Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Didakt am 20. Oktober 2012, 12:59:31
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Werte (Leidens-) Genossen der EGNW,
ich möchte Sie an einer Klamotte teilhaben lassen, die unter das Motto fällt: „Humor ist, wenn man trotzdem lacht.“
Justamente erhielt ich einen Brief von unser aller „hochgeschätzten“, vermeintlichen Energieliefergemeinschaft, von der ich de fakto niemals direkt mit Energie beliefert wurde. Ei der Daus, dachte ich, widerfährt dir denn nun wieder eine von den diversen Unheilsbotschaften nach altem „qualizifizierten Muster“ oder enthält der Brief doch endlich einmal eine erfreuliche Mitteilung. Etwa die Bestätigung über die beantragte Auszahlung meines ungeschmälerten Geschäftsanteils in den ersten Monaten des nächsten Jahres. ;) Denn seit 01. Januar dieses Jahres bin ich nach ordentlichem Kündigungs- und Wechselprocedere kein Kunde des Chaosvereins bzw. dessen ehemaligen, nunmehr insolventen Dienstleisters mehr, und auch meine Mitgliedschaft in dem „Club der Leiden“ endet am letzten Tag dieses Jahres.
Aber weit gefehlt. Der Brief enthielt doch tatsächlich eine „Zahlungserinnerung“ über einen angeblich geschuldeten Abschlagsbetrag für 1/2012 einschl. der Gebühr für eine unterstellte, aber niemals veranlasste Rücklastschrift. All dies ist rechtsgrundlos. Dafür liegen mir einschlägige beweiskräftige Dokumente vor. Es ist halt - wie schon oft passiert - eine Geschichte aus dem Alltag des "außerordentlichen" Umgangs der EGNW mit ihren Mitgliedern. Überraschen kann man mich damit zwar nicht mehr, aber sie führen zur Sprachlosigkeit über solche permanent anhaltende Dämlichkeiten. Verfasser des Schreibens auf dem Briefbogen der EGNW sind scheinbar die Stadtwerke Schw. Hall, die doch tatsächlich meine bisher von der EnerGen Süd benutzte Kundennummer verwenden. Es ist der helle Wahnsinn, was hier weiter abläuft.
Mir fehlen schlichtweg die Worte für einen Antworttext und meine beiden Zeigefinger sträuben sich auch, einen solchen in die Tastatur zu hämmern. Der Briefumschlag nebst Inhalt freut sich auf die Papiertonne, komme was da wolle. >:(
Ein sonniges Wochenende.
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Wohl kein Einzelfall,
das gleiche ist mir auch widerfahren! Anscheinend versuchen die noch ein wenig Kapital an Land zu ziehen.... ;D
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mir auch. Diese Genossenschaft gehört sofort aufgelöst, da arbeiten nur Amateure, die aber auch rein gar nichts verstehen.
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nachdem ich diese Schreiben auch erhalten habe freue ich mich nicht alleine da zu stehen. Aber das Büro ist nicht mehr besetzt, die E-mailadressen sind zwar da aber keine Antwort und das interne Forum ist der Hohn...
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@ herbertj,
lassen Sie es doch bei dem Posteingang bewenden und vergeuden Sie keine Zeit für vergebliche Versuche der Kontaktaufnahme mit den unbelehrbaren „Unkundigen“. Sie sind zu keiner Beantwortung verpflichtet! Wenn Sie einwandfreie Unterlagen in den Händen haben, die deren Forderung, die möglicherweise sogar einen betrügerischen Hintergrund hat, entkräften, dann sollen die weiter schreiben, bis ihnen die Finger wund werden. Irgendwann wird dieses idiotische Vorgehen zu deren Lasten sein Ende finden. Da bin ich mir ganz sicher! >:(
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jetzt droht die ehrenwerte Genossenschaft damit, ihre Forderungen einem Inkassobüro weiter zu geben.
Den eigenen Mitgliedern wird nicht geantwortet, sondern mit Inkasobüro gedroht. Die scheuen wohl den normalen
Klageweg, d.h. Mahnbescheid und Klage. Da bin ich aber mal gespannt, wie das Inkassobüro die Forderungen eintreiben will,
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Die „Letzte Mahnung“ habe ich auch erhalten und mich nunmehr entschlossen, darauf doch schriftlich zu reagieren, allerdings rücksichtsvoll mit nur „angemessener“ Schärfe, weil wir es untrüglich mit Zeitgenossen zu tun haben, die unter der Borderline-Intelligenz leiden. :o Ich schicke jetzt jeden Tag so lange eine E-Mail ab, bis sich bei den Empfängern (EGNW und Stadtwerke SH) die Lernfähigkeit eingestellt hat.
Dem Inkassobüro sage ich schon jetzt ein „Herzliches Willkommen“! :P
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Hallo, liebe Leute!
Ich habe mich soeben registrieren lassen, weil ich Euch um Hilfe bitten will.
Seit Mai 2011 beziehe ich Gas von der EGNW, besser wohl der EG Süd. Es ist klar, ich habe einiges vorausgezahlt und diesen Betrag von der Nord eingefordert bzw. eine Abrechnung über den gesamten Zeitraum verlangt. Mehrere Einsprüche an die Nord blieben unbeantwortet.
Jetzt habe ich ein Schlichtungsverfahren in Berlin beantragt und das der Nord mitgeteilt mit der Bitte, die strittige Sache ruhen zu lassen bis zum Entscheid der Schlichter. Die Reaktion der Nord war, jetzt ein Inkassobüro einzuschalten. Das dürfen die, aber es zeugt nicht von einer fairen Gesinnung.
Mein Problem ist nun, dass der Schlichter einen Liefervertrag und die AGB haben will. Einen Liefervertrag habe ich in meinen Unterlagen weder von der EG Süd noch der Nord gefunden und weiß nicht, was ich da nachweisen soll.
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Meine Bitte an Euch nun: Kann mir jemand die alte AGB für Gas mailen und evtl. den Internet-Gasantrag? Beides hat die EGNW gelöscht und langes googeln war erfolglos.
Vielen Dank!
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@ EGNW Geschädigter
Tja, das ist der "klassische Fall": Für Mai - Sept. 2011 hat die EnS (unautorisiert!) Abschläge eingezogen, Sie dürften in dem Zeitraum kaum Gas verbraucht haben, Ihre Überzahlungen gehören jetzt zur EnS-Insolvenzmasse, dazu macht die EGNW einen "auf unschuldig" und "nicht zuständig", antwortet auf Ihre Einsprüche nicht und besitzt jetzt sogar die Unverfrorenheit, für den Einzug ihrer eigenen vermeintlichen Forderungen für Lieferzeiträume ab dem 01.10.11 ein Inkassobüro zu beauftragen - das ist die "wahre" Genossenschafts-Idee !!! :o
Der ursprüngliche "Liefervertrag" (war ein solcher überhaupt wirksam zustande gekommen ?) setzt sich zusammen aus 1. Ihrem eingereichten Lieferauftrag an die EGNW, 2. dem damaligen Preisblatt der EGNW, 3. der damaligen AGB der EGNW (die 3 Unterlagen haben Sie für sich nicht ausgedruckt?) und 4. der seinerzeit wohl zugegangenen "Vertragsbestätigung zur Gasbelieferung" durch die EnS. Wie, wann und durch wen der Vertrag (bis Ende Sept. 11 mit der EnS ?) zum 30.09.11 zunächst beendet/gekündigt wurde und wie dann die Vertragsfortsetzung mit der EGNW ab 01.10.11 zustande gekommen sein soll (mit welcher Einzugsermächtigung, welchem Preisblatt, welcher AGB, usw. ?), ist mehr als fragwürdig !!
