Ich habe von almado-energy ein Schreiben erhalten, nach dem lediglich die EEG Umlage durchgereicht wird, womit ich leben kann. In meinem Vertrag (eingeschränkte Preisgarantie) steht auch, dass die Umlagen jederzeit weitergegeben werden können.
Die 6-Wochenfrist gilt dann wahrscheinlich nur für andere Preiserhöhungen?
Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.
In jedem Fall will ich weg von almado. Meinetwegen zum 01.01.2013. Meine Kündigung habe ich seinerzeit per Einwurfeinschreiben versendet - und ich gehe davon aus, dass diese auch gilt (auch wenn almada 10 Tage später behauptet, es sei ein Versehen).
Oder sehe ich das falsch??