wäre aber: Ich habe das "Paket Power Pack 4700" abgeschlossen. Da komme ich also zB. im Januar gar nicht raus.
Zudem wollen Sie am 01.12. und 15.12. abbuchen (also praktisch 2 Monate und ich würde nur 1 Monat beliefert).
Was kann ich tun?  ((Ich gehe gerne zurück zum Grundversorger. ))


[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 16. November 2012, 17:13:29
@ synoptra

Aus meiner Sicht steht Ihnen vorliegend das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht zu. Nach den einschlägigen AGB des Versorgers können Sie Ihren Vertrag ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform kündigen, d. h. zum 31.12.2012. Zu einem früheren Termin wäre ohnehin kein Versorgerwechsel mehr möglich.

Gleichzeitig hätten Sie auch mit sofortiger Wirkung die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Einzug Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge im Bank-Lastschriftverfahren widerrufen sollen. Dringend nachholen mit Einschreiben Rückschein unter nachträglicher Einforderung einer Kündigungsbestätigung, sonst laufen Sie später womöglich Ihrem Geld nach und setzten sich ggf. noch weiteren Konfrontationen aus!
Im Dezember überweisen Sie nur den Betrag für Ihren geschätzten/tatsächlichen Verbrauch mit einem entsprechenden Begleitschreiben.
Leiten Sie jetzt unverzüglich einen Versorgerwechsel zum 01.01.2013 ein. Das dürfte zeitlich gerade noch klappen.


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Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: synoptra am 16. November 2012, 17:34:54
Besten Dank für die Antwort. Die Einzugsermächtigung habe ich glücklicherweise widerrufen...
Ich bin mal gespannt, ob almado meine Kündigung zu Monatsende diesen Monats akzeptiert.
Bzgl. Versorgerwechsel werde ich zu meinem Grundversorger zurückgehen - die sind zwar teurer, da sie mich aber in jedem Fall mit Strom versorgen müssen, werde ich das Thema kurzfristig klären...



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Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Netznutzer am 16. November 2012, 18:43:19
Was wollt ihr machen, wenn Almado die Preiskalkulation so vorlegt, dass in den 2012er Preisen eben nicht sämtl. Abgaben enthalten waren? Habt ihr im Vertrag die einzelnen Bestandteile aufgelistet bekommen? Habt ihr schon mal eine Rechnung erhalten, aus der die Eindeutigkeit der Preise Hervorgeht, dann könnt ihr argumentieren? Falls nicht, wird's schwierig, weil dann die Preise so zu recht gebogen werden können, wie Almado sie braucht. Es ist schliesslich ein Unterschied, ob ihr die Abgaben/UmlagenMan wird Almado nicht auf Ewigkeit verpflichten können, mit Verlust zu liefern. Wie z.B. im Zusammenhang mit den Flexstromproblemen vorgerechnet wurde, beträgt der Strompreis ohne Strombezug ab 01.01.2013 je nach Konzessionsabgabe und Netzentgelten 19-20 ct/kWh.

Gruß

NN


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Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 16. November 2012, 19:31:21
Zitat
Was wollt ihr machen, wenn Almado die Preiskalkulation so vorlegt, dass in den 2012er Preisen eben nicht sämtl. Abgaben enthalten waren?

Diesenfalls hätte Almado bei Vertragsabschluss und in den AGB wohl nicht schreiben dürfen: "Die jeweils gültigen Preise enthalten  u.a. ..... gesetzliche Steuern und Abgabe, insbesonder Konzessionsabgaben und Stromsteuer, sowie Umlagen aus dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ihrer jeweils geltenden Fassung." Denn auf Grund dessen geht wohl jeder Verbraucher bei Vertragsabschluss davon aus, dass im vereinbarten Preis alle bisher erfolgten Erhebungen und Anhebungen hoheitlicher Abgaben und Umlagen enthalten sind.

Wenn nun Almado behaupten will, dass in den 2012er Preisen die bis dahin gültigen Abgaben nicht enthalten waren, müssten sie sich vorwerfen lassen, den Verbraucher bei Vertragsabschluss darüber arglistig getäuscht zu haben. Möglicherweise sogar in der Absicht, sich durch dies Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Schaden eine großen Anzahl von Kunden einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen. § 263 StGB lässt grüßen, dort insbesondere auch Abs. 3 Ziff. 2.


[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Netznutzer am 16. November 2012, 20:00:14
Almado wird auf jeden Fall argumentieren, zwar die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt, aber dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt zu haben, um einen günstigen Preis anbieten zu können. Wenn man kein beweiskräftiges Dokument vorlegen kann, kann eine Argumentation so schnell wie ein Kartenhaus zusammenbrechen, da sollte man darauf achten, dass einem nicht evtl. noch ein Strick daraus gedreht wird. Da es sich um Sondervertragskonstrukte handelt, wird Almado bei Nichtannahme den Vertrag kündigen. Es geht dann um 1-2 Monate Strombezug mit einer Preisdifferenz von 3 ct/kWh. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Gruß

NN

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Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 16. November 2012, 21:27:17
@ Netznutzer
Zitat
Almado wird auf jeden Fall argumentieren, zwar die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt, aber dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt zu haben, um einen günstigen Preis anbieten zu können.
Wenn dem wirklich so wäre, hätte Almado diesen Umstand bei Vertragsschluss nicht nur offenlegen, sondern auch entsprechend festhalten müssen. Beides ist nicht geschehen. Zum einen gibt es in den Vertragsinformationen an keiner Stelle irgendeinen Hinweis auf bisher im Preis nicht enthaltene Abgaben. Statt dessen heißt es vielmehr im Vertrag „Preise inklusive aller Abgaben“ und in den AGB „"Die jeweils gültigen Preise enthalten  u.a. ..... gesetzliche Steuern und Abgabe, insbesonder Konzessionsabgaben und Stromsteuer, sowie Umlagen aus dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ihrer jeweils geltenden Fassung.“ Wie soll vor diesem Hintergrund die von Ihnen „in jedem Fall“ vermutete Argumentation Almados Bestand haben?

Zitat
Ob sich Straftatsbestände daraus herleiten lassen, sei dahingestellt. Wenn man kein beweiskräftiges Dokument vorlegen kann, kann eine Argumentation so schnell wie ein Kartenhaus zusammenbrechen, da sollte man darauf achten, dass einem nicht evtl. noch ein Strick daraus gedreht wird.
Die Staatsanwaltschaft wird den Fall sicher mit Interesse prüfen, wenn auf einmal Hunderte von Strafanzeigen gegen Almado wegen Verdachts des Betrugs in einem besonders schweren Fall eingehen. Ebenso interessiert dürften Medien, Verbraucherschutzorganisationen und Vergleichsportale reagieren. Was meinen Sie im Übrigen mit „beweiskräftiges Dokument vorlegen können“?

Zitat
Da es sich um Sondervertragskonstrukte handelt, wird Almado bei Nichtannahme den Vertrag kündigen.
Ich wüsste nicht, woraus Almado in diesem Zusammenhang ein Kündigungsrecht herleiten könnte. Der Verbraucher braucht hier nichts anzunehmen, sondern lediglich auf Erfüllung der vertraglichen Abreden bestehen.