Wenn Sie in 2011 auch Stromkunde gewesen sind, dann lassen Sie die ebenfalls nicht autorisierten EnS-Lastschriften für die Strom-Abschläge November und Dezember 2011 unverzüglich von Ihrer Hausbank zurückbuchen zwecks Schadenminimierung (siehe EGNW-Unterforum / Thema: EnS und unautorisierte Lastschriften).
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (mindestens seit Anfang 2011), dann sollten Sie vielleicht spätestens jetzt einen mit Energie- und Vertragsrecht vertrauten Rechtsanwalt aufsuchen. Möglicherweise finden sich gleichermaßen Betroffene (mit einem ausgewiesenen Fachanwalt) ja auch zu einer "Streitgenossenschaft" o.ä. zusammen!?
Sollte sich niemand finden, der Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen kann, dann fordern Sie doch schnellstens Kopien von der EGNW an (per Email ist wohl zwecklos, da angeblich über tausend Rückstände ??? ) !
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Im April 2012 wurde versucht, den Kunden in Vorbereitung des "FirstCon-Deals" insbesondere den neuen § 2.4 "unterzujubeln".
Für "Altkunden" war und ist die EGNW nicht legitimiert, Verträge an andere Versorger (wie z.B. EnS oder FirstCon) zu vermitteln - insofern dürfte die EGNW jetzt schadensersatzpflichtig sein, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der EnS ein finanzieller Schaden entsteht !
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@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.
Ich kann sie in ihren Ausführungen nur bestärken, weil ich es ganz genauso sehe wie sie. Lassen sie sich von @masterflok nicht verunsichern, er scheint sehr mitgenommen von der Angelegenheit und substantiell steckt nichts hinter seinen Äusserungen.
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@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.
Die Verantwortlichen der EGNW winden sich keinesfalls. Sie sind seit Mitte Juni im Amt. Das nicht durch schrifliche Verträge dokumentierte Zusammenwirken der EGNW und der EGS haben sie nicht zu verantworten. Aktuell haben sie vielmehr alles zu tun, Schaden von der EGNW abzuwenden und deren Bestand zu sichern.
Eine Entlastung der in 2011 verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte hat bisher nicht stattgefunden. Sollte sich herausstellen, dass die EGNW im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der EGS zum Schadenersatz an Mitglieder verpflichtet wird, die Kunden der EGS gewesen sind, dann ist eine Haftung des damaligen Vorstands zu prüfen. Zu dieser Prüfung hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat am 28.01.2012 verpflichtet.
Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit. Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.
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@jroettges
in ihrer ehrenwerten Genossenschaft trägt überhaupt niemals irgendwer Verantwortung, alle schieben diese Verantwortung auf ihre Vorgänger.
Warum drohen sie ehemaligen und heutigen Genossen mit einem Inkassobüro?
Diese Genossen sind ja bereit für ihre Energie zu bezahlen - nur wollen sie nicht doppelt bezahlen. Sie wollen natürlich, dass ihre im Sommer bezahlten Abschläge
verrechnet werden (klassischer Fall) und nicht in der Insolvenzmasse verschwinden. Warum warten sie nicht ab, bis diese Angelegenheit geklärt ist, dann können sie immer noch Forderungen stellen. Oder steht der Genossenschaft so das Wasser bis zum Hals, dass sie kurz vor dem Ersaufen ist?
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Nach dieser Darstellung ist es vielleicht besser, die EGNW abzuwickeln!
Damit ließe sich viel Arbeit und Ärger vermeiden.
Aber wie war das noch, der Käpt´n verlässt doch kein sinkendes Schiff............. ;)
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Vielen Dank
für die schnellen Antworten.
Mir haben mehrere Bekannte fast mein ganzes Leben vorgeschwärmt, wie vorteilhaft es sei, Mitglied einer Genossenschaft zu sein. Vielleicht war ich deshalb so naiv und habe weder den Lieferauftrag noch das Preisblatt noch die AGB ausgedruckt. Warum auch, eine Genossenschaft ist doch ausgesprochen seriös!
Ich fürchte nun, die Schlichtungsstelle sucht einen Weg, meinen Fall nicht anzunehmen. Deshalb noch einmal meine Bitte, ob mir jemand die Unterlagen zumailen kann. Ich verspreche, über das Ergebnis der Schlichtung hier zu berichten. Wird das Verfahren eröffnet, kostet es die Genossenschaft 350 €, und das hat sie verdient.
Da die EGNW nicht ein einziges Mal auf meine Schreiben und Einsprüche außer mit Mahnungen geantwortet hat, glaube ich kaum, dass die mir jetzt die Formulare zur Verfügung stellen.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bisher in 60 Jahren auch keine gebraucht. Ich überlege, die Forderung der EGNW unter Vorbehalt zu zahlen. Das Inkassobüro wird sonst die Summe beträchtlich hochtreiben, der Streitwert dann die Anwalts- und Gerichtskosten, sodass ich Gefahr laufe, noch ein Mehrfaches zu verlieren in zwei Instanzen.
Sollte die Schlichtung positiv ausfallen, werde ich aber die EGNW verklagen, der Streitwert ist dann nicht künstlich aufgebläht und vielleicht sind meine Chancen auch besser.
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@jroettges
Ihre Aussage:
Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit. Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.
Ihre Ausführungen kann ich unter Bezug auf die mir zugegangene Zahlungsaufforderung und letzte Mahnung (s. mein Beitrag am Anfang dieses Threads) nicht unbeantwortet stehen lassen!
Bitte fassen Sie meine Kritik nicht als persönliche Diffamierung auf, aber ‒ um es im Straßenjargon trefflich zu sagen ‒ die ehemaligen und aktuell tätigen Verantwortlichen hatten und haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Und das ist noch gelinde ausdrückt. Sind die rational überhaupt noch in der Lage, einzuordnen, welchen Blödsinn sie tagtäglich absondern? Meine Zweifel an deren Zurechnungsfähigkeit sind ohne Frage berechtigt.
Begründung: Ich habe die Stromlieferung durch die EnS form- und fristgerecht zum 31.12.2011 mittels Einschreiben Rückschein sowohl bei der EGNW als auch bei der EnerGen Süd gekündigt und die bestätigt bekommen, meinem neuen Versorger im Rahmen des Wechselprocederes trotz Vorlage der Kündigungskopien wunschgemäß noch zusätzlich eine Kündigungsvollmacht erteilt und nach einem reibungslos abgelaufenen Versorgerwechsel einen Liefervertrag des neuen Versorgers ab 01.01.2012 in der Hand.
So, und nun flattert mir jetzt ‒ mehr als 10 Monate später ‒ auf einem Briefblatt der EGNW, versandt von den Stadtwerken SH, eine Zahlungsaufforderung über einen noch für den Strombezug zu entrichtenden Abschlag für Monat Januar 2012 ins Haus. Es besteht weder ein Vertrag mit der EGNW noch ist mir von dort jemals die Berechnung/Festlegung von Abschlagszahlungen zugegangen, mit welchem Grund auch.
Es folgte dann eine „Letzte Mahnung“ mit Androhung von Zwangsmaßnahmen. Daraufhin habe ich schriftlich bei beiden Stellen interveniert. Glauben Sie etwa, diese Trottel hätten geantwortet und mir ihr Vorgehen in irgendeiner Form erklärt bzw. belegt. >:(
Ich bleibe dabei, die ham’se nicht alle! Und mit solchen Machenschaften sehen Sie noch eine Zukunft für die EGNW. Das ist lachhaft!
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@ jroettges,
eine wirklich tolle Argumentation: Immer nur den vormaligen Funktionsträgern die Verantwortung für das totale Chaos zuschieben. Wen interessiert noch bei den erlebten "fliegenden Wechseln", wer aktuell gerade im Amt ist.
