Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt

Berufung durch Beschluss abgewiesen

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tangocharly:
Wenn ich diesen Pressebericht lese, dann sträuben sich mir die Haare


--- Zitat ---Mit der Entscheidung des Gerichts hatte Springer nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts gerechnet. Springer: \"Wenn die gewonnen hätten, hätten wir sofort Konkurs anmelden können.\" Die einzige Chance, die Preise in den Griff zu bekommen, ist laut Springer, Energie einzusparen.
--- Ende Zitat ---

Gaspreisrebellen sind, wie in vielen Berichten in der Presse der Eindruck entsteht, unnütze Idioten, die nichts anders im Sinn haben, als den Versorgen und den armen Richtern nur Arbeit und Belästigungen zu bereiten.

Da die armen Versorger \"nur ihre gestiegenen Bezugspreise weiter gegeben haben\", kann und muss doch kein Mensch verstehen, warum dies nicht gerechtfertigt sei, wenn dort die Preise erhöht werden.

Wenn schon der Ball-Senat mit seiner Entscheidung vom 13.06.2007 für Unheil gesorgt hat, der \"Gretchen-Journalismus\" verschiedener Medien verstärkt dieses Uebel noch um ein Vielfaches, was dazu führt, dass sich die Protestbewegung gegen die Monopolisten ein negatives Image zulegt und sich als Sozialschädlinge diffamiert fühlt.

Man muss mal darauf achten, wer hier von wem mit Anzeigenorders lebt (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing).

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von egn
Ich werde es jedenfalls erstmal darauf ankommen lassen und hoffe dass gegebenenfalls der Prozesskostenfonds und ein geschickter Anwalt einen glücklicheren Ausgang herbei führen.
--- Ende Zitat ---
Immerhin kann Ihr Anwalt dann ja Einblick in die Schriftsätze des o.g. Verfahrens nehmen und untersuchen, was dort wie gelaufen ist.

Ist doch ein guter Anfang ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@tangocharly

Polemik - hin wie her - nutzt keinem etwas. Ich weiß nicht, wie sich die Initiative in der Presse über die Justiz geäußert hätte, wenn die Berufung erfolgreich gewesen wäre.

Keeping cool & get lässig.

Bei nüchterner Betrachtung geht in jedem Gerichtsverfahren das Zusammenspiel von Darlegen, Bestreiten und Beweisen vollkommen aufs Neue los. Der Kartellsenat des BGH hat doch klar gesagt, dass bei bestehendem gesetzlichen Leistungsbestimmungsrecht eine Verpflichtung besteht, die Entgelte für Gas abzusenken, wenn dies durch rückläufige Kosten möglich und für die Kunden günstig ist. Die Billigkeitskontrolle ist Aufgabe des Tatrichters und unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung (BGH, Urt. v. 18.10.2007 - III ZR 277/06).

tangocharly:
Beispiel dazu, wie die Presse mit den Informationen über die Gaspreisproteste umgeht

Posting zu Pressebericht \"Gießener Anzeiger\"

Schön sachlich bleibt der Verbraucher. Der Versorger schießt sich mit seiner Polemik selbst ins Aus.

Nur, wird das von der Schar der Leser, die nur liest, dass ein Versorger vor Gericht Recht bekommen hat, erkannt und richtig gewürdigt ?

RuRo:
Urteil gelesen, mangels Kenntnis der Klageschrift und -erwiderung nur ein Anmerkung:

Aus dem Tatbestand

Seite 7

\"Bei den Klägern handelt es sich um Tarifkunden (Haushaltsendkunden) der Beklagten …“

Seite 8 – Absatz 3

Mit Wirkung vom 01.07.05 erhöhte die Beklagte den Arbeitspreis des Tarifes \"Normsondervertrag Jahresverbrauch 20.641 bis 30.960 kWh\" der für alle Kläger gilt …

sowie in weiteren Absätzen dieser Seite und auf Seite 9.

Verständnisfrage:

Wo ist die gerichtliche Bewertung und Begründung für diese streitgegenständliche und bedeutsame Frage?

In den Entscheidungsgründen – Fehlanzeige.

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