Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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RR-E-ft:
Wenn die Preisanpassungsklausel unwirksam ist, so sind alle darauf gestützten Preiserhöhungen unwirksam, so dass die auf solche Preiserhöhungen geleisteten Zahlungen rechtsgrundlos erfolgten und zurückverlangt werden können undzwar aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB und/ oder  als Schadensersatz aus culpa in contrahendo (nunmehr § 311 BGB). Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährung.

Der Versorger meint wohl hingegen, dass zumindest ein Teil der zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhungen wirksam gewesen wäre....

AKW NEE:
@RR-E-ft
Ab wann beginnt in diesem Fall die Verjährung?

tangocharly:
tschuldigung, dass ich mir einmische:

Nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruchsteller von den maßgeblichen Faktoren Kenntnis erlangte, die den Anspruch begründen.

Für Normalsterbliche:
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung am 29.04.2008 getroffen. Dieses führt zur Kenntnis der Unwirksamkeit. Dann dürfen Sie am 31.12.2008 schnell noch einen Deinhard öffnen.

Wenn dann das köstliche Naß in die Kehle läuft - dann beginnt die dreijährige Verjährungsfrist und endet am : 31.12.2011.

Christian Guhl:
Bei Eon-Avacon herrscht totale Nachrichtensperre.Verbraucherzentrale und Presse berichten, dass sie keinerlei Auskünfte erhalten. Keiner will Derjenige sein, der vielleicht etwas Falsches sagt.Dabei haben sie nun schon eine Woche Zeit gehabt, sich Ausreden einfallen zu lassen.

AKW NEE:
@tangocharly
@RR-E-ft

Das Beispiel mit dem BGH hat bei mir nicht zu einer Klärung geführt.

Ist hier für den Beginn der Verjährungsfrist nicht die Erhebung der Rückzahlungsforderung maßgeblich?

Wenn jetzt Kunden Rückzahlungsforderungen an die Avacon stellen, die Avacon sich taub stellen sollte bzw. die Forderung ablehnt, müssen die Kunden dann nicht ein gerichtliches Verfahren einleiten, um die Fristen der Verjährung zu unterbrechen?

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