DIE EGNW (!) macht einen "auf unschuldig", "nicht zuständig", windet sich, antwortet nicht, ist praktisch nicht erreichbar, lässt Mitglieder wie @ EGNW Geschädigter "im Regen stehen" und übt jetzt mit Mahnungen eines Inkassobüros sogar noch Druck aus. :o
Sie als AR-Sprecher der EGNW könnten jetzt guten Willen zeigen, wenn Sie mit @ EGNW Geschädigter sofort per PN Kontakt aufnehmen und dann veranlassen, dass er unverzüglich Kopien seines Gas-Lieferauftrags und der seinerzeit gültigen Gas-AGB erhält !
Übrigens, kann die EGNW endlich mal erklären (z.B. im Mitglieder-Forum), wie man ab 01.10.2011 für Gas und ab 01.01.2012 für Strom zum Lieferantenstatus, zu wirksamen Verträgen (welche Lieferaufträge der Mitglieder/Kunden, welche Preisblätter, welche AGBs, welche Einzugsermächtigungen ?) und zu berechtigten Zahlungsansprüchen gekommen sein will? Waren sämtliche Abbuchungen der EGNW womöglich unautorisierte Lastschriften, welche bekanntlich innerhalb einer Frist von 13 Mon. zurückgebucht werden können ??
Wenn zuvor die EnS der Vertragspartner aller EGNW-Mitglieder gewesen sein soll, dann hatten diese über die vorgenannten Termine hinaus doch bereits einen Lieferanten. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die angeblich mit der EnS bestehenden Vertragsverhältnisse jemals vom Versorger gegenüber den Kunden oder von den Kunden selbst gekündigt wurden.
Ist vielleicht die EGNW erst ab 01.03.2012 (nach Einstellung der Versorgung durch die EnS auf Veranlassung des Insolvenzverwalters) als quasi Ersatz- bzw. Grundversorger für EnerGenSüd eingesprungen? ;D
@ Didakt, die EGNW ist praktisch längst "klinisch tot", nur manche wollen es immer noch nicht wahrhaben ! ::)
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Vielen Dank, kkh,
dass Sie sich für mich einsetzen. Die EGNW und der gute Wille, da bin ich aber mal gespannt.
Übrigens, Herr Röttges, ich bin ja nun nicht mehr Kunde der EGNW, aber immer noch bis Ende 2013 Mitglied. Wie ist es nun zu erklären, dass ich mich nicht mehr in den Mitgliederbereich einloggen kann? Das hat bis vor kurzem noch geklappt unter dem zugemailten Namen und Paß. Dass ich wegen unangemessener Äußerung gesperrt wurde, kann nicht sein, da ich nichts geschrieben habe.
Können Sie das aufklären?
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Senden an: EGNW Geschädigter am: Heute um 14:31:10 »
.....
Sehr geehrter Herr Roettges,
es fehlt mir nun jedes Verständnis für Ihre harsche Reaktion. Wer hier nun rumgeifert, soll jeder selbst beurteilen. :(
Die Sache mit dem Einloggen ist nebensächlich, Sie wissen das, und es ist bemerkenswert, warum Sie sich darüber so echauffieren, statt mir einfach mal in der Hauptsache zu helfen.
Sind Sie sich darüber im Klaren, welch frustrierendes Verhalten Sie gegenüber Mitgliedern an den Tag legen?
Kann ich an den guten Kern in Ihnen glauben und hoffen, dass Sie mir doch helfen? Stichwort AGB und Vertrag?
Edit Evitel2004: Inhalt der PN gelöscht.
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...
So, So, Herr Roettges,
es kommt mir also darauf an, den Karren in den Dreck zu ziehen! Über die Unverschämtheit Ihrer Mail will ich gar nichts sagen, die spricht für sich.
Ihre Methode ist ebenso alt wie typisch für Leute, die Mist gebaut haben. Sie beschuldigen das Opfer und machen es zum Täter. So lenkt man von den eigenen Missetaten ab.
Natürlich tragen Sie auch keine Verantwortung. Das tun Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nie, wenn der Vorstand aus Dilettanten besteht. Und wenn ich mich nicht irre, waren Sie im Aufsichtsrat.
Ich habe rund 400 € verloren, und Sie fragen mich, was ich für die Genossenschaft getan habe? Ist die EGNW eine Mafiaorganisation, wo das Gesetz der Omerta gilt?
Ich bin, wie 99 % der Mitglieder, beigetreten, um preiswert Gas zu beziehen. Mehr hat Ihr Verein in der damaligen großformatigen Werbung auch nicht verlangt. Es ist vollkommen absurd, dass Sie mich anklagen. Und ja, ich habe etwas für Ihren Laden geleistet: 400 €!
Danke aber für den Hinweis, dass meine Zugangsdaten zum Mitgliederbereich gelöscht wurden. Jetzt bieten Sie mir im Gossenjungenjargon neuen Zugang an. Dann kennen Sie meine Identität, und ich denke, dass jemand, der mit Vereinsmitgliedern so umspringt, nicht vertrauenswürdig genug ist, meinen Namen zu kennen.
Bleibt noch zu überlegen, warum mein Zugang gelöscht wurde. Dafür gibt es nur eine Erklärung, ein Versehen kann es ja nicht sein, das hätten Sie sicher sonst gesagt. Der Ausschluß kam im zeitlichen Zusammenhang mit der Ankündigung, ein Inkassobüro einzuschalten. Welchen Grund sollte die Zugangslöschung sonst haben als mich daran zu hindern, im Mitgliederforum von den Machenschaften der EGNW zu berichten?
Nein, ich nehme jetzt kein Blatt mehr vor den Mund. Die EGNW ist das Fragwürdigste, was mir in 60 Lebensjahren untergekommen ist.
Ein Vorschlag zur Güte: Nach den Regeln der EGNW können Mitglieder wegen schädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Ich würde das sehr begrüßen. Schicken Sie mir eine Mail und bestätigen Sie mir die feste Absicht, mich rauszuschmeißen und mir meinen Beitrag zurückzuzahlen, denn nach Ihren Pöbeleien werde ich keine Ruhe mehr geben.
Edit Evitel2004: Inhalt der PN gelöscht
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@EGNW Geschädigter,
ich möchte Sie dringends auffordern, es zu unterlassen, Inhalte privater Mitteilungen im Forum zu veröffentlichen
Und dieses nochmal zur Kenntnis weiterreichen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17385.0.html
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Herr Administrator,
ich bitte um Entschuldigung. Private Anschreiben werde ich hier nicht mehr veröffentlichen.
Ich war der Meinung, dass der rüde Ton des Herrn Roettges für andere Forenmitglieder und auch für Mitglieder der EGNW interessant sein könnte, dass es von Interesse ist zu sehen, wie er öffentlich moderat, privat aber sehr grob auftritt. Im übrigen bin ich der Meinung, dass jeder, der sich äußert und wie er das tut, auch dazu stehen sollte.
Als privat habe ich die Anmache von dem EGNW-Funktionär auch nicht aufgefaßt, denn schließlich geht es nicht um persönliche Animositäten zwischen mir und Herrn R., sondern zwischen einem geschädigten Mitglied und einem mutmaßlich Mitverantwortlichen und um ein ganz konkretes Problem.
Aber wie gesagt, ich beachte in Zukunft selbstverständlich die Forenregeln.
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@EGNW-Geschädigter
Ich bin am 26.08.2011 in den Aufsichtsrat der EGNW gewählt worden. Der vorherige AR war im Juni 2011 geschlossen zurückgetreten, weil er mit der Geschäftsführung des damaligen Vorstandes nicht einverstanden gewesen ist.
Die Gasbelieferung durch die EGS endete bereits am 30.09.11, die Strombelieferung am 31.12.11.