[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 16. November 2012, 23:35:56
Update:

Nachdem gestern und heute bereits etliche Kunden Scharfschüsse auf Almado abgegeben haben, ist man dort umgehend in Deckung gegangen
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 17. November 2012, 05:57:04
Habe denen gestern 2 mal "nett" gemailt:
1. mit der wohl fehlerhaften Fristsetzung von Amazon 30.11.2013
2. mit meiner Fristsetzung 30.11.2012
und erhielt entsprechend 2 x das Rückruderschreiben.




[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 17. November 2012, 10:55:51
@ Primagas-Kunde

Danke für den Hinweis. In der Fristsetzung war tatsächlich ein (inzwischen korrigierter) Schreibfehler.



[Edit Evitel2004: Beitragstitel geändert]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: dattelner am 21. November 2012, 17:53:01
wie "gefährlich" ist es, wenn man ein Strompaket 7700 bei Almado jetzt fürs nächste Jahr nehmen würde? Können die da auch so mit den Preisen "rumspielen"?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 21. November 2012, 17:55:51
Ich persönlich würde schon deshalb niemals einen Paketvertrag abschließen, weil da Minderverbräuche nicht erstattet und Mehrverbräuche mit geradezu irrsinnigen Preisaufschlägen sanktioniert werden.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: dattelner am 21. November 2012, 18:58:57
OT:Ich hab jetzt das 3.Jahr annähernd den gleichen Verbrauch, +- 200 kwh, da rechnet sich das aber, selbst noch bei dem nächst höheren anbieter (Stromio), mit gut 200 Euro mehr.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: coca am 26. November 2012, 16:40:25
Darf Almado jetzt überhaupt die Preise zum 01.01.12 erhöhen? Ich dachte jeder Stromanbieter muss diese Erhöhung mindestens 6 Wochen vorher ankündigen. Es sind aber nur 5 Wochen ab heute als diese Meldung kam! Oder habe ich das falsch verstanden, ich kann ja nichts für den Fehler von Almado.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 26. November 2012, 18:59:30
Fraglich könnte sein, ob die Preisänderungsklausel inhaltlich der AGB überhaupt wirksam ist !?

Dazu RR-E-ft unter "Grundsatzfragen > Rechtslage bei undurchsichtiger Weitergabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen" :
Zitat
Die zentrale Frage ist, ob eine solche Klausel es dem Lieferanten ermöglicht, seinen Gewinnanteil am Preis nachträglich zu erhöhen.
Ist eine solche Möglichkeit nicht sicher ausgeschlossen, so handelt es sich idR. um eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden, die dazu führt, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nicht standhält.
Eine solche Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Gewinnanteils ist dann nicht ausgeschlossen, wenn der Klauselverwender seine Preise stärker erhöhen kann als seine Gesamtkosten tatsächlich gestiegen sind.

d.h., in der Klausel muss zum Ausdruck kommen, dass bei einer Weiterreichung von Umlagenerhöhungen auch die möglicherweise rückläufige Entwicklung der anderen Preisfaktoren berücksichtigt wird!

Siehe auch "Grundsatzfragen > Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?" ! 


Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: synoptra am 27. November 2012, 09:59:33
Ich habe von almado-energy ein Schreiben erhalten, nach dem lediglich die EEG Umlage durchgereicht wird, womit ich leben kann. In meinem Vertrag (eingeschränkte Preisgarantie) steht auch, dass die Umlagen jederzeit weitergegeben werden können.

Die 6-Wochenfrist gilt dann wahrscheinlich nur für andere Preiserhöhungen?

Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

In jedem Fall will ich weg von almado. Meinetwegen zum 01.01.2013. Meine Kündigung habe ich seinerzeit per Einwurfeinschreiben versendet - und ich gehe davon aus, dass diese auch gilt (auch wenn almada 10 Tage später behauptet, es sei ein Versehen).
Oder sehe ich das falsch??
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: coca am 27. November 2012, 10:29:16
Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

So waren auch meine Überlegungen und deshalb die Frage ob es rechtens ist!?

zu Punkt 1: Almado hat ja selbst erklärt, dass das erste Schreiben ein Versehen war.

Also wer kann uns helfen und sagen ob die Preiserhöhung zu spät angekündigt war oder nicht?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 28. November 2012, 00:28:54
Zitat
Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

Falsch! Für die Weitergabe von hoheitlich bestimmten Preisbestandteilen gibt es (vgl. AGB) keine 6-Wochen-Frist, sie ist jederzeit möglich.

Die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung kann sich aber aus einer unwirksamen Preisanpassungsklausel ergeben (vgl. die Ausführungen von RR-E-ft)
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: coca am 30. November 2012, 19:03:14

Ist euch mal aufgefallen, dass Almado täglich die Preise und Konditionen ändert! Was macht das für einen Sinn?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 08. Dezember 2012, 13:31:21



"Einer falschen Kundengruppe zugeordnet"? Und deswegen eine falsche Preisänderung erhalten? Dass ich nicht lache!  Denn wenn tatsächlich einer anderen Kundengruppe die unrechtmäßige Preiserhöhung sogar dann noch als rechtens "verkauft" worden wäre, nachdem deren kundengruppenunabhängige Rechtswidrigkeit durch Kundenbeschwerden und kritische öffentliche Diskussion klar offengelegt worden war, dürfte die  von Almado wohl klar erwiesen sein.  Etwaig Betroffene bitte melden!
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 08. Dezember 2012, 21:20:17
Habe der Preisanhebung widersprochen und dann auch die obige Rückruder-E-Mail erhalten.

Gestern kam der neue Brüller der Firma Almada: Sie sandte mir eine vertrauliche E-Mail mit dem Betreff Kündigungsbestätigung in welcher sie meine Kündigung zum 31.12.2012 bestätigte.

Ich habe nie zum 31.12.2012 sondern nur zum 31.03.2013 gekündigt. Es drängt sich der Verdacht auf, die wollen die 12-Monats-Vertragsdauer unterlaufen, um sich damit den 25%-Neukundenrabatt zu ersparen.

Sehr geehrte Firma Almado,
widerspruch auf ihre e-mail vom 07.12.2012 17 uhr 41
wir haben nie zum 31.12.2012 sondern mehrfach zum 31.03.2013 gekündigt. was soll das spielchen? bitte weisen sie uns die angebliche kündigung zum 31.12.2012 nach, ansonsten erfüllen sie ihren vertrag wie vereinbart.
gruss
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: berghaus am 11. Dezember 2012, 15:20:45
Ist so was nicht...?

Wo kann man das melden?

berghaus 11.12.12
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 11. Dezember 2012, 15:34:31
Strafanzeigen und -anträge nimmt jede Polizeidienststelle und Staatsanwaltschaft entgegen. Empfehlenswert ist, sich direkt und schriftlich an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Allerdings sollte man einen hinreichenden Tatverdacht auch sauber darlegen und begründen können, sonst wird da nicht viel passieren. Zudem messen Staatsanwälte Strafanzeigen, die über Rechtsanwälte eingereicht werden, regelmäßig höhere Bedeutung zu.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 08. Januar 2013, 14:15:33
@ Primagas-Kunde

Sie machen in meinen Augen zwei Fehler:

1. Sie reagieren zu emotional und damit zu persönlich und zu wenig sachlich.

2. Sie werfen mit allerlei juristischen Dingen um sich, die auf sehr wackligen Füßen stehen.

Übergeben Sie die Sache lieber in fachkundige juristische Hände.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 08. Januar 2013, 14:53:59
... Ich werde mir - ... – die letzten 2 Lastschriften (erfolgt am 15.10.2012 und 16.11.2012) über insgesamt 108 € zurückholen, falls ...
... Sollte dies ... , werde ich die 2 o.g. Lastschriften widerrufen, eine Möglichkeit welche mir bis zum 15. Febr. 2013 offen steht und ...

