Liebe Mitstreiter!
Die ENTEGA in Darmstadt hat mir die Sperrung des Gasanschlusses angedroht. (s.a. mein Beitrag vom 16.3.)
Am 10.2.05 hatte ich bei der ENTEGA Widerspruch gegen die Erhöhung des Gaspreises eingelegt. Obwohl ich die Abbuchungserlaubnis auf die alten Preise zzgl. eines Aufschlags von zwei Prozent begrenzt hatte, wurde der volle Restbetrag von 312 Euro abgebucht. Ich habe ENTEGA telefonisch darauf hingewiesen, eine Rückbuchung veranlasst und den gekürzten Betrag von 283 Euro auf ein Konto überwiesen, dass mir von der ENTEGA am Telefon genannt wurde. Am 24.2. wurde mir am Telefon bestätigt, dass der Betrag eingegangen sei und zwar auf einem „älteren“ Konto (ENETGA hat zum 1.1.fusioniert). Außerdem sei mein Widerspruch gegen die Preiserhöhung im System nicht erkennbar. Am 27.2. habe ich den Sachverhalt nochmals schriftlich dargestellt. Am 9.3. kam eine schriftliche Reaktion auf meinen Widerspruch in Form eines Standardtextes.
Am 26.4. schließlich kam die Mahnung auf den vollen Betrag von 312 Euro und die Androhung, die Versorgung einzustellen (\"Sollten wir bis spätestens zum 09.05.2005 keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns veranlasst, die Versorgung nach § 33 II AVB BasV, einzustellen.\"). Im Telefonat vom 2.5. wurde der Eingang der gekürzten Zahlung nochmals bestätigt. Mir konnte keine weiter gehende Zusage gemacht werden. Eine Rücknahme der Androhung ist bis heute (4.5.05) nicht erfolgt.
Ich sehe mich hier der Androhung einer Zwangsmaßnahme ausgesetzt, die in keinem Verhältnis zum strittigen Betrag steht (321 – 283 = 28 Euro). Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass ENTEGA ihre Marktstellung ausnutzt und versucht mich einzuschüchtern, oder: ENTEGA hat ihre Buchhaltung nicht im Griff.
Ich hatte ein Telefonat mit einem Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium (Kartellbehörde), das wenig vielversprechend war. Gestern habe den gesamten Schriftverkehr an das Wirtschaftministerium in Wiesbaden geschickt.
Die Frage der Schutzschrift ist in den anderen Beiträgen schon mehrfach erörtert worden. In mein Haus kommt keiner an mir vorbei. Ein Hausverbot könnte ich noch an der Haustür aussprechen. Vielleicht reiche ich dennoch vorsorglich eine Schutzschrift ein (Prinzip Hase und Igel).