Der unselige Deal mit der EGNW ist bereits in 2010 eingefädelt worden. Alles weitere dazu ist gesagt.
Ihr Zugang zum EGNW-Forum ist nicht gelöscht worden. Ich kann nicht verstehen, wo und wann ich dies erklärt haben soll. Fast jeden Tag werden neue Mitglieder zugelassen.
Die Übersendung neuer Zugangsdaten zum geschlossenen Mitgliederbereich ist technisch unvermeidbar, es sei denn, die Daten sind nach wie vor korrekt in der Zugangsdatei abgelegt und werden nur falsch eingegeben, wie es bei manchen Buchstaben leicht möglich ist (1,i,l,I,O,0).
Eine Löschung des Forumszuganges ist noch keinem Mitglied widerfahren und das wird auch nicht geschehen, solange man sich halbwegs an die normalen Regeln hält.
Wenn Sie mir Ihren Namen nicht verraten, kann ich Ihnen einfach nicht helfen. Dann muss ich aber davon ausgehen, dass es Ihnen hier lediglich um die Diffamierung der jetzt Verantwortlichen der EGNW geht.
Die Administration des EGNW-Forums mache ich freiwillig und ohne jede Entlohnung . Ich kann nur dann helfen, wenn ich weiß, um wen es sich handelt. Sie können sich auch einfach neu registrieren, wenn Ihre Mailadresse bei der EGNW hinterlegt ist. Dann werde ich Ihre Identität nicht erfahren. Was bleibt, ist dann allenfals eine Leiche in den Registierungsdaten.
Der Ausschluss eines Mitglieds ist Sache des Vorstands. Als AR würde ich, bei einem Widerspruch dagegen, niemals für einen Ausschluss stimmen, wenn das Mitglied lediglich seine eigenen Interressen der EGNW gegenüber vertreten hat. Bei einem Ausschluss muss aber mehr geschehen, als das, was Sie bisher hier geschrieben haben. Außerdem müsste man wissen, wen man ausschließen sollte. Außerdem muss auch bei einem Ausschluss das Ende des Wirtschaftsjahres und die Feststellung des Verlust- oder Gewinnanteils abgewartet werden. Würde ein Vorstand früher auszahlen, verstieße er gegen das Genossenschaftsgesetz. Ein Ausschluss hat also keinesfalls eine frühere Auszahlung zur Folge sondern lediglich der sofortige Wegfall aller Mitgliederrechte.
Lassen wir es aber dabei bewenden.
@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.
Mitglieder haben Zugang zum EGNW-Forum. Dort kann jeder seine berechtigten Interressen artikulieren und es wird niemand gebannt. Hier aber wird sich nun vermutlich kein Verantwortlicher der EGNW mehr äußern, egal was und wie gestichelt wird.
Außenstehende geht das Ganze nichts an. Wenn die EGNW wieder zu Kräften gekommen ist, wird sie sich auch gegen Verunglimfpungen zu wehren wissen, gegenwärtig ist anderes zu tun. Ich bitte die Moderation darum, einen Augenmerk auf diesen Bereich zu behalten. ;)
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@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.
Nein, mir haben Sie auf meinen konkreten vorstehenden Vortrag keine Antwort gegeben. Den hätte ich hier gar nicht eingestellt, wenn Ihre Mitstreiter sich gemüßigt gesehen hätten, auf mein Schreiben in dieser Sache zu antworten. Sie haben überhaupt keinen Grund, die Kritik an diesem "traurigen" Geschäftsgebaren von sich zu weisen!
Diese Dinge müssen einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden als Warnung vor einer Mitgliedschaft in dieser fragwürdigen Genossenschaft.
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Zitat von jroettges
@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.
Nein, mir haben Sie auf meinen konkreten vorstehenden Vortrag keine Antwort gegeben. ... Diese Dinge müssen einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden als Warnung vor einer Mitgliedschaft in dieser fragwürdigen Genossenschaft.
Kann mich nicht erinnern, dass von der EGNW hier oder im Mitglieder-Forum auf konkreten Vortrag (auch z. B. per Email) jemals konkrete Antworten gegeben worden sind ! :(
Viele werden es von früheren Versorgern kennen: Irgendwelche "Märchen" wurden aufgetischt oder nach besten Kräften "Vernebelungs-Taktik" betrieben. Von der eigenen Genossenschaft wird das teilweise sogar noch übertroffen ! >:(
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@jroettges
sie haben niemals Antworten gegeben, sie haben mehr verschleiert als Erhellung gebracht. Sie tun rein gar nicht für ihre Genossen, die Geld verloren haben,
das glatte Gegenteil ist der Fall. Diese Genossenschaft gehört sofort von Amts wegen aufgelöst und dann sollte der Staatsanwalt mal alles durchleuchten, was da so in den letzten beiden Jahren gelaufen ist. Diese EGNW dürfte niemals wieder einen Lizenz zum Energiehandel bekommen, nie wieder einen Bankkredit oder eine Bürgschaft.
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Offener Brief
Via Forum des BdEV an:
Aufsichtsrat der EGNW
z. H. Herrn Roettges
Garbsen
Dear @ jroettges, :D
entgegen Ihrer gestrigen folgenden Aussage
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu
.
gehe ich nicht davon, dass zwischen uns auf diesem Wege kein Kontakt mehr zustande kommt.
Vielmehr wird es wohl so sein, dass Sie den Kanal voll haben, mundartlich gesagt, wenn Sie wissen, was ich meine. Dies scheint auch für die von Ihnen zu beaufsichtigenden Mitstreiter zuzutreffen, wenn man mit deren fragwürdigen Handlungen zu tun hat. Es mutet zwar an, dass bei denen Hopfen und Malz verloren, aber vorher eher auch genossen worden ist.
Ihre immer wieder sichtbare Online-Präsenz hier im Forum zeugt davon, dass Sie von Ihrer sprichwörtlichen Neugier geradezu gedrängt werden und danach lechzen, hier Neues von den geprellten Genossenschaftsmitgliedern über die Bewertung und die miserable Arbeitsweise Ihrer „Anstalt“ zu erfahren. Das will Ihnen auch niemand vorenthalten! Dieser Kanal bleibt für Sie stets offen. Er ist doch für die gebeutelten Mitglieder die einzige Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der Anstalt. Der Korrespondenz in normaler, gebräuchlicher Art und Weise gehen Sie doch gezielt aus dem Weg. Und deshalb komme ich nun zum eigentlichen Anlass dieses Schreibens, denn Sie haben mir bislang ausdrücklich keine Antwort auf meine dezidierte Frage gegeben.
In mir brodelt es zunehmend. Heute habe ich wiederum keine Post auf meine besagte Anfrage von der Anstalt erhalten. Wann bequemt sich denn dort endlich mal eine(r) der Schlafmützen, sich mit einer nachvollziehbaren Begründung für die ungebührlichen Zahlungsaufforderungen zu rechtfertigen, mit der sie mich und weitere Empfänger terrorisieren. Sie sollten sich für diesen angerichteten Bockmist zumindest entschuldigen. Es dürfte doch bekannt sein, dass Handlungen in betrügerischer Absicht bereits strafbewährt sind. Ihre Mitstreiter hecheln ja förmlich nach dem Staatsanwalt, so der Anschein! Es wird allmählich Zeit, dass sich Ihre unkundigen Kameraden vom Rechtsbeistand der e. G. aufgleisen lassen! Sollte die erwartete Post von der Anstalt weiterhin ausbleiben, schreibe ich Ihnen demnächst wieder. Bis dahin verbleibe ich in aufgestauter Wut
mit genossenschaftlichem Gruß
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@jroettges
Zuerst einmal stelle ich fest, dass Sie wieder zu einer für Ihre Verhältnisse moderaten Ausdrucksweise zurückgefunden haben. Ihren privaten Tonfall mir gegenüber halte ich für unentschuldbar und eines ehemaligen Aufsichtsrats einer was-auch-immer-Firma für unwürdig. Ich werde die Sache jetzt aber ruhen lassen, zumal ich Sie ja zu Ihrem Glück nicht zitieren darf wegen der Forenregeln, soweit Sie sich privat geäußert haben.
