Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Christian Guhl:
Diese Klage ist eine Stufenklage. In der ersten Stufe ging es um die korrekte Rechnungslegung. Der Eon-Anwalt meinte, Eon-Avacon hätte alle Änderungen der gesetzlichen Belastungen mitgeteilt und der Kläger könne sich anhand dieser Angaben den korrekten Preis selber errechnen. So, wie ich es verstanden habe, wollte die Richterin dem jedoch nicht folgen.Das Urteil ist noch nicht verkündet. Die Richterin sagte, sie wolle es ausfertigen und den Anwälten zuschicken. Nach Meinung des Verbraucheranwaltes und des Klägers (selbst ehemaliger Anwalt) ist es gut gelaufen. Der Eon-Anwalt schien mir sehr nervös zu sein. Er wollte auf Verjährung und Verwirkung hinaus. Den Zahn hat ihm die Richterin gleich gezogen. Sie geht von der 10-jährigen Verjährungsfrist aus.
AKW NEE:
Gestern am 18. 08. 2009 hat das AG Dannenberg ein Teilurteil in einer Klage gegen die E.ON Avacon gesprochen.
Geklagt hat ein Stromkunde der E.ON Avacon mit einem Akzentvertrag. In dem Teilurteil wurde nach telefonischer Auskunft des AG Dannenberg die Avacon verurteilt, dem Kunden einen Teil der Stromkosten ab Vertragsabschluss zu erstatten.
Das schriftliche Urteil, mit dem Zeichen 31C202/09 liegt uns noch nicht vor.
Die Energieverbraucher Wendland begrüßen das Urteil und sehen sich in Ihrer Arbeit bestätigt. Wir raten allen Kunden, die einen Akzent-Vertrag oder einen Akkont-Vertrag abgeschlossen haben, von der E.ON Avacon eine Rückzahlung zu verlangen. Ein Musterschreiben hierfür gibt es auf der Internetseite der Energieverbraucher-Wendland.
Christian Guhl:
Leider hat da jemand eine falsche Auskunft erteilt. Im gestrigen Verfahren ging es lediglich um die korrekte Rechnungslegung. Über die Erstattung wird erst später entschieden. Ich habe gerade mit dem Verbraucheranwalt gesprochen, er hat noch kein Urteil erhalten.
AKW NEE:
Das schriftliche Urteil liegt jetzt vor, danach ist die telefonische Auskunft nicht Richtig! Es gibt aber wichtige Feststellungen zur Frage eines Sondervertrages und der verwebdeten Preisanpassungsklausel.
AKW NEE:
Hier gehts zum Urteil:
Akzentkunde Teilurteil gegen die Avacon
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