Energiepreis-Protest > TeldaFax
Automatischer Wechsel zu Grundversorger
VanZandt:
@RR-E-ft
im Großen und Ganzen habe ich schon verstanden, um was es geht, nur bei den Feinheiten hapert\'s vielleicht etwas, gebe ich zu. Aber ich bin halt nicht bereit, immer höhere Energiekosten einfach so hinzunehmen. Deshalb muss man ja nicht gleich mehrere Semester Jura studiert haben.
Aber Sie haben wohl was falsch verstanden. Ich will nicht gegen den Preis protestieren, der bei Vertragsbeginn (Okt 07) vereinbart wurde, sondern gegen die Preiserhöhung vom 1.4.08.
Und bei Teldafax steht in den AGB folgendes drin:
7. Änderung der Preiskonditionen
Bei der Erhöhung von Kostenfaktoren, die andere als die in Ziffer 1.4 genannten Ursachen haben, ist TelDaFax berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. TelDaFax teilt dem Kunden die Preisanpassung
mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung
kündigen.
1.4. Bei Erhöhung des Umsatzsteuersatzes, Erhöhung oder Neueinführung von Steuern, öffentlichen Abgaben und/oder mittelbaren oder unmittelbaren Kostensteigerungen der Fortleitung elektrischer Energie bzw. durch Gesetze
oder regierungs- oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen, kann TelDaFax die betroffenen Preise entsprechend der Kostenerhöhung anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht
Und ich nehme an, dass dies keine Klausel ist, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Also werde ich jetzt den Musterbrief vom BdE wegschicken und abwarten was passiert, wie ich\'s beim Gas schon seit ca. 2 Jahren mache.
:-).
Aber der Rest ist mir jetzt klar. Falls die mich rauswerfen wieder zum Grundversorger und die nächste Preiserhöhung abwarten?
Gruß Christoph
RR-E-ft:
@VanZandt
Wenn die Preisänderungsklausel gegen § 307 BGB verstößt und deshalb unwirksam ist, so kann auch keine Preiserhöhung darauf gestützt werden, so dass auch diese unwirksam ist (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07).
Es ist niemand gezwungen, einen Grundversorgungsvertrag neu abzuschließen und sodann zudem die nächste Preiserhöhung des Grundversorgers abzuwarten. Man ist so frei. Man kann und muss nicht.
VanZandt:
Dass ich nicht gezwungen bin, beim Grundversorger auf eine Preiserhöhung zu warten, weiß ich selbst, und wahrscheinlich jeder andere auch (fast).
Nur kann der mich dann in Zukunft nicht rauswerfen, wenn ich gegen den Preis protestiere, oder? Ist doch schon mal ein Vorteil Und andauernd wechseln zu einem anderen Energieversorger
um dann für ein Jahr ein paar Euro zu sparen ist doch wohl Quatsch. Kurze Zeit später kommt die nächste Preiserhöhung. Da soll mich doch mein Grundversorger verklagen und ein Gericht feststellen, ob die Preise in Ordnung sind. Dann hat man wenigstens eine gewisse Rechtssicherheit. Wie sollte man\'s denn Ihrer Meinung nach machen?
Gruß Christoph
Black:
Die gemütlichen Zeiten per \"Protest\" ein paar Euro sparen zu wollen werden bald vorbei sein. Der \"Preisprotest\" kostet die Versorger mittlerweile genug Geld, dass es ihnen ein Gerichtsverfahren wert ist.
Eigentlich liegt darin eine gewisse Ironie, wenige \"Preisrebellen\" rutschen oft so durch, weil die Kürzung dem Versorger die Klage nicht wert ist. Je erfolgreicher die \"Bewegung\" wird- und damit die Zahlungsausfälle der Unternehmen -, desto sicherer wird es letztendlich auch bald den Letzten erwischen.
VanZandt:
@Black
Bei der Ironie stimme ich Ihnen zu. Aber was heißt \"den Letzten erwischen\". Es gab doch schon viele Verfahren. Manche hat der Versorger gewonnen, andere der Verbraucher, es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Und wenn der Versorger mich verklagt und Recht bekommt, dann ist\'s halt so. Aber sich einfach ohne Widerstand abzocken lassen, ist wohl der ganz falsche Weg.
Gruß Christoph
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