Was Ihre Mitschuld an der Misere anbelangt, werde ich auch darüber kein Wort verlieren, im besten Fall trifft Sie tatsächlich keine. Vielleicht haben Sie sogar versucht, den Schaden noch abzuwenden. Das alles entzieht sich meiner Kenntnis, also beurteile ich Sie nach Ihrem Auftritt hier im Forum.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, ich wolle die "jetzt Verantwortlichen" diffamieren? Lesen Sie noch einmal, was ich gesagt habe. Insoweit es die jetzt Verantwortlichen betrifft, habe ich beklagt, auf meine Einsprüche nie eine Antwort, sondern lediglich Mahnungen erhalten zu haben und zuletzt die Ankündigung, ein Inkassobüro einzuschalten. Das ist der reale Auftritt dieses famosen Ladens, und er erinnert an ganz andere "Organisationen" als an eine seriöse Genossenschaft. Wenn Sie das diffamieren nennen, schauen Sie einmal in den Duden. Als Synonym finden Sie Lügengeschichte, niederträchtige Verleumdung, Rufmord. Ich rate Ihnen dringend, mäßigen Sie sich.
Auch wenn ich meine, Sie inzwischen sehr gut einschätzen zu können, will ich Ihnen eine letzte Chance geben, Ihre Seriosität unter Beweis zu stellen. Sie sagen:
Wenn Sie mir Ihren Namen nicht verraten, kann ich Ihnen einfach nicht helfen.
Sie wollen mir helfen? Dann tun Sie es! Ich warte immer noch auf die alte AGB und den Gasliefervertrag. Zeigen Sie, dass Mitglieder der EGNW nicht von der Führung als Gegner, lästige Schmarotzer oder wie auch immer gesehen werden. Es kostet Sie nur wenig Mühe, und es wäre ein großer Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit.
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@ ENGW Geschädigter
Sie führten am 04.11.2011 aus:
Mein Problem ist nun, dass der Schlichter einen Liefervertrag und die AGB haben will. Einen Liefervertrag habe ich in meinen Unterlagen weder von der EG Süd noch der Nord gefunden und weiß nicht, was ich da nachweisen soll.
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Meine Bitte an Euch nun: Kann mir jemand die alte AGB für Gas mailen und evtl. den Internet-Gasantrag? Beides hat die EGNW gelöscht und langes googeln war erfolglos.
War denn Ihr Aufruf erfolgreich? Haben Sie die erbetenen Unterlagen inzwischen evtl. von einem Gen.-Mitglied erhalten? Wenn nicht, stellt sich doch die Frage, warum es um den vorauszusetzenden Gemeinschaftsgeist unter den Mitgliedern so schlecht bestellt ist. Wenn Solidarität mal vonnöten ist und versagt bleibt, zeigt sich plötzlich das wahre Gesicht und die Unglaubwürdigkeit der hier im Forum schreibenden vermeintlichen Protagonisten. :o Dass die Führung der Anstalt Ihnen die Unterstützung verweigert, ist bei diesem Saftladen ja keine Überraschung. Aber wenn sie aus dem Kreis der Gemeinschaft ausbleibt, na ja…? :(
Abschließend: Ich würde Ihnen gerne helfen, für mich versteht sich das von selbst. Ich habe die Unterlagen allerdings nur für den Strombereich. Schade! >:(
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@ ENGW Geschädigter
Vielleicht nützt diese Variante noch was: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCoQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.egnw.de%2FDownloads%2FGasantrag_AGB_20111002.pdf&ei=MY2bUObaJY7Bswb26YGACw&usg=AFQjCNFr_Et8Qt9EjlN_Db0QRsV9ZNHJTA
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Hat jemand auch noch die Gas-Antragsunterlagen von Anfang 2011 (Bezugsbeginn bei @ EGNW Geschädigter war lt. seinem Erstbeitrag Mai 2011)? Allerdings meine ich, dass seinerzeit der Lieferauftrag und die AGB identisch waren mit den jetzt von @ angeljustus eingestellten Vordrucken.
Wenn die "Vertragsbestätigung zur Gaslieferung" durch die EnS in's Spiel kommt, dann sollte der Schiedsstelle unbedingt auch das damalige Schreiben des EGNW-Vorstandes (bei mir war das inhaltlich der Mitgliedsbestätigung) vorgelegt werden in dem erklärt wurde - Zitat "Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag ..." !
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Also,
ich kann jetzt die frohe Botschaft verkünden, daß ich die vollständigen Unterlagen von einem netten Mitblogger erhalten habe. Dafür hier noch einmal meinen verbindlichsten Dank.
Nein, es war nicht Herr Röttges. Er hat mir in durchaus höflicher Form mitgeteilt, ich könne von ihm keine Hilfe erwarten. Die Chance, sein ramponiertes Image etwas aufzupolieren, ist damit vertan.
Dank auch an angeljustus. Diese AGB ist vom 1.10.11 und ich hätte sie im Notfall auch verwendet, es ist nur so, daß die strittige Zeit vor dem 1.10. liegt. Das hätte die Schlichtungsstelle wohl beanstandet.
Ich werde die geforderten Unterlagen noch diese Woche abschicken. Die Schlichter wollen u.a. wissen, was ich erreichen will. Ganz einfach, ich will feststellen lassen, daß die EGNW mein einziger Vertragspartner ist, die Süd es nie gewesen ist oder die Nord mich zumindest darüber getäuscht hat, woraus dann folgt, daß die Nord mir die vollständige Abrechnung für die gesamte Bezugszeit von Gas schuldet.
Die Sache ist nicht unkompliziert. Hoffentlich nehmen sich die Schlichter die nötige Zeit und arbeiten sorgfältig.
Natürlich habe ich, wie khh ganz richtig erwähnt, auch das zitierte Schreiben bei meinem ersten Antrag schon mitgeschickt, darüberhinaus noch einen screenshot der EGNW (WIR beliefern Sie mit Gas und Strom) und die von Herrn Röttges im Blog irgendwo gemachte Aussage zu dem ominösen "Handschlagvertrag" mit der Süd.
Ich bin kein Jurist und weiß, auf welch krummen Pfaden sich diese oft bewegen. Für einen klaren Menschenverstand aber ist die Sache eindeutig. Ich wage die Vorhersage, daß wenn die Rechtsprechung eines Tages feststellt, daß die Bezieher von Energie sich allein an die EGNW halten können, diese wohl am Ende sein könnte. Ich drücke mich bewußt vorsichtig aus.
Ich werde vom Ergebnis der Schlichtung berichten. Bis dann spätestens und Dank an alle.
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Hi, Herr Roettges,
gerade stelle ich fest, dass Sie online im Forum sind.
Sie sind sicherlich nicht über meine Mitteilung überrascht, dass ich immer noch keinen Entschuldigungsbrief von der EGNW für die besagte dreiste, unrechtmäßige Zahlungsaufforderung erhalten habe.
Ich möchte Sie aber nicht mehr mit meiner Beschwerde bedrängen, weil ich zufällig nach einem Blick auf die Web-Site der Anstalt gesehen habe, dass dort nach dem bekannten schnelllebigen Bäumchen-Wechsel-Spiel der Name eines neuen Oberaufsehers der Anstalt auf dem Aushängeschild (Impressum) steht. Es ist doch richtig, dass Sie diesen Posten vorher bekleidet haben, oder irre ich da?