@Primagas-Kunde

Mit der Rückgabe der genannten Lastschriften bis zum Termin 15.02.2013 dürften Sie ein Problem bekommen, da sich die Lastschriftbedingungen der Banken/Sparkassen mit Wirkung ab 09.07.2012 geändert haben !
Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!   ;)
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 08. Januar 2013, 15:18:18
"Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!"


Schade, dann kann ich halt nur einen Monat die Kohle zurückholen. Wenn überhaupt, da ja eh alles auf wackligenFüßen stehe.

Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 14. Januar 2013, 11:59:41
@ kkh

"Mit der Rückgabe der genannten Lastschriften bis zum Termin 15.02.2013 dürften Sie ein Problem bekommen, da sich die Lastschriftbedingungen der Banken/Sparkassen mit Wirkung ab 09.07.2012 geändert haben !
Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!   ;)"

In o.g. Zitat sind diverse Fehler:

Es gibt keine Schwierigkeiten die Lastschriften bis zu 6 Wochen nach Rechnungsschluss zurückzuholen, denn
1. hat Almado-Energy Lastschriften vor dem 09.07.2012 getätigt und daher unstreitig nach dem alten Verfahren.
....

daher gilt nach wie vor für diese alten bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen die Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsschluss.

OK, es kann schon dauern, bis der Bankberater dies versteht, aber er kann ja Rücksprache mit seinem SEPA-Umstellungs-Beauftragten halten.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 15. Januar 2013, 08:50:01
... daher gilt nach wie vor für diese alten bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen die Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsschluss. ...

@Primagas-Kunde,

vielleicht sollten Sie die Information (ca. im April 2012) Ihrer Haus-Bank/Sparkasse zur Änderung der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" oder z.B. § 675x BGB noch einmal lesen !?   ;)
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 22. Januar 2013, 18:08:09
Hallo zusammen,
es geht hier in den Beiträgen hauptsächlich darum, ob die steuerlichen Erhöhungen seitens almado rechtens sind. Das will ich mal  ganz außen vor lassen.

Hier meine "Story":

Ich habe am 01.04.2012 bei almado einen Vertrag Bonus 12 abgeschlossen mit einer Laufzeit also bis 31.03.2013 (Kündigungsfrist 8 Wochen). Am 29.12.2012 habe ich mir über VERIVOX einen neuen Anbieter zum 01.04.2013 gesucht. Zunächst erhielt ich auch eine entsprechende Bestätigung. Dann kam plötzlich von dem neuen Anbieter die Nachricht, ich sei bei almaldo noch bis zum 07.01.2014 unter Vertrag. Es stellte sich mir die Frage, wie kommen die darauf ??? Nach langer Überlegung ist mir folgender Abschnitt in dem Brief von almado aufgefallen und zwar:

[EMail entfernt]

Ich habe das Datum 07.01.2013 mal rot markiert, denn nur dieses Datum bringe ich in Zusammenhang damit, dass ich noch bis zum 07.01.2014 unter Vertrag sein soll.

Ich hatte meinen Zählerstand per 31.12.2012 almado mitgeteilt, wegen der Preiserhöhung ab 01.01.2013. Die Verarbeitung des Zählerstandes wurde mir auch per mail am 03.01.2013 bestätigt.
Ich habe niemals den "Preiskleber" aktiviert. Es wurde mir auch nur die Verarbeitung des Zählerstandes bestätigt und nicht evtl. eine Vertragsverlängerung. Nach telefonischer Rückfrage (ich habe tatsächliche einen Mitarbeiter erreicht) am 16.01.2013 erhielt ich heute per mail folgende Antwort:

 "Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ist das  Enddatum Ihres Strombelieferungsvertrages der 07.01.2014."

Nichts beauftragt und mit der Meldung des Zählerstandes weiter unter Vertrag ??? Das kann doch wirklich nicht sein !!!

Bin mal gespannt, welche Schritte ich noch einleiten muss.

Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 22. Januar 2013, 23:21:10

Bin mal gespannt, welche Schritte ich noch einleiten muss.

Die nächsten Schritte:

1. Nochmal überprüfen, ob fristgerecht gekündigt wurde. Sind Sie sicher, dass Sie 8 Wochen und nicht 3 Monate Kündigungsfrist haben?

2. Almado per Einschreiben mitteilen, dass die mitgeteilte Vertragslaufzeit nicht nachvollziehbar ist und vorsorglich bestritten wird. Gleichzeitig auffordern, unverzüglich darzulegen, auf welche konkrete vertragliche Grundlagen man sich beruft. Weiterhin 10 Arbeitstage Frist setzen und für den Fall der Fristversäumnis androhen, die Angelegenheit gerichtlich weiter zu verfolgen. Schließlich auch Vorbehalt erklären, wegen des geplatzten Wechsels Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 23. Januar 2013, 18:18:08
Jetzt weiß ich auch, wie almado darauf kommt, dass mein Vertrag erst zum 07.01.2014 endet (das Datum 7.1.2013 - Preiskleber - war nur zufällig). Bei almado kommt nämlich der Vertrag nicht mit Beginn der Belieferung, sondern durch die Annahmeerklärung (Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande und die habe ich am 06.01.2012 erhalten. Dann war meine Kündigung Ende Dezember 2012 natürlich zu spät. Diese Methode finde ich sehr fraglich und habe mich dahingehend heute auch an Verivox gewandt. Ich werde nun versuchen, per Sonderkündigungsrecht aus meinem Vertrag zu kommen, da almado ja zum 01.04.2013 die Strompreise erhöht.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 23. Januar 2013, 22:11:53
Bei almado kommt nämlich der Vertrag nicht mit Beginn der Belieferung, sondern durch die Annahmeerklärung (Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande

Wo steht das?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 24. Januar 2013, 08:26:30
In den AGB´s von almado (Stand 21.12.2011), die ich beim Wechsel von Verivox am 04.01.2012 mit übersandt bekommen habe, heißt es unter

2. Wirksamwerden des Stromliefervertrages, Lieferbeginn

(1) Der Stromliefervertrag kommt - vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  - durch Annahmeerklärung von ENERGY
(Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande.

In den neueren AGB´s auf der webseite von almado wurde das geändert. Hier heißt es:

2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
 
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.


Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 25. Januar 2013, 02:13:04
@ nelly

Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen?

Ich würde darauf bestehen, dass der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung beginnt und exakt 1 Jahr später endet, insoweit die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.

P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: PLUS am 25. Januar 2013, 11:03:19
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. .....?

@Amazone, leider gibt es für Verbraucher bei den Vertragslaufzeiten unterschiedliche Ausprägungen und Interpretation. Gibt es dazu denn eindeutige rechtliche Vorgaben oder Urteile?