Insofern verstehe ich jetzt auch, dass Sie „den Kanal vollhaben“! Wie das denn? Den Büttel aus verständlichem Frust hingeworfen, oder sind Sie gegangen worden? Wie dem auch sei, als Folge davon erfahren Sie hierdurch auch von mir die nötige Entlastung. Ich werde Sie demnach mit meinen Problemen mit der Anstalt nicht mehr konfrontieren. :)
Ihnen persönlich wünsche ich eine gute Zeit in der Zukunft.
Freundliche Grüße
@ angeljustus
Sie schreiben:
Aber wie war das noch, der Käpt´n verlässt doch kein sinkendes Schiff.............
Anscheinend doch!
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Off-Topic
@ Didakt,
Ihr ironischer Beitrag (oder was soll das sein?) ist gründlich misslungen: J. Roettges war nach meiner Erinnerung niemals AR-Vors. der EGNW ! ::)
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Off-Topic
Miisslungen? Da ist schon was dran! ;D ;D. Ich verstehe eben auch nicht, weshalb man mir "solches" geschrieben hat! Aber "ER" kann ja wohl nichts für den Terror. Deshalb sagte ich "Adieu". Ich möchte nicht in gleicher Weise fortfahren. ;)
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@khh
ja,ja, der nette Herr Röttges. Er behauptet ja immer, dass er mit allem nichts zu tun hatte und erst ab 2011 in den Aufsichtsrat kam.
Fragen sie ihn doch mal, ob er 2007 sogar mal Vorstandsvorsitzender der EGNW war und davor auch schon im Aufsichtsrat war!
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@ Energietourist, schon klar, aber "Oberaufseher" war er m.W. nicht. ;)
In groben Zügen ist mir die "Erfolgsgeschichte" der Energiegenossenschaft Nordwest durchaus bekannt:
- 2006 in Delmenhorst gegründet, hat man 4 Jahre nichts hinbekommen, außer sich ständig heftigst gestritten;
- ab 2010 für bis zu ca. 1 1/2 Jahre die großartige "Handschlag-Belieferung" durch den "Partner" EnerGen Süd eG;
- ab Herbst 2011 für ein 3/4 Jahr (Gas) bzw. für ein 1/2 Jahr (Strom) die "eigenständige" Belieferung, bei Strom nur mit Hilfe der FirstCon als CO-Lieferant;
- seit 01.07.12 steht man vor einem riesigen Scherbenhaufen u. einem ungeklärten Vertrags-Chaos mit womöglich erheblichen Schadensersatzrisiken etc.
Und das "I-Tüpfelchen" oben drauf: In dieser Zeit hat man die Eintrittsgelder der Genossen sowie (bisher) annähernd die Hälfte der Geschäftsguthaben "verbrannt". ::) :o >:( Trotzdem will man unermüdlich weitermachen - Hut ab vor soviel Idealismus (oder "Traumtänzerei"?) ! ??? ;D
So, jetzt ist der Frust raus.
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Off Topic
@ Energietourist und khh,
zum besseren Verständnis noch "Ein kurzes Wort zum Sonntag" .
Nehmen Sie wirklich an, ich wüsste nicht, wer in 2011/12 de jure Aufsichtsratsvorsitzender der Anstalt war. Es steht doch auf den Briefbögen der EGNW. Meine oben stehende Mitteilung an den bislang faktisch tätigen Oberaufseher mag Ihnen unverständlich, wegen mir auch misslungen, richtigerweise aber durchaus ironisch erscheinen. Nur aus meiner Sicht hat sie inhaltlich ihre Bewandtnis und erfüllt auch den damit verbundenen Zweck, eingedenk der seltsamen Mitteilungen und Aktionen die ich nach meinem kompletten Ausstieg aus der Anstalt seit 01.01.2012 ertragen musste. All dies ist hier im Forum nachzulesen. Dabei habe ich immer versucht, in diesen Dingen in schriftlicher Form sehr sachlich eine Klärung mit der EGNW herbeizuführen. Ohne Erfolg, weil ohne Beantwortung!
Ich habe hier im Forum an verschiedenen Stellen auch mehrmals erklärt, mich zum „Komplex EGNW“ nicht mehr äußern zu wollen, im Prinzip aus welchem Anlass auch. Irgendwann platzt einem jedoch der Kragen, wenn man immer wieder grundlos, wie jüngst, von der Anstalt belästigt wird! Aber ich bin zur der Einsicht gekommen, diesem Schwachsinn nicht weiter in gleicher Weise zu begegnen. Jetzt ist endgültig Schluss damit.
Und was den „Oberaufseher“ angeht, das hat schon seine Richtigkeit. Der war zu jeder Zeit bislang der maßgebliche Strippenzieher! Aber jetzt wird alles anders und besser. Jetzt hat die Anstalt den Namen eines Intellektuellen als ihren Aufsichtsratsvorsitzenden auf ihr Firmenschild geschrieben. Ab sofort wird das Energiegeschäft wissenschaftlich, literarisch, journalistisch analysiert und danach gehandhabt.
Was sind Intellektuelle, fragt sich nun der Strom- und Gasbezieher? Ich zitiere: "Intellektuelle sind in der Tat Leute, die die Macht des gesprochenen und geschriebenen Wortes handhaben, und ihre Eigentümlichkeit, die sie von anderen Leuten, die das gleiche tun, unterscheidet, ist das Fehlen einer direkten Verantwortlichkeit für praktische Dinge." Na, wer sagt’s denn! Nun ist der Erfolg vorprogrammiert. Daran glaub‘ ich nur nicht. :)
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Jetzt wird es spannend ! Die EGNW teilt heute mit :
"Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann. Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig!
Wir sehen uns veranlasst, alle Kunden mit ungekündigten Vertragsbeziehungen zur EGNW darauf hinzuweisen, dass Zahlungen aufgrund von Energielieferungen an die FirstCon GmbH die Gefahr einer Doppelzahlung mit sich bringen. Der Vorstand prüft gerade, ob die FirstCon verpflichtet ist, die erhaltenen Kundenzahlungen an die EGNW abzuführen."
Falls nichts mehr da ist, was abgeführt werden könnte, will die EGNW dann etwa noch einmal bei den Kunden abkassieren ?
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Das macht doch Sinn, denn irgendwie muss ja Geld in die Kasse. Vor allem weil jetzt unangenehme Mitglieder aus dem internen Bereich einfach ausgeschlossen werden und ihnen Nahe gelegt wird bitte Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
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In dem Schreiben der EGNW steht:
Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz.
Forderungen aus EGNW Rechnungen stehen der EGNW uneingeschränkt zu. Noch wird in jedem einzelnen Fall eine gütliche Einigung gesucht.
Wie sieht nun diese gütliche Einigung in jedem einzelnen Fall aus?
Ich habe die EGNW gebeten, auf ihre Forderung zu verzichten, bis die von mir angerufene Schlichtungsstelle ihr Urteil fällt. Als Antwort bekam ich eine Woche später die letzte Mahnung mit Fristsetzung, danach würde die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
Es war wohl dumm von mir, bezahlt zu haben, wenn auch unter Vorbehalt.
Ich hätte besser auf die gütliche Einigung pochen sollen!?
Sowie mir der Schlichterspruch aus Berlin vorliegt, werde ich hier berichten.
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Jetzt wird es spannend ! Die EGNW teilt heute mit: "Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann. Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig! ..."
Spannend ist auch, wie man selbst Rechte aus dem "Handschlag-Kooperationsvertrag" mit der EnerGen Süd herleiten will - konkret: wie will man ab 01.10.2011 für Gas und ab 01.01.2012 für Strom der Vertragspartner der Mitglieder geworden sein?
Oder hat ein Mitglied von EnerGen Süd eine Kündigung der (angeblichen) Verträge erhalten bzw. der EGNW einen Auftrag zur Gasbelieferung ab 01.10.2011 oder zur Strombelieferung ab 01.01.2012 erteilt?
In dem Schreiben der EGNW steht: Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz.
Letzteres stimmt. Nur, wie will man um zu leistenden Schadensersatz herumkommen?
Oder will man mit den entstandenen Schäden ursächlich gar nichts zu tun haben ?? ::)
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Hier dürfte sich die Katze in den berühmten eigenen Schwanz beißen. Entweder war die Energen Süd wie auch Schwäbisch Hall Dienstleister für die EGNW, dann muss sich letztere auch die Zahlungen an diese zurechnen lassen. Die Verträge bestanden dann mit der EGNW und diese kann sie wie vertraglich vereinbart weiterführen.
Oder aber man hatte mit den Vertragsbeziehungen zwischen Energen Süd und den Kunden nichts zu tun (war also nur Vermittler), dann kann EGNW ohne Zustimmung der Kunden aber wohl keine Verträge einfach so ab einem Datum "weiterführen".
Jetzt wird's also ein wenig heikel. ;)
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Moment mal ! Ich glaube hier wird gerade etwas verwechselt ! Es geht hier um die Zahlungen an die FirstCon, nicht an die EnerGenSüd. Aus dem Schreiben der EGNW entnehme ich, dass alle, die Zahlungen an die FirstCon geleistet haben (weil diese ja angeblich die Verträge übernommen hatte), jetzt nochmal an die EGNW zahlen sollen. Natürlich nur, wenn bei Kreye nichts mehr zu holen ist. Aber davon dürfte mal ausgegangen werden.
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Noch einmal zur Klarstellung:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall waren Dienstleister im Rahmen eines Sherpavertrages sowohl für die EnerGen Süd als auch für die EGNW. Für die EGNW sind sie immer noch der Dinstleister. Das Verhältnis ist ausgeprochen positiv.
Beide Genossenschaften waren also Mandanten des gleichen Dienstleisters mit entsprechend strikter Trennung der Datenverarbeitung. Schwäbisch Hall hat der EGNW, eben wegen dieses Mandantenschutzes, auch nie die Energiemengen offengelegt, die durch die EnerGen Süd an die Mitglieder der EGNW geliefert und abgerechnet worden waren.
Die EnerGen Süd war nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart) eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. In dieser Zeit bestanden keinerlei Lieferverhältnisse zwischen den von der EnerGen Süd belieferten Mitgliedern und der EGNW.
Jeder Kunde hatte ein Lieferverhältnis ausschließlich mit der EnerGen Süd. Er hat von dort eine Lieferbestätigung bekommen, seine Abschläge wurden von dort in die Kassen der EnerGen Süd abgebucht und auch die Abrechnungen erfolgten im Namen der EnerGen Süd. Eine erkleckliche Anzahl sogenannter Selbstzahler hat die Abschläge eigenhändig an die EnerGen Süd überwiesen.
Niemand hat sich gegen diese Form der Belieferung gewehrt. Alle Belieferten haben von den sehr günstigen Bedingungen profitiert.
Nicht profitiert hat die EGNW, denn sie hat keinen Cent der (nicht schriftlich vereinbarten) Provisionen erhalten. Diesen Schaden wird die EGNW anzumelden haben.
Der, am 01.10.11 für Gas und am 01.01.12 für Strom, erfolgte Eintritt in die Belieferung der eigenen Mitglieder durch die EGNW selbst entsprach dem Beschluss der Generalversammlung der EGNW am 26.08.2011. Es hat sich nie ein Mitglied gegen die Eigenbelieferung gewehrt.
Wäre die EnerGen Süd nicht in die Insolvenz gegangen, hätte es die heutigen Diskussionen nie gegeben. Die EnerGen Süd ist in die Insolvenz gegangen, weil sie ihre Preise nicht richtig kalkuliert hatte. Davon haben alle profitiert, die durch die EnerGen Süd beliefert worden sind, also auch die Mitglieder der EGNW.
Jedem steht der Weg zu einem Gericht offen. Bisher ist keine entsprechende Klage bekannt geworden.
Ein Mitglied der EGNW müsste also zuerst dagegen klagen, dass ihn seine Genossenschaft damals an die EnerGen Süd vermittelt hat. Es müsste darlegen, dass dies gegen seinen Willen geschehen ist. Ebenso warum es sich damals nicht sofort gewehrt, sondern vielmehr mit den günstigen Konditionen der EnerGen Süd durchaus einverstanden gewesen ist. Außerdem müsste es seinen entstandenen Schaden beziffern (???) und dem Gericht klarmachen, dass dafür die EGNW verantwortlich zu machen ist.
Das Mitglied müsste außerdem dagegen klagen, dass die EGNW es zu den genannten Daten in die direkte Belieferung genommen hat. Es müsste dem Gericht klar machen, dass es damit keinesfalls einverstanden war und dass es einen Schaden erlitten hat.
Damit wird auch hoffentlich deutlich, dass der Fall der feindlichen Übernahme aller Kunden der EGNW durch die FirstCon GmbH aus völlig anderem Holz geschnitzt ist. Dieser nun vom Landgericht Hannover zerrissenen "Kooperation" hat keine Generalversammlung der EGNW und auch kein einzelnes Mitglied vorher zugestimmt. Die Mehrheit des Aufsichtsrates hat dem Vorstand - sofort nach Kenntnis des Vertragstextes (05.06.12) und noch gerade rechtzeitig vorher - die Unterzeichnung des Vertrages ohne Zustimmung des Aufsichtsrates untersagt.
Der Vorstand hat trotzdem unterschrieben (06.06.12) und wird dafür belangt werden. Das LG Hannover hat, in der mündlichen Verhandlung am 20.11.12 genau diesen Fakt herausgestellt.
Langer Rede kurzer Sinn: Warum geht kein Mitglied der EGNW den oben beschriebenen Weg einer Klage gegen die eigene Genossenschaft?
Die derzeit verantwortlichen Organe der EGNW und die Genossenschaft als Ganzes leiden unter diesen Diskussionen und deren Folgen. Dabei ist die Mannschaft guten Mutes und erfolgreich dabei, die von 3 Vorständen hinterlassenen Trümmer wegzuräumen und einen guten Weg in eine erfolgreiche Zukunft einzuschlagen. Das gestrige Urteil macht dies zwar deutlich leichter, aber jeder der ehremamtlich tätigen Gremienmitglieder leistet einen Vollzeitjob zusätzlich.
Die Generalversammlung am 13.10.12 hat nicht gesagt, macht Schluss und knipst das Licht aus, nicht gesagt, überlasst den Rest den Krähen (niederdeutsch Kreyen).
Wer von den ständig über die EGNW herziehenden oberschlauen Postern hat denn jemals als Mitglied einen Handschlag für seine Genossenschaft getan?
Die EGNW ist wohl zulange versucht, sich als Anbieter unter hunderten anderen Anbietern erfolgreich zu mausern. Sie ist nun dabei, wieder eine Genossenschaft zu werden und Ihre Mitglieder im Rahmen einer solidarischen Gemeinschaft mit Energie zu beliefern, der Gründungsgedanke steht also wieder im Zentrum alles Handelns.
Mit große Sicherheit werden die Messer schon gewetzt und man wird mit allen möglichen Frechheiten und Unterstellungen gegen mich selbst über meine Argumentation herfallen. Sollte es in der vorweihnachtlichen Stimmung anders sein, mich würde es sehr freuen. Wenn es allerdings so weitergehen sollte wie bisher, wird dies ohne ein Wort von mir geschehen.