Ein Beispiel aus Telefon- und Internetverträgen:

In der Praxis werden DSL- und Telefonanschlussverträge in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten abgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit z.B. einer Frist von 3 Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Periode.

Jetzt stellt sich die Frage, wann beginnt die Vertragslaufzeit und da haben nicht wenige Kunden schon negative Erfahrungen gemacht.
Der Anschluss bzw. die Leistung beginnt oft erst Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Kunde geht davon aus, dass er einen Vertrag ab Leistungsbeginn für 24 Monate zu den Bedingungen im Angebot abgeschlossen hat. Er kündigt dann 3 Monate vor Ablauf dieser 24 Monate und erlebt sein blaues Wunder, da der Vertrag bereits um die nächste Periode verlängert wurde.

Der Vertag beginnt z.B. laut Vodafone schon mit der Vertragsannahme durch Vodafone, dessen Datum immer vor Lieferbeginn liegt und davon  Monate abweichen kann. Gekündigt werden müsste laut Vodafone also gemessen an diesem Datum entsprechend früher. Die Leistung wird dann aber auch nicht für 24 Monate erbracht.

Gemäß § 305c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html) werden einzelne Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Kunde nicht mit ihnen zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Es stellt sich generell die Frage, was hat ein Verbraucher unter einer Vertragslaufzeit zu verstehen, was ist ungewöhnlich? Wann ist der Beginn und wann ist das Ende einer Vertragslaufzeit. Gibt es Abweichungen zur Leistungszeit? Was tut der Gesetz- und Verordnungsgeber, die Verbraucherministerien, die Verbände et. pp.. Diese unterschiedlichen Interpretationen sind ja kein Zustand.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 25. Januar 2013, 17:34:38
Zitat
von Amazon:
P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?

In dem Schreiben von almado vom 25.11.2012 heißt es u. a.:

Preisänderung

Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.03.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.04.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 31,58 Ct pöro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Hannes Meier am 30. Januar 2013, 10:50:10
Eine  "Firma"  wie diese habe ich noch nie erlebt! Der Wechsel zu almado im vergangenen Jahr war schnell und problemlos, die Abschläge wurden auch prompt und regelmäßig eingezogen. Als mir dann aber nach wenigen Monaten eine Mail mit einer unverhältnismäßig hohen Preiserhöhung ins Haus 'flatterte', habe ich sofort von dem mir 'großzügig' eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wodurch ich den mir bei Vertragsabschluß zugesagten Bonus nach einem Jahr Laufzeit 'natürlich' verloren habe. Inzwischen wird mir klar, daß dieses Vorgehen offenbar Absicht ist, um die Bonuszahlung bei mir und anderen Kunden einzusparen.-
Die telefonische Erreichbarkeit über eine teure Nummer ist praktisch nicht gegeben, die Bitte um Bestätigung meiner Kündigung wurde nicht erfüllt, meine Mails wurden und werden nicht beant-wortet....
Am 11.01.13 habe ich dann allerdings eine Schlußabrechnung von almado erhalten,- mit einem Guthaben von fast 20,-€.. und der Zusage, daß man mir mit "gesonderter Post" einen Verrech-nungsscheck zusenden werde. Dieser kommt 'natürlich' trotz Mahnung bisher nicht.
Kleinvieh macht bei dieser Firma ebenfalls Mist!
Im umgekehrten Fall (wenn ich noch Zahlungsrückstände gehabt hätte), wäre mir wohl in Kürze ein Schreiben der DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH mit Sitz in demselben Haus und maßgeblich betrieben von denselben Leuten ins Haus geflattert.
Mal sehen, wie es weiter geht und ob demnächst Berichte wie bei der Pleite von Teldafax in den Medien  erscheinen oder gar wegen Betruges im großen Stil ermittelt wird.

Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 06. Februar 2013, 19:32:19
Am 25.01.2013 hatte ich geschrieben, dass ich nunmehr versuchen würde, aufgrund der Preisänderung zum 01.04.2013 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.  Das habe ich dann auch mit Einschreiben getan. Gekündigt zum 01.04.2013 (letzter Tag der Belieferung 31.03.2013). Heute erhielt ich von almado eine Antwort !! Freude !! Nein doch nicht  :( die schrieben nämlich:
 " wir bestätigen den Eingang Ihrer Kündigung zum 18.02.2013. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden. Für den Zeitraum der Belieferung erstellen wir Ihnen eine Schlussrechnung. Bitte teilen Sie Ihrem Netzbetreiber, der E.ON Westfalen Weser AG und auch uns den Schlusszählerstand zum 18.02.2013 mit. "
Das wird ja langsam unglaublich. Zuerst schreibt almado, dass ich ein Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2013 habe und dann bestätigen sie die Kündigung zum 18.02.2013, wahrscheinlich um der Bonuszahlung zu entgehen !?
Ich werde natürlich Einspruch einlegen und auf meiner Kündigung zum 31.03.2013 bestehen.
Bei dieser Sache muss man wohl Geduld und Nerven haben.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 06. Februar 2013, 20:21:45
Wir Verbraucher sollten mit Bezugnahme auf

Zitat
EnWG § 5
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist... .

der Bundesnetzagentur viel häufiger solche Missstände anzeigen.

Irgendwann muss die Behörde doch mal von ihrer gesetzlichen Möglichkeit gebrauch machen, solche Marktteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen !?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 06. März 2013, 14:19:34
Hallo Leute,

seit vorgestern habe ich nun auch das gleiche Problem, wie von "Nelly" s.o. beschrieben und
ich kann immer weniger begreifen, warum nicht von amtlicher Seite solch unterirdischen
Geschäftsgebaren die Grundlage entzogen wird.

18.03.12 Antrag bei Check24.de für Lieferantenwechsel zu Almado AG
20.03.12 Auftragsbetsätigung von Check24.de und Weiterleitung an Almado
20.03.12 Vertragsbestätigung durch Almado AG ohne konkrete Lieferzusage
28.04.12 Meine Anfrage, ob eine Strombelieferung ab dem 01.05.12(Wunschtermin) möglich ist
30.04.12 Zweite Anfrage - gleiches Thema s.o.
30.04.12 Antwort von Almado: keine Rückmeldung vom Netzbetreiber, der Wechsel wird sich   
               verzögern
01.05.12 Auf pers. Nachfrage beim Netzbetreiber wird bestätigt, daß Almado AG seit dem     
               10.04.12 freigeschaltet ist
03.05.12 Versorgungsbestätigung durch Almado AG mit Lieferungsbeginn am 01.06.12
10.06.12 Änderung der Abschlagszahlung von 82,-- auf 69,-- Euro
               Zwischendurch die Arie mit der Preiserhöhung
28.02.13 Kündigung des Liefervertrages zum 31.05.13 (S.Lieferbeginn) durch mich
04.03.13 Kündigungsbestätigung zum 19.03.2014

Nun sitze ich natürlich in der Falle, da aus den AGB`s (s.O.) nicht klar die
Vertragslaufzeit ersichtlich ist und sowohl als auch ausgelegt werden kann. Wenn die
Auftragsbestätigung Beginn der Vertragslaufzeit ist, dann habe ich ein Problem. Ich kann mir
aber auch die Argumentation von Almado nicht zueigen machen, indem ich eine Endabrechnung
nach 12 Monaten und eine Auszahlung des Bonus, also zum 19.03.2013, verlange, denn zu dem genannten Zeitpunkt (19.03.13) hat noch keine durchgehende 12 monatige Belieferung stattgefunden siehe AGB §8, also kein Bonus.
 Hat jemand einen praktikablen Tip?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 06. März 2013, 14:30:59
Hat jemand einen praktikablen Tip?

Mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden !
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Netznutzer am 06. März 2013, 19:06:43
@ KKRUBIN

Ich konnte vor ein paar Tagen lesen, dass die Vetragslaufzeit mit Vertragsbestätigung beginnt und nicht mit dem Lieferbeginn. Dies wurde von einem Gericht so entschieden, da es dem Verbraucher nicht zuzumuten ist, solche Dinge zu unterscheiden. Anscheinend machen sich die Lieferanten diese Unwissenheit zu nutze. Ich werde morgen mal suchen, ob ich den Link wiederfinde.

In diesem Fall ist klar, dass der Lieferant jeweils seinen Vertrag am 19.03 eines Jahres als beendet ansieht, und der Vertrag sich entsprechend verlägert, wenn man nicht mit einer vereinbarten Frist vor dem Vertragsstart (19.03.) gewkündigt hat.

Gruß

NN
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: bolli am 07. März 2013, 07:44:02
Wenn dieses allgemeine Rechtssprechung würde hätte es natürlich, wie KKRUBIN in seiner Erklärung andeutete, Auswirkungen auf viele Boni-Angebote, da diese vielfach nicht an die Vertragslaufzeit sondern an die Belieferungszeit anknüpfen. Diese ist dann aber nie identisch mit der Vertragslaufzeit, die ggf. nach einem Jahr endet.  Da bin ich mal gespannt, ob sich diese Idee eines Richters allgemein durchsetzt.
Aber wichtig ist wohl das Gesamtkonstrukt Vertrag - Vertragslaufzeit - Kündigung. Solange dieses stimmig (für den Verbraucher) ist, hab ich damit kein Problem.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 08. März 2013, 00:11:05
Ich habe jetzt meine gesamte Korrespondenz durchgesehen. Seit 4 Jahren wechsel ich jährlich
aus Kostengründen den Stromlieferanten. Alle Lieferverträge enden durch meine Kündigung oder
durch Kündigung des Nachlieferanten jeweils zum 30.04. mit Beendigung der Strombelieferung
und der neue Vertrag beginnt jeweils mit dem 01.05. eines Jahres, außer bei Almado AG, da
endet der Vertrag mitten im Monat? Und dann ist da noch ein Punkt, wenn die Vertragslaufzeit
vom 20.03.12 bis zum 19.03.13  gerechnet wird (siehe Auflistung oben) also 12 Monate
Laufzeit, dann fehlen wesentliche Bestandteile des Vertrages, es fehlen ca. 2,5  Monate
Strombelieferung durch Almado AG (Erstbelieferung zum 01.06.12) und es fehlen 2
Abschlagszahlungen durch mich als Kunde (1.Zahlung am 15.05.12 für Juno 12). Es ist
fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 08. März 2013, 02:39:54
Es ist fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.

Die Ihrer Meinung nach "fehlenden wesentlichen Bestandteile des Vertrages" dürften wohl eher nicht die Kriterien sein, die für ein wirksames Zustandekommen des Vertrages maßgeblich sind.

Ich würde der Kündigungsbestätigung zum 19.03.2014 per Email und Einwurf-Einschreiben widersprechen und unter Fristsetzung von max. 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2013 mit Zusicherung der Bonuszahlung verlangen. Kommt ein negativer Bescheid, würde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden (spätestens nach 4 Wochen, wenn eine Antwort ausbleibt) und darlegen, dass ich mich bzgl. der Vertragslaufzeit und der Voraussetzungen für die Bonuszahlung von Almado getäuscht fühle.

Die nachstehende Argumentation von @Amazone erscheint mir schlüssig und erfolgsversprechend zu sein.

Zitat von: Amazone am 25.01.2013
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung (in der neuen AGB-Version) nachträglich zu ergänzen?
[Hervorhebung und Ergänzung in ( ) durch khh]
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 29. März 2013, 18:40:02
Ich komme zurück auf meinen Beitrag vom 6.2.13 an dieser Stelle. Nachdem ich auf meine Sonderkündigung zum 01.04.2013 zunächst eine Kündigungsbestätigung zum 18.02.13 bekommen habe, legte ich Widerspruch ein. Dann bekam ich -  unter Zugrundelegung der gleichen Kündigung - eine Bestätigung zum 08.03.2013 (immer noch ein Datum vor Ablauf der 12-monatigen Belieferung). Wieder Einspruch, darauf eine Nachricht von almado in der u. a. folgender Satz stand:

"Nach erneuter Durchsicht des Schriftverkehrs hatten wir dann mit Schreiben vom 27.02.2013 das Beendigungsdatum auf den 08.03.2013 angepasst. Sie berufen sich in Ihrem Schreiben vom 27.02.2013 auf das zugesagte Sonderkündigungsrecht. Dieses haben wir umgehend für Sie umgesetzt. Eine Sonderkündigung wird zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen „ohne Einhaltung von Fristen bis zum Wirksamwerden der Erhöhung“.

In dem Schreiben vom 25.11.2012 von almado (s. mein Beitrag vom 25.01.13) stand aber:

"Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen."

Das sind doch zwei verschiedene Aussagen. Der gravierende Unterschied liegt doch in den von mir in der ersten Aussage rot markierten Stellen.
Kommen die damit durch ?? Wer weiß hier Rat ?

Inzwischen habe ich auch schon die Abrechnung zum 8.3.13 von almado erhalten. Gleich Widerspruch eingelegt, vier Wochen Frist gesetzt und angekündigt den Vorgang der Schlichtungsstelle zu übergeben.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: bolli am 02. April 2013, 07:57:25
@nelly
Sie haben alles richtig verstanden und richtig gemacht, NUR: Leider müssen SIE nun sehen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Denn schließlich hat der Versorger anscheinend die Leitung zum 08.03.13 frei gemacht und Sie werden dann wohl in der teuren Grund-/Ersatzversorgung versorgt. D.h. Sie bekommen von Ihrem Grundversorger irgendwann eine Rechnung ab dem 09.03.13. . Und nun müssen SIE wohl almado verklagen, dass das Vertragsverhältnis bis zum 01.04.13 fortbestand und diese dem Grundversorger bis zu diesem Zeitpunkt die Energie zu ersetzen haben (oder wie auch immer die das Regeln). Freiwillig wird Alamado vermutlich gar nichts machen. Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt sonst wird's schwierig. Aber Durchkommen sollten die damit nicht. Der Satz im Novemberschreiben war klar formuliert.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: nelly am 03. April 2013, 19:02:59
@bolli
Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung, hatte schon an mir selbst gezweifelt   :-\ .
Das kleinste "Problem" bei mir ist ja die Versorgung vom 9. bis 31.3.13 durch den Grundversorger. Ich bin ja froh, dass ich ab 01.04.2013 einen neuen Versorger habe. Vielmehr schmerzt mich, dass almado den Bonus nicht zahlt, weil ja am 8.3.2013 noch kein volles Jahr geliefert wurde. Damit (vorzeitige Beendigung des Vertrages durch almaldo) arbeiten die auch bei vielen anderen Kunden. Ich persönlich weiß inzwischen von 3 Personen, denen es ebenfalls so ergangen ist.
Vielleicht sollte ich nach Ablauf der 4-Wochen-Frist (s. mein letzter Beitrag) gleich einen Anwalt einschalten ?? und nicht erst die lange Reise über die Schlichtungsstelle machen, bin schließlich im Rechtsschutz. Andererseits geht es mir aber auch darum, das Verhalten von almado publik zu machen und wenn die Schlichtungsstelle eingeschaltet wird, muss almado wenigstens erst einmal 350,00 € bezahlen. Dafür könnten sie mir auch meinen Bonus zahlen (360,75 €)  ;).
Mal sehen, was bis zum 25.04.2013 noch passiert.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amicose am 08. Mai 2013, 14:08:20
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Deutsch ist nur wenig besser als mein Verständnis von deutschem Schuldnerrecht. Ich will so eine Email an almado.de senden:

Gestern (8.5.13) habe ich einen Brief von Deutsche Telemedien Inkasso bekommen.
Ich hatte bei Ihnen Stromlieferung bestellt und kurz danach gekündigt. Die Kündigung wurde von Ihnen 12.02.13 bestätigt. 21.03.13 habe ich eine Schlussrechnung bekommen. Das was mir natürlich überraschend, weil ich bei Ihnen gekündigt hatte.
5.4.13 habe ich eine E-Mail an Ihnen geschickt, um zu fragen, wieso ich Ihnen was schulden soll. Ich habe keine Antwort bekommen. Sie haben einfach die Rechnung wieder rausgeschickt. Ich habe (6.4.13) noch mal gefragt, wieso ich was schulden soll, obwohl ich gekündigt hatte. Da habe ich gar keine Antwort bekommen.
Montag 22.4.13 habe ich einen anonymen Anruf bekommen. Mein Gesprächspartner hat mir erklärt, dass er von der Firma almado.de anruft, und dass ich was schulde, wegen der Zwischenzeit zwischen Stromlieferwechsel, und dass das mir unter der Bestätigung 12.02.13 mitgeteilt wurde. Das hätten Sie ab 5.4.13 mir erklären können. Trotzdem habe ich gesagt, dass ich spätestens Ende der Woche (also 28.4.13) bezahlen wurde, weil ich erst das Geld von meinen Mitbewohner sammeln musste.
25.4.13 habe ich 36,79 an almado.de per Überweisung bezahlt.
26.4.13 habe ich einen Brief von DTMI bekommen (mit dem Datum 24.4.13). Es steht im Brief, dass ich die originale Summe und Inkassogebühren bezahlen soll, spätestens 17.5.13.
In Zusammenhang, es war ab 5.4.13 Ihnen klar, dass ich nicht verstanden hatte, wieso ich Ihnen schulden soll. Sie haben nur geantwortet (6.4.13), dass ich was schulde. Das war ja keine Antwort auf die Frage. Meine Frage von 6.4.13 haben Sie gar nicht geantwortet. 22.4.13 haben Sie angerufen und die Schlussrechnung erklärt. Ich habe innerhalb 3 Tagen nach der Erklärung bezahlt.
Es ist klar, dass ich früherer bezahlt hätte, wenn Sie meine Emails rechtzeitig und sachdienlich geantwortet hätten. Bitte melden Sie sich bei DTMI um meine Inkassogebühren zu kündigen.

MFG usw.


ich habe heute versucht almado und DTMI anzurufen. Beider sagen, dass ich mich bei dem Anderen anmelden soll! Ich habe ja auch Angst, dass almado wieder mal nicht antwortet, und dass DTMI noch mehr Geld von mir haben wird.

So, die Fragen: habe ich recht die Gebühren nicht zu bezahlen, weil almado meine Emails nicht geantwortet hat? Und wenn ja, wie kann ich das sagen?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 08. Mai 2013, 14:46:51
@ Amicose

Es wäre unseriös, Ihnen aufgrund dieser Informationslage irgendeinen Rechtsrat geben zu wollen.

Ich kann nur raten:  Fragen Sie einen Rechtsanwalt, ob er hier was für Sie tun kann.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amicose am 08. Mai 2013, 15:17:42
@Amazone - ich glaube einen Rechtsanwalt kostet mehr als die Inkassogebühren.. und die einzige Schuldnerberater in meinem Bezirk kann einen Termin mir erst in Juni anbieten. Kennt jemand vielleicht eine andere Möglichkeit für Beratung?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Amazone am 08. Mai 2013, 15:24:42
Nicht glauben, sondern den Anwalt nach "Beratungshilfe" fragen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist dann die anwaltliche Beratung kostenlos. Einen Termin gibt es meist auch umgehend.

Ansonsten: die offenstehende Rechnung von Almado begleichen.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: bolli am 09. Mai 2013, 19:31:01
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja wohl nicht mehr um die Almado-Rechnung (sofern die 36,79 EUR die ganze Rechnung waren) sondern um die Gebühren der DTMI, die diese bei der Geltendmachung der Forderung noch aufgeschlagen haben.
Ich würde nochmals versuchen mit Almado zu sprechen und denen zu erklären, dass sie am 22.04. angerufen hätten und Sie daraufhin am 25.04. das Geld überwiesen hätten, was dem Mitarbeiter am 22.04. auch gesagt worden wäre. Deshalb bitten Sie um Stornierung der DTMI-Gebühren. Das soll man Ihnen kurz schriftlich bestätigen, sofern man darauf eingeht. Eine Kopie davon schicken Sie dann an die DTMI.
Sollte das alles nichts fruchten (was durchaus sein kann), sollten Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle  aufsuchen.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: belin am 12. Mai 2013, 03:34:52

Wegen Preiserhöhung über 30% (ca 7,5 cent ) habe ich meine Sonderkündigung zum Ende 2012 ausgesprochen.

Im Vertrag bin ich insgesamt nur etwas über zwei Monate gewesen.
Tarif „Power Pack B“.
Natürlich will mir jetzt almado auf meine Endrechnung Bonus nicht geben.
Ich muss noch dazu weitere ca. 50€ nachzahlen.
Endrechnung habe ich widersprochen.
Streitige Summe ist nicht hoch, aber trotzdem möchte ich gerne diese Frage klären.