Ich habe meinen Teil dazu beigetragen, dass die EGNW überlebt und eine Zukunftchance behält. Insofern war das gestrige Urteil für mich persönlich auch das schönste Weihnachtsgeschenk.
Allen frohe Festtage und einen guten Rutsch nach 2013!
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Und ? Jetzt mal Butter bei die Fische. Wird die EGNW Forderungen an diejenigen Kunden stellen, die gutgläubig an die FirstCon Abschläge gezahlt haben ?
Oder werden die Zahlungen, die an die FirstCon geflossen sind, vollumfänglich in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden ?
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In dem Schreiben der EGNW steht:
Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz.
Forderungen aus EGNW Rechnungen stehen der EGNW uneingeschränkt zu. Noch wird in jedem einzelnen Fall eine gütliche Einigung gesucht.
[Hervorhebung durch khh]
@jroettges
Falls Mitglieder so handeln, wie vorstehend beschrieben, warum sollten diese Mitglieder dann klagen? In den Fällen wird EGNW doch wohl selbst klagen müssen, wenn man Forderungen aus Rechnungen durchsetzen möchte.
Dann wird es allerdings sehr spannend, wie EGNW ein Gericht überzeugen will, dass Forderungen aus EGNW-Rechnungen der Genossenschaft uneingeschränkt bzw. überhaupt zustehen. Dazu spreche ich nur einige Punkte an:
Wie will man die ohne Auftrag und Vollmacht durch die Mitglieder (unter Verletzung von Datenschutzbestimmungen!) zustande gekommenen Vermittlungen an EnerGenSüd erklären? Wie will man die diversen EGNW-Schreiben/Informationen erklären, mit denen die Mitglieder über die wahre Vertragssituation (selbst noch Ende 2011!) - vorsichtig formuliert - „im Unklaren gelassen“ wurden? Wie sollen Verträge mit den Mitgliedern ab 01.10.2011 (Gas) bzw. 01.01.2012 (Strom) zustande gekommen sein, obwohl deren (angebliche) Verträge mit EGS mangels deren Kündigung gegenüber den Kunden bzw. mangels Kündigung durch die Kunden über die genannten Termine hinaus fortbestanden und auf welche in diesem Zusammenhang erteilte Einzugsermächtigungen beruft sich EGNW?
Und wie will sich die EGNW gegen Widerklagen von Beklagten bzgl. deren sicherlich berechtigte Schadensersatzforderungen (Schäden durch die EGS-Insolvenz) wehren?
Soll vielleicht IHRE vorstehende „Klarstellung“ dazu geeignet sein ? ::)
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Soso EGS war eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder. Hätten die von anfang gewusst ,das sie die EGS beliefert und nicht die EGNW wie man bei ihren auftritt glauben konnte,wären sie sicher nicht mitglieder der genossenschaft geworden. Naja wären dann vielleicht nur die hälfte der fast 1900 neue mitglieder geworden.
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... Mit große Sicherheit werden die Messer schon gewetzt und man wird mit allen möglichen
Frechheiten und Unterstellungen gegen mich selbst über meine Argumentation herfallen. ...
@jroettges
Nee,
warum sollten die „ständig über die EGNW herziehenden oberschlauen Postern“ sich damit
abmühen, mit diesem Beitrag haben Sie sich doch bereits selbst hinreichend diskreditiert!
Und der EGNW werden neue Mitglieder und Kunden nun sicherlich in Scharen zulaufen. ;D
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Möge ihm und seinen Jüngern nach einem kenntnisreichen Wirken voller Energie gemäß des ordentlichen Kaufmannes Geboten nun Frieden und zu guter Letzt Erfolg in seiner Genossen-schaft vergönnt sein, sagt mit den besten Wünschen für ein friedvolles, gesegnetes Weihnachtsfest ein versöhnliches, bald ausgeschiedenes Mitglied der EGNW. :(
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@s.lange
Das macht doch Sinn, denn irgendwie muss ja Geld in die Kasse. Vor allem weil jetzt unangenehme Mitglieder aus dem internen Bereich einfach ausgeschlossen werden und ihnen Nahe gelegt wird bitte Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Diese Mitleidstour hatten wir hier doch schon einmal ........... da war von einem unschuldigen kleinen Familienunternehmen die Rede, unter dem gleichen Nick schrieb einmal der Geschäftsführer persönlich und ein andermal der Alleingesellschafter.
Ebenso seltsame Dinge geschahen dann in Mitgliederforum der EGNW. Kurz vor der letzten GV wurde dort ein Beitrag zur TO der GV geschrieben, ganz wenig später wurde mit dem gleichen Wortlaut und anderen Begehren mindestens ein Mitglied der EGNW von dem Herrn Alleingesellschafter angeschrieben, wohl mit dem Ziel ein Wenig Unruhe in die GV zu bringen.
Ich denke sie könnten hier im öffentlichen Forum ein wenig Klarheit in diese Auffälligkeiten bringen.
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@ Neu-Genosse
sorry, ich kann Ihnen nicht folgen und weiß nicht was Sie von mir wollen?
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EGNW Geschädigter schrieb:
Ich habe die EGNW gebeten, auf ihre Forderung zu verzichten, bis die von mir angerufene Schlichtungsstelle ihr Urteil fällt. Als Antwort bekam ich eine Woche später die letzte Mahnung mit Fristsetzung, danach würde die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
Dazu 2 Fakten:
1. Die Bearbeitungszeiten bei der Schlichtungsstelle Energie sind derzei deutlich länger als die ursprüngliche Zielsetzung von 3 Monaten. Eine Beschwerde von mir ist dort seit Juli in Bearbeitung.
2. Ich erhielt von meinem damaligen Stromlieferanten ebenfalls eine letzte Mahnung. Danach wurde ein Inkassounternehmen eingeschalten. Als ich denen erklärte, dass die Forderung unberechtigt ist und eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle in Kenntnis des Stromlieferanten vorliegt, wurden sofort weitere Aktivitäten eingestellt. Also nicht ins Bockshorn jagen lassen!
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Hallo liebe Leute!
Ich melde mich nach langer Zeit zurück. Mein Nickname hat jetzt einen Bindestrich, da ich den Provider wechseln mußte und die alte Mail-Adresse ungültig ist.
Ich hatte ja im Oktober 2012 einen Antrag auf Schlichtung gestellt. Die Schlichtungsstelle hat mich immer wieder vertröstet, bis ich eine Beschwerde an das Justizministerium abgeschickt habe. Am 15.10.2013 erhielt ich dann ein Schreiben, daß die EGNW um Stellungnahme gebeten wird und dazu drei Wochen Zeit hat. Wieder hörte ich lange nichts, wieder fragte ich nach, wieder kam keine Antwort. Heute erhielt ich nun einen Brief.
Die EGNW habe Insolvenz angemeldet. Daher sei mein Antrag unzulässig. (Zur Erinnerung: die haben es ein ganzes Jahr verschleppt!) Außerdem bitte man um Entschuldigung, eine Mitarbeiterin sei lange krank gewesen.
Ich fühle mich jetzt nach Strich und Faden verarscht. Hätte die Schlichtungsstelle, wie in der Satzung steht, die Sache in drei Monaten behandelt, hätte ich jetzt wahrscheinlich mein Geld zurückerhalten. Nun ist auch noch der Genossenschaftsbeitrag (100€) futsch.
Was soll ich sagen, das System hat funktioniert.
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Was soll ich sagen, das System hat funktioniert.
Ja, ohne Frage, und zwar das "System EGNW". Es ist inzwischen Geschichte! Was glauben Sie wohl, wie viele Mitglieder ihren Gen-Anteil in den Schornstein schreiben mussten? Es sind runde 2.800. Ein Bravourstück, das seinesgleichen sucht! :D