Mein Vertragabschluss habe ich über Verivox gemacht. Bei Verivox  in Tarifbeschreibung und in Auftragbestätigung  gestanden:
-
Zitat
Falls ein Bonus gewährt wird, gilt: Wenn Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten 6 Monate
nicht bereits an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden, wird der Bonus nach zwölf
Monaten ununterbrochener Belieferungszeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und
prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Ein Minderverbrauch wird nicht erstattet, der Mehrverbrauch wird zum Mehrverbrauchspreis
abgerechnet.
Der Anbieter verspricht Ihnen als Verivox-Kunden: Etwaige auf diesem Vertrag ausgezeichnete
Boni, Frei-kWh oder sonstige einmalige Rabatte werden Ihnen ohne Einschränkungen nach
maximal 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben, wenn Sie den Vertrag zuvor nicht gekündigt
haben, ohne dass ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Kündigen Sie aus einem wichtigen
Grund (beispielsweise weil der Anbieter die Preise erhöht), erhalten Sie Ihren Anspruch auf Bonus
trotzdem in der vertraglich vereinbarten Höhe. Übt der Anbieter dagegen wirksam ein
außerordentliches Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs aus oder beenden Sie den Vertrag
wegen Umzugs innerhalb der ersten 12 Monate, so können Sie Ihren Anspruch auf den Bonus
verlieren. Die Boni werden Ihnen spätestens mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben. Einen
Anspruch auf Auszahlung des Bonus haben Sie nur gegen den Anbieter, nicht gegen die Verivox
GmbH.
Gleichzeitig mit Autragbestätigung habe ich von Verivox - Allgemeine Stromlieferbedingungen für Privat- und
Gewerbekunden almado-ENERGY bekommen.
Da, steht auch:
 
Zitat
Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.

Ich gehe davon aus, dass ich ein Anspruch auf den vollen Bonus in Höhe von 320€ habe.
 
Ich möchte gerne hier auch diese Frage besprechen und hoffe auf Ihre Hilfe.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 19. Juni 2013, 19:55:23
Hallo!

Nach den Beiträgen vom 06. und 08. März d.J. habe ich am 28.05.2013 mein Sonderkündigungsrecht genutzt.

Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012
Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.

1 Mal Einschreiben + Rückschein und 1 Mal Einschreiben Einwurf. Beide Einschreiben wurden der Almado AG bzw. dem Postbevollmächtigten am 31.05.2013 übergeben und auch unterschrieben (Postfach an Ausgabe Abholer).
Meldung des Zählerstandes an den Almado Kundenservice am 02.06.13 mit Eingangsbestätigung vom 03.06.13 durch den Kundenservice. Almado hatte aber schon am 16.05.13 den Abschlag für Juni 13 abgebucht, heute am 19.06.13 haben die den Abschlag für Juli 13 abgebucht. Zwischenzeitlich, trotz E-Mail  von mir vom 17.06., keine Bestätigung der Kündigung, keine Rückmeldung oder Auskunft in irgendeiner Form. Man stellt sich tot. Da die Kündigung am 31.05. zugestellt wurde, habe ich auch die vertraglichen 12 Monate vollständig erfüllt (und damit ist auch der Bonus fällig), auch wenn nach Almado der Vertrag schon seit dem 18.03.12 begonnen hat. Ich habe heute erst einmal die beiden Abschläge für Juni und Juli 2013 zurückgebucht.
Wer bei Almado abschließt sollte als Gratisbonus einen Rechtschutzversicherungsvertrag mitgeliefert bekommen, das stinkt doch alles meilenweit gegen Wind
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 04. Dezember 2013, 02:49:55
Moin,

es ist einige Zeit ins Land gegangen, aber das heißt nicht, daß die streitenden Parteien untätig
waren. Am 01.Juli habe ich Beschwerde gegen Almado bei der Schlichtungsstelle eingelegt.
.....
Und was mach ich nun?
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKW am 04. Dezember 2013, 12:32:15
@KKRUBIN
 einfach nur unglaublich die Geschichte

Mich würde mal interessieren, wieviele Kunden sich der Sache komplett ergeben? Ich denke hier an ein knallhart berechnetes statistisches Modell...
Wieviel Bürger dieses Landes nehmen das auf sich 20%, 30%? Hoffe, die Kunden fangen an sich zu bewegen.
Toi, Toi, Toi allen Almado-Geschädigten und immer einen Brief (Email etc.) mehr schreiben!!!  :)
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 04. Dezember 2013, 14:15:01
Hallo!!

Um weiterer Verwirrung vorzubeugen:

Die KWh lt. Berechnung von Almado vom 01.05.12-08.07.13 stimmen, die Preiszuordnung auch =764,8381
Vom 01.05.12-31.05.12 wurden 220 KWh X0,184369 Euro verbraucht.(netto)
Die Kündigungsfristen sind nicht das Thema, das hatten wir hier schon mal früher im Forum.

20.03.12 Vertragsbestätigung durch Almado AG ohne konkrete Lieferzusage(siehe Antwort 56 hier)

Die Nettogutschrift von 166,7143 steht als Einzelposten ohne Erklärung in der Rechnung. (Ich vermute, das soll die Bonusgutschrift sein.) (entspricht ca.21,8% auf 764,8381 Euro)

Die 124,23 Euro Gutschrift ergeben sich aus: Geleistet Vorauszahlungen (brutto) minus
Bruttorechnungsbetrag der Almado.

Meine Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen:
Kann mir Almado den Stromverbrauch von 01.05.12-31.05.12 nachträglich in Rechnung stellen trotz
eindeutiger Lieferzusage zum 01.06.12. Und entgegen der einvernehmlichen Einigung vor der
Schlichtungsstelle, der den Zeitraum auf 01.06.12-08.07.13 begrenzt. Wenn es Unstimmigkeiten bei
Almado mit dem Netzbetreiber gegeben haben sollte, dann hätte Almado mehr als 13 Monate Zeit gehabt, das zu klären. Und wenn dem so gewesen sein sollte, dann finde ich, daß das eine Sache ist, die Almado mit dem Netzbetreiber zu klären hat.

Für mich war und ist das 1.Einigungsangebot von Almado(siehe oben) Bestandteil der Gesamteinigung ergänzt durch meine Stellungnahme vom 06.08.13. Aber hätte ich das explizit nochmals in meiner E-Mail anführen und darauf hinweisen müssen? Ungeachtet dieser Tatsache waren die zwei Abbuchungen durch Almado ungerechtfertigt, da, zumindest bei der letzten Abbuchung, Almado schon meine Sonderkündigung vorlag, das hat Almado indirekt in dem Schreiben (siehe oben) bestätigt. In der Endabrechnung werden mir 2x Rücklastgebühren in Rechnung gestellt.

Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 05. Dezember 2013, 03:39:01
Moin,

@stromer51

Zitat:
Wenn nicht, dann ist der mitgeteilte Versorgungsbeginn eben falsch und es tritt der Grundsatz ein,
eine gelieferte Ware (Strom) muss bezahlt werden.

Wenn diese vereinfachte Sichtweise und die benannten "Grundsätze" Allgemeingültigkeit hätten, dann bräuchten wir keine RAs und würden uns hier nicht über einen Stromlieferanten austauschen. Der Lieferungsbeginn ist völlig richtig, durch Almado bestätigt und von mir durch Abschlagszahlung am 15.05.12 akzeptiert, der 01.06.2012.

Zitat:
Diese Ware ist zu bezahlen. Mein Netzbetreiber schickt mir immer genug Papier, damit weis ich
von Beginn und Ende der Ersatz/ Grundversorgung ist.
Jetzt nach über einem Jahr müsste doch klar sein ob sie für diesen einen Monat zwei Rechnungen
von 2 Versorgern bekommen haben.

mein Netzbetreiber schickt mir kein Papier. Dabei ist es irrelevant ob und von wem 1, 2 oder 5
Rechnungen kommen. Es geht hier ausschließlich um die Almado Endabrechnung und die Vertragsgrundlage zwischen mir (als Endverbraucher) und Almado.

Zitat
Das diese Firma absichtlich Chaos produziert ist kar. Aber jede Menge bedauerliche Einzelfälle
hatten wir schon bei Flexstrom. Den Brüdern ist auch nichts passiert. Genauso wird es hier auch sein.

Soll das heißen, daß alle User hier im Forum sich besser gleich in ihr Schiksal ergeben und den
Schwanz einziehen, weil es bei besagter Firma nichts gebracht hat?

Zitat:
Ich hatte ihnen ja schon dazu gratuliert das sie es so weit gebracht haben.
Das ist aber jetzt nur die halbe Wahrheit, Gewinner sind sie trotzdem nicht.
Ihr Aufwand war vielleicht umsonst.

Mit dieser Einstellung sollten Sie lieber bei der Grundversorgung bleiben.

Zitat:
Die angekündigte Gutschrift von 124,23 EUR  sind zuviel geleistete Vorauszahlungen.

Nein , das ist der Bruttorechnungssaldo.

Zitat:
Aber ist es nicht so das am Ende nur eine Summe als
Gutschrift oder Nachzahlung  steht?

So ist es! Der eine Betrag ist Netto, der andere Brutto.
                                Wer lesen kann hat erhebliche Vorteile. (Konfuzius)
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: khh am 05. Dezember 2013, 04:31:09
Hallo KKRUBIN,

zu diesem Beitrag meine uneingeschränkte Zustimmung. Manche scheinen sich, um ihr vermeintliches Wissen kund zu tun, dazu berufen zu fühlen, auch jeden überhaupt nicht zutreffenden bzw. nicht relevanten Quatsch einbringen zu müssen.

In Ihrem Fall stellt sich m.E. die Frage, ob Sie nicht besser doch eine/n sachkundige/n Anwältin/Anwalt beauftragen sollten, da es augenscheinlich nicht machbar ist, mit Almado einen sauberen Vergleich zu schließen, der dann auch so gelebt wird.

Gruß, khh
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 08. Dezember 2013, 03:32:07
Moin,

@khh
Leider gehöre ich zu der bestimmt nicht kleinen Gruppe von Betroffenen, die nicht über eine, auch Vertragsfragen abdeckende, Rechtschutzversicherung verfügen und auch keine Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen können. In diesem Falle würde sich mir dann, z.B. bei einer außergerichtlichen Einigung oder bei einem unumgänglichen Vergleich, die Frage der Kostenübernahme stellen. Dem RA kann egal sein, von wem er sein Honorar bekommt.

Jetzt bekommt Almado, als Zwischenlösung, erst einmal jeden Tag eine aktualisierte E-Mail an alle bekannten Adressen:

Tag 10 seit Ihrer Ankündigung über den Versand des Verrechnungsschecks vom 29.11.2013.

Wo ist mein Verrechnungsscheck?

Wie erwartet ist dieser bisher nicht bei mir eingegangen.

Info@almado.de
kontakt@kundenservice-energie.de
almado@kundenservice-energie.de
almado-ag-strom@kundenservice-energie.de
almado-ENERGY@kundenservice-energie.de
service@almado-energy.de
kundenanwalt.strom@almado-energy.de
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: ginnietom am 09. Dezember 2013, 20:21:03
hab da mal eine meiner ersten Fragen zu diesem Anbieter, der bisher bei mir 2 Monate neu lieferte, wobei ich leider die vielen, vielen Beschwerden erst jetzt gesehen habe...

Ich bin neuerdings erst stutzig geworden, weil man von mir die neue SEPA Lastschrifterklärung für 2014 noch vor Weihnachten haben will...aber in allen Blättern etwas darüber steht, daß Privatleute so etwas garnicht zum Starttermin Februar 2014 brauchen ???

Hat noch jemand dieses Schreiben bekommen...oder ist das auch wieder nur so ein "Konstrukt" zum Nachteil des Kunden ??? In allen Zeitungen steht, daß momentan nur Betrüger solche Schreiben verwenden könnten, denn der Kunde in D bräuchte sowas nicht zu beachten... Selbst von AMAZON, bei denen ich PRIME-Kunde bin, habe ich keinen derartigen Aufruf bekommen !!!

Schreibt mal, wenn Ihr Euch damit auskennt...schönen Tag noch... 8)

Werner
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 10. Dezember 2013, 01:07:41
Hallo Werner,

Schau mal hier: Thema: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
ab Antwort #8 und dann folgende, das paßt  evtl. auch auf Deinen Fall.
Aber keine Hetze, die SEPA - Umstellung findet erst ab 01.02.2014 statt.

Gruß KKRUBIN
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: KKRUBIN am 18. Dezember 2013, 01:26:12
Moin,

ich habe Bauklötze gestaunt, am 14.12.13 ist der Scheck eingetrudelt.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Peter85 am 19. Dezember 2013, 01:55:15
 ???
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 20. Dezember 2013, 19:18:03
Weiter oben habe ich über meine Erlebnise mit der Almado Energy berichtet. Sie haben mir wegen meiner offenen Briefe in diversen Foren diese als Kündigung verstehend, vor Ablauf der 12 Monate eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen und mich zum 31.12.2013 nach 9 Monaten an den Grundversorger abgetreten.

Ich wollte den Bonus in Höhe von 25% sowie Schadenersatz für die Mehrkosten der fehlenden 3 Monate.

Wie es jeder andere auch erfahren hat, es gab keine Antworten aus dem Hause Almado-Energy.

Also habe ich bei meinem örtlichen AG Klage eingereicht. Die Begründungen für die Kündigung und weitere Sachvorträge der Almado-Kanzlei SMB waren absurd (das AG Stade sei nicht zuständig; ich hätte zu beweisen, dass es sich um einen Privatanschluss handele; aufgrund meiner Schreiben sei es Almado nicht zuzumuten gewesen, den Vertrag fortzuführen; meine Schreiben seien als Kündigung zu verstehen;  ich hätte falsche Angaben zu meiner Person gemacht (habe meinen Titel nicht in den Vertragsunterlagen angegeben); durchgängig dieses Niveau.

AG Stade 61 C 626/12
Im Namen des Volkes
Anerkenntnisurteil

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 167€ zzgl. 5% Zinsen über dem Basiszins seit dem 1.3.2012 zu zahlen
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 167€

Das Geld von Almado kam dann auch sehr zügig. Geht doch.
Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: SepaWerner am 21. Dezember 2013, 10:25:04
...das sind ja erfreuliche Neuigkeiten.

Das hat Almado letztendlich dann eine Stange Geld gekostet.
Was wurde aus dem Schlichtungsverfahren?

Titel: Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Beitrag von: Primagas-Kunde am 21. Dezember 2013, 10:39:09
Außer der Bestätigung des Eingangs meiner Unterlagen und der Nennung eines Aktenzeichens habe ich nie wieder von der Schlichtungsstelle gehört. Mag wohl damit zusammenhängen, dass Almado sich weigert die Rechnung der Schlichtungsstelle zu bezahlen. Da soll auch eine Klage laufen Schlichtungsstelle ./